Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist weiterhin von COVID-19 stark betroffen. Von einer zweiten Infektionswelle besonders betroffen sind die Provinzen Kordestan, Khusestan, Kermanshah, Hormuzgan, Bushehr, Khorasan Razavi, West-Aserbaidschan und Ost- Aserbaidschan sowie Ilam, Lorestan und Golestan.
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Nach Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine 14-tägige Selbstisolation durchführen und dies schriftlich in einer Eigenerklärung versichern. Sie werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Ab dem 5. Juli 2020 gilt zunächst bis einschließlich 21. Juli 2020 eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Eine Verlängerung dieser Regelung bis August ist möglich.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In einigen Provinzen können wieder weitergehende Beschränkungen eingeführt werden.
Iran teilt Städte je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen ein (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak. Die Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London, Paris und Mailand sowie Manchester (mit Einschränkungen) bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten. Bis zum 22. Juli können Ausländer, die bisher nicht in der Lage waren, Iran zu verlassen, ihr Visum einfach bei der iranischen Ausländerpolizei am Aufenthaltsort verlängern lassen.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.

Irland - Ergänzung:
Irland erwägt, 14-tägige Quarantänebeschränkungen für aus dem Ausland einreisende Personen einzuführen. Entsprechend erforderliche Maßnahmen z.B. an Flughäfen werden diese Woche diskutiert, im Anschluss soll eine mögliche grüne Liste von Ländern herausgegeben werden. Vorausgegangen war Kritik von Oppositionspolitikern und Tourismusunternehmen die kritisiert hatten, dass sich die Besucher nicht an die bisherigen einschränkenden Maßnahmen halten. Quelle: Aljazeera

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die Palästinensische Autonomiebehörde hat im besetzten Westjordanland für die kommenden 14 Tage eine nächtliche Ausgangssperre sowie eine komplette Ausgangssperre an den Wochenenden verhängt. "Reisen sind in allen Gouvernoraten täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens verboten sowie von Donnerstag Abend bis Sonntag Morgen", sagte der palästinensische Regierungssprecher Ibrahim Melhem auf einer Pressekonferenz. Zusätzlich zur allgemeinen nächtlichen Ausgangssperre werden die Großstädte Ramallah, Hebron, Nablus und Bethlehem bis Donnerstagabend vollständig gesperrt. Reisen zwischen den Distrikten ist in den kommenden zwei Wochen verboten. Nur Apotheken und Bäckereien dürfen öffnen. "Es ist strengstens verboten, Hochzeiten, Beerdigungen und Partys zu organisieren", sagte Melhem und fügte hinzu, dass es Palästinensern auch untersagt sei, in israelischen Siedlungen zu arbeiten. Quelle: Aljazeera

Italien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus dem gesamten EU/Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise seit Anfang Juni ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann; in der Region Lombardei besteht Mund-Nase-Schutz Pflicht im gesamten öffentlichen Raum, zusätzlich Handschuh-Pflicht in Geschäften). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Informieren Sie sich bei Autoreisen nach Italien in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch über die Websites der italienischen Regionen für Details zu den Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sowie möglichen Verpflichtungen zur Vorabregistrierung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Kasachstan - Ergänzung:
Kasachstan wird seinen zweiten Lockdown um weitere zwei Wochen bis Ende Juli verlängern und erneut finanzielle Unterstützung für diejenigen anbieten, die ihre Einkommensquelle verloren haben, sagte Präsident Kassym-Jomart Tokayev. "Es gibt erste Anzeichen dafür, dass sich die Situation allmählich verbessert", sagte er in einem Tweet. "Die nächsten zwei Wochen sind wichtig für die vollständige Stabilisierung der Situation." Quelle: Aljazeera

Kenia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia weiterhin gewarnt.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben und diese selbst bezahlen. Die Quarantäneregelungen sollen im Laufe des Juli 2020 gelockert werden, ggf. hin zu einem Verfahren der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die Flughäfen sollen voraussichtlich ab Anfang August 2020 wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Derzeit bestehen Ausnahmen für Rückhol- und Rettungsflüge.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Mali - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali weiterhin gewarnt.
Seit dem 19. März 2020 sind kommerzielle Flüge bis auf weiteres ausgesetzt. Reisemöglichkeiten sind kaum mehr gegeben. Vereinzelte Ausreiseflüge mit Air France finden noch statt.
Die Landesgrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Im öffentlichen Raum ist verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Versammlungen und Zusammenkünfte, auch privater Art, sind untersagt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
• Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art und folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Im Nachgang zu den Parlamentswahlen im April 2020 kommt es seit 10. Juli 2020 in der Hauptstadt Bamako und einigen Städten im Landesinneren zu Protesten und, insbesondere in Bamako, zum Teil zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Sicherheitskräften.
Die Deutsche Botschaft Bamako ist derzeit für den Besucherverkehr geschlossen.
• Bleiben Sie zuhause oder an einem anderen sicheren Ort.
• Vermeiden Sie bis auf weiteres alle Fahrten und Bewegungen insbesondere im Stadtgebiet von Bamako.
• Halten Sie sich über lokale Medien informiert.
• Kontaktieren Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst der Botschaft Bamako.

Marokko - Ergänzung:
Marokko hat über Tanger den vollständigen Lockdown verhängt, nachdem im Hafen neue Cluster von Coronavirus-Infektionen aufgetreten waren. Der Straßen- und Schienenverkehr in und aus Tanger ist eingestellt, die Bewohner sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben - Ausnahmen gelten für Notfälle. Für Fahrten in das Gebiet in und um Tanger ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden erforderlich. Für das Verlassen der Stadt ist eine spezielle Reisegenehmigung erforderlich. Quelle: BBC und Maghreb Post

Österreich - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen insgesamt weniger betroffen; es werden aber regional steigende Infektionszahlen z.B. in Teilen Oberösterreichs vermeldet Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt aufgrund regional steigender Zahlen ab 9. Juli 2020 erneut die Pflicht einen Mund-Nasenschutz zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Öberösterreichischen Landesregierung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Russische Föderation - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Zur Möglichkeit der einmaligen Wiedereinreise hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und von Technikern zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden nach Russland sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter der Nummer +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. In Moskau wurden die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen wiedereröffnet; es gibt noch Einschränkungen bei Veranstaltungen. In Moskau ist in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen innerhalb von Gebäuden ist Pflicht.
Alle internationalen regulären Flüge von und nach Russland sind eingestellt. Gegenwärtig führt Lufthansa im Abstand von zwei Wochen Sonderflüge von Frankfurt nach Moskau-Domodedowo und zurück und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Trotz nach wie vor vieler neuer Corona-Neuinfektionen hat die russische Hauptstadt Moskau die Maskenpflicht gelockert. Von heute an sei der Mund-Nasen-Schutz im Freien freiwillig, teilte die Stadtverwaltung mit. Bereits vor diesem weiteren Schritt der Lockerung waren nur wenige auf den Straßen und Plätzen in Europas größter Metropole mit dem Schutz zu sehen. Vorgeschrieben ist er aber noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und etwa beim Einkaufen. Quelle: tagesschau.de

Serbien - Ergänzung Demonstrationen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden COVID-19-Maßnahmen.
Nach einer deutlichen Zunahme der Coronavirusinfektionen wurde für Belgrad und für mehrere andere Städte und Gemeinden die Ausnahmesituation erklärt. In Belgrad dürfen sich maximal zehn Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. In Geschäften, Shopping-Malls, Cafés, Restaurants, Nachtclubs etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren. In ganz Serbien besteht die Pflicht, im öffentlichen Personenverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Des Weiteren werden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und das Einhalten von Abstandsregeln empfohlen.
In der Belgrader Innenstadt und anderen Städten (Novi Sad, Nis, Kragujevac) kam es in letzter Zeit zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies in nächster Zeit erneut geschieht.
•Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
•Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
•Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
•Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
•Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Spanien - Änderung Hygieneregeln; Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor Kastilien und Leon, Madrid und Katalonien, die aber alle weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5°C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr, auch die Landgrenzen zu Portugal sind seit 1. Juli 2020 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften .
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In zahlreichen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport.Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden auch in den lokalen Medien veröffentlicht. Zurzeit sind folgende Gebiete aufgrund örtlicher Infektionsherde abgeriegelt:
In Katalonien: Kreis Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida.
In Galicien: Kreis La Mariña in der Provinz Lugo, betroffen sind folgende Gemeinden: Alfoz, Barreiros, Buruela, Cervo, Roz, Lourenzá, Mondoñedo, Ourol, Ribadeo, Trabada, O Valadouro, O Vicedo, Viveiro, Xove. Zu dieser Region gehört auch die bei Touristen beliebte Playa de las Catedrales.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die o.a. Gebiete wird gewarnt.
In Aragón gelten Mobilitätsbeschränkungen in der Stadt Zaragoza und Umgebung, in der Stadt Huesca, in den Kreisen Bajo Cinca, La Litera und Cinca Medio (Provinz Huesca) sowie im (Kreis Bajo Aragon-Caspe (Provinz Zaragoza). Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete wird abgeraten.
In folgenden Autonomen Gemeinschaften gilt derzeit eine generelle Maskenpflicht, auch im Freien: Andalusien, Aragón, Balearen, Extremadura, Kantabrien, Katalonien, La Rioja, Murcia sowie in Ordizia im Baskenland.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Das Oberste Gericht Kataloniens hat die erneute Ausgangssperre für mehr als 200.000 Menschen in der Region Katalonien außer Kraft gesetzt. Das Gericht teilte mit, die von der Regionalregierung angeordnete Ausgangssperre verstoße gegen geltendes Recht. Wegen eines neuen Infektionsherds hatte die Regionalregierung am Samstagabend eine Ausgangssperre für den Großraum Lleida (Lérida) verhängt, die am Sonntag in Kraft trat. Bereits gut eine Woche zuvor war die Gegend vom Rest des Landes isoliert worden. Seit Donnerstag gilt in Katalonien eine verschärfte Maskenpflicht, die den Schutz auch im Freien bei Wahrung der Abstandsregeln vorsieht. Die Ausgangssperre für die Gegend ist die erste derartige Maßnahme seit dem Auslaufen des wegen der Corona-Pandemie verhängten Ausnahmezustands in Spanien am 21. Juni. Das Gerichtsurteil kann angefochten werden. Quelle: tagesschau.de

Zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus tritt heute auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln eine verschärfte Maskenpflicht in Kraft. Der Mund- und Nasenschutz muss auf Anordnung der Regionalregierung in allen geschlossenen öffentlichen Räumen sowie auch auf der Straße und im Freien getragen werden, sobald die Möglichkeit besteht, auf andere Menschen zu treffen. Am Strand, am Pool sowie beim Sport muss hingegen weiterhin niemand eine Maske tragen. Die Balearen folgen damit dem Beispiel Kataloniens, wo aufgrund von neuen Infektionsherden bereits seit Donnerstag eine verschärfte Maskenpflicht gilt. Quelle: tagesschau.de

Sri Lanka - Ergänzung:
Nur eine Woche nach den ersten Lockerungen werden die Schulen wieder geschlossen, da die Infektionszahlen erneut ansteigen. Quelle: Aljazeera

Südafrika - Ergänzung:
Wegen der rasant zunehmenden Infektionen verschärft die südafrikanische Regierung die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus erneut. Präsident Cyril Ramaphosa kündigte in einer Ansprache ein erneutes Alkoholverbot, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 4 Uhr und eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung an. Seit der Lockerungen im Juni seien die Infektionen wieder stark gestiegen, erklärte Präsident Ramaphosa. Viele Krankenhäuser sind am Rande ihrer Kapazitäten angelangt. Der nationale Ausnahmezustand wird bis zum 12. August verlängert. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörige gemäß des Mitte Juni eingeführten Ampel-Systems ohne Angabe von Gründen gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Dies gilt in der Regel und ohne Angabe von Gründen auch für Personen mit nachgewiesenem langfristigem oder Daueraufenthalt in einem EU- oder Schengenstaat der grünen Kategorie. Bei Einreise nach Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie von mehr als 12 Stunden muss innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines PCR-COVID-19-Tests aufgesucht werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zur Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
EU-Staatsangehörige und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Ländern der roten Kategorie haben, können grundsätzlich nur in genau definierten Ausnahmefällen einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes, orange mittleres und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Tschechien ist möglich für Deutsche und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder weiteren Ländern der grünen Kategorie gemäß des seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-Systems.
Im Flughafentransit können EU-Staatsangehörige durchreisen, unabhängig davon, ob sie aus einem Land der grünen oder roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems einreisen.
Für Durchreisen auf dem Landweg müssen sich EU-Staatsangehörige, die aus einem Land der roten Kategorie einreisen, am Einreiseort an die regionale Hygienestation wenden und sie informieren, dass die Einreise nur zum Zweck des Transits erfolgt.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die einmalig nach Deutschland zurückkehren, benötigen zur Einreise eine Verbalnote der deutschen Botschaft Prag, die dem Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise vorliegen muss. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft ist während der Geschäftszeiten per E-Mail möglich.
Die Durchreise aus Ländern der roten Kategorie ist nur möglich zur einmaligen Heimreise in das Land des ständigen Aufenthalts und Wohnsitzes. Sie ist nicht möglich für Drittstaater, die ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in einem Land der roten Kategorie haben und auch nicht, um touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen durchzuführen oder Reiserouten zu verkürzen.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für alle aus Ländern der roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transit. Sie besteht im Übrigen nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen tschechischen Bezirken besondere Hygienemaßnahmen gelten. In Prag besteht bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
•Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
•Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Ungarn - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise:
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen, erlebt aber derzeit eine Zunahme der Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist wie bisher die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist ohne Einschränkungen gestattet. Die Einreise ist auch für Reisende aus den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden gestattet sowie für Reisende aus Liechtenstein und der Schweiz. Reisende aus Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden müssen sich bei Einreise einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Bei Verdacht auf eine Infizierung aufgrund von COVID-19-Symptomen wird die Einreise verweigert. Liegt kein Verdacht auf eine Infizierung vor, so ist dennoch eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten. Dieser Regelung sind alle Reisenden aus Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China und den Vereinigten Staaten von Amerika unterworfen.
Ungarische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, die nicht über die ungarische Staatsangehörigkeit verfügen, sowie Ausländer, die zum permanenten Aufenthalt in Ungarn berechtigt sind oder Inhaber eines Aufenthaltstitels für mehr als 90 Tage sind, sowie deren Familienmitglieder dürfen nach Ungarn einreisen, müssen sich aber einer Gesundheitskontrolle unterziehen, wenn sie aus einem der oben genannten Staaten kommen. Die Zugehörigkeit zur Familie ist durch offizielle Dokumente nachzuweisen.
Eine Befreiung von der Quarantäne ist aufgrund einer Sondergenehmigung der ungarischen Polizei möglich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online über die Website der ungarischen Polizei erfolgen.
Reisende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und der Ukraine dürfen ab 15. Juli 2020 nicht mehr nach Ungarn einreisen. Dies gilt auch für Reisende aus afrikanischen, südamerikanischen und allen asiatischen Staaten mit Ausnahme von Japan und der VR China.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten gestattet.
Für alle übrigen Reisenden, denen eine Einreise unter Einschränkungen gestattet ist, gilt für den Transit, dass sie sich bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen müssen, den Reisezweck im Zielland nachweisen müssen, die Weiterreise in das nächste Transitland gesichert sein muss, die vorgeschriebene Reiseroute grundsätzlich nicht verlassen werden darf und der Reisezeit von maximal 24 Stunden eingehalten werden muss.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Einschränkungen im internationalen Flug- und Zugverkehr bestehen nicht. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen wieder öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

Zypern - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der ‚Flight Pass‘ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen müssen. Nach Einreise über die Türkei wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt, der kostenfrei ist. Sämtliche Reisende müssen anschließend in ihren Hotelzimmern/ihren Unterkünften in Quarantäne untergebracht bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch alle anderen Reisenden des Fluges in Quarantäne verbleiben müssen. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests, die Kosten für die Quarantäne muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie / Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
In Australien wurden Grenzkontrollen verstärkt und der Besuch von Gaststätten eingeschränkt. Damit reagierten die verantwortlichen Stellen auf eine Häufung von Infektionen in den Bundesstaaten Victoria und New South Wales. Quelle: tagesschau.de

Belize - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belize weiterhin gewarnt.
Belize hat seine Grenzen am 4. April 2020 geschlossen. Bisher dürfen nur belizische Staatsangehörige, Personen mit einem belizischen Daueraufenthaltstitel und in Belize akkreditierten Diplomaten einreisen.
Auf öffentlichen Plätzen gilt weiterhin für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie soziale Distanz zu betreiben. Ausnahmen gelten bei sportlichen Aktivitäten, in Restaurants oder bei Autofahrten im Familienkreis. Unternehmen, die entweder die Maskenpflicht vorschreiben oder die Regeln der sozialen Distanz einhalten, dürfen wieder operieren. Beim öffentlichen Verkehr gelten strenge Hygieneprotokolle.
Aufgrund moderater Zahlen und momentan keiner weiteren Neuerkrankungen, hat die Regierung eine graduelle Öffnung des Landes beschlossen. Der internationale Flughafen von Belize soll voraussichtlich und in Abhängigkeit der weiteren Lageentwicklung ab dem 15. August 2020, als Teil eines 5-Phasen-Plans, wieder für internationale Reisen geöffnet werden. Die Eröffnung von bestimmten Hotels, Restaurants und touristischen Plätzen wird unter strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften erlaubt.
Ab dem 15. August 2020 gelten daher nachfolgende Einreisebestimmungen:
Alle reisenden Touristen müssen die Gesundheits-App ‘Belize Health App’ vor Abflug herunterladen und die geforderten Daten angeben.
Passagiere, die ein negatives Testergebnis eines COVID-19-PCR-Tests vorlegen, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Reise erfolgt ist, wird die sofortige Einreise nach Belize über eine Schnellspur ermöglicht.
Passagiere, die keinen negativen COVID-19-Test vorweisen können, müssen bei der Ankunft in Belize einen Test auf eigene Kosten durchführen. Ein negatives Testergebnis ermöglicht die Einreise nach Belize.
Passagiere, die bei Einreise auf dem internationalen Flughafen von Belize positiv auf COVID-19 getestet werden, werden in obligatorische Quarantäne für eine Mindestdauer von 14 Tagen auf eigene Kosten verwiesen.
•Informieren Sie auch auf der Webseite des Belize Tourism Board.

Bulgarien - Änderung Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Innerhalb der vergangenen Wochen sind die Fallzahlen jedoch stark angestiegen. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden - eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 31. Juli 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Ecuador - Ergänzung:
Die Galapagos-Inseln öffnen ab heute wieder für Touristen. Voraussetzung für den Besuch: Tragen von Masken sowie Handdesinfektion. Zudem ist der Besuche an besonders frequentierten Orten auf drei Stunden beschränkt. Quelle: BBC

Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete: Aufhebung Quarantäne Guadeloupe:
Seit dem 11. Juli müssen Reisende nach Guadeloupe 3 Tage vor Abflug einen COVID-19- Test durchführen. Wenn das Testergebnis positiv ist, kann die Reise nicht angetreten werden, bei negativem Testergebnis ist die Einreise möglich, eine Quarantänepflicht besteht nicht. Quelle: AA

Frankreich - Ergänzung:
Frankreich kündigt eine mögliche Maskenpflicht ab dem 1. August an. Quelle: BBC

Großbritannien - Ergänzung:
Ab dem 24. Juli gilt Maskenpflicht in Geschäften. Wer die neue Regelung missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Pfund rechnen. Großbritannien schrieb dies bisher nur im öffentlichen Nahverkehr vor. Quelle: tagesschau.de

Guatemala - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala weiterhin gewarnt.
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt, ebenso wie der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Der Ausnahmezustand (Estado de Calamidad) dauert weiterhin an. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr. Am Wochenenden gilt die Ausgangssperre ab Samstag 14 Uhr bis Montag 5 Uhr. Supermärkte und Lebensmittelläden und Restaurants mit einem Lieferservice dürfen von 6 Uhr bis 16 Uhr öffnen. Banken und Finanzzentren, Versicherungsanstalten als auch Hotels dürfen ihre Geschäfte zwischen 5 Uhr und 17 Uhr führen. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten sowie akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr unterliegt den im Folgenden genannten Bestimmungen:
In den Departements Guatemala, Sacatepéquez, Escuintla, Suchitepéquez, Quetzaltenango, Izabal, El Progreso, Zacapa und San Marcos gilt zusätzlich eine Beschränkung der Mobilität mit privaten Kraftfahrzeugen (P-Kennzeichen) unter Androhung eines Bußgelds in Höhe von 500 GTQ. Es dürfen dort abwechselnd nur Fahrzeuge, deren letzte Ziffer gerade/ungerade ist an den entsprechend geraden/ ungeraden Tagen zirkulieren. An Sonntagen ist der Automobilverkehr untersagt.
Schulen, Universitäten, Bars, etc. sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken dürfen rund um die Uhr öffnen.
Die Einführung eines Ampelsystems mit vorbestimmten Maßnahmen abhängig von der Anzahl der neuen Krankheitsfälle wurde angekündigt. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Website des Gobierno de Guatemala unter „Tablero de Salud“.
•Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig, und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.

