Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

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TGerd
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von TGerd »

Hier aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... e_neu.html

Tunesien befindet sich nicht auf der Liste, keine Einstufung mehr als SARS-CoV-2 - Risikogebiet.

Diese Quarantänemaßnahmen entfallen demnach:
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Nach Süden!
In der Wüste triffst Du Dich selbst.
Oder Du triffst nichts.
TGerd
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von TGerd »

GNV Atlas segelt von Genua nach Rades. ETA Jun 18, 19:30 UTC.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Albanien - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führte auch in Albanien zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die Maßnahmen wurden mittlerweile gelockert, Einschränkungen bestehen allerdings fort.
Die Landgrenzen sind seit dem 1. Juni 2020, der Flughafen Tirana seit dem 15. Juni 2020 für den Flugverkehr wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantänepflicht nach Einreise. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland.
In Albanien gilt ein landesweiter Ausnahmezustand bis zum 23. Juni 2020.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Website der Deutschen Botschaft Tirana .
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Andorra - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Andorra gehört aufgrund der geringen Einwohnerzahl zu den relativ am stärksten betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Der Großteil der Bevölkerung ist inzwischen getestet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Andorra hat Einreisebeschränkungen an den Landgrenzen zu Frankreich und Spanien am 1. Juni 2020 aufgehoben. Die französische Seite erlaubt seit dem 15. Juni 2020 wieder einen uneingeschränkten Reiseverkehr, die spanische hat noch eine Einreisesperre, so dass Kontrollen dort erst am 21. Juni 2020 entfallen sollen.
Es werden bei Einreise keine Gesundheitsüberprüfungen durchgeführt und es sind keine Quarantänevorschriften zu beachten. Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten einen Krankenversicherungsschein für das Ausland bei Einreise vorlegen können.
Durch- und Weiterreise
Nach Frankreich bestehen keine Einschränkungen für eine Weiterreise. Die Reise von Andorra nach Spanien ist derzeit grundsätzlich noch nicht möglich. Bis zum 20. Juni 2020, 24 Uhr, besteht ein Einreiseverbot nach Spanien, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Spanien .
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, so dass nur Landverbindungen mit Spanien und Frankreich bestehen. Verbindungen nach Frankreich wurden wieder aufgenommen, die Verbindungen nach Spanien sind noch größtenteils unterbrochen und werden erst ab dem 21. Juni 2020 wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 Meter, im Gehen 4 Meter, beim Rennen 10 Meter und beim Radfahren 20 Meter.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften, Restaurants und kulturellen Institutionen eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Auch im Freien wird das Tragen der Abdeckung empfohlen und es sollten ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Auch in Fahrzeugen wird das Tragen eines Mundschutzes empfohlen, wenn Personen nicht desselben Haushalts in einem Fahrzeug unterwegs sind.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Australien - Ergänzung:
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden. Insbesondere touristische Besuche sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist derzeit für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist zuvor eine Einzelfallgenehmigung und/oder ein Transitvisum zu beantragen Weitere Informationen zum Transit sind auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Australien erhältlich.
Die australischen Bundesstaaten und Territorien haben in eigener Zuständigkeit ebenfalls Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus getroffen. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben Diese Maßnahmen dürften absehbar noch weiter verschärft werden.
• Beachten sie die ständig aktualisierten Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Australien .
• Halten Sie sich zu den aktuellen Einschränkungen über die australischen Medien informiert.
• Informieren Sie sich bezüglich eines Transit durch Australien auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Australien und lassen sich zusätzlich von Ihrem Anbieter/Ihrer Fluggesellschaft bestätigen, dass die gewählte Flugverbindung einen Transit in Australien gestattet.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung. Quelle: AA

Australien wird seine Grenzen für ausländische Reisende laut Handelsminister Simon Birmingham wahrscheinlich nicht vor kommendem Jahr öffnen. Geprüft werde aber eine Lockerung der Einreisevorgaben für Studenten und andere Langzeitbesucher. Quelle: tagesschau.de

Bangladesch - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch weiterhin gewarnt. Die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stark an.
Seit dem 22. März 2020 sind in Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr geschlossen. Seit 16. Juni 2020 ist der Flughafen Dhaka eingeschränkt für Flüge mit Qatar Airways nach Doha und Biman Air nach London geöffnet. Inlandsflüge sind seit 1. Juni 2020 wieder möglich.
Es gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Eine erneute ganztägige Ausgangssperre für große Teile von Dhaka sowie des Landes ist ab nächster Woche zu erwarten. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Geschäfte und Malls sind tagsüber geöffnet, Banken nur zu begrenzten Zeiten. Moscheen sind wieder geöffnet. Die Regierung behält sich vor, Geschäfte, Banken und Moscheen in den Stadtteilen und Regionen wieder zu schließen, in denen die Infektionszahlen weiter stark ansteigen.

Belarus - Ergänzung:
Die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation wurde für Reisende aus Deutschland am 11. Juni 2020 aufgehoben, falls ein negativer COVID-19-PCR Test (nicht älter als zwei Tage, in englischer Sprache) vorgelegt wird.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen der Anrainerstaaten sind noch teilweise geschlossen, bzw. die Einreise- und Durchreise unterliegen erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Zur Ausnahme von der Selbstisolation informieren Sie sich bitte direkt beim belarussischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.

Belgien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle ist kontinuierlich sinkend. Pro Kopf am stärksten betroffen war die Provinz Limburg, danach die Provinzen Lüttich und West-Flandern, gefolgt von den Provinzen Flämisch-Brabant, Luxemburg und Brüssel.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzkontrollen wurden aufgehoben, Durchreisen durch Belgien sind wieder uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Die Deutsche Bahn und die belgische SNCB bieten täglich mehrere Zugverbindungen zwischen Deutschland und Belgien an. Der Thalys verkehrt zwischen Brüssel und Köln.
Die Lufthansa fliegt täglich Frankfurt und München von Brüssel aus an. Brussels Airlines hat den Flugverkehr zwischen Deutschland und Belgien wieder aufgenommen. Ab 18. Juni 2020 bietet auch Flixbus voraussichtlich wieder Verbindungen zwischen Deutschland und Belgien an.
Beschränkungen im Land
Hotels, Cafés und Restaurants sind geöffnet, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln. Fitnessstudios sind geöffnet, Umkleideräume und Duschen jedoch geschlossen. Theater, Kinos, Konzertsäle, Diskotheken, Schwimmbäder, Saunen u.ä. sind weiterhin geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 10 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 10 Personen einschließlich Kinder beschränkt. An Hochzeiten und Beerdigungen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln bis zu 30 Personen teilnehmen, an Gottesdiensten bis zu 100 Personen. Organisierte sportliche und kulturelle Aktivitäten sind mit max. 20 Teilnehmern möglich.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Wo dies nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen. Ausnahmen bestehen für Personen desselben Haushalts, bei Kindern unter 12 Jahren untereinander und im „erweiterten persönlichen Umfeld“.
In Geschäften ist das Tragen von Masken empfohlen, teilweise auch Pflicht. Die Zahl der Kunden ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt.
Vereinzelt haben Kommunen in Haupteinkaufsstraßen Maskenpflicht angeordnet oder ein Fußgängerleitsystem eingerichtet.
Besonderheiten in den Regionen
Die belgischen Abstands- und Hygieneregelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.

Bolivien - Ergänzung:
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden vorerst bis zum 30. Juni 2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Für die Departements La Paz, Cochabamba, Oruro und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nur von 6 bis 14 Uhr, nur zu Fuß oder Fahrrad und nur in der näheren Umgebung erlaubt.
In den Departements Santa Cruz, Beni, Chuquisaca, Tarija und Potosí gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In manchen Regionen können teilweise abweichende Regelungen gelten.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Bulgarien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Der Grenzübertritt von Bulgarien nach Nordmazedonien ist aktuell nur Staatsangehörigen Nordmazedoniens gestattet.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 30. Juni 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und Krankenhäusern. In geschlossenen öffentlichen Räumen wird das Tragen einer Maske empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Ergänzung:
Derzeit ist eine Einreise in die Côte d’Ivoire nicht möglich. Seit dem 22. März 2020 sind sämtliche Land-, See- und Luftgrenzen der Côte d'Ivoire bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es für humanitäre und Sicherheitsfälle. Am 23. März wurde der nationale Notstand ausgerufen und seitdem regelmäßig verlängert. Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes eingeschränkt und es gelten Kontaktbeschränkungsmaßnahmen. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.

Dänemark - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Dänemark hatte seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und für alle Einreisen ohne wichtige Gründe einen Einreisestopp verhängt. Seit dem 15. Juni 2020 ist die Einreise für Personen mit Wohnsitz in Deutschland auch für Urlaubsaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen, z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz, nachgewiesen werden. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Person notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Einreise wird auch für fünf Übernachtungen in der ersten Woche nach dem 15. Juni 2020 erlaubt, wenn mindestens sechs Übernachtungen insgesamt gebucht worden sind. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.
Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen wichtigen Gründen eine Einreise möglich ist, bieten die dänischen Auslandsvertretungen in Deutschland und die dänische Polizei , die eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa, So 9-14 Uhr) für Fragen zur Einreise eingerichtet hat.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zurzeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark für Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu einem Urlaubsaufenthalt z.B. auf Sylt oder in Schweden sind erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Busverbindungen im Fernverkehr (Flixbus, Eurolines) sind aktuell noch eingestellt.
Fährverkehr zwischen Deutschland und Dänemark findet weiterhin statt.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Ab dem 8. Juli 2020 sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, auch nicht im öffentlichen Nahverkehr. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen in die Färöer Inseln sind für Personen mit Wohnsitz in Deutschland zum 15.Juni 2020 wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
•Für Informationen zum Fähr-, Flug-, Bus- und Zugverkehr kontaktieren Sie bitte das zuständige Unternehmen.
•Erkunden Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen bei den zuständigen dänischen Auslandsvertretungen.
•Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und informieren sich bei den zuständigen dänischen Behörden oder beim dänischen Rundfunk. (Informationen auf Dänisch).
•Die dänische Polizei hat eine Hotline für Fragen zur Einreise eingerichtet, die von Montag - Freitag von 8:00-16:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9:00-14:00 Uhr unter +45 7020 6044 kontaktiert werden kann. Quelle: AA

Dänemark will die Einreise von Bürgern aus EU- und Schengen-Staaten mit niedrigen Infektionsraten ab 27. Juni wieder erlauben, teilte das dänische Außenministerium mit. Die Länder inklusive Großbritannien würden auf Grundlage objektiver Kriterien bewertet. Einreisen dürften Menschen aus Staaten, in denen es weniger als 20 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gebe, so das Ministerium. Schweden und Portugal erfüllten die Anforderungen nicht. Quelle: tagesschau.de

Estland - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Estland ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Tallinn sowie die Insel Saaremaa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Estland für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten entfallen, sofern der Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der estnischen Regierung vom 18. März 2020 bleiben die Grenzen zu Russland bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der von der estnischen Regierung verhängte nationale Notstand endete am 17.Mai 2020.
Bis 30. Juni dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien nur mit max. 100 Personen und bei max. 50 % Belegung der Raumkapazität stattfinden, dies gilt auch für Museen, Kinos, Theater, Konzerte etc. .Voranmeldung bzw. Online-Ticket-Kauf wird empfohlen.
Ab dem 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis max. 500 Personen und im Freien bis max. 1000 Personen erlaubt, einschließlich Sportveranstaltungen mit Zuschauern, vorausgesetzt die Abstandsregeln (2+) werden eingehalten und die Platzkapazität wird nur zu 50 % ausgenutzt.
Hygieneregeln
Es besteht eine Empfehlung für das Tragen von Masken, jedoch keine Pflicht. Die 2+2 Abstandsregel (nur 2 Personen zusammen mit Abstand von 2 Metern zu anderen Personen) gilt generell.
In Restaurants dürfen nicht mehr als 2 Personen an einem Tisch sitzen, es sei denn, es handelt sich um Personen dem gleichen Haushalt.
Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Finnland - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen Reisen, touristischen Reisen nach Finnland wird noch gewarnt, da Reisende aus Deutschland nicht ohne weiteres einreisen dürfen.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Die Einreise nach Finnland ist grundsätzlich nur für finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland (gültiger Aufenthaltstitel) erlaubt. Die seit dem 14. Mai 2020 geltenden finnischen Vorschriften sehen u.a. Ausnahmeregelungen für die Einreise zur Arbeitsaufnahme, für Geschäftsreisen, für Studenten und für den Besuch naher Verwandter vor.
Eine 14-tägige Quarantäne in Form einer Selbstisolation ist vorgeschrieben. In der Quarantänezeit ist es gestattet, sich zu seinem Arbeitsplatz zu begeben und das Haus zu verlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Einreise zu touristischen Reisen ist nur aus Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Litauen und Lettland, nicht aber aus Deutschland erlaubt.
Weitere Informationen, auch zu finnischen Quarantänemaßnahmen bietet der finnische Grenzschutz .
Durch- und Ausreise
EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland gestattet („Heimreise“), wenn es der „gesundheitliche Zustand des Reisenden“ zulässt.
Informationen zu den für den Personenverkehr geöffneten finnischen Grenzübergängen veröffentlicht der finnische Grenzschutz .
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Außerdem soll auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Bei Einreise nach Finnland sollen sich alle in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben und möglichst alle sozialen Kontakte vermeiden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der finnischen Vertretung in Deutschland.

Frankreich - Ergänzung:
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt auch in Frankreich weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. In einer Warnstufe „orange“ sind derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana eingestuft, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. Wenn die Einhaltung etwa von Abstandsregeln nicht mehr gewährleistet ist oder örtliche Infektionsherde auftauchen sollten, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus den EU-Staaten (mit Ausnahme von Spanien), aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).
Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten voraussichtlich bis zum 22. Juni 2020 ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus nicht-EU-Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können frei im Internet recherchiert und gebucht werden. Der Flughafen Paris Orly soll voraussichtlich noch bis zum 25. Juni 2020 geschlossen bleiben.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete sind untersagt. Möglicherweise werden dieses Verbot und andere Einschränkungen mit einer angestrebten nächsten Stufe der Lockerungen am 22. Juni 2020 überprüft.
Beschränkungen im Land
Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:
Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken, Kinos und ähnliche Veranstaltungsorte sind frühestens ab dem 22. Juni 2020 wieder geöffnet.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete sind bis zum 22. Juni 2020 noch nicht gestattet. Bei Einreise in die französischen Überseegebiete gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und bei den deutschen Vertretungen in Frankreich oder beim französischen Außenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Griechenland - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Region Attika (Hauptstadtregion Athen). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Die Einreise nach Griechenland ist aus Deutschland wieder möglich. Seit dem 15. Juni 2020 darf neben dem Flughafen Athen auch der Flughafen Thessaloniki von Deutschland aus wieder direkt angeflogen werden. Die Quarantänemaßnahmen wurden für Reisende aus Deutschland (es gilt der Abflughafen) aufgehoben. Bei Einreise können jedoch COVID-19-Test durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist für Reisende kostenlos. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen sich Reisende in eine 24-stündige Selbstisolation begeben. Am Flughafen Thessaloniki ist ein COVID-19-Test für alle Personen verpflichtend; bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist ebenfalls eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Es ist damit zu rechnen, dass vor Weiterreise im Land die Übernachtung in einem staatlich zugewiesenen oder selbstgewählten Hotel in Athen bzw. Thessaloniki erfolgen muss.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine 24-stündige Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA ) erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen auch die übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt. Ob bis zum Vorliegen des Testergebnisses eine 24-stündige Selbstisolation verpflichtend sein wird, ist noch nicht bekannt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Italien, Albanien und der Türkei ist bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien ist uneingeschränkt möglich, COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist hingegen bis vorerst 30. Juni 2020 nicht möglich Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist vorerst bis zum 30. Juni 2020 nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Es werden Direktflüge zwischen Deutschland und Athen angeboten. Der Direktflugverkehr zwischen Zielen in Deutschland und Thessaloniki ist am 15. Juni 2020 wieder aufgenommen worden; der Direktflugverkehr mit den übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland folgt ab dem 1. Juli 2020.
Die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. Mai 2020 ist die Nutzung des innergriechischen Flug- und Fährverkehrs wieder möglich.
Seit dem 1. Juni 2020 können landesweit Touristenunterkünfte mit Ganzjahresbetrieb (u. a. Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) wieder öffnen, Hotels mit saisonalem Betrieb seit dem 15. Juni 2020. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Frisörsalons sind geöffnet. Spa- und Wellnesseinrichtungen dürfen zum 15. Juni 2020 wieder öffnen. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten sind geöffnet. Open Air-Kinos und Museen dürfen zum 15. Juni 2020 öffnen. Bars und Diskotheken sind derzeit noch geschlossen. Open Air-Veranstaltungen sollen zum 15. Juli 2020 unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt werden.
Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece ).
Hygieneregeln
Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gilt Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
• Überprüfen Sie den Status Ihres Abreiseflughafens und Fluges vor Reiseantritt auf der Liste der EASA .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königrech - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland einschließlich Britische Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
Aktuelle Hinweise zur Situation bietet die britische Regierung , die Regierung von Wales , Schottland und Nordirland .
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer Elektronischer Anmeldung vor Einreise sowie eine 14-tägige häusliche Quarantäne .
Anmeldung und Quarantäne wurden am 8. Juni 2020 eingeführt und sollen alle 3 Wochen überprüft werden, erstmals zum 29. Juni 2020.
Die elektronische Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise.
Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne, nicht aber von der Anmeldung, sind rund 40 Berufsgruppen u.a. Pendler, Transportgewerbe u.a. ausgenommen .
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmelde- wie der Quarantänepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer für die Quarantäne keine Unterkunft nachweisen kann, wird auf eigene Kosten in durch die britische Regierung bestimmten Unterkünften untergebracht.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland ist trotz Quarantänemaßnahmen möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Transitreisende unterliegen nicht der Quarantäne, sofern sie sich auf direktem Weg von Einreise zu Ausreise begeben, dies ist auch zwischen verschiedenen Flughäfen und Bahnhöfen möglich.
Bei Übernachtung während des Transits ist die Quarantäne einzuhalten.
Eine Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Eine unverbindliche Übersicht bietet die deutsche Botschaft in London .
Beschränkungen im Land
Touristische Reisen mit Übernachtung sind innerhalb von Großbritannien und Nordirland derzeit grundsätzlich nicht zulässig, teilweise darf man sich auch nur wenige Meilen von zu Hause entfernen. Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England , Wales , Schottland und Nordirland .
In England ist es grundsätzlich untersagt, andere Personen oder Familienangehörige zu Hause / in geschlossenen Räumen zu treffen und woanders als zu Hause / der eigenen Unterkunft zu übernachten. Sport ist grundsätzlich nur im Freien möglich, Spielplätze, Sportanlagen und öffentliche Schwimmbäder sind geschlossen. Es dürfen sich max. 6 Personen insgesamt treffen, aber nur im Freien und nur mit 2 Meter Abstand. Hotels und Restaurants sind in England geschlossen, zunächst bis min. 4. Juli 2020.
In Schottland ist es untersagt, Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, zuhause / in geschlossenen Räumen zu treffen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 8 Angehörige zweier unterschiedlicher Haushalte und unter Beachtung der 2 m – Abstandsregel. Sport im Freien ist erlaubt, Indoor-Sportanlagen sind geschlossen. Ausflüge sind nur im Umkreis von 5 Meilen um den Wohnort erlaubt. Die meisten Ferienunterkünfte sind geschlossen, ebenso wie Restaurants, Pubs und Cafés, die teilweise aber take away anbieten.
Auch die meisten Geschäfte (außer Supermärkte, Apotheken und Gartenbaumärkte) sind geschlossen. Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England ist sie ab dem 15. Juni im öffentlichen Personennahverkehr zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt eine Abstandsregel von 2 Metern .
In England ist Kontakt zu anderen Personen grundsätzlich auf bis zu 6, in Schottland auf bis 8 zu Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten beschränkt und nur im Freien zulässig. Auch dabei ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla .
Der internationale Flughafen auf Bermuda soll zum 1. Juli 2020 seinen Betrieb wieder aufnehmen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda .
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands .
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands .
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen sind dem Internetauftritt der Regierung von Montserrat zu entnehmen.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands .
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Beachten Sie ggf. die neuen britischen Einreisebestimmungen bei der britischen Regierung . Informationen zur Quarantäne in Schottland bietet die Publikation der Regierung von Schottland .
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland .

