Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Einige Strände an der australischen Goldküste und in Sydney wurden wieder geöffnet, da die Coronavirus-Fälle im Land weiter zurückgehen. Die Strände von Coolangatta und Surfers Paradise wurden am Montagmittag wieder geöffnet, ebenso die Strände von Coogee, Clovelly, Maroubra und Malabar in Sydney. Quelle: Aljazeera

Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 08. Mai 2020 andauern.
Alle nicht notwendigen Reisen nach und aus Belgien sind durch einen Beschluss der belgischen Regierung vorübergehend verboten.
Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten, s. Fragen und Antwortenliste ) dürfen mit entsprechenden Nachweisen ein- und auch wieder nach Belgien ausreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 19. April storniert.
Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt. Bis zum 03. Mai 2020 sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der Öffentliche Personennahverkehr ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken, sowie Gärtnereien und Baumärkte bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Dies wird von den Belgiern sehr ernst genommen. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Burkina Faso - Ergänzung:
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte.
Der Busverkehr zwischen allen Städten und Orten des Landes sowie innerhalb der Städte ist eingestellt. Für das ganze Land gilt bis auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Die Städte Ouagadougou, Dano, Bobo-Dioulasso, Boroma, Koudougou, Banfora, Houndé, Dedougou und Zorgha sind wegen COVID-19-Fällen seit dem 27. März 2020 bis auf weiteres komplett abgeriegelt, d.h. der Personenverkehr in diese Städte und aus diesen Städten ist unterbunden, Frachtverkehr erlaubt.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.

Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt, ebenso wie auf alle diejenigen, die auf dem Landweg aus Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) einreisen.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Passagierflugverkehr bis auf Weiteres geschlossen.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
•Informieren Sie sich über die Seite des Ministre de la Santé Publique

Ghana - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Kotoka International Airport Accra für den internationalen Flugverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge. Die Sperrung gilt derzeit bis zum 3. Mai 2020.
Die dreiwöchige Ausgangssperre für Teile von Ghana wurde hingegen mit Wirkung vom 20. April 2020 aufgehoben. Reisen innerhalb des Landes sind daher wieder uneingeschränkt möglich. Zahlreiche Einschränkungen bleiben (öffentliche Versammlungen, religiöse Aktivitäten, Sportveranstaltungen, Bars, Konferenzen). Die Schulen bleiben weiter geschlossen.
Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen in Ghana steigt jedoch nach wie vor an.
• Halten Sie die empfohlenen Präventionsmaßnahmen auch weiterhin ein, praktizieren Sie „social distancing“ und verlassen Sie die eigene Unterkunft nur für dringende Angelegenheiten.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Iran - Ergänzung:
Der Iran hat heute damit begonnen, Intercity-Autobahnen und große Einkaufszentren zu öffnen, um die von den Sanktionen schwer getroffene Wirtschaft anzukurbeln. Sowohl High-End-Einkaufszentren als auch der historischen Große Basars in Teheran waren offen, die täglichen Öffnungszeiten sind jedoch beschränkt bis 18 Uhr. Restaurants, Fitnessstudios und andere Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Quelle: Aljazeera

Katar - Ergänzung:
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 bis auf Weiteres gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird voraussichtlich weiter reduziert.
• Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft von Katar in Berlin nach den gültigen Einreisebestimmungen.

Laos - Ergänzung:
Laos ist mittlerweile weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr gesperrt. Die Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind mit wenigen Ausnahmen eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Zwischen Laos und China bestehen noch sehr wenige unregelmäßige Flugverbindungen. Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist bis auf weiteres generell ausgesetzt worden. Touristenvisa werden überhaupt nicht mehr ausgestellt. Auch Visa, etwa für Geschäftsreisende, können aktuell nicht mehr bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung im Land der Abreise beantragt werden.
Für Laos wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Laos aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutsche Botschaft Vientiane .

Malediven - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 wird die Visavergabe (Visa on Arrival) bis auf weiteres ausgesetzt. Damit ist die Einreise auf die Malediven faktisch nicht mehr möglich. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die meisten Resorts in den nächsten Wochen geschlossen werden, nachdem die letzten Gäste diese verlassen haben und der ohnehin schon stark eingeschränkte Flugverkehr weiter deutlich abnehmen wird. Wenn Sie sich bereits auf den Malediven aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer. Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein-und Durchreisebestimmungen, z.B. anhand der Reise-und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
Als Reaktion auf die am 15. April 2020 erstmals in der Hauptstadt Male festgestellten Fälle von Covid-19 Infektionen haben die maledivischen Behörden ab dem 17. April 2020 eine Ausgangssperre für die Male-Region (Male, Hulhulmale, Villimale) verkündet, die vorerst bis zum 30. April 2020 gilt. Auch Behörden bleiben für diesen Zeitraum geschlossen. Ausgenommen hiervon sind wesentliche Dienstleistungsbereiche. Zudem wurde bis auf weiteres jeglicher Schiffsverkehr zwischen den Inseln untersagt und Hotels dürfen im Raum Malé in diesem Zeitraum keine neuen Gäste aufnehmen.
•Wenn Sie sich bereits auf den Malediven aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
•Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven und folgen Sie den Empfehlungen.

Malta - Ergänzung:
Nach bestätigten COVID-19-Fällen müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Seit dem 21. März 2020 sind alle regulären Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung bietet zusammen mit Air Malta zurzeit noch das „Lifeline“-Programm an. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Diese Flüge (nach Frankfurt/Main oder London – Heathrow) können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.
Laut den Presseerklärungen des maltesischen Außen- und Europaministeriums vom 9. und 20. April 2020 bietet die maltesische Regierung zudem allen Ausländern, die sich derzeit noch in Malta aufhalten und nun in ihre Heimatstaaten zurückkehren wollen, ihre Unterstützung an. Interessierte werden gebeten, sich bis Sonntag, 10. Mai 2020, unter folgendem Link zu registrieren: https://foreignandeu.gov.mt/apply . Für Rückfragen wurde eine Hotline eingerichtet, an die sich Interessierte telefonisch (+356 2204 2800) Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr oder schriftlich per E-Mail wenden können.
Buchungen für einen Rückflug nach Malta werden zurzeit nicht angeboten.
• Informieren Sie sich auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Mauretanien - Ergänzung:
Die mauretanische Regierung hat Maßnahmen getroffen, die sich deutlich auf das soziale und öffentliche Leben auswirken. Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Diese wird mit deutlicher Härte durchgesetzt. Bei Verstößen dagegen muss mit einer Ingewahrsamnahme von Personen und Fahrzeugen bis zum nächsten Morgen gerechnet werden. Zudem gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Gruppenaktivitäten wurden verboten. Unter der Telefonnummer (1155) für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen.
Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
Auch alle Landesgrenzübergänge sind inzwischen geschlossen.
• Seien Sie vorsichtig und meiden Sie Menschenansammlungen.
• Bitte folgen Sie unbedingt die Anweisungen lokaler Behörden.

Mexiko - Ergänzung:
Die Grenze zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten (USA) bleibt für weitere 30 Tage geschlossen. Quelle: Aljazeera

Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 30. April 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Es herrscht eine allgemeine Ausgangssperre im ganzen Land zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier .
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu .

Neuseeland - Ergänzung:
Es gelten eine weitere Woche lang strikte Ausgangsbeschränkungen. Ab dem 27. April sollten dann einige Regeln etwas gelockert werden, um die Wirtschaft im Land wieder zu anzukurbeln. Ab der kommenden Woche sollen einige Unternehmen in der Bau- und Produktionsindustrie wieder den Betrieb aufnehmen und manche Schulen wieder öffnen. Eltern sind aber angehalten, ihre Kinder wenn möglich weiter von zu Hause aus lernen zu lassen. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Jedoch sind bei der Rückreise nach Deutschland die Quarantäne-Regelungen der Bundesländer zu beachten.
Seit dem 17. April 2020 besteht mindestens bis zum 28. April 2020 für alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency , somit auch Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Pflicht zum Ausfüllen eines sog. Gesundheitszeugnisses, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, sowie einer zweiwöchigen Selbst-Quarantäne, außer bei Transit und für Crewmitglieder.
Die Einreise kann auf Basis der Antworten verweigert werden. Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium .
In den Provinzen Zeeland, Twente und Rijnmond-Rotterdam sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten. Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als zwei Personen werden polizeilich aufgelöst. Diese Maßnahmen gelten mindestens bis zum 28. April 2020.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl .
• Beachten Sie die Maßnahmen des niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat alle internationalen Flüge von und nach Pakistan bis einschließlich 30. April 2020 gestrichen, die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wiederaufgenommen wird. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
•Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
•Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.

Sambia - Ergänzung:
Seit dem 13. März 2020 hat die sambische Regierung Deutschland, Frankreich und Spanien auf den Status von Hochrisiko-Herkunftsländern für COVID-19 Infektionen angehoben. Das bedeutete für Reisende aus Deutschland bis Mitte April 2020 eine obligatorische 14-tägige Quarantäne entweder zu Hause oder im Hotel.
Seit Mitte April 2020 werden Sambia-Reisende bei Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in sambischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet. Das gilt auch für in Sambia ansässige deutsche Staatsangehörige.
Es kann zudem derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Flugreisende, die keine Covid-19-Symptome aufweisen, bei Ankunft in Sambia in staatliche Einrichtungen in Zwangsquarantäne von mindestens 14 Tagen begeben müssen.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind ebenfalls quarantänepflichtig, werden grenznah untergebracht und haben die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst zu tragen.
Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Bestimmungen.

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Saudi-Arabien veranlasst, strenge Ein- und Ausreisebestimmungen zu erlassen. Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und reguläre Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Derzeit gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 15 Uhr bis 6 Uhr, die am 07. April 2020 für die Städte Riad, Djidda, Dammam, Dhahran, Khobar, Qatif, Mekka, Medina, Taif, Tabuk und Hofuf auf eine ganztägige Ausgangssperre verschärft wurde. Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
•Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.

Slowakei - Ergänzung:
Die slowakische Regierung plant, ab Mittwoch kleine Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 300 Quadratmetern, Sportplätze im Freien und Restaurants mit Essen zum Mitnehmen wieder zu eröffnen. Der Plan muss jedoch zunächst am Dienstag vom Krisenausschuss des Landes genehmigt werden. Quelle: Aljazeera

Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 25. April 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde seit 02. April 2020 bis auf Weiteres für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, N'Djamena und von N'Djamena-Farah nach Guittè verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Türkei - Ergänzung:
Für das lange Wochenende ab dem 23. April (Nationalfeiertag) wurde eine 4-tägige ganztägige Ausgangssperre für 31 Provinzen verhängt. Quelle: Aljazeera

Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die Grenze zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten (USA) bleibt für weitere 30 Tage geschlossen. Quelle: Aljazeera
Birgitt
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Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 08. Mai 2020 andauern.
Alle nicht notwendigen Reisen nach und aus Belgien sind durch einen Beschluss der belgischen Regierung vorübergehend verboten.
Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten, s. Fragen und Antwortenliste ) dürfen mit entsprechenden Nachweisen ein- und auch wieder nach Belgien ausreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 14. Mai storniert.
Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt. Bis zum 03. Mai 2020 sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der Öffentliche Personennahverkehr ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken, sowie Gärtnereien und Baumärkte bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Dies wird von den Belgiern sehr ernst genommen. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Costa Rica - Ergänzung:
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 15. Mai verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel verlieren bei Ausreise nach dem 24. März den Aufenthaltstitel und können nicht erneut einreisen. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 17. Mai 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Dänemark - Ergänzung:
Bis 10. Mai sind öffentliche Versammlungen von mehr als 10 Personen verboten. Bis mindestens 1. September sollen öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen untersagt bleiben. Quelle: Aljazeera

Deutschland - Ergänzung:
Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Maskenpflicht. Ein Überblick bei tagesschau.de: Wo ist die Maske Pflicht?

Gambia - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Gebetsstätten und Geschäfte sind geschlossen, Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum weitestgehend geschlossen. Flüge zur Rückholung von Touristen sind nach derzeitigem Stand im Einzelfall weiter möglich.
Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.

Hongkong - Ergänzung:
Die eingeführten Beschränkungen werden um weitere 14 Tage in Kraft bleiben. Quelle: Aljazeera

Irak:
Die irakischen Behörden haben die 24-Stunden-Ausgangssperre zur Eindämmung des neuen Coronavirus teilweise gelockert, um die Einschränkungen im Ramadan etwas zu kompensieren. Die neue Ausgangssperre ist vom 21. April bis 11. Mai zwischen 19 bis 6 Uhr Ortszeit. Freitags und Samstags bleibt jedoch die 24-Stunden-Ausgangsbeschränkung. Abstandsregeln sowie das Verbot von Ansammlungen von mehr als bleiben bestehen. Restaurants und Cafés dürfen nur Lieferservices anbieten. Quelle: Aljazeera

Iran - Ergänzung:
Iran zählt zu den von COVID-19 am stärksten betroffenen Ländern. Bei Einreise in Iran finden Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Alle Passagiere, die aus Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und den USA einreisen, werden für 24 - 48 Stunden in Quarantäne genommen und auf eine Coronavirus-Infektion getestet. Sie müssen im Airport Hotel am Flughafen ausharren, bis das Testergebnis vorliegt. Positiv getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran verbracht, negativ getestete Passagiere dürfen das Hotel verlassen.
Kontrollen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden, sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Taxis dürfen max. zwei Personen auf dem Rücksitz befördern. Schulen, Universitäten, Restaurants und sonstige Sport- und Kulturstätten sowie Moscheen und andere heilige Stätten bleiben geschlossen.
Geschäfte und Unternehmen mit geringem bis mittlerem Risikofaktor dürfen seit 20. April wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Öffnungszeiten unterliegen zeitlichen Beschränkungen (Öffnung von Einkaufszentren und Märkten nur bis 18 Uhr).
Versammlungen zum Ramadan, einschließlich in Moscheen, bleiben bis auf Weiteres verboten.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusseses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt; Nachbarländer wie die Türkei, Aserbaidschan, Irak, Armenien und Pakistan ihre Landgrenzen geschlossen; Reisenden aus Iran wird in der Region die Einreise verweigert. Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an (z.B. Amsterdam, Italien).
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach aktuellen Informationen des iranischen Außenministeriums können Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen sind, sich noch bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wird nicht verhängt; es ist lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen ist, brauchen ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Nach diesem Datum müssen sie bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen. Bei Ausreise gelten je nach Aufenthaltstitel unterschiedlichen Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa können gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus dem Iran möglich ist.

Italien - Ergänzung:
Italien will am 4. Mai mit einer schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen beginnen. Dazu werde die Regierung noch in dieser Woche ihren Plan vorlegen, kündigte Ministerpräsident Giuseppe Conte an. Quelle: tagesschau.de

Japan - Ergänzung:
Die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen in Japan steigt weiter an. Die japanische Regierung hat am 17. April 2020 die zunächst für Tokyo und die umliegenden Präfekturen, außerdem für die Region Osaka-Kobe und für Fukuoka verkündete Notlage auf ganz Japan ausgeweitet, um die weitere Ausbreitung des Virus durch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu bremsen. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
In Japan gilt seit 26. März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige aus Deutschland und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringendem Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Allen Deutschen, die nicht permanent in Japan ansässig sind (Touristinnen und Touristen, Working Holiday, Praktikantinnen und Praktikanten, Kurzzeitstudierenden etc.), wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.
Im Moment gibt es weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts gilt daher nicht für Japan.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
•Nutzen Sie alle kommerziellen Möglichkeiten, nach Deutschland zurückzureisen, wenn Sie sich nur kurzfristig ohne feste Wohnung in Japan aufhalten.
•Wegen der sich täglich ändernden Situation erkundigen Sie sich bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.

Kanada - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus die Einreise nach Kanada gewährt. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben. Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Transitaufenthalt eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann.
Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen. Details zur Umsetzung dieser Regelung und eine Übersicht über die Ausnahmen vom Einreisestopp sowie ergänzende Informationen finden Sie hier.
Seit dem 21. März 2020 haben Kanada und die USA teilweise ihre gemeinsamen Grenzen geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.,
Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.
Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Seit 26. März 2020 können bei Nichtbefolgung der Anweisung Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, ‚social distancing’ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Ab dem 20. April 2020 sind Flugpassagiere verpflichtet, während des Check-Ins, des Boardings und des Fluges Mund und Nase mit einer nicht-medizinischen Maske oder einem Gesichtsschutz zu bedecken. Bei der Nutzung von Zügen, Bussen und Fähren wird Passagieren ebenfalls das Tragen eines Gesichtsschutzes nahegelegt. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, wenn die Anforderungen an ausreichenden Mund- und Nasenschutz nicht erfüllt sind.
•Informieren Sie sich vor Ort über detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.

