Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.01.2022
Indonesien - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Für Bali und Riau gilt eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Stunden zu rechnen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine siebentägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am sechsten Tag nach Einreise ein zweiter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. Bei Verdacht oder Bestätigung einer Omikron-Infektion erfolgt eine mindestens zehntägige Isolation in einem für diese Fälle vorgehaltenen Krankenhaus.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Malediven - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Malediven waren von COVID-19 sehr stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen zurückgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen. Reisende müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums . Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Norwegen - Änderung Beschränkungen im Land
Norwegen lockert mehrere Corona-Beschränkungen. Besonders im Sport und in der Kultur wird ab morgen 14. anuar 2022 wieder mehr zugelassen. Sportliche Aktivitäten im Freien für Kinder und Jugendliche können demnach wieder normal stattfinden. In Innenräumen wird für eine Gruppenanzahl von 20 Personen empfohlen, auch Kontaktsportarten sind dort wieder möglich. Für Erwachsene wird in überdachten Räumen eine Grenze von 20 Personen und das Halten von Abstand angeraten. Darüber hinaus wird das seit vor Weihnachten geltende Ausschankverbot zurückgefahren: Restaurants und Kneipen dürfen zumindest wieder bis um 23.00 Uhr alkoholische Getränke an sitzende Gäste ausschenken. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Innenräumen mit festen Sitzplätzen wird auf bis zu 200 Personen heraufgesetzt, ohne feste Plätze auf 30 drinnen und 200 draußen. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Zur Einreise nach Schweden ist – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus - die Vorlage eines negativen COVID-Tests erforderlich. Ausgenommen vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-Tests sind u. a. schwedische Staatsangehörige, Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden und Kinder unter 12 Jahren. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchstens 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert.
Die Nicht-Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei, sowie die Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten und auf Englisch auch auf Krisisinformation.se.
Alle Reisenden (auch Personen, die ggfs. Unter Ausnahmeregelungen bei den Einreiseerfordernissen fallen) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr möglichst nicht zu nutzen. Bei Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, im Fernverkehr sind außerdem feste Sitzplätze vorgeschrieben. Personen mit COVID-19-typischen Symptomen werden dazu angehalten, sich testen zu lassen.
Erwachsene sollen die Zahl der engen Kontakte in Innenräumen begrenzen, indem sie auf größere soziale Zusammenkünfte verzichten.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern gilt die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene), alternativ gelten Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl und Mindestabstände. Bei Veranstaltungen zwischen 20 und 50 Teilnehmern müssen feste Sitzplätze in Gruppen von maximal 8 Personen sowie ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gruppen gewährleistet sein, die 2G-Regel kann angewandt werden, bei Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern gilt die 2G-Regel verbindlich.
Auch im Handel, der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeitangeboten, in Sportstudios und anderen öffentlich zugänglichen Orten sind Abstandsregeln und Begrenzungen der Personenzahl vorgeschrieben. Gastronomiebetriebe müssen ab 23 Uhr schließen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat zudem Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
Usbekistan - Änderung Einreise, redaktionelle Änderung
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Reisende u.a. aus Deutschland müssen sich anschließend in eine zehntägige häusliche Quarantäne bzw. auf eigene Kosten in einem Hotel in Quarantäne begeben.
Nähere Informationen können bei der zuständigen usbekischen Botschaft erfragt werden.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder (mit Wirkung vom 14. Januar 2022) einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate. Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen sieben Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der sieben Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen auf dieser Webseite. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet, es werden keine Visa bei Einreise erteilt. Für Bali und Riau gilt eine Sonderregelung für Touristen aus 19 Ländern, Deutschland gehört nicht dazu. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Reisende, die aus dem Ausland ohne Erfüllung der o.g. Erfordernisse einreisen, werden sofort kostenpflichtig abgeschoben.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt; das Testergebnis ist am Flughafen abzuwarten. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Stunden zu rechnen. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. In der Vergangenheit kam es bei hiesigen Laboren wiederholt zu falsch positiven Ergebnissen.
Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses am Flughafen folgt eine siebentägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten (Auswahl aus mehreren Hotels möglich), wo am sechsten Tag nach Einreise ein zweiter kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt. Anschließend wird eine vierzehntägige Heimquarantäne empfohlen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Reisende (insb. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren), die ohne vollständige Impfung einreisen, werden im Anschluss an den zweiten PCR-Test am Quarantäneort einer verpflichtenden Impfung unterzogen.
Bei positivem Testergebnis im Hotel erfolgt eine kostenpflichtige Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung. Bei Verdacht oder Bestätigung einer Omikron-Infektion erfolgt eine mindestens zehntägige Isolation in einem für diese Fälle vorgehaltenen Krankenhaus.
Auch wenn in Einzelfällen das Ausfüllen eines bereitgestellten Papierformulars akzeptiert wird, wird bei Einreise am Flughafen grundsätzlich eine Registrierung in der indonesischen App Peduli Lindungi verlangt. In die App soll zudem ein Impfnachweis hochgeladen werden.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird ein Impfnachweis und ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigentest verlangt.
Zusätzlich wird bei Flugreisen bei vollständig Geimpften der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentests gefordert.
Kinder ab 12 Jahren werden behandelt wie Erwachsene, Kinder unter 12 benötigen immer einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird zunehmend strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter erheblichen Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend und angesichts steigender Infektionszahlen auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion oder als mutmaßliche Kontaktperson einer positiv auf Omikron getesteten Person, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Malediven - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Die Malediven waren von COVID-19 sehr stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen zurückgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Eine generelle Impfpflicht gilt für Touristen nicht. Lediglich Touristen, die einen Aufenthalt auf den „local islands“ (bewohnte Inseln) planen, müssen geimpft sein und den entsprechenden Nachweis bei Einreise vorlegen. Reisende müssen, unabhängig vom Aufenthaltsort auf den Malediven, bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums . Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter „Split Stay“ beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Norwegen - Änderung Beschränkungen im Land
Norwegen lockert mehrere Corona-Beschränkungen. Besonders im Sport und in der Kultur wird ab morgen 14. anuar 2022 wieder mehr zugelassen. Sportliche Aktivitäten im Freien für Kinder und Jugendliche können demnach wieder normal stattfinden. In Innenräumen wird für eine Gruppenanzahl von 20 Personen empfohlen, auch Kontaktsportarten sind dort wieder möglich. Für Erwachsene wird in überdachten Räumen eine Grenze von 20 Personen und das Halten von Abstand angeraten. Darüber hinaus wird das seit vor Weihnachten geltende Ausschankverbot zurückgefahren: Restaurants und Kneipen dürfen zumindest wieder bis um 23.00 Uhr alkoholische Getränke an sitzende Gäste ausschenken. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Innenräumen mit festen Sitzplätzen wird auf bis zu 200 Personen heraufgesetzt, ohne feste Plätze auf 30 drinnen und 200 draußen. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Zur Einreise nach Schweden ist – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus - die Vorlage eines negativen COVID-Tests erforderlich. Ausgenommen vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-Tests sind u. a. schwedische Staatsangehörige, Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden und Kinder unter 12 Jahren. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchstens 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert.