Guinea-Bissau - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau weiterhin gewarnt.
Am 26. Mai 2020 hat Guinea-Bissau beschlossen, die Grenzen des Landes wieder für den Personenverkehr zu öffnen. Bedingung für die Einreise ist der Nachweis eines negativen COVID-19 Testergebnisses.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst noch bis zum 25. Juni 2020. Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehört die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwischen 18 Uhr und 7 Uhr. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist es nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Der Personenverkehr zwischen den Regionen ist untersagt. In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Des Weiteren gilt eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen).
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Honduras - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras weiterhin gewarnt.
In Honduras gilt bis auf weiteres eine allgemeine Ausgangssperre, derzeit bis einschließlich 28. Juni 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Hongkong - Ergänzung:
Seit 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung nicht mehr möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Seit 22. April 2020 müssen sie sich bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf COVID-19 testen zu lassen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf COVID-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .
Seit 15. Juni 2020 wird der Transitbereich am internationalen Flughafen in Hongkong weiter schrittweise geöffnet. Transit ist nur möglich, wenn der Reisende bereits im Besitz einer Boardingkarte für den Anschlussflug ist und das Gepäck ebenfalls bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Im Zeitraum vom 17. Juni bis 16. Juli 2020 ist eine spezielle Fährverbindung zwischen dem Sky Pier des internationalen Flughafens in Hongkong zum Fährterminal in Macau eingerichtet.
Seit 6. April ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Irak - Ergänzung:
Durch die Schließung des irakischen Luftraums sowie der Landgrenzen für den Personenverkehr ist die Ein- und Ausreise von und in den Irak derzeit bis auf weiteres nicht möglich. Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens von COVID-19 ist weiterhin jederzeit mit drastischen innerirakischen Reise- und Ausgangsbeschränkungen zu rechnen.
Zurzeit gilt eine vollständige Ausgangssperre von donnerstags bis einschließlich samstags. An allen anderen Tage gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über bestehende Ausgangssperren, Reiseverbote, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Iran - Ergänzung:
Iran ist von COVID-19 stark betroffen. Von einer zweiten Infektionswelle besonders betroffen sind die Provinzen West-Aserbaidschan, Bushehr, Hormuzgan, Kerman, Kermanshah, Kurdistan, Khorasan Razavi und Zanjan.
Nach Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine 14-tägige Selbstisolation durchführen und dies schriftlich in einer Eigenerklärung versichern. Sie werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt, und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Zur Nutzung des ÖPNV ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben. Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen.
Iran teilt Städte je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen ein (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak. Die Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.

Irland - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen und geschlossener touristischer Infrastruktur einschließlich Hotels abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Die Zahlen sind derzeit stark rückläufig und bewegen sich im niedrigen zweistelligen Bereich (Neuinfektionen) bzw. im einstelligen Bereich (Todesfälle). Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin und weitere Teile der Ostküste (Cork). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Es gibt verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und ggf. Einreisesperren.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro geahndet werden.
Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Die am 1. Mai veröffentlichte Roadmap for Reopening Society and Business enthält einen 4-stufigen Plan, wie die im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen verhängten Maßnahmen in den nächsten Monaten zurückgefahren werden könnten.
Irland befindet sich seit dem 8. Juni 2020 in Phase 2 der Lockerungen der Covid-19-Beschränkungen.
Es ist möglich, sich innerhalb des eigenen Countys oder bei Reisen innerhalb verschiedener Countys in einem Radius von 20 km zu bewegen. Bis zu 6 Personen, die nicht in einem Haushalt leben, können sich inhäusig treffen, sofern die Treffen nicht länger als eine Stunde dauern. Dabei muss weiterhin ein Abstand von 2 m eingehalten und jeglicher Körperkontakt vermieden werden. Bis zu 15 Personen können sich aushäusig (Bewegung im Freien, sportliche, kulturelle oder soziale Aktivitäten) treffen. Einzelhandelsgeschäfte haben geöffnet, Friseure bleiben aber weiter geschlossen.
Wo immer möglich, sollte gelaufen oder das Fahrrad genutzt werden. Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt.
Hotels, B&B und Restaurants, Museen, Galerien etc. bleiben voraussichtlich bis 29. Juni 2020 geschlossen. Pubs, Kultureinrichtungen wie Theater/Konzerthallen bleiben voraussichtlich auch darüber hinaus geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wie z.B. Geschäften oder in öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2m zu achten. Überfüllte Plätze und Geschäfte sollten vermieden werden.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Island - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Reisende aus Hochrisikogebieten (aktuell alle Gebiete außer Grönland und Färöer), auch Touristen, müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Seit dem 15. Juni 2020 können Reisende wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19 Test bei Einreise durchführen lassen. Ab dem 1. Juli 2020 kostenpflichtig für den Reisenden mit 15.000,- ISK pro Test (etwa 100,- Euro). Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Flug- und Fährverbindungen werden allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit auf 200 Personen beschränkt, eine Erweiterung auf 500 Personen ist noch für Juni 2020 angekündigt.
Hygieneregeln
In Island besteht keine Masken-/Handschuhpflicht, die Abstandsregel von zwei Metern wird jedoch angeraten.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer . Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
•Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
•Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
•Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs) sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Israel - Ergänzung:
Ungeachtet eines deutlichen Neuanstiegs von Corona-Infektionen hat die israelische Regierung weitere Lockungen beschlossen. Der Zugverkehr solle in der kommenden Woche wieder aufgenommen werden, teilte das Büro des Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu mit. Nach Medienberichten ist auch die Wiederöffnung von Kultureinrichtungen geplant. Transportministerin Miri Regev erklärte, die Wiederaufnahme des Zugverkehrs sei wichtig für die Öffnung der Wirtschaft. "Wenn die Züge nicht fahren, sehen wir überfüllte Busse", sagte Regev. Mit Einsatz der Züge könne man die Passagiere dagegen besser verteilen. Die Fahrkarten müssen laut der Vorschriften im Voraus bestellt werden und es dürfen nicht mehr als 500 Passagiere in einem Zug fahren. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD). Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreisee
Seit dem 3. Juni 2020 ist die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien weder über Österreich noch über die Schweiz praktisch möglich, da der Bahnverkehr eingeschränkt ist. Die Fernbusse von Flixbus fahren voraussichtlich ab dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen.
Hygieneregeln
Ein Mundnase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann; in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Besonderheiten in den Regionen
Städte und Regionen können abhängig vom Infektionsgeschehen individuelle Einschränkungen erlassen.
Alle Reisenden im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich vor dem Einstieg unter Nutzung des von der Regione Autònoma de Sardegna eingestellten Formulars registrieren lassen. Das Formular kann manuell an Bord des Verkehrsmittels ausgefüllt werden. Eine Registrierung ist seit dem 13. Juni 2020 auch mittels der App SardegnaSicura möglich. Sie fungiert als eine freiwillige Contact-Tracing-App. Jeder Passagier ist gehalten, bei Einreise eine Kopie der bestätigten Registrierung zusammen mit der Bordkarte und seinem gültigen Ausweis vorzulegen. Vor dem Einstieg überprüft der Beförderer die erfolgte Registrierung.
•Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 oder den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
•Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und die Webseiten der italienischen Regionen für Details zu den jeweiligen Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vor Reiseantritt.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Jamaika - Ergänzung:
Seit dem 1. Juni 2020 sind die Flug- und Seehäfen für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika geöffnet. Eine 14-tägige Quarantäne für diese Personen gilt weiterhin. Seit dem 15. Juni 2020 gilt die Grenzöffnung auch für Touristen sowie fürPrivat- und Geschäftsreisende. Touristen und Geschäftsreisende müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Davon abhängig ist auch, ob ein Covid-19-Test bei Ankunft erfolgt oder nicht. Nicht-jamaikanische Reisende, die weder aus touristischen noch geschäftlichen Gründen einreisen, werden auf jeden Fall nach Einreise getestet. Das Testergebnis ist gemäß der Anweisung der Gesundheitsbehörden abzuwarten.
Bis 30. Juni 2020 ist der Aufenthalt für Touristen jedoch beschränkt auf einen von der Tourismusbehörde festgelegten Korridor entlang der Nordküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten Covid-19-Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind zunächst noch nicht möglich.
Personen ab einem Alter von 65 Jahren oder mit Komorbidität sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Bis 30. Juni 2020 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Es ist zwingend vorgeschrieben, eine Nasen- und Mundschutzmaske in der Öffentlichkeit zu tragen.
Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Kingston.

Jordanien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien weiterhin gewarnt.
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Die Jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen ergriffen, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Seit Mitte März 2020 gilt eine Ausgangssperre, die derzeit von Mitternacht bis 6 Uhr gilt. Es gilt die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der Jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.

Kanada - Ergänzung:
Aus Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus sollen die Grenzen der USA mit Kanada und Mexiko für einen weiteren Monat weitgehend geschlossen bleiben. Die Grenze solle nun erst nach dem 21. Juli wieder öffnen, sagte Kanadas Premierminister Justin Trudeau. Mexikos Außenministerium teilte mit, dass auch die weitgehende Schließung der mexikanischen Grenze mit den USA um weitere 30 Tage verlängert werde. Das hätten beide Länder vereinbart. Die rund 3200 Kilometer lange Grenze bleibt damit für nicht wesentliche Übertritte geschlossen. Grenzübertritte aus Handels- oder Arbeitsgründen bleiben aber erlaubt. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den beiden Ländern. Die zeitweisen Grenzschließungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie waren am 21. März in Kraft getreten und schon zweimal verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Kroatien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien ist derzeit niedrig. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Hauptstadt und das Umland von Zagreb sowie die Gespanschaft Mitteldalmatien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control EDCD .
Einreise
Kroatien hat die im März verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats unterliegen nicht mehr der 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Bei der Einreise ist keine Vorlage eines Gesundheitszeugnisses / einer COVID-19-Negativbescheinigung erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) ist weiterhin eingeschränkt.
Internationale Flugverbindungen bestehen derzeit nur an den Flughäfen Zagreb und Split, die Zahl der Flugverbindungen pro Tag bewegt sich insgesamt im einstelligen Bereich.
Die zwischenzeitliche Aussetzung der Bus- und Zugverbindungen wurde für nationale Verbindungen wieder aufgehoben. Internationale Bus- und Zugverbindungen bestehen allerdings weiterhin nicht.
Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Nach den coronabedingten Einschränkungen des Frühjahrs und als Folge der behördlichen Hygieneempfehlungen fährt der Tourismus erst allmählich wieder hoch. Die touristische Infrastruktur steht daher nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung.
Hygieneregeln
Außerhalb der Unterkunft sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten und sich regelmäßig die Hände waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht mehr möglich ist.
• Bitte informieren Sie ergänzend über die Webseite der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Lettland - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Seit dem 3. Juni 2020 ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschlands und den meisten Europäischen Staaten entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention .
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Grenzen zu Russland und Weißrussland bleiben allerdings geschlossen.
Reiseverbindungen
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni 2020 bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, d.h. z.B. in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Liechtenstein - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wieder vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt wieder uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr werden entsprechend der Wirtschaftlichkeit nach und nach gelockert.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen sind möglich in Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat, generelle coronabedingte Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine generelle Masken-/ Handschuhpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Masken empfohlen; generell werden die üblichen Hygienemaßnahmen empfohlen.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Litauen - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und diese Website.
Einreise
Die Einreise von Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland leben und sich dort zuletzt aufgehalten haben, ist gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden, darunter Deutschland. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags vom Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht.
Von der 14-tägigen Quarantäne befreit sind alle Personen, die aus Staaten einreisen, in denen weniger als 15 Fälle je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese Bedingung erfüllen, wie derzeit Deutschland, wird ebenfalls montags Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht.
Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.
Durch- und Weiterreise
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr ist noch reduziert, normalisiert sich jedoch langsam wieder.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen, etc. zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
In Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht bis zum 17. Juni 2020, danach wird das Tragen einer Maske empfohlen. Vor Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.

Luxemburg - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Luxemburg befindet sich im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten bei den Infektions- und Todeszahlen im mittleren Bereich. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Die allgemeinen Hygieneauflagen sind zu beachten. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend.
Bis zu sechs Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zwanzig Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, Supermärkten und Geschäften, sowie öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 1,5 m sind einzuhalten.
Gäste in Restaurants, Gaststätten und Bars müssen sich setzen und den Mindestabstand von zwei Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Macau - Ergänzung:
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong eingeschränkt und Fährverbindungen eingestellt.
Seit dem 15. April 2020 dürfen nur noch Personen, deren Pässe in der Volksrepublik China, Hongkong, Macau oder Taiwan ausgestellt wurden, per Flugzeug nach Macau einreisen. Allen anderen Personen, auch solchen mit ständigem Wohnsitz in Macau, wird die Einreise verwehrt. Zudem besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb der Volksrepublik China, Hongkongs oder Taiwans aufgehalten haben.
Seit 6. April 2020 ist die Hong Kong-Zuhai-Macao-Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Festlandchina wurden verkürzt; weitere Einschränkungen, auch Schließungen sind nicht auszuschließen. Einreisende aus Festlandchina, die sich in den letzten 14 Tagen in der Provinz Hubei aufgehalten haben, dürfen nicht nach Macau einreisen, es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über die Nichtinfizierung mit dem COVID-19-Virus vor.
Im Zeitraum vom 17. Juni bis 16. Juli 2020 ist eine spezielle Fährverbindung zwischen dem Taipa Fährterminal in Macau und dem Transitbereich des internationalen Flughafens in Hongkong eingerichtet. Weitergehende Informationen sind auf dem Webportal von Macau abrufbar.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Malta - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund der aktuell bis zunächst 30. Juni 2020 geltenden 14-tägigen Quarantänepflicht weiterhin noch dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta können nach Malta zurückreisen, siehe Reiseverbindungen, müssen sich aber bis einschließlich 30. Juni 2020 einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet. Die Aufhebung der Quarantäne ab Juli 2020 hängt von der Entwicklung der Neuinfiziertenzahl ab.
Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 30 Tagen durchgängig in einem Land dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Castilla-La Mancha, Castile und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Reisende müssen bei Einreise in einer schriftlichen Erklärung ihren Aufenthalt in einem der Länder des „sicheren Korridors“ in den letzten 30 Tagen versichern.
Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.
Reiseverbindungen
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta (Nachweis durch ID-Card) teilt Air Malta auf Anfrage per E-Mail (repatriation@airmalta.com) die nächsten Reisemöglichkeiten nach Malta mit.
Flüge noch im Juni von Malta nach Frankfurt am Main und einige wenige andere europäische Destinationen können online bei Air Malta unter der Auswahl von „nur Hinflug“ gebucht werden. Nach Malta können derzeit für den Monat Juni keine Flüge online gebucht werden.
Bis einschließlich 30. Juni 2020 ist der Flughafen in Malta für den regulären Flugverkehr geschlossen. Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende eine Maske tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen.
Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta sind derzeit noch strikt geregelt. Nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta ist derzeit gestattet, die Fähren von Italien nach Malta zu nutzen. In die entgegengesetzte Richtung ist es nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Italien gestattet. Personen, die in Italien kein Aufenthaltsrecht haben, benötigen eine Genehmigung des maltesischen Gesundheitsministeriums, um Malta mit der Fähre zu verlassen.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, eine Maske oder ein Visier zu tragen. Das Visier kann allein oder zusammen mit einer Maske getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, ein Visier zu tragen, da Masken aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mauritius - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius weiterhin gewarnt.
Der Flughafen ist bis auf Weiteres für den regulären Reiseverkehr geschlossen. Die zwischenzeitlich verhängte Ausgangssperre ist seit Anfang Juni 2020 wieder aufgehoben.

Mexiko - Ergänzung:
Aus Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus sollen die Grenzen der USA mit Kanada und Mexiko für einen weiteren Monat weitgehend geschlossen bleiben. Die Grenze solle nun erst nach dem 21. Juli wieder öffnen, sagte Kanadas Premierminister Justin Trudeau. Mexikos Außenministerium teilte mit, dass auch die weitgehende Schließung der mexikanischen Grenze mit den USA um weitere 30 Tage verlängert werde. Das hätten beide Länder vereinbart. Die rund 3200 Kilometer lange Grenze bleibt damit für nicht wesentliche Übertritte geschlossen. Grenzübertritte aus Handels- oder Arbeitsgründen bleiben aber erlaubt. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den beiden Ländern. Die zeitweisen Grenzschließungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie waren am 21. März in Kraft getreten und schon zweimal verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Moldau, Republik - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Republik Moldau zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Für Touristen besteht weiter ein Einreiseverbot in die Republik Moldau.
Es sind jedoch einzelne Ausnahmen vom generellen Einreiseverbot beschlossen worden:
• für Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• für Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• für Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“,
• für Pendler/innen und für Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- und Schienenverkehr,
• für Transitreisende und
• für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.).
Alle zuvor genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wird seit 15. Juni wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen,
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.

Monaco - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Monaco ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD). Aktuelle Informationen über die in Monaco geltenden Vorsichtsmaßnahmen bietet die fürstliche Regierung.
Einreise
Für Einreisen aus der EU, den Schengen-assoziierten Staaten und aus Großbritannien und Nordirland bestehen keine Beschränkungen mehr. Einreisende aus Drittstaaten müssen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde Centre d’appel COVID19 melden und können zu einer Quarantäne verpflichtet werden.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können wieder in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt. Es wird zur Einhaltung von Abstandsregeln von 1,5 Meter Distanz geraten. Der Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern etc. unterliegt noch Einschränkungen. Auch in Geschäften gelten Abstandsregeln.
Hygieneregeln
In Bahnhöfen und im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie in Geschäften ist das Tragen von Gesichtsmasken verpflichtend.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9.00 h bis 18.00 h telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00, per Mail: covid19@gouv.mc .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Myanmar - Ergänzung:
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden, bis auf weiteres, keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 30. Juni 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; an den weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
• Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen.
• Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Website aktuelle Informationen bereitstellt.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 5. Juli 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von der nepalesischen Regierung verhängte allgemeine Ausgangssperre wurde gelockert und Behörden, einige Dienstleister und Banken durften den Betrieb wiederaufnehmen. Die Abstandsregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten allerdings weiter. Fahrzeuge sind nur nach einem alternierenden System von geraden und ungeraden Nummernschildern erlaubt. Distriktübergreifende Fahrten sind weiterhin untersagt.
Derzeit sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden. Noch nicht genutzte Einreisevisa behalten ihre Gültigkeit für 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 15. Juni 2020 wieder geöffnet. Informationen finden sich hier .
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu.