Kuwait - Ergänzung:
Kuwait hat das Arbeiten der öffentlichen Hand einschl. der Ministerien bis zum 31. Mai eingestellt. Des Weiteren wurde eine landesweite Ausgangssperre von 16:00 bis 08:00 Uhr verhängt, die zu Beginn des Fastenmonats Ramadan in Kraft tritt. Quelle: Aljazeera

Liberia - Ergänzung:
Seit dem 24. März 2020 sind alle kommerziellen Flugverbindungen von und nach Liberia suspendiert.
Für nach Liberia Einreisende aus Deutschland ist seit 5. März 2020 u.a. eine obligatorische Quarantäne von 14 Tagen in der Regel im Precautionary Observation Centre ‚Star Base‘ oder ggf. in einem anderen Beobachtungszentrum vorgesehen.
Für den Großraum Monrovia gelten seit dem 11. April 2020 Ausgangsperren und sonstige Einschränkungen des öffentlichen Lebens, zwischen den Landesteilen sind weitreichende Bewegungsbeschränkungen in Kraft.
Für Liberia wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Liberia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Monrovia.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
•Kontaktieren Sie vor Reiseantritt auch die Deutsche Botschaft Monrovia

Mauritius - Ergänzung:
Seit 23. März 2020 gilt eine Ausgangssperre auf Mauritius, die mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis 4. Mai 2020. Der Flughafen ist für den regulären Reiseverkehr geschlossen. Lebensmittelgeschäfte haben seit dem 2. April 2020 unter strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet.
Die Rückholaktion der Bundesregierung für deutsche Reisende auf Mauritius ist seit dem 28. März 2020 abgeschlossen.

Niederlande - Ergänzung:
Am 11. Mai werden Grundschulen und Kitas wieder geöffnet. Höhere Schulen sollen am 1. Juni folgen. Kinder sollten zunächst nur in kleinen Gruppen Unterricht bekommen. Zudem dürfen Kinder und Jugendliche in Vereinen wieder Sport treiben. Das Verbot von öffentlichen Großveranstaltungen gilt bis zum 1. September. Quelle: tagesschau.de

Nigeria - Ergänzung:
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche internationale Flughäfen in Nigeria für reguläre Flüge geschlossen; auch der Inlandsflugverkehr ist eingestellt. Die Schließung gilt vorerst bis 7. Mai 2020. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall- und Spezialflüge.
Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
In Lagos, dem Hauptstadtbezirk einschließlich Abuja und dem Bundesstaat Ogun gelten wegen der -Pandemie ganztägig umfassende Ausgangssperren. Diese sind vorerst befristet bis 27. April 2020, 23 Uhr lokaler Zeit. Auch einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen innerhalb der Staatsgrenzen oder zwischen verschiedenen Bundesstaaten verhängt; teilweise auch andere Auflagen (Maskenpflicht). Mit Ausgangssperren und Grenzschließungen weiterer Bundesstaaten muss gerechnet werden.
In Bundesstaaten in denen die Ausgangssperre greift, dürfen Personen die eigene Wohnung außer zur Lebensmittelversorgung und zwecks medizinischer Behandlungen nicht verlassen. Größere Menschenansammlungen sind grundsätzlich untersagt; Ausnahmen gelten für Beerdigungen und religiöse Zusammenkünfte. Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
Für Nigeria wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Nigeria .
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC .

Österreich - Ergänzung:
In Österreich sollen ab Mitte Mai die Lokale und Restaurants wieder öffnen. Mitarbeiter der Gaststätten müssten dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, für die Zahl der Gäste gelte eine Obergrenze. Zudem müssten die Lokale spätestens um 23 Uhr schließen. Außerdem seien - bei Einhaltung der Abstandsregeln - ab Mitte Mai voraussichtlich auch wieder Gottesdienste möglich. Dienstleister wie Friseure und Kosmetiker dürfen bereits ab Anfang Mai wieder öffnen. Ziel sei es zudem, dass ab 15. Mai die Schulen schrittweise wieder den Unterricht aufnehmen könnten. Für Abiturienten und Lehrlinge solle die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen bereits ab dem 4. Mai beginnen. Quele: tagesschau.de

Panama - Ergänzung:
Panama hat am 12. März 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand erklärt; der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Mai 2020 vollständig eingestellt.
Die beschränkten Ausgangszeiten wurden am 1. April 2020 weiter verschärft: Frauen und Männer dürfen nur noch an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Sonntag ist Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen.
Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen in Panama und alle Universitäten bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Es erfolgten Schließungen von Stränden, Museen, Badeflüssen, Nationalparks. Auch Gemeinschaftsräume in Hotels, Bars, Restaurants, Geschäfte mussten schließen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Besucher werden angehalten, Masken zu benutzen. Restaurants dürfen nur noch Mahlzeiten liefern oder zur Abholung bereitstellen. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalte, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat weiterhin zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Panama und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim panamaischen Gesundheitsministerium und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Saudi-Arabien plant eine Erleichterung der Ausgangssperre für mehrere Städte im Ramadan, um den Menschen am Nachmittag mehr Zeit zu geben, in der nahen Umgebung für ihre wesentlichen Bedürfnisse einkaufen zu können. Momentan können Menschen, die in Gebieten mit einer Ausgangssperre von weniger als 24 Stunden leben, von 06:00 bis 15.00 Uhr zur Gesundheitsversorgung und in Supermärkte gehen. Im Ramadan wird es statt dessen von 09:00 bis 17:00 Uhr sein. Quelle: Aljazeera

Thailand - Ergänzung:
Das thailändische Kabinett hat am Dienstag einer zweiten automatischen Visumverlängerung für Ausländer um weitere drei Monate zugestimmt. Ausländer, deren Visum seit dem 26. März abgelaufen ist, dürfen bis zum 31. Juli 2020 bleiben, ohne eine Verlängerung beantragen zu müssen. Quelle: Aljazeera.

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vorerst bis 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Vom 23. April 00.00 Uhr bis zum 26. April 24.00 Uhr besteht eine Ausgangssperre für folgende Provinzen: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen. Am 23. und 24. April ist der Einkauf im nächstgelegenen Supermarkt von 9:00 – 14.00 Uhr möglich.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in oben aufgeführten Provinzen.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.

Die türkische Regierung will nach Ramadan und damit in der zweiten Mai-Hälfte möglichst mit einer Lockerung der Maßnahmen beginnen. Quelle: tagesschau.de

Uganda - Ergänzung:
In Uganda ist ein Transportverbot verhängt worden. Quelle: Aljazeera

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Äthiopien - Ergänzung:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14-tägige Quarantäne betragen laut äthiopischen Behörden z.Zt. mind. 2.600 USD. Zuletzt wurde die Bezahlung dieser Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht.
Am 08. April 2020 wurde der Ausnahmezustand für zunächst fünf Monate ausgerufen, der eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse des Kabinetts und der Sicherheitskräfte mit sich bringt.
Die bisher landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen, Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020), Restaurants und Clubs sowie die Besetzung von (auch privaten) Fahrzeugen nur bis zur Hälfte ihrer Kapazität einhergehend mit der Verdoppelung des Fahrpreises für Busse und Taxis.
Der am 08. April 2020 ausgerufene Ausnahmezustand und die damit von der Regierung festgelegten Maßnahmen für das äthiopische Bundesgebiet, legen das Mindestmaß an Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus fest. Jeder Bundesstaat kann darüberhinausgehende Maßnahmen festlegen.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Der Flugbetrieb nach Europa ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingestellt.
Reisen innerhalb Äthiopiens sind derzeit kaum möglich.
Für die Stadt Adama gilt bis auf weiteres eine Ausgangssperre.
In Amhara wurde in folgenden Städten eine weitreichende Ausgangssperre verhängt (Ausnahmen gelten nur für Sicherheitskräfte oder mit Passierschein): Bahir Dar, Enjibara, Tilili, Addis Kidam. In Gondar ist sowohl öffentlicher als auch privater Personennahverkehr verboten. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sind geschlossen.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.

Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 eingestellt. Land- und Seegrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. Der seit 27. März bis zunächst 11. April 2020 ausgerufene Ausnahmezustand wurde bis zum 25. April 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen oder Grenzen der Provinzen zu übertreten. Ferner ist währenddessen jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert.
Grundsätzlich gilt es außerdem zu Hause zu bleiben. Bewegungsfreiheit ist u.a. gestattet um Einzukaufen, aus gesundheitlichen Gründen oder zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Schwangere, Personen, die älter als 60 Jahre sind und Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung ein höheres Risiko haben an COVID-19 zu erkranken, dürfen sich nur aus einem der zuvorderst genannten Gründe im öffentlichen Raum bewegen. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Belgien - Ergänzung:
Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus‘ von den belgischen Behörden Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 08. Mai 2020 andauern.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch, Arztbesuche oder dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen beziehungsweise durch Belgien durchreisen. Die belgische Grenzpolizei entscheidet eigenständig in jedem Einzelfall.
Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert, Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 15. Mai 2020 storniert.
Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt. Bis zum 03. Mai 2020 sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit von zuhause aus zu arbeiten. Der Öffentliche Personennahverkehr ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, die Post, Büchereien und Zeitschriftenläden sowie Gärtnereien und Baumärkte bleiben geöffnet. Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren). Abstandswahrung ist dabei Pflicht und wird von der belgischen Bevölkerung sehr ernst genommen. Das Tragen einer Schutzmaske – selbst einer sogenannten Komfortmaske aus Stoff – wird in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können, empfohlen. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union, China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA, Australien und Dubai und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt, ebenso wie auf alle diejenigen, die auf dem Landweg aus Tansania einreisen. Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (ausgenommen hiervon ist der Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft).
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Covid-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Passagierflugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
•Informieren Sie sich über die Seite des Ministre de la Santé Publique

Costa Rica - Ergänzung:
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 15. Mai verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen ist aufgrund fehlender Flugkapazitäten dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 17. Mai 2020.
•Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Deutschland - Ergänzung:
Maskenpflicht nun bundesweit beim einkaufen und in Bahnen sowie dem öffentlichen Nahverkehr.

Hongkong - Ergänzung:
Seit Mittwoch, dem 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sowie ein Transit am internationalen Flughafen Hongkong auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Seit 22. April müssen sie sich bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden. Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf Covid-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Seit 6. April 2020 ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Kasachstan - Ergänzung:
Am 16. März 2020 hat Kasachstan zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus im Land den Notstand ausgerufen.
Der internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist eingestellt.
Ausländischen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Kasachstan während des Notstandes grundsätzlich verwehrt. Ausnahmen gelten vorerst für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist seit dem 17. April 2020 bis zum 1. November 2020 ausgesetzt worden.
Reisende aus vom Coronavirus stark betroffenen Ländern, darunter Deutschland, unterliegen bei Einreise einer stationären Quarantäne. Zahlreiche Städte und Regionen in Kasachstan haben auch Ein- und Ausreisebeschränkungen bei Reisen innerhalb des Landes verhängt. Bei einem Wechsel ihres Aufenthaltsortes in Kasachstan ist mit spontanen Gesundheitskontrollen oder Quarantäne-Maßnahmen zu rechnen.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.

Madagaskar - Ergänzung:
Um eine Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 zu erschweren, hat die madagassische Regierung beschlossen, dass bis auf weiteres alle nationalen und internationalen Flughäfen für Passagiermaschinen gesperrt sind, Kreuzfahrtschiffe vorläufig nicht in Madagaskar anlegen dürfen und die Regionen Analamanga (mit Antananarivo), Haute Matsiatra, Boeny und die Hafenstadt Toamasina komplett gesperrt werden. In den genannten Gebieten sowie zusätzlich in der Region Itasy gilt eine Ausgangssperre von 21:00 bis 4:00 Uhr. Fahrten mit dem sogenannten Taxi-Brousse (Überlandtaxi) zwischen den oben genannten Gebieten und allen Covid-freien Regionen sind untersagt; Fahrten mit Mietwagen oder dem eigenen Auto zwischen den oben genannten Gebieten und allen Covid-freien Regionen sind nur mit Covid-Negativ-Bescheid und Sondergenehmigung erlaubt.
Die Benutzung von Privatwagen und Taxis ist für maximal drei Personen, inklusive Fahrer, zulässig, die Nutzung der sogenannten Taxi Be (Großraumtaxi) ist für maximal 18 Personen gestattet. Für alle Fahrzeuginsassen besteht Maskenpflicht. Gewerbliche Aktivitäten sind im Zeitraum von 6 Uhr bis 13 Uhr erlaubt. Für die Heimfahrt dürfen Taxi-Be bis 15 Uhr, unter Beachtung der oben erwähnten Einschränkungen, genutzt werden. Nach 13 Uhr ist die Bevölkerung dazu angehalten, sich zuhause (oder im Hotel) aufzuhalten.
Es kommt verstärkt zu Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte, da nur noch Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen sowie Arztbesuche offiziell erlaubt sind.
•Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre Reise derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
•Treten Sie vorerst keine Reise zu touristischen Zwecken mehr an.
•Kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehroptionen ggf. auch eine Rückreise über Drittländer.

Neuseeland - Ergänzung:
Für Neuseeland hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende durchgeführt. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Wellington und in den FAQ zur Rückholaktion.
Seit dem 26. März 2020 gilt in Neuseeland die - höchste - Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich) des vierstufigen nationalen Covid-19-Notfallplans. Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte wurden geschlossen. Ausgenommen sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken, etc., die dauerhaft geöffnet bleiben.
Seit dem 27. März 2020 dürfen Inlandsflüge nur noch von Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Erreichen eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten, derzeit auf lokale Transportunternehmen. Klassischer Tourismus in Neuseeland ist derzeit weder erlaubt noch möglich. Die Nutzung von PKW oder Wohnmobil zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise ist zulässig. Es muss durch Vorlage eines bestätigten Flugtickets oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Fahrt zum Flughafen zum Zwecke der Ausreise erfolgt. Ansonsten lautet die strikte Vorgabe der neuseeländischen Regierung für alle Personen, also auch für Touristen, am derzeitigen Aufenthaltsort zu bleiben.
Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss.
Personen, bei denen Symptome von Covid-19 vorliegen oder das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“.
Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a.: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland). Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft und die laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Die deutsche Botschaft in Wellington bleibt weiterhin mit reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 („work, student, visitor, interim, limited“), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt („interim visa“). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
•Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.

Niger - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Niamey sind seit 19. März 2020 bis vorerst 1. Mai 2020 ausgesetzt. Bis dahin sind Einreisen gar nicht und Ausreisen nur mit einem der wenigen kommerziellen Sonderflügen möglich. Angaben zu ausgehenden Sonderflügen können bei der Deutschen Botschaft Niamey erfragt werden.

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 26. April 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land, eine weitere Verlängerung bis zum 9. Mai 2020 wurde bereits angekündigt. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Bis zum 15. Mai 2020 besteht eine Einreisebeschränkung für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Äquatorialguinea - Ergänzung:
Seit dem 15. März sind die Grenzen Äquatorialguineas geschlossen, sowie alle internationalen Flüge ausgesetzt. Die Ein- und Ausreise aus und nach Äquatorialguinea ist damit zurzeit bis auf weiteres nicht möglich.
Die Regierung hat eine Ausgangssperre („Lockdown“) verhängt und das Haus darf nur in begründeten Fällen verlassen werden. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt.
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus in Äquatorialguinea ist eine Lockerung der Schutzmaßnahmen derzeit nicht absehbar.
Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea wurde bis auf weiteres eingestellt.

Eritrea - Ergänzung:
Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen, in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, also auch für deutsche Reisende. Visaanträge werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen. Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Seit dem 2. April 2020 gilt in ganz Eritrea bis auf weiteres eine allgemeine Ausgangssperre.
Seit dem 26. März gilt bis auf Weiteres ein Verbot aller Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise nicht möglich.
• Bitte beachten Sie die behördlichen Bestimmungen.