Die Nicht-Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei, sowie die Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten und auf Englisch auch auf Krisisinformation.se.
Alle Reisenden (auch Personen, die ggfs. Unter Ausnahmeregelungen bei den Einreiseerfordernissen fallen) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr möglichst nicht zu nutzen. Bei Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, im Fernverkehr sind außerdem feste Sitzplätze vorgeschrieben. Personen mit COVID-19-typischen Symptomen werden dazu angehalten, sich testen zu lassen.
Erwachsene sollen die Zahl der engen Kontakte in Innenräumen begrenzen, indem sie auf größere soziale Zusammenkünfte verzichten.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern gilt die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene), alternativ gelten Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl und Mindestabstände. Bei Veranstaltungen zwischen 20 und 50 Teilnehmern müssen feste Sitzplätze in Gruppen von maximal 8 Personen sowie ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gruppen gewährleistet sein, die 2G-Regel kann angewandt werden, bei Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern gilt die 2G-Regel verbindlich.
Auch im Handel, der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeitangeboten, in Sportstudios und anderen öffentlich zugänglichen Orten sind Abstandsregeln und Begrenzungen der Personenzahl vorgeschrieben. Gastronomiebetriebe müssen ab 23 Uhr schließen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat zudem Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
Usbekistan - Änderung Einreise, redaktionelle Änderung
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Reisende u.a. aus Deutschland müssen sich anschließend in eine zehntägige häusliche Quarantäne bzw. auf eigene Kosten in einem Hotel in Quarantäne begeben.
Nähere Informationen können bei der zuständigen usbekischen Botschaft erfragt werden.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von vollständig Geimpften betreten werden, die sich außerdem alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen müssen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Zypern - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder (mit Wirkung vom 14. Januar 2022) einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate. Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen sieben Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der sieben Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen auf dieser Webseite. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.01.2022 - Teil 1
Die nachfolgenden Länder sind ab dem 16. Januar 2022 neu als Hochrisikogebiete eingestuft.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin wird gewarnt:
Barbados - Änderung Einreise; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Barbados als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die epidemiologische Einstufung sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados und mit gültigem negativem PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Barbados nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt eine nächtliche Ausgangssperre und diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.
China - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
China hat seine Maßnahmen weiter verschärft. Kinder an internationalen Schulen müssen ab der kommenden Woche auf das Virus getestet werden, und Flugpassagiere, die über ein Drittland einreisen wollen, werden nicht mehr ins Land gelassen. Die Einwohner werden aufgefordert, nur dann zu reisen, wenn es unbedingt notwendig ist, ohne Garantie, dass sie zurückkehren dürfen, wenn sie eine Stadt oder Region besucht haben, in der ein Ausbruch aufgetreten ist. Flüge und Busverbindungen zwischen Peking und mehreren Städten wurden eingestellt. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Einstufung weiterer französischer Überseegebiete als Hochrisikogebiete ab 16. Januar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Saint Martin und Saint Barthélemy wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 gilt dies auch für St. Pierre und Miquelon.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 stark betroffen. Frankreich, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Saint Martin und Saint Barthélemy, sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird auch St. Pierre und Miquelon als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpften Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist erforderlich, außer bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikanstaat oder der Schweiz.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für vollständige geimpfte Erwachsene, die aus Ländern der neuen Kategorie „scharlachrot“ einreisen, gelten die gleichen Regelungen wie für nicht geimpfte Personen (s. Abschnitt unten).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen; für Einreisen aus Deutschland gilt dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hongkong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich.
Einreisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres aus einem Land des Europäischen Raums (EU-Mitgliedstaat, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt) müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für alle anderen Länder darf die Vornahme der Testung bis zu 48 Stunden zurückliegen. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“, „rot“ oder „scharlachrot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR- oder Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestufte Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Für von der französischen Regierung „scharlachrot“ eingestufte Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen Antigen-Tests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Bei der Einreise nach Frankreich erfolgt ein erneuter Test. Anschließend ist eine zehntägige Quarantäne obligatorisch. Reisende müssen darüber hinaus eine Erklärung zur Symptomfreiheit, eine Erklärung zur Durchführung eines Corona-Tests und einen Nachweis vorlegen, wo die Quarantäne durchgeführt und die Einhaltung überprüft werden kann.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Im Lichte der Verbreitung der Omikron-Variante in Großbritannien führt die französische Regierung für Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien (in beide Richtungen) zwingende Reisegründe ein, die für eine Reise erfüllt sein müssen. Sie verschärft die Testvorschriften bei Abfahrt/Abflug und Ankunft und führt eine Quarantäneregelung für Reisende aus Großbritannien nach Frankreich nach Ankunft in Frankreich ein (s. Empfehlungen).
Danach gelten ab dem 18. Dezember 2021 die folgenden Vorschriften:
a) Zwingende Reisegründe
• Es muss ein zwingender Reisegrund für Reisen in beide Richtungen gegeben sein. Das gilt für alle Reisenden, egal ob geimpft, genesen oder getestet. Die Liste mit den Reisegründen kann auf o.g. Internetseiten abgerufen werden. Transportfahrten im Logistiksektor stellen beispielsweise einen zwingenden Reisegrund dar.
• Nicht erlaubt sind Reisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken.
• Ausgenommen von diesem Erfordernis sind französische Staatsangehörige mit ihren (Ehe-)Partnern und Kindern, die nach Frankreich reisen oder die zu ihrem Wohnsitz in Großbritannien reisen wollen.
b) Tests
• Vor Abfahrt/Abflug müssen alle Reisenden, inkl. Geimpfte, einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Test), nicht älter als 24 Stunden, vorweisen.