Niederlande - Ergänzung:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, gemäß Auflistung der European Union Aviation Safety Agency , müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das Niederländische Gesundheitsministerium . Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen massive Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf notwendige Fahrten beschränkt (z.B. Berufspendler). Eine touristische Nutzung stellt keinen notwendigen Fahrtgrund dar.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. In Restaurants sind nur Personen aus einem Haushalt pro Tisch erlaubt. Es besteht Reservierungspflicht. In den Innenräumen von Restaurants, Cafés sowie von Theatern, Konzert- und Kinosälen sind max. 30 Personen zugelassen.
Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Gemeinschaftliche Sanitärräume auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden sind geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf Fähren. Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Es gelten besondere Einreise- und teilweise auch Quarantänebestimmungen. Die niederländische Regierung hat aktuell festgelegt, das Einreiseverbot für Flugpassagiere zu den BES-Inseln (Bonaire, Saba und St. Eustatius) bis zum 1. Juli 2020 aufrecht zu erhalten. Es bestehen noch weitgehend Einreise- und Anlegeverbote für Schiffe. Die Einreise wird erst sukzessive möglich sein, voraussichtlich zunächst in Aruba.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen &Antworten .
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer. 0031 800 1202
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Nordmazedonien - Ergänzung:
Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, sich ab Einreise einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Reisende, die einen negativen Sars-CoV-2-PCR-Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, können alternativ 14 Tage Selbstquarantäne in der eigenen Unterkunft einhalten. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Transitreisende dürfen Nordmazedonien auf direktem Wege zwischen designierten Grenzübergangsstellen (Tabanovce zu Serbien, Deve Bair zu Bulgarien, Bogorodica zu Griechenland, Blace zum Kosovo, Kjafasan zu Albanien und nach Wiederaufnahme des Flugverkehrs auch Skopje Flughafen) durchqueren. Die Dauer des Transits darf fünf Stunden nicht überschreiten. Bei Einreise ist eine Erklärung („Transiterklärung MKD“) auszufüllen, die mit einer Bestätigung der Grenzpolizei bei Ausreise vorzuweisen ist. Zuwiderhandlungen gegen die Transitbestimmungen können eine Zwangsquarantäne zur Folge haben. Die Transiterklärung ist auf der Website der Deutschen Botschaft Skopje zu finden.
Der Flugverkehr nach und von Nordmazedonien ist weiterhin ausgesetzt. Eine Prognose, wann die Flughäfen wieder geöffnet werden, ist derzeit nicht möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Die allgemeine Ausgangssperre ist mit Wirkung vom 27. Mai 2020 vollständig aufgehoben. Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung). Einkaufszentren, Restaurants, Cafés dürfen unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben geöffnet.
• Informieren Sie sich auch auf der Website der Deutschen Botschaft Skopje.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

Norwegen - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird weiterhin noch gewarnt, da die Einreise von Reisenden aus Deutschland noch nicht ohne weiteres möglich ist und weiterhin Quarantänevorschriften gelten.
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben, Eigentum in Norwegen besitzen oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten (u. a. auch Selbständige und Dienstleister) oder Familienangehörige von EWR-Bürgern mit Wohnsitz in Norwegen sind. Ausführliche Informationen zu Einreisebestimmungen und weitere Ausnahmeregelungen bieten das Norwegian Directorate of Immigration (UID) .
Einreisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer nachgewiesenen COVID-19-Erkrankung genesen sind und dies medizinisch dokumentieren können. Einreisende mit Symptomen müssen in Isolation und die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Durch- und Weiterreise
Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Eine Durchreise auf dem Landweg derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
•Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft in Oslo oder nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.

Österreich - Ergänzung:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Die Einreise aus allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Portugal, Schweden und Spanien, sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des Österreichischen Bundessozialministeriums . Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durchreise
Die Durchreise durch Österreich ist erlaubt.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Österreichischen Bundessozialministerium, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Österreich erlaubt ab Sonntag die Einreise aus Spanien ohne jede Gesundheitskontrolle. Bisherige Beschränkungen wie ein negativer Test auf das Coronavirus oder eine 14-tägige Heimquarantäne nach der Rückkehr aus Spanien entfielen, sagte Außenminister Alexander Schallenberg. Spanien sei in einem enormen Ausmaß von der Pandemie betroffen gewesen. Umso mehr sei es ein positives Zeichen, dass die Reisefreiheit nun wieder hergestellt werde. Weiterhin gültig sind Reisebeschränkungen für Schweden, Portugal und Großbritannien. Hier werde die Situation "laufend evaluiert", sagte Schallenberg. Quelle: tagesschau.de

Panama - Ergänzung:
Panama hat Mitte März aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juli 2020 vollständig eingestellt.
Für die Provinzen Panama und Panama West gelten besondere Beschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Samstags 17 Uhr bis montags 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre in den beiden Provinzen gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
In den übrigen Provinzen gelten abweichende Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht dort weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf Weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Polen - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem die Ausbrüche in den Kohlegruben in der Wojewodschaft Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus Deutschland, Tschechien, Litauen, Slowakei nach Polen ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich.
Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt. Bei Einreisen nach Polen aus diesen drei Ländern gelten somit die Einreisebeschränkungen und Quarantäneregeln der Polnischen Regierung weiter fort.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet Straz Granicna .
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen nach und ab den EFTA- und EU-Staaten (ohne Großbritannien, Schweden und Portugal) sind seit 16. Juni 2020 erlaubt. Für andere Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 30. Juni 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze.
Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50% öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht.
Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos, Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen; Wiederaufnahme von Proben u.Ä. Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.
Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eine 2m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen .
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 2m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Portugal - Ergänzung:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist neben Norden/Porto der Großraum Lissabon mit den derzeit meisten Neuinfektionen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 30. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit. In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss bei der Flugbuchung über die Webseite der Fluggesellschaft die Reise angemeldet werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich. Die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste besteht seit 15. Juni 2020 nicht mehr.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat am 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Ab dem 1. Juli 2020 soll dann auch die Möglichkeit des Tests bei Einreise innerhalb einer Stunde ermöglicht werden.
Auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten grundsätzlich gesperrt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Ruanda - Ergänzung:
Die Landesgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen. Derzeit können Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda einreisen, unterliegen jedoch einer 7-tägigen Zwangsquarantäne. Bei Ankunft am Flughafen findet ein Covid-19-Test statt sowie eine Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne-Institution auf eigene Kosten. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen staatlichen Quarantäne-Einrichtungen mit unterschiedlichen Kosten. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter Covid-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis kann man die Quarantäne am 7. Tag verlassen.
Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Reisen in die Distrikte Rusizi und Rubavu sind verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.

Rumänien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland wird wieder aufgenommen. Der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweden - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden wird weiterhin gewarnt, da Schweden die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet.
Die weltweite Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums für Reisen aus Schweden ins Ausland gilt bis 15. Juli 2020.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Stockholm mit den angrenzenden Regionen und die Regionen Örebro und Jämtland. Während die Zahlen der schwer Erkrankten und Todesfälle deutlich zurückgegangen sind, steigt die Zahl der Neuinfizierten seit Anfang Juni wieder an, nachdem die Testkapazitäten spürbar ausgeweitet wurden und insbesondere im Großraum Göteborg und Jönköping eine erhebliche Zahl von Fällen nachgemeldet wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden derzeit nicht zu.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen und Fährverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg (Öresundbrücke) ist möglich.
Informationen zur Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Landweg über Dänemark finden Sie auf der Seite der der deutschen Botschaft in Kopenhagen .
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Eine zwischenzeitliche Begrenzung der Inlandsreisen auf einen bestimmten Radius wurde wieder aufgehoben, unnötige Reisen sollen jedoch weiterhin vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab 50 Personen, das auch für Sportveranstaltungen gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, wenn auch u.U. in geringerer Frequenz.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Ein grundsätzliches Besuchsverbot gilt in den Räumen von Altenheimen, Treffen mit Abstand außer Haus sind möglich. Wenn der Bewohner das Haus nicht verlassen kann, sind die Heime angehalten, sichere Begegnungen dennoch zu ermöglichen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel in Stoßzeiten.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen, wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören,.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des schwedischen Gesundheitsamts , der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin .
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177. Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweiz - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit . Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet.
Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den vorgenannten Staaten gelten wieder uneingeschränkt. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM .
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittsstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch die Schweiz.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr werden entsprechend der Wirtschaftlichkeit nach und nach gelockert.
Beschränkungen im Land
Generelle Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden; spontane Versammlungen von maximal 30 Personen sind erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Der Bundesrat hat entschieden, die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz zum 19. Juni 2020 zu beenden.
Hygieneregeln
Es besteht keine generelle Masken-/Handschuhpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Masken empfohlen; generell werden die üblichen Hygienemaßnahmen empfohlen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Slowakei- Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Pressburg/Bratislava. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und die slowakische Regierung .
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zu Polen und der Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus diesen beiden Ländern gelten weiterhin die Quarantäneregelungen der slowakischen Regierung .
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Ungarn und Tschechische Republik sind wieder problemlos möglich.
Besonderheiten gelten für Transitreisen durch die Slowakei in/aus Richtung Polen und Ukraine. An den wenigen geöffneten Grenzübergängen finden weiterhin Grenzkontrollen statt. Ggf. ist die Anmeldung der Transitreise beim slowakischen Innenministerium erforderlich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden wieder geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Webseite zu Covid-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Slowenien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste der vom National Institute of Public Health (NIPH) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland. Eine Quarantänepflicht besteht nicht, es sei denn, Reisende haben sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder der Schengenstaaten aufgehalten.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Liste geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht . Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen .
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 24 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind wieder geöffnet. Es ist mir einer allmählichen Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu rechnen. Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr ist seit 15. Juni 2020 wieder erlaubt.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen von mehr als 500 Personen sind verboten.
Nur in geschlossenen Räumen des öffentlichen Bereichs, wo ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr. Das Tragen einer Schutzmaske wird im Übrigen empfohlen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9:00 bis 17:00 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei , auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung .
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenische Medien und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Spanien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Spanien wird aufgrund der aktuell bis zum Ablauf des 20. Juni 2020 geltenden Einreisebeschränkungen für Ausländer weiterhin noch gewarnt. Auch Quarantänebestimmungen sind zu beachten.
Die spanische Regierung hat angekündigt, die Beschränkungen an den EU-Binnengrenzen zum 21. Juni 2020 aufzuheben, die Einreisebeschränkungen im Verhältnis zu Portugal sollen zum 1. Juli 2020 aufgehoben werden.
Ausgenommen sind einzelne Flugverbindungen zwischen Deutschland und den Balearen, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln.
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Einreise
Derzeit besteht bis zum 20. Juni 2020, 24.00 Uhr, an den EU-Binnengrenzen bzw. bis 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, an den EU-Außengrenzen ein Einreiseverbot für Ausländer nach Spanien. Ausnahmen bestehen u.a. für Bürger der EU, Andorras, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines der vorgenannten Länder sind, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, Personen, die eine Notsituation nachweisen können oder denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Alle nach Spanien Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäneverpflichtung gilt bis zur Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 vorübergehend geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die o.g. Einreisebeschränkungen einschließlich der Ausnahmen gelten auch für Einreisen über die Landgrenzen zu Portugal und Frankreich zum Zwecke der Durchreise. Die Durchreise durch Spanien z.B. von Portugal zum Zweck der Heimreise ist möglich. Im Verhältnis zu Portugal sollen die Einreisebeschränkungen am 1. Juli 2020 entfallen.
Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende ohne Übernachtung in Spanien.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt.
Beschränkungen im Land
In Spanien gilt aktuell bis zum Ablauf des 20. Juni 2020 der Alarmzustand für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land. Seit dem 11. Mai 2020 werden in den Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben. Es gibt eine Übersicht , welche Region sich in welcher Phase befindet.
Hygieneregeln
Seit dem 21. Mai 2020 gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Seit dem 15. Juni 2020 werden für einzelne Flugverbindungen zwischen Deutschland und den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) für bis zu 10.900 deutsche Touristen Ausnahmen von dem ansonsten geltenden Einreiseverbot gewährt. Auch die Quarantänebestimmungen entfallen in diesen Fällen. Stattdessen muss eine verbindliche Selbstauskunft mit Angabe der Erreichbarkeit abgegeben werden und die Körpertemperatur wird bei Einreise gemessen.
Für die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro) gelten derzeit keine abweichenden Regelungen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Website des spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft, und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle .

Sudan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Sudan weiterhin gewarnt.
Mit Wirkung vom 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ausreisen aus dem Sudan sind für Ausländer möglich, allerdings gibt es derzeit keine regelmäßigen Flugverbindungen. Einreisen in den Sudan sind derzeit nicht gestattet. Die Schließung der Flughäfen gilt vorerst bis zum 28. Juni 2020. Sie könnte aber auch längerfristig aufrechterhalten werden.
Im Bundesstaat Khartum wurde die Ausgangssperre bis zum 29. Juni 2020 verlängert. Im Zeitraum von 6 bis 15 Uhr dürfen innerhalb des jeweiligen Stadtviertels (beim Überqueren der Nilbrücken Khartums ist eine Genehmigung erforderlich) Einkäufe getätigt werden. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Tschechische Republik - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache.
Einreise
Die Einreise ist für EU-Staatsangehörige und Ausländer mit nachgewiesenem Aufenthalt in einem EU- oder Schengenstaat ohne Angabe von Gründen gestattet, wenn das Land gemäß dem seit 15. Juni 2020 eingeführten Ampel-System der grünen Kategorie zuzurechnen ist. Das Infektionsrisiko wird in grün gekennzeichneten Ländern, darunter Deutschland, als gering bewertet, orange bedeutet mittleres und rot hohes Risiko. Die epidemiologische Bewertung wird in wöchentlichen Abständen überprüft.
Tschechische Staatsbürger und Ausländer mit einem vorübergehenden oder ständigen Aufenthalt in der Tschechischen Republik können ohne Angabe von Gründen in EU- oder Schengenstaaten der grünen und orangen Kategorie reisen und müssen bei Rückkehr keinen negativen COVID-19-Test vorlegen. Bei der Rückkehr aus Ländern der roten Kategorie und aus Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums ist – bis auf Ausnahmen - bei Wiedereinreise die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests oder eine Quarantäne erforderlich.
EU-Staatsangehörige und Ausländer ohne Aufenthalt in Tschechien müssen bei Einreisen aus Ländern der orangen oder roten Kategorie grundsätzlich ein negativer COVID-19-Test vorlegen. Die Einreise ist nur in genau definierten Ausnahmefällen möglich, über die das tschechische Innenministerium informiert.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Tschechien für Reisende aus Deutschland ist grundsätzlich möglich. Die Durchreise aus Ländern der orangen und roten Kategorie des seit 15. Juni 2020 eingeführten Ampel-Systems ist nur möglich zur einmaligen Heimreise in das Land der eigenen Staatsangehörigkeit, in dem man seinen ständigen Aufenthalt und Wohnsitz hat. Sie ist nicht möglich, um touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen durchzuführen oder Reiserouten zu verkürzen.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet. Luftseitige Binnengrenzkontrollen finden noch statt.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in geschlossenen Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels, Museen u. ä. müssen die Hände mit bereitgestellten Hygienemitteln desinfiziert werden.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise auch auf der Seite der deutschen Botschaft in Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quellle: AA

Ab 1. Juli gilt in Tschechien keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr - die Hauptstadt Prag ausgenommen. Das teilte Gesundheitsminister Adam Vojtech mit. In Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln in Prag müssten allerdings weiterhin Masken getragen werden. Auch im nordöstlichen Bezirk Karvina sollen vorsichtshalber weiter Masken getragen werden. Als weitere Lockerung wird in Tschechien am 22. Juni die Obergrenze für Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen von 500 auf 1000 angehoben. Bei Fußballspielen und ähnlichen Veranstaltungen dürfen bis zu 5000 Menschen zuschauen. Ab kommenden Montag gelten auch die Abstandsregeln in Museen, Galerien und Schlössern nicht mehr. Ab dem 1. Juli dürfen Nachtclubs in Tschechien wieder öffnen und Bars und Restaurants länger als bis 23:00 Uhr offen haben. Quelle: tagesschau.de

Türkei- Ergänzung:
Angesichts steigender Corona-Fallzahlen hat die Türkei die Maskenpflicht ausgeweitet. In den Metropolen Istanbul, Ankara und in Bursa müssen die Einwohner nach offiziellen Angaben in der Öffentlichkeit, also auch im Freien, Masken tragen. Damit gilt eine generelle Maskenpflicht in 45 von 81 Provinzen. Allerdings müssen die Türken schon seit April Masken an belebten Orten wie Supermärkten tragen. Bei Verstoß muss ein Bußgeld gezahlt werden. Die Türkei hatte die Corona-Pandemie im Land zunächst mit strikten Maßnahmen eingedämmt. Am 1. Juni hatte Ankara dann zahlreiche Corona-Restriktionen gelockert. Seit dem Wochenende steigt die Zahl der in 24 Stunden registrierten Fälle wieder. Sie liegt momentan bei etwa 1500 Neuinfektionen täglich, Anfang Juni hatte die Zahl noch bei rund 800 gelegen. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien weiterhin gewarnt.
Die tunesischen Behörden haben Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für alle Einreisenden (auch Tunesier) erlassen. Noch bis zum 26. Juni 2020 wird verlangt, dass Reisende auf eigene Kosten eine Woche in einem Quarantänehotel verbringen, bevor eine häusliche Quarantäne gestattet wird.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ukraine - Ergänzung:
Bis zunächst zum 22. Juni 2020 gelten Quarantänemaßnahmen. Für die Einreise von Ausländern gilt, dass ein Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt, mitgeführt werden muss sowie eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) bei Einreise aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko (> 40 aktiven Erkrankungsfällen/100.000 Einwohnern). Aus Deutschland einreisende Personen unterliegen derzeit keiner Quarantänepflicht.
Derzeit können Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt die jedoch je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen können:
Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises sowie zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske an öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien). Hostels (nicht aber Hotels) sowie Hotelrestaurants und Pools sind geschlossen, Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) müssen Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten. Religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. In einem PKW dürfen max. fünf Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.
Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
•Beachten Sie, dass für die EU-Nachbarländer der Ukraine weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen bestehen.
•Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
•Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
•Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Ungarn - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn .
Einreise
Einreisen aus Deutschland, Kroatien, Österreich, Serbien, Slowakei, Slowenien und der Tschechischen Republik sind für deutsche Staatsangehörige ohne jegliche Einschränkungen möglich.
Für Einreisen aus anderen Herkunftsgebieten ist eine Sondergenehmigung und 14-tägige Selbstquarantäne erforderlich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online bei der ungarischen Polizei erfolgen.
Die Grenzkontrollen zu den benachbarten Schengen-Staaten Österreich, Slowakei und Slowenien sind seit 15. Juni 2020 aufgehoben. An den Schengen-Außengrenzen zu Kroatien, Rumänien, Serbien und der Ukraine finden die üblichen Grenzkontrollen statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten gestattet. Reisende aus Rumänien müssen den Grenzübergang Nagylak I (von 6 bis 0 Uhr täglich geöffnet), Reisende aus der Ukraine müssen den Grenzübergang Záhony (von 10 bis 22 Uhr täglich geöffnet) und sogenannte humanitäre Korridore nutzen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Einschränkungen im internationalen Flug- und Zugverkehr bestehen nicht. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Personen über 65 Jahren dürfen Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken nur zwischen 9 und 12 Uhr betreten. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.
Clubs, Diskotheken, Tanzlokale etc. sind geschlossen. Musik- und Tanzveranstaltungen ohne vorherige verbindliche Platzreservierung sind verboten.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden. Quelle: AA