Estland - Ergänzung:
Estland erwägt den schrittweisen Ausstieg aus den Beschränkungen. Dafür entwickelte der Corona-Krisenstab des Landes eine Strategie, die sich etwa an den gemeldeten Fallzahlen oder der wirtschaftlichen Belastung orientiert. Dem Plan muss die Regierung noch zustimmen. Er sieht vor, dass als erstes Museen wieder öffnen und außerschulische Bildungsaktivitäten sowie Sport im Freien wieder erlaubt sind. Als zweiten Schritt sieht der Krisenstab vor, dass Geschäfte wieder öffnen können, aber unter Auflagen. Ab Mitte Mai sollen auch Schulen ihren Betrieb eingeschränkt wieder aufnehmen können. Quelle: tagesschau.de

Litauen - Ergänzung:
Ab morgen dürfen wieder Geschäfte öffnen, anschließend sollen weitere Lockerungen folgen. So dürfen Freiluft-Restaurants, Museen und Friseure ab kommenden Montag öffnen. Es dürfen sich aber nur eine bestimmte Anzahl an Kunden oder Besuchern zeitgleich in den Betrieben oder Einrichtungen aufhalten. Kitas, Schulen und Universitäten bleiben weiterhin geschlossen, ebenso bleibt das Verbot großer Veranstaltungen in Kraft. Landesweit gilt zudem die Pflicht, in der Öffentlichkeit Schutzmasken zu tragen. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Kommerzielle Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis zum 3. Mai 2020 weiterhin untersagt. Ein- und Ausreise sind somit in diesem Zeitraum nicht möglich. Auch der nationale Eisenbahnverkehr bleibt in diesem Zeitraum ausgesetzt.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
Mit Wirkung vom 13. März 2020 hat Indien die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, mittlerweile bis einschließlich zum 3. Mai 2020, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online (https://indianfrro.gov.in/eservices/home.jsp ) zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa bis einschließlich 3. Mai 2020 sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis einschließlich 17. Mai 2020 wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
• Bitte buchen Sie keinesfalls Flüge für den genannten Zeitraum bis zum 3. Mai 2020, selbst, wenn Ihnen diese online noch als verfügbar angezeigt werden.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien .
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Jamaika - Ergänzung:
Landesgrenzen, Seegrenzen, auch internationale Flughäfen sind bis zum 31. April 2020 geschlossen, es gilt ein absolutes Einreiseverbot.
Personen ab einem Alter von 70 Jahren dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Ab dem 22. April 2020 gilt eine landesweite nächtliche 12-stündige Ausgangssperre von 18 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Zwingend vorgeschrieben sind nun Nasen- und Mundschutzmasken in der Öffentlichkeit zu tragen.
Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Kingston , sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde mittlerweile insofern gelockert, als in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr Besorgungen in Lebensmittelgeschäften, Obst- und Gemüseläden, Apotheken und anderen kleineren Geschäften getätigt werden können.
Es gelten strikte Auflagen:
• Die geöffneten Geschäfte dürfen nur zu Fuß erreicht werden.
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf erlaubt.
• Autofahrten ohne Genehmigung („permit“) sind strikt untersagt und werden streng bestraft, u.a. wird das Fahrzeug konfisziert und hohe Bußgelder verhängt.
• Seit 1. April 2020 darf nur noch eine Person im Fahrzeug sitzen.
Von Donnerstag, 23. April 2020 (24:00 Uhr) bis Freitag, 24. April 2020 (24:00 Uhr) gilt eine 24-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben.
Ab Samstag, 25. April 2020, 10:00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen – auch während des Fastenmonats Ramadan.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Mauretanien - Ergänzung:
Um der Ausbreitung von COVID-19 zu begegnen, hat die mauretanische Regierung Maßnahmen getroffen, die sich deutlich auf das soziale und öffentliche Leben auswirken. Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Mit Beginn des Ramadans gilt diese erst ab 21 Uhr. Die Ausgangssperre wird mit deutlicher Härte durchgesetzt. Bei Verstößen dagegen muss mit einer Ingewahrsamnahme von Personen und Fahrzeugen bis zum nächsten Morgen gerechnet werden. Zudem gilt ein Versammlungsverbot rund um die Uhr, Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Gruppenaktivitäten, auch das Freitagsgebet, wurden verboten. Unter der Telefonnummer 1155 ist eine Hotline für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen. Im öffentlichen Raum wird das Tragen von Gesichtsmasken mehr und mehr Usus, ist aber nicht überall Pflicht.
Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
Auch alle Landesgrenzübergänge sind inzwischen geschlossen.
• Seien Sie vorsichtig und meiden Sie Menschenansammlungen.
• Bitte folgen Sie unbedingt die Anweisungen lokaler Behörden.

Spanien - Ergänzung:
Das spanische Parlament hat der vorgeschlagenen dritten Verlängerung des Notstandes zugestimmt. Er gilt nun bis zum 9. Mai. Allerdings stellte Sánchez auch schrittweise Lockerungen der strikten Auflagen ab Mitte Mai in Aussicht. Bereits ab Sonntag sollen Kinder erstmals seit mehr als sechs Wochen wieder das Haus verlassen dürfen. Zudem erhielt Gesundheitsminister Salvador Illa weitreichende Vollmachten, um flexibler auf die Entwicklung der Pandemie in den verschiedenen Regionen des Landes reagieren zu können. Quelle: tagesschau.de

Südsudan - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führte in Südsudan zur grundsätzlichen Schließung aller Grenzübergänge (Flughafen und Landgrenzen) für die Ein- und Ausreise. Der internationale Flughafen Dschuba (Juba) ist seit 24. März 2020 für kommerzielle Passagierflüge von und nach dem Ausland geschlossen. Damit besteht vorerst keine Ein- und Ausreisemöglichkeit mehr. Mit Ausnahmegenehmigungen waren bisher jedoch in der Regel einmal pro Woche freitags Sonderlinienflüge von Ethiopian Airlines zur reinen Ausreise möglich. Deutsche, die sich bei ELEFAND registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn der nächste Flug genehmigt wird. Bisher gibt es keinen Hinweis, ab wann und unter welchen Bedingungen wieder Einreisen gestattet werden.
Für Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, gilt zwingend eine 14-tägige Selbstquarantäne, sofern keine Symptome vorliegen. Sollten Symptome vorliegen, kann eine Isolation angeordnet werden. Personen, die Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
Auch Inlandspassagierflüge wurden eingeschränkt. Ausnahmen gelten für humanitäre Helfer. Betroffene erkundigen sich bitte bei UNHAS.
Weiterhin gilt seit 25. März 2020 eine landesweite Ausgangssperre von 20:00 bis 06:00 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren. Daher wird Ihnen geraten, die Regelung unbedingt einzuhalten. Restaurants müssen um 18:00 Uhr schließen. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Geschäfte und Märkte müssen seit dem 29. März 2020 schließen, eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Lebensmitteln sowie für Apotheken und Tankstellen.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.

Weltweite Reisewarnung - Ergänzung:
Bundesaußenminister Heiko Maas sieht derzeit "keinen einzigen Hinweis", dass die aktuell geltende weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in absehbarer Zeit wieder aufgehoben werden könnte. Der Flugverkehr liege am Boden, die Grenzen seien dicht, in vielen Ländern würden Ausgangssperren gelten. "Solange das so bleibt, muss man davon ausgehen, dass die Reisewarnung aufrecht erhalten werden muss." Die Bundesregierung habe gerade erst Tausende Deutsche aus Urlaubsgebieten zurückgeholt. Eine solche Rückholaktion werde es nicht mehr geben. Die Leute müssten sicher aus dem Urlaub zurückkommen können und dafür brauche es den internationalen Flugverkehr. Der sei derzeit nicht gewährleistet. Quelle: tagesschau.de

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Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Ergänzung:
Die argentinische Regierung hat mit Dekret vom 13. März 2020 u.a. alle Flüge von und nach Europa ausgesetzt. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist kaum mehr möglich. Alle, die aus den vom Coronavirus betroffenen Gebieten (u.a. alle Mitgliedsländer der Europäischen Union) einreisen, oder innerhalb der letzten 14 Tage eingereist sind, unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Seit Freitag, 20. März gilt in Argentinien bis auf weiteres eine landesweite Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (CUHC) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft.
•Verfolgen Sie die Informationen der Argentinischen Regierung.
•Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung (CUHC).
•Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
•Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, damit Sie über mögliche Ausreisemöglichkeiten zu gegebener Zeit direkt informiert werden können.

Deutschland - Ergänzung:
Besitzer von Zweitwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein können diese bald wieder nutzen. Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, kündigte an, dass Eigentümer solcher Wohnungen ab dem 1. Mai wieder in das Bundesland einreisen dürfen. Zudem können Dauercamper, die in dem Bundesland leben, auf die dortigen Campingplätze zurückkehren. Auch Schleswig-Holstein will Besitzern von Zweitwohnungen die Einreise ab dem 4. Mai gewähren. Das teilte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit. Das gelte auch für Wohnungen auf den noch für Touristen gesperrten Inseln und Halligen. Quelle: tagesschau.de

Eswatini / Swasiland - Ergänzung:
Die eswatinische Regierung hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März 2020 gilt eine eingeschränkte Ausgangssperre. Diese war zunächst für 20 Tage angesetzt und wurde noch einmal um drei Wochen bis einschließlich 7. Mai 2020 verlängert. Während der Ausgangssperre darf die Unterkunft nur zu dringend erforderlichen Anlässen verlassen werden (z.B. Einkauf von Lebensmitteln oder Arztbesuche). In dieser Zeit existiert außerdem ein Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen.
•Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den eswatinischen Behörden gemacht werden.
•Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Frankreich - Ergänzung:
Ab dem 11. Mai will Frankreich die strikten Auflagen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus schrittweise lockern. Und das solle nicht "Region für Region" in unterschiedlichem Maße geschehen, sondern landesweit einheitlich, betonte Präsident Emmanuel Macron in einer Videokonferenz mit französischen Bürgermeistern. So solle das Tragen von einfachen Masken in der Öffentlichkeit zwar keine Pflicht, aber empfohlen werden. Die Entscheidung der Eltern, die Kinder ab dem 11. Mai wieder in die Schule zu schicken, solle auf freiwilliger Basis erfolgen
Der Chef der nationalen Gesundheitsbehörde, Jérôme Salomon, kündigte zudem an, dass Frankreich die Corona-Tests mit Beginn der Lockerungen deutlich ausweiten wolle. Derzeit würden wöchentlich etwa 200.000 Menschen auf das Virus getestet. Ab dem 11. Mai sollen 700.000 Tests pro Woche durchgeführt werden. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Ergänzung:
Die seit dem 22. März in Griechenland geltenden Auflagen wegen der Corona-Pandemie wurden von der Regierung des Landes um eine Woche bis zum 4. Mai verlängert. Damit bleiben vorerst nur wenige Geschäfte wie Banken oder Supermärkte geöffnet. Die Bürger müssen zudem weiterhin Behörden informieren, wenn sie ihre Wohnung verlassen, was nur für notwendigste Gänge erlaubt ist. Quelle: tagesschau.de

Guatemala - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Guatemala zu Einreisesperren und Gesundheitsprüfungen, sowie zu generellen und sehr weitgehenden Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens.
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde bis zum 27. April 2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 18-4 Uhr verhängt. Eine weitere Verlängerung der Maßnahme sowie der unten angeführten Einschränkungen und Verbote ist zu erwarten.
Weiterhin gelten folgende Einschränkungen:
- Das Verlassen der Regionen (Departamentos) Guatemala, Sacatepéquez, Chimaltenango und El Progreso ist untersagt. Ausnahmen bestehen für Personen, die in anderen Regionen arbeiten.
- Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.
- Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor
- Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere von Sport-, Kultur-, religiösen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen
- Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern und sonstiger touristischer Zielen
- Verbot von Treffen in Bars, Discotheken und ähnlichem
- Verbot von Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen nach 15 Uhr
- Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten
- Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen
- Schließung von Einkaufszentren
- Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.
- Verbot von Hamsterkäufen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.

Indonesien - Ergänzung:
Ab morgen sind Inlandsflüge bis zum 1. Juni ausgesetzt, Schiffspassagen (Fähren etc.) sind bis 8. Juni ausgesetzt. Ausgenommen ist Frachtgut. Quelle: Aljazeera

Island - Ergänzung:
Von Island aus bestehen nur noch sehr wenige Flugmöglichkeiten. Weite Teile des öffentlichen Lebens unterliegen Einschränkungen. So sind derzeit z.B. nur Versammlungen bis 20 Personen - unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstands - erlaubt, Apotheken und Supermärkte haben unter strengen Auflagen geöffnet. Leichte Änderungen bei diesen Einschränkungen sind ab dem 4. Mai 2020 angekündigt.
Alle nach Island Einreisenden sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Für Touristen gilt dies vorerst vom 24. April bis 15. Mai 2020.
•Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über noch bestehende Flugverbindungen und auf der Webseite der Deutschen Botschaft Reykjavik.
•Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
•Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes über Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
•Informieren Sie sich über Quarantänemaßnahmen auf der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums.

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich dann direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Die Einschränkungen im täglichen Leben sind erheblich. Die kritische Grundversorgung ist weiter gewährleistet. Supermärkte, Apotheken, und Ärzte dürfen aufgesucht werden. Menschen dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur innerhalb eines Radius von 100 Metern zur eigenen Wohnung erlaubt. Es besteht zudem die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Von Montag, 27. April, um 16:00 Uhr bis Dienstag, 28.04., um 17:00 Uhr, dem Gedenktag für die Gefallenen der Kriege Israels und für die Opfer von Terroranschlägen, dürfen Friedhöfe und Gedenkstätten nicht besucht werden. Auch für den Unabhängigkeitstag gelten zusätzliche Bestimmungen: Ab Dienstag, 28. April, um 17:00 Uhr bis Mittwoch, 29. April, um 20:00 Uhr, dürfen Menschen ihre Häuser nur in dringenden Ausnahmefällen verlassen. Reisen zwischen Städten sowie bestimmten Bereichen Jerusalems sind grundsätzlich verboten. Öffentliche Verkehrsmittel sind eingestellt.
Während des Ramadan sind in überwiegend muslimisch geprägten Wohngegenden Geschäfte von 18:00 Uhr bis 03:00 Uhr bis auf wenige Ausnahmen geschlossen.
Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.
• Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.
• Kontaktieren Sie das Vertretungsbüro Ramallah, wenn Sie aus dem Westjordanland kommend vom Flughafen Tel Aviv abreisen wollen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Bitte beachten Sie die verschärften Vorschriften über die Pessachfeiertage.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

Jamaika - Ergänzung:
Landesgrenzen, Seegrenzen, auch internationale Flughäfen sind bis zum 31. Mai 2020 geschlossen, es gilt ein absolutes Einreiseverbot.
Personen ab einem Alter von 70 Jahren dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Ab dem 22. April 2020 gilt eine landesweite nächtliche 12-stündige Ausgangssperre von 18 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Zwingend vorgeschrieben sind nun Nasen- und Mundschutzmasken in der Öffentlichkeit zu tragen.
Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
•Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Kingston, sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde insofern gelockert, als dass innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit (für den Fastenmonat Ramadan von 8 Uhr bis 18 Uhr) Besorgungen in Lebensmittelgeschäften, Obst- und Gemüseläden, Apotheken und anderen kleineren Geschäften getätigt werden können. Es gelten strikte Auflagen:
Es gelten strikte Auflagen:
•Die geöffneten Geschäfte dürfen nur zu Fuß erreicht werden.
•Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf erlaubt.
•Autofahrten ohne Genehmigung („permit“) sind strikt untersagt und werden streng bestraft, u.a. wird das Fahrzeug konfisziert und hohe Bußgelder verhängt.
•Seit 1. April 2020 darf nur noch eine Person im Fahrzeug sitzen.
Von Donnerstag, 23. April 2020 (24:00 Uhr) bis Freitag, 24. April 2020 (24:00 Uhr) gilt eine 24-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben. Auch in den kommenden Wochen ist mit kurzfristigen umfassenden Ausgangssperren an Wochenenden zu rechnen.
Ab Samstag, 25. April 2020, 8:00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen – auch während des Fastenmonats Ramadan.
•Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
•Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Kroatien - Ergänzung:
Die Auflagen werden schrittweise aufgehoben. Ab Montag können wieder Geschäfte außerhalb von Einkaufszentren öffnen sowie Dienstleister ohne engen Kundenkontakt. Ab dem 4. Mai sollen dann Friseure, Kosmetiksalons und die weiteren Dienstleistungsunternehmen folgen. Gaststätten dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen, aber nur, wenn sie einen Außenbereich besitzen, auf dem sie Kunden bewirten können. Ab dann sollen auch Kindertagesstätten und Grundschulen den Betrieb wieder aufnehmen. Quelle: tagesschau.de

Lesotho - Ergänzung:
Am 30. März 2020 trat eine Ausgangssperre in Lesotho in Kraft, die ursprünglich für drei Wochen galt und bis mindestens 5. Mai 2020 verlängert wurde. Informationen über die Ausgangssperre finden Sie auf der Internetseite des Government of Lesotho.

Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt. Jedoch sind bei der Rückreise nach Deutschland die Quarantäne-Regelungen der Bundesländer zu beachten.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen mindestens bis zum 20. Mai 2020 ein sog. Gesundheitszeugnis, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. In Deutschland sind Flughäfen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert.
Reisende aus diesen Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium .
In den Provinzen Zeeland sowie den Regionen Twente und Rijnmond-Rotterdam sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten. Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als zwei Personen werden polizeilich aufgelöst. Diese Maßnahmen gelten mindestens bis zum 28. April 2020.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl .
• Beachten Sie die Maßnahmen des niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.

Österreich - Ergänzung:
Es wurden Ausgangsbeschränkungen verfügt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale müssen geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter sowie bestimme Geschäfte des Handels (bis 400qm) dürfen öffnen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.
Seit dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und reguläre Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Derzeit gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 17 Uhr bis 9 Uhr. Über die Städte Riad, Djidda, Dammam, Dhahran, Khobar, Qatif, Mekka, Medina, Taif, Tabuk und Hofuf ist eine ganztägige Ausgangssperre verhängt. Lebensnotwendige Einkäufe sind zwischen 9 und 17 Uhr im unmittelbaren Wohnumfeld erlaubt. Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad .

Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat zur Bekämpfung der Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungenbleiben vorerst geschlossen.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist außerhalb der eigenen Wohnung für alle Pflicht. Auch gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist. Geschäfte dürfen in der Zeit von 9–11 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei und vom Militär überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in eine staatliche Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende Heimquarantäne zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.
Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind bis auf weiteres in der Slowakei nicht erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.
Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.
Transitreisen durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr nach Deutschland sind seit dem 20. April 2020 möglich. Die Reise durch die Slowakei muss beim slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt angemeldet werden. Die Deutsche Botschaft kann dies nur für deutsche Staatsangehörige erledigen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Pressburg .
Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Botschaft Prag auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache (https://www.korona.gov.sk/en/ ).
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Seite der Botschaft Prag .

Spanien - Ergänzung:
Spanien hat die strengen Auflagen für Kinder unter 14 Jahren während der Corona-Krise etwas gelockert. In den vergangenen 40 Tagen durften sie das Haus oder die Wohnung so gut wie gar nicht verlassen. Nun können Kinder in dem Alter eine Stunde lang ins Freie, wenn sie von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden und sich nicht mehr als einen Kilometer von ihrem Zuhause entfernen. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Ergänzung:
Ab dem 4. Mai soll es in vier Phasen bis Ende Juni schrittweise Lockerungen geben. Die erste Phase ist vom 4. bis 18. Mai geplant. Quelle: Ansamed

Vietnam - Ergänzung:
Vietnam hat damit begonnen, die Ausgangsbeschränkungen zu lockern. In der Hauptstadt Hanoi hatten ein paar Cafés wieder geöffnet, die Straßen waren aber weiterhin fast leer. Am Mittwoch hatte die vietnamesische Regierung nach sechs Tagen in Folge ohne registrierte Neuansteckungen mit dem Coronavirus verfügt, dass einige Läden und Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen dürfen. Das Land hat bisher nur 268 offiziell bestätigte Corona-Infektionen und keine Todesfälle. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 sind seit dem 19. März 2020 alle internationalen Flüge ins Land suspendiert. Für ausländische Staatsangehörige gibt es derzeit keine reguläre Möglichkeit der Einreise in Ägypten. Leere Flugzeuge zur Abholung ausländischer Staatsangehöriger dürfen weiterhin landen.
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Aufenthalt außerhalb der Wohnung während der Ausgangssperre kann Kontrollen, Geld- oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur sehr eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Bei der Einreise ins Land muss eine vierzehntägige Quarantäne in zentralen Quarantäneeinrichtungen verbracht werden. Eine Quarantäne kann auch bei Kontakt mit positiv getesteten Personen angeordnet werden.
Für deutsche Reisende hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Von nicht erforderlichen Reisen nach Ägypten wird derzeit abgeraten.
• Wenn Sie weiterhin als Reisende in Ägypten sind, halten Sie sich über die deutsche Botschaft in Kairo auch zu möglichen Aus- und Rückreisemöglichkeiten informiert.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“ und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. Der seit 27. März bis zunächst 11. April 2020 ausgerufene Ausnahmezustand wurde bis zum 10. Mai 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert.
Grundsätzlich gilt es außerdem zu Hause zu bleiben. Bewegungsfreiheit ist u.a. gestattet um Einzukaufen, aus gesundheitlichen Gründen oder zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Sportliche Aktivitäten im Freien sind zu festgelegten Zeiten erlaubt. Es herrscht eine Maskentragepflicht. Schwangere, Personen, die älter als 60 Jahre sind und Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung ein höheres Risiko haben an COVID-19 zu erkranken, dürfen sich nur aus einem der zuvorderst genannten Gründe im öffentlichen Raum bewegen. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Bangladesch - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 sind in Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr geschlossen.
In Bangladesch wurden am 29. März 2020 sogenannte government holidays ausgerufen. Diese wurden bereits mehrfach verlängert, nach Pressemeldungen wird die nächste Verlängerung bis 05. Mai 2020 gelten.
Die Bevölkerung wurde gebeten, sich zu Hause aufzuhalten, und nur bei besonders wichtigen Gründen nach draußen zu gehen. Es gilt eine Ausgangssperre von 18.00 bis 06.00 Uhr.
Moscheen wurden geschlossen. Beten in der Öffentlichkeit wurde verboten.
Zurzeit befindet sich Bangladesch im islamischen Fastenmonat Ramadan.
•Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, umgehend über Drittdestinationen nach Deutschland zurückzukehren!

Belgien - Ergänzung:
Belgien will seine Corona-Beschränkungen ab 4. Mai nach und nach lockern - dabei aber vorsichtig vorgehen. Deshalb bleiben in den kommenden Wochen und Monaten etliche Einschränkungen bestehen. Die Geschäfte dürfen ab Anfang Mai teilweise wieder öffnen. Derzeit haben nur Geschäfte, die Lebensmittel verkaufen, Baumärkte, Gartencenter und Apotheken geöffnet. Non-Food-Läden könnten ab dem 11. Mai wiedereröffnet werden, wenn auch unter strengen Auflagen. Die Schulen sollen ab dem 18. Mai für eine erste Gruppe von Schülern wieder öffnen. Es sollen wieder mehr öffentliche Verkehrsmittel im Einsatz sein. Das Tragen einer Gesichtsmaske wird in Bus und Bahn für Personen ab zwölf Jahren zur Pflicht. Jeder Bürger erhält eine Stoffmaske gratis. Quellen: Aljazeera und tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Maskenpflicht ab Montag, jedoch mit unterschiedlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen die neue Regel:
Wo ohne Maske Bußgeld droht

Estland - Ergänzung:
Die Regierung von Estland verlängert den Notstand wegen der Corona-Pandemie bis zum 17. Mai. Er wäre sonst am 1. Mai ausgelaufen.
Gleichzeitig stellte Regierungschef Jüri Ratas erste Lockerungen der Einschränkungen in Aussicht. Darüber wolle das Kabinett in der kommenden Woche beraten. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Ergänzung:
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der starken Einschränkung des öffentlichen Lebens sowie zu Reise- und Ausgangsbeschränkungen.
Alle Personen, die vom Ausland nach Griechenland einreisen, müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und von den zuständigen Behörden dazu in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben.
Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre.
Die Ein- bzw. Ausreise über jeglichen Land- bzw. Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der übliche Fährverkehr für den Passagierverkehr wurde eingestellt. Eventuell verkehrende Fähren dienen dem Warentransport.
Flugverbindungen können ebenfalls kurzfristig entfallen.
• Nutzen Sie die noch vorhandenen Ausreisemöglichkeiten und alle verfügbaren Flugverbindungen zur (Rück-)Reise nach Deutschland über Belgien (Brüssel), die Schweiz (Zürich) und Frankreich (Paris).
• Informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Griechenland.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus , insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Indonesien - Ergänzung:
Das indonesische Transportministerium hat eine Verordnung erlassen, wonach vom 24. April bis zum 31.05.2020 der kommerzielle Inlandsflugverkehr sowie der inländische Reiseverkehr auf dem Land und Seeweg in und aus besonders von COVID-19- Ansteckungen betroffenen Regionen Indonesiens untersagt sind. Nach dieser Verordnung soll der internationale Flugverkehr von und nach Indonesien weiterhin möglich bleiben. Gleichwohl kann eine Beeinträchtigung auch des internationalen Flugverkehrs derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Seit dem 2. April 2020 besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Diese umfasst auch die Einreise zur Transitzwecken. Ausnahmen bestehen u.a. für Diplomaten und für ausländische Staatsangehörige mit KITAS/KITAP, sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllt werden.
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet. Einige Regionen haben eigene Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 getroffen, die z.B. eine 14-tägige Selbstquarantäne nach Einreise in die Region vorsehen.
Das Reisen innerhalb Indonesiens wird durch die Reisebeschränkungen und –verbote weiter erschwert. Einzelne Regionen und Inseln sind dadurch bereits vom Rest des Landes sowie von der Anreise zu internationalen Flughäfen abgeschnitten.
Für deutsche Reisende in Indonesien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta , wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Prüfen Sie ob Ihre Reise nach Indonesien wirklich notwendig ist und kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft um zu klären ob durch die neue Verordnung Ihre Flugbuchung betroffen ist.

Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind nur noch für litauische Staatsangehörige, enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden), sowie Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen möglich. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 11. Mai 2020 verboten.
Die direkte Durchreise für Nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und nur noch über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko (Polen) und Salociai-Grenstale (Lettland) für Privatpersonen. Die Ein- und Ausreise von/ nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.
Alle Personen (außer Nutzer des humanitären Korridors), die aus dem Ausland nach Litauen einreisen, müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, entweder in häuslicher Quarantäne oder - auf eigene Kosten - in kommunaler Quarantäne (meist Hotels).
In Litauen liegt das öffentliche Leben größtenteils still. Geschäfte dürfen seit dem 23. April 2020 unter Einhaltung zahlreicher Auflagen wieder öffnen. In der Öffentlichkeit muss zwingend Mundschutz in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase getragen werden.
•Informieren Sie sich auf der Seite des litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
•Reisen Sie möglichst mit einer Fähre zurück nach Deutschland, wenn Sie sich aktuell in Litauen als Reisender aufhalten und nicht in Quarantäne sind.

Nordmazedonien - Ergänzung:
Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber verpflichtet, sich ab Einreise einer 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge einschließlich des Flughafens Skopje für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Die bereits seit 22. März 2020 geltende allgemeine Ausgangssperre wurde seit 23. April 2020 auf die Zeit von werktags 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens und an Wochenenden von Samstag 15:00 Uhr bis Montag 5:00 Uhr morgens festgesetzt. Verlängerte Ausgangssperren gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die werktags nur von 13 bis 19 Uhr und samstags von 13 bis 15 Uhr die Wohnung verlassen dürfen, und für Personen über 67 Jahren, die werktags von 5:00 Uhr bis 12:00 Uhr und samstags von 05:00 Uhr bis 11:00 Uhr aus der Wohnung gehen dürfen. Damit sollen Begegnungen dieser beiden Gruppen minimiert werden.
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung).
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés etc. sind geschlossen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben jedoch geöffnet.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Prüfen Sie auch alternative Rückkehroptionen über Drittländer.

Philippinen - Ergänzung:
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt bis vorerst zum 15. Mai 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben seit dem 18. März 2020 weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Ausländern ist die Ausreise jederzeit erlaubt. Innerhalb Luzons ist es Ausländern möglich, trotz Quarantäne zum internationalen Flughafen zu reisen, wenn sie das Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen wird.
• Wenn Sie sich zurzeit in den Philippinen aufhalten, prüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen unter Einschluss von Umsteigeverbindungen über Drittländer und nutzen Sie vorzeitige Ausreisemöglichkeiten.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen philippinischen Auslandsvertretung vor unbedingt notwendigen Reiseantritten nach den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der Deutschen Botschaft Manila , auf Facebook oder auf Instagram.

Polen - Ergänzung:
Polen lockert nach und nach erste Corona-Einschränkungen. Für Kitas und Schulen gilt das aber nicht: Sie sollen noch bis zum 24. Mai geschlossen bleiben. Dafür stellte die Regierung der Hotelbranche in Aussicht, bald ihren Betrieb zumindest eingeschränkt aufnehmen zu können. Quelle: tagesschau

Südafrika - Ergänzung:
Die Regierung will Lockerungen vom 1. Mai an schrittweise durchsetzen. Viele Industriezweige und Geschäfte dürfen unter strengen Vorschriften wieder öffnen. Es sollten aber so viele Menschen wie möglich von zuhause aus arbeiten. Alle sollten Masken tragen. Die Menschen dürften auch wieder draußen Sport treiben. "Wir haben der gesamten Welt gezeigt, was eine Nation mit Mut, Entschlossenheit und Solidarität erreichen kann", teilte Ramaphosa auf Twitter mit. Quelle: tagesschau.de

Tschad - Ergänzung:
Alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige.
Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; der Flughafen N'Djamena wird bis einschließlich 15. Mai 2020 für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen sein.
Eine Ausgangssperre wurde vom 2. April 2020 bis auf Weiteres für die Provinzen Logogne Occidental, Logogne Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, N'Djamena und von N'Djamena-Farah nach Guittè verhängt. Diese gilt von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Seit 20. April erfolgt der stufenweise Abbau der Beschränkungen. Die Ausgangssperre ist seit 24. April aufgehoben. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit 14. April gilt für alle Ausländer ein Einreiseverbot aus allen Ländern mit Ausnahmen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, im Transit zur Rückkehr in das Land der Staatsangehörigkeit, Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen sowie in dringenden Ausnahmesituationen. Ab 27. April können auch EU-Staatsangehörige zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit oder zum Universitätsstudium unter bestimmten Bedingungen wieder einreisen. Nachweise sind bei Einreise vorzulegen. Die Einreise nach Tschechien muss vorab online bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung angemeldet werden. Alle aus dem Ausland einreisende Personen müssen ab dem 27. April bei Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder haben die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne. Ausnahmen bestehen für Reisende im Transit, in dringenden Ausnahmesituationen, wenn die Ausreise aus Tschechien in weniger als 24 Stunden erfolgt, für Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
Deutsche Staatsangehörige können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik nach Deutschland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in deutschen Botschaft in Prag mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft auf Ihrer Internetseite .
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland ist eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden und mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern erfolgen.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise, zur neuen Pendlerregelung, und zum Ausnahmezustand auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .

Ukraine - Ergänzung:
Bis mindestens zum 11. Mai 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur noch sporadisch statt.. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Ebenfalls mindestens bis zum 11. Mai gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:
•An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
•Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;
•Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;
•Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.
•Der Besuch von Parks, Plätzen, Erholungsgebieten, Waldparks und Küstengebieten, außer zum Ausführen von Haustieren durch eine Person ist verboten.
•Der Besuch von Sport- und Kinderspielplätzen ist verboten
•Der öffentliche Verkehr ist größtenteils eingestellt. PKW dürfen weiter verkehren.
Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Bis auf Weiteres sind landesweit und mindestens bis zum 11.Mai mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.
•Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
•Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
•Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
•Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat aufgrund der Verbreitung und bestätigter Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 die nationale Gefahrenlage ausgerufen. Zu Einzelheiten mit den damit verbundenen Maßnahmen wird auf die Webseite der Deutschen Botschaft Budapest verwiesen.
An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wiedereingeführt.
Die Einreise nach Ungarn ist nur für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger gestattet, die im Besitz einer der folgenden Karten sind:
• Daueraufenthaltskarte (állandó tartózkodási kártya)
• EWR-Registrierungskarte (regisztrációs igazolás EGT-állampolgár részére)
• Wohnsitzkarte (Lakcímkártya)
Eine Beantragung dieser Karten ist nur für Personen möglich, die sich in Ungarn aufhalten.
Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig vom Vorliegen bestimmter Symptome und vom Herkunftsland sind alle Einreisenden zumindest dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Verdachtssymptomen wird 14-tägige Aufnahme in einer Quarantäneeinrichtung verordnet.
Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot, von dem lediglich ungarische Staatsangehörige ausgenommen sind. Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Rückreise nach Deutschland kann im Individualverkehr über den ungarisch-österreichischen Grenzübergang Hegyeshalom-Nickelsdorf erfolgen.
Bahnauskünfte sind unter www.mavcsoport.hu erhältlich. Der Flughafen Budapest ist weiterhin geöffnet. Informationen für Flugreisende auf Englisch bietet der Flughafen Budapest .
Flughafentransit über den Flughafen Budapest ist grundsätzlich möglich. Der Transitbereich darf nicht verlassen werden. Wer seinen Anschlussflug nicht antreten kann wird bis zur nächstmöglichen Fluggelegenheit im polizeilich überwachten Transitbereich festgehalten.
Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind über die folgenden Grenzübergänge, die täglich von 10 bis 22 Uhr geöffnet sind, auf sogenannten humanitären Korridoren möglich:
• Rumänien: Grenzübergang Nagylak
• Serbien: Grenzübergang Röszke
• Ukraine: Grenzübergang Záhony
Voraussetzung für den Transit ist, dass die Einreise in den Zielstaat und die Durchreise durch Transitstaaten möglich ist. Für Drittstaatsangehörige (Nicht EWR-Bürger) ist neben dem gültigen Reisepass auch ein gültiger Aufenthaltstitel des Ziellandes vorzulegen. Bei der im Rahmen des Grenzübertritts obligatorischen Gesundheitsprüfung dürfen keine Verdachtssymptome auf eine Covid-19-Erkrankung festgestellt werden.
Auf den humanitären Korridoren stehen eigens ausgewiesene Tankstellen und Rastplätze zur Verfügung. An anderen Orten ist Transitreisenden ein Anhalten und Auftanken nicht gestattet. Die Einhaltung der Transitbestimmungen wird von den Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich überwacht.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Es gibt derzeit noch einige wenige Flugverbindungen aus Dubai bzw. Abu Dhabi nach Europa. Gestrandete Reisende sollten diese letzten kommerziellen Rückflugmöglichkeiten nach Deutschland unbedingt nutzen und buchen.
Unabhängig davon ist die Einreise für Deutsche in die VAE derzeit ausgeschlossen. Seit dem 19. März 2020 gilt in den VAE ein Einreisestopp für alle Nationalitäten. Er erstreckt sich auch auf Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa. Für „Residents“ wurde eine Hotline unter 0097192083344 eingerichtet.
Auch der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, nur noch in absolut notwendigen Fällen das Haus zu verlassen (etwa für Arztbesuche, Einkäufe oder Sport im Freien) und streng auf soziale Distanzierung zu achten.
Die bisherige ganztägige Ausgangssperre für das Emirat Dubai wurde zum 24. April aufgehoben. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
Seit dem 24. April sind in Dubai Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Indien - Ergänzung:
Freistehende Ladenlokale und kleine Geschäfte in Wohnvierteln sollen trotz Corona-Krise wieder öffnen. Geschlossen bleiben müssten aber Läden in Einkaufszentren und Geschäfte in Gegenden, wo sich das Coronavirus besonders ausgebreitet hat, teilte das Innenministerium mit. In offenen Läden gelten demnach weiter Regeln wie das Abstandhalten zwischen Kunden und Mitarbeitern. Der Verkauf von Spirituosen und anderen nicht lebensnotwendigen Artikeln bleibt bis zunächst 3. Mai untersagt. Quellen: Aljazeera und tagesschau.de

Israel - Ergänzung:
Ab Sonntag dürfen in Israel wieder alle Geschäfte öffnen, ausgenommen sind große Einkaufszentren. Die Regierung beschloss zudem, dass auch Friseure und Schönheitssalons wieder Kunden empfangen dürfen. Allerdings gilt im Handel eine Maskenpflicht und ein Mindestabstand muss eingehalten werden. In Israel beginnt die Arbeitswoche am Sonntag. Quelle: tagesschau.de

Libanon - Ergänzung:
Der Lockdown wird verlängert bis zum 10. Mai. Die Ausgangssperre wurde um eine Stunde verkürzt und gilt jetzt von 21.00 bis 05.00 Uhr. Es wurde ein Fünf-Phasen-Plan zur Wiedereröffnung des Landes für die folgenden Tage angekündigt: 28. April; 4. Mai, 11. Mai, 25. Mai und 6. Juni. Während aller Phasen bleibt körperliche Distanz und das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit Pflicht. Die Regelung, dass Fahrzeuge mit ungeraden/geraden Nummernschildern an unterschiedlichen Tagen fahren bleibt mindestens bis zum 10. Mai bestehen. Privatunternehmen können ab Phase 3 wieder mit der Arbeit beginnen, jedoch mit möglichst wenig Personal. Die über 65-Jährigen müssen bis zum Ende der dritten Phase zu Hause bleiben, es sei denn, es handelt sich um dringende Angelegenheiten. Quelle: Aljazeera

Liberia - Ergänzung:
Sämtliche einschränkenden Maßnahmen wurden um zwei Wochen verlängert. Ab sofort besteht Maskenpflicht. Quelle: Aljazeera

Niederlande - Ergänzung:
Um den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Zugreisenden zu gewährleisten, erwägt die niederländische Bahn, eine Reservierungspflicht einzuführen. Derzeit werde dafür eine Umfrage unter 100.000 Pendlern zu ihrem Reiseverhalten durchgeführt und ob sie bereit wären, sich für eine Zugfahrt im Internet anzumelden, teilte die Bahn mit. Sollten die Pläne umgesetzt werden, könnten Reisende online einsehen, wie ausgelastet ein Zug sei. So sollen Fahrgäste besser auf die Verbindungen verteilt werden können. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Der Lockdown wurde bis zum 9. Mai verlängert. Ab Samstag wird jedoch auf einen sogenannten "Smart Lockdown" umgestellt, um Corona-Fälle gezielt nachverfolgen zu können. Dadurch können einige Industriebetriebe und kommerzielle Unternehmen ihren Betrieb langsamwieder hochfahren. Quelle: Aljazeera

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am Donnerstag die Beschränkungen gelockert. Das Land hob ein Verbot von nicht wesentlichen Bewegungen und Reisen ins Ausland auf. Ab Montag sollen Grenzen für Geschäftsreisende aus der EU wieder geöffnet werden. Es gelten aber Einschränkungen: Der Aufenthalt für Geschäftsreisende ist auf 72 Stunden begrenzt. Auch Saisonarbeiter dürfen nach Angaben des Ministeriums einreisen, ihre Bewegungsfreiheit wird in den ersten 15 Tagen aber eingeschränkt. Zudem verlangen die tschechischen Behörden bei der Einreise einen aktuelle Bescheinigung, dass keine Corona-Infektion vorliegt. Auch Geschäfte sollen schrittweise wieder öffnen. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit bleibt Pflicht. Die Regierung gibt seit Freitag bis zu 10 Personen die Möglichkeit, sich öffentlich zu treffen (derzeit zwei) und ab Montag sollen die Universitäten wieder öffnen. Dennoch soll das Unterhaus aufgefordert werden, den Ausnahmezustand bis zum 25. Mai zu verlängern. Quellen: Aljazeera und tagesschau.de

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Birgitt
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Achim Vogt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - Libanon

Beitrag von Achim Vogt »

Libanon - Ergänzung:

Das libanesische Kabinett hat am Freitag den "Lockdown" erwartungsgemäß bis zum 10. Mai, also für weitere zwei Wochen verlängert.

Allerdings hat die Regierung gleichzeitig verkündet, in verschiedenen Phasen nach und nach - wie in anderen Staaten auch - Lockerungen vorzunehmen. Bereits jetzt gilt, dass die Ausgangssperre nur noch von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens in Kraft ist. Das ist dem Ramadan geschuldet, da die Menschen bis kurz vor Sonnenuntergang einkaufen gehen müssen.

Der Stufenplan sieht folgende Schritte vor:
Stage 1: April 27
- Most manufacturers
- Agricultural enterprises
- Service providers
- Delivery providers
- Hotels
- Small shops
- Pastry shops
- Car rental buisnesses
- Electricity companies (EDL and Kadisha)
- Water authorities

Stage 2: May 4
- Restaurants and cafes at 30 percent capacity
- Children playgrounds
- Outdoor sports courts
- Hairdressers
- Automobile repair shops
- Manufacturers of plastics
- Manufacturers of electric generators
-
Stage 3: May 11
- Nurseries for under three-year olds
- Special needs institutes
- Casino and gambling at 70 percent capacity
- Car dealerships

Stage 4: May 25
- School students enrolled in official exam classes
- Higher education students
- Shopping malls

Stage 5: June 8
- Construction
- Planes and buses
- Entertainment venues at 50 percent capacity
- Bars and nightclubs
- Beaches
- Health Clubs
- Nurseries for three to six year olds
- Schools
- Technical schools
- Places of worship
- Museums
- Theatres

Events for large-size gatherings and festivals will be reopened at a later stage
Danach wird auch der internationale Flughafen erst wieder am 8. Juni geöffnet werden. In wenigen Tagen beginnt noch die zweite Phase der Rückholflüge aus Afrika, dem Nahen Osten und Europa, mit denen weitere 4.300 Libanesinnen und Libanesen wieder nach Hause kommen können.

Corona trifft den Libanon in der Phase einer enormen wirtschaftlichen und finanziellen Krise. Der Staat ist faktisch bankrott. An dieser Stelle sei lediglich erwähnt, dass das libanesische Pfund, das bislang zum Kurs von 1:1.500 an den US-Dollar gekoppelt ist, inzwischen auf über 4.000 Pfund zum Dollar gefallen ist.

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Ergänzung:
Algerien hat vor Beginn des Ramadans die Beschränkungen etwas gelockert. Einige Geschäfte dürfen wieder öffnen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie zu verringern. Zu den wiedereröffneten Geschäften gehören Baumärkte, Geschäfte die Haushaltsgeräte, Stoffe, Schmuck, Kleidung und Schuhe, Kosmetika und Parfums, Wohn- und Büromöbel verkaufen, Konditoreien und Friseure sowie Taxiunternehmen. Des Weiteren wird die Ausgangssperre für einige Provinzen verkürzt. Quelle: Aljazeera

Argentinien - Ergänzung:
Die landesweite Quarantäne wird bis zum 10. Mai verlängert. Allerdings gibt es einige Lockerungen: Die Maßnahmen gelten nur noch in Ballungsräumen mit mindestens 500.000 Einwohnern. Zudem darf jeder für bis zu eine Stunde am Tag sein Zuhause verlassen, sich aber nicht mehr als 500 Meter davon entfernen. In den weniger bevölkerungsreichen Gegenden des Landes sind die Regelungen den Provinzregierungen überlassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Es sind grundsätzliche Lockerung der Sperren ab dem 4. Mai angekündigt. An Details arbeitet das Kabinett noch. Die Schulen bleiben bis zu den Sommerferien geschlossen und öffnen im September wieder. Bei den geplanten Lockerungen sollen "strategisch" wichtige Wirtschaftsaktivitäten rasch wieder starten können, eventuell schon kommende Woche. Mit Priorität anlaufen sollen Produktions- und Industriezweige, die auf den Export ausgerichtet sind und Gefahr laufen, aus Lieferketten herauszufallen. Quelle: Aljazeera/tagesschau.de

Marokko - Ergänzung:
Die marokkanischen Behörden haben angekündigt, die aus Infektionsschutzgründen erlassenen Maßnahmen im Ramadan zu verschärfen sowie stärker durchzusetzen. Die allgemeine Ausgangssperre bleibt bestehen. Zusätzlich gilt ab jetzt von 19:00 bis 05:00 eine strikte Sperrstunde. Sämtliche durch die Behörden zuvor erteilten Ausnahme- und Reisegenehmigungen sind in dieser Zeit ungültig. Im ganzen Land muss mit verstärkten Kontrollen der Sicherheitskräfte gerechnet werden. In einzelnen Regionen können noch striktere Ausgangsbeschränkungen, verkürzte Ladenöffnungszeiten o. ä. erlassen werden. Quelle: Deutsche Botschaft Rabat

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Laut der offiziellen saudischen Presseagentur ordnet der saudische König Salman zu Beginn des Ramadans die teilweise Aufhebung der Ausgangssperre in allen Regionen des Königreichs an, mit Ausnahme der Stadt Mekka und der zuvor unter Quarantäne gestellten Stadtteile. Die Ausgangssperre wird ab Sonntag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr aufgehoben, während Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte ab Mittwoch zwei Wochen lang wieder öffnen dürfen. Quelle: Aljazeera

Spanien - Ergänzung:
Spanien kündigt leichte Lockerungen an. Ab dem 2. Mai könnte es wieder erlaubt sein, draußen Sport zu machen - vorausgesetzt die Corona-Fallzahlen gingen weiter nach unten. Auch Spaziergänge mit einer Person, die mit im eigenen Haushalt lebt, könnten ab Anfang Mai wieder möglich sein. Quelle: tagesschau.de

Tadschikistan:
Tadschikistan hat ab sofort alle Sportveranstaltungen abgesagt und die Schließung von Schulen für zwei Wochen angekündigt. Außerdem sollen Theater und Kinos geschlossen werden. Die Anordnung kommt unerwartet, da Tadschikistan bisher keine Coronafälle gemeldet hat. Quelle Aljazeera

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Beitrag von Birgitt »

Honduras - Ergänzung:
Lockdown/Ausgangssperren wurden verlängert bis 3. Mai 15 Uhr. Quelle: Aljazeera

Mexiko - Ergänzung:
Schutzmaskenpflicht in Mexiko-City ab dem 27. April 2020. Strafen bei Verstößen gegen die Anordnung soll es nicht geben. Die Regierung geht davon aus, dass der Höhepunkt der Infektionswelle zwischen dem 8. und 10. Mai erreicht wird. Quelle: tagesschau.de

Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat den ab 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich Sonntag, 10. Mai 2020 verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine „obligatorische soziale Isolation (Quarantäne)“ für alle.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden.
In der Zeit von 18 bis 4 Uhr (in den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Loreto von 16 bis 4 Uhr) gilt eine vollständige Ausgangssperre, ebenso an den Sonntagen.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft in Lima .

Seychellen - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Europa ist seit dem 18. März 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Der Flughafen ist zunächst bis zum 30. April 2020 für internationale Flüge geschlossen. Ausgenommen sind besonders genehmigte Rückholflüge und Notlandungen. Solange sich die Atemwegserkrankung COVID-19 in anderen Teilen der Welt noch weiter ausbreitet, ist mit einer Wiederaufnahme des Linienflugverkehrs nicht zu rechnen.
Yachten ist die Einreise in seychellische Gewässer im April 2020 untersagt. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Es herrscht eine nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften sind geschlossen. Die Bewegungsfreiheit der Öffentlichkeit ist noch bis zum 04.05.2020 eingeschränkt: lediglich der Einkauf von Lebensmitteln, Bankgeschäfte sowie Gänge/Fahrten zur medizinischen Versorgung u.ä. sind gestattet.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Nairobi .
• Bitte beachten Sie weitere Hinweise der seychellischen Behörden.

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Beitrag von Birgitt »

Bangladesch - Ergänzung:
Aus wirtschaftlichen Gründen durften mehr als 500 Bekleidungsfabriken in Bangladeschs Hauptstadt Dhaka und in der Hafenstadt Chittagong ihre Arbeit wieder aufnehmen. Einige der weltweit größten Bekleidungsunternehmen, darunter Gap, Zara und H&M, beziehen ihre Lieferungen aus Bangladesch. Quelle: Aljazeera

Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Seit 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.
Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen, Schutzmasken tragen oder Mund und Nase mit Schals o.ä. bedeckt halten und zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Personen unter 18 Jahren und Personen über 65 Jahren dürfen nur zu bestimmten Zeiten in die Öffentlichkeit.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht für sie Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.

Guinea-Bissau:
Guinea–Bissau hat seit dem 18. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sämtliche Flugverbindungen bis auf weiteres suspendiert.
Am 25. März 2020 wurde der Ausnahmezustand verhängt und eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehören eine Ausgangssperre mit Ausnahme von 7.00 bis 12.00 Uhr zum Einkaufen, sowie eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen). Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt.