Indien - Ergänzung:
Angesichts steigender Corona-Ansteckungszahlen sind in Indien Ausgangssperren für fast 150 Millionen weitere Menschen verhängt worden. Nach den Behörden der südindischen Metropole Bangalore mit ihren 13 Millionen Einwohnern ordnete auch die Regierung des nordostindischen Bundesstaates Bihar eine Ausgangssperre für ihre rund 125 Millionen Einwohner an. Sie soll am Donnerstag beginnen und bis zum Monatsende dauern. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Teheran geht in den nächsten Lockdown. Universitäten, Schulen, Bibliotheken, Hochzeitsorte, Schönheitssalons, Moscheen, Kinos, Theater und Museen werden für eine Woche geschlossen. Auch soziale, kulturelle und religiöse Zeremonien werden vorübergehend verboten. Quelle: BBC

Island - Ergänzung:
Urlauber aus Deutschland müssen sich bei der Einreise nach Island ab Donnerstag nicht mehr auf Corona testen lassen. Gleiches gelte für Reisende aus Dänemark, Norwegen und Finnland, teilte die isländische Regierung mit. Der isländische Chef-Epidemiologe Thórólfur Gudnason habe entschieden, dass man die Länder als Gebiete mit geringem Corona-Risiko einstufen könne. Bedingung für die testfreie Einreise ist, dass man sich in den 14 Tagen zuvor nicht in einem Risikogebiet befunden hat. Für alle anderen Reisenden, die nach Island kommen dürfen, gilt weiterhin, dass sie sich am Flughafen auf das Coronavirus testen lassen können, um die ansonsten obligatorische 14-tägige Quarantäne zu vermeiden. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Italien will viele Corona-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mindestens bis Ende Juli beibehalten. Das kündigte Gesundheitsminister Roberto Speranza im Parlament an. In Italien muss weiterhin eine Atemschutzmaske tragen, wer Bars, Restaurants, Geschäfte, Busse und Bahnen betritt. Es gelten zudem Abstandsregeln. Einreisen aus vielen Nicht-EU-Ländern bleiben entweder verboten, oder Reisende müssen in eine zweiwöchige Quarantäne. Es bestehe das "Risiko, das Coronavirus aus dem Ausland zu importieren", zitierten italienische Nachrichtenagenturen Speranza im Senat, der kleineren der zwei Parlamentskammern. Deshalb blieben die Kontrollen an Flughäfen und in Häfen sowie bei Migrantenbooten streng, sagte er. Nach Medienberichten sollten die Öffnung von Diskotheken und der Start von Kongressen, die für Mitte Juli erwartet worden waren, auch mindestens bis Ende des Monats verschoben werden. Quelle: tagesschau.de

Kanada - Ergänzung:
Die USA und Kanada beraten derzeit, ihre gemeinsame Grenze für nicht wesentliche Reisen bis zum 31. August geschlossen zu halten. Eine endgültige Entscheidung soll in den kommenden Tagen fallen. Quelle: Aljazeera

Kenia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia weiterhin gewarnt.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf Weiteres untersagt. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben und diese selbst bezahlen. Ein negativer COVID-19-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, sollte mitgeführt werden. Die Quarantäneregelungen sollen eventuell im Laufe des Juli 2020 gelockert werden.
Die Flughäfen sollen voraussichtlich ab Anfang August 2020 wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Derzeit bestehen Ausnahmen für Rückhol- und Rettungsflüge.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Kolumbien - Ergänzung Verlängerung Ausgangssperre:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist bis Ende August 2020 ausgesetzt, es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 31. Juli 2020 ausgesetzt. Eine generelle Verlängerung dieser Maßnahme ist zu erwarten, mit Wiederaufnahme vereinzelter weniger Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis mindestens 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogotá fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá. Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 31. Juli 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. Für Bogota wurden die Maßnahmen der Kontaktsperre (aislamiento preventivo obligatorio) bis zum 31. August 2020 verlängert. Damit bleibt die Bewegungsfreiheit in Bogotá weiter stark eingeschränkt; das Verlassen der Stadt ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Eine generelle Ausgangssperre gilt in Bogotá nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt) Daneben gelten seit 13. Juli 20202 bis zunächst 23. August zeitlich versetzt nach Zonen Bogotás weitere Einschränkungen . Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 31. Juli 2020 hinaus ist zu erwarten.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Kroatien - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen war in Kroatien über mehrere Wochen niedrig, nimmt zuletzt allerdings stark zu. Regionale Schwerpunkte sind bisher die Hauptstadt und das Umland von Zagreb, Slawonien sowie die Gespanschaft Split-Dalmatien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien besteht keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht mehr. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) ist weiterhin eingeschränkt.
Internationale Flugverbindungen bestehen, die Zahl der täglichen Flugverbindungen bewegt sich jeweils im einstelligen Bereich.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit nur in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Nach den coronabedingten Einschränkungen des Frühjahrs und als Folge der behördlichen Hygieneempfehlungen fährt der Tourismus erst allmählich wieder hoch. Die touristische Infrastruktur steht daher nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung.
Hygieneregeln
Außerhalb der Unterkunft sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten und sich regelmäßig die Hände waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Seit 13. Juli 2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen. Die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt fort.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden, und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht mehr möglich ist.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage; Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit gewarnt, da Luxemburg die Neuinfiziertenzahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen und erlebt derzeit wieder eine Zunahme von Neuinfektionen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu sechs Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zwanzig Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, Supermärkten und Geschäften, sowie öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 1,5 m sind einzuhalten.
Gäste in Restaurants, Gaststätten und Bars müssen sich setzen und den Mindestabstand von zwei Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Madagaskar - Ergänzung:
Nach einem Anstieg der Fallzahlen werden in der Hauptstadt Antananarivo Soldaten eingesetzt, um den 15-tägigen Lockdown durchzusetzen. Quelle: BBC

Malaysia - Ergänzung:
Die Grenzbeschränkungen zwischen Malaysia und Singapur sollen gelockert werden. Voraussetzung für die wechselseitige "grüne Gasse" ist, dass alle Reisende einen PCR-Test durchlaufen und eine detaillierte Reiseroute für die Dauer des Besuchs einreichen müssen. Die neuen Maßnahmen werden voraussichtlich am 10. August in Kraft treten. Die Einzelheiten der Vereinbarungen - einschließlich der Gesundheitsprotokolle und des Antragsverfahrens - werden 10 Tage zuvor bekannt gegeben. Quelle: Aljazeera

Malta - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Irland, Island, Italien , Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien , Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Ab dem 15. Juli 2020 gilt dies auch für Reisende aus folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bulgarien, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowenien, Vatikan, Türkei, Jordanien, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, China, Thailand, Indonesien, Marokko, Tunesien, Ruanda, Uruguay.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per Mail stellen.
Bei Einreise müssen sie einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden wieder angeboten.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., dürfen wieder öffnen.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Moldau, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Für Touristen besteht weiter ein Einreiseverbot in die Republik Moldau.
Es sind jedoch einzelne Ausnahmen vom generellen Einreiseverbot beschlossen worden:
• für Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• für Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• für Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“,
• für Pendler/innen und für Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- und Schienenverkehr,
• für Transitreisende und
• für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.).
Die vier letztgenannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau ist seit 15. Juni 2020 wieder aufgenommen worden. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.

Österreich - Änderung Einreise: Aufhebung Einreisebeschränkung für Kreis Gütersloh, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen insgesamt weniger betroffen; es werden aber regional steigende Infektionszahlen z.B. in Teilen Oberösterreichs vermeldet Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist wieder uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss u.a. getragen werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Er muss zudem getragen werden bei Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt aufgrund regional steigender Zahlen ab 9. Juli 2020 erneut die Pflicht einen Mund-Nasenschutz zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Öberösterreichischen Landesregierung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Oman - Ergänzung:
Oman wird seinen Bürgern wieder erlauben, außerhalb des Landes zu fliegen. Dies muss jedoch bei den Behörden beantragt werden und nach ihrer Rückkehr sind sie zur Quarantäne verpflichtet. Ab wann diese neue Regeleung greift, ist noch unklar. Über die Regionen Dhofar und Masirah wurde ein Lockdown verhängt, ohne Angabe von Gründen. Quelle: Aljazeera

Philippinen - Ergänzung:
Auf den Philippinen wurde der stärkste Anstieg von Neuinfektionen seit Ausbruch der Pandemie registriert. Ein Teil der Hauptstadt Manila wurde unter Lockdown gesetzt. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan eine Zunahme von Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Dort sind 19 nicht touristische Gemeinden betroffen, in den Bezirken Amadora (alle Gemeinden), Odivelhas (alle Gemeinden), Sintra (Queluz e Belas, Massamé e Monte Abraão, Agualva e Mira Sintra, Algueirão-Mem Martins, Rio de Mouro, Cacém e São Marcos), Loures (Camarate, Unhos, Apelação, Sacavém e Prior Velho) und in Lissabon nur die Gemeinde Santa Clara.. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 37,5°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 1. Juli 2020 einige Lockerungsmaßnahmen bis Ende Juli 2020 zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr, Restaurants um 23.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Für die 19 besonders betroffenen Gemeinden (siehe Epidemiologische Lage) gelten bis Ende Juli 2020 strengere Maßnahmen. Insbesondere besteht hier erneut die Bürgerpflicht, sich zu Hause zu isolieren und das Haus nur für unbedingt notwendige Wege, z. B. zur Arbeit, für Einkäufe, für den Arztbesuch, zu verlassen. Spontane Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind hier auf 5 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt. Es gibt zudem ein Online-Formular für Reisen zwischen den Inseln.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von Schiffen bis auf weiteres nur gestattet, wenn die Abfahrt von nationalen (portugiesischen) Häfen erfolgte. Andere Schiffe dürfen nur bei Seenot, dringender Reparatur oder zur notwendigen (medizinischen) Versorgung anlegen. In diesen Fällen sollte die Gesundheitsbehörde der Azoren vorab kontaktiert werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Rumänien - Änderung Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braşov und Vrancea. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden wieder statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 16. Juli 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.

Schweden - Änderung Epidemiologische Lage; Aufhebung Reisewarnung:
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 stark betroffen. Nachdem die Zahlen der schwer Erkrankten und Todesfälle deutlich zurückgegangen sind, blieb die Zahl der Neuinfizierten im Juni konstant hoch, sinkt aber seit Anfang Juli kontinuierlich bei weiterhin hohem Testniveau. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in Gävleborg und Jönköping.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden derzeit nicht zu.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen und Fährverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg (Öresundbrücke) ist möglich.
Informationen zur Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Landweg über Dänemark finden Sie auf der Seite der deutschen Botschaft in Kopenhagen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Eine zwischenzeitliche Begrenzung der Inlandsreisen auf einen bestimmten Radius wurde wieder aufgehoben, unnötige Reisen sollen jedoch weiterhin vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab 50 Personen, das auch für Sportveranstaltungen gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, wenn auch u.U. in geringerer Frequenz.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Ein grundsätzliches Besuchsverbot gilt in den Räumen von Altenheimen, Treffen mit Abstand außer Haus sind möglich. Wenn der Bewohner das Haus nicht verlassen kann, sind die Heime angehalten, sichere Begegnungen dennoch zu ermöglichen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel in Stoßzeiten.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen, wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des schwedischen Gesundheitsamts , der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177. Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Singapur - Ergänzung:
Die Grenzbeschränkungen zwischen Malaysia und Singapur sollen gelockert werden. Voraussetzung für die wechselseitige "grüne Gasse" ist, dass alle Reisende einen PCR-Test durchlaufen und eine detaillierte Reiseroute für die Dauer des Besuchs einreichen müssen. Die neuen Maßnahmen werden voraussichtlich am 10. August in Kraft treten. Die Einzelheiten der Vereinbarungen - einschließlich der Gesundheitsprotokolle und des Antragsverfahrens - werden 10 Tage zuvor bekannt gegeben. Quelle: Aljazeera

Spanien - Ergänzung:
In der spanischen Region Katalonien hat sich der Streit über die Verhängung einer strikten Ausgangssperre zugespitzt. Nachdem eine Richterin die Lockdown-Anordnung für die Großstadt Lleida und sieben umliegende Gemeinden gekippt hatte, erließ Regionalpräsident Quim Torra am Montagabend ein Dekret zur Durchsetzung dieses ersten Ausgehverbots in Spanien seit dem Ende des landesweiten Notstands am 21. Juni. Betroffen sind rund 160.000 Menschen. Quelle: tagesschau.de

Thailand - Ergänzung:
Nach einem Wiederanstieg eingeschleppter Coronafälle hat Thailands Regierung verschärfte Einreisebestimmungen für Ausländer angekündigt. Alle ankommenden internationale Flüge sind derzeit gecancelt. Quelle: BBC

Turkmenistan - Ergänzung:
Turkmenistan hat den Bahnverkehr für die Woche vom 16. bis 23. Juli ausgesetzt. Gründe dafür wurden keine genannt, offiziell ist Turkmenistan bisher coronafrei. Quelle: Aljazeera

Ungarn - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Ungarn ist von COVID-19 weniger betroffen. Die Zahlen bewegen sich auf nahezu konstantem Niveau. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Budapest. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist ohne Einschränkungen gestattet. Eine uneingeschränkte Einreise ist auch für Reisende aus den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden gestattet sowie für Reisende aus Liechtenstein und der Schweiz.
Reisende aus Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China und den Vereinigten Staaten von Amerika müssen sich bei Einreise einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Bei Verdacht auf eine Infizierung aufgrund von COVID-19-Symptomen wird die Einreise verweigert. Liegt kein Verdacht auf eine Infizierung vor, so ist dennoch eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Ungarische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, die nicht über die ungarische Staatsangehörigkeit verfügen, sowie Ausländer, die zum permanenten Aufenthalt in Ungarn berechtigt sind oder Inhaber eines Aufenthaltstitels für mehr als 90 Tage sind, sowie deren Familienmitglieder dürfen nach Ungarn einreisen, müssen sich aber einer Gesundheitskontrolle unterziehen, wenn sie aus einem der oben genannten Staaten kommen. Die Zugehörigkeit zur Familie ist durch offizielle Dokumente nachzuweisen.
Eine Befreiung von der Quarantäne ist aufgrund einer Sondergenehmigung der ungarischen Polizei möglich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online über die Website der ungarischen Polizei erfolgen.
Reisende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und der Ukraine dürfen ab 15. Juli 2020 nicht mehr nach Ungarn einreisen. Dies gilt auch für Reisende aus afrikanischen, südamerikanischen und allen asiatischen Staaten mit Ausnahme von Japan und der VR China.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten gestattet.
Für Reisende aus der Ländergruppe Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie Großbritannien, Norwegen, der Russischen Föderation, Serbien, Japan, VR China und den Vereinigten Staaten von Amerika, denen eine Einreise unter Einschränkungen gestattet ist, gilt für den Transit, dass sie sich bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen müssen, den Reisezweck im Zielland nachweisen müssen, die Weiterreise in das nächste Transitland gesichert sein muss, die vorgeschriebene Reiseroute grundsätzlich nicht verlassen werden darf und der Reisezeit von maximal 24 Stunden eingehalten werden muss.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen wieder öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.

USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die USA und Kanada beraten derzeit, ihre gemeinsame Grenze für nicht wesentliche Reisen bis zum 31. August geschlossen zu halten. Eine endgültige Entscheidung soll in den kommenden Tagen fallen. Quelle: Aljazeera

Yemen - Ergänzung:
Jemens Houthi-Rebellen lockern eine Reihe von Coronavirus-Beschränkungen. Restaurants, Hochzeitssäle, öffentliche Bäder, Parks und Spielplätze dürfen wieder öffnen. Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Quelle: Aljazeera.

Zypern - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen müssen. Nach Einreise über die Türkei wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt, der kostenfrei ist. Sämtliche Reisende müssen anschließend in ihren Hotelzimmern/ihren Unterkünften in Quarantäne untergebracht bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch alle anderen Reisenden des Fluges in Quarantäne verbleiben müssen. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests, die Kosten für die Quarantäne muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie / Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
•Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
•Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle ist kontinuierlich sinkend. Pro Kopf am stärksten betroffen war die Provinz Limburg, danach die Provinzen Lüttich und West-Flandern, gefolgt von den Provinzen Flämisch-Brabant, Luxemburg und Brüssel.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen. Informationen hierzu sind auf der Webseite www.info-coronavirus.be/de/faq/ unter „International“ zu finden.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Website des belgischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 15 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 15 Personen einschließlich Kinder beschränkt. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen. Seit 11. Juli 2020 gilt die Maskenpflicht auch in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken sowie Theater- und Konferenzsälen.
Vereinzelt haben Kommunen auch in Haupteinkaufsstraßen Maskenpflicht angeordnet oder ein Fußgängerleitsystem eingerichtet.
Besonderheiten in den Regionen
Die belgischen Abstands- und Hygieneregelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.

Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina weiterhin gewarnt.
Ab dem 16. Juli 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und Staatsangehörige aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein wieder gestattet unter der Voraussetzung, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Regelung gilt auch für alle Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedstaats oder Islands, Norwegens, der Schweiz und Liechtensteins, eines Visum eines EU-Mitgliedstaats oder ein Schengen-Visum für mehrmalige Einreise verfügen.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Beachten Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

China - Ergänzung:
China lockert die Beschränkungen für den Inlandstourismus weiter, nachdem in den letzten neun Tagen keine neuen lokalen Fälle von COVID-19 gemeldet wurden. Nach einer am Diienstag veröffentlichten Richtlinie des Ministeriums für Kultur und Tourismus dürfen Touristenattraktionen von 30 auf 50 Prozent ihrer täglichen Besucherkapazität hochfahrenund Gruppenreisen zwischen Provinzen werden wieder erlaubt. Quelle: Aljazeera

Irak - Ergänzung:
In Bagdad dürfen wegen der Corona-Pandemie an den Tagen von Donnerstag bis Sonntag keine Autos genutzt werden. Darum schwenken die Einwohner auf das Fahrrad um - zumindest die Männer. Denn für Frauen ist das Fahrradfahren verboten. Quelle: tagesschau Video

Island - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist ab dem 16. Juli 2020 wieder ohne COVID-19-Test und ohne Quarantäne möglich, wenn sich der Reisende 14 Tage vor Abreise nach Island nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Reisende aus Hochrisikogebieten können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.
Isländische Staatsangehörige und Einwohner Islands anderer Staatsangehörigkeiten, die sich bei Einreise aus Hochrisikogebieten für die Durchführung eines COVID-19-Tests entschieden haben, müssen sich seit dem 13. Juli 2020 direkt nach der Einreise in eine fünftägige Heimquarantäne begeben. Nach Ablauf muss ein zweiter Test (kostenfrei) durchgeführt werden. Touristen, Besuchsreisende und sonstige Reisende ohne Wohnsitz in Island sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada .
Reiseverbindungen
Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit auf 500 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
In Island besteht keine Masken-/Handschuhpflicht, die Abstandsregel von zwei Metern wird jedoch angeraten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Website des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Website der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der auch deutschsprachigen Website des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs ) sowie auf der Website der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Jamaika - Ergänzung:
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika weiterhin gewarnt.
Seit dem 15. Juni 2020 sind die Flug- und Seehäfen für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende geöffnet. Ausländische Residenten, Touristen und Geschäftsreisende müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Davon abhängig ist auch, ob ein Covid-19-Test bei Ankunft erfolgt oder nicht. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. Nicht-jamaikanische Reisende, die weder aus touristischen noch geschäftlichen Gründen einreisen, werden auf jeden Fall nach Einreise getestet. Das Testergebnis ist gemäß der Anweisung der Gesundheitsbehörden abzuwarten.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen jedoch beschränkt auf einen von der Tourismusbehörde festgelegten Korridor entlang der Nordküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten Covid-19-Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind zunächst noch nicht möglich.
Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 65 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Die Anfang Juni eingeführte landesweite nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr gilt bis auf weiteres. Es ist zwingend vorgeschrieben, eine Nasen- und Mundschutzmaske in der Öffentlichkeit zu tragen.
Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Kingston.