Mit dem Abflauen der Corona-Pandemie erlaubt Ungarn den Staatsbürgern aller EU-Länder die Einreise. Ein entsprechender Regierungserlass erschien im Ungarischen Amtsblatt. Deutsche Staatsbürger können bereits seit dem 7. Juni ohne coronabedingte Einschränkungen und Auflagen nach Ungarn fahren. In den Genuss der neuen Reisefreiheit kommen nun auch Bürger der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins. Im übrigen bleibt die Mitte März verhängte Grenzsperre für Ausländer in Kraft. Quelle: tagesschau.de

Ein Corona-Notstandsgesetz hat es Ungarns Ministerpräsidenten Orban erlaubt, seit Ende März per Dekret zu regieren. Nun hat das Parlament es aufgehoben. Regierungskritiker sprechen allerdings von "optischer Täuschung". Quelle: tagesschau.de

USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Aus Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus sollen die Grenzen der USA mit Kanada und Mexiko für einen weiteren Monat weitgehend geschlossen bleiben. Die Grenze solle nun erst nach dem 21. Juli wieder öffnen, sagte Kanadas Premierminister Justin Trudeau. Mexikos Außenministerium teilte mit, dass auch die weitgehende Schließung der mexikanischen Grenze mit den USA um weitere 30 Tage verlängert werde. Das hätten beide Länder vereinbart. Die rund 3200 Kilometer lange Grenze bleibt damit für nicht wesentliche Übertritte geschlossen. Grenzübertritte aus Handels- oder Arbeitsgründen bleiben aber erlaubt. Es gibt auch weiterhin Flüge zwischen den beiden Ländern. Die zeitweisen Grenzschließungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie waren am 21. März in Kraft getreten und schon zweimal verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Vanuatu - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch die Erkrankung COVID-19 hat Vanuatu am 26. März 2020 den öffentlichen Notstand ausgerufen. Das Gesundheitsministerium von Vanuatu hat Einreisesperren für Reisende erlassen, die sich vor Einreise in bestimmten Ländern aufgehalten haben, darunter Deutschland.
Am 23. März 2020 wurde das internationale Terminal des Flughafens Port Vila geschlossen. Nur noch vom National Disaster Management Office genehmigte Flüge sind möglich. Restriktionen auf internationale Flüge bleiben auch nach Zyklon Harold, der am 6. April 2020 in Vanuatu auf Land traf, in Kraft. Auch innerstaatliche Reisen und der Reisen mit Kreuzfahrtschiffen unterliegen Einschränkungen.
• Informieren Sie sich über aktuelle Einreisebestimmungen auf der Website des Government of Vanuatu, bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Vanuatu und bei Ihrer Fluggesellschaft.

Vietnam - Ergänzung:
Es gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen Staaten (also auch aus Deutschland), und Großbritannien kommen bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer gesundheitlichen Untersuchung (Temperaturmessung, Covid-19-Test) unterziehen. Reisende, die noch eine Einreisegenehmigung haben (z.B. Experten, qualifizierte Fachkräfte, leitende Angestellte u.a.) müssen bei Einreise ein ärztliches Attest vom Abflugland vorlegen, dass sie nicht mit Covid-19 infiziert sind. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor.
Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt.
Alle Einreisenden müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Der Ort der Quarantäne wird von den vietnamesischen Behörden bestimmt. Heimquarantäne ist grundsätzlich nicht möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.

Zypern - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an. Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A: Reisende, die bis zum 19. Juni 2020 aus Deutschland einreisen, müssen beim Einchecken eine Bescheinigung eines anerkannten Instituts mit sich führen, die einen negativen Covid-19-Test bestätigt, und nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Diese muss vor dem Betreten des Flugzeuges und bei der Einreise vorgelegt werden.
Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug auf einer offiziellen zyprischen Webseite online registrieren, dort einen Fragebogen ausfüllen und nach Bestätigung eines weitgehenden Haftungsverzichts gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung den ‚Flight Pass‘ ausdrucken und beim Flug mit sich führen. Nur Personen über 65 Jahren dürfen den Fragebogen per Hand ausfüllen, er wird am Flugschalter zur Verfügung gestellt.
Ab dem 20. Juni 2020 ist die Vorlage des Testergebnisses nicht mehr erforderlich.
Einreiserestriktionen bestehen aber weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört.
Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei 2 bis 3 % der Reisenden Covid-19-Tests durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde.
Einreisesperren gibt es in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeits- oder Studienerlaubnis gewährt. Alle müssen nach Einreise in jedem Fall in eine 14-tägige Quarantäne in einer hierfür vorgesehenen Unterbringung gehen, Ausländer müssen für diese selbst zahlen. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis können bis zunächst 1. Juli 2020 nicht einreisen.
Die Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie / Green Line) sind bis auf weiteres geschlossen, Ausnahmen sind nur in wenigen Spezialfällen möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder zunehmend Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten. Direktflüge von/nach Deutschland werden voraussichtlich erst ab dem 20. Juni 2020 angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer die Einreisesperren in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel), Verkehr und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
An Stränden ist zwei Meter Abstand zwischen Sonnenliegen für Personen aus unterschiedlichen Gruppen vorgeschrieben. Die Zweimeterregelung wird auch für den Tischabstand in Restaurants, Bars und Cafés angewandt.
Gemeinsame Aktivitäten dürfen in einer Gruppe von maximal zehn Personen ausgeübt werden. Ab den 24. Juni 2020 erhöht sich die maximal erlaubte Personenanzahl auf 100, in geschlossenen Räumen auf 50 Personen. Dies gilt allerdings nicht für Bars, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die bis auf weiteres geschlossen sind.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen der vorgeschriebene Abstand von drei Metern (in geschlossenen Räumen) nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Zu spät hat die ägyptische Führung auf die Corona-Pandemie reagiert. Die Infektionszahlen steigen. Doch die Regierung will Lockerungen - auch für Touristen. Ärzte fordern dagegen einen Lockdown. Quelle: tagesschau.de

China - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China weiterhin gewarnt.
Nach einer weitgehenden Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 sind seit Mitte Juni erneute Cluster mit Infektionsfällen in Peking und einzelne Fälle in weiteren Provinzen gemeldet worden. Die Behörden haben zur Verhinderung der weiteren Verbreitung die örtlich betroffenen Stadtteile und Wohnbezirke in Peking gesperrt sowie umfangreiche Schutzmaßnahmen für Peking in die Wege geleitet. Innerhalb Chinas haben die meisten Provinzen mit verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren für Reisende aus Peking reagiert. Die aktuelle Lage in Peking ändert sich fortlaufend und wird in täglichen Mitteilungen der Pekinger Stadtverwaltung bekanntgegeben. Mit dieser Einschränkung sind Flugausreisen aus China im Rahmen der weiterhin sehr eingeschränkten Zahl der internationalen Flugverbindungen nach wie vor grundsätzlich möglich.
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen.
Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums und auch einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse haben mit dieser Regelung seit 28. März 2020 ihre Gültigkeit verloren. Ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Ausnahmen sind neuerdings begrenzt möglich für Rückkehr-Einreisen von bestimmten Personengruppen, insbesondere notwendiges Personal deutscher Wirtschaftsunternehmen, im Rahmen sog. „fast-Track“-Vereinbarungen zwischen China und Deutschland, in denen in Zusammenarbeit mit den deutschen Wirtschaftsunternehmen in China und der Außenhandelskammer die in Frage kommenden Personengruppen verbindlich festgelegt werden. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen können der Website des Außenministeriums der VR China entnommen werden.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Für alle diejenigen, für die eine Einreise unter diesen Voraussetzungen weiterhin möglich sein sollte, gelten bei Einreise die jeweils aktuellen Quarantänebestimmungen weiter. Zurzeit werden alle aus dem Ausland einreisenden Personen, unabhängig ihrer Nationalität, nach wie vor ausnahmslos einer 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Dies gilt auch für die mit Sonderflügen Zurückkehrenden im Rahmen der sog. „Fast-track“-Vereinbarungen. Die Kosten für eine Quarantäneunterbringung müssen selbst getragen werden. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb Chinas wird in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt und ist laufenden Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Für die Provinz Hubei und die Provinzhauptstadt Wuhan wurde der infektionsrechtliche Status einer Hochrisikozone aufgehoben.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge pro zurzeit ausschließlich durchgeführt durch chinesische Fluglinien. Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs durch ausländische, auch deutsche, Fluglinien in stark begrenztem Umfang wird aktuell vorbereitet. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge pro zurzeit ausschließlich durchgeführt durch chinesische Fluglinien. Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs durch ausländische, auch deutsche, Fluglinien in stark begrenztem Umfang wird aktuell vorbereitet. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Alle zurzeit bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden nach wie vor auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an). Sämtliche Quarantänemaßnahmen werden an diesen Orten durchgeführt, ein Weiterflug nach Peking verschiebt sich je nach Ergebnis der schon während des Flugs vorgenommenen medizinischen Untersuchungen (z.B. Fiebermessungen) in jedem Fall auf unbestimmte Zeit. Nach einer erfolgreich bestandenen Gesundheitsüberprüfung können die Passagiere weiter nach Peking fliegen, um dort eine 14-tägige Quarantäne grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung durchzuführen. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall muss die Quarantäne bzw. die Behandlung ohne Ausnahme am Landeort durchgeführt werden. Sie müssen damit rechnen, am Erstlandeort zu einem obligatorischen Test auf Covid-19 verpflichtet zu werden und die Kosten dafür selbst zu tragen. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Nach Ankunft in Peking erfolgt der Transport in die jeweiligen Städte oder Bezirke über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nicht möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall unter den Passagieren des Einreiseflugs müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder auch im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden. Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Das Kontrollverfahren für Transitreisende innerhalb Chinas nach Ankunft am Flughafen Peking bleibt weiterhin unklar, es muss mit den beschriebenen Kontrollmaßnahmen schon in Peking und möglicherweise erneut am Endflughafen gerechnet werden.
Auch in Shanghai und Guangdong muss die verpflichtende 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden in designierten Hotels erfolgen, eine Heimquarantäne ist weiterhin nicht möglich.
Grundsätzlich gilt, dass die Einreise- und Quarantänelage in China nicht vorhersehbaren Änderungen unterworfen ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Website des Außenministeriums der VR China.

Großbritannien - Ergänzung:
Die britische Regierung hat die Warnstufe in der Coronavirus-Epidemie trotz Pannen bei der Einführung eines Systems zur Nachverfolgung von Infektionsketten von vier auf drei gesenkt. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Quelle: tagesschau.de

Indien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien weiterhin gewarnt.
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der Covid-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „Overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst zum 30. Juni 2020 verlängert. Orts- und lageabhängige Lockerungen der Ausgangssperre außerhalb der Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) sind möglich.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien .
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien, und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere. Quelle: AA

Wegen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind im Osten Indiens für 15 Millionen Menschen Ausgangsbeschränkungen verhängt worden. Die Bewohner von Chennai, der Hauptstadt des Bundesstaates Tamil Nadu, sowie umliegender Bezirke müssen zwölf Tage lang weitgehend zu Hause bleiben, wie die Behörden mitteilten. Die Menschen dürfen sich mit Ausnahme von medizinischen Notfällen maximal zwei Kilometer von ihrem Haus entfernen. Lebensmittelläden und Tankstellen dürfen nur eingeschränkt öffnen. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD). Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Seit dem 3. Juni 2020 ist die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien weder über Österreich noch über die Schweiz praktisch möglich, da der Bahnverkehr eingeschränkt ist. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen.
Hygieneregeln
Ein Mundnase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann; in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Alle Reisenden im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich vor dem Einstieg unter Nutzung des von der Regione Autònoma de Sardegna eingestellten Formulars registrieren lassen. Das Formular kann manuell an Bord des Verkehrsmittels ausgefüllt werden. Eine Registrierung ist seit dem 13. Juni 2020 auch mittels der App SardegnaSicura möglich. Sie fungiert als eine freiwillige Contact-Tracing-App. Jeder Passagier ist gehalten, bei Einreise eine Kopie der bestätigten Registrierung zusammen mit der Bordkarte und seinem gültigen Ausweis vorzulegen. Vor dem Einstieg überprüft der Beförderer die erfolgte Registrierung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls mindestens von Kalabrien, Sizilien und Apulien verlangt.
• Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 oder den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia).
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch über die Webseiten der italienischen Regionen für Details zu den Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sowie möglichen Verpflichtungen zur Vorabregistrierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Japan - Ergänzung:
Japan hebt sämtliche Corona-bedingten Beschränkungen für den inländischen Reiseverkehr auf. Ministerpräsident Shinzo Abe ruft zugleich dazu auf, unter Beachtung der Abstandsregeln wieder in Konzerte zu gehen, Ausflüge zu machen und andere Aktivitäten aufzunehmen, um der Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen. Quelle: tagesschau.de

Kasachstan - Ergänzung:
Kasachstan wird vom 20. bis 21. Juni Einkaufszentren, Märkte und Parks in Großstädten schließen und zusätzliche Krankenhausbetten für COVID-19-Patienten zur Verfügung stellen, teilte die zentralasiatische Regierung mit. Die Beschränkungen seien aufgrund einer Verschlechterung des Ausbruchs erforderlich. Auch sollen alle Provinzen des Landes ihre Coronavirus-Tests ausweiten. Quelle: Aljazeera

Kuba - Ergänzung:
In Kuba werden die zur Eindämmung der Pandemie verhängten Einschränkungen nach drei Monaten wieder gelockert. Restaurants dürfen wieder öffnen, Strandausflüge sind wieder erlaubt. Einige Geschäfte und Unternehmen klagen jedoch über Warenengpässe, weshalb die Rückkehr zur Normalität schwierig sei. Der internationale Tourismus soll im Juli wieder anlaufen, allerdings dürfen zunächst nur Charterflugreisende ins Land. Bei ihrer Ankunft sollen sie auf das Virus getestet werden. Quelle: tagesschau.de

Kuwait - Ergänzung:
Diie Sperrstunde wird ab dem 21. Juni von 19 Uhr bis 5 Uhr morgens verkürzt. Die erste Phase von fünf soll helfen, möglichst rasch zu einem normalen Leben zurückzukehren. Außerdem wurde der Lockdown für Hawally aufgehoben. Kuwait wird auch Reisen für Patienten mit kritischen Gesundheitszuständen und Studenten ermöglichen, denen möglicherweise Prüfungen fehlen, wenn die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Quelle: Aljazeera

Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi weiterhin gewarnt.
Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nur noch gestattet, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren.
Bei allen Einreisenden wird ein Corona-Test durchgeführt, dessen Ergebnis im Zweifel bis zu 48 Stunden in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung abgewartet werden muss. Im Anschluss werden Einreisende ggf. in eine 14 tägige Selbstquarantäne nach Hause entlassen. Diese Regelung kann sich auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung ändern.
Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle regulären internationalen Flüge eingestellt.
Durch teilweise auch kurzfristig verhängte Maßnahmen (u.a. Ausgangsbeschränkungen) bemüht sich die malawische Regierung, die Ausbreitung des Virus in Malawi zu verhindern.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien zu den aktuell geltenden Einschränkungen.
• Beachten Sie die geltenden Einschränkungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Das Oberste Gericht in Malawi hat die Wiederholung der Präsidentschaftswahlen vom 21. Mai 2019 angeordnet. Die neuen Wahlen sind für den 23. Juni 2020 terminiert. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Umfeld der Wahlen und im Zusammenhang mit der Verkündung des Wahlergebnisses zu spontanen Kundgebungen kommt.
• Meiden Sie Kundgebungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
• Verfolgen Sie laufende Entwicklungen über die lokalen Medien.

Malta - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund der aktuell bis zunächst 30. Juni 2020 geltenden 14-tägigen Quarantänepflicht weiterhin noch dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta können nach Malta zurückreisen, siehe Reiseverbindungen, müssen sich aber bei einer Einreise vor dem1. Juli 2020 einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet. Die Aufhebung der Quarantäne ab Juli 2020 hängt von der Entwicklung der Neuinfiziertenzahl ab.
Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 30 Tagen durchgängig in einem Land dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Castilla-La Mancha, Castile und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Reisende müssen ab 1. Juli 2020 bei Einreise schriftlich bestätigen, dass sie sich in den letzten 30 Tagen ausschließlich in Ländern oder Regionen des „sicheren Korridors“ aufgehalten haben. Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende eine Maske tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klink abwarten muss. Ein negatives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.
Reiseverbindungen
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta (Nachweis durch ID-Card) teilt Air Malta auf Anfrage per E-Mail (repatriation@airmalta.com) die nächsten Reisemöglichkeiten nach Malta mit.
Flüge noch im Juni von Malta nach Frankfurt am Main und einige wenige andere europäische Destinationen können online bei Air Malta unter der Auswahl von „nur Hinflug“ gebucht werden. Nach Malta können derzeit für den Monat Juni keine Flüge online gebucht werden.
Bis einschließlich 30. Juni 2020 ist der Flughafen in Malta für den regulären Flugverkehr geschlossen.
Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta sind derzeit noch strikt geregelt. Nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta ist derzeit gestattet, die Fähren von Italien nach Malta zu nutzen. In die entgegengesetzte Richtung ist es nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Italien gestattet. Personen, die in Italien kein Aufenthaltsrecht haben, benötigen eine Genehmigung des maltesischen Gesundheitsministeriums, um Malta mit der Fähre zu verlassen.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, eine Maske oder ein Visier zu tragen. Das Visier kann allein oder zusammen mit einer Maske getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, ein Visier zu tragen, da Masken aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mauritius - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius weiterhin gewarnt.
Mauritius hat alle Einreisen bis auf weiteres untersagt. Der Flughafen ist für den regulären Reiseverkehr geschlossen, Air Mauritius führt jedoch vereinzelt Rückkehrflüge nach Paris durch.
Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre ist seit Anfang Juni 2020 wieder aufgehoben.
• Bitte kontaktieren Sie Air Mauritius zu bestehenden Flugverbindungen, sofern Sie aus Mauritius zurückreisen möchten.