• Bei Ankunft in Frankreich können die Reisenden einem Antigen-Test unterzogen werden.
c) Quarantäne in Frankreich
• Reisende aus Großbritannien müssen sich vor ihrer Abreise auf einer Plattform registrieren.
• Nach Ankunft unterliegen sie einer zehntägigen Quarantäne, die anhand der registrierten Adresse von den Ordnungsbehörden überprüft wird.
• Nach 48 Stunden ist eine Freitestung (PCR- oder Antigen-Test) möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 12 Jahren und zwei Monaten die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“-App) oder in Papierform erfolgen.
Reisende ab 65 Jahren benötigen seit dem 15. Dezember 2021 den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand. Für alle anderen Reisenden gilt dies mit Wirkung vom 15. Januar 2022, sofern die letzte Impfung dann länger als sieben Monate zurückliegt.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Hongkong - Änderung Durch- und Weiterreise
Der internationale Flughafen Hongkong wird Passagieren aus mehr als 150 Ländern und Gebieten einen Monat lang den Transit verbieten. Fluggästen, die sich in den letzten 21 Tagen an Orten aufgehalten haben, die als hochriskant eingestuft werden, darunter die USA und Großbritannien, wird die Durchreise in Hongkong vom 16. Januar bis zum 15. Februar 2022 untersagt. Quelle: tagesschau.de
Island - Änderung Beschränkungen im Land
Island verschärft die Beschränkungen nochmals. Nur noch maximal zehn Menschen dürfen sich am selben Ort versammeln, zuvor hatte diese Zahl bei 20 gelegen. Veranstaltungsorte, die keine Restaurants sind, werden geschlossen. Events, auf denen Teilnehmer mit vorab gemachten Schnelltests eingelassen werden, sind nicht länger erlaubt. Gelten wird all das zunächst bis zum 2. Februar 2022. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird gewarnt.
In Italien ist für viele Bereiche des öffentlichen Lebens (u.a. öffentliche Verkehrsmittel, Hotels und Restaurants) für Personen ab 12 Jahren ein 2G-Nachweis erforderlich. Nähere Informationen siehe Abschnitt Beschränkungen im Land.
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder über einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) verfügen und die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise neben dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) zusätzlich ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 wird in Italien die Gültigkeit von Impfzertifikaten von neun auf sechs Monate reduziert.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis eines vollständigen Impf- oder Genesenenstatus verfügen, sind verpflichtet, sich ebenfalls vor Einreise in Italien auf COVID-19 testen zu lassen (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden), sich anschließend für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne erneut einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests bei der Einreise befreit.
Minderjährige im Allgemeinen sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht. Die Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test für Kinder ab sechs Jahren bleibt davon unberührt.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden müssen zwar einen Nachweis vorlegen, dass sie den für die Einreise nach Italien erforderlichen Test gemacht haben und dieser negativ war, sind aber von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden).
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache) und die italienische Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien gilt für Personen ab 12 Jahren die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Internationale Flüge sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Ab dem 1. Februar 2022 ist für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken ein 3G-Nachweis erforderlich.
Derzeit sind (auch im Freien) Veranstaltungen, Feste und Konzerte, sowie Versammlungen (auch im Freien) untersagt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Reisen innerhalb Italiens können je nach Einstufung der Regionen als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum auch im Freien und auch in weißen Zonen grundsätzlich vorgeschrieben, eine Maske ist daher stets mitzuführen. Ferner besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Aufführungen open-air und in geschlossenen Räumen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusikeinrichtungen und anderen ähnlichen Einrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestensein1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und bei niedriger Impfquote individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert wird das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, der Türkei, der USA sowie einer Reihe weiterer Länder. Die vollständige Länderliste finden Sie auf der Webseite der maltesischen Regierung . Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen 9 Monate gültig.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Es werden ausschließlich nasopharyngeal durchgeführte PCR-Tests akzeptiert (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Reisende, die nicht über den notwendigen Impfschutz bzw. Impfnachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120,- EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100,- EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Kultur- und Sporteinrichtungen, Kinos und Theater, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Personen, die älter als 11 Jahre sind, ist der Zutritt nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung .
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter von bis zu drei Jahren.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.
Moldau, Republik / Moldawien - Änderung Einreise; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache.
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene COVID-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den untenstehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Zudem müssen diese Reisenden ein Online-Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und sich verpflichten, die Quarantäne an der angegebenen Adresse einzuhalten. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Begleitperson oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen für symptomfreie Reisende, die nachweislich folgenden Gruppen angehören:
• Kinder unter 12 Jahren.
• Schüler und Studenten unter 18 Jahren, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr.
• Reisen aus medizinischen Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Berufspendler, die aus Rumänien oder der Ukraine einreisen.
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind, sowie deren gesetzliche Vertreter.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden), wobei die Transitroute von der Grenzpolizei festgelegt wird.
Falsche oder unwahre Angaben im Einreiseformular sowie die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zum 16. Januar gilt:
Einreisende, einschließlich namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Sofern die Frist aufgrund von Flugverspätungen oder verspätetem Boarding überschritten wurde, wird bei Ankunft ein erneuter PCR Test auf eigene Kosten durchgeführt. Das gilt für alle Einreisenden. Bis zum Bekanntwerden des negativen Ergebnisses wird auf eigene Kosten Quarantäne angeordnet. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests gilt auch für vollständig Geimpfte.
Ab dem 16. Januar 2022 bis zunächst 15. Februar 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig geimpfte namibische Staatsangehörige sowie Personen mit Aufenthaltstitel für Namibia benötigen zur Einreise nach Namibia keinen negativen PCR-Test. Zur Einreise für diese Personen ist die Vorlage einer gültigen Impfbescheinigung erforderlich.
Alle anderen Einreisenden, einschließlich ungeimpfte namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Alle anderen Kategorien Einreisender, einschließlich namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 h ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System. Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ab dem 15. Januar 2022 werden für die Einreise nach Namibia nur noch Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen und Beerdigungen. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien und Restaurants dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Nauru - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nauru ist nur für Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Nauru mit einem weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Testergebnis möglich. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Nauru nachweisen. Zudem dürfen sich Reisende in den 14 Tagen vor der Einreise nach Nauru grundsätzlich nur in den folgenden Ländern aufgehalten haben: Australien, Cook Inseln, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Palau, Samoa, Salomonen, Taiwan, Tonga, Tuvalu und Vanuatu; eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch beantragt werden. Bei Eintreffen in Nauru muss eine fünftägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften abgeleistet werden.