Iran - Ergänzung:
Der Iran plant die Wiedereröffnung von Moscheen in Teilen des Landes, die durchweg frei von Coronavirus-Infektionen waren, kündigte Präsident Hassan Rouhani an. Das Land wird je nach Anzahl der Fälle und Todesfälle in weiße, gelbe und rote Regionen unterteilt. In "weißen" Gebieten dürfen Moscheen laut der Website der Präsidentschaft die Freitagsgebete wieder aufnehmen. Quelle: Aljazeera

Irland - Ergänzung:
Nach Einreise muss sich jeder Reisende für 14 Tage in Selbstisolation begeben, d. h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhalten, ohne Kontakt zu anderen. Vor Einreise ist ein entsprechendes Formular (Public Health Passenger Locator Form ) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen. Eine Überprüfung durch die irischen Behörden, ob die Selbstisolation dort absolviert wird, ist möglich. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Für deutsche Staatsangehörige bestehen von irischer Seite keine Reisebeschränkungen. Das Verlassen des Landes ist daher möglich. Allerdings besteht von Irland aus aktuell ein stark eingeschränktes Angebot an Flugverbindungen nach Deutschland, gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland.
Seit dem 28. März 2020 ist das öffentliche Leben in Irland stark eingeschränkt. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe Liste der irischen Regierung ; zu kurzen sportlichen Aktivitäten alleine und nur in einem Umkreis von bis zu 2 km des Zuhauses. Abstandswahrung ist dabei Pflicht.
Versammlungen sind verboten, es sei denn, die Personen gehören demselben Haushalt an. Personen, die älter als 70 Jahre sind, sollen sich isolieren. Der öffentliche Nahverkehr ist auf Personen, die einer notwendigen Arbeit nachgehen, beschränkt.
Nicht essentielle Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, Postgeschäfte, Credit Unions, Reinigungen und einige wenige andere Geschäfte bleiben geöffnet, eine Reihe von Unternehmen kann im Wege der Nothilfe tätig werden (z.B. Optiker, IT-Services, Baumärkte).
Hotels müssen die Aufnahme von Gästen auf solche beschränken, die aus notwendigen Gründen reisen. Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind touristische Aufenthalte oder Geselligkeiten, wie z.B. Hochzeiten.
Seit dem 8. April 2020 ist ein Gesetz zur strikten Verfolgung von Verstößen gegen die Maßnahmen zur sozialen/physischen Distanzierung in Kraft getreten. Die irische Polizei erhält damit die Möglichkeit, bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 2500,- Euro zu verhängen, Festnahmen zu tätigen und juristische Schritte einzuleiten, die bis zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten reichen können.
• Bitte informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung über den jeweils aktuellen Stand.
• Nutzen Sie verbleibende Reisemöglichkeiten zur Rückkehr nach Deutschland, wenn Sie sich noch touristisch in Irland aufhalten.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Japan - Ergänzung:
Ab Mittwoch fügt Japan seinem Einreiseverbot 14 weitere Länder hinzu - darunter Russland und Saudi-Arabien. Damit stehen 87 Länder auf dem Index. Reisende aus China, den USA und ganz Europa dürfen im Rahmen der eindämmenden Maßnahmen nicht nach Japan einreisen. Quelle: Aljazeera

Kenia - Ergänzung:
Beim Queren der Grenze Kenia-Uganda (Malaba und Busia) werden ab sofort alle LKW-Fahrer auf SARS-CoV-2 getestet. Das gilt für beide Richtungen! Auf der kenianischen Seite der Grenze zu Uganda kam es heute zu langen Staus. Quelle: BBC

Kolumbien - Ergänzung:
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die am 24. März 2020 verhängte Ausgangssperre wurde vorerst bis zum 11. Mai 2020 verlängert.
Die Einreise mit internationalen Passagierflügen nach Kolumbien ist seit dem 23. März bis vorerst 30. Mai 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist nur noch mit vereinzelt stattfinden kommerziellen oder humanitären Flügen anderer Staaten möglich.
Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären oder kommerziellen Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, kann die Deutsche Botschaft Bogotá Ihre Daten aufnehmen und Sie kontaktieren, falls sie von entsprechenden Flugmöglichkeiten erfährt. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige einzelne Plätze pro Flug beschränkt. Sofern Reisende in Kolumbien die Möglichkeiten erhalten, mit entsprechenden kommerziellen oder humanitären Flügen auszureisen, wird dringend empfohlen, diese zu nutzen.
Der Anschlusstransport innerhalb Europas muss von den Reisenden selbst organisiert werden. Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich. Rückflüge aus anderen kolumbianischen Städten als Bogotá sind für die Dauer der geltenden Quarantänemaßnahmen nicht möglich. Für Busverbindungen oder Privatfahrten aus anderen Regionen nach Bogotá trotz Ausgangssperre bemüht sich die deutsche Botschaft in Bogotá um eine Sondererlaubnis der kolumbianischen Regierung (Salvoconducto). Dieses wird jedoch von den kolumbianischen Behörden nur im konkreten Zusammenhang mit einem Ausreiseflug und unter genauer Angabe von Fahrer und Fahrzeug gewährt.
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per Mail unter info@bogota.diplo.de, wenn Sie die o.a. evtl. Flugmöglichkeiten nutzen möchten.
• Befinden Sie sich in einer akuten Notsituation, rufen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter +57 320 865 3717 an.
• Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Komoren:
Der Flughafen ist seit 23. März für alle internationalen Flüge bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen ist ebenfalls für Einreisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern gesperrt.
Seit 25. April herrscht eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Anzahl von Passagieren in öffentlichen Verkehrsmitteln ist begrenzt (10 Passagiere in Bussen, vier in Taxen). Eine Pflicht zum Tragen von Nase-Mund-Masken besteht in Banken, Apotheken und Gesundheitszentren.

Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen, und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr zunächst für 30 Tage geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand am 23. April 2020 für weitere 15 Tage verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa wird von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombé/Kinshasat. Dieser wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombé wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombé ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombés wird kontrolliert. Seit 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist auch nach Amtseinführung eines neuen Präsidenten äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.

Malaysia - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 gilt eine Einreisesperre für alle Ausländer. Diese wurde inzwischen von der malaysischen Regierung bis einschließlich 12. Mai 2020 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen bis auf weiteres nicht mehr gestattet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.

Moldawien (Republik Moldau):
Die moldauische Regierung hat am 17. März 2020 den Notstand ausgerufen. Zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 wurden umfassende Eindämmungsmaßnahmen getroffen. Der gesamte kommerzielle Flugverkehr von und nach Moldau wurde eingestellt. In die Republik Moldau dürfen nur noch moldauische Staatsangehörige, Ausländer mit Wohnsitz in oder Aufenthaltserlaubnis der Republik Moldau sowie im Warentransport tätige Personen einreisen. Alle Einreisenden müssen eine 14-tägige Selbstisolierung in der eigenen Wohnung oder einer vergleichbaren geeigneten Unterkunft einhalten.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben ebenfalls den Notstand verhängt und lassen keine Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.

Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 15. Mai 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von den Behörden verhängte allgemeine Ausgangsperre gilt bis zum 7. Mai 2020.
Für die Frühlingssaison 2020 sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier.
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu .

Neuseeland - Ergänzung:
Neuseeland bereitet sich auf erste Lockerungen der Beschränkungen vor. Das Land wird um Mitternacht (12:00 GMT) von Level 4-Beschränkungen auf Level 3 wechseln. Das Parlament und die Gerichte werden wieder öffnen und es wird erwartet, dass rund 400.000 Menschen unter strengen Bedingungen wieder arbeiten. Einige Kinder können auch zur Schule gehen. Der Lieferservice - unter Stufe 4 ausgesetzt - wird ebenfalls wieder aufgenommen. Quelle: Aljazeera

Nigeria - Ergänzung:
Nigeria wird nach dem 4-wöchigen Lockdown ab 4. Mai mit einer schrittweisen Lockerung der Beschränkungen beginnen. Quelle: Aljazeera
In Lagos besteht ab sofort Maskenpflicht. Quelle: BBC

Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Restaurants und Cafés in Gaza durften ab Montag wieder öffnen, nachdem die Restaurantbesitzer darum gebeten hatten, das wirtschaftliche Leid zu lindern. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums müssen Restaurants weiterhin die Regeln zur sozialen Distanzierung einhalten. Quelle: Aljazeera

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat alle internationalen Flüge von und nach Pakistan bis einschließlich 15. Mai 2020 gestrichen, die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wiederaufgenommen wird. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind bis mindestens 9. Mai 2020 ausgesetzt. Bis zunächst 13. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
• Polnische Staatsbürger,
• Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
• Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
• Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
• Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in Polen verfügen,
• Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
• Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz.
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Ab dem 16. April 2020 müssen alle Personen im öffentlichen Raum, in Geschäften und Büros Mund und Nase mit einem Mundschutz oder Schal bedecken.
Folgende Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten ab dem 20. April 2020:
• Unter Wahrung des Abstandsgebots und bei Beachtung der Maskenpflicht, ist Spazierengehen, Joggen, Radfahren wieder möglich.
• Wälder, Parks und Grünflächen dürfen genutzt werden.
• In Läden mit einer Fläche bis zu 100 qm und Tankstellen dürften vier Kunden pro Kasse gleichzeitig einkaufen. In Läden ab 100 qm ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt.
• Bei Marktständen ist die Anzahl der Personen auf vier pro einen Verkaufsstand beschränkt.
• An Gottesdiensten und bei Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen.
• Kinder und Jugendliche über 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ohne Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
• Leichen und Leichenteile dürfen von und nach Polen transportiert werden, wenn eine Genehmigung des Leiters der Hauptsanitätsbehörde oder eines von ihm beauftragten Leiters einer Woiwodschaftssanitätsbehörde vorliegt.
• Auf Friedhöfen dürfen maximal 50 Personen an einer Bestattung teilnehmen.
Alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars, Einkaufzentren usw. bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten bleiben zunächst bis zum 24. Mai 2020 geschlossen.
Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
Das Betreten von Geschäften ist nur mit Handschuhen gestattet, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Von 10 bis 12 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
In einer Poststelle dürfen sich zwei Personen pro Schalter gleichzeitig aufhalten
Hotels und andere Herbergen sind grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahmen für Geschäftsreisende. Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt. Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai 2020 untersagt.
Die Quarantäne-Regelungen gelten weiter bis 3. Mai 2020. Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
• Informieren Sie sich bei der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien, am 21. März 2020 auch der Inlandsflug-, Zug-, Bus- und reguläre Taxiverkehr eingestellt. Reisen zwischen den saudi-arabischen Provinzen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist gegenwärtig nicht möglich.
Derzeit gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre von 17 Uhr bis 9 Uhr. In Mekka wurde eine ganztägige Ausgangssperre verhängt, wobei lebensnotwendige Einkäufe zwischen 9 und 17 Uhr im unmittelbaren Wohnumfeld erlaubt sind.
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.

Schweiz - Ergänzung:
Die Anzahl von Erkrankungen nimmt auch in der Schweiz rasch zu. Besonders betroffen sind die Kantone Tessin, Waadt und Genf.
Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bleiben bis auf weiteres geschlossen. Lebensmittelgeschäfte und Gesundheitseinrichtungen sind ausgenommen. Versammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten.
Seit 25. März 2020 hat die Schweiz die Einreisebeschränkungen auf alle Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein ausgedehnt.
Die Einreise ist nur noch für Schweizer und Liechtensteiner Bürger, Personen mit einem Aufenthaltstitel (Permis L, B, C, Ci), einem Schweizer Visum oder einer Zusicherung der Arbeitsbewilligung sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen (Grenzgänger mit Permis G, Warenverkehr) möglich. Ausnahmen können in einer „Situation der äußersten Notwendigkeit“ wie einem Todesfall in der Familie, gerichtlicher Vorladung u.ä. gestattet werden.
Die direkte Durchreise durch die Schweiz zum Erreichen des Wohnortes ist weiterhin möglich, muss aber nachgewiesen werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Erkundigen Sie sich über aktuelle Einreisebestimmungen bei den zuständigen Schweizer Auslandsvertretungen bzw. beim Staatssekretariat für Migration SEM. Quelle: AA

Die Schweiz beginnt rund sechs Wochen nach dem Schließen der meisten Geschäfte mit einer Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. Ab heute dürfen etwa Friseurgeschäfte, Kosmetik- oder Nagelstudios sowie Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen. Ärzte und Physiotherapeuten können ihre Praxen wieder auch für nicht dringende Termine öffnen, Krankenhäuser dürfen wieder seit Beginn der Krise aufgeschobene Eingriffe vornehmen. Maskenpflicht besteht in der Schweiz nicht, aber die Läden müssen verschärfte Hygieneauflagen einhalten und für Abstand zwischen den Kunden sorgen. Schulen und weitere Geschäfte sollen in zwei Wochen wieder öffnen. Wenn die Zahl der Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 nicht deutlich steigt, sollen ab 8. Juni auch Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Bibliotheken und Zoos wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 9. Mai 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt. Weiterhin ist pro Tag ein einstündiger Spaziergang eines Elternteils oder einer Betreuungsperson mit bis zu drei eigenen Kindern erlaubt.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze mussten nach einer Entscheidung der spanischen Regierung schließen. Alle Reisenden, denen es bis dahin nicht möglich war, das Land zu verlassen, müssen in die von der spanischen Regierung benannten Nothotels übersiedeln (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Taiwan - Ergänzung:
Seit dem 19. März 2020 ist nur noch Ausländern mit einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA) oder einem „Business Visum“ zur Arbeitsaufnahme die Einreise gestattet. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich, wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Taipei-Vertretung. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Alle Einreisenden ungeachtet der Staatsangehörigkeit müssen sich seit dem 19. März 2020 nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause oder in einem aufnahmebereiten Hotel oder bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Alle Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen gelten bis auf weiteres.
Flüge von und nach Europa, in die asiatischen Länder sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau finden nur noch vereinzelt statt. China Airlines fliegt aktuell zwei Mal monatlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air vier Mal wöchentlich nach Paris. Der Transit durch taiwanische Flughäfen ist ausgesetzt.
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie bitte auch die Informationen des Deutschen Instituts .
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA .
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control .

Tschechische Republik - Ergänzung:
Im Zuge der Lockerung der Corona-Maßnahmen haben seit heute in Tschechien fast alle Geschäfte wieder geöffnet. Ausgenommen sind Läden mit mehr als 2500 Quadratmetern und Einkaufszentren mit mehr als 5000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Fitness-Zentren, Bibliotheken, Zoologische und Botanische Gärten sowie Fahrschulen nahmen den Betrieb wieder auf. Es gelten strenge Hygienevorschriften - zum Beispiel darf Kleidung nicht anprobiert werden. Umgetauschte Ware muss für drei Tage in "Quarantäne". Friseure, Restaurants, Theater und Museen bekommen nach den Plänen der Regierung frühestens Ende Mai grünes Licht. Quelle: tagesschau.de

Uganda - Ergänzung:
Beim Queren der Grenze Kenia-Uganda (Malaba und Busia) werden ab sofort alle LKW-Fahrer auf SARS-CoV-2 getestet. Das gilt für beide Richtungen! Auf der kenianischen Seite der Grenze zu Uganda kam es heute zu langen Staus. Quelle: BBC

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Der langjährige Ausnahmezustand wurde um drei Monate verlängert. Grund ist neben der Eindämmung des neuartigen Coronavirus auch die Sicherheitslage. Quelle: Aljazeera

Jordanien - Ergänzung:
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).
Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde insofern gelockert, als dass innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit (für den Fastenmonat Ramadan von 8 Uhr bis 18 Uhr) Besorgungen getätigt werden können. Es gelten strikte Auflagen:
• Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf in Geschäften erlaubt.
• Besorgungen sind entweder zu Fuß oder notfalls mit dem Auto durchzuführen.
• Zur Beschränkung der privaten PKW-Nutzung dürfen im täglichen Wechsel nur PKWs mit ungerader bzw. gerader Endziffer des Autokennzeichens fahren, beginnend am 29.4. mit ungeraden Endziffern.
• Die Anzahl der Personen pro Fahrzeug ist auf maximal 2 beschränkt.
• Fahrten sind nur innerhalb des jeweiligen Gouvernorats erlaubt.
• Für Inhaber von Genehmigungen gelten abweichende Sonderregelungen.
Am Freitag, den 1. Mai gilt ganztägig von 00:00 Uhr bis 24:00 eine 24-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben. Auch in den kommenden Wochen ist mit kurzfristigen umfassenden Ausgangssperren an Wochenenden zu rechnen.
Ab Samstag, 2. Mai 2020, 08:00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen – auch während des Fastenmonats Ramadan.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung unbedingt über die sozialen Medien auf dem Laufenden.

Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen sind vorerst bis zum 5. Mai 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen. Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben.
Seit dem 27. März 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area und in, aus und zwischen den Counties Kilifi, Kwale und Mombasa ist bis mindestens Mitte Mai untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors´ Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Kuwait - Ergänzung:
In Kuwait sind die Flughäfen weiter für den Linienverkehr geschlossen. Eine Einreise ist für Nicht-kuwaitische Staatsangehörige derzeit nicht mehr erlaubt. Ausreisen sind mit dafür eingerichteten kommerziellen Flügen zurzeit wieder möglich. Die geltende Ausgangssperre (16 Uhr bis 8 Uhr) ist verlängert worden. Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.