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, gemäß Auflistung der European Union Aviation Safety Agency , müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das Niederländische Gesundheitsministerium . Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen massive Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf notwendige Fahrten beschränkt (z.B. Berufspendler). Eine touristische Nutzung stellt keinen notwendigen Fahrtgrund dar.
Beschränkungen im Land
Erlaubt sind im Restaurant pro Tisch und im Autoverkehr pro Auto nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. In Restaurants besteht Reservierungspflicht. In den Innenräumen von Restaurants, Cafés sowie von Theatern, Konzert- und Kinosälen sind max. 30 Personen zugelassen.
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Gemeinschaftliche Sanitärräume auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden sind geschlossen.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf Fähren. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Es gelten besondere Einreise- und teilweise auch Quarantänebestimmungen. Die niederländische Regierung hat aktuell festgelegt, das Einreiseverbot für Flugpassagiere zu den BES-Inseln (Bonaire, Saba und St. Eustatius) bis zum 1. Juli 2020 aufrecht zu erhalten. Es bestehen noch weitgehend Einreise- und Anlegeverbote für Schiffe. Die Einreise wird erst sukzessive möglich sein, voraussichtlich zunächst in Aruba.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten .
• Beachten Sie bei Autoreisen die Hinweise der niederländischen Polizei .
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer. 0031 800 1202
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Portugal - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Azoren und Madeira:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist neben Norden/Porto der Großraum Lissabon mit den derzeit meisten Neuinfektionen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist voraussichtlich noch bis 30. Juni 2020 nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 30. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss entweder bei der Flugbuchung oder spätestens bei der Einreise über die Webseite der Fluggesellschaft eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich. Die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste besteht seit 15. Juni 2020 nicht mehr.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 sollen Reisende auch erst bei Einreise einen COVID-19-Test durchführen lassen können und das Testergebnis ohne Einschränkungen abwarten können.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Singapur - Ergänzung:
Die Beschränkungen werden gelockert. Restaurants, Einkaufszentren, Fitnessstudios, Massagesalons, Parks und andere öffentliche Bereiche wurden am Freitag mit strengen Regeln für soziale Distanzierung und Gesundheitssicherheit wiedereröffnet. Der Unterricht wurde ebenfalls wieder aufgenommen, lediglich singen bleibt verboten. Unterhaltungsstätten wie Kinos, Karaoke-Räume und Bars sind weiterhin geschlossen, Großveranstaltungen wie Messen und Konzerte bleiben verboten. Getroffen werden darf sich nur in Gruppen bis zu 5 Personen. Quelle: Aljazeera

Slowenien - Ergänzung:
Aufgrund steigener Infektionszahlen in den Nachbarländern wird Slowenien ab heute eine obligatorische 14-tägige Quarantäne für die meisten Menschen aus Serbien, Bosnien und dem Kosovo einführen, sagte die Regierung. "Wir wollen verhindern, dass wir den Kontakten der Infizierten nicht nachverfolgen können. Deshalb müssen wir sofort dort reagieren, wo es nötig ist, vor allem an unseren Grenzen", sagte Gesundheitsminister Tomaz Gantar auf einer Pressekonferenz. Die Regierung könnte auch die Beschränkungen innerhalb des Landes einführen, wenn sich das Virus weiter ausbreitet, fügte er hinzu. Im Mai erklärte Slowenien als erstes europäisches Land das Ende seines Coronavirus-Ausbruchs, obwohl einige Beschränkungen bestehen bleiben. Quelle: Aljazeera

Türkei - Ergänzung Ausgangssperre:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen ein Corona-Test. Bei positivem Test wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind wieder offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Aufgrund von landesweiten Schul- bzw. Universitätsprüfungen gelten allgemeine Ausgangssperren in allen Provinzen zu folgenden Daten: Samstag, den 20. Juni von 9.00 -15.00 Uhr, Samstag, den 27. Juni von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Sonntag, den 28. Juni von 9.30 – 18.30 Uhr. Für Menschen über 65 Jahre gilt darüber hinaus eine grundsätzliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Eine Reise zwischen Provinzen ist für sie nur mit Genehmigung möglich.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten ( u.a. Istanbul, Ankara und in Teilen von Izmir und Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Verfolgen Sie die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Im australischen Bundesstaat Victoria werden wegen steigender Infektionszahlen einige Lockerungen wieder zurückgenommen. So sind ab Montag in der Öffentlichkeit nur noch Treffen von bis zu zehn Personen erlaubt. Zu Hause dürfen nur noch fünf Menschen zusammenkommen. Zuvor hatte die Grenze für Treffen in der Öffentlichkeit und zu Hause bei 20 Personen gelegen. Am Samstag waren in Victoria 25 neue Covid-19-Fälle gemeldet worden, darunter einige, die auf Familientreffen zurückzuführen waren. Quelle: tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Der Tourismus an der Küste nimmt weiter Fahrt auf: Urlauber können bald wieder von Niedersachsen mit dem Katamaran nach Sylt reisen. Ab 4. Juli soll er dreimal wöchentlich von Cuxhaven starten und die Insel in knapp zweieinhalb Stunden erreichen, wie Sylt Marketing mitteilte. Helgoland sollen in den kommenden Wochen mehrere Schiffe täglich von Cuxhaven aus ansteuern. Die Verbindung ab Bremerhaven zur Insel wird erst zum 1. Juli aufgenommen. Tagestouristen dürfen seit diesem Montag auch wieder auf Ostfriesische Inseln reisen. Juist und Baltrum machen den Anfang, am Dienstag sollen nach bisherigem Stand Spiekeroog und Wangerooge folgen. Bislang war wegen der Corona-Pandemie mindestens eine gebuchte Übernachtung Voraussetzung. Auf Wangerooge wird allerdings wegen des Sommerferienstarts in mehreren Bundesländern vom 25. bis 29. Juni sowie am 4. und 5. Juli wieder eine Beschränkung gelten. Langeoog lässt ab Dienstag zunächst nur jeweils 200 Tagesgäste auf die Insel - an Wochenenden gar keine. Norderney, das an manchen Tagen nach Angaben des Landkreises Aurich bis zu 4500 Tagesgäste zählt, soll für diese bis zunächst 30. Juni gesperrt bleiben. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln Schottland:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland einschließlich Britische Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
Aktuelle Hinweise zur Situation bietet die britische Regierung, die Regierung von Wales, Schottland und Nordirland.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung .
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise sowie eine 14-tägige häusliche Quarantäne .
Anmeldung und Quarantäne wurden am 8. Juni 2020 eingeführt und sollen alle drei Wochen überprüft werden, erstmals zum 29. Juni 2020.
Die elektronische Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise.
Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne, nicht aber von der Anmeldung, sind rund 40 Berufsgruppen u.a. Pendler, Transportgewerbe u.a. ausgenommen .
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmelde- wie der Quarantänepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer für die Quarantäne keine Unterkunft nachweisen kann, wird auf eigene Kosten in durch die britische Regierung bestimmten Unterkünften untergebracht.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland ist trotz Quarantänemaßnahmen möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Transitreisende unterliegen nicht der Quarantäne, sofern sie sich auf direktem Weg von Einreise zu Ausreise begeben, dies ist auch zwischen verschiedenen Flughäfen und Bahnhöfen möglich.
Bei Übernachtung während des Transits ist die Quarantäne einzuhalten.
Eine Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Touristische Reisen mit Übernachtung sind innerhalb von Großbritannien und Nordirland derzeit grundsätzlich nicht zulässig, teilweise darf man sich auch nur wenige Meilen von zu Hause entfernen. Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England , Wales , Schottland und Nordirland .
In England ist es grundsätzlich untersagt, andere Personen oder Familienangehörige zu Hause / in geschlossenen Räumen zu treffen und woanders als zu Hause / der eigenen Unterkunft zu übernachten. Sport ist grundsätzlich nur im Freien möglich, Spielplätze, Sportanlagen und öffentliche Schwimmbäder sind geschlossen. Es dürfen sich max. sechs Personen insgesamt treffen, aber nur im Freien und nur mit zwei Meter Abstand. Hotels und Restaurants sind in England geschlossen, zunächst bis min. 4. Juli 2020.
In Schottland ist es grundsätzlich untersagt, Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, zuhause / in geschlossenen Räumen zu treffen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu acht Angehörige aus bis zu drei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel. Sport im Freien ist erlaubt, Indoor-Sportanlagen sind geschlossen.
Ab dem 22. Juni 2020 ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend.
Ab dem 29. Juni 2020 dürfen Einzelhandelsgeschäfte (außerhalb von Shopping Malls) wieder öffnen.
Auch die meisten Geschäfte (außer Supermärkte, Apotheken und Gartenbaumärkte) sind geschlossen. Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England sind sie seit dem 15. Juni, in Schottland ab dem 22. Juni 2020 im öffentlichen Personennahverkehr zwingend vorgeschrie.
Grundsätzlich gilt eine Abstandsregel von zwei Metern .
In England ist Kontakt zu anderen Personen grundsätzlich auf bis zu sechs, in Schottland auf bis zu acht Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten beschränkt und nur im Freien zulässig. Auch dabei ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla .
Der internationale Flughafen auf Bermuda soll zum 1. Juli 2020 seinen Betrieb wieder aufnehmen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda .
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands .
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands .
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat .
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands .
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Beachten Sie ggf. die neuen britischen Einreisebestimmungen bei der britischen Regierung . Informationen zur Quarantäne in Schottland bietet die Publikation der Regierung von Schottland .
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England , in Wales , Schottland und Nordirland .
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich. Quelle: AA

Kirgisistan - Ergänzung:
Aufgrund steigender Corona-Fälle hat Kirgisistan den ÖPNV in der Hauptstadt Bischkek und auch die Strecken zwischen allen Provinzen bis Montag eingestellt. Quelle: Aljazeera

Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die Palästinensische Autonomiebehörde hat angekündigt, die Städte Hebron und Nablus im besetzten Westjordanland vorübergehend zu schließen, um die Ausbreitung des Coronavirus nach einem starken Anstieg der Infektionen einzudämmen. Der Lockdown für Hebron beträgt fünf Tage, für Nablus 48 Stunden. Quelle: Aljazeera

Pakistan - Ergänzung:
Pakistans Behörden haben nach drei Monaten den Stopp internationaler Flüge in das Land wieder aufgehoben. Damit sei der Flugbetrieb von sofort an von und nach Pakistan von allen internationalen Flughäfen aus wieder erlaubt, teilte die zivile Luftfahrtbehörde mit. Internationale Verbindungen aus dem Land sind seit dem 30. Mai wieder möglich, die Maschinen kehrten bisher jedoch leer zurück. Fluggäste, die nach Pakistan reisen wollten, mussten sich bisher gedulden. Die Entscheidung wurde auch damit begründet, vielen Pakistanern, die im Ausland feststecken, die Heimreise zu ermöglichen. Vor knapp drei Monaten wurde der internationale Flugverkehr in dem südasiatischen Land wegen der Corona-Krise unterbrochen. Nur Sonderflüge, etwa für Rückholaktionen, waren erlaubt. Inlandsflüge sind seit dem 15. Mai unter Auflagen wieder möglich. Quelle: tagesschau.de

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Nach drei Monaten Lockdown wird Saudi-Arabien einem Medienbericht zufolge ab Sonntagmorgen die landesweite Ausgangssperre und die Beschränkungen für Unternehmen aufheben. Einschränkungen blieben jedoch für Pilger und Auslandsreisen sowie für gesellschaftliche Treffen von mehr als 50 Personen bestehen, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur SPA einen Vertreter des Innenministeriums. Quelle: tagesschau.de
Internationale Flüge sowie die Einreise in das Königreich auf dem Landweg bleiben ausgesetzt. Moscheen in Mekka werden ab Sonntag geöffnet. Quelle: Aljazeera

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Änderung Einreise, Durch-/Weiterreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Andorra gehört aufgrund der geringen Einwohnerzahl zu den relativ am stärksten betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Der Großteil der Bevölkerung ist inzwischen getestet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Andorra erlaubt seit 15. Juni 2020 die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss. Für Reisende aus anderen als den vorgenannten Ländern gilt in der Regel eine häusliche Quarantäne von 15 Tagen. Mit einem PCR-Test oder einem Antikörper-Test kann die häusliche Quarantäne ggf. vermieden bzw. aufgehoben werden. Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten einen Krankenversicherungsschein für das Ausland bei Einreise vorlegen können.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, so dass nur Landverbindungen mit Spanien und Frankreich bestehen. Verbindungen nach Frankreich wurden wieder aufgenommen, auch die Verbindungen nach Spanien wurden seit dem 21. Juni 2020 wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 Meter, im Gehen 4 Meter, beim Rennen 10 Meter und beim Radfahren 20 Meter.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften, Restaurants und kulturellen Institutionen eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Auch im Freien wird das Tragen der Abdeckung empfohlen und es sollten ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Auch in Fahrzeugen wird das Tragen eines Mundschutzes empfohlen, wenn Personen nicht desselben Haushalts in einem Fahrzeug unterwegs sind.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Aserbaidschan - Ergänzung:
Das autoritär regierte Aserbaidschan hat wegen steigender Corona-Neuinfektionen in mehreren Regionen zweiwöchige Ausgangssperren verhängt. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Betroffen ist auch die Hauptstadt Baku. Die Wohnung darf man nur noch mit Genehmigung verlassen, die per SMS verschickt wird. Einkaufszentren, Friseursalons, Restaurants und Museen dürfen nicht mehr öffnen. Die bislang geltenden Quarantäne-Maßnahmen wegen der Epidemie wurden der Regierung zufolge bis 1. August verlängert. Quelle: tagesschau.de

Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Die Grenzen sind geschlossen, und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden vorerst bis zum 30. Juni 2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Für die Departements La Paz, Cochabamba und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nur von 6 bis 14 Uhr, nur zu Fuß oder Fahrrad und nur in der näheren Umgebung erlaubt.
In der Stadt La Paz gilt vom 23. Juni 2020 bis 3. Juli 2020 die Sonderregel, dass je nach Endnummer des Ausweisdokuments (gerade bzw. ungerade) nur jeden zweiten Tag das Haus verlassen werden darf.
In den Departements Santa Cruz, Beni, Chuquisaca, Tarija, Potosí und Oruro gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
In manchen Regionen können teilweise abweichende Regelungen gelten. Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Bulgarien - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Der Grenzübertritt von Bulgarien nach Nordmazedonien ist aktuell nur Staatsangehörigen Nordmazedoniens gestattet.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 30. Juni 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Frankreich - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Besonderheiten in den Überseegebieten:
Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. In einer Warnstufe „orange“ sind derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana eingestuft, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab. Wenn die Einhaltung etwa von Abstandsregeln nicht mehr gewährleistet ist oder örtliche Infektionsherde auftauchen sollten, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Reisende aus Großbritannien und Nordirland nach Frankreich ohne bestimmte wichtige Einreisegründe werden zu einer freiwilligen Quarantäne eingeladen. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).
Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten voraussichtlich bis zum 22. Juni 2020 ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus nicht-EU-Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können frei im Internet recherchiert und gebucht werden. Der Flughafen Paris Orly soll voraussichtlich noch bis zum 25. Juni 2020 geschlossen bleiben.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) wurden diese Einschränkungen aufgehoben, es gilt weiterhin jedoch eine Quarantänepflicht.
Beschränkungen im Land
Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:
Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Bei Einreise auf die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) gilt eine 14tägige Quarantänepflicht, die mit vorherigen COVID-Tests ggf. auf 7 Tage verkürzt werden kann.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und bei den deutschen Vertretungen in Frankreich oder beim französischen Außenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

In Frankreich treten heute weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft. Campingplätze und Kinos können unter Hygiene-Auflagen wieder aufmachen. Zudem sollen alle Stationen der Pariser Metro wieder öffnen. Landesweit gilt für die meisten Schüler wieder eine Anwesenheitspflicht. Ab Mittwoch können Touristen zudem den Eiffelturm wieder besuchen. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Besonderheiten in den Überseegebieten – British Virgin Islands:
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands . Die Quarantänedauer beträgt 2 Wochen und wird von der Regierung organisiert und überwacht.

Kasachstan - Ergänzung:
Kasachstan wird am kommenden Wochenende eine zweitägige Sperrung in der nördlichen Stadt Kostanay und in vier nahe gelegenen Städten verhängen, nachdem neue COVID-19-Fälle aufgetreten sind, berichtete die Lokalzeitung Kostanayskiye Novosti. Den Bewohnern von Kostanay und den vier Städten, darunter Rudny und Lisakovsk, wird es vom 27. bis 28. Juni untersagt sein, ihre Häuser zu verlassen. Ausnahmen: der Weg zur Arbeit sowie Besorgung lebensnotwendiger Dinge. Kasachstan drängt auf die Wochenendbeschränkungen, da sich die Zahl der Fälle seit Aufhebung einer landesweiten Sperrung Mitte Mai auf rund 28.000 mehr als verfünffacht hat. Am vergangenen Wochenende wurden in Großstädten vorübergehend Einkaufszentren, Märkte, Parks und öffentliche Verkehrsmittel geschlossen. Quelle: Aljazeera

Kolumbien - Änderung Verlängerung Ausgangssperre Bogotá:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist bis Ende August 2020 ausgesetzt, es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 30. Juni 2020 ausgesetzt.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis zum 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá . Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 30. Juni 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. In Bogota gilt bis zum 30. Juni 2020 eine Ausgangssperre nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt) . Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 30.Juni 2020 hinaus ist zu erwarten.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Marokko - Ergänzung:
Reisen zwischen Städten sowie Inlandsflüge sollen ab dem 25. Juni wieder möglich sein. Quelle: Maghreb-Post

Neuseeland - Ergänzung:
Aufgrund neuer Coronafälle im Land wird Neuseeland das Verbot des Anlaufens von Kreuzfahrtschiffen auch über den 30. Juni hinaus aufrecht erhalten. Erlaubt ist lediglich das Be- und Entladen von Frachtschiffen, der Fischereiflotte sowie das Einlaufen von Schiffen, die dringende Reparaturen und Umrüstungen vornehmen müssen. Quelle: Aljazeera

Österreich - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Die Einreise aus allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Portugal und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des österreichischen Bundessozialministeriums . Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ist erlaubt.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Portugal - Ergänzung:
Die portugiesische Regierung führt wegen mehrerer neuer Corona-Infektionsherde wieder Beschränkungen in der Hauptstadt Lissabon ein. Wie Portugals Ministerpräsident Antonio Costa mitteilte, sind in Lissabon ab Dienstag wieder Versammlungen von mehr als zehn Personen verboten. Cafés und Geschäfte müssen um 20 Uhr schließen. Örtlichen Medienberichten zufolge wurden zwischen dem 21. Mai und dem 21. Juni mehr als 9000 neue Coronavirus-Infektionen registriert, die meisten davon in Lissabon und angrenzenden Regionen. Quelle: tagesschau.de

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien weiterhin gewarnt.
Für Einreisende aus dem Ausland gilt eine Einreisesperre. Am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien eingestellt. Eine Ausreise ist bis auf Weiteres nur mit Sonderflügen möglich. Mit Wirkung vom 21. Juni 2020 wurden die innerhalb Saudi-Arabiens geltenden Maßnahmen (Ausgangssperren, Inlandsverkehr) aufgehoben. Weiterhin gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen sowie ein Corona-Protokoll im öffentlichen Raum (Schutzmasken, soziale Distanz etc).
• Informieren Sie sich über die sonstigen Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.