Japan - Ergänzung:
In Tokio wird einem Medienbericht zufolge die höchste von vier Alarmstufen im Zusammenhang mit Coronaviren ausgerufen. Hintergrund sind steigende Fallzahlen vor allem bei jungen Arbeitern in den Zwanzigern und Dreißigern in den Rotlichtvierteln der Metropole. Die höchste Stufe deute darauf hin, dass sich "Coronavirus-Infektionen sehr wahrscheinlich ausbreiten", schreibt die Zeitung "Asahi". Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Ab 16. Juli 2020 besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In den ersten ca. zwei Wochen wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Zur Handhabung der ab dem 16. Juli 2020 geltenden Registrierungspflicht bei Durchreisen ist noch nichts bekannt.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland bleiben allerdings geschlossen.
Reiseverbindungen
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni 2020 bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, d.h. z.B. in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Malaysia - Ergänzung:
Nach vier Monaten Pause wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb teilweise wieder aufgenommen. Quelle: Aljazeera

Niederlande - Änderung Einreise, Hygieneregeln:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Reisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung. Unterkünfte müssen nachweislich vor Reiseantritt reserviert werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Norwegen - Änderung Einreise, Durch-/Weiterreise: Aufhebung Einreisebeschränkungen, Aufhebung Reisewarnung:
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das norwegische Außenministerium hat am 10. Juli 2020 eine Liste mit Ländern veröffentlicht, aus denen die Einreise seit dem 15. Juli 2020 wieder frei gestattet ist. Darunter fällt auch Deutschland.
Seit dem 15. Juli 2020 ist die Einreise aus Deutschland ist für alle Zwecke wieder erlaubt. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit.
Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird von dem Norwegian Institute of Public Health (Folkehelseinstitut) alle vierzehn Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.
Die jeweils aktuelle Liste kann auf der Website des Norwegian Institute of Public Health auf Englisch abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist quarantänefrei über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen. Dort finden Sie auch die Liste der Länder, aus denen die Einreise seit dem 15. Juli 2020 wieder gestattet ist.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Oslo oder nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.

Österreich - Ergänzung:
Eigentlich hatten die österreichischen Behörden in Aussicht gestellt, dass ab August die Nachtclubs landesweit wieder öffnen könnten. Doch diese Lockerung wurde nun auf unbestimmte Zeit verschoben, hieß es vom Gesundheitsministerium. Grund sind die seit Mitte Juni wieder leicht ansteigenden Corona-Fallzahlen. Nun solle die Lage aller zwei Wochen neu bewertet werden. Auch Lokale und Bars in Österreich unterliegen noch Auflagen: Sie dürfen weiterhin nur bis 1 Uhr nachts öffnen. Quelle: tagesschau.de

Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem die Ausbrüche in den Kohlegruben in der Wojewodschaft Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Südkorea und die Ukraine sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 27. Juli 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze.
Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50% öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht.
Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos, Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen; Wiederaufnahme von Proben u.Ä. Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.
Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 2-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 2 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Ruanda - Ergänzung:
Ausgewählte Gebiete im Südwesten Ruandas stehen seit heute unter Lockdown. In den Distrikten Nyamasheke und Nyamagabe wurdenfür die kommende zwei Wochen Bewegungsbeschränkungen eingeführt - auch in einem Flüchtlingslager, in dem Tausende Kongolesen leben. Bereits vergangene Woche wurde die erneute Ausgangssperre in der Haupstadt Kigali um zwei Wochen verlängert. Ausnahmen gelten lediglich für den Weg zur Arbeit, das Besorgen von Lebensmitteln sowie Aufsuchen medizinischer Hilfe. Quelle: BBC

Senegal - Ergänzung:
Senegal hat heute nach 4 Monaten Pause den internationalen Flugverkehr wieder aufgenommen. Ankommende Passagiere müssen bei Einreise den Nachweis von einem zugelassenen Labor erbringen, dass sie in den letzten sieben Tagen einen negativen Coronavirus-Test durchgeführt haben. Das Zertifikat muss von einem Labor aus dem Land stammen, in dem die Reise angetreten wurde. Land- und Seegrenzen bleiben weiterhin geschlossen. Der Ausnahmezustand sowie die Ausgangssperre sind aufgehoben. Quelle: Aljazeera

Serbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden COVID-19-Maßnahmen.
Nach einer deutlichen Zunahme der Coronavirusinfektionen wurde für Belgrad und für mehrere andere Städte und Gemeinden die Ausnahmesituation erklärt. In ganz Serbien dürfen sich maximal zehn Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln, dabei ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. Im öffentlichen Personenverkehr, in Geschäften, Einkaufszentren, Cafés, Restaurants, Nachtclubs usw. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren. Auch bei Aufenthalten im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn es nicht möglich ist, dort eine Distanz von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
In der Belgrader Innenstadt und anderen Städten (Novi Sad, Nis, Kragujevac) kam es in letzter Zeit zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies in nächster Zeit erneut geschieht.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über von COVID-19 besonders betroffene Gemeinden und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
• Informieren Sie sich zu den Infektionsfällen und Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717, wenn Sie Symptome aufzeigen oder vermuten mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen zu sein.
• Deutschen Staatsangehörigen, die sich in Serbien aufhalten, wird dringend geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Spanien - Ergänzung:
Für rund 160.000 Menschen in der spanischen Region Katalonien gelten aufgrund eines Anstiegs der Infektionen erneut scharfe Beschränkungen. Ein Gericht genehmigte eine entsprechende Anordnung der Regionalregierung, mit der die Einwohner von Lleida und sechs benachbarten Städten aufgefordert werden, zu Hause zu bleiben. Hotels, Restaurants und Bars sollen geschlossen bleiben. Lediglich das Abholen von Speisen und Auslieferungen sind gestattet. Quelle: tagesschau.de

Auch das Feiern am "Ballermann" auf Mallorca ist beendet: Die Kneipen und Lokale der "Bier"- und der "Schinkenstraße" müssen ab heute für zwei Monate schließen. Gleiches gilt für sämtliche Lokale in der Straße Puerto Ballena im Touristenort Magaluf. Die Beschränkungen sind die Folge des vergangenen Wochenendes: Hunderte Urlauber - die meisten davon wohl aus Deutschland und Großbritannien - hatten die vorgegebenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen missachtet. Quelle: tagesschau.de

Thailand - Ergänzung:
Die thailändische Regierung zahlt ihren Bürgern einen Teil des Urlaubs im eigenen Land und will damit den einheimischen Tourismus ankurbeln. Ab sofort konnten sich die Leute dafür registrieren, teilte die zuständige Behörde mit. In den ersten Stunden meldeten sich bereits 700.000 Menschen. Die thailändische Regierung will bis zu 40 Prozent der Hotel- und Reisekosten der einheimischen Touristen übernehmen - maximal umgerechnet rund 83 Euro (3000 Baht) fürs Hotel und rund 28 Euro (1000 Baht) für den Flug pro Person. Insgesamt will die Regierung so fünf Millionen Hotelzimmer und zwei Millionen Flugtickets bis Ende Oktober subventionieren. Etliche Hotels im südostasiatischen Land sind noch wegen des Mangels an Touristen geschlossen. Ausländische Touristen dürfen coronabedingt zunächst noch nicht einreisen. Quelle: tagesschau.de

Venezuela - Ergänzung:
Über die Hauptstadt Caracas sowie den Nachbarstaat Miranda wurde heute der Lockdown verhängt. Quelle: BBC

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
ursula
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von ursula »

Corona Risikostaaten – wer aus diesen Ländern zurück in die Schweiz kommt, dem droht eine Quarantäne von 10 Tagen

Seit dem 6. Juli müssen Reisende aus sogenannten Risikoländern zehn Tage in Quarantäne.
Die Liste der Risikoländer wird vom Bund erstellt und enthält aktuell 29 Länder. Sie wird ein Mal im Monat aktualisiert, zuletzt am 6. Juli.
Doch die epidemiologische Situation in einzelnen Staaten ändert sich konstant.
SRF bietet deshalb eine konstant aktualisierte Tabelle, in der für jedes Land ersichtlich ist, ob es zurzeit Gefahr läuft, bei der nächsten offiziellen Anpassung durch den Bund auf die Quarantäne-Liste gesetzt zu werden (gelb markiert).
Der durch den Bundesrat und das BAG vorgegebene Grenzwert steht bei 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen (rot hinterlegt).

39017421ct.jpg

ausführliche Liste auf
https://www.srf.ch/news/schweiz/corona- ... aene-liste

Grüsse
Ursula
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina weiterhin gewarnt.
Seit dem 16. Juli 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und Staatsangehörige aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein wieder gestattet unter der Voraussetzung, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Regelung gilt auch für alle Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedstaats oder Islands, Norwegens, der Schweiz und Liechtensteins, eines Visum eines EU-Mitgliedstaats oder ein Schengen-Visum für mehrmalige Einreise verfügen.
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests erforderlich.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Beachten Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Frankreich - Ergänzung:
Wegen steigender Corona-Infektionszahlen führt Frankreich ab der kommenden Woche eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen ein, die öffentlich zugänglich sind. Es handele sich um eine "präventive" Maßnahme, betonte der neue Regierungschef Jean Castex im Pariser Senat. Präsident Macron hatte zuvor gesagt, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus beschleunige sich wieder. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der bei Einreise vorzuzeigende QR-Code soll in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt werden. Der zugewiesene QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite travel.gov.gr hinzuweisen. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird vom Bürgerschutzministerium mit 24 Stunden angegeben, auf der Seite travel.gov.gr wird darüber informiert, dass während dieser Zeit “social distancing”, also Einschränkung der sozialen Kontakte, einzuhalten ist. Gemäß der „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Nach bislang vorliegenden Erfahrungswerten liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ (PLF) können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 31. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular („Passenger Locator Form“) sowie seit dem 15. Juli 2020 eine Bescheinigung (nicht älter als 72 Std.) über einen negativen PCR-COVID-19-Test eines anerkannten Testlabors des Herkunfts- oder Transitlands mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist für den Personenverkehr weiterhin nicht gestattet. Ab wann eine Einreise wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Seit dem 25. Mai 2020 ist die Nutzung des innergriechischen Flug- und Fährverkehrs wieder möglich.
Seit dem 1. Juni 2020 können landesweit Touristenunterkünfte mit Ganzjahresbetrieb (u. a. Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) wieder öffnen, Hotels mit saisonalem Betrieb seit dem 15. Juni 2020. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Frisörsalons sind geöffnet. Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet. Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece ).
Hygieneregeln
Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gilt Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.

Irland - Ergänzung:
Pubs in Irland bleiben länger geschlossen als geplant. Die Schließung der beliebten Kneipen werde vorerst bis zum 10. August verlängert, teilte Premierminister Martin mit. Das gleiche gilt für Bars, Hotelbars, Nachtclubs und Casinos. Quelle: tagesschau.de

Israel - Ergänzung:
Nach einem starken Anstieg der Corona-Infektionen erwägt die israelische Regierung Medienberichten zufolge, mit Lockdowns an Wochenenden eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Informationen der Nachrichtenseite "ynet" sind zudem Versammlungsbeschränkungen geplant. Im Freien dürften demnach nur noch bis zu 20 Menschen zusammenkommen, in geschlossenen Räumen zehn. Ferner sei die Schließung von Fitnessstudios vorgesehen, Restaurants werde die Bewirtung an Tischen untersagt. Das Kabinett will am Abend zusammenkommen, um über weitere Schritte zu entscheiden. Quelle: n-tv

Italien - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus dem gesamten EU/Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise seit Anfang Juni ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Mit der am 14. Juli 2020 für die Lombardei in Kraft getretenen Verordnung Nr. 580 wurde die generelle Maskenpflicht in der Lombardei aufgehoben. Eine Maskenpflicht in dieser Region gilt aber weiterhin in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, inkl. öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mit sich zu führen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Informieren Sie sich bei Autoreisen nach Italien in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch über die Websites der italienischen Regionen für Details zu den Beschränkungen der jeweiligen Region in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sowie möglichen Verpflichtungen zur Vorabregistrierung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Jordanien - Ergänzung:
Jordanien hat angekündigt, den kommerziellen Flugverkehr mit einigen europäischen und asiatischen Ländern ab der ersten oder zweiten Woche im August wieder aufznehmen. Voraussetzung ist, dass sich diese Ländern betr. ihrer Fallzahlen auf einer international anerkannten Sicherheitsliste befinden. Die derzeitige Liste umfasst Österreich, die Schweiz, Deutschland, Italien, Griechenland, Hongkong und Thailand. Die Liste kann je nach Zustand der Pandemie variieren. Quelle: Aljazeera

Kanada - Ergänzung:
Die USA verlängern ihre Reisebeschränkungen nach Kanada noch einmal um 30 Tage. Bis zum 20. August müsse weiter von nicht notwendigen Reisen in die Nachbarländer abgesehen werden, teilt das Heimatschutzministerium auf Twitter mit. Die enge Zusammenarbeit der nordamerikanischen Staaten habe dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus durch Reisen zu verlangsamen. Die Beschränkungen waren bereits mehrmals verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Seit 16. Juli 2020 besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die seit dem 16. Juli 2020 geltende Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni 2020 bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, d.h. z.B. in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Litauen - Ergänzung:
Litauen will wegen steigender Corona-Zahlen die Einreisebestimmungen für Bürger von Drittstaaten verschärfen: Einreisende aus Ländern, die nicht dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angehören, sollen sich künftig auf Corona testen lassen und 14 Tage in Selbstisolation begeben. Dies beschloss der Corona-Krisenstab der Regierung in Vilnius, wie Ministerpräsident Saulius Skvernelis mitteilte. Die Entscheidung bedarf noch der Zustimmung des gesamten Kabinetts. Quelle: n-tv

Mexiko - Ergänzung:
Die USA verlängern ihre Reisebeschränkungen nach Mexiko noch einmal um 30 Tage. Bis zum 20. August müsse weiter von nicht notwendigen Reisen in die Nachbarländer abgesehen werden, teilt das Heimatschutzministerium auf Twitter mit. Die enge Zusammenarbeit der nordamerikanischen Staaten habe dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus durch Reisen zu verlangsamen. Die Beschränkungen waren bereits mehrmals verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Montenegro - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro weiterhin gewarnt.
Seit 1. Juni 2020 ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind wieder uneingeschränkt möglich.
Nach Informationen des Nationalen Koordinierungsrates für ansteckende Krankheiten in Montenegro nehmen die Neuinfektionen seit Juni 2020 in ganz Montenegro zu. Folgende Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 wurden von den montenegrinischen Behörden ergriffen:
Die Schutzmaßnahmen für die Gemeinden Rozaje und Gusinje wurden verlängert. Die Schutzzonen verlassen darf nur, wer einen dringenden Grund nachweisen kann. In den Gemeinden Pljevlja, Bijelo Polje und in Berane sind Menschenansammlungen verboten. Gastronomie und Hotellerie sind geschlossen. Maximal zwei Personen dürfen sich auf der Straße treffen, ebenso sind maximal zwei erwachsene Personen in Fahrzeugen erlaubt. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
Landesweit gilt: Politische, religiöse (außerhalb von Gebetsstätten) und private Versammlungen, Beerdigungen und Hochzeiten sowie Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt. In geschlossenen Räumen (wie Clubs, Restaurants, etc.) dürfen sich maximal 200 Personen versammeln, sofern soziale Distanz eingehalten werden kann.
Seit 8. Juli 2020 gilt für Podgorica und Umgebung, dass alle Restaurants, Kaffees und Catering-Betriebe nur noch bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen (nur in Küstenstätte bis 24 Uhr).
Die Pflicht zur Selbstisolation bei einem positiven Covid-19-Test oder Kontakt mit infizierten Personen wurde auf 21 Tage verlängert.
Aufgrund der Entwicklungen sind weitere Einschränkungen auch in anderen Regionen möglich. Die aktuelle Sachlage ändert sich täglich, die Entwicklung ist dynamisch.
• Aufgrund aktueller Entwicklungen kann es auch kurzfristig zu situationsbedingten Änderungen der Maßnahmen der montenegrinischen Behörden kommen, teilweise ohne jede Vorankündigung. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auch über die Website der montenegrinischen Regierung .
• Auf der Website der Deutschen Botschaft Podgorica finden Sie weitere aktuelle Informationen und wichtige Telefonnummern der montenegrinischen Behörden.

Niederlande - Änderung Einreise:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Norwegen - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das norwegische Außenministerium hat am 10. Juli 2020 eine Liste mit Ländern veröffentlicht, aus denen die Einreise seit dem 15. Juli 2020 wieder frei gestattet ist. Darunter fällt auch Deutschland.
Seit dem 15. Juli 2020 ist die Einreise aus Deutschland für alle Zwecke wieder erlaubt. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Direkter Transit bedeutet, dass der schnellste Weg – ohne Übernachtung - gewählt werden muss. Fahrtunterbrechungen sind nur zum Tanken oder zur Toilettennutzung erlaubt. Im Falle einer Übernachtung außerhalb der ausgenommenen Regionen (Kronoberg, Blekinge and Skåne) gilt die 10-tägige Quarantänepflicht nach Einreise in Norwegen. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, auf eine Übernachtung in Schweden zu verzichten.
Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird von dem Norwegian Institute of Public Health,(Folkehelseinstitut) alle vierzehn Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.
Die jeweils aktuelle Liste kann auf der Website des Norwegian Institute of Public Health auf Englisch abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist quarantänefrei über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen. Dort finden Sie auch die Liste der Länder, aus denen die Einreise seit dem 15. Juli 2020 wieder gestattet ist.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Oslo oder nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.

Pakistan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Pakistan weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Pakistan hat das Embargo seines Luftraums für internationale Flüge von und nach Pakistan jedoch aufgehoben. Von größeren internationalen Flughäfen in Pakistan ist eine Rückreise nach Deutschland mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften möglich. Pakistanische Behörden setzen für eingehende Flüge sehr hohe Standards zur Prävention vor Neuinfektionen mit COVID-19, so dass es auch kurzfristig zur Streichung einzelner Flugverbindungen kommen kann. Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die COVID-19-App, PakPass , auf dem Smartphone zu installieren. Reisende müssen Installation und anschließende Registrierung bereits bei Check-In der entsprechenden Airline vorzeigen.
Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juli 2020 vollständig eingestellt.
Für die Provinzen Panama und Panama West gelten besondere Beschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag und Donnerstag. Von freitags 19 Uhr bis montags 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre in den beiden Provinzen gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
In den übrigen Provinzen gelten abweichende Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht dort weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf Weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Ruanda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen. Derzeit können Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Quarantäne. Bei Ankunft am Flughafen findet ein COVID-19-Test statt sowie eine Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne-Institution auf eigene Kosten. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen staatlichen Quarantäne-Einrichtungen mit unterschiedlichen Kosten. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter COVID-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis kann man die Quarantäne am 7. Tag verlassen, jedoch muss man weitere 7 Tage in Heimquarantäne verbringen.
Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs soll ab Anfang August 2020 erfolgen. Zu Möglichkeiten für Individual- und Gruppenreisen mit Charterflügen informiert das Rwanda Development Board .
Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Reisen in die Distrikte Rusizi und Rubavu sind verboten.
Die Landesgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen. Derzeit können Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Quarantäne. Bei Ankunft am Flughafen wird ein kostenpflichtiger COVID-19-Test durchgeführt. Für die kostenpflichtige Quarantäne kann zwischen verschiedenen von den Behörden identifizierten Einrichtungen (Hotels und Wohnheime) s mit unterschiedlichen Kosten gewählt werden. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter COVID-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis kann man die Quarantäne am 7. Tag verlassen, jedoch muss man weitere 7 Tage in Heimquarantäne verbringen.
Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs soll ab Anfang August 2020 erfolgen. Zu Möglichkeiten für Individual- und Gruppenreisen mit Charterflügen informiert das Rwanda Development Board.
Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Reisen in die Distrikte Rusizi sind verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.

Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braşov und Vrancea. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden wieder statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 15. August 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium, bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Ausnahme von der Quarantäne, „zona verde“) in Rumänisch.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
•Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.

USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die USA verlängern ihre Reisebeschränkungen nach Kanada und Mexiko noch einmal um 30 Tage. Bis zum 20. August müsse weiter von nicht notwendigen Reisen in die Nachbarländer abgesehen werden, teilt das Heimatschutzministerium auf Twitter mit. Die enge Zusammenarbeit der nordamerikanischen Staaten habe dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus durch Reisen zu verlangsamen. Die Beschränkungen waren bereits mehrmals verlängert worden. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs (Hotline: +971 4501 1111). Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222). Für die Einreise dieser Personengruppe in die VAE ist ein COVID-19 Test verpflichtend. Für die Einreise in Dubai aus bestimmten Ländern kommend muss dieser bereits vor Abflug gemacht werden. Bei Einreise von Deutschland aus kann der Test alternativ bei Ankunft am Flughafen Dubai durchgeführt werden. Bei Einreise in einem anderen Emirat muss der Test bereits vor dem Flug in die VAE durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden sein. Es ist möglich, dass bei Ankunft ein weiterer Test durchgeführt wird.
Rückkehrende „Residents“ haben damit zu rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen, Geschäftsleute) können seit 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen. Für sie gilt ebenfalls die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei der Einreise, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Des Weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Darüber hinaus sind der Download und die Registrierung in der COVID-19 App auf dem Smartphone für alle Einreisenden verpflichtend, COVID-19-DXB Smart App für Dubai und Al Hosn UAE für andere Emirate.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist seit dem 2. Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten und die für Transitflüge über die VAE geltenden Bedingungen direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Präventionsauflagen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Ergänzung:
Nach rund 120 Tagen werden die Ausgangsbeschränkungen im Großraum Buenos Aires ab 18. Juli etwas gelockert. So sollen künftig kleine Geschäfte wieder öffnen dürfen und Sport im Freien am Abend und frühen Morgen erlaubt werden. Auch Industriebetriebe im Umland der Hauptstadt sollen die Produktion wieder hochfahren. Restaurants und Bars bleiben allerdings weiterhin geschlossen; die Schulen dürfen auch nach den derzeitigen Winterferien nicht öffnen und Großveranstaltungen bleiben untersagt. Quelle: tagesschau.de

China - Ergänzung:
Nach einem Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Hongkong hat China die Regeln für Reisen ins Kernland verschärft. Wer aus Hongkong einreist, muss einen maximal drei Tage alten negativen Coronavirus-Test vorweisen und sich für 14 Tage in eine kontrollierte Quarantäne begeben. Ausnahmen bestehen unter anderem für Studierende, Lastwagenfahrer, die die Grenze täglich passieren müssen, und "wichtige Geschäftsleute". Quelle: tagesschau.de

Deutschland - Ergänzung:
Die Bundesregierung hat einen digitalen "Tourismus-Wegweiser" für die relevanten Regelungen in Deutschland herausgegeben. In insgesamt 45 Rubriken wird die aktuelle Lage im Bundesland der Wahl aufgezeigt. Dort sind neben allgemeinen Abstandsregelungen oder Vorgaben zur Maskenpflicht auch Beschränkungen zu Gästezahlen bei Hotels und Campingplätzen gelistet, Öffnungszeiten von Gaststätten etc.: https://tourismus-wegweiser.de/

Frankreich - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete:
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. In einer Warnstufe „orange“ sind derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana eingestuft, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. Wenn die Einhaltung etwa von Abstandsregeln nicht mehr gewährleistet ist oder örtliche Infektionsherde auftauchen sollten, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat und Großbritannien und Nordirland ist wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur COVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne). Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus außereuropäischen Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy), La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Beschränkungen im Land
Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:
Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete
Von Reisen in die französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen noch bestehen, wird dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 72 h ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests 7 Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-Testergebnis und die Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS - Electronic Travel Information System). Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen auf der Internetseite der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist von einer zweiten COVID-19 Infektionswelle stark betroffen. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Nach Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine 14-tägige Selbstisolation durchführen und dies schriftlich in einer Eigenerklärung versichern. Sie werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt zunächst bis einschließlich 21. Juli 2020 eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Eine Verlängerung dieser Regelung bis August ist möglich.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In einigen Provinzen können wieder weitergehende Beschränkungen eingeführt werden. Davon ist auch Teheran betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt. Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak. Die Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London, Paris und Mailand sowie Manchester (mit Einschränkungen) sowie mit einigen internationalen Fluglinien mit Transitaufenthalt (keine Direktflüge) möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
•Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
•Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
•Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten. Bis zum 22. Juli können Ausländer, die bisher nicht in der Lage waren, Iran zu verlassen, ihr Visum einfach bei der iranischen Ausländerpolizei am Aufenthaltsort verlängern lassen.
•Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
•Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
•Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist. Quelle: AA

Wegen des dramatischen Anstiegs der Fallzahlen werden in Teheran schon an diesem Wochenende wieder Corona-Beschränkungen eingeführt. Unter anderem sollen von morgen an ein Drittel der Beamten von zu Hause arbeiten. Veranstaltungen und Versammlungen sind wieder verboten, Cafes und Teehäuser wieder geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Die Zahlen sind wieder leicht angestiegen, bewegen sich aber weiterhin im niedrigen zweistelligen Bereich (Neuinfektionen) bzw. im einstelligen Bereich (Todesfälle). Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin und weitere Teile der Ostküste (Cork). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Es gibt verstärkte Einreisekontrollen und ggf. Einreisesperren.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 29. Juni 2020 gültige Phase 3 der Lockerungen gemäß der Roadmap for Reopening Society and Business zur Aufhebung der Covid-19-Beschränkungen ist bis zum 10. August 2020 verlängert worden. Die Reisebeschränkungen innerhalb Irlands sind aufgehoben. Veranstaltungen von bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 200 Personen im Freien sind erlaubt, wenn die fortgeltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Im privaten Umfeld sind Treffen mit bis zu 10 Gästen aus max. vier Haushalten möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist verbindlich. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird empfohlen und wird voraussichtlich in Kürze verpflichtend. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2 m zu achten. Überfüllte Plätze und Geschäfte sollten vermieden werden.
•Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Derzeit müssen unter anderem Restaurants schließen. Außer-Haus-Angebote bestehen fort. Menschenansammlungen sind grundsätzlich auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Ab Freitag, den 24. Juli 2020, sind an Wochenenden die Strände gesperrt. An Wochenenden dürfen zudem nur Geschäfte öffnen, die die Grundversorgung sichern. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010. Quelle: AA

Nach einem starken Anstieg der Corona-Infektionen hat die israelische Regierung in der Nacht eine Reihe von Schutzmaßnahmen wieder eingeführt. Von heute Nachmittag an sind Versammlungen von mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 20 Personen im Freien verboten. Ministerien schließen für den Publikumsverkehr, Kontakte sind demnach nur noch Online möglich. Zu den Infektionsschutz-Maßnahmen am Wochenende gehört auch die Schließung einer Reihe von Geschäften, mit Ausnahme wichtiger Dienstleister wie etwa Apotheken oder Supermärkte. Zudem werden Fitnessstudios geschlossen, während Restaurants nur noch Essen zum Mitnehmen oder zur Lieferung nach Hause anbieten dürfen. Ab Freitag kommender Woche sollen auch die Strände gesperrt werden. Am Wochenende wird über mögliche Schließungen von Schulen und Lehranstalten beraten. Quelle: tagesschau.de

Kamerun - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun weiterhin gewarnt.
Am 18. März 2020 hat Kamerun seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht ("Carte de Sejour") gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer COVID19-Test, der nicht älter als 3 Tage sein darf, vorgelegt werden. Anschließend müssen Einreisende sich für 14 Tage in Selbstquarantäne in ihre Wohnung begeben (nicht in einem Hotel). Diese Anweisung gilt - trotz vieler anderslautender Falschinformationen - unverändert fort.
Einzelne Fluggesellschaften haben Ausnahmegenehmigungen erhalten, ihre Passagiere an den Ausgangspunkt ihrer Reise zurückzubefördern.
In der Öffentlichkeit bestehen weiterhin Schutzmaßnahmen wie Soziale Distanz und Maskenpflicht. Bei den offiziellen Zahlen der kamerunischen Infektionsstatistik muss von einer sehr hohen Dunkelziffer von Infizierten ausgegangen werden.
Visa für die Einreise nach Kamerun werden bis auf weiteres nicht mehr erteilt.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der Behörden.

Litauen - Ergänzung:
Litauen hat die Einreisebestimmungen für Bürger von Drittstaaten verschärft. Wer aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und Großbritannien einreist, muss sich künftig obligatorisch für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Die betroffenen Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der nationalen Gesundheitsbehörde registrieren. Einreisende aus Ländern, die in der einmal wöchentlich aktualisierten Liste der Risikostaaten aufgeführt sind, müssen sich im selben Zeitraum auch an die Corona-Hotline oder eine andere Testeinrichtung wenden, um sich kostenpflichtig testen zu lassen. Quelle: tagesschau.de

Niederlande - Ergänzung:
Das Amsterdamer Rotlichtviertel wird für Fußgänger zur Einbahnstraße erklärt. Am Wochenende gelte nur eine Laufrichtung. Bei zu vielen Menschen könnten Grachten und Straßen auch ganz gesperrt werden, entschieden die Behörden. Auch durch die Haupteinkaufsstraße Kalverstraat darf am Wochenende nur in einer Richtung gelaufen werden. Nach Lockerung der Corona-Maßnahmen kommen wieder Touristen in die niederländische Hauptstadt. Vor Sehenswürdigkeiten, Bars, Cafés sowie Coffeeshops herrscht großer Andrang. Das gilt auch für "De Wallen", das Rotlichtviertel im ältesten Teil der Stadt. Viele Besucher hielten nicht den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein, erklären die Behörden. Die Polizei kündigte schärfere Kontrollen an und will bei Verstößen hart durchgreifen. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat über die südliche Provinz Sindh bis zum 15. August den Lockdown verhängt. Alle öffentlichen Plätze, einschließlich Parks und Restaurants, bleiben geschlossen. Quelle: Aljazeera

Philippinen - Ergänzung:
Aufgrund der steigenden Fallzahlen werden die Einschränkungen in der Hauptstadt Manila um weitere zwei Wochen verlängert. Sollten die Falllzahlen weiter ansteigen, sollen die Beschränkungen verschärft werden.
Ausländer mit Langzeitvisa dürfen ab dem 1. August wieder einreisen, werden jedoch bei Ankunft unter Quarantäne gestellt. Inhaber von Langzeitvisa sind diejenigen Ausländer, die gültige Visa haben, die es ihnen ermöglichen, im Land zu leben und zu arbeiten. Anträge auf ein neues Einreisevisum werden nicht angenommen, und rückkehrende Filipinos werden bei eingehenden Flügen bevorzugt behandelt, da die Flughafenkapazität begrenzt ist. Quelle: Aljazeera

Rumänien - Ergänzung:
Mit einem neuen Gesetz können in Rumänien Menschen mit ansteckenden Krankheiten zur Isolation in Krankenhäusern oder zu Hause verpflichtet werden. Inmitten einer neu ansteigenden Kurve der Corona-Infektionen hat das Parlament die Regelung gestern im Eilverfahren beschlossen. Zuvor hatte das Verfassungsgericht beanstandet, dass für eine Isolation dieser Patienten jede rechtliche Grundlage fehle. Personen mit Verdacht auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 dürfen demnach in Rumänien für maximal 48 Stunden isoliert werden. Nach entsprechenden Tests entscheidet der Arzt über die Einweisung in ein Krankenhaus oder über ein Gebot der Isolation zu Hause. Zuwiderhandelnden drohen Bußgelder. Quelle: tagesschau.de

Sambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia weiterhin gewarnt.
Reisende nach Sambia müssen sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Der Quarantäneort kann selbst gewählt werden. In Deutschland oder andernorts durchgeführte COVID-19-Tests werden von den sambischen Behörden nicht anerkannt. Bei Ankunft wird bei allen Reisenden ein Rachen- oder Nasenabstrich genommen. Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind ebenfalls quarantänepflichtig, werden grenznah untergebracht und müssen die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst tragen.
Die Erteilung von Besucher- und Tourismusvisa (auch Visa on Arrival) ist derzeit ausgesetzt.
Derzeit besteht etwa fünf Mal pro Woche eine Flugverbindung nach Deutschland (Frankfurt) mit Ethiopian Airlines via Harare und Addis Abeba. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen. Andere Airlines fliegen Sambia/Lusaka derzeit nicht an.
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Bestimmungen.

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Rechtliche Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind inzwischen Katalonien und Aragón, die aber weit unterhalb der Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr, auch die Landgrenzen zu Portugal sind seit 1. Juli 2020 wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In zahlreichen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien, Andalusien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport. Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
In folgenden Autonomen Gemeinschaften gilt derzeit eine generelle Maskenpflicht, auch im Freien: Andalusien, Asturien, Aragón, Balearen, Extremadura, Galizien, Kantabrien, Katalonien, La Rioja, Murcia, Navarra sowie im Baskenland.
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden auch in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf dem spanischen Festland ist der Zugang bzw. das Verlassen einzelner Gebiete aufgrund örtlicher Infektionsherde zurzeit nur eingeschränkt möglich:
In Galizien: Gemeinde Buruela. In Katalonien: Kreis Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida. In der Stadt Lleida und sechs weiteren Gemeinden des Kreises Segriá wurden zusätzlich Ausgangsbeschränkungen erlassen.
In Katalonien gelten für die Stadtviertel La Torrassa, La Florida und Collblanc in der Stadt L’Hospitalet de Llobregat Ausgangsbeschränkungen.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die o.a. Gebiete wird derzeit abgeraten.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Wegen einer besorgniserregenden Zunahme der Neuinfektionen sind die Corona-Schutzregeln in der spanischen Metropole Barcelona und der Umgebung wieder verschärft worden. Die Maßnahmen gelten zunächst für die nächsten 15 Tage, wie die Regionalregierung Kataloniens mitteilte. Versammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen und auch im privaten Bereich sowie Besuche in Altenheimen seien ab sofort untersagt, hieß es. Zudem werde in der betroffenen Region die zulässige Besucherzahl in Bars und Restaurants wieder reduziert. Betroffen sind Barcelona und zwölf Vororte der katalanischen Hauptstadt. Eine Ausgehsperre gibt es vorerst nicht. Die regionale Gesundheitsministerin Alba Vergés sagte aber: "Wir empfehlen den Menschen, das Haus nicht zu verlassen, wenn es nicht unbedingt nötig ist." Man bitte darum, dass die Zweitwohnsitze am Meer oder in den Bergen an diesem Wochenende nicht aufgesucht werden. Quelle: tagesschau.de

Sudan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sudan weiterhin gewarnt.
Die Sperrung des Flughafens Khartum wurde am 13. Juli 2020 teilweise aufgehoben. Wenige ausgewählte Fluggesellschaften haben den Flugverkehr wieder aufgenommen. Die Einreise ist nur gegen Vorlage eines negativen Covid-19-Tests möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es ist unklar, ob trotz eines solchen Nachweises zusätzliche medizinische Untersuchungen wie Fiebermessung bei der Einreise durchgeführt werden.
Im Bundesstaat Khartum wurde die Ausgangssperre einerseits gelockert und andererseits auf unbestimmte Zeit verlängert. Eine Ausgangssperre gilt von 18-5 Uhr, in diesem Zeitraum ist ein Passieren der Brücken nur mit einer Genehmigung erlaubt. Aktuelle Lockerungen basieren nicht auf einer Verbesserung der Gesundheitssituation, sondern auch auf politischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich vor Einreise bei der zuständigen sudanesischen Auslandsvertretung.

Thailand - Ergänzung:
Thailand beabsichtigt im Land befindlichen Ausländern eine Nachfrist zur Visaverlängerung zu geben. Bisher sah die Regelung vor, dass Ausländern im Land eine automatische Visaverlängerung gewährt wird, um lange Warteschlangen bei den Immigration Center zu vermeiden. Über den 31. Juli hinaus soll es nun keine automatischen Visaverlängerungen mehr geben. Statt dessen sollen für den Zeitraum 1. August bis 26. September wieder Visaanträge zugelassen werden, "da sich die Situation im Land sowie in Übersee gebessert habe". Wenn nach September kein Antrag auf Visaverlängerung eingeht und das Visum abläuft, wird dies als illegale Visaüberschreitung gewertet. Quelle: BBC

Turkmenistan - Ergänzung:
Seit dieser Woche gilt Maskenpflicht sowie Social Distancing. Märkte, Restaurants und Cafés wurden geschlossen. Dies seien alles vorbeugende Maßnahmen. Turkmenistan meldet nach wie vor keine tatsächlichen Coronafälle. Präsident Gurbanguly Berdymukhamedov ist diese Woche zum ersten Mal mit Maske gesehen worden, er trug diese lt. Pressemeldung gegen möglicherweise virusbeladenen „Staub“. Um den „Staub“ des Coronavirus zu bekämpfen, sendete das staatliche Fernsehen Aufnahmen von zwei älteren Doppeldeckern, die leere Landschaften mit Desinfektionsmitteln besprühten. Quelle: BBC

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Ergänzung:
Aserbaidschan hat den Lockdown bis zum 31. August verlängert. Auch die Grenzen bleiben bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen. Die Menschen in den Großstädten, einschließlich der Hauptstadt Baku, dürfen ihre Häuser in der Zeit vom 20. Juli bis 5. August nur mit besonderer Erlaubnis verlassen. Einkaufszentren, Kinos, Restaurants, Cafés und Museen in diesen Städten bleiben geschlossen, Schönheitssalons dürfen hingegen wieder öffnen. Quelle: Aljazeera

Australien - Ergänzung:
Melbourne führt eine Maskenpflicht ein. Ab Mittwoch Mitternacht muss jeder Bewohner Melbournes und des benachbarten Mitchell Shire beim Verlassen des Hauses eine Maske oder einen Gesichtsschutz aufsetzen. Wer ohne erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 200 Australischen Dollar (122 Euro). Die Bürger dürfen unter dem kürzlich erneut verhängten Lockdown bis mindestens 19. August nicht das Haus verlassen, außer zum Einkaufen von Lebensmitteln, zu Arzt- und Pflegebesuchen, zur Ausübung körperlicher Fitness oder um zu arbeiten. Während andere Regionen in Australien ihre Corona-Beschränkungen lockern, bleiben Victorias Grenzen zu anderen Bundesstaaten dicht. Quelle: tagesschau.de

El Salvador - Ergänzung:
El Salvador startet in die zweite Phase der Wiedereröffnung seiner Wirtschaft, trotz steigener Neuinfektionen. Ab dem 21. Juli werden die Industriebetriebe zur Herstellung von Schuhen, Papier und Pappe ihren Betrieb wieder aufnehmen, ebenso der öffentliche Personenverkehr. Quelle: Aljazeera

Frankreich - Ergänzung:
Ab Montag gilt in Frankreich Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Wer gegen das neue Dekret verstößt, riskiert eine Geldstrafe in Höhe von 135 Euro. Dies gilt auch bei der Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Quelle: Aljazeera

Griechenland - Ergänzung:
Seit Samstag gilt Maskenpflicht in Supermärkten. Quelle: Aljazeera

Hongkong - Ergänzung:
Aufgrund gestiegener Fallzahlen wurden neue strengere Corona-Auflagen angekündigt, darunter eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden sowie Homeoffice für Beamte, die nicht unbedingt vor Ort arbeiten müssten. Quelle: tagesschau.de

Israel - Ergänzung:
An der Klagemauer in Jerusalem, wo sich sonst Tausende Gläubige insbesondere zum Sabbat versammeln, dürfen derzeit laut der zuständigen Western Wall Heritage Foundation nur 20 Personen gemeinsam beten. Allerdings ist der Vorplatz vor der Mauer durch Barrieren und Stellwände in mehrere Sektoren für getrennte Gruppen unterteilt, so dass insgesamt 350 Gläubige an der heiligsten Stätte des Judentums beten können. Im Land wurden Schwimmbäder und Fitnessstudios wieder geschlossen, und Besucherzahlen für Synagogen, Kirchen und Moscheen auf 19 Personen gleichzeitig beschränkt. Ab kommendem Wochenende werden auch die momentan noch gut besuchten Strände am Mittelmeer und am See Genezareth wieder gesperrt. Quelle: tagesschau.de

Marokko - Ergänzung:
Ab morgen tritt die dritte Lockerungsstufe in Kraft: Touristische Einrichtungen dürfen 100% ihrer Unterkunftskapazitäten auslasten. Für Restaurants gelten weiterhin 50%. Der ÖPV (Stadt- und Überlandverkehr) darf seine Kapazitäten nun 75% (anstelle 50%) auslasten. Alles jeweils unter Beachtung der bekannten Hygieneregeln. Veranstaltungen/Versammlungen mit max. 20 Personen werden erlaubt. Kulturzentren, Museen, Bibliotheken dürfen wiedereröffnen, unter Auslastung von max. 50%. Quelle: Maghreb Post

Spanien - Ergänzung:
Angesichts des Wiederanstiegs von Corona-Infektionen hat die katalanische Regionalregierung die Bewohner von Barcelona und einigen Vororten aufgefordert, ihr Heim nur in dringend erforderlichen Fällen zu verlassen. Eine zwangsweise Ausgangssperre gibt es aber nicht. Kinos, Theater und Diskotheken wurden wieder geschlossen, Bars und Restaurants dürfen nur noch halb so viele Gäste aufnehmen wie sonst. Besuche in Pflegeheimen wurden ebenso wieder verboten wie Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern. Ungeachtet dessen waren die Strände der Stadt heute so voll, dass der Zugang limitiert wurde und z.B. "Barceloneta" zwecks Einhaltung der Abstandsregelungen teilweise gesperrt werden musste. Quellen: Aljazeera, n-tv und tagesschau.de

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Beitrag von Birgitt »

Bahamas - Ergänzung:
Die Bahamas werden ab Mittwoch ihre erst seit dem 1. Juli geöffneten Grenzen für internationale Flüge und Passagierschiffe wieder schließen. Flüge aus Großbritannien, Kanada und den EU-Ländern sind ausgenommen. Reisende aus diesen Ländern müssen jedoch nach wie vor einen negativen Covid-19-Test bei Einreise vorlegen. Quelle: BBC

Bangladesch - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch weiterhin gewarnt. Die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stark an.
Seit Mitte Juni 2020 ist der Flughafen Dhaka eingeschränkt für Flüge mit Qatar Airways nach Doha und Biman Air nach London wieder geöffnet. Weitere Airlines nehmen den Flugverkehr allmählich wieder auf. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Inlandsflüge sind seit 1. Juni 2020 wieder möglich.
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Moscheen sind wieder geöffnet. Geschäfte und Malls sind tagsüber geöffnet, Banken nur zu begrenzten Zeiten. Die Regierung behält sich vor, Geschäfte, Banken und Moscheen in den Stadtteilen und Regionen wieder zu schließen, in denen die Infektionszahlen weiter stark ansteigen.
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

China - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China weiterhin gewarnt.
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert, das Robert-Koch-Institut führt China nicht mehr als Risikogebiet. Weitere Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking oder im Juli 2020 in Hongkong sind jedoch nicht auszuschließen.
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen. Alle vor dem 28. März 2020 erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse haben mit dieser Regelung ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Begrenzt möglich ist die Rückkehr/Einreise von notwendigem Personal deutscher Wirtschaftsunternehmen, u.a. im Rahmen der sog. „fast-Track“-Vereinbarungen zwischen China und Deutschland. Einzelheiten bietet die Deutsche Außenhandelskammer in China.
Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Alle zurzeit bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden nach wie vor auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an).
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona- Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. In Shanghai und Guangdong kann unter strengen Bedingungen in Ausnahmefällen und abhängig vom Distrikt eine Heimquarantäne genehmigt werden. Die örtlich zuständigen deutschen Generalkonsulate können hierzu keine Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Nachbarschaftskomitee.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne- Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Website des Außenministeriums der VR China .
• Da sich die Verfügbarkeit von Flügen von/nach China kurzfristig ändern kann, halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Reisebüro/Fluggesellschaft.