Seit 1. Januar 2022 müssen zudem alle vom australischen Brisbane aus nach Nauru reisenden Personen bereits vor Reiseantritt drei Tage in einer von der Regierung von Nauru designierten Unterkunft in Brisbane in Isolation verbringen („Pre-Travel Covid Safe Accomodation“). Nur für jene Reisenden, die sich direkt vor der Weiterreise nach Nauru in Brisbane in Hotelquarantäne befunden haben, entfällt diese dreitätige Isolationspflicht.
Reiseverbindungen
Die regelmäßigen Flüge von Brisbane (Australien) nach Nauru wurden bis zur ersten Februarwoche ausgesetzt. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, von Nauru nach Brisbane (Australien) zu reisen.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.
Nepal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Voraussichtlich mit Wirkung vom 21. Januar 2022 tritt ein Ein- und Ausreiseverbot für ungeimpfte Personen in Kraft. Nähere Details hierzu sind noch nicht bekannt.
Eine Einreise nach Aufenthalt oder Transit während der letzten drei Wochen in Botswana, Eswatini, Hongkong, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika oder Simbabwe ist nicht gestattet. Ausnahmen bestehen für nepalesische Staatsangehörige, Diplomaten und Personen mit Aufenthaltserlaubnis in Nepal unter Beachtung strenger Quarantäneauflagen und weiterer Maßnahmen. Eine Ausweitung der Liste auf weitere von der Omikron-Variante betroffene Länder wird in Kürze erwartet.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich. Für alle Einreisenden nach Nepal ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Geimpfte sind von Quarantänepflichten nach Einreise befreit. Der „Visa-on-Arrival“-Service gilt uneingeschränkt für Geimpfte.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Für Ungeimpfte besteht nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss, und mit einem PCR-Test am 11. Tag abzuschließen ist. Eine Hotelbuchung in einem Vertragshotel ist vor Abflug nachzuweisen. Eine häusliche Quarantäne ist nur für wenige ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Die Beantragung eines „Visa-on-Arrival“ ist für Ungeimpfte nur nach Vorlage einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro möglich. Voraussichtlich ab dem 21. Januar 2022 ist eine Einreise mit einem „Visa-on-Arrival“ für ungeimpfte Personen auch mit einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro nicht mehr möglich.
Die Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist voraussichtlich nur noch bis einschließlich 20. Januar 2022 mit einem negativen PCR-Testergebnis (mit Bild und Barcode) möglich, das ausschließlich von einer durch die Regierung zugelassenen Klinik ausgestellt sein muss. Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Voraussichtlich ab dem 21. Januar 2022 dürfen nur noch geimpfte Personen den Flughafen betreten und ausreisen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen, ist jedoch aufgrund der Einreisebeschränkungen einzelner Länder reduziert.
Beschränkungen im Land
Seit dem 12. Januar 2022 gilt ein „Smart Lockdown“, der voraussichtlich mit Wirkung vom 21. Januar 2022 ungeimpften Personen den Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Restaurants und Bars verwehren wird. Es sind nur noch Versammlungen von bis zu 25 Personen zugelassen. Der Impfnachweis ist permanent mitzuführen.
Den Anweisungen der Polizei ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Personen, die sich derzeit in Nepal aufhalten und nicht gegen COVID-19 geimpft sind, wird dringend empfohlen, sich entweder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff impfen zu lassen oder vor dem 21. Januar 2022 auszureisen. Mit Geldstrafen für die Überziehung von Visa ist zu rechnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin wird gewarnt:
- Äquatorialguinea
- Albanien
- Antigua und Barbuda
- Benin
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Costa Rica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti / Djibouti
- Eritrea
- Gambia
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Kolumbien
- Lettland
- Madagaskar
- Niger
- Nordmazedonien
- Österreich
- Peru
- Philippinen
- São Tomé und Príncipe
- Senegal
- Serbien
- Somalia
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Suriname
- Tschad
- Zentralafrikanische Republik
Barbados - Änderung Einreise; Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen ist hoch, weshalb Barbados als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die epidemiologische Einstufung sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados und mit gültigem negativem PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Barbados nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt eine nächtliche Ausgangssperre und diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.
China - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
China hat seine Maßnahmen weiter verschärft. Kinder an internationalen Schulen müssen ab der kommenden Woche auf das Virus getestet werden, und Flugpassagiere, die über ein Drittland einreisen wollen, werden nicht mehr ins Land gelassen. Die Einwohner werden aufgefordert, nur dann zu reisen, wenn es unbedingt notwendig ist, ohne Garantie, dass sie zurückkehren dürfen, wenn sie eine Stadt oder Region besucht haben, in der ein Ausbruch aufgetreten ist. Flüge und Busverbindungen zwischen Peking und mehreren Städten wurden eingestellt. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Einstufung weiterer französischer Überseegebiete als Hochrisikogebiete ab 16. Januar 2022
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Saint Martin und Saint Barthélemy wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 gilt dies auch für St. Pierre und Miquelon.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 stark betroffen. Frankreich, einschließlich der Überseegebiete La Réunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Saint Martin und Saint Barthélemy, sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird auch St. Pierre und Miquelon als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France .
Einreise
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpften Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist erforderlich, außer bei der Einreise aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikanstaat oder der Schweiz.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für vollständige geimpfte Erwachsene, die aus Ländern der neuen Kategorie „scharlachrot“ einreisen, gelten die gleichen Regelungen wie für nicht geimpfte Personen (s. Abschnitt unten).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen; für Einreisen aus Deutschland gilt dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Albanien, Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Hongkong Israel, Japan, Jordanien, Kanada, den Komoren, Korea, Kosovo, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vanuatu und den Vereinigten Staaten von Amerika und die Ausreise aus Frankreich dorthin ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich.
Einreisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres aus einem Land des Europäischen Raums (EU-Mitgliedstaat, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt) müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für alle anderen Länder darf die Vornahme der Testung bis zu 48 Stunden zurückliegen. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Als „orange“ gelten alle Länder, die von der französischen Regierung nicht „grün“, „rot“ oder „scharlachrot“ – s. unten – eingestuft sind. Hier bedarf es eines negativen PCR- oder Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise (für Reisende aus dem Vereinigten Königreich für PCR- oder Antigentest höchstens 24 Stunden vor Abreise) vorgenommen wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen, verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne und zur Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Für von der französischen Regierung „rot“ eingestufte Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Reisende müssen sich darüber hinaus bereiterklären, einen Antigentest bei Einreise in Frankreich vornehmen zu lassen. Nach Einreise unterliegen nicht geimpfte Personen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht an einem vorher anzugebenden Ort. Dies gilt nicht für Flugreisende, die sich ausschließlich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Für von der französischen Regierung „scharlachrot“ eingestufte Länder:
Für die Einreise bedarf es eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes und eines höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen Antigen-Tests. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines Tests befreit. Bei der Einreise nach Frankreich erfolgt ein erneuter Test. Anschließend ist eine zehntägige Quarantäne obligatorisch. Reisende müssen darüber hinaus eine Erklärung zur Symptomfreiheit, eine Erklärung zur Durchführung eines Corona-Tests und einen Nachweis vorlegen, wo die Quarantäne durchgeführt und die Einhaltung überprüft werden kann.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Webseite des französischen Innenministeriums in französischer und in englischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Im Lichte der Verbreitung der Omikron-Variante in Großbritannien führt die französische Regierung für Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien (in beide Richtungen) zwingende Reisegründe ein, die für eine Reise erfüllt sein müssen. Sie verschärft die Testvorschriften bei Abfahrt/Abflug und Ankunft und führt eine Quarantäneregelung für Reisende aus Großbritannien nach Frankreich nach Ankunft in Frankreich ein (s. Empfehlungen).
Danach gelten ab dem 18. Dezember 2021 die folgenden Vorschriften:
a) Zwingende Reisegründe
• Es muss ein zwingender Reisegrund für Reisen in beide Richtungen gegeben sein. Das gilt für alle Reisenden, egal ob geimpft, genesen oder getestet. Die Liste mit den Reisegründen kann auf o.g. Internetseiten abgerufen werden. Transportfahrten im Logistiksektor stellen beispielsweise einen zwingenden Reisegrund dar.
• Nicht erlaubt sind Reisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken.
• Ausgenommen von diesem Erfordernis sind französische Staatsangehörige mit ihren (Ehe-)Partnern und Kindern, die nach Frankreich reisen oder die zu ihrem Wohnsitz in Großbritannien reisen wollen.
b) Tests
• Vor Abfahrt/Abflug müssen alle Reisenden, inkl. Geimpfte, einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Test), nicht älter als 24 Stunden, vorweisen.
• Bei Ankunft in Frankreich können die Reisenden einem Antigen-Test unterzogen werden.
c) Quarantäne in Frankreich
• Reisende aus Großbritannien müssen sich vor ihrer Abreise auf einer Plattform registrieren.
• Nach Ankunft unterliegen sie einer zehntägigen Quarantäne, die anhand der registrierten Adresse von den Ordnungsbehörden überprüft wird.
• Nach 48 Stunden ist eine Freitestung (PCR- oder Antigen-Test) möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings möglicherweise eingeschränkt verfügbar. Seit 9. August 2021 ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass sanitaire“ verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 12 Jahren und zwei Monaten die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine COVID-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid “ oder auch einer deutschen App („CovPass“-App) oder in Papierform erfolgen.
Reisende ab 65 Jahren benötigen seit dem 15. Dezember 2021 den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand. Für alle anderen Reisenden gilt dies mit Wirkung vom 15. Januar 2022, sofern die letzte Impfung dann länger als sieben Monate zurückliegt.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und Großbritannien die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Hongkong - Änderung Durch- und Weiterreise
Der internationale Flughafen Hongkong wird Passagieren aus mehr als 150 Ländern und Gebieten einen Monat lang den Transit verbieten. Fluggästen, die sich in den letzten 21 Tagen an Orten aufgehalten haben, die als hochriskant eingestuft werden, darunter die USA und Großbritannien, wird die Durchreise in Hongkong vom 16. Januar bis zum 15. Februar 2022 untersagt. Quelle: tagesschau.de
Island - Änderung Beschränkungen im Land
Island verschärft die Beschränkungen nochmals. Nur noch maximal zehn Menschen dürfen sich am selben Ort versammeln, zuvor hatte diese Zahl bei 20 gelegen. Veranstaltungsorte, die keine Restaurants sind, werden geschlossen. Events, auf denen Teilnehmer mit vorab gemachten Schnelltests eingelassen werden, sind nicht länger erlaubt. Gelten wird all das zunächst bis zum 2. Februar 2022. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird gewarnt.
In Italien ist für viele Bereiche des öffentlichen Lebens (u.a. öffentliche Verkehrsmittel, Hotels und Restaurants) für Personen ab 12 Jahren ein 2G-Nachweis erforderlich. Nähere Informationen siehe Abschnitt Beschränkungen im Land.
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder über einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) verfügen und die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise neben dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) zusätzlich ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 wird in Italien die Gültigkeit von Impfzertifikaten von neun auf sechs Monate reduziert.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis eines vollständigen Impf- oder Genesenenstatus verfügen, sind verpflichtet, sich ebenfalls vor Einreise in Italien auf COVID-19 testen zu lassen (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden), sich anschließend für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne erneut einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests bei der Einreise befreit.
Minderjährige im Allgemeinen sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht. Die Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test für Kinder ab sechs Jahren bleibt davon unberührt.
Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden müssen zwar einen Nachweis vorlegen, dass sie den für die Einreise nach Italien erforderlichen Test gemacht haben und dieser negativ war, sind aber von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden).
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache) und die italienische Regierung (nur in italienischer Sprache).
In Italien gilt für Personen ab 12 Jahren die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Internationale Flüge sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Ab dem 1. Februar 2022 ist für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken ein 3G-Nachweis erforderlich.