Luxemburg - Ergänzung:
Luxemburg startet diese Woche mit groß angelegten Tests. Die freiwilligen Tests der gut 600.000 Einwohner sowie von Grenzgängern aus Deutschland, Frankreich und Belgien sollen die Lockerung von Kontaktbeschränkungen begleiten. 8500 Schüler und Lehrer sollen noch vor Wiederöffnung der Schulen am 4. Mai getestet werden. Pro Tag seien mindestens 20.000 Tests geplant. "Das Ziel ist, dass die gesamte Bevölkerung getestet werden kann, zum Teil mehrmals." Wegen der überschaubaren Zahl könne man das "innerhalb kurzer Zeit" machen. Als erstes Land der Welt werde Luxemburg somit einen kompletten Überblick über die Anzahl an infizierten Bürgern bekommen. Derzeit darf man Haus oder Wohnung nur zum Einkaufen, Arbeiten und Besuchen beim Arzt verlassen. Quelle: tagesschau.de

Malawi - Ergänzung:
Das zuständige Gericht hat die einstweilige Verfügung gegen den Lockdown nun bearbeitet und an die nächsthöhere Instanz abgegeben. Bis zum gerichtlichen Entscheid des Supreme Court muss die Umsetzung des Lockdown ausgesetzt bleiben. Quelle: BBC

Nigeria - Ergänzung:
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche internationale Flughäfen in Nigeria für reguläre Flüge geschlossen; auch der Inlandsflugverkehr ist eingestellt. Die Schließung gilt vorerst bis 7. Mai 2020. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall- und Spezialflüge.
Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Dieser Personenkreis muss sich nach Einreise in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben.
In Lagos, dem Hauptstadtbezirk einschließlich Abuja und dem Bundesstaat Ogun, gelten wegen der Covid-19-Pandemie bis 4. Mai 2020 ganztägig umfassende Ausgangssperren. Vom 4. Mai 2020 an gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr sowie die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum. Bundesstaatenübergreifender Personenverkehr ist grundsätzlich verboten. Die nigerianische Regierung hat diesbezüglich Ausnahmen für essentiellen Personenverkehr, Dienstleistungen und Güterverkehr angekündigt. Einzelne Bundesstaaten haben zusätzliche Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
Größere Menschenansammlungen sind grundsätzlich untersagt; Ausnahmen gelten für Beerdigungen und religiöse Zusammenkünfte. Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
Für Nigeria wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Nigeria .
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC .

Österreich - Ergänzung:
Österreich hebt ab Mai die strengen Ausgangsbeschränkungen auf. Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen aber einen Mindestabstand von einem Meter einhalten. Darüber hinaus sind ab Mai wieder Versammlungen von bis zu zehn Personen erlaubt. Auch Demonstrationen sollen unter bestimmten Voraussetzungen dann wieder möglich sein. Die Maßnahmen gelten vorerst bis Ende Juni. Ab dem 29. Mai dürfen zudem die Hotels wieder öffnen. Ab dem 15. Mai sogar auch Lokale - unter Einhaltung von Regeln. Für den Wiederanfang der Restaurantwirte gelten folgende Auflagen: In Lokalen dürfen pro Tisch vier Erwachsene sowie die dazu gehörigen Kinder sitzen. Gäste müssen ihre Tische vor dem Restaurantbesuch reservieren. Zwischen den einzelnen Tischgruppen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten; das Personal mit Gästekontakt muss bei der Arbeit einen Mundschutz tragen. Zudem werden die Öffnungszeiten vorerst von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr begrenzt. Die Grenzschließungen/Quarantäneregelungen bleiben unverändert. Quelle: tageschau.de

Serbien - Ergänzung:
Alle serbischen Grenzübergänge sind seit dem 20. März.2020 bis auf weiteres für Einreisen nach Serbien geschlossen. Aus humanitären Gründen kann von den serbischen Behörden in Ausnahmefällen eine Einreise gestattet werden. Alle Einreisenden unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation (bei CoVID-19 Symptomen Quarantäne in staatlicher Einrichtung) ab Einreisedatum. Die Verfügung der Selbstisolation erfolgt i.d.R. nur mündlich, Verstöße dagegen können mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Ausreisen aus Serbien sind weiterhin möglich. Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 finden Sie auf folgender Webseite (Englisch).
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien. Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Spanien - Ergänzung:
Der spanische Premierminister Pedro Sanchez hat seinen Plan zum Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen bekanntgegeben. Das Land soll demnach in vier Phasen bis Ende Juni eine "neue Normalität" erreichen. Die Lockerungen sollen am 4. Mai beginnen und regional unterschiedlich gestaltet werden. Ausschlaggebend seien Infektionsraten, die Kapazitäten der Intensivstationen und wie Abstandsregeln eingehalten werden. Quelle: tagesschau.de

Südsudan - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führte in Südsudan zur grundsätzlichen Schließung aller Grenzübergänge (Flughafen und Landgrenzen) für die Ein- und Ausreise. Der internationale Flughafen Dschuba (Juba) ist seit 24. März 2020 für kommerzielle Passagierflüge von und nach dem Ausland geschlossen. Damit besteht vorerst keine Ein- und Ausreisemöglichkeit mehr. Mit Ausnahmegenehmigungen waren bisher jedoch in der Regel einmal pro Woche freitags Sonderlinienflüge von Ethiopian Airlines zur reinen Ausreise möglich. Deutsche, die sich bei ELEFAND registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn der nächste Flug genehmigt wird. Bisher gibt es keinen Hinweis, ab wann und unter welchen Bedingungen wieder Einreisen gestattet werden.
Für Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, gilt zwingend eine 14-tägige Selbstquarantäne, sofern keine Symptome vorliegen. Sollten Symptome vorliegen, kann eine Isolation angeordnet werden. Personen, die Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen auf dem Landwege wurden eingeschränkt. Ausnahmen gelten für humanitäre Helfer. Betroffene erkundigen sich bitte bei UNHAS. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test durchgeführt werden.
Die seit 25. März 2020 geltende landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 29. April 2020 weiter verschärft und gilt nun von 19:00 bis 06:00 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren. Daher wird Ihnen geraten, die Regelung unbedingt einzuhalten. Restaurants müssen um 18:00 Uhr schließen und dürfen davor nur Take-Aways anbieten. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Geschäfte und Märkte müssen seit dem 29. März 2020 schließen, eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Lebensmitteln sowie für Apotheken und Tankstellen. Weiterhin wurde die Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel reglementiert. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.

Tschechische Republik - Ergänzung:
Entgegen früherer Ankündigungen hat Tschechien den Ausnahmezustand noch einmal verlängert. Er gilt nun bis zum 17. Mai. Der Notstand erlaubt es der Regierung unter anderem, das weitgehende Einreiseverbot für Ausländer vorerst aufrechtzuerhalten und medizinische Güter ohne Ausschreibung zu beschaffen. Die Regierung in Prag hatte ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zuletzt stark gelockert. So wurden die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und die meisten Geschäfte wieder geöffnet. Weiterhin gelten eine Mundschutzpflicht in der Öffentlichkeit und ein Verbot von Versammlungen mit mehr als zehn Personen. Quelle: tagesschau.de

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit den Fluggesellschaften SunExpress sowie mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Einzelheiten sind auf der Homepage der deutschen Vertretungen in der Türkei veröffentlicht. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine dauerhafte Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Die türkische Regierung hat Ausgangssperren für die Mai-Wochenenden bis einschließlich der Ramadan-Feiertage (25./26. Mai 2020) für folgende Provinzen beschlossen: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in oben aufgeführten Provinzen.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich aus über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Ergänzung:
Die nationale Zivilluftfahrtbehörde des Landes hat am Montag ein Dekret erlassen, das den Ticketverkauf für kommerzielle Flüge nach, von oder innerhalb Argentiniens bis zunächst 1. September 2020 verbietet. Der 1. September wurde als "angemessenes" Datum bezeichnet. Die Agentur fügte hinzu, dass das Dekret darauf abzielte, Fluggesellschaften daran zu hindern, Ticketing-Flüge durchzuführen, die nicht von den argentinischen Behörden genehmigt wurden. Quelle: BBC

Armenien - Ergänzung:
Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde bis zum 14. Mai 2020 der Ausnahmezustand in Armenien verhängt. Eine Einreise aus Deutschland kommender Personen ist daher nicht erlaubt (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen), die sich aber nach Einreise zwingend in 14-tägige Quarantäne begeben müssen). Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist weitestgehend eingestellt, auch wenn der Flughafen Eriwan geöffnet bleibt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

Aserbaidschan - Ergänzung:
Die Grenzen bleiben bis zunächst 31. Mai 2020 geschlossen. Quelle: Aljazeera

Belize - Ergänzung:
Ab dem 1. April 2020 gilt der nationale Notstand in dessen Rahmen eine Reihe von Maßnahmen angeordnet wurden.
Belize hat seine Grenzen auf dem Land-, See- und Luftweg am 04.04.2020 geschlossen. Einreisen dürfen nur belizische Staatsangehörige, Personen mit einem belizischen Daueraufenthaltstitel und in Belize akkreditierten Diplomaten.
Aktuell gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr, für Kinder unter 16 Jahren bereits ab 16 Uhr. Der öffentliche Verkehr ist lediglich für bestimmte Berufsgruppen (medizinisches Personal, Parlamentsmitglieder, Mitarbeiter des Zolls etc.) zugelassen und unterliegt einer Maskenpflicht. In der Öffentlichkeit muss ein Abstand von mindestens 1,8 Meter gewahrt werden. Darüber hinaus sind Reisen zwischen den verschiedenen Distrikten verboten.
Die meisten Geschäfte dürfen wieder bis 19 Uhr öffnen. Geschlossen bleiben weiterhin Casinos, Spielhallen, Bars und Friseursalons. Zusammenkünfte von Menschen zu sozialen Zwecken sind bis zu 10 Personen zulässig.
In Belize wurden seit dem 13.04.2020 keine weiteren neuen Fälle verzeichnet (18 bekannten Fälle, 2 Todesfälle und 5 geheilte Personen).

Brasilien - Ergänzung:
Die Regierung in Brasilia hat beschlossen, das Einreiseverbot für Ausländer auf dem Luftweg um weitere 30 Tage zu verlängern. Es gilt nun bis Ende Mai 2020. Quelle: aerotelegraph

China - Ergänzung:
Die Stadtverwaltung von Peking hat angekündigt, am Donnerstag die Quarantäneanforderungen für einige Personen aus anderen risikoarmen Teilen des Landes zu streichen. Die Entscheidung Pekings, die Notfallmaßnahmen von Stufe I auf Stufe II zu senken kommt am selben Tag, an dem China angekündigt hat, dass das Parlament am 22. Mai seine wichtigste Jahrestagung in der Hauptstadt starten wird. Die Zahl der neuen täglichen COVID-19-Fälle im Land ist seit dem Höhepunkt der Epidemie im Februar stark gesunken. Quelle: Aljazeera
Nach monatelanger Schließung öffnet mit der Verbotenen Stadt eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten Pekings wieder ihre Pforten - zumindest für Chinesen. Unter strengen Sicherheitsauflagen können Besucher die Palastanlage auf dem Tiananmen-Platz im Herzen der chinesischen Hauptstadt von Freitag an wieder besichtigen. Zunächst sollten maximal 5000 Besucher pro Tag eingelassen werden. Vor Beginn der Corona-Pandemie zog die Verbotene Stadt täglich rund 80.000 Gäste an. Bereits eine halbe Stunde nach Bekanntwerden der bevorstehenden Wiederöffnung waren auf der Museumswebsite rund 2500 Tickets verkauft. Es gelten strikte Sicherheitsregeln: Besucher müssen Abstand halten, einen Mundschutz tragen und einen Gesundheits-Code auf einer Handy-App vorzeigen. Alle Besucher müssen sich am Eingangsbereich einer Fiebermessung unterziehen. Quelle: tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Zweitwohnungs-Besitzer in Schleswig-Holstein dürfen von Montag an wieder ihre Feriendomizile nutzen. Das gilt auch für die Inseln und Halligen. Auch Dauercamping werde ab kommender Woche wieder erlaubt. Zudem sollen dann die Sportboothäfen an Nord- und Ostsee wieder öffnen dürfen. Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Freizeitzwecke, ausgenommen davon sind Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie Besuche von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischer Gärten. Quelle: tagesschau.de

Guinea-Bissau - Ergänzung:
Guinea–Bissau hat seit dem 18. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sämtliche Flugverbindungen bis auf weiteres suspendiert.
Am 25. März 2020 wurde der Ausnahmezustand verhängt und eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehören eine Ausgangssperre mit Ausnahme von 7.00 bis 14.00 Uhr zum Einkaufen, sowie eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen). In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Nase-Mund-Maske. Der Personenverkehr zwischen den Regionen wurde untersagt.

Neuseeland - Ergänzung:
Seit dem 28. April 2020 ist der Lockdown/Level 4 des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland auf Level 3 herabgestuft worden, dies gilt zunächst bis zum 11. Mai 2020.
Die neuseeländische Regierung weist darauf hin, dass auch bei Level 3 die wesentlichen Kontakt- und Reisebeschränkungen weiter gelten: Pflicht zur häuslichen Isolation („self isolation“: „stay home“, „stay in your bubble“, halten Sie die „bubble“ so klein wie möglich). Reisen innerhalb von Neuseeland sind weiterhin nicht erlaubt. Nur ausnahmsweise und einmalig darf der Aufenthaltsort verlegt werden, um zum eigenen Zuhause (erstmalig) zurückzukehren, wenn man sich dort im Zeitpunkt des Lockdowns nicht aufgehalten hatte. Die meisten Geschäfte (außer essentiellen Einrichtungen wie z.B. Supermärkten und Apotheken; Restaurants dürfen Take-Away anbieten) bleiben weiter geschlossen. Informationen – insbesondere zu den Einzelheiten von Level 3 – finden Sie auf der Website zu Covid-19 der neuseeländischen Regierung.
Seit dem 27. März 2020 dürfen Inlandsflüge nur noch von Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ („essential services“) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Erreichen eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten, derzeit auf lokale Transportunternehmen. Klassischer Tourismus in Neuseeland ist derzeit weder erlaubt noch möglich. Die Nutzung von PKW oder Wohnmobil zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise ist zulässig. Es muss durch Vorlage eines bestätigten Flugtickets oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Fahrt zum Flughafen zum Zwecke der Ausreise erfolgt. Ansonsten lautet die strikte Vorgabe der neuseeländischen Regierung für alle Personen, also auch für Touristen, am derzeitigen Aufenthaltsort zu bleiben.
Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss.
Personen, bei denen Symptome von Covid-19 vorliegen, oder das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht, oder ein positiver Covid-19-Befund vorliegt, und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.
Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“.
Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a.: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland). Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft und die laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
Für Neuseeland wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.