Dschibuti - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti weiterhin gewarnt.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind seit 17. Juli 2020 wieder geöffnet. Reisende sind verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25 US-Dollar oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen sowie Moscheen und nicht-essentielle Geschäfte sind wieder geöffnet. Bars, Nachtclubs, Konferenzsäle und Kinos sollen voraussichtlich ab 1. September 2020 wieder öffnen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und privaten Raum ist Pflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Änderungen auf Grund epidemiologischer Entwicklungen sind jederzeit möglich.
•Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
•Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.

El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat aufgrund gestiegener Neuinfektionen den gestern für den 21. Juli angekündigten Start der zweiten Phase der Wiedereröffnung seiner Wirtschaft auf unbestimmte Zeit verschoben. Quelle: Aljazeera

Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln: Maskenpflicht:
Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. In einer Warnstufe „orange“ sind derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana eingestuft, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. U.a. wenn örtliche Infektionsherde auftauchen, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat und Großbritannien und Nordirland ist wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur COVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne). Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus außereuropäischen Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy), La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete.
Beschränkungen im Land
Landesweit besteht seit dem 20. Juli 2020 für alle Personen ab 11 Jahren eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ( z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
In öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Außerdem gelten vielfach, insbesondere auch in gastronomischen Einrichtungen und Museen Abstands- und Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete
Von Reisen in die französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen noch bestehen, wird dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 72 h ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests 7 Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-Testergebnis und die Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS - Electronic Travel Information System). Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen auf der Internetseite der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Gabun - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gabun weiterhin gewarnt.
Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich, Touristen- und Besuchsvisa für deutsche Staatsangehörige werden derzeit nicht erteilt. Die internationalen Flugverbindungen wurden durch Air France, Turkish Airlines und Ethiopian Airlines mit je 2 Flügen pro Woche seit Juli 2020 wieder aufgenommen.
Versammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt. In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.

Kuba - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind teilweise geschlossen. Seit dem 24. März 2020 dürfen Touristinnen und Touristen grundsätzlich nicht mehr nach Kuba einreisen, jedoch bestehen seit 1. Juli 2020 Ausnahmen für die Cayos. Die Ausreise ist weiterhin möglich. Reisende, die sich noch im Land befinden, sind in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Sie werden in einigen wenigen Hotels konzentriert und dürfen diese nur noch verlassen, um zum Flughafen zu gelangen. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) sind nicht mehr möglich. Reisen zwischen Havanna und den Provinzen sind in beide Richtungen untersagt.
Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind seit 1. Juli 2020 möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen. Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt und können sich nur auf der Insel ihres Aufenthalts frei bewegen. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Die Möglichkeiten der Botschaft, Reisende bei einem Notfall konsularisch zu betreuen, sind sehr eingeschränkt.
•Verfolgen Sie aufmerksam die Ankündigungen der kubanischen Regierung in den Medien wie die aktuellen Hinweise auf der Website der Deutschen Botschaft Havanna und auf ihrer Facebook-Seite.
•Leisten Sie den Anordnungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.

Litauen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und CoronaStop.
Einreise
Die Einreise von Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland leben und sich dort zuletzt aufgehalten haben, ist gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden, darunter Deutschland. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Von der 14-tägigen Quarantäne befreit sind alle Personen, die aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einreisen, in denen weniger als 15 Fälle je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Für Einreisen aus Staaten, die zwischen 15 und 25 Fällen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen aufweisen, wird die häusliche Quarantäne empfohlen. Die Liste der Staaten, die diese Bedingungen erfüllen wird ebenfalls montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde. Je nach Einstufung des Drittlands müssen sich Reisende ggf. zusätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise registrieren.
Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch eine Übernachtung in Litauen in diesem Fall nicht erlaubt.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr ist noch reduziert, normalisiert sich jedoch langsam wieder.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen, etc. zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
In Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einer Maske empfohlen. Vor Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.

Philippinen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach in die Philippinen weiterhin gewarnt.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie ab 1. August für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa sind. Einreisende sind zur Durchführung eines COVID-19-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wieder aufgenommen. Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Covid-Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen hat die seit Mitte März 2020 geltenden, landesweiten Quarantänemaßnahmen zuletzt am 16. Juli 2020 mit der „IATF resolution No. 56“ geändert. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 20 Uhr bis 5 Uhr.
•Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien, und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila, auf Facebook und auf Instagram.
•Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß des Mitte Juni eingeführten Ampel-Systems ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Auch Personen mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie können ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests aufsuchen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß des seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-Systems einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für alle aus Ländern der roten Kategorie gemäß des Ampel-Systems einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transit. Sie besteht im Übrigen nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen tschechischen Bezirken besondere Hygienemaßnahmen gelten. In Prag besteht bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien weiterhin gewarnt.
Die Landgrenzen sind geschlossen. Der internationale Personenflugverkehr aus und nach Algerien und der Fährverkehr sind seit Mitte März 2020 eingestellt. Auch der nationale Flugverkehr und der Zug- und Bahnverkehr finden seit März 2020 nicht mehr statt.
Seit dem 10. Juli 2020 sind die Provinzgrenzen geschlossen. Dadurch ist die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes eingeschränkt. Öffentliche Transportmittel und Taxis für den individuellen Transport dürfen nur an Werktagen verkehren. Sammeltaxis zwischen den Provinzen sind verboten.
In der Mehrzahl der Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Moscheen und Kulturstätten sind im ganzen Land geschlossen. In den Provinzen mit Ausgangssperren sind Cafés, Restaurants (außer Fast-Food-Restaurants mit Essen außer Haus) und Festsäle geschlossen.
Die Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
• Bitte beachten Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.

China - Ergänzung:
Passagiere auf Flügen nach China müssen künftig einen negativen Corona-Test vorweisen, bevor sie an Bord dürfen. Der Test dürfe nicht älter als fünf Tage sein, teilt die chinesische Luftfahrtbehörde CAAC mit. Fluglinien wie die Lufthansa oder Air France-KLM dürfen wieder öfter nach China fliegen. Um zu verhindern, dass dadurch mehr Corona-Fälle importiert werden, verschärft die CAAC nun die Vorgaben. Mehreren Airlines hatte die Behörde vorübergehend bestimmte Flüge untersagt, nachdem auf einzelnen Flügen mehr als fünf Passagiere bei der Ankunft in China positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Quelle: tagesschau.de

Guinea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr wird seit 15. Juli 2020 allmählich wieder aufgenommen. Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 7 Tage alt sein darf, und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese wird von den Gesundheitsbehörden kontrolliert. Weisen Reisende bei Einreise COVID-19-Symptome auf, so erfolgt ein weiterer COVID-19-Test am Flughafen. Bei positivem Testergebnis werden Reisende in einem Krankenhaus untergebracht. Bei Einreise werden zudem die Kontaktdaten aller Reisenden erhoben. Auch bei Ausreise muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der maximal 7 Tage alt sein darf.
Im Land gilt seit 27. März 2020 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Für den Großraum Conakry gilt eine Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich.
• Beachten Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.

Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist von einer zweiten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak.
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung sowie ein Gesundheitsattest einschließlich eines negativen COVID19-PCR-Testergebnisses vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt ist. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London, Paris und Mailand sowie Manchester (mit Einschränkungen) sowie mit einigen internationalen Fluglinien mit Transitaufenthalt (keine Direktflüge) möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an. Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In einigen Provinzen können wieder weitergehende Beschränkungen eingeführt werden. Davon ist auch Teheran betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt. Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
•Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
•Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten. Bis zum 22. Juli können Ausländer, die bisher nicht in der Lage waren, Iran zu verlassen, ihr Visum einfach bei der iranischen Ausländerpolizei am Aufenthaltsort verlängern lassen.
•Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
•Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
•Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.

Israel - Ergänzung:
Die geplante Schließung von Restaurants in Israel ist vom Tisch: Das Parlament hob einen entsprechenden Regierungserlass auf. Die Beschränkungen seien nicht durch wissenschaftliche Daten gestützt, erklärte ein Mitglied der Knesset. Quelle: tagesschau.de

Kasachstan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan weiterhin gewarnt.
Die generelle Einreisesperre für Reisende aus Deutschland besteht weiterhin. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind, sowie Personen, die aus einem wichtigen familiären oder dienstlichen Grund einreisen müssen und über eine Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörden zur Einreise verfügen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der regulären Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa begonnen, machen jedoch in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen.
Reisende aus Deutschland müssen sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen und unterliegen bis zum Erhalt des Testergebnisses einer stationären Quarantäne. Ist das Testergebnis negativ, erfolgt die Entlassung aus der Quarantäne. Alternativ ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise möglich. Wurde der Test gemäß der PCR-Methode durchgeführt und ist er im Zeitpunkt der Einreise nicht älter als fünf Tage, unterliegen Reisende keinen Quarantänemaßnahmen. Abweichungen in der Umsetzung durch örtliche Behörden sind nicht auszuschließen.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist noch nicht wieder aufgenommen, vereinzelt finden Flüge statt. Es ist weiterhin mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen durch die Fluggesellschaften zu rechnen. Bei den operierenden Fluglinien herrscht zum Teil Unsicherheit über die geltenden Bestimmungen für deutsche Reisende nach Kasachstan.
Deutsche Staatsangehörige, die sich jetzt noch in Kasachstan aufhalten und deren Visum bzw. deren visafreie Aufenthaltsfrist abgelaufen ist oder, deren Visum nicht verlängert werden konnte, müssen zwingend bis zum 5. August 2020 ausreisen. Vor Ausreise muss bei der örtlichen Migrationsbehörde ein Ausreisevisum beantragt werden. Sofern sich ausländische Staatsangehörige ohne gültiges Visum nach dem 5. August 2020 in Kasachstan aufhalten, drohen verwaltungsrechtliche Strafen (i.d.R. hohe Geldstrafen).
Nach einer deutlichen Zunahme von Neuinfektionen mit COVID-19 gelten ab 5. Juli 2020 erneut Quarantänemaßnahmen. Voraussichtlich bis Ende Juli 2020 ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Überlandverkehrs und mit starken Beschränkungen im öffentlichen Leben zur rechnen. Der landesweite Notstand in Kasachstan wurde am 11. Mai 2020 aufgehoben.
Das Gesundheitssystem des Landes ist stark belastet.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können. Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.
•Befolgen Sie die Anweisungen der örtlichen Behörden.

Myanmar - Ergänzung:
Die weiterführenden Schulen in Myanmar haben landesweit heute ihren Unterricht wieder aufgenommen. Quelle: BBC

Nepal - Ergänzung:
Ab Mittwoch wird der Lockdown aufgehoben und viele einschränkende Maßnahmen gelockert. Schulen und Kinos sollen jedoch geschlossen bleiben, auch große Versammlungen bleiben untersagt. Darüber hinaus plant Nepal nach nahezu 4 Monaten Pause ab dem 17. August den regelmäßigen internationalen Flugverkehr wieder aufzunehmen. Alle ankommenden und auch abreisenden Passagieren benötigen dann den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Quelle: BBC

Österreich - Ergänzung:
Die österreichische Regierung hat eine Ausweitung der Maskenpflicht beschlossen. Ab Freitag muss der Mund-Nasen-Schutz wieder in Supermärkten, Postämtern und Banken getragen werden. Zuletzt galt die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen oder bei persönlichen Dienstleistungen wie etwa Friseuren. Quelle: tagesschau.de

Oman - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman weiterhin gewarnt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich.
Vom 25. Juli 2020 bis 8. August 2020 werden alle Gouvernements (muhafazat) des Landes abgeriegelt. Während dieses "Lockdown" wird von 19 bis 6 Uhr die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und alle öffentlichen Plätze und Geschäfte geschlossen. Es ist auch tagsüber mit verstärkten Patrouillen und Kontrollpunkten zu rechnen.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Einkaufszentren und die meisten Geschäfte sind nur unter strengen Auflagen geöffnet. Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der omanischen Polizei .
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat über mögliche Rückreisemöglichkeiten und Sonderflüge.

Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 21. August 2020 vollständig eingestellt.
Für die Provinzen Panama und Panama West gelten besondere Beschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag und Donnerstag. Von freitags 19 Uhr bis montags 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre in den beiden Provinzen gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
In den übrigen Provinzen gelten abweichende Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht dort weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
•Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama, und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
•Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Polen - Ergänzung:
Der seit Mitte März unterbrochene reguläre Schulunterricht in Klassenzimmern soll ab September wieder aufgenommen werden. Quelle: tagesschau.de

Senegal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr findet seit 15. Juli 2020 wieder statt. Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Die Land- und Seegrenzen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Es besteht ein generelles Tragegebot eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Aufforderung, soziale Distanz zu halten, Hygiene-Vorschriften zu beachten und auf nicht-notwendige Treffen und Fahrten zu verzichten. Kommerzielle Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen können weiterhin beschränkt werden.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage; Hygieneregeln; Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln:
Epidemiologische Lage
Spanien gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Katalonien und Aragón. Für ganz Spanien liegt die Zahl der Neuinfektionen weit unterhalb, von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner. In einzelnen Regionen kann diese Schwelle jedoch überschritten werden. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften. (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In zahlreichen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien, Andalusien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport. Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden auch in den lokalen Medien veröffentlicht.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen wie auch Aktivitäten des Nachtlebens abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen einzelner Gebiete aufgrund örtlicher Infektionsherde zurzeit nur eingeschränkt möglich:
In Galizien: Gemeinde Buruela. In Katalonien: Kreis Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida.
In Aragón: Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt aktuell, die Stadt Zaragoza nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die o.a. Gebiete wird derzeit abgeraten.
•Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft, und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Der Zugang zu den Stränden in und um Barcelona soll um 15 % reduziert werden. Quelle: BBC/El Pais

Türkei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran. Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein COVID-19-Test. Bei positivem Testergebnis entscheiden die türkischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Für Menschen über 65 Jahre gilt eine grundsätzliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten ( u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Verfolgen Sie die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Argentinien verzeichnet weiterhin steigende COVID-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die Ausgangssperre wurde bis zunächst 2. August 2020 verlängert und für den Großraum Buenos Aires (AMBA) für Berufstätige etwas gelockert. Die Ausgangssperre darf weiterhin nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre je nach Situation vor Ort verschärft oder gelockert.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.

Bahamas - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas weiterhin gewarnt.
Die Luft- und Seegrenzen der Bahamas sind für zurückkehrende bahamaische Staatsangehörige, Personen mit legalem Aufenthaltsstatus und für Touristen und Besucher aus der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich sowie Kanada geöffnet, sofern sie die detaillierten Einreisevorschriften erfüllen. Kreuzfahrten sind wieder möglich, ebenso die Einreise auf eigenen oder angemieteten Yachten oder Booten. Ab 23. Juli 2020 (00:00 Uhr) wird eine Einreisesperre für Besucher aus den USA, Mexiko, Panama und die karibischen Nachbarstaaten verhängt. Davon ausgenommen sind Privat- und Charterflugzeuge und –yachten. Bahamasair hat mit sofortiger Wirkung alle regulären Flüge in die USA gestrichen. Lediglich bahamaische Staatsangehörige werden noch zurückgeholt.
Grand Bahama wird auch innerhalb des Landes wegen der hohen Infektionszahlen isoliert. Inländische Flüge und Fährverbindungen wurden gestrichen.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden vorab einen negativen Covid-19 RT PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf, unter http://travel.gov.bs hochladen, die dort erteilte Bestätigung und das Testergebnis bei Einreise zur Hand haben und am Reiseziel vorhalten. In dem vorgenannten Reiseportal muss die „Bahamas Health Visa Card“ vorab online beantragt werden.
Das Testergebnis muss auf “negativ“ oder „nicht nachweisbar“ lauten. Es werden nur Testergebnisse von Labors anerkannt, die vom College of American Pathologists (CAP), von „Clinical Laboratory Improvement Amendments (CLIA), COLA Inc., der Joint Commission International (JCI) oder einer ähnlich zertifizierenden Behörde/Institution akkreditiert sind.
Ausnahmen von dem o. a. Testerfordernis sind vorgesehen für Kinder unter zwei Jahren, Privatpiloten, die ihre Maschine nicht verlassen sowie Bahamaische Staatsangehörige, Personen mit legalem Aufenthaltsstatus und Hauseigentümer auf den Bahamas, die von einem englischsprachigen CARICOM Staat einreisen. Kinder unter zehn Jahren sollen ebenfalls vom Test befreit werden, sofern das Abreiseland Testungen für diese Kinder nicht vorsieht. Eine schriftliche Bestätigung dieser Rechtslage ist erforderlich. Außerdem benötigen bahamaische Staatsangehörige und Personen mit legalem Aufenthaltsstatus keinen Test zur Wiedereinreise, wenn sie nur für weniger als 72 Stunden ausgereist waren.
Durch diese Maßnahmen werden die meisten Besucher von einer Quarantäne bei Einreise befreit. Jedoch werden Einreisende, die COVID-19 Symptome haben, von den übrigen Passagieren getrennt und weiter evaluiert.
Für Reisende ist in Flughäfen und Häfen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, z. B. im Transit, bei Sicherheitschecks, beim Zoll, in Gepäckhallen oder sonstigen öffentlichen Bereichen.
Zurückkehrende Personen, die in den Bahamas wohnhaft sind, können ohne Test wieder einreisen, sofern sie den Nachweis von einer amtlichen Behörde, Institution (z. B. dem Land, Rechtsbezirk, Gebiet, Krankenhaus oder Labor usw.) erbringen, dass sie nicht getestet werden können. Für sie wird jedoch eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Entsprechende Nachweise können unter http://travel.gov.bs hochgeladen oder per Email versandt werden.
Bei Problemen mit der Beantragung der Health Visa Card in dem Portal http://travel.gov.bs stehen zwei Hotlines zur Verfügung: Tourismus Hotline +1 242 502 0829/Gesundheitshotline +1 242 502 7382.
In Grand Bahama und New Providence sind die Strände gesperrt. Es gilt überall eine generelle Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 6 Uhr.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bahamas ab 24. Juli 2020 zu einer umfassenden Ausgangssperre zurückkehren. Das bedeutet Ausgangssperren auch am Wochenende und die Schließung von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.

Bahrain - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Seit dem 25. März 2020 durften nur bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung („Prior Permission Granted“) nach Bahrain einreisen. Seit dem 22. Juli 2020 dürfen ebenfalls Inhaber zuvor erteilter gültiger Visa wieder nach Bahrain einreisen, ohne dass ein vorheriges Genehmigungsschreiben („Prior Permission Granted Letter“) erforderlich ist. Die Erteilung von Visa bei Ankunft am Flughafen („Visa upon Arrival“) bleibt weiterhin ausgesetzt.
Alle Reisenden, die aus EU-Mitgliedstaaten zurückkehren, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht. Es wird eine 10-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, die u.a. zum Tragen eines Bluetooth-kompatiblen Armbandes und Herunterladen der bahrainischen COVID-19-App „Be Aware“ verpflichtet. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Seit dem 21. Juli 2020 müssen Reisende, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, für die erforderlichen Corona-Virus Test bei Einreise und am Ende der Quarantäne je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren entrichten.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Frankreich - Ergänzung:
In einigen Städten in Frankreich muss nun auch auf der Straße eine Schutzmaske getragen werden. Auch mehrere Touristenorte - zum Beispiel in der Bretagne - erließen entsprechende Dekrete. In der Küstenstadt La Rochelle in Westfrankreich ist die Maske nun im Alten Hafen und im Stadtzentrum verpflichtend. Auch in Concarneau und Saint-Brieuc in der Bretagne ist die Maske im Zentrum vorgeschrieben. In Saint-Brieuc gilt auch Maskenpflicht auf Spielplätzen, Parks oder am Hafen. In zahlreichen Städten in der Bretagne, aber auch im Rest des Landes gilt außerdem eine Maskenpflicht auf Märkten. Quelle: tagesschau.de

Hongkong - Ergänzung:
Hongkong führt eine Maskenpflicht für alle öffentlichen Gebäude ein. Auch Einkaufszentren seien davon betroffen. Die neuen Maßnahmen sollen zunächst zwei Wochen gelten. Hongkong hatte bereits die Kontaktbeschränkungen in diesem Monat verschärft. Quelle: tagesschau.de

Irland - Ergänzung:
Die Regierung hat die 14-tägige Quarantäneanforderung für 15 europäische Länder aufgehoben, die eine ähnlich hohe oder niedrigere Infektionsrate als Irland haben. Quelle: Aljazeera / Die "grüne Liste" umfasst Malta, Finnland, Norwegen, Griechenland, Zypern, Italien, Ungarn, Slowakei und die Baltischen Staaten. Großbritannien, Frankreich und Spanien stehen nach wie vor auf der "Quarantäne Liste". Quelle: BBC

Italien - Änderung Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus dem gesamten EU/Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise seit Anfang Juni 2020 ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägiger Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Mit der am 14. Juli 2020 für die Lombardei in Kraft getretenen Verordnung Nr. 580 wurde die generelle Maskenpflicht in der Lombardei aufgehoben. Eine Maskenpflicht in dieser Region gilt aber weiterhin in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, inkl. öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mit sich zu führen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Katar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 bis auf weiteres gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, aufhalten. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin-Tegel) bleibt weiter reduziert.
Voraussichtlich ab dem 1. August 2020 ist die Einreise für Inhaber einer katarischen Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) unter bestimmten Bedingungen (u.a. verpflichtende COVID-19-Tests, Quarantäneauflagen) möglich, die sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland des Reisenden ausgestalten. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko , darunter Deutschland, in regelmäßigen Abständen.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Katar eingeschränkt: der öffentliche Personennahverkehr ist eingestellt, Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen erlaubt. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird. Seit dem 22. Mai 2020 sind alle Einwohner verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft von Katar in Berlin nach den gültigen Einreisebestimmungen und informieren Sie sich im englischsprachigen Angebot des katarischen Gesundheitsministeriums zu den aktuell gültigen Regelungen.