Slowakei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Pressburg/Bratislava. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) und die slowakische Regierung .
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Quarantäneregelungen der slowakischen Regierung .
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind wieder problemlos möglich.
Besonderheiten gelten für Transitreisen durch die Slowakei in/aus Richtung Ukraine. An den wenigen geöffneten Grenzübergängen finden Grenzkontrollen statt. EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige können die Reise in ihr EU-Heimatland ohne vorherige Anmeldung durchführen, wenn sie die Slowakei innerhalb von acht Stunden wieder verlassen.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Webseite zu Covid-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Slowenien - Änderung Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste der vom National Institute of Public Health (NIPH) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland. Eine Quarantänepflicht besteht nicht, es sei denn, Reisende haben sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder der Schengenstaaten aufgehalten.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Liste geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht . Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen .
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind wieder geöffnet. Es ist mir einer allmählichen Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu rechnen. Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr ist seit 15. Juni 2020 wieder erlaubt.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen von mehr als 500 Personen sind verboten.
Nur in geschlossenen Räumen des öffentlichen Bereichs, wo ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr. Das Tragen einer Schutzmaske wird im Übrigen empfohlen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9:00 bis 17:00 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei , auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung .
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Spanien - Änderung Beendigung Alarmzustand, Aufhebung Reisewarnung:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten mit Ausnahme von Portugal ist wieder möglich. Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 0 Uhr sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus dem Ausland entfallen. Die fortbestehenden Einreisebeschränkungen zu Portugal sollen zum 1. Juli 2020 aufgehoben werden.
Derzeit besteht noch bis voraussichtlich 30. Juni 2020 einschließlich an den EU-Außengrenzen ein Einreiseverbot für Ausländer nach Spanien. Ausnahmen bestehen u.a. für Bürger der EU, Andorras, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines der vorgenannten Länder sind, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, Personen, die zwingende familiäre Gründe oder eine Notsituation nachweisen können oder denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die o.g. Einreisebeschränkungen einschließlich der Ausnahmen gelten auch für Einreisen über die Landgrenzen zu Portugal zum Zwecke der Durchreise. Die Durchreise durch Spanien z.B. von Portugal zum Zweck der Heimreise ist möglich. Im Verhältnis zu Portugal sollen die Einreisebeschränkungen am 1. Juli 2020 entfallen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften .
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Touristen auf den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) ist mit der Aufhebung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 entfallen.
Abweichende Regelungen zu Beschränkungen in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften wie auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro) sind grundsätzlich möglich.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Ab Dienstag ist es den Bewohnern Abu Dhabis wieder gestattet, sich frei zu bewegen und auch das Emirat zu verlassen. Die Einreisebeschränkungen für Nicht-Einwohner wurden allerdings um eine weitere Woche verlängert.
In Dubai können ausländische Besucher ab dem 7. Juli wieder einreisen, Ausländer mit Aufenthaltsvisum (Residents) sogar bereits ab dem 22. Juni. Voraussetzung in beiden Fällen ist das Vorlegen von Zertifikaten, dass sie kürzlich negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Alternativ kann man sich auch bei Ankunft auf den Flughäfen von Dubai Tests unterziehen. Bürger und Einwohner Dubais dürfen ab dem 23. Juni wieder ins Ausland reisen.Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
Seit dem 19. März 2020 sind alle internationalen Flüge ins Land suspendiert. Für ausländische Staatsangehörige gibt es derzeit keine reguläre Möglichkeit der Einreise nach Ägypten. Leere Flugzeuge zur Abholung ausländischer Staatsangehöriger dürfen weiterhin landen.
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen steigen seit dem Ende des Fastenmonats Ramadan deutlich an. Gesundheitseinrichtungen sind stark belastet.
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr. Ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung während der Ausgangssperre kann Kontrollen, Geld- oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur sehr eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen, und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“ und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen. Quelle: AA

Ab Sonntag dürfen in Ägypten wieder Gotteshäuser wie Moscheen und Kirchen öffnen. Allerdings bleiben das muslimische Freitagsgebet oder auch die Sonntagsmesse weiterhin untersagt. Auch Gemeindezentren, Hochzeits- und Beerdigungshallen bleiben noch geschlossen. Dafür dürfen Bars und Restaurants wieder Gäste bewirten, allerdings begrenzt auf 25 Prozent ihrer eigentlichen Ladenkapazität. Hotels dürfen nur 50 Prozent ihrer Zimmer belegen. Auch Sportvereine dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Parks und Strände bleiben vorerst aber noch für Besuche gesperrt. Quelle: tagesschau.de

Trotz steigender Fallzahlen in Ägypten soll die seit drei Monaten geltende nächtliche Ausgangssperre ab Samstag aufgehoben werden. Quelle: Aljazeera

Bahrain - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März 2020 auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted) beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Alle Reisenden, die aus EU-Mitgliedstaaten zurückkehren, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht. Es wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, die u.a. zum Tragen eines Bluetooth-kompatiblen Armbandes und Herunterladen der bahrainischen COVID-19-App „Be Aware“ verpflichtet. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Bulgarien - Ergänzung:
Bulgarien hat wegen rasant gestiegener Coronavirus-Fallzahlen erneut eine Maskenpflicht in geschlossenen gemeinschaftlich genutztene Räumen verhängt. Die Menschen müssen ab sofort etwa in Läden, Einkaufszentren, Behörden, Kinos und Theatern einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Pflicht war erst am 15. Juni aufgehoben worden. Quelle: tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat beschlossen, dass für Einreisende aus Risiko-Gebieten wie den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh und Warendorf eine Quarantäne-Pflicht gilt. Betroffene sollen sofort, nachdem sie nach Schleswig-Holstein eingereist sind, ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft beziehen, wo sie 14 Tage unter Isolation stehen. Quelle: tagesschau.de

Eswatini - Ergänzung:
Die Regierung in Eswatini hat angekündigt, ab dem 1. Juli ein Verbot des Verkaufs von Alkohol einzuführen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In einer Reihe von Tweets teilte die Regierung mit, dass die Maßnahme nach einem Anstieg der Coronavirus-Fälle in den letzten zwei Wochen eingeführt wird. Quelle: BBC

Großbritannien / Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
In England werden die Beschränkungen des öffentlichen Lebens gelockert. Von 4. Juli an werde der vorgeschriebene Abstand zwischen zwei Personen von zwei auf "einen Meter plus" verringert, sagt Premierminister Boris Johnson. Das trage dazu bei, dass das Gastgewerbe wieder den Betrieb aufnehmen könne. Hochzeitsfeiern seien wieder erlaubt, allerdings mit maximal 30 Gästen. Gotteshäuser würden wieder für Gottesdienste geöffnet. Fitness-Zentren, Schwimmbäder und Bowling-Bahnen blieben aber geschlossen. Dagegen dürften Sportplätze, Kinos, Museen, Galerien und Büchereien wieder öffnen. In Schottland, Wales und Nordirland entscheiden die dortigen Regierungen. Quelle: tagesschau.de

Finnland - Ergänzung:
Finnland will die in der Corona-Krise erlassenen Reisebeschränkungen Mitte Juli für eine Reihe von europäischen Ländern wieder aufheben - darunter voraussichtlich auch Deutschland. Die Möglichkeit zur Einreise hänge vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Land ab, gaben Innenministerin Maria Ohisalo und Außenminister Pekka Haavisto bekannt. Ab dem 13. Juli sollen Reisen aus Ländern wieder möglich sein, die innerhalb einer Zwei-Wochen-Periode weniger als acht neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner verzeichnet haben. Das wären derzeit: neun Staaten des EU- und Schengenraumes, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Finnlands wichtigstes Nachbarland Schweden dagegen nicht. Bereits Mitte Juni hatte Finnland seine Grenzen für Reisende aus dem Baltikum, Norwegen, Dänemark und Island aufgehoben. Quelle: tagesschau.de

Guatemala - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala weiterhin gewarnt.
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt, ebenso wie der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Der Ausnahmezustand (Estado de Calamidad) wurde am 2. Juni um weitere 30 Tage verlängert. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr. Supermärkte dürfen von 6 Uhr bis 16 Uhr öffnen. An den Sonntagen gilt eine ganztätige Ausgangssperre. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten sowie akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr unterliegt den im Folgenden genannten Bestimmungen:
Das Übertreten der Grenzen der Departments Guatemala, Sacatepéquez, El Progreso und San Marcos ist untersagt.
In den Departements Guatemala, Sacatepéquez, El Progreso und San Marcos gilt zusätzlich eine
Beschränkung der Mobilität mit privaten Kraftfahrzeugen (P-Kennzeichen) unter Androhung eines Bußgelds in Höhe von 500 GTQ. Es dürfen dort abwechselnd nur Fahrzeuge, deren letzte Ziffer gerade/ungerade ist, zirkulieren. An Sonntagen ist der Automobilverkehr untersagt.
Schulen, Universitäten, Bars, etc. sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken dürfen rund um die Uhr öffnen.
• Sollte das Übertreten der genannten Departement-Grenzen zwecks Ihrer Ausreise erforderlich sein, wenden Sie sich an die deutsche Botschaft in Guatemala .
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig, und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.

Irland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen und geschlossener touristischer Infrastruktur einschließlich Hotels abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Die Zahlen sind derzeit stark rückläufig und bewegen sich im niedrigen zweistelligen Bereich (Neuinfektionen) bzw. im einstelligen Bereich (Todesfälle). Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin und weitere Teile der Ostküste (Cork). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Es gibt verstärkte Einreisekontrollen und ggf. Einreisesperren.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 8. Juni 2020 befindet sich Irland in Phase 2 der Lockerungen gemäß der Anfang Mai 2020 veröffentlichten Roadmap for Reopening Society and Business zur Aufhebung der Covid-19-Beschränkungen in 4 Stufen.
Bis 28. Juni 2020, 24.00 Uhr gilt: Es ist möglich, sich innerhalb des eigenen Countys oder bei Reisen innerhalb verschiedener Countys in einem Radius von 20 km zu bewegen. Bis zu 6 Personen, die nicht in einem Haushalt leben, können sich inhäusig treffen, sofern die Treffen nicht länger als eine Stunde dauern. Dabei muss weiterhin ein Abstand von 2 m eingehalten und jeglicher Körperkontakt vermieden werden. Bis zu 15 Personen können sich aushäusig (Bewegung im Freien, sportliche, kulturelle oder soziale Aktivitäten) treffen. Einzelhandelsgeschäfte haben geöffnet. Friseure, Hotels, B&B, Restaurants, Pubs, Museen, Galerien, Konzerthallen etc. sind derzeit geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wie z.B. Geschäften oder in öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2m zu achten. Überfüllte Plätze und Geschäfte sollten vermieden werden.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Israel - Ergänzung:
Seit Ende Mai nehmen die Infektionen mit dem Coronavirus in Israel wieder zu. Als Vorsichtsmaßnahme erklärte das Gesundheitsministerium des Landes nun mehrere sogenannte Hotspots zu Sperrzonen. Dazu zählen die Stadt El'ad und mehrere Wohnviertel der Stadt Tiberias. Ab morgen sind diese Gebiete nur eingeschränkt zugänglich. Die Maßnahme soll vorerst für eine Woche gelten. Quelle: tagesschau.de

Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo weiterhin gewarnt.
Der Staatspräsident hat Ende März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand wiederholt verlängert, zuletzt am 20. Juni 2020 für weitere 15 Tage. Eine erneute Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten des Landes dauert der Ebola-Ausbruch, der 2018 begann, weiter an. Seit Ende Mai 2020 werden auch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.

Malta - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund der aktuell bis zunächst 30. Juni 2020 geltenden 14-tägigen Quarantänepflicht weiterhin noch dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Bis einschließlich 30. Juni 2020 können nach Malta ausschließlich Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta zurückreisen, siehe Reiseverbindungen, müssen sich aber nach der Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.
Ab dem 1. Juli 2020 können nur Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.
Reiseverbindungen
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta (Nachweis durch ID-Card) teilt Air Malta auf Anfrage per E-Mail (repatriation@airmalta.com) die nächsten Reisemöglichkeiten nach Malta mit.
Flüge noch im Juni von Malta nach Frankfurt am Main und einige wenige andere europäische Destinationen können online bei Air Malta unter der Auswahl von „nur Hinflug“ gebucht werden. Nach Malta können derzeit für den Monat Juni keine Flüge online gebucht werden.
Bis einschließlich 30. Juni 2020 ist der Flughafen in Malta für den regulären Flugverkehr geschlossen.
Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta sind derzeit noch strikt geregelt. Nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta ist derzeit gestattet, die Fähren von Italien nach Malta zu nutzen. In die entgegengesetzte Richtung ist es nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Italien gestattet. Personen, die in Italien kein Aufenthaltsrecht haben, benötigen eine Genehmigung des maltesischen Gesundheitsministeriums, um Malta mit der Fähre zu verlassen.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Neuseeland - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland weiterhin gewarnt.
Seit 9. Juni 2020 gilt Level 1des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland).
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.
Das ursprünglich bis 30. Juni 2020 befristete Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe soll ab dem 1. Juli 2020 um weitere 60 bis 90 Tage verlängert werden.
Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland wurden vollständig aufgehoben und das Alltags- und Berufsleben ist nicht mehr eingeschränkt. Nach rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hatte das Land am 8. Juni 2020 erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen, einschließlich Abstandsregeln wurden aufgehoben, Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen. Es gilt keine Maskenpflicht. Mit Stand 22. Juni 2020 gibt es allerdings wieder neun neue aktive Fälle (durch erlaubte Einreisen und trotz Quarantänebestimmungen).
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration , oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung .
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierten Website der neuseeländischen Behörden dazu.

Nigeria - Änderung Fortsetzung Aussetzung Inlandsflugverkehr:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria weiterhin gewarnt.
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche internationale Flughäfen in Nigeria für reguläre Flüge geschlossen; auch der Inlandsflugverkehr ist eingestellt. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall-, Repatriierungs- und Spezialflüge. Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Nach jetzigem Kenntnisstand muss dieser Personenkreis bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 14 Tage), sich nach Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen und in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Seit 1. Juni 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Ebenso gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum.
Geschäfte, Banken, Märkte und Unternehmen dürfen tagsüber mit Auflagen öffnen; die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jedoch jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Bundesstaatenübergreifender Personenverkehr ist grundsätzlich untersagt, es gelten jedoch Ausnahmen für essentiellen Personenverkehr, Dienstleistungen und Güterverkehr. Einzelne Bundesstaaten haben zusätzliche Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
Menschenansammlungen mit mehr als 20 Personen sind grundsätzlich untersagt. Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 20 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
Für Nigeria wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Nigeria .
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC.

Oman - Ergänzung:
Der Oman beabsichtigt ab Mittwoch eine neue Reihe von Aktivitäten wieder aufzunehmen: Immobilienbüros, Reisebüros, Wartungsunternehmen und chemische Reinigungen dürfen wieder öffnen. Die Abstandsregel von mindestens zwei Metern (sechs Metern) muss vom Kunden eingehalten werden. Quelle: Aljazeera

Peru - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen, und der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Mit einer Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist bis auf weiteres nicht zu rechnen.
Die peruanische Regierung hat den am 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 30. Juni verlängert. Es besteht weiterhin für diesen Zeitraum eine „obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)“ für alle. Während des Ausnahmezustands müssen sich alle zu Hause oder in einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa für einen Angehörigen des Haushalts, um notwendige Lebensmittel einzukaufen sowie eine Bank oder Apotheke zu besuchen, ebenso für Personen, die sich im Notfall in ärztliche Behandlung begeben müssen. In der Öffentlichkeit muss eine Mund-Nase-Maske getragen werden.
• Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima .
• Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist neben Norden/Porto der Großraum Lissabon mit den derzeit meisten Neuinfektionen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist voraussichtlich noch bis 30. Juni 2020 nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 30. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon werden aufgrund der weiterhin steigenden Neuinfektionen ab dem 23. Juni 2020 einige Lockerungsmaßnahmen für zunächst 14 Tage zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen um 20 Uhr. Restaurants können zwar bis 22 Uhr geöffnet bleiben, aber ab 20 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss entweder bei der Flugbuchung oder spätestens bei der Einreise über die Webseite der Fluggesellschaft eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich. Die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste besteht seit 15. Juni 2020 nicht mehr.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 sollen Reisende auch erst bei Einreise einen COVID-19-Test durchführen lassen können und das Testergebnis ohne Einschränkungen abwarten können.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Rumänien - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden. Dies ist seit dem 23. Juni 2020 für den Kreis Gütersloh der Fall. Reisende von dort müssen sich in eine 14-tägige Heimisolation begeben.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland wird wieder aufgenommen. Der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind, unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Russische Föderation - Ergänzung:
Restaurants, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Bibliotheken und Kindergärten haben ihren Betrieb in Moskau wieder aufgenommen. Die Ausgangsbeschränkungen wurden aufgehoben, Schönheitssalons durften öffnen. Letzte Woche haben bereits Zahnkliniken, Museen und Außenbereiche von Cafés und Restaurants den Betrieb wieder aufgenommen. Quelle: Aljazeera

Serbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden COVID-19-Maßnahmen.
Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Personenverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bei Zuwiderhandeln ist keine Beförderung möglich. In Geschäften, Shopping-Malls und in öffentlichen geschlossenen Räumen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten von Abstandsregeln empfohlen.
• Beachten Sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen für Serbien im Abschnitt Einreise und Zoll.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch) und zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium .
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Thailand - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand weiterhin gewarnt.
Seit 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Faktisch ist jedoch auch dieser Gruppe eine Einreise kaum möglich, da kommerzielle Fluggesellschaften derzeit Passagiere nur mit einer Sondergenehmigung der thailändischen Regierung nach Thailand befördern dürfen. Dies betrifft auch Transitreisende.
Von Bangkok aus ist eine Rückreise nach Deutschland weiterhin mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. über Drittländer, möglich; aktuell z.B. mit Lufthansa, KLM, Swiss, Air France, EVA Air und Qatar Airways.
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Inlandsflüge sind weiterhin nur in eingeschränktem Umfang verfügbar, bei Fahrten mit dem Mietwagen ist mit Einschränkungen und Kontrollen zu rechnen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden und können stark variieren, z. B für die Provinz Phuket.
Für Flugreisen ab Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vor Abreise durchzuführen. Der Flughafen Phuket ist für den kommerziellen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Ungarn - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Nach Aufhebung der nationalen Gefahrenlage am 18. Juni 2020 dürfen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Islands, Liechtensteins, Norwegens sowie der Schweiz ohne Einschränkung auf dem Luft-, Land- oder Wasserweg nach Ungarn einreisen.
Für Einreisen aus anderen Herkunftsgebieten ist eine Sondergenehmigung und 14-tägige Selbstquarantäne erforderlich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online bei der ungarischen Polizei erfolgen.
Die Grenzkontrollen zu den benachbarten Schengen-Staaten Österreich, Slowakei und Slowenien sind seit 15. Juni 2020 aufgehoben. An den Schengen-Außengrenzen zu Kroatien, Rumänien, Serbien und der Ukraine finden die üblichen Grenzkontrollen statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten gestattet. Reisende aus Rumänien müssen den Grenzübergang Nagylak I (von 6 bis 0 Uhr täglich geöffnet), Reisende aus der Ukraine müssen den Grenzübergang Záhony (von 10 bis 22 Uhr täglich geöffnet) und sogenannte humanitäre Korridore nutzen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Einschränkungen im internationalen Flug- und Zugverkehr bestehen nicht. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen wieder öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Ergänzung:
Belgien will mit Blick auf die seit Wochen sinkenden Corona-Fallzahlen weiter die Pandemie-Maßnahmen lockern: Ab Juli dürfen sich die Menschen in dem Land wöchentlich mit bis zu 15 Personen treffen, wie Premierministerin Sophie Wilmès nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrat sagte. Bislang waren nur zehn Personen erlaubt. Freizeitstätten wie Schwimmbäder, Theater und Wellnesscenter dürfen zudem wieder öffnen - bis zu 50 Besucher dürfen sich in diesen gleichzeitig aufhalten. Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden, wie belgische Medien berichteten. Auch Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Inneren sowie bis zu 400 Personen an der frischen Luft dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von kommendem Mittwoch an wieder stattfinden. Quelle: tagesschau.de

Bulgarien - Änderung Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 15. Juli 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Deutschland - Ergänzung:
Österreich hat wegen des Coronavirus-Ausbruchs beim Schlachtbetrieb Tönnies eine partielle Reisewarnung für Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz teilte nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit, dass für das westdeutsche Bundesland eine Reisewarnung der Stufe fünf gelte. Dies bedeute, dass vor Reisen nach NRW gewarnt werde und Österreicher, die sich bereits dort befinden, Kontakt zu ihrer Botschaft aufnehmen sollten. Zudem werde es vorerst keine direkten Flüge zwischen Österreich und Nordrhein-Westfalen geben. Die Skala des österreichischen Außenministeriums reicht von eins - "guter Sicherheitsstandard" bis sechs - "Reisewarnung" für ein ganzes Land. Quelle: tagesschau.de

Kasachstan - Egänzung:
Kasachstan hat zwei Städte in der Nähe seiner Hauptstadt Nur-Sultan gesperrt, um die Ausbreitung des Coronavirus in der umliegenden Provinz einzudämmen. Die Straßen, die zu den Städten Kokshetau und Stepnogorsk führen, werden durch Kontrollpunkte blockiert, und in beiden Fällen wurde eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr verhängt, teilte der Chefarzt der Provinz Akmola in einer Erklärung mit. Die Behörden haben außerdem alle Unterhaltungsstätten geschlossen und öffentliche Massenversammlungen in der gesamten Provinz ausgesetzt und den Zugang zu Krankenhäusern und Einrichtungen wie Waisenhäusern und Seniorenheimen eingeschränkt. Quelle: Aljazeera

Kolumbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist bis Ende August 2020 ausgesetzt, es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 30. Juni 2020 ausgesetzt.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis zum 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá . Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 15. Juli 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. In Bogota gilt bis zum 30. Juni 2020 eine Ausgangssperre nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt). Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 15. Juli 2020 hinaus ist zu erwarten.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá .
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo weiterhin gewarnt.
Der Staatspräsident hat Ende März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand wiederholt verlängert, zuletzt am 20. Juni 2020 für weitere 15 Tage. Eine erneute Verlängerung darüber hinaus ist möglich. Landesweit ist grundsätzlich mit erheblichen Einschränkungen zur Eindämmung von COVID-19 zu rechnen, diese können teils auch sehr spontan und ohne Vorankündigung durchgesetzt werden.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten des Landes dauert der Ebola-Ausbruch, der 2018 begann, weiter an. Seit Ende Mai 2020 werden auch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.