Derzeit sind (auch im Freien) Veranstaltungen, Feste und Konzerte, sowie Versammlungen (auch im Freien) untersagt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Reisen innerhalb Italiens können je nach Einstufung der Regionen als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum auch im Freien und auch in weißen Zonen grundsätzlich vorgeschrieben, eine Maske ist daher stets mitzuführen. Ferner besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Aufführungen open-air und in geschlossenen Räumen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusikeinrichtungen und anderen ähnlichen Einrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestensein1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und bei niedriger Impfquote individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Alle Reisenden ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen nach Malta einreisen, vorausgesetzt sie sind auch in Besitz eines Nachweises, dass sie von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Als Impf- und Genesenennachweis akzeptiert wird das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App), sowie die nationalen Impfnachweise Maltas, Australiens, Großbritanniens einschließlich der Kanalinseln und Gibraltar, Kanadas, der Türkei, der USA sowie einer Reihe weiterer Länder. Die vollständige Länderliste finden Sie auf der Webseite der maltesischen Regierung . Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis. In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen 9 Monate gültig.
Kinder von fünf bis elf Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Es werden ausschließlich nasopharyngeal durchgeführte PCR-Tests akzeptiert (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis. Reisende, die nicht über den notwendigen Impfschutz bzw. Impfnachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120,- EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100,- EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen.
Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Restaurants, Bars, Kultur- und Sporteinrichtungen, Kinos und Theater, Sprachschulen, etc.) sind geöffnet. Personen, die älter als 11 Jahre sind, ist der Zutritt nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung .
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Pkws muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter von bis zu drei Jahren.
Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden, des maltesischen Tourismusverbandes und den Hinweisen des Malta International Airports.
Moldau, Republik / Moldawien - Änderung Einreise; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache.
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene COVID-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den untenstehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Zudem müssen diese Reisenden ein Online-Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und sich verpflichten, die Quarantäne an der angegebenen Adresse einzuhalten. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Begleitperson oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen für symptomfreie Reisende, die nachweislich folgenden Gruppen angehören:
• Kinder unter 12 Jahren.
• Schüler und Studenten unter 18 Jahren, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr.
• Reisen aus medizinischen Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Berufspendler, die aus Rumänien oder der Ukraine einreisen.
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind, sowie deren gesetzliche Vertreter.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden), wobei die Transitroute von der Grenzpolizei festgelegt wird.
Falsche oder unwahre Angaben im Einreiseformular sowie die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Namibia ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zum 16. Januar gilt:
Einreisende, einschließlich namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Sofern die Frist aufgrund von Flugverspätungen oder verspätetem Boarding überschritten wurde, wird bei Ankunft ein erneuter PCR Test auf eigene Kosten durchgeführt. Das gilt für alle Einreisenden. Bis zum Bekanntwerden des negativen Ergebnisses wird auf eigene Kosten Quarantäne angeordnet. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests gilt auch für vollständig Geimpfte.
Ab dem 16. Januar 2022 bis zunächst 15. Februar 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig geimpfte namibische Staatsangehörige sowie Personen mit Aufenthaltstitel für Namibia benötigen zur Einreise nach Namibia keinen negativen PCR-Test. Zur Einreise für diese Personen ist die Vorlage einer gültigen Impfbescheinigung erforderlich.
Alle anderen Einreisenden, einschließlich ungeimpfte namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Alle anderen Kategorien Einreisender, einschließlich namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 h ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System. Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ab dem 15. Januar 2022 werden für die Einreise nach Namibia nur noch Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.
Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen und Beerdigungen. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien und Restaurants dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Nauru - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Nauru ist nur für Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Nauru mit einem weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Testergebnis möglich. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Nauru nachweisen. Zudem dürfen sich Reisende in den 14 Tagen vor der Einreise nach Nauru grundsätzlich nur in den folgenden Ländern aufgehalten haben: Australien, Cook Inseln, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Palau, Samoa, Salomonen, Taiwan, Tonga, Tuvalu und Vanuatu; eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch beantragt werden. Bei Eintreffen in Nauru muss eine fünftägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften abgeleistet werden.
Seit 1. Januar 2022 müssen zudem alle vom australischen Brisbane aus nach Nauru reisenden Personen bereits vor Reiseantritt drei Tage in einer von der Regierung von Nauru designierten Unterkunft in Brisbane in Isolation verbringen („Pre-Travel Covid Safe Accomodation“). Nur für jene Reisenden, die sich direkt vor der Weiterreise nach Nauru in Brisbane in Hotelquarantäne befunden haben, entfällt diese dreitätige Isolationspflicht.
Reiseverbindungen
Die regelmäßigen Flüge von Brisbane (Australien) nach Nauru wurden bis zur ersten Februarwoche ausgesetzt. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, von Nauru nach Brisbane (Australien) zu reisen.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.
Nepal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Epidemiologische Lage
Nepal ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Voraussichtlich mit Wirkung vom 21. Januar 2022 tritt ein Ein- und Ausreiseverbot für ungeimpfte Personen in Kraft. Nähere Details hierzu sind noch nicht bekannt.
Eine Einreise nach Aufenthalt oder Transit während der letzten drei Wochen in Botswana, Eswatini, Hongkong, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika oder Simbabwe ist nicht gestattet. Ausnahmen bestehen für nepalesische Staatsangehörige, Diplomaten und Personen mit Aufenthaltserlaubnis in Nepal unter Beachtung strenger Quarantäneauflagen und weiterer Maßnahmen. Eine Ausweitung der Liste auf weitere von der Omikron-Variante betroffene Länder wird in Kürze erwartet.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich. Für alle Einreisenden nach Nepal ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Geimpfte sind von Quarantänepflichten nach Einreise befreit. Der „Visa-on-Arrival“-Service gilt uneingeschränkt für Geimpfte.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Für Ungeimpfte besteht nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss, und mit einem PCR-Test am 11. Tag abzuschließen ist. Eine Hotelbuchung in einem Vertragshotel ist vor Abflug nachzuweisen. Eine häusliche Quarantäne ist nur für wenige ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Die Beantragung eines „Visa-on-Arrival“ ist für Ungeimpfte nur nach Vorlage einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro möglich. Voraussichtlich ab dem 21. Januar 2022 ist eine Einreise mit einem „Visa-on-Arrival“ für ungeimpfte Personen auch mit einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro nicht mehr möglich.
Die Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist voraussichtlich nur noch bis einschließlich 20. Januar 2022 mit einem negativen PCR-Testergebnis (mit Bild und Barcode) möglich, das ausschließlich von einer durch die Regierung zugelassenen Klinik ausgestellt sein muss. Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Voraussichtlich ab dem 21. Januar 2022 dürfen nur noch geimpfte Personen den Flughafen betreten und ausreisen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen, ist jedoch aufgrund der Einreisebeschränkungen einzelner Länder reduziert.