Kongo, Demokratische Republik - Ergänzung:
DR Kongo hat heute mit der schrittweisen Lockerung der Bescchränkungen begonnen. Ab heute werden in Phase 1 alle Geschäfte, Banken, Restaurants und Bars wieder öffnen, der ÖPV wieder aufgenommen und große Versammlungen wieder erlaubt. Am 3. August folgt Phase 2 mit der Öffnung der Schulen und Universitäten. Am 15. August wird die letzte Phase 3 starten mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs, der Öffnung der Häfen und Grenzen sowie der Kultstätten. Quelle: Aljazeera

Österreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen insgesamt weniger betroffen, erlebt aber derzeit wieder steigende Infektionszahlen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist wieder uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Bei Einreise ab dem 24. Juli 2020 muss der PCR-Test aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Ab 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt bereits seit 9. Juli 2020 erneut die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Anschober wies auf die Grenzöffnungen und den Tourismus als Beispiel für mehr Verkehr und Aktivität hin. Vor allem auf dem Westbalkan gäbe es in der Summe die meisten Fälle. Zudem würden Rückkehrer nach Österreich zur problematischen Lage beitragen. Künftig werde es verschärfte Einreisebestimmungen nach Österreich geben, kündigte Kurz an. Wer vom Westbalkan aus nach Österreich einreisen möchte, braucht künftig einen Covid-19-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden. Ab wann dies gelten soll, wurde nicht deutlich. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Zur Möglichkeit der einmaligen Wiedereinreise hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und von Technikern zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden nach Russland sind grundsätzlich verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Die russischen Behörden können Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende einzelner Flüge verfügen. Reisenden wird empfohlen, den Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test mitzuführen, der nicht älter als 3 Tage sein darf.
Alle regelmäßigen internationalen Flüge von und nach Russland sind derzeit noch eingestellt. Gegenwärtig führt Lufthansa im Abstand von zwei Wochen Sonderflüge von Frankfurt nach Moskau-Domodedowo und zurück und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch. Der reguläre Flugverkehr soll allmählich wieder aufgenommen werden. Der Inlandsflugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
In Moskau wurden die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen wiedereröffnet; es gibt noch Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands gibt es zum Teil noch weitgehende Einschränkungen, die schrittweise gelockert werden sollen. In Moskau ist in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen innerhalb von Gebäuden ist Pflicht.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.

Sambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia weiterhin gewarnt.
Reisende nach Sambia müssen sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Der Quarantäneort kann selbst gewählt werden. In Deutschland oder andernorts durchgeführte COVID-19-Tests werden von den sambischen Behörden nicht anerkannt. Bei Ankunft wird bei allen Reisenden ein Rachen- oder Nasenabstrich genommen. Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind ebenfalls quarantänepflichtig, werden grenznah untergebracht und müssen die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst tragen.
Die Erteilung von Besucher- und Tourismusvisa (auch Visa on Arrival) ist derzeit ausgesetzt.
Derzeit besteht etwa fünf Mal pro Woche eine Flugverbindung nach Deutschland (Frankfurt) mit Ethiopian Airlines via Harare und Addis Abeba. Die Airline empfiehlt Reisenden, den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen, der bei Einreise in Sambia nicht älter als 4 Tage sein darf. Andernfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ethiopian Airlines die Beförderung verweigert. Bestehende Quarantäneregelungen sind davon unberührt. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen. Andere Airlines fliegen Sambia/Lusaka derzeit nicht an.
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Bestimmungen.
• Für dringend notwendige Reisen nach Sambia, beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.

Singapur - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur weiterhin gewarnt.
Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur.
"Permanent Residents" (Inhaber von Daueraufenthaltstiteln) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.
Für alle gilt: Vor Antritt der Reise muss online eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden, gegen deren Ende ein verpflichtender COVID-Test auf Kosten des Reisenden steht. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in Deutschland aufgehalten haben, können die Quarantäne in ihrem eigenen Zuhause ableisten. Transit über ein Drittland unterbricht diese Möglichkeit. Die Quarantäne ist dann in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung zu verbringen, die Kosten sind selbst zu tragen.
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken von Singapore Airlines, Scoot und Silk Air möglich. Ausreisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen Richtung Europa, z.B. mit KLM, Singapore Airlines, Qatar Airways, Swiss Air oder Turkish Airlines.
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“ QR Codes zur Registrierung genutzt werden.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich auf der Website von Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.

Thailand - Ergänzung:
Thailand will den Corona-Notstand noch einmal um einen Monat bis Ende August verlängern. Die Maßnahme sei weiter notwendig, um die Krise zu bewältigen und die 14-tägige Quarantäne-Pflicht für einreisende Ausländer durchzusetzen. Der Corona-Notstand gilt in Thailand seit Ende März. Langsam will das Land sich nun dafür öffnen, bestimmte Gruppen von Ausländern wieder einreisen zu lassen - jedoch nur unter strengen Auflagen. Darunter sind etwa Arbeiter aus Nachbarländern wie Myanmar und Kambodscha. Wann Touristen wieder nach Thailand reisen können, ist unklar. Quelle: tagesschau.de

Turkmenistan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan weiterhin gewarnt.
Reisen nach Turkmenistan sind zurzeit nicht möglich, weil die Grenzen geschlossen sind und der Flugverkehr seit Anfang März eingestellt wurde. Seit 13. Juli 2020 kann auch im Lande selbst nicht mehr gereist werden.
Derzeit hat Turkmenistan den Grenzverkehr an allen Landgrenzen stark eingeschränkt, um Übertragung des Covid-19-Virus zu verhindern. Ausländische Staatsangehörige können diese Grenzen nicht passieren.

Uganda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uganda weiterhin gewarnt.
Es besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen von und nach Uganda.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März 2020 eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist derzeit nicht möglich. Mit einer zeitnahen Öffnung des Flughafens ist nicht zu rechnen.
Der öffentliche Busverkehr ist unter Auflagen (u.a. maximal 50%-ige Besetzung), der private Autoverkehr ist mit höchstens vier Personen pro Fahrzeug gestattet. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr – 5:30 Uhr. In der Öffentlichkeit, auch im Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen, und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala.
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.

Zimbabwe - Ergänzung:
Ab heute gilt eine Ausgangssperre von der Dämmerung bis zum Morgengrauen. Ausnahmen bestehen lediglich für das Besorgen von wichtigen Lebensmitteln sowie Arztbesuchen. Quelle: BBC

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Ägypten hat die Öffnungszeiten von Cafés und Restaurants von 22.00 Uhr bis Mitternacht ausgeweitet und ihnen erlaubt, ab dem 26. Juli wieder mit einer Kapazität von 50 Prozent zu arbeiten. Die Öffnungszeiten der Geschäfte, einschließlich der Einkaufszentren, wurden nun bis 22:00 Uhr verlängert. Quelle: Aljazeera

Angola - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola weiterhin gewarnt.
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen, auch der nationale Flugverkehr ist suspendiert. Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Belgien - Ergänzung:
Seit rund zwei Wochen gilt in Belgien bereits die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Gotteshäusern, Museen oder Geschäften. Ab Samstag soll die Maskenpflicht ausgeweitet werden. Dann muss auch an "starkbesuchten Orten" wie Restaurants, Cafés, in Hotels, auf Einkaufsstraßen oder Märkten eine Maske getragen werden. Quelle: tagesschau.de

China - Ergänzung Test vor Abflug:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China weiterhin gewarnt.
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert, das Robert-Koch-Institut führt China nicht mehr als Risikogebiet. Weitere Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking oder im Juli 2020 in Hongkong sind jedoch nicht auszuschließen.
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen. Alle vor dem 28. März 2020 erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse haben mit dieser Regelung ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Begrenzt möglich ist die Rückkehr/Einreise von notwendigem Personal deutscher Wirtschaftsunternehmen, u.a. im Rahmen der sog. „fast-Track“-Vereinbarungen zwischen China und Deutschland. Einzelheiten bietet die Deutsche Außenhandelskammer in China.
Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Alle zurzeit bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden nach wie vor auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an).
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona- Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Eine Neuregelung der chinesischen Luftfahrtbehörde vom 20. Juli 2020 verlangt von Reisenden einen innerhalb von 5 Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest und ein für nicht-chinesische Staatsangehörige auf dieser Grundlage von einer chinesischen Auslandsvertretung ausgestelltes Gesundheitszertifikat. Details der Umsetzung der Neuregelung sind noch unklar. Reisenden wird empfohlen sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen zu erkundigen.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. In Shanghai und Guangdong kann unter strengen Bedingungen in Ausnahmefällen und abhängig vom Distrikt eine Heimquarantäne genehmigt werden. Die örtlich zuständigen deutschen Generalkonsulate können hierzu keine Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Nachbarschaftskomitee.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne- Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen; insbesondere auch zu Fragen des Tests und des auszustellenden Gesundheitszertifikats.
•Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Website des Außenministeriums der VR China.
•Da sich die Verfügbarkeit von Flügen von/nach China kurzfristig ändern kann, halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Reisebüro/Fluggesellschaft.

Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Überseegebieten:
Von Reisen in die französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen noch bestehen, wird dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 72 h ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests 7 Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen Covid-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen auf der Internetseite der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Guinea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr wird seit 15. Juli 2020 allmählich wieder aufgenommen. Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 7 Tage alt sein darf, und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese wird von den Gesundheitsbehörden kontrolliert. Weisen Reisende bei Einreise COVID-19-Symptome auf, so erfolgt ein weiterer COVID-19-Test am Flughafen. Bei positivem Testergebnis werden Reisende in einem Krankenhaus untergebracht. Bei Einreise werden zudem die Kontaktdaten aller Reisenden erhoben. Bei Ausreise muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.
Am 21. Juli 2020 wurde durch die Regierung offiziell erklärt, dass EU-Bürgern im Rahmen der Reziprozität die Einreise nach Guinea verwehrt werde. Ausgenommen von dieser Regelung seien Reisende mit einer gültigen guineischen Aufenthaltsgenehmigung.
Im Land gilt seit 27. März 2020 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Für den Großraum Conakry gilt eine Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich.
•Beachten Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.

Irak - Ergänzung:
Nach vier Monaten Pause hat der internationale Flughafen von Bagdad seinen Betrieb wieder aufgenommen. Alle ankommenden Passagiere müssen 48 Stunden vor dem Boarding für ihren Flug einen Corona-Test machen. Abfliegende Passagiere müssen sich einige Tage vor ihrem Flug einem Test unterziehen. Des Weiteren wird die Temperatur sämtlicher Passagiere bei der Ankunft am Flughafen überprüft. Quelle: BBC

Jordanien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien weiterhin gewarnt.
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen ergriffen, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Seit Mitte März 2020 gilt eine Ausgangssperre, die derzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt. Es gilt die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern von mehr als 20 Personen sind nicht gestattet.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.

Kuwait - Ergänzung:
Kuwait hat beschlossen, die Ausgangssperre etwas zu lockern. Anstelle bisher von 20:00 - 05:00 Uhr gilt sie nun von 21:00 - 03:00 Uhr. Des Weiteren soll am 28. Juli Phase 3 der Lockerungen beginnen: Hotels und Resorts sollen wieder öffnen, Taxis dürfen dann wieder fahren. Ein Kabinettsbeschluss dazu steht jedoch noch aus. Quelle: Aljazeera

Malediven - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Malediven ist für Touristen seit 15. Juli grundsätzlich wieder möglich.
Der von der Regierung ausgerufene öffentliche Gesundheitsnotstand gilt jedoch zunächst bis zum 7. August 2020 weiter. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt eine Maskentragepflicht. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Website des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Voraussetzung ist, dass eine Buchungsbestätigung in einem Resort über die gesamte Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden kann. Corona-Tests vor Anreise sind nicht erforderlich. Lediglich bei Symptomen werden Test und entsprechende Maßnahmen am Flughafen Malé eingeleitet. Der Aufenthalt ist auf das gebuchte Resort beschränkt; Reisen auf andere Inseln sind derzeit nicht möglich.
Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App TraceEkee.
Am Flughafen sind die üblichen Gesundheitsvorkehrungen (Maskenpflicht, Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen) einzuhalten. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden oder das Resort zu begleichen. Darüber hinaus behalten sich die maledivischen Behörden das Recht vor, stichprobenartig Tests durchzuführen. Die Kosten hierfür werden von den maledivischen Behörden getragen. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand und Entscheidung des Resorts, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
•Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven und folgen Sie den Empfehlungen.
•Informieren Sie sich auch hier über die Reisebedingungen.

Norwegen - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 15. Juli 2020 ist die Einreise für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland für alle Zwecke wieder erlaubt. Der Nachweis des Hauptwohnsitzes wird durch die Eintragung im Reisepass oder Personalausweis geführt. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Direkter Transit bedeutet, dass der schnellste Weg – ohne Übernachtung - gewählt werden muss. Fahrtunterbrechungen sind nur zum Tanken oder zur Toilettennutzung erlaubt. Im Falle einer Übernachtung außerhalb der ausgenommenen Regionen (Kronoberg, Blekinge and Skåne) gilt die 10-tägige Quarantänepflicht nach Einreise in Norwegen. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, auf eine Übernachtung in Schweden zu verzichten.
Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird von dem Norwegian Institute of Public Health,(Folkehelseinstitut) alle vierzehn Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.
Die jeweils aktuelle Liste kann auf der Website des Norwegian Institute of Public Health auf Englisch abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist quarantänefrei über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; eine Ausreise per Flugzeug ist grundsätzlich möglich, sofern die internationalen Flüge auch tatsächlich stattfinden.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
•Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen. Dort finden Sie auch die Liste der Länder, aus denen die Einreise seit dem 15. Juli 2020 wieder gestattet ist.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Oslo oder nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
•Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
•Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.

Österreich - Ergänzung:
Ab morgen müssen Besucher von Kirchen in Österreich wieder Maske tragen. In einigen Diözesen sprach die Bischofskonferenz zudem zusätzliche Empfehlungen für Desinfektions- und Abstandsregeln aus. Die strikteren Regeln gelten demnach vor allem in Gemeinden, wo vermehrt Besucher aus Corona-Risikoländern an Gottesdiensten teilnehmen, etwa in Tourismuszentren und Wallfahrtskirchen. Quelle: tagesschau.de

Pakistan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Pakistan weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Pakistan hat das Embargo seines Luftraums für internationale Flüge von und nach Pakistan jedoch aufgehoben. Von größeren internationalen Flughäfen in Pakistan ist eine Rückreise nach Deutschland mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften möglich. Pakistanische Behörden setzen für eingehende Flüge sehr hohe Standards zur Prävention vor Neuinfektionen mit COVID-19, so dass es auch kurzfristig zur Streichung einzelner Flugverbindungen kommen kann. Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die COVID-19-App, PakPass , auf dem Smartphone zu installieren. Reisende müssen Installation und anschließende Registrierung bereits bei Check-In der entsprechenden Airline vorzeigen.
Nach Angaben der pakistanischen Gesundheitsbehörden ist eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise verpflichtend, unabhängig davon, ob bei der Einreise Symptome vorliegen. Mit medizinischen Kontrollen auf COVID-19 ist bei Einreise zu rechnen. Weitere Informationen können auf der Webseite des pakistanischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 21. August 2020 vollständig eingestellt.
In allen Provinzen besteht generell zwischen 19 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst.
Für die Provinzen Panama und Panama West gelten besondere Beschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag und Donnerstag. Von freitags 19 Uhr bis montags 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre in den beiden Provinzen gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
In den Provinzen Colón, Chiriquí und Bocas del Toro gilt ab dem 25. Juli 2020 von freitags 19 Uhr bis montags 5 Uhr ebenfalls eine Ausgangssperre für jedermann. An den übrigen Werktagen gilt die bisherige Ausgangssperre zwischen 19 und 5 Uhr.
Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, Panama West und Colón) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
•Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama, und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
•Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.

Philippinen - Ergänzung:
Nachdem es zwei Wochen lang erlaubt war, haben die Philippinen nun nicht notwendige touristische Reisen ins Ausland wieder untersagt. Quelle: Aljazeera

Südafrika - Ergänzung:
Schulen werden vorübergehend geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Tschad - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Tschad weiterhin gewarnt.
Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; alle Personen, die in den Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. Der kommerzielle Flugbetrieb am Flughafen N’Djamena, der seit dem 19. März 2020 geschlossen ist, soll voraussichtlich am 1. August 2020 wieder aufgenommen werden. Air France plant dann wöchentlich je einen Flug von bzw. nach Paris.
Die tschadische Regierung hat am 14. Juli 2020 festgelegt, dass für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger das Prinzip der Gegenseitigkeit angewandt wird. Damit wird der Tschad – außer für die Inhaber offizieller Pässe oder für Personen, die mit Genehmigung der Regierung einreisen – die Einreise nur solchen Staatsangehörigen erlauben, in deren Heimatstaat auch tschadische Staatsangehörige einreisen können. Dabei muss bei der Einreise ein negativer COVID 19-Test (PCR) vorgewiesen werden, der vor längstens 72 Stunden durchgeführt wurde. Für deutsche Staatsangehörige ist somit eine Einreise grundsätzlich weiterhin nicht möglich.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich ab dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende seinen Reisepass in Verwahrung geben und sich selbst in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Dieser kostet 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro). Bei Vorlage der Quittung wird der Reisepass ausgehändigt.
Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Für die Provinzen Logone Occidental, Logone Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, Stadt N'Djamena und von N'Djamena-Farah bis Guittè gilt zurzeit eine Ausgangssperre von 22 und 5 Uhr. Seit dem 7. Mai 2020 gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist. Die Quarantäne der Hauptstadt N’Djamena und der Provinzhauptstädte wurde aufgehoben, um den Schülern und Studenten die Rückkehr an ihre Ausbildungsstätten und die Teilnahme an den Abschlussklassen zu ermöglichen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende August 2020. Gebetsstätten sind seit Ende Juni 2020 wieder geöffnet, sportliche Aktivitäten sind seit Mitte Juli wieder möglich, allerdings ohne Publikum. Ab 28. Juli 2020 sollen die restlichen Restriktionen aufgehoben werden, wobei Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einzuhalten sind.
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Beitrag von Birgitt »

Armenien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Armenien weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist bis auf weiteres nicht erlaubt (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen, die sich nach Einreise zwingend in 14-tägige Quarantäne begeben müssen). Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist weitgehend eingestellt. Linienflüge zwischen Eriwan und Minsk erfolgen mehrmals pro Woche mit Belavia. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

Belgien - Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt in den letzten Tagen leicht an. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen. Informationen hierzu sind auf der Webseite www.info-coronavirus.be/de/faq/ unter „International“ zu finden.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Website des belgischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 15 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 15 Personen einschließlich Kinder beschränkt. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken sowie Theater- und Konferenzsälen. Ab 25. Juli 2020 gilt die Maskenpflicht auch auf Märkten, Jahrmärkten, in Einkaufsstraßen und öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Cafés. In gastronomischen Betrieben werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Besonderheiten in den Regionen
Die belgischen Abstands- und Hygieneregelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.