Niederlande - Ergänzung:
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen mindestens bis zum 20. Mai 2020 ein sog. Gesundheitszeugnis , das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. In Deutschland sind Flughäfen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert.
Reisende aus diesen Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium .
In den Provinzen Zeeland sowie den Regionen Twente und Rijnmond-Rotterdam sind alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten. Im ganzen Land lassen die Gemeinden teilweise öffentliche Plätze, Strände und auch Parkplätze an der Nordsee und in Ausflugsgebieten sperren.
Die niederländische Regierung hat weitgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion beschlossen; z. B. sind Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen. Gruppen von mehr als zwei Personen werden polizeilich aufgelöst. Diese Maßnahmen gelten mindestens bis zum 20. Mai 2020.
Campingplätze sind teilweise ebenfalls geschlossen; auch bei geöffneten sind die Sanitäranlagen geschlossen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung und für Zeeland unter Zeelandveilig.nl .
• Beachten Sie die Maßnahmen des niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus , insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Polen - Ergänzung:
Polen lockert die Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus weiter und will am 4. Mai 2020 Hotels und Einkaufszentren wieder öffnen. Zudem werde eine Wiedereröffnung von Vorschulen am 6. Mai erwogen, sagt Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Polen hat bereits Anfang April damit begonnen, einige Beschränkungen zu lockern und dabei auf kostspielige Folgen für die Wirtschaft verwiesen. Unter anderem wurden mehr Kunden zeitgleich in den Geschäften zugelassen. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Ergänzung:
Russland verlängert das Einreiseverbot für Ausländer auf unbestimmte Zeit - bis zu einer Besserung der Lage in der Corona-Pandemie. Ursprünglich sollten die Sperren nur bis Donnerstag gelten. Es sei nicht möglich, ein Datum für ein Ende der Einschränkungen zu nennen, sagte Regierungschef Michail Mischustin in Moskau. Ausnahmen gebe es etwa für ausländische Spezialisten, die zur technischen Bedienung von Ausrüstungen nötig seien. Der Flugbetrieb mit dem Ausland ist weitgehend eingestellt. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Ergänzung:
Die bisherigen Einschränkungen sollen ab kommender Woche gelockert werden. Die ersten Sektoren werden wiedereröffnet, darunter die Lebensmittelindustrie, das Baugewerbe und die Hälfte des öffentlichen Dienstes. Ab dem 11. Mai 2020 sollen weitere Sektoren folgen, einschließlich Bekleidungsgeschäften und Einkaufszentren sowie ÖPV. Quelle: Aljazeera
Der Ende 2015 ausgerufene Ausnahmezustand wurde um einen weiteren Monat bis zum 28. Mai 2020 verlängert. Quelle: ANSAmed

Uganda - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Uganda zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März 2020 eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist nicht mehr möglich.
Der öffentliche und private Auto- und Busverkehr ist bis 5. Mai 2020 untersagt. Ebenfalls noch bis 5. Mai 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19.00 - 6.30 Uhr.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Webseite der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Vietnam - Ergänzung:
Seit rund einer Woche hat Vietnam den landesweiten Lockdown aufgehoben. Das Leben hat sich langsam aber sicher nun wieder normalisiert. Plastiktrennwände zwischen den Gästen, Social Distancing auf Straßenmärkten und obligatorische Gesichtsmasken sind zur "neuen Normalität" geworden. Quelle: BBC

Yemen - Ergänzung:
Die Behörden in der jemenitischen Hafenstadt Aden haben eine dreitägige 24-Stunden-Ausgangssperre ab Mitternacht Ortszeit verhängt, nachdem fünf neue Infektionen bestätigt wurden. Quelle: Aljazeera

Weltweite Reisewarnung - Ergänzung:
Die aktuell geltende weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist bis 14. Juni 2020 verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Äthiopien - Ergänzung:
Reisende aus allen COVID-19 betroffenen Ländern, darunter Deutschland, müssen sich seit dem 23. März 2020 nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in einem von der äthiopischen Regierung bestimmten Hotel begeben. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu tragen. Der Empfang von Besuchern dort ist untersagt. Die Kosten für die 14-tägige Quarantäne sind vom ausgewählten Hotel abhängig. Zuletzt wurde die Bezahlung dieser Kosten bereits vor Abflug verlangt.
Transitpassagiere können für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht werden.
Am 8. April 2020 wurde der Ausnahmezustand für zunächst fünf Monate ausgerufen, der eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse des Kabinetts und der Sicherheitskräfte mit sich bringt.
Die landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen (ab 4 Personen), Schließung aller Schulen (seit 16. März 2020), Restaurants und Clubs sowie die Besetzung von (auch privaten) Fahrzeugen nur bis zur Hälfte ihrer Kapazität einhergehend mit der Verdoppelung des Fahrpreises für Busse und Taxis.
Der am 8. April 2020 ausgerufene Ausnahmezustand und die damit von der Regierung festgelegten Maßnahmen für das äthiopische Bundesgebiet, legen das Mindestmaß an Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus fest. Jeder Bundesstaat kann darüberhinausgehende Maßnahmen festlegen.
Seit dem 23. März 2020 sind nach Verlautbarung der äthiopischen Regierung Einreisen auf dem Landweg bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Lufthansa hat ab 18. März 2020 alle Flugverbindungen von Addis Abeba nach Frankfurt gestrichen. Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt. Der Flugbetrieb nach Europa ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingestellt.
Reisen innerhalb Äthiopiens sind derzeit aufgrund vielfältiger Einschränkungen im öffentlichen Leben (zur Eindämmung des Corona Virus) kaum möglich.
• Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Äthiopien (auch Studenten, Freiwillige u.a.) planen Sie bitte Ihre umgehende, vorzeitige Rückreise nach Deutschland und beziehen dabei auch Rückkehroptionen über Drittländer ein.
• Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihr Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten.
• Informieren Sie sich über www.ephi.gov.et zu den aktuell geltenden Bestimmungen.

Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Der gesamte Passagierflugverkehr ist bis Juni 2020 eingestellt. Quelle: Aljazeera

Mosambik - Ergänzung:
Der mosambikanische Staatspräsident hat den Ausnahmezustand um weitere 30 Tage verlängert. Dieser gilt seit dem 1. April 2020 nun bis zum 30. Mai 2020.
Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert; dies gilt auch für mosambikanische Ausweis- und Reisepapiere (z.B. Pässe).
Die Ein- und Ausreise von Personen nach/aus Mosambik ist durch Teilschließung der Grenzen eingeschränkt, Ausnahmen gibt es u.a. bei Warentransporten, humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6:00 und 17:00 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen. In öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“), ist das Tragen einer Atemschutzmaske Pflicht.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Beachten Sie, dass die Flugverbindungen nach Mosambik bereits stark reduziert und immer knapper werden, und prüfen Sie, ob die Reise unabdingbar ist. Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige vorübergehend in Mosambik aufhalten (z.B. geschäftlich oder im Urlaub), setzen Sie sich zügig mit Ihren Reiseveranstalter, Reisebüro, bzw. Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie Ihre Rückreiseoptionen.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Österreich - Ergänzung:
Ab 1. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) aufgehoben.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Ab 2. Mai 2020 werden auch Geschäfte mit mehr als 400 m² wieder geöffnet.
Öffentliche Veranstaltungen mit max. 10 Teilnehmern-/innen sind erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen).
Zurzeit sind Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale geschlossen. Ab 15. Mai 2020 können Gastronomiebetriebe unter strengen Auflagen Gäste empfangen, ab 29. Mai 2020 sollen auch Hotels, Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten wieder öffnen.
Seit dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn
Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt.
Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.

Polen - Ergänzung:
Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind bis auf weiteres unterbrochen. Flugverbindungen, ausgenommen Flüge bis 15 Passagieren, sind bis mindestens 9. Mai 2020 ausgesetzt. Bis zunächst 13. Mai 2020 ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.
Eine Einreise nach Polen ist nur noch bestimmten Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten ab dem 27. März 2020 nur noch für Fahrer im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr.
Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:
• Polnische Staatsbürger,
• Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
• Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
• Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
• Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
• Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in Polen verfügen,
• Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
• Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.
Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von Deutschland nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz
Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf Widerruf bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.
Innerhalb Polens gelten folgende Regelungen, die auf der Internetseite der polnischen Regierung einsehbar sind:
• Versammlungen sind bis mindestens 3. Mai untersagt.
• Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
• Kinder und Jugendliche unter 13 Jahre dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
• Es besteht eine Maskenpflicht: Mund und Nase müssen grundsätzlich in der der Öffentlichkeit, im Personennahverkehr und im Auto mit Mitfahrern bedeckt sein. Ausnahmen gelten für Kinder unter 4 Jahren, Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, Berufe ohne Kundenkontakt, Berufsfahrer, wenn eine Trennwand den direkten Kundenkontakt verhindert. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.
• Sportplätze und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken öffnen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise. Spielplätze, Restaurants, Bars, bleiben bis auf weiteres geschlossen.
• Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten bleiben zunächst geschlossen. Die Öffnung von Kindergärten ist ab dem 6. Mai vorgesehen, die der Schulen nach dem 24. Mai 2020.
• Einkaufzentren, und andere Geschäfte öffnen ab dem 4. Mai wieder. Ausgenommen sind Lebensmittel- und Drogeriemärkte und Apotheken.
• Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
• In Läden bis zu 100 qm und in Tankstellen dürfen sich vier Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. In Läden ab 100 qm ist die maximale Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt, an Marktständen auf vier Kunden, bei der Post zwei pro Schalter.
• Von 10.00 -12.00 Uhr sind Geschäfte in der Woche ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet.
• Hotels und andere Herbergen können ab dem 4. Mai wieder öffnen.
• An Gottesdiensten und Bestattungen darf eine Person pro 15 qm teilnehmen, auf Friedhöfen insgesamt 50 Personen.
• Leichen dürfen von und nach Polen transportiert werden, wenn eine Genehmigung des Leiters der Hauptsanitätsbehörde/Woiwodschafts-Sanitätsbehörde vorliegt.
• Ab dem 4. Mai 2020 öffnen auch Rehabilitationszentren.
Die Quarantäne-Regelungen gelten bis auf weiteres. Wer mit einer Person, die unter Quarantäne steht, zusammenlebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
• Informieren Sie sich auf den Webseiten der polnischen Regierung .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.

Seychellen - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Europa ist seit dem 18. März 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Der Flughafen ist bis zum 31. Mai 2020 für internationale Flüge geschlossen. Ausgenommen sind besonders genehmigte Rückholflüge und Notlandungen. Für die Zeit nach Wiedereröffnung des Flughafens, voraussichtlich am 1. Juni 2020, kündigten die seychellischen Gesundheitsbehörden verstärkte Kontrollen sowie Ein- und Ausreisesperren abhängig von der Entwicklung der gesundheitlichen Lage in den Herkunfts- und Zielländern der Reisenden an.
Yachten ist die Einreise in seychellische Gewässer ebenfalls bis einschließlich 31. Mai 2020 untersagt. Alle Schiffe müssen zudem ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Bis einschließlich 3. Mai 2020 herrscht eine nächtliche Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften sind geschlossen. Die Bewegungsfreiheit der Öffentlichkeit ist noch bis einschließlich 3. Mai 2020 eingeschränkt: lediglich der Einkauf von Lebensmitteln, Bankgeschäfte sowie Gänge/Fahrten zur medizinischen Versorgung und ähnliches sind gestattet.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft Nairobi .
• Bitte beachten Sie weitere Hinweise der seychellischen Behörden.

Südkorea - Ergänzung:
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist seit dem 13. April 2020 nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Seit dem 1. April 2020 sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 100.000 KRW (circa 75 EUR) pro Tag- zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Sie sind ferner verpflichtet, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf ihr Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden. Diese Maßnahmen gelten grundsätzlich für alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität oder der Dauer ihres Aufenthaltes. Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie –vor- Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Ungeachtet dessen müssen sich alle aus Europa eingereisten Flugpassagiere, sowie alle Personen mit Aufenthaltsort Seoul, bei Ankunft einem Covid-19 Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen). Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“). Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass seit dem 30. März ein sog. "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Thailand - Ergänzung:
Seit 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Seit 3. April 2020 gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 4:00 Uhr morgens. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Bei Anreise zum Flughafen wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.
Seit 10. April 2020 sind Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich; der Flughafen Phuket bleibt für den kommerziellen Flugverkehr bis zunächst 15. Mai 2020 geschlossen. Inlandsflüge sind weiterhin nur in sehr eingeschränktem Umfang verfügbar, bei Fahrten mit dem Mietwagen ist mit Einschränkungen und Kontrollen zu rechnen. Neu angereiste Gäste werden in vielen Provinzen, u.a. Phuket, nicht mehr in Hotels aufgenommen, Hotels werden kurzfristig geschlossen und an manchen Orten werden Touristen auf wenige, staatlich bestimmte Hotels verteilt.
Für Thailand hat eine Rückholaktion stattgefunden. Von Bangkok aus stehen weiterhin kommerzielle Angebote der Fluggesellschaften, z.B. Lufthansa, KLM, Qatar Airways, für die Rückreise nach Deutschland ggf. über Drittländer zur Verfügung.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Türkei - Ergänzung:
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 28. Mai 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit den Fluggesellschaften SunExpress sowie mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Einzelheiten sind auf der Homepage der deutschen Vertretungen in der Türkei veröffentlicht. Der nationale Flugverkehr wurde eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine dauerhafte Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.
Die türkische Regierung hat Ausgangssperren für die Mai-Wochenenden bis einschließlich der Ramadan-Feiertage (25./26. Mai 2020) für folgende Provinzen beschlossen: Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in oben aufgeführten Provinzen.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .

Zypern - Ergänzung:
Bis zum 17. Mai 2020 gilt, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 15. Mai 2020 nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Brasilien - Ergänzung:
Derzeit untersagt Brasilien grundsätzlich die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg. Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Ebenfalls erlaubt ist ein internationaler Flughafentransit, sofern der Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Auch Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind grundsätzlich untersagt und nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Der zivile Inlandsflugverkehr wird in stark eingeschränkter Form aufrechterhalten. So fliegen die brasilianischen Fluglinien weiterhin regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an. Zwischen Brasilien und Europa bestehen weiterhin kommerzielle Flugverbindungen.
In Brasilien steigt die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle sehr stark an. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme schon jetzt stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, ist erheblich gestiegen. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
• Sollten Sie sich als Tourist oder im Rahmen von kurzzeitigen Praktika u.ä. ohne festen Wohnsitz noch in Brasilien aufhalten, sollten Sie umgehend ausreisen.
• Nehmen Sie vor einem evtl. Reiseantritt nach Brasilien auf jeden Fall mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie in Fällen einer beabsichtigten Einreise auf dem Luftweg mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.

Malaysia - Ergänzung:
Der malaysische Premierminister Muhyiddin Yassin kündigte am Freitag an, dass die meisten Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab Montag, dem 4. Mai, wiedereröffnet werden dürfen. Wirtschaftssektoren, in denen sich große Menschenansammlungen bilden könnten, wie Kinos und Basare, bleiben jedoch geschlossen. Quelle: Aljazeera

Portugal - Ergänzung:
Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) aufgehoben. Die Bevölkerung ist jedoch weiterhin dazu angehalten ihrer „Bürgerpflicht“ nachzugehen und Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Zwischen dem 01.-03.Mai 2020 darf der Landkreis (Concelho) des gewöhnlichen Wohnortes nicht verlassen werden (bis auf wenige Aufnahmen u.a. aus berufs- oder gesundheitsbedingten Gründen).
Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18.Mai mit einer weiteren Lockerung der Einschränkung gerechnet werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Ab dem 03. Mai ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.
Ab dem 04. Mai dürfen auch Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buch-, Friseur- und Schuhläden sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. 10 Teilnehmern-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).
Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive. Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten.
Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis vorerst 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten bis auf weiteres.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden ,
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.

Ruanda - Ergänzung:
Die ruandische Regierung hat Pläne zur Lockerung der vor sechs Wochen verhängten strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus abgekündigt. Demnach sollen einige Beschränkungen ab dem 4. Mai aufgehoben werden. Ausgangssperre wird von 20:00 bis 05:00 Uhr verhängt. Alle Schulen bleiben bis September geschlossen und die Grenzübergänge bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Fracht und zurückkehrenden ruandischen Bürgern und legalen Einwohnern. Die Märkte werden mit halber Kapazität wieder geöffnet, während Hotels und Restaurants um 19:00 Uhr Ortszeit schließen. Sportanlagen, Turnhallen, Bars und Kultstätten bleiben geschlossen, individuelle sportliche Aktivitäten sind jedoch auf freiem Feld gestattet. Für Pendler im ÖPV gilt "Social Distancing", Reisen durch die Provinzen sind nicht gestattet. Quelle: BBC

Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist derzeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben..
Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Eine Ausreise nach Estland und Finnland mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten ist möglich. Es wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei der zuständigen estnischen bzw. finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Telefon-Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
In vielen Landesteilen gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoringsystemen. In Moskau darf bis zum 11. Mai die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden, außer im medizinischen Notfall. Weitere Ausnahmen gelten für den Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs am nächstgelegenen Ort. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt.
Alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch; es wird empfohlen sich auf der Internetseite nach den aktuellen Flugmöglichkeiten zu erkundigen.
Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.

Südafrika - Ergänzung:
Südafrika wird ab Freitag nach fünfwöchiger Sperrung damit beginnen, einige seiner Beschränkungen zu lockern. Einige Unternehmen dürfen wieder öffnen, Restaurants können Lebensmittel liefern und Familien dürfen das Haus verlassen, um Sport zu treiben.
Die Regierung hat aber angekündigt, mehr Truppen auf die Straße zu schicken und eine nächtliche Ausgangssperre zu verhängen. Der Verkauf von Alkohol und Zigaretten bleibt verboten. Quelle: BBC

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die tschechische Regierung beschleunigt ihren Lockerungs-Fahrplan. Vom 11. Mai an dürfen die Kulturinstitutionen des Landes wieder öffnen, wenn sie maximal 100 Menschen gleichzeitig einlassen. In den Museen, Galerien, Theatern, Kinos und Konzertsälen müssen Mindestabstände zwischen den Besuchern eingehalten werden. Auch Hochzeiten, Sportevents und Gottesdienste mit bis zu 100 Teilnehmern dürfen ab dem Stichtag wieder stattfinden. Das gleiche gilt für Friseursalons. Große Hoffnungen setzt die Regierung in das Projekt der sogenannten "intelligenten Quarantäne", das seit Freitag landesweit verfügbar ist. Mithilfe von Handy- und Bankdaten können die Gesundheitsämter die Kontakte einer infizierten Person zurückverfolgen. Voraussetzung ist die Einwilligung des Betroffenen. Quelle: tagesschau.de

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