Beschränkungen im Land
Seit dem 12. Januar 2022 gilt ein „Smart Lockdown“, der voraussichtlich mit Wirkung vom 21. Januar 2022 ungeimpften Personen den Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Restaurants und Bars verwehren wird. Es sind nur noch Versammlungen von bis zu 25 Personen zugelassen. Der Impfnachweis ist permanent mitzuführen.
Den Anweisungen der Polizei ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Personen, die sich derzeit in Nepal aufhalten und nicht gegen COVID-19 geimpft sind, wird dringend empfohlen, sich entweder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff impfen zu lassen oder vor dem 21. Januar 2022 auszureisen. Mit Geldstrafen für die Überziehung von Visa ist zu rechnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.01.2022 - Teil 2
Niederlande - Einstufung weiterer Niederländischer Überseegebiete als Hochrisikogebiet ab 16. Januar 2022, Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 gilt dies auch für St. Maarten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird auch St. Maarten als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 19. Dezember 2021 gelten verschärfte Maßnahmen (Lockdown): Gastronomie, nicht essentielle Geschäfte, Dienstleister, sowie Sport- und Kulturstätten sind geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Es gilt die eindringliche Empfehlung nur zwei Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen (Ausnahme 24. – 26. Dezember 2021 und Silvester: vier Personen) und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von zwei Personen (über 13 Jahren). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten. Quelle: AA
Von Samstag 15. Januar 2022 an dürfen Geschäfte jenseits des Grundbedarfs sowie Friseursalons und Kosmetikstudios erstmals wieder seit Mitte Dezember öffnen - allerdings unter strengen Auflagen und nur bis 17.00 Uhr. Bars, Restaurants und Museen bleiben bis mindestens 25. Januar geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
In den Tiroler Skiorten Kitzbühel, Ischgl und St. Anton ist eine verschärfte Maskenpflicht im Freien eingeführt worden. Im Zentrum von Kitzbühel müssen seit Freitag FFP2-Masken getragen werden. Die Regelung gilt bis zum 23. Januar 2022. In Ischgl und St. Anton gilt eine ähnliche Regelung seit Donnerstag. Quelle: tagesschau.de
Peru - Einstufung Perus als Hochrisikogebiet ab 16. Januar 2022; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 16. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin teilweise geschlossen – allerdings nicht mehr für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Einreise von Personen aus Südafrika und Botsuana kommend ist zunächst bis 16. Januar 2022 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika oder Botsuana einreisen, müssen nachweisen, dass sie ihre Impfung in Peru und/oder im Ausland abgeschlossen haben und einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden vor dem Einsteigen am Herkunftsort ist. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu Chile, Ecuador, Kolumbien, Brasilien und Bolivien bleiben weiterhin für nicht in Peru wohnhafte Personen (u.a. Touristen) geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Die Nutzung von Überlandbussen ist Personen über 45 Jahren nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind. Mit Wirkung vom 15. Dezember 2021 können inländische Flüge nur noch genutzt werden, wenn die Person einen vollständigen Impfschutz vorweist oder einen negativen Molekulartest, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden bei Abreise ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2022 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. In Lima gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 23 bis 4 Uhr.
Seit dem 10. Dezember 2021 dürfen Personen über 18 Jahre geschlossene Räume nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft sind, den Nachweis darüber führen können und permanent eine Maske tragen (KN95 oder zwei Masken übereinander: chirurgische Maske, darüber eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken). In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Sri Lanka - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alle Reisenden ab Vollendung des 12 Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Antigentest, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug genommen worden sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Alle Reisenden sind verpflichtet über die Webseite der Tourismusbehörde eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen.
Darüber hinaus müssen Reisende vor Einreise eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) auf der Webseite des Flughafens Colombo ausfüllen. Der dort generierte QR-Code ist bei Einreise dem „Airport Health Office“ des Flughafens vorzulegen (auf dem Mobiltelefon oder ausgedruckt).
Vollgeimpfte Personen und Genesene mit einer Impfdosis (Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise) haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, ab Vollendung des zwölften Lebensjahres, ist ein PCR-Test bei Ankunft im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über die Webseite der Tourismusbehörde zu begleichen.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag eins und Tag 12 des Aufenthalts). Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die aktuellen Bestimmungen für Transitpassagiere sind auf der Webseite des Flughafens Colombo veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Umgeimpfte Reisende können in den ersten 14 Tagen nach Einreise, Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigen, u.a. wird während dieser Zeit die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Falls Sie sich nicht in einem „Safe and Secure Level 1 Hotel“ aufhalten, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Südkorea - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Südkorea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten bis zunächst einschließlich 7. Februar 2022 neue Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine zehntägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Es sind drei PCR-Tests erforderlich: Vor dem Abflug (Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise, ab 20. Januar 2022 Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflugzeitpunkt); innerhalb eines Tages nach Einreise und kurz vor Entlassung aus der Quarantäne. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden, dessen Test innerhalb von 48 Stunden vor Ausreise gemacht worden ist (gilt ab dem 20. Januar 2022, davor ist die Einreise mit einem Test möglich, der innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise gemacht worden ist). Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der zehntägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die thailändische Regierung hat die Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass für den Test & Go-Service bis auf weiteres ausgesetzt. Ausgestellte QR-Codes der Anwendung Thailand-Pass behalten ihre Gültigkeit. Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums.
Für Registrierungen seit dem 22. Dezember 2021 über die Anwendung Thailand-Pass stehen lediglich das Phuket Sandbox Programm und das ASQ Programm zur Verfügung.
Das ASQ Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne. Das Phuket Sandbox Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) und Krabi (ganze Provinz). Weitere Informationen zu allen Einreisebestimmungen stellen die thailändischen Tourismusbehörden und die thailändischen Auslandsvertretungen.
Hinweise für die Einreise:
• Online-Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, sind davon ausgenommen.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Weiterer PCR-Test am fünften oder sechsten Tag nach Einreise.
• Installation der Tracking App „MorChana“.