Chile - Ergänzung:
Der Lockdown der Hauptstadt Santiago soll ab Dienstag, dem 28. Juli, schrittweise aufgehoben werden. Menschen, die in den weniger bevölkerungsreichen und wohlhabenderen östlichen Vororten der Hauptstadt leben, sollen sich dann wieder in kleinen Gruppen treffen können und ihre Häuser verlassen dürfen, ohne die zuvor an Wochentagen und außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre erforderlichen polizeilichen Genehmigungen einholen zu müssen. Quelle: Aljazeera

Costa Rica - Aufhebung Einreisesperre zum 01.08.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Derzeit gilt eine Einreisesperre für Touristen Es können nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg. Zum 1. August 2020 wird die Einreise für Touristen auf dem Luftweg aus der EU, Großbritannien und Kanada grundsätzlich wieder möglich sein. Dabei ist ein negativer COVID-Test, der max. 48 h vor Abreise durchgeführt wurde, vorzulegen, ein Gesundheitsformular online vorab auszufüllen sowie eine verpflichtende Krankenversicherung, die auch im Falle einer COVID-Erkrankung greift, nachzuweisen.
Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen. Quelle: AA

Ab dem 1. August sollen auch Surfen und andere Freiluftaktivitäten wieder möglich sein. Quelle: tagesschau.de

Gambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gambia weiterhin gewarnt.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit Sondergenehmigungen. Es besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung, dies gilt auch für Einreisende aus Deutschland. Gestattet ist die Einreise nur Gambiern sowie Ausländern mit einem gambischen Aufenthaltstitel (residence permit).
Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand, um Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 durchsetzen zu können. Restaurants und Bars, sind geschlossen. Beim Besuch von Gebetsstätten und Märkten sind diverse Auflagen zu beachten. Seit dem 24. Juli 2020 besteht eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Irland - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Die Zahlen sind wieder leicht angestiegen, bewegen sich aber weiterhin im niedrigen zweistelligen Bereich (Neuinfektionen) bzw. im einstelligen Bereich (Todesfälle). Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin und weitere Teile der Ostküste (Cork). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Es gibt verstärkte Einreisekontrollen und ggf. Einreisesperren.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Bei Einreise aus Deutschland wird weiterhin erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.
Die irische Regierung ermöglicht zunächst nur Reisenden aus den Ländern und Gebieten der Travel Green List die Einreise ohne Quarantäneempfehlung. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesem Länderkreis. Die Liste soll alle zwei Wochen aktualisiert werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 29. Juni 2020 gültige Phase 3 der Lockerungen gemäß der Roadmap for Reopening Society and Business zur Aufhebung der Covid-19-Beschränkungen ist bis zum 10. August 2020 verlängert worden. Die Reisebeschränkungen innerhalb Irlands sind aufgehoben. Veranstaltungen von bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 200 Personen im Freien sind erlaubt, wenn die fortgeltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Im privaten Umfeld sind Treffen mit bis zu 10 Gästen aus max. vier Haushalten möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist verbindlich. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird empfohlen und wird voraussichtlich in Kürze verpflichtend. Wo immer möglich, ist auf einen Abstand von 2 m zu achten. Überfüllte Plätze und Geschäfte sollten vermieden werden.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Italien - Ergänzung:
Italien hat eine Quarantänepflicht für Reisende verhängt, die in den vergangenen 14 Tagen in Rumänien oder Bulgarien waren.
Des Weiteren sind in der süditalienischen Region Kampanien rund um die Stadt Neapel die Strafen bei Verstößen gegen Corona-Auflagen verschärft worden. Wer in geschlossenen Räumen oder im öffentlichen Nahverkehr keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, riskiert eine Geldbuße von 1000 Euro. Einzelhändlern, die in ihren Geschäften die Maskenpflicht nicht durchsetzen, droht neben der Geldbuße zusätzlich eine Ladenschließung zwischen fünf und 30 Tagen. Für Wiederholungstäter kann die Schließung sogar auf bis zu 60 Tage ausgeweitet werden. Quelle: tagesschau.de

Kongo - Demokratische Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo weiterhin gewarnt.
Am 22. Juli 2020 ist der bis dahin mehrmals verlängerte Gesundheitsnotstand in der Demokratischen Republik Kongo aufgehoben worden. Die Grenzen sind momentan noch für den Personenverkehr geschlossen.
Mit der Aufhebung sind folgende Lockerungen verbunden bzw. geplant:
Seit dem 22. Juli 2020 sind Geschäfte, Banken, Restaurants, Cafés etc. wieder geöffnet. Zudem wurde das Verbot für Versammlungen gelockert und der öffentliche Nahverkehr wieder aufgenommen.
Ab dem 3. August 2020 sollen Schulen und Universitäten graduell wiedereröffnet werden, ab dem 15. August 2020 ebenfalls Häfen, Flughäfen und Grenzen öffnen. Auch die Einschränkungen der innerkongolesischen Bewegungsfreiheit sollen wegfallen; Kirchen, Discotheken, etc. sollen ebenfalls wieder öffnen.
Trotz der Lockerungen muss weiterhin mit Einschränkungen vor allem beim Transport von und in die Hauptstadt gerechnet werden, solange der nationale Flugverkehr ausgesetzt ist.
Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas ist erpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
Der Ebola-Ausbruch im Nordosten des Landes, der 2018 begann, wurde am 25. Juni 2020 für beendet erklärt. Seit Ende Mai 2020 werden jedoch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.

Kuwait - Ergänzung:
Kuwait wird den strengen Lockdown des Gouvernements Farwaniya am Sonntag ab 5 Uhr morgens aufheben. Quelle: Aljazeera

Lesotho - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lesotho weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen von Lesotho sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen. Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre wurde am 20. Juli 2020 verschärft. Auch der Verkehr zwischen den Provinzen ist eingeschränkt.
• Informieren Sie sich auch auf der Webseite des Government of Lesotho über die Ausgangssperre und COVID-19 in Lesotho.

Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit gewarnt, da Luxemburg die Neuinfiziertenzahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen und erlebt derzeit eine Zunahme von Neuinfektionen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen COVID-19-PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend. Die allgemeiner Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu zehn Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften, sowie in öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 2 Metern sind einzuhalten.
Mehr als zehn Gäste in Restaurants und Gaststätten müssen an Tischen sitzen und den Mindestabstand von 2 Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Mali - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali weiterhin gewarnt.
Seit März 2020 waren kommerzielle Flüge ausgesetzt. Zum 25. Juli 2020 wird der kommerzielle Flugverkehr wieder zugelassen. Die Landesgrenzen werden für den Personenverkehr voraussichtlich ab 31. Juli 2020 geöffnet.
Im öffentlichen Raum ist verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
• Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art und folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Nordkorea - Ergänzung:
Über die Stadt Kaesong in der Nähe der südkoreanischen Grenze wurde der vollständige Lockdown sowie der Ausnahmezustand verhängt. Quelle: Aljazeera

Österreich - Ergänzung:
Österreich hat die Bestimmungen bei Einreisen aus verschiedenen Corona-Risikogebieten auf der Welt leicht verschärft. Die für alle Einreisen aus 32 Ländern ab Montag geltende Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass die Rückkehrer entweder zehn Tage in Quarantäne gehen oder einen aktuelleren PCR-Test als bisher vorlegen müssen. Nach den am Freitagabend beschlossenen Regeln dürfen sogenannte PCR-Tests nunmehr nicht älter als drei Tage sein. Ärztliche Atteste werden nicht mehr akzeptiert. Bei Ankunft aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation - etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen - besteht freie Einreise. Als Risikogebiete nennt die Verordnung 32 Länder - darunter auch die EU-Länder Bulgarien und Rumänien sowie die nicht zur EU gehörenden Balkanstaaten. Quelle: tagesschau.de

Oman - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman weiterhin gewarnt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Die Einreise von Ausländern nach Oman ist derzeit nur mit vorheriger Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich, die grundsätzlich über den Arbeitgeber („sponsor“), die nationalen Fluggesellschaften (Oman Air oder Salam Air) oder die zuständige omanische Botschaft beantragt werden kann. Einreisende Ausländer müssen ferner über eine für die gesamte Aufenthaltsdauer gültige Krankenversicherung verfügen und sich nach Ankunft 14 Tage in institutionelle Quarantäne begeben. Bei Einreise sind ein Unterkunftsnachweis und hierfür ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen. Inwieweit die Quarantäne für Ausländer mit Wohnsitz in Oman (´residents´) auch zuhause erfolgen kann, ist derzeit noch nicht geklärt.
Ferner muss eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarasud+) heruntergeladen werden, mit der die Quarantäne überwacht wird. Zu diesem Zwecke ist für die Zeit der Quarantäne ein Armband zu tragen, das zum Preis von 5 OMR erworben werden muss. Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Vom 25. Juli 2020 bis 8. August 2020 werden alle Gouvernements (muhafazat) des Landes abgeriegelt. Während dieses ´lockdown´ wird von 19 bis 6 Uhr die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und alle öffentlichen Plätze und Geschäfte geschlossen. Es ist auch tagsüber mit verstärkten Patrouillen und Kontrollpunkten zu rechnen. Die Fahrt zum Flughafen Maskat soll bei Vorlage eines gültigen Flugtickets für Passagiere und eine Begleitperson auch aus anderen Gouvernements möglich sein. Es wird empfohlen, hierfür Ausdrucke des Flugtickets bereit zu halten.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Einkaufszentren und die meisten Geschäfte sind nur unter strengen Auflagen geöffnet. Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der omanischen Polizei .
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat über mögliche Rückreisemöglichkeiten und Sonderflüge.

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Gebieten:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt weiterhin eine hohe, jedoch nicht weiter zunehmende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Dort sind 19 nicht touristische Gemeinden besonders betroffen, und zwar in den Bezirken Amadora (alle Gemeinden), Odivelhas (alle Gemeinden), Sintra (Queluz e Belas, Massamé e Monte Abraão, Agualva e Mira Sintra, Algueirão-Mem Martins, Rio de Mouro, Cacém e São Marcos), Loures (Camarate, Unhos, Apelação, Sacavém e Prior Velho) und in Lissabon nur die Gemeinde Santa Clara. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 37,5°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf weiteres geschlossen. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon wurden aufgrund der derzeit steigenden Neuinfektionen seit dem 1. Juli 2020 einige Lockerungsmaßnahmen bis Ende Juli 2020 zurückgenommen. Geschäfte und Cafés schließen hier um 20.00 Uhr und Supermärkte um 22.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Für die 19 besonders betroffenen Gemeinden (siehe Epidemiologische Lage) gelten bis Ende Juli 2020 strengere Maßnahmen. Insbesondere besteht hier erneut die Bürgerpflicht, sich zu Hause zu isolieren und das Haus nur für unbedingt notwendige Wege, z. B. zur Arbeit, für Einkäufe, für den Arztbesuch, zu verlassen. Spontane Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind hier auf 5 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt. Es gibt zudem ein Online-Formular für Reisen zwischen den Inseln.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von Schiffen bis auf weiteres grundsätzlich nur gestattet, wenn die Abfahrt von nationalen (portugiesischen) Häfen erfolgte. Andere Schiffe dürfen in der Regel nur bei Seenot, dringender Reparatur oder zur notwendigen (medizinischen) Versorgung anlegen. In diesen Fällen sollte die Gesundheitsbehörde der Azoren vorab kontaktiert werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Russische Föderation - Ergänzung:
Nach mehr als vier Monaten ohne internationalen Flugverkehr wird Russland erstmals wieder reguläre Verbindungen mit dem Ausland aufnehmen. Angeflogen würden vom 1. August an zunächst die Türkei, Großbritannien und Tansania, sagte Vizeregierungschefin Tatjana Golikowa. Das Verkehrsministerium in Moskau teilte mit, dass Verhandlungen mit 30 weiteren Ländern über eine Wiederaufnahme des Flugverkehrs liefen. Quelle: tagesschau.de

Senegal - Ergänzung:
Senegal verstärkt seine Test-Kapazitäten, damit sämtliche Reisende getestet werden können. Das gilt für ankommende wie abreisende Reisende gleichermaßen. Das Gesundheitsministerium hat vier Testzentren in der Hauptstadt Dakar akkreditiert. Es ist geplant, die Tests auf andere Großstädte auszuweiten. Quelle: Aljazeera

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Für ganz Spanien liegt die Zahl der Neuinfektionen deutlich unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner. Allerdings gibt es derzeit neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra, wo diese Schwelle überschritten wird. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In zahlreichen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien, Andalusien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport. Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden auch in den lokalen Medien veröffentlicht.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen wie auch Aktivitäten des Nachtlebens abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Monegros, Bajo Cinca sowie Bajo Aragón-Caspe ab 24. Juli 2020 Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen sind verboten.
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen einzelner Gebiete aufgrund örtlicher Infektionsherde zurzeit nur eingeschränkt möglich:
In Katalonien: Kreis Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida.
In Aragón: Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt aktuell, die Stadt Zaragoza nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die o.a. Gebiete wird derzeit abgeraten.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft , und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Taiwan - Ergänzung:
Taiwan hat den Kreuzfahrt-Tourismus wieder aufgenommen. Vom taiwanesischen Hafen in Keelung aus werden unter strengen Hygienebedingungen fünftägige Reisen zu den malerischen Außeninseln Penghu, Kinmen und Matsu angeboten. Quelle: Aljazeera

Türkei - Entfall Ausgangssperre:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran. Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein COVID-19-Test. Bei positivem Testergebnis entscheiden die türkischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten ( u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Verfolgen Sie die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei .

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs (Hotline: +971 4501 1111). Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222). Für die Einreise dieser Personengruppe in die VAE ist ein COVID-19 Test verpflichtend.
Für die Einreise in Dubai aus bestimmten Ländern kommend muss dieser bereits vor Abflug gemacht werden. Bei Einreise von Deutschland aus kann der Test alternativ bei Ankunft am Flughafen Dubai durchgeführt werden. Bei Einreise in einem anderen Emirat muss der Test bereits vor dem Flug in die VAE durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden sein. Es ist möglich, dass bei Ankunft ein weiterer Test durchgeführt wird.
Die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses kann bereits beim Check-in für Flüge, auch Transitflüge, in Richtung VAE aus bestimmten Ländern erforderlich sein, zu denen Deutschland derzeit nicht gehört. Für Einreisen in Abu Dhabi muss der Test von einem in der VAE anerkannten Labor oder einem von der Fluggesellschaft benannten Labor stammen.
Rückkehrende „Residents“ haben damit zu rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen, Geschäftsleute) können seit 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen. Sie müssen bis voraussichtlich 31. Juli 2020 bei Einreise einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Des Weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Voraussichtlich ab 1. August 2020 müssen auch ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE ein negatives COVID-19-Testergebnis bereits beim Check-in vorlegen.
Für alle Touristen und für aus bestimmten Ländern (nicht Deutschland) nach Dubai einreisen de „Residents“ sind der Download und die Registrierung in der COVID-19-DXB Smart App auf dem Smartphone verpflichtend. Für alle in die anderen Emirate Einreisenden ist die App Al Hosn UAE verpflichtend.
Von einzelnen Fluggesellschaften kann ein negatives COVID-19-Testergebnis für die Ausreise aus den VAE (außer Dubai) nach Europa und in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich sein.
Die Sicherheitsbehörden der VAE fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist seit Anfang Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Buchungsmöglichkeiten und mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Präventionsauflagen.

Vietnam - Ergänzung:
Vietnam hat in einem seiner beliebtesten Strandziele erneut Beschränkungen eingeführt, nachdem eine zweite Person positiv auf COVID-19 getestet wurde, die ersten lokal übertragenen Fälle im Land seit mehr als drei Monaten. Die Behörden von Da Nang in Zentralvietnam untersagten Versammlungen von mehr als 30 Personen an öffentlichen Orten sowie alle sportlichen, kulturellen und religiösen Veranstaltungen in der Stadt.Themenparks, Schönheitssalons, Bars und Clubs wurden ebenfalls geschlossen. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Ergänzung:
Ab Mittwoch dürfen Belgierinnen und Belgier für mindestens vier Wochen nur noch 5 statt 15 Menschen treffen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Der Sicherheitsabstand muss dann nicht zwingend eingehalten werden. Kinder unter zwölf Jahren werden nicht mitgezählt. Zudem müssen öffentliche Veranstaltungen wieder kleiner ausfallen. An Veranstaltungen im Freien dürfen künftig 200, im Inneren 100 Personen teilnehmen. Bislang lag die Obergrenze jeweils doppelt so hoch. An privaten Feiern wie Hochzeiten dürfen nur noch zehn Personen teilnehmen. Zudem empfiehlt der Sicherheitsrat, möglichst weiter von zu Hause aus zu arbeiten. Quelle: tagesschau.de

Bulgarien - Änderung Epidemiologische Lage:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Zahl der Neuinfizierten steigt seit einiger Zeit erheblich an. Besonders betroffen ist die Hauptstadt Sofia Regionale Schwerpunkte sind daneben Blagoevgrad, Varna, Dobrich und Kjustendil. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden - eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 31. Juli 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

China - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China weiterhin gewarnt.
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert, das Robert-Koch-Institut führt China nicht mehr als Risikogebiet. Weitere Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking oder im Juli 2020 in Hongkong sind jedoch nicht auszuschließen.
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen. Alle vor dem 28. März 2020 erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse haben mit dieser Regelung ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Begrenzt möglich ist die Rückkehr/Einreise von notwendigem Personal deutscher Wirtschaftsunternehmen, u.a. im Rahmen der sog. „fast-Track“-Vereinbarungen zwischen China und Deutschland. Einzelheiten bietet die Deutsche Außenhandelskammer in China.
Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Alle zurzeit bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden nach wie vor auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen (Tianjin, Shijiazhuang, Taiyuan, Hohhot, Shanghai, Jinan, Qingdao, Nanjing, Shenyang, Dalian, Zhengzhou und Xi’an).
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona- Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Eine Neuregelung der chinesischen Luftfahrtbehörde vom 20. Juli 2020 verlangt von Reisenden einen innerhalb von 5 Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest und ein für nicht-chinesische Staatsangehörige auf dieser Grundlage von einer chinesischen Auslandsvertretung ausgestelltes Gesundheitszertifikat. Details der Umsetzung der Neuregelung sind noch unklar. Reisenden wird empfohlen sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen zu erkundigen.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Für Einreisen nach Shanghai ist es seit 27. Juli 2020 möglich, nach 7 Tagen in einer zentralen Quarantäneunterbringung in die Heimquarantäne zu wechseln, wenn die Wohnung den lokalen Quarantäneanforderungen entspricht und ein Nukleinsäuretest vom 5. Tag der Quarantäne negativ ist. Andernfalls ist ein Verbleib in der zentralen Quarantäneeinrichtung erforderlich. Dies gilt auch für alle Reisenden mit Endziel in den Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Anhui. Auch in Guangdong kann unter strengen Bedingungen in Ausnahmefällen und abhängig vom Distrikt eine Heimquarantäne genehmigt werden. Das örtlich zuständige deutsche Generalkonsulat kann hierzu keine Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Nachbarschaftskomitee.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne- Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen; insbesondere auch zu Fragen des Tests und des auszustellenden Gesundheitszertifikats.
• Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Website des Außenministeriums der VR China .
• Da sich die Verfügbarkeit von Flügen von/nach China kurzfristig ändern kann, halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Reisebüro/Fluggesellschaft.

Dänemark - Änderung Einreise (Teilentfall):
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Region vom dänischen Statens Serum Institut als „offen“ klassifiziert ist. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.
Für alle übrigen Einreisen ohne wichtige Gründe hat Dänemark seit dem 14. März 2020 einen Einreisestopp verhängt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bietet die dänische Polizei.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Für weitere Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zur Zeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark zu einem Urlaubsaufenthalt sind erlaubt. Buchungsnachweise sind mitzuführen. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Busverbindungen im Fernverkehr (Flixbus, Eurolines) sind aktuell noch eingestellt.
Fährverkehr zwischen Deutschland und Dänemark findet weiterhin statt.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Ab dem 8. Juli 2020 sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Maskenpflicht nur an Flughäfen, aber nicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen nach Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Reisende ist verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und sich nach 5 Tagen erneut auf COVID-19 testen zu lassen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn , für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Frankreich - Ergänzung:
Die Strände rund um Quiberon in der Bretagne/Westfrankreich werden am Abend wieder geschlossen. Auch Parks und Gärten dürfen ab 21 Uhr nicht mehr besucht werden. Quelle: tagesschau.de

Gambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gambia weiterhin gewarnt.
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit Sondergenehmigungen. Es besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung, dies gilt auch für Einreisende aus Deutschland. Gestattet ist die Einreise nur Gambiern sowie Ausländern mit einem gambischen Aufenthaltstitel (residence permit). Die Quarantänekosten können den Einreisenden auferlegt werden.
Es besteht eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch das Gesundheitsministerium angeordnet werden.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Ghana - Ergänzung:
Die Coronavirus-Beschränkungen sollen gelockert werden. Versammlungen an Kultstätten dürfen ab sofort zwei Stunden anstelle von nur einer Stunde dauern, jedoch müssen die Gemeindemitglieder Gesichtsmasken tragen und auf Social Distancing achten. Touristische Einrichtungen und -Attraktionen sowie Open-Air-Bars dürfen ebenfalls wieder öffnen. Strände, Pubs, Kinos und Nachtclubs bleiben jedoch bis auf weiteres geschlossen. Quelle: BBC

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise; Besonderheiten auf den Kanalinseln, Isle of Man: Quarantänepflicht:
Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und den Kanalinseln, der Isle of Man und den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) andererseits, siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Vereinigte Königreich.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales . Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Die elektronische Anmeldung ist weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
In England sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Hotels und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus 2 Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als 2 Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden. Übernachtungen in Gruppen von mehr als 2 Haushalten sind nicht zulässig. Ein Mund-/Nasenschutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
In Schottland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu acht Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen, inklusive Übernachtungen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 15 Personen aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Treffen sind jedoch mit max. vier Haushalten pro Tag möglich. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales dürfen Selbstversorger-Unterkünfte ohne Gemeinschaftsräume (keine Gemeinschaftswaschräume, keine Gemeinschaftsküchen z.B. auf Campingplätzen) ab dem 11. Juli öffnen. In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen. Es müssen jedoch immer dieselben Haushalte sein. In Wales gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+ , also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England , in Wales , Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.