Kroatien - Ergänzung:
Kroatien hat für Besucher, die ab morgen aus Bosnien, dem Kosovo, Nordmazedonien und Serbien einreisen, bis auf weiteres eine 14-tägige Quarantänepflicht angeordnet. Grund sei ein Anstieg der Neuinfektionen in der vergangenen Woche, teilt die Zivilschutzbehörde mit. Die Vorschrift zur Selbstisolation gilt auch für Inhaber eines kroatischen Passes. Wer nur durch Kroatien durchreise, müsse nicht in Quarantäne, ebenso wenig wie Besucher aus zehn EU-Staaten, für die Kroatien seit dem 1. Juni seine Grenzen wieder geöffnet hat. Ebenfalls ab morgen ist das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln Vorschrift. Quelle: tagesschau.de

Malediven - Ergänzung:
Der Inselstaat Malediven öffnet am 15. Juli seine Grenzen für Touristen aus allen Ländern. Die Wirtschaft des Archipels des Indischen Ozeans ist stark vom Tourismus abhängig. Ankommende Touristen unterliegen keinen Quarantänemaßnahmen, da nur symptomatische Reisende nach Angaben des Tourismusministeriums am Flughafen obligatorischen COVID-19-Tests unterzogen werden müssen. Auf Anfrage erhalten auch Transitreisende sowie Reisende, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, die Möglichkeit, sich Tests zu unterziehen. Quelle: Aljazeera

Mexiko - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mexiko weiterhin gewarnt.
Die Infektionslage ist im gesamten Land weiterhin kritisch. Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stetig an.
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet. Seit 1. Juni 2020 ist ein vierstufiges Ampelsystem in Kraft. Darüber soll die Situation in jedem einzelnen Bundesstaat beurteilt und Entscheidungen hin zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens getroffen werden. Es kommt daher schrittweise zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und eingeschränkt auch von Restaurants. Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen erhöht. Die Route Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt – Frankfurt/Main wird wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.
• Bitte erkundigen Sie sich bei der mexikanischen Regierung vor Reiseantritt über die genauen Regelungen und Vorschriften Ihres mexikanischen Ziel-Bundesstaates, und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.

Niederlande - Ergänzung:
Die niederländische Regierung kündigte weitgehende Lockerungen der Beschränkungen an, die ab dem 1. Juli Versammlungen im Freien, Restaurantbesuche in Gruppen sowie regelmäßiger ÖPNV ermöglicht. Nach dem Sommer werden Fußballspiele für die Öffentlichkeit geöffnet, aber die Zuschauer müssen sich an die Regeln der sozialen Distanzierung halten und nicht singen und schreien, sagte Premierminister Mark Rutte. "Wenn Sie laut singen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Virus verbreitet", sagte er in einer Pressekonferenz im Fernsehen. Quelle: Aljazeera

Österreich - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Die Einreise aus allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Portugal und Schweden, sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des österreichischen Bundessozialministeriums . Die am 24. Juni 2020 von Österreich erlassene Reisewarnung für Nordrhein-Westfalen hat bisher keine Auswirkungen auf deutsche Reisende.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Die Voraussetzungen für die Einreise werden auf der Webseite des österreichischen Bundessozialministeriums näher erläutert.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ist erlaubt.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
In den Moscheen des Westjordanlands wird es kommenden Freitag keine öffentlichen muslimischen Mittagsgebete geben. Das teilte das zuständige Ministerium für religiöse Angelegenheiten Medienberichten zufolge mit. Grund für die erneuten Einschränkungen ist ein Wiederanstieg der Corona-Infektionen in den Palästinensergebieten. In den vergangenen 24 Stunden wurden 142 Neuinfektionen bestätigt. Die palästinensische Regierung verbot inzwischen auch Hochzeitsfeiern in allen Gouvernementen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten mit Ausnahme von Portugal ist wieder möglich. Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 0 Uhr sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus dem innereuropäischen Ausland entfallen. Die fortbestehenden Einreisebeschränkungen zu Portugal sollen zum 1. Juli 2020 aufgehoben werden.
Für Einreisen von außerhalb der EU bzw. Schengen besteht das Einreiseverbot für Ausländer noch bis voraussichtlich 30. Juni 2020 einschließlich fort. Ausnahmen bestehen u.a. für Bürger der EU, Andorras, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines der vorgenannten Länder sind, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, Personen, die zwingende familiäre Gründe oder eine Notsituation nachweisen können oder denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März 2020 geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die o.g. Einreisebeschränkungen einschließlich der Ausnahmen gelten auch für Einreisen über die Landgrenzen zu Portugal zum Zwecke der Durchreise. Die Durchreise durch Spanien z.B. von Portugal zum Zweck der Heimreise ist möglich. Im Verhältnis zu Portugal sollen die Einreisebeschränkungen am 1. Juli 2020 entfallen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften .
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden sind die Kreise Bajo Cinca, Litera und Cinca medio in der Provinz Huesca (Aragon) und der Kreis Bajo Aragon-Caspe in der Provinz Zaragoza wieder Mobilitätsbeschränkungen unterworfen.
Die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Touristen auf den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) ist mit der Aufhebung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 entfallen.
Abweichende Regelungen zu Beschränkungen in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften sind grundsätzlich möglich.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Thailand - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand weiterhin gewarnt.
Seit 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Faktisch ist jedoch auch dieser Gruppe eine Einreise kaum möglich, da kommerzielle Fluggesellschaften derzeit Passagiere nur mit einer Sondergenehmigung der thailändischen Regierung nach Thailand befördern dürfen. Dies betrifft auch Transitreisende.
Von Bangkok aus ist eine Rückreise nach Deutschland weiterhin mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. über Drittländer, möglich; aktuell z.B. mit Lufthansa, KLM, Swiss, Air France, EVA Air und Qatar Airways.
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Inlandsflüge sind weiterhin nur in eingeschränktem Umfang verfügbar, bei Fahrten mit dem Pkw ist mit Einschränkungen und Kontrollen zu rechnen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden und können stark variieren, z. B für die Provinz Phuket.
Für Flugreisen ab Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vor Abreise durchzuführen. Der Flughafen Phuket ist für den kommerziellen Flugverkehr innerhalb Thailands geöffnet, bleibt aber für den kommerziellen internationalen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Quelle: AA

Thailand will nach wochenlangem Verbot ab kommender Woche wieder erste Einreisen aus dem Ausland erlauben. Dabei gehe es unter anderem um Geschäftsreisende und Investoren mit Arbeitserlaubnissen, die sich für eine 14-tägige Quarantäne registriert hätten, sagt ein Mitarbeiter der Regierung. Auch Ausländer, die zur medizinischen Behandlung nach Thailand wollen, dürften kommen. Die Zentralbank geht davon aus, dass wegen der Corona-Folgen in diesem Jahr nur etwa acht Millionen Menschen aus dem Ausland nach Thailand kommen werden. 2019 waren es knapp 40 Millionen. Quelle: tagesschau.de

Uganda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uganda weiterhin gewarnt.
Es besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen von und nach Uganda.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist derzeit nicht möglich.
Der öffentliche Busverkehr ist unter Auflagen (u.a. maximal 50%-ige Besetzung), der private Autoverkehr ist mit höchstens vier Personen pro Fahrzeug gestattet. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr – 6:30 Uhr. In der Öffentlichkeit, auch im Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen, und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala.
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Finnland - Änderung Einreise, Durch- und Ausreise:
Vor nicht notwendigen Reisen, touristischen Reisen nach Finnland wird noch gewarnt, da Reisende aus Deutschland nicht ohne weiteres einreisen dürfen.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Einreise nach Finnland ist grundsätzlich nur für finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland (gültiger Aufenthaltstitel) erlaubt. Die seit dem 14. Mai 2020 geltenden finnischen Vorschriften sehen u.a. Ausnahmeregelungen für die Einreise zur Arbeitsaufnahme, für Geschäftsreisen, für Studenten und für den Besuch naher Verwandter vor.
Eine 14-tägige Quarantäne in Form einer Selbstisolation ist vorgeschrieben. In der Quarantänezeit ist es gestattet, sich zu seinem Arbeitsplatz zu begeben und das Haus zu verlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Weitere Informationen bieten die finnischen Behörden .
Die Einreise zu touristischen Reisen ist nur aus Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Litauen und Lettland, nicht aber aus Deutschland erlaubt.
Weitere Informationen bietet der finnische Grenzschutz in englischer und in deutscher Sprache.
Durch- und Ausreise
EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland gestattet („Heimreise“), wenn es der „gesundheitliche Zustand des Reisenden“ zulässt.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Außerdem soll auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Bei Einreise nach Finnland sollen sich alle in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben und möglichst alle sozialen Kontakte vermeiden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der finnischen Vertretung in Deutschland.

Israel - Ergänzung:
Das in der Corona-Krise ausgesprochene Einreiseverbot nach Israel ist um vier Wochen verlängert worden. Die Flughafenbehörde des Landes informierte die Fluglinien darüber, dass es allen ausländischen Besuchern bis zum 1. August untersagt ist, Israel zu betreten. Ausnahmen gelten demnach nur mit entsprechenden Genehmigungen der Einwanderungsbehörde. Die Fluglinien wurden darauf hingewiesen, dass sie dafür verantwortlich sind, Passagiere, denen die Einreise verweigert wurde, zurück an ihren Abflugort zu bringen. Das Verbot gilt nicht für israelische Staatsbürger oder Menschen, die nachweisen können, dass sie in Israel ihren Lebensschwerpunkt haben. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, gemäß Auflistung der European Union Aviation Safety Agency , müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das niederländische Gesundheitsministerium . Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen massive Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf notwendige Fahrten beschränkt (z.B. Berufspendler). Eine touristische Nutzung stellt keinen notwendigen Fahrtgrund dar.
Beschränkungen im Land
Erlaubt sind im Restaurant pro Tisch und im Autoverkehr pro Auto nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. In Restaurants besteht Reservierungspflicht. In den Innenräumen von Restaurants, Cafés sowie von Theatern, Konzert- und Kinosälen sind max. 30 Personen zugelassen.
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Bei gemeinschaftlichen Sanitärräumen auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden kann es zu Einschränkungen kommen. Es wird empfohlen sich direkt bei Unterkunft/Reiseziel nach möglichen Einschränkungen zu erkundigen.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf Fähren. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Von Reisen in die niederländischen Überseegebiete wird aufgrund fortbestehender Einreise- bzw. Quarantänebestimmungen noch dringend abgeraten.
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Es gelten besondere Einreise- und teilweise auch Quarantänebestimmungen. Die niederländische Regierung hat aktuell festgelegt, das Einreiseverbot für Flugpassagiere zu den BES-Inseln (Bonaire, Saba und St. Eustatius) bis zum 1. Juli 2020 aufrecht zu erhalten. Ab Anfang Juli 2020 soll die Einreise voraussichtlich nur für Reisende aus den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Deutschland möglich werden. Die Touristenzahl muss aufgrund der medizinischen Versorgungsmöglichkeiten beschränkt bleiben.
Es bestehen noch weitgehend Einreise- und Anlegeverbote für Schiffe. Die Einreise wird erst sukzessive möglich sein, voraussichtlich zunächst in Aruba.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Beachten Sie bei Autoreisen die Hinweise der niederländischen Polizei.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer. 0031 800 1202
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Nordmazedonien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Nordmazedonien weiterhin gewarnt.
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen und weist derzeit hohe Infektionszahlen auf.
Die Einreise nach Nordmazedonien ist ab dem 26. Juni 2020 wieder uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen. Der Flugverkehr an den internationalen Flughäfen Skopje und Ohrid soll ab 1. Juli 2020 wieder aufgenommen werden.
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung). Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder geöffnet. Alle Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen sind geöffnet.
• Informieren Sie sich auch auf der Website der Deutschen Botschaft Skopje.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

Österreich - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).
Einreise
Die Einreise aus allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Portugal und Schweden, sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des österreichischen Bundessozialministeriums. Die am 24. Juni 2020 von Österreich erlassene partielle Reisewarnung für die Kreise Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen bedeutet bisher keine Einreisebeschränkungen für deutsche Reisende.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Die Voraussetzungen für die Einreise werden auf der Webseite des österreichischen Bundessozialministeriums näher erläutert.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ist erlaubt.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Oman - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman weiterhin gewarnt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Einkaufszentren und die meisten Geschäfte sind inzwischen wieder unter strengen Auflagen geöffnet. Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Bis einschließlich 3. Juli 2020 besteht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein generelles Reiseverbot in die Region Dhofar (Salalah), auf die Insel Masira, in die Bergregionen Jebel Shams und Jebel Al Akhdar sowie für die Sonderwirtschaftszone Duqm.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der omanischen Polizei .
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat über mögliche Rückreisemöglichkeiten und Sonderflüge.

Portugal - Ergänzung:
Wegen einer Zunahme der Corona-Infektionen müssen weite Teile des Großraums Lissabon am 1. Juli zwei Wochen lang wieder in den Lockdown. Das gab der portugiesische Ministerpräsident António Costa bekannt. Die Bewohner der 19 betroffenen Gemeinden im Großraum der Hauptstadt werden demnach nur noch aus dem Haus gehen dürfen, um Einkäufe zu tätigen, zur Arbeit zu fahren oder einen Arzt aufzusuchen. In dieser Zeit werden dort nur Versammlungen von maximal fünf Personen zulässig sein. Die Bezirke im Zentrum Lissabons sind nicht betroffen. Die Region Lissabon ist seit gestern mit knapp 18.000 Infektionsfällen erstmals seit Ausbruch der Pandemie der von Corona am schwersten betroffene Teil des Landes. Bisher war es der Norden gewesen. Quelle: tagesschau.de

Tunesien - Ergänzung:
Touristen aus Deutschland können von diesem Samstag an wieder ohne Beschränkungen oder vorherige Corona-Tests nach Tunesien reisen. Die tunesische Regierung setzte die Bundesrepublik auf eine Liste mit Staaten, in denen die Gefahr einer Infizierung mit dem Coronavirus gering ist, wie das Gesundheitsministerium in Tunis mitteilte. Das gelte auch für Österreich und die Schweiz. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Flugverkehr, Einreise, Aufhebung Ausgangssperre:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs . Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222).
Für die Einreise in die VAE ist ein Covid-19 Test verpflichtend. Für die Einreise in Dubai kann dieser bereits vor Abflug gemacht werden und darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Alternativ wird der Test bei Ankunft am Flughafen Dubai durchgeführt. Bei Einreise in einem anderen Emirat muss der Test bereits vor dem Flug in die VAE durchgeführt werden. Es ist möglich, dass bei Ankunft ein weiterer Test durchgeführt wird.
Darüber hinaus sind der Download und die Registrierung in der Covid-19 App auf dem Smartphone verpflichtend (Dubai: „Covid-19 DXB“; andere Emirate: „Al Hosn UAE“).
Rückkehrende „Residents“ haben damit zu rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen.
Andere Reisende sollen ab dem 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen dürfen. Für sie gilt ebenfalls die Vorlage eines negativen Covid-19 Tests bei der Einreise. Des weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Die landesweite nächtliche Ausgangssperre ist seit 25. Juni aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 ist seit dem 2. Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Inhaber wichtiger Berufe, die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind, behandlungsbedürftige Patienten sowie den Güterverkehr.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso die Bildungseinrichtungen und touristische Sehenswürdigkeiten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die geltenden Regeln.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belarus - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus weiterhin gewarnt.
Die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation wurde für Reisende aus Deutschland inzwischen aufgehoben. Die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests (nicht älter als zwei Tage, in englischer Sprache) wird bei Einreise empfohlen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen der Anrainerstaaten sind noch teilweise geschlossen, bzw. die Einreise- und Durchreise unterliegen weiterhin gewissen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Beachten Sie, dass möglicherweise andere Vorschriften gelten, falls Sie als deutscher Staatsangehöriger aus einem Drittstaat kommend einreisen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.

Frankreich - Änderung Reiseverbindungen, Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten:
Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. In einer Warnstufe „orange“ sind derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana eingestuft, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. Wenn die Einhaltung etwa von Abstandsregeln nicht mehr gewährleistet ist oder örtliche Infektionsherde auftauchen sollten, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Reisende aus Großbritannien und Nordirland nach Frankreich wird eine freiwillige Quarantäne empfohlen. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).
Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten voraussichtlich bis zum 22. Juni 2020 ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus außereuropäischen Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können frei im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) und La Réunion wurden diese Einschränkungen aufgehoben, es gilt weiterhin jedoch eine Quarantänepflicht.
Beschränkungen im Land
Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:
Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete
Von Reisen in die französischen Überseegebiete wird aufgrund fortbestehender Einreise- bzw. Quarantänebestimmungen noch dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab. Bei Einreise auf die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) und nach La Réunion gilt eine 14tägige Quarantänepflicht, die mit vorherigen COVID-Tests ggf. auf 7 Tage verkürzt werden kann.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und bei den deutschen Vertretungen in Frankreich oder beim französischen Außenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Guinea-Bissau - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau weiterhin gewarnt.
Am 26. Mai 2020 hat Guinea-Bissau beschlossen, die Grenzen des Landes wieder für den Personenverkehr zu öffnen. Bedingung für die Einreise ist der Nachweis eines negativen COVID-19 Testergebnisses.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst noch bis zum 25. Juli 2020. Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehört die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwischen 18 Uhr und 7 Uhr. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist es nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Der Personenverkehr zwischen den Regionen ist untersagt. In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Des Weiteren gilt eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen).