Guatemala - Ergänzung:
Trotz steigender Neuinfektionen hat Guatemala heute begonnen, die Wirtschaft wieder hochzufahren. Quelle: Aljazeera

Hongkong - Ergänzung:
Ab Mittwoch sind nur noch Treffen von maximal zwei Personen erlaubt. Zudem werden erstmals Restaurantbesuche verboten und es gilt ab dann auch eine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, auch im Freien. Quelle: tagesschau.de

Italien - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise seit Anfang Juni 2020 ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet. Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägiger Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Bis zunächst 31. Juli 2020 dürfen Reisende nicht einreisen, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können seit dem 15. Juni 2020 unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Mit der am 14. Juli 2020 für die Lombardei in Kraft getretenen Verordnung Nr. 580 wurde die generelle Maskenpflicht in der Lombardei aufgehoben. Eine Maskenpflicht in dieser Region gilt aber weiterhin in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, inkl. öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mit sich zu führen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Kenia - Ergänzung:
Kenia hat die landesweite Ausgangssperre um weitere 30 Tage verlängert und den Verkauf von Alkohol in Restaurants verboten. Die nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 04:00 Uhr bleibt bestehen. Quelle: Aljazeera

Kroatien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen war in Kroatien über mehrere Wochen niedrig, nimmt zuletzt allerdings stark zu und hat Werte erreicht, die im Durchschnitt über denen des Frühjahrs liegen. Regionale Schwerpunkte sind bisher die Hauptstadt und das Umland von Zagreb, Slawonien sowie die Gespanschaft Split-Dalmatien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assozierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht..
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Nach den coronabedingten Einschränkungen des Frühjahrs fährt der Tourismus allmählich wieder hoch. Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen. Darüber hinaus wird Reisenden grundsätzlich empfohlen, außerhalb der Unterkunft einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten zu halten und sich regelmäßig die Hände zu waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
•Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
•Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
•Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.

Libanon - Ergänzung:
Der Libanon hat für die nächsten zwei Wochen strenge Beschränkungen eingeführt und Kultstätten, Kinos, Bars, Nachtclubs, Sportveranstaltungen und beliebte Märkte geschlossen. Geschäfte, private Unternehmen, Banken und Bildungseinrichtungen dürfen nur dienstags und mittwochs öffnen, von Donnerstag bis Montag gilt ein nahezu vollständiger Lockdown. Die Regelung gilt zunächst bis zum 10. August. Quelle: Aljazeera

Marokko - Ergänzung:
Über die Städte Berrechid, Casablanca, Féz, Marrakech, Meknés, Settat, Tanger und Tetouan wurde heute bis auf Weiteres der Quarantäne-Lockdown mit erheblichen Ein- und Ausreisebeschränkungen verhängt. Quelle: Maghreb Post

Nepal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 16. August 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Nach Einreise besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Es ist wahrscheinlich, dass diese für Touristen in staatlichen Einrichtungen organisiert wird.
Die von der nepalesischen Regierung verhängte allgemeine Ausgangssperre wurde weitgehend aufgehoben. Distriktübergreifende Fahrten sind derzeit untersagt, Lockerungen jedoch ab dem 17. August 2020 angekündigt. Innerhalb Kathmandus dürfen Privatfahrzeuge wieder uneingeschränkt fahren. Nepalesische Regierungsinstitutionen nehmen ihre Arbeit in vollem Umfang auf. Restaurants, Hotels und Tourismusunternehmen sollen voraussichtlich ab 30. Juli 2020 ihren Betrieb öffnen und Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking wieder ausgestellt werden.
Die Abstandsregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten weiter.
•Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die bestehenden Einschränkungen. Nehmen Sie nicht an öffentlichen Veranstaltungen teil.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten, informieren Sie sich auf der Seite der Botschaft Kathmandu und beachten Sie die Hinweise im Facebook-Auftritt der Botschaft zu Sonderregelungen während der derzeitigen Unterbrechung des Flugverkehrs.
•Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
•Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Nigeria - Ergänzung:
Weiterführende Schulen sollen am 4. August ihren Betrieb wieder aufnehmen. Quelle: Aljazeera

Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem in den Wojewodschaften Lodz, Masowien und Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Südkorea und die Ukraine sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 27. Juli 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Versammlungen, Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind mit der Einschränkung, dass nur jeder 2. Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. Die meisten Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.
Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 1,5-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Gebieten Madeira und Azoren:
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt. Es gibt zudem ein Online-Formular für Reisen zwischen den Inseln.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reisende müssen damit rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen. Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs (Hotline: +971 4501 1111). Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222). Für die Einreise dieser Personengruppe in die VAE ist ein COVID-19-Test verpflichtend.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen, Geschäftsleute) können seit 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Für die Einreise in Dubai ist ein COVID-19-Test spätestens bei Einreise verpflichtend. Touristen sollten ein negatives COVID-19-Testergebnis eines maximal 96 Stunden vor Abflug durchgeführten Tests bereits beim Check-in vorlegen. Bei Einreise aus Deutschland können Reisende den COVID-19-Test alternativ bei Ankunft am Flughafen Dubai vornehmen lassen, müssen sich dann jedoch bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in (Heim-)Quarantäne begeben. Reisende sind zum Download und zur Registrierung in der COVID-19-DXB Smart App auf dem Smartphone verpflichtet.
Ab dem 1. August 2020 müssen alle Reisenden nach Dubai bereits beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis eines maximal 96 Stunden vor Abflug durchgeführten Tests vorlegen. Reisende u.a. aus Deutschland können den Test derzeit in einem dort anerkannten Labor vornehmen lassen. Reisende aus bestimmten Ländern müssen den Test in einem von Dubai anerkannten Labor vornehmen lassen. Die Durchführung eines weiteren Tests bei Einreise kann verlangt werden. Reisende, bei denen ein zweiter COVID-19-Test bei Ankunft durchgeführt wird, müssen sich bis zum Erhalt des Testergebnisses (Heim-)Quarantäne begeben. Reisende, bei denen ein weiterer COVID-19-Test bei Einreise nach Dubai durchgeführt wurde, sind zum Download und zur Registrierung in der Tracing COVID-19-DXB Smart App auf dem Smartphone verpflichtet.
Für Ein- und Durchreisen in Abu Dhabi müssen Reisende beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis eines maximal 96 Stunden vor Abflug durchgeführten Tests vorlegen. Der Test muss aus einem von den VAE anerkannten Labor stammen, wenn ein solches im Abflugland vorhanden ist. Für Deutschland ist dies der Fall. Andernfalls muss der Test von einem im Abflugland anerkannten Labor stammen. Bei Einreise kann die Durchführung eines weiteren Tests verlangt werden. Alle Reisenden nach Abu Dhabi müssen sich in eine 14-tägige (Heim-)Quarantäne begeben und sind zum Download und zur Registrierung in der App Al Hosn UAE verpflichtet.
Für die Ausreise aus allen Emiraten kann ein COVID-19-Test vor Abflug erforderlich sein, wenn dies vom Zielland verlangt wird. Reisende in Richtung Europäische Union und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland müssen ab 1. August 2020 beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis eines bei Abflug maximal 96 Stunden alten Tests vorlegen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist seit Anfang Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Buchungsmöglichkeiten und mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Präventionsauflagen.

Vietnam - Ergänzung:
Die vietnamesischen Behörden lassen 80.000 Menschen aus der Stadt Da Nang ausfliegen, nachdem dort drei weitere Bewohner positiv auf Corona getestet worden waren. Innerhalb von vier Tagen solle es dafür etwa 100 Sonderflüge in andere Städte des Landes geben, teilte die Regierung mit. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan weiterhin gewarnt.
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen seit Juli 2020 regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Berlin, Baku und Istanbul, sowie zwischen Baku und London durch. Flugreisende müssen den Airlines beim Check-in einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation.
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Bis zunächst 5. August 2020 darf das Haus nur nach vorheriger SMS-Genehmigung aus wichtigen Gründen verlassen werden, z. B. Einkäufe, Arztbesuche und Beisetzungen Angehöriger. Die Genehmigung muss unter der Nummer 8103 per SMS beim aserbaidschanischen Migrationsdienst angefordert werden, der eine detaillierte Video-Anleitung zur Verfügung stellt. Die Stadt Lenkaran und die Region Samukh sind davon ausgenommen, da dort die Ausgangsperre inzwischen aufgehoben wurde.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Website der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes .
• Informieren Sie sich zu Flügen direkt auf den Webseiten der Fluggesellschaften.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Bangladesch - Änderung Ausreise:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 nd damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch weiterhin gewarnt. Die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stark an.
Seit Mitte Juni 2020 ist der Flughafen Dhaka eingeschränkt wieder geöffnet..Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Inlandsflüge sind seit 1. Juni 2020 wieder möglich.
Für die Ausreise benötigen Staatsangehörige Bangladeschs und Ausländer, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ebenfalls einen negativen COVID-19 Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss bei Labors durchgeführt werden, die von der Regierung frei gegeben worden sind.
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Moscheen sind wieder geöffnet. Geschäfte und Malls sind tagsüber geöffnet, Banken nur zu begrenzten Zeiten. Die Regierung behält sich vor, Geschäfte, Banken und Moscheen in den Stadtteilen und Regionen wieder zu schließen, in denen die Infektionszahlen weiter stark ansteigen.
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Belgien - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt seit Ende Juli an, insbesondere im Raum Antwerpen. Daher sahen sich die Behörden zu einer Aussetzung der geplanten Erleichterungen und teils drastischen neuen Kontaktbeschränkungen ab dem 29. Juli 2020 gezwungen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen. Informationen hierzu sind auf der Webseite www.info-coronavirus.be/de/faq/ unter „International“ zu finden.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Website des belgischen Außenministeriums.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind ab dem 29. Juli 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater- und Konferenzsälen sowie auf Märkten, Jahrmärkten, in Einkaufsstraßen, öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Cafés. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Besonderheiten in den Regionen
Die belgischen Abstands- und Hygieneregelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien. Quelle: AA

Die belgische Provinz Antwerpen führt eine nächtliche Ausgangssperre ein. Ab morgen müssen die Bewohner zwischen 23.00 und 6.00 Uhr zu Hause bleiben, wie der Krisenstab entschied. Restaurants und Kneipen müssen demnach um 23.00 Uhr schließen. Individuelle Kontakt- und Teamsportarten werden für Menschen ab 18 Jahren verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist an allen öffentlichen Plätzen sowie dort, wo der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, verpflichtend. Quelle: tagesschau.de

El Salvador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador weiterhin gewarnt.
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und in El Salvador akkreditierte Diplomaten, die sich allerdings einer mindestens 15-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Ein- und Ausreise auf dem Luftweg: Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für den kommerziellen Personentransport geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Repatriierungsflüge, Frachtsendungen und humanitäre Transporte.
Einreise auf dem Landweg: Sämtliche Grenzen sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen: Lieferungen von Nahrungsmitteln und anderen essentiellen Gütern, Ausreise und Einreisen mit dem Zweck der Repatriierung.
Seit dem 21. März 2020 sind die Fortbewegungsmöglichkeiten aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung stark eingeschränkt. Die Regierung hat einen Plan zur stufenweisen Öffnung des Landes vorgestellt, der unter dem Vorbehalt kontrollierbarer Infektionszahlen steht. Die demnach für Anfang August 2020 vorgesehene Öffnung des internationalen Flughafens SAL für den kommerziellen Personentransport wurde ohne Angabe eines neuen Datums verschoben.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.

Griechenland - Ergänzung:
In Griechenland weiten die Behörden die Maskenpflicht aus. Ab morgen muss auch in Büros, Banken, Bäckereien und allen anderen Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kirchen bleiben vorerst ausgenommen. Bislang gilt die Maskenpflicht nur in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kreuzfahrtschiffe dürfen vom 1. August an erstmals nach Ausbruch der Corona-Pandemie in sechs wichtigen griechischen Häfen anlegen: Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos (Mittelgriechenland), Korfu und Katakolon (Olympia). Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Italien beabsichtigt den seit sechs Monaten geltenden coronabedingten Notstand bis 15. Oktober zu verlängern. Quelle: Aljazeera

Jordanien - Aufhebung Einreisesperre zum 5. August:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien weiterhin gewarnt.
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen. Die Einreisesperre wird voraussichtlich zum 4. August 2020 aufgehoben.
Bis dahin ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien eingestellt. Es gilt eine Ausgangssperre, in der Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens und die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern von mehr als 20 Personen sind nicht gestattet.
Voraussichtlich ab dem 5. August wird Jordanien wieder kommerziellen Passagierflugverkehr u.a. aus Deutschland zulassen. Neben Deutschland stehen derzeit folgende Länder auf einer Liste „grün“ eingestufter Staaten:
Dänemark, Estland, Georgien, Island, Irland, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Malaysia, Malta, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Schweiz, Taiwan, Thailand und Zypern.
Die Einstufung der Liste „grüner“ Länder wird von den jordanischen Behörden alle 14 Tage entsprechend dem Infektionsgeschehen in den jeweiligen Ländern aktualisiert.
Fluggäste aus „grün“ eingestuften Staaten dürfen nach Jordanien einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen vor Abflug nur in „grün“ eingestuften Staaten aufgehalten haben und zusätzlich die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Vorlage in Druckform eines negativen PCR-Tests auf COVID-19, der maximal 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde;
• Vorlage eines Nachweises über eine gültige Krankenversicherung, die die Kosten für eine ärztliche Behandlung von COVID-19 für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in Jordanien abdeckt;
• Abgabe einer Erklärung auf einem Formblatt über den Gesundheitszustand und zur Aufenthaltsbestimmung (Lokalisierung);
• Zweiter PCR-Test auf COVID-19 bei Einreise am Flughafen in Jordanien;
• Installation der jordanischen Contact-Tracing-App „AMAN“ auf dem persönlichen mobilen Endgerät (Smartphone).
Bei Einreise oder während des Aufenthalts in Jordanien positiv getestete Personen müssen damit rechnen, zwingend in eine Quarantäneunterkunft bzw. ein dafür bestimmtes Krankenhaus verbracht zu werden.
• Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Einreisesperre nicht mit der Bekanntgabe von konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien gleichzusetzen sind. Luftfahrtunternehmen müssen nun entscheiden, welche konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien sie anbieten werden. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei den Fluggesellschaften.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Malaysia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia weiterhin gewarnt.
Die seit Mitte März 2020 geltende Einreisesperre für alle Ausländer wurde teilweise gelockert. Die Einreise soll einem eingeschränkten Personenkreis möglich sein, der bereits über einen malaysischen Aufenthaltsstatus verfügt, darunter „Permanent Residents“, Inhaber eines Employment Pass (Category 1) & Dependant Pass, Resident Pass-Talent & Dependant Pass und Malaysia My 2nd Home (MM2H) Pass. Inhaber anderer Kategorien von Langzeitaufenthaltstiteln (Employment Pass Category II & III oder ähnliches) benötigen vor Reisebeginn die Genehmigung der Einwanderungsbehörde für die Einreise. Reisende müssen sich nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in eine von malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Kosten für Unterbringung und Verpflegung trägt der Reisende, der sich anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu verpflichten muss. Bei Einreise wird ein COVID-19-Test durchgeführt; ein vor Einreise durchgeführter COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
In der jetzigen Phase des Lockdowns, die bis 31. August 2020 andauern soll, sind Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) wieder möglich.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Botschaft über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.

Mali - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali weiterhin gewarnt.
Seit 25. Juli 2020 ist der Luftraum geöffnet. Die Landgrenzen werden für den Personenverkehr voraussichtlich ab 31. Juli 2020 geöffnet.
Zur Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 3 Tage sein darf, notwendig. Legt der Reisende kein Testergebnis vor, so ist er zur Vornahme eines kostenpflichtigen COVID-19-Tests am Flughafen oder der Stelle des Grenzübertritts verpflichtet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen Reisende eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld einhalten. Bei positivem Testergebnis müssen Reisende in eine verpflichtende Quarantäne in einer malischen Einrichtung. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, so kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Beachten Sie bei Flügen mit Umstieg in anderen Ländern auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu diesen Ländern.
• Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art und folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.

Marokko - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen. Seit 1994 ist die Landgrenze zu Algerien geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die marokkanischen Behörden haben Ein- und Ausreisemöglichkeiten für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) seit dem 15. Juli 2020 geschaffen. Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige. Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten vorerst bis 10. August 2020.
Mit der teilweisen Beendigung des Ausnahmezustands und Einteilung in Stufe 1 und 2 traten Lockerungen in einzelnen Landesteilen in Kraft. Teile des Landes (u.a. Großraum Marrakech, Provinz Essaouira, Großraum Tanger und Safi) wurden in Kategorie 2 eingestuft, d.h. es bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Aufgrund steigender Infektionszahlen wurden am 27. Juli 2020 weitere Maßnahmen erlassen, wonach die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen) Behörden möglich ist. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und zur Fahrt zu Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der o.a. Maßnahmen werden durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
• Bitte beachten Sie, dass es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen der Sonderflüge und Fähren sowie zu Stornierungen der Sonderflug-/Fährverbindungen kommen kann.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften bei den lokalen marokkanischen Behörden. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftig Reisemöglichkeiten zu prüfen. Für Pauschalreisende sind die Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Portugal - Änderung Besonderheiten im Autonomen Gebiet Madeira:
Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist ab dem 1. August auf der Insel Madeira verpflichtend. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im ÖPV war bereits obligatorisch, nun muss der Mund-Nasen-Schutz aber auch auf der Straße getragen werden. Quelle: Aljazeera

Sambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia weiterhin gewarnt.
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Die Erteilung von Besucher- und Tourismusvisa (auch visa on arrival) ist derzeit ausgesetzt, jedoch haben die sambischen Behörden Lockerungen für Geschäftsreisende angekündigt. Alle Reisenden müssen einen negativen SARSCoV-2-PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 14 Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer erhöhten Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung (residents) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Derzeit besteht etwa fünf Mal pro Woche eine Flugverbindung nach Deutschland (Frankfurt) mit Ethiopian Airlines via Harare und Addis Abeba. Die Airline empfiehlt Reisenden, den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen, der bei Einreise in Sambia nicht älter als 4 Tage sein darf. Andernfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ethiopian Airlines die Beförderung verweigert. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen. Andere Airlines fliegen Sambia/Lusaka derzeit nicht an.
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Für dringend notwendige Reisen nach Sambia, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.

Spanien - Abraten für Aragón, Katalonien und Navarra:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Allerdings gibt es derzeit neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften. (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. In zahlreichen Autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien, Andalusien und auf den Balearen gilt eine generelle Maskenpflicht, siehe Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Es gelten Ausnahmen für Aufenthalte am Strand, Schwimmbäder und beim Sport. Unter-6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden auch in den lokalen Medien veröffentlicht.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen wie auch Aktivitäten des Nachtlebens abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Monegros, Bajo Cinca sowie Bajo Aragón-Caspe ab 24. Juli 2020 Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft,
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei Aufenthalt in Aragón, Katalonien oder Navarra meiden Sie unnötige Bewegungen und lassen Sie sich vor Rückkehr möglichst auf COVID-19 testen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Als letzte Region auf dem spanischen Festland hat nun auch die Hauptstadt Madrid eine umfassende Maskenpflicht zur Verhinderung von Corona-Infektionen angekündigt. Ein Mund-Nasenschutz müsse künftig nicht nur wie bisher in geschlossenen öffentlichen Räumen, sondern auch im Freien getragen werde, und zwar auch wenn der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen gewahrt werden kann, sagte die Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso. Nur beim Sport und aus medizinischen Gründen gibt es Ausnahmen. Nur auf den Kanaren darf man noch ohne Maske Spazieren gehen. Quelle: tagesschau.de

Tansania - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania weiterhin gewarnt.
Alle Reisenden müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss aus einem im Abreiseland zertifizierten Labor stammen. Für alle Reisenden erfolgt ein COVID-19-Screening. Reisende mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Der internationale Flugverkehr mit Tansania läuft seit 1. Juni 2020 allmählich wieder an.
Alle Personen sollen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und Gesichtsmasken tragen.

Türkei - Ergänzung:
Am 31. August soll der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden. Quelle: Aljazeera

Vietnam - Ergänzung:
Nach dem Ausbruch von Corona in Da Nang haben die vietnamesischen Behörden alle Flug- und Zugverbindungen in die Küstenstadt gestrichen. Dies soll für 15 Tage gelten. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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