Kambodscha - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha weiterhin gewarnt.
Kambodscha hat mit Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 2020 mitgeteilt, dass das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ab sofort aufgehoben wird. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen bei Einreise neben dem von der kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum auch ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD).
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19 Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem dafür vorgesehenen Bereich abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern. Sollte einer der Reisenden positiv auf COVID-19 getestet werden, sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden desselben Fluges negativ getestet werden, wird eine Quarantäne in der eigenen Wohnung angeordnet und durch die lokalen Behörden überprüft. Der Covid-19-Test sowie eine eventuelle Behandlung und Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen; es ist eine Kaution von 3.000 USD in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind zwischen 165 USD für einen Covid-19-Test und ca. 3.000 USD für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.

Kroatien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen war in Kroatien über mehrere Wochen niedrig, nimmt zuletzt allerdings stark zu. Regionale Schwerpunkte sind bisher die Hauptstadt und das Umland von Zagreb, Slawonien sowie die Gespanschaft Mitteldalmatien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Kroatien hat die im März verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats unterliegen grundsätzlich nicht mehr der 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Mit Wirkung vom 25. Juni 2020 unterliegen Reisende aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien jedoch unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wieder der Pflicht zur häuslichen Selbstisolation im Anschluss an ihre Einreise. Ausgenommen hiervon sind Transitreisende. Bei der Einreise ist keine Vorlage eines Gesundheitszeugnisses / einer COVID-19-Negativbescheinigung erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) ist weiterhin eingeschränkt.
Internationale Flugverbindungen bestehen derzeit nur an den Flughäfen Zagreb, Split und Dubrovnik, die Zahl der täglichen Flugverbindungen bewegt sich jeweils im einstelligen Bereich.
Die zwischenzeitliche Aussetzung der Bus- und Zugverbindungen wurde für nationale Verbindungen wieder aufgehoben. Internationale Bus- und Zugverbindungen bestehen allerdings weiterhin nicht.
Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Nach den coronabedingten Einschränkungen des Frühjahrs und als Folge der behördlichen Hygieneempfehlungen fährt der Tourismus erst allmählich wieder hoch. Die touristische Infrastruktur steht daher nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung.
Hygieneregeln
Außerhalb der Unterkunft sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten und sich regelmäßig die Hände waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit 25. Juni 2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden, und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht mehr möglich ist.
• Bitte informieren Sie ergänzend über die Webseite der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Norwegen - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird weiterhin noch gewarnt, da die Einreise von Reisenden aus Deutschland noch nicht ohne weiteres möglich ist und weiterhin Quarantänevorschriften gelten.
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bis einschließlich 14. Juli 2020 gilt: Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben, Eigentum in Norwegen besitzen oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten (u. a. auch Selbständige und Dienstleister) oder Familienangehörige von EWR-Bürgern mit Wohnsitz in Norwegen sind. Ausführliche Informationen zu Einreisebestimmungen und weitere Ausnahmeregelungen bieten das Norwegian Directorate of Immigration (UID).
Einreisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer nachgewiesenen COVID-19-Erkrankung genesen sind und dies medizinisch dokumentieren können. Einreisende mit Symptomen müssen in Isolation und die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.
Voraussichtlich ab dem 15. Juli 2020 soll die Einreise aus den EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island und Liechtenstein auch zu touristischen Zwecken und ohne Quarantäne wieder gestattet werden, sofern es das Infektionsgeschehen in diesen Ländern zulässt. Das norwegische Institut für öffentliche Gesundheit (FHI) soll hierzu eine Länderliste veröffentlichen, die das Infektionsgeschehen in den einzelnen Ländern bewertet und möglicherweise Beschränkungen festsetzt. Die Liste soll alle 14 Tage aktualisiert werden. Jedoch können aufgrund des Infektionsgeschehens auch kurzfristige Änderungen erfolgen, die sich auf die Einreise- und Quarantänebestimmungen auswirken.
Durch- und Weiterreise
Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Eine Durchreise auf dem Landweg derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft in Oslo oder nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.

Paraguay - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay weiterhin gewarnt.
Die Grenzen wurden am 16. März 2020 geschlossen, der Flugverkehr eingestellt. Ein Ende dieser Maßnahmen ist noch nicht beschlossen worden. Die Personen, die mit Sondergenehmigung noch einreisen dürfen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, die vom Gesundheitsministerium kontrolliert wird. Dies gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob die Einreise auf dem Luftweg, dem Landweg oder zu Wasser erfolgte.
Die paraguayische Regierung hält an dem Shutdown aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen fest. Das soziale Leben in der Stadt ist weitestgehend zum Erliegen gekommen. Im gesamten öffentlichen Raum bleibt Mundschutz Pflicht. Geschäfte und Restaurants können unter Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen mit Einschränkungen besucht werden. Änderungen können kurzfristig (mit Inkrafttreten binnen weniger Stunden) bekannt gegeben werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayanischen Gesundheitsministerium.

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan eine Zunahme von Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Dort sind 19 nicht touristische Gemeinden betroffen, in den Bezirken Amadora (alle Gemeinden), Odivelhas (alle Gemeinden), Sintra (Queluz e Belas, Massamé e Monte Abraão, Agualva e Mira Sintra, Algueirão-Mem Martins, Rio de Mouro, Cacém e São Marcos), Loures (Camarate, Unhos, Apelação, Sacavém e Prior Velho) und in Lissabon nur die Gemeinde Santa Clara.. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist voraussichtlich noch bis 30. Juni 2020 nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 30. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 23. Juni 2020 einige Lockerungsmaßnahmen bis zunächst 12. Juli 2020 zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr, Restaurants um 23.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Für die 19 besonders betroffenen Gemeinden (siehe Epidemiologische Lage) gelten vom 29. Juni bis zunächst 12. Juli 2020 strengere Maßnahmen. Insbesondere besteht hier erneut die Bürgerpflicht, sich zu Hause zu isolieren und das Haus nur für unbedingt notwendige Wege, z. B. zur Arbeit, für Einkäufe, für den Arztbesuch, zu verlassen. Spontane Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind hier auf 5 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss entweder bei der Flugbuchung oder spätestens bei der Einreise über die Webseite der Fluggesellschaft eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ muss unmittelbar bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich. Die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste besteht seit 15. Juni 2020 nicht mehr.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 sollen Reisende auch erst bei Einreise einen COVID-19-Test durchführen lassen können und das Testergebnis ohne Einschränkungen abwarten können.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Ruanda - Ergänzung:
Nachdem die Corona-Infektionen wieder steigen, wurden für Teile der Hauptstadt Kigali erneut Ausgangsbeschränkungen ausgesprochen. Der Lockdown für den Gikondo-Hügel im Distrikt Kicukiro sowie einige Teile des Mount Kigali im Distrikt Nyarugenge wird mindestens für 15 Tage gelten. Quelle: BBC

Schweden - Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden wird weiterhin gewarnt, da Schweden die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet.
Die weltweite Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums für Reisen aus Schweden ins Ausland gilt bis 15. Juli 2020.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit im Großraum Stockholm mit den angrenzenden Regionen sowie in den Regionen Västra Götaland, Jönköping und Norrbotten. Während die Zahlen der schwer Erkrankten und Todesfälle deutlich zurückgegangen sind, ist die Zahl der Neuinfizierten seit Anfang Juni konstant hoch, nachdem die Testkapazitäten spürbar ausgeweitet wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden derzeit nicht zu.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen und Fährverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg (Öresundbrücke) ist möglich.
Informationen zur Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Landweg über Dänemark finden Sie auf der Seite der der deutschen Botschaft in Kopenhagen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Eine zwischenzeitliche Begrenzung der Inlandsreisen auf einen bestimmten Radius wurde wieder aufgehoben, unnötige Reisen sollen jedoch weiterhin vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab 50 Personen, das auch für Sportveranstaltungen gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, wenn auch u.U. in geringerer Frequenz.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Ein grundsätzliches Besuchsverbot gilt in den Räumen von Altenheimen, Treffen mit Abstand außer Haus sind möglich. Wenn der Bewohner das Haus nicht verlassen kann, sind die Heime angehalten, sichere Begegnungen dennoch zu ermöglichen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel in Stoßzeiten.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen, wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören,.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des schwedischen Gesundheitsamts , der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin .
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177. Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit . Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet.
Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den vorgenannten Staaten gelten wieder uneingeschränkt. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittsstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch die Schweiz.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr werden entsprechend der Wirtschaftlichkeit nach und nach gelockert.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Es besteht keine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Slowenien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht . Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen.
Eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht nach wie vor für Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Landaufgehalten haben, das auf einer weiteren Länderliste der slowenischen Behörden als Risikoland eingestuft ist, darunter unter anderem Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind wieder geöffnet. Es ist mir einer allmählichen Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu rechnen. Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr ist seit 15. Juni 2020 wieder erlaubt.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen von mehr als 500 Personen sind verboten.
In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9:00 bis 17:00 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei , auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung .
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.

Südafrika - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika weiterhin gewarnt.
Seit dem 27. März 2020 gilt in Südafrika eine landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19. Alle Landesgrenzen sind geschlossen und derzeit grundsätzlich keine Ein- oder Ausreise nach Südafrika möglich. Nahezu alle Flughäfen sind geschlossen, der reguläre internationale Flugverkehr findet nicht statt. Davon ausdrücklich ausgenommen sind Rückkehrflüge. Der Binnenflugverkehr zu geschäftlichen Zwecken ist zwischen einigen wenigen Flughäfen erlaubt.
Seit 1. Juni 2020 gilt „Alert Level 3“ einer fünfstufigen Risikostrategie, die auf der Website des Department of Health näher erläutert wird.. Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Der provinzüberschreitende Personenverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet.
• Sollten Sie sich in Südafrika aufhalten und ausreisen wollen, informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Südafrika.
• Informieren Sie sich zu Covid-19 in Bezug auf Südafrika auf der Website des National Institute for Communicable Diseases bzw. auf der speziell eingerichteten Website des Department of Health .
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den südafrikanischen Behörden gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Südkorea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südkorea weiterhin gewarnt.
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist seit dem 13. April 2020 nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Zudem müssen ab dem 1. Juni 2020 alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis bei der jeweiligen Einreisebehörde beantragen. Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig, und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Bei der Wiedereinreise nach Südkorea ist auf Verlangen bei der Fluggesellschaft und/oder der für die Einhaltung der Einwanderungsbestimmung zuständigen koreanischen Person ein medizinisches Untersuchungszeugnis in englischer oder koreanischer Sprache vorzulegen. Dieses von einem Arzt unterschriebene und von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Zeugnis muss Angaben enthalten zum Tag der Untersuchung, Körpertemperatur, Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Atemproblemen, muskulären und Lungenproblemen. Ausgenommen von der medizinischen Untersuchung und der Vorlage des Zeugnisses sind Inhaber eines „Isolation Exemption Certificate“ (s.u.).
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Südkorea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie - vor - Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Ungeachtet dessen müssen sich alle eingereisten Flugpassagiere, bei Ankunft einem Covid-19 Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den Covid-19 Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Weiter gilt für alle Reisenden, dass seit dem 30. März ein sogenannter "pre boarding check" vor dem Abflug nach Korea erfolgt. Sollte dort eine erhöhte Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr gemessen werden, wird die Mitnahme gegen Kostenerstattung des Fluges verweigert.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.

Tunesien - Änderung Wiederaufnahme Flugverkehr, Entfall Quarantäne/PCR-Test:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien weiterhin gewarnt.
Die tunesischen Behörden haben Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für alle Einreisenden (auch Tunesier) erlassen. Noch bis zum 26. Juni 2020 einschließlich wird verlangt, dass Reisende auf eigene Kosten eine Woche in einem Quarantänehotel verbringen, bevor eine häusliche Quarantäne gestattet wird.
Ab dem 27. Juni 2020 wird der internationale Flug- und Fährverkehr von und nach Tunesien wieder aufgenommen. Einreisende aus Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko „Liste verte“, darunter Deutschland, müssen bei Einreise keinen PCR-Test vorlegen und sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Die aktuelle Länderliste veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium .
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die des tunesischen Gesundheitsministeriums.

Zypern - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei 2 bis 3 % der Reisenden Covid-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein Covid-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde.
Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug auf einer offiziellen zyprischen Webseite online registrieren, dort einen Fragebogen ausfüllen und nach Bestätigung eines weitgehenden Haftungsverzichts gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung den ‚Flight Pass‘ ausdrucken und beim Flug mit sich führen. Nur Personen über 65 Jahren dürfen den Fragebogen per Hand ausfüllen, er wird am Flugschalter zur Verfügung gestellt.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise ausnahmslos erforderlich. Die Kosten dieses Tests sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich zum derzeitigen Stand auf bis zu 60 Euro. Die Testergebnisse werden ca. 24 Stunden später zu Verfügung stehen, bis dahin hat sich der Reisende in der gebuchten Unterkunft in Selbstisolation zu begeben.
Einreisesperren gibt es in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeits- oder Studienerlaubnis gewährt. Alle müssen nach Einreise in jedem Fall in eine 14-tägige Quarantäne in einer hierfür vorgesehenen Unterbringung gehen, Ausländer müssen für diese selbst zahlen. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis können bis zunächst 1. Juli 2020 nicht einreisen.
Die Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie / Green Line) sind bis auf weiteres geschlossen, Ausnahmen sind nur in wenigen Spezialfällen möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder zunehmend Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten. Direktflüge von/nach Deutschland werden voraussichtlich erst ab dem 20. Juni 2020 angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer die Einreisesperren in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel), Verkehr und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
An Stränden ist zwei Meter Abstand zwischen Sonnenliegen für Personen aus unterschiedlichen Gruppen vorgeschrieben. Die Zweimeterregelung wird auch für den Tischabstand in Restaurants, Bars und Cafés angewandt.
Gemeinsame Aktivitäten dürfen in einer Gruppe von maximal zehn Personen ausgeübt werden. Ab den 24. Juni 2020 erhöht sich die maximal erlaubte Personenanzahl auf 100, in geschlossenen Räumen auf 50 Personen. Dies gilt allerdings nicht für Bars, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die bis auf weiteres geschlossen sind.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen der vorgeschriebene Abstand von drei Metern (in geschlossenen Räumen) nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Nach mehr als drei Monaten dürfen heute in Ägypten erstmals wieder Cafés, Clubs, Theater und Fitnessstudios öffnen. Cafés dürfen allerdings nur ein Viertel ihrer Sitzmöglichkeiten ausschöpfen und Wasserpfeifen dürfen aus Hygienegründen nicht ausgegeben werden. Auch Moscheen und Kirchen dürfen wieder Gläubige einlassen. Die großen Freitagsgebete in den Moscheen und Gottesdienste am Sonntag in den Kirchen bleiben aber verboten, teilte Ministerpräsident Mustafa Madbuli mit. Quelle: tagesschau.de

Argentinien - Ergänzung:
Im Großraum der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires werden die weitgehenden Ausgangsbeschränkungen wieder verschärft. Der argentinische Präsident Alberto Fernández verkündete in einer Video-Ansprache zum einen die Verlängerung der bisherigen Maßnahmen bis zum 17. Juli. Zum anderen erklärte er, dass einige Lockerungen in der Hauptstadtregion wegen steigender Infektionszahlen wieder zurückgenommen würden. "Der Großraum Buenos Aires steckt den Rest des Landes an", sagte Fernández. "Wir müssen ihn isolieren." Quelle: tagesschau.de

Großbritannien - Ergänzung:
Wer derzeit nach Großbritannien einreist, muss sich zwei Wochen selbst isolieren. Dagegen protestieren nicht nur Reiseveranstalter und Fluggesellschaften. Nun will die Regierung die Quarantänepflicht lockern - mit einem Ampelsystem: Großbritannien plant Lockerungen für Reisende

Mexiko - Ergänzung:
In Mexiko-Stadt dürfen ab kommender Woche Einzelhandelsgeschäfte und Märkte sowie Restaurants, Hotels und Schönheitssalons wieder öffnen. Bürgermeisterin Claudia Sheinbaum begründete diese Entscheidung mit einem leichten Rückgang der Auslastung der Krankenhäuser. Im Laufe der kommenden Woche sollen sukzessive verschiedene Betriebe in begrenztem Umfang wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen, etwa das Tragen von Mundschutz. Nicht wieder öffnen dürfen etwa Kinos, Kirchen, Schulen, Kneipen und Fitnessstudios. Mexiko gehört mit inzwischen mehr als 200.000 bestätigten Infektionen und mehr als 25.000 Todesfällen zu den derzeit am schlimmsten von der globalen Pandemie betroffenen Ländern. Quelle: tagesschau.de

Peru - Ergänzung:
Die Regierung in Peru hat die Aufhebung der strikten Ausgangssperre für den Großraum Lima und mehrere weitere Regionen des Landes am kommenden Dienstag angekündigt. Gemäß einem Dekret des Präsidenten Martín Alberto Vizcarra Cornejo sollen die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie jedoch in sieben der insgesamt 25 Provinzen in Kraft bleiben. Die landesweite Ausgangssperre gilt bereits seit mehr als hundert Tagen. Nach Regierungsangaben ist das neuartige Coronavirus in der Hauptstadtregion inzwischen auf dem Rückzug - obwohl dort 70 Prozent der mehr als 270.000 landesweit registrierten Infektionsfälle gezählt wurden. Von Dienstag an dürfen sich die meisten Menschen in der Zehn-Millionen-Metropole Lima wieder frei bewegen. Ausgenommen von den Lockerungen sind Kinder unter 15 Jahren und Senioren über 65 Jahren sowie Menschen mit Vorerkrankungen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Ergänzung:
Die spanische Regierung verlängert das Einreiseverbot für Kreuzfahrttouristen. Wie aus einem entsprechenden Gesetzblatt hervorgeht, soll das Anlegen der Touristenschiffe erst nach der Corona-Krise wieder erlaubt werden. Mit der Maßnahme soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Quelle: tagesschau.de

Gruß
Birgitt


skrewdriver
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von skrewdriver »

hallo
in sambia tut sich was,
https://www.24newshd.tv/25-Jun-2020/zam ... ck-to-work
ab 2.7. weiss ich mehr.da fliegt meine bekannte nach lusaka.dann ist bekannt wie die quarantäneregelungen vor ort in lusaka am flughafen tatsächlich sind.
namibia tut sich offentsichtlich sehr schwer.bis jetzt keine klaren regelungen wie gepant wird.
noch ein hinweis.wie es tatsächlich vor ort gehandhabt wird und was bei uns in den medien zu lesen ist,da gibts unterschiede.
beispiel:
ich war zu ebolaszeiten im senegal.bei uns war zu lesen , die grenze nach guinea sei zu.was musste ich vor ort sehen.da schlagbaum an der grenze war offen.die antwort auf meine frage beim zöllner vor ort: wir haben nur stundenweise offen ,nur nicht 24 std. am stück.
gruss matthias
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