Weitergehende Informationen können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 US-$, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Empfehlungen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Die beiden internationalen Flughäfen (Piarco Int. Airport auf Trinidad und ANR Robinson auf Tobago) sind wieder geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Als „safezones “ gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit 50%iger Auslastung von vollständig Geimpften wieder besucht werden, Strände dürfen nur von 5 bis 12 Uhr betreten werden. Andere Gewässer einschließlich Wanderwegen dorthin sind weiterhin gesperrt. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Usbekistan - Änderung Einreise, redaktionelle Änderung
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes nicht älter als 48 (Zeitpunkt der Entnahme der Probe) Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Direkt nach Ankunft und noch vor der Einreise in die Republik Usbekistan ist ein Antigentest durchzuführen. Reisende u.a. aus Deutschland müssen sich anschließend in eine zehntägige häusliche Quarantäne bzw. auf eigene Kosten in einem Hotel in Quarantäne begeben.
Nähere Informationen können bei der zuständigen usbekischen Botschaft erfragt werden.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 gilt dies auch für St. Maarten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird auch St. Maarten als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 19. Dezember 2021 gelten verschärfte Maßnahmen (Lockdown): Gastronomie, nicht essentielle Geschäfte, Dienstleister, sowie Sport- und Kulturstätten sind geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Es gilt die eindringliche Empfehlung nur zwei Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen (Ausnahme 24. – 26. Dezember 2021 und Silvester: vier Personen) und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von zwei Personen (über 13 Jahren). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten. Quelle: AA
Von Samstag 15. Januar 2022 an dürfen Geschäfte jenseits des Grundbedarfs sowie Friseursalons und Kosmetikstudios erstmals wieder seit Mitte Dezember öffnen - allerdings unter strengen Auflagen und nur bis 17.00 Uhr. Bars, Restaurants und Museen bleiben bis mindestens 25. Januar geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
In den Tiroler Skiorten Kitzbühel, Ischgl und St. Anton ist eine verschärfte Maskenpflicht im Freien eingeführt worden. Im Zentrum von Kitzbühel müssen seit Freitag FFP2-Masken getragen werden. Die Regelung gilt bis zum 23. Januar 2022. In Ischgl und St. Anton gilt eine ähnliche Regelung seit Donnerstag. Quelle: tagesschau.de
Peru - Einstufung Perus als Hochrisikogebiet ab 16. Januar 2022; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 16. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin teilweise geschlossen – allerdings nicht mehr für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Einreise von Personen aus Südafrika und Botsuana kommend ist zunächst bis 16. Januar 2022 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika oder Botsuana einreisen, müssen nachweisen, dass sie ihre Impfung in Peru und/oder im Ausland abgeschlossen haben und einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden vor dem Einsteigen am Herkunftsort ist. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu Chile, Ecuador, Kolumbien, Brasilien und Bolivien bleiben weiterhin für nicht in Peru wohnhafte Personen (u.a. Touristen) geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Die Nutzung von Überlandbussen ist Personen über 45 Jahren nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind. Mit Wirkung vom 15. Dezember 2021 können inländische Flüge nur noch genutzt werden, wenn die Person einen vollständigen Impfschutz vorweist oder einen negativen Molekulartest, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden bei Abreise ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2022 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. In Lima gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 23 bis 4 Uhr.
Seit dem 10. Dezember 2021 dürfen Personen über 18 Jahre geschlossene Räume nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft sind, den Nachweis darüber führen können und permanent eine Maske tragen (KN95 oder zwei Masken übereinander: chirurgische Maske, darüber eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken). In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Sri Lanka - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Epidemiologische Lage
Sri Lanka ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Alle Reisenden ab Vollendung des 12 Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen worden sein. Genesene Reisende (Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise) benötigen lediglich einen Antigentest, dessen Abstrich maximal 48 Stunden vor Abflug genommen worden sein darf. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten.
Alle Reisenden sind verpflichtet über die Webseite der Tourismusbehörde eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen.
Darüber hinaus müssen Reisende vor Einreise eine Gesundheitserklärung („Health Declaration Form“) auf der Webseite des Flughafens Colombo ausfüllen. Der dort generierte QR-Code ist bei Einreise dem „Airport Health Office“ des Flughafens vorzulegen (auf dem Mobiltelefon oder ausgedruckt).
Vollgeimpfte Personen und Genesene mit einer Impfdosis (Infektion innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise) haben bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorzulegen. Für alle ungeimpften Einreisenden, ab Vollendung des zwölften Lebensjahres, ist ein PCR-Test bei Ankunft im „Safe and Secure Level-1“-Hotel vorgeschrieben. Die Kosten dafür sind von dem Reisenden über die Webseite der Tourismusbehörde zu begleichen.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa im ETA-Portal an ungeimpfte Touristen ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“-zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts inkl. der weiteren PCR-Tests, die während des Aufenthalts durchgeführt werden müssen (Tag eins und Tag 12 des Aufenthalts). Sonderregeln gelten für ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahre von vollgeimpften Eltern, die als Touristen nach Sri Lanka reisen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die aktuellen Bestimmungen für Transitpassagiere sind auf der Webseite des Flughafens Colombo veröffentlicht.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Umgeimpfte Reisende können in den ersten 14 Tagen nach Einreise, Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigen, u.a. wird während dieser Zeit die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an den „Medical Officer“ Ihres „Safe and Secure Level 1“ Hotels und folgen dessen Anweisungen. Falls Sie sich nicht in einem „Safe and Secure Level 1 Hotel“ aufhalten, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen „Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Südkorea - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Südkorea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten bis zunächst einschließlich 7. Februar 2022 neue Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine zehntägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Es sind drei PCR-Tests erforderlich: Vor dem Abflug (Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise, ab 20. Januar 2022 Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflugzeitpunkt); innerhalb eines Tages nach Einreise und kurz vor Entlassung aus der Quarantäne. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden, dessen Test innerhalb von 48 Stunden vor Ausreise gemacht worden ist (gilt ab dem 20. Januar 2022, davor ist die Einreise mit einem Test möglich, der innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise gemacht worden ist). Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der zehntägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
Thailand - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Thailand ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die thailändische Regierung hat die Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass für den Test & Go-Service bis auf weiteres ausgesetzt. Ausgestellte QR-Codes der Anwendung Thailand-Pass behalten ihre Gültigkeit. Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums.
Für Registrierungen seit dem 22. Dezember 2021 über die Anwendung Thailand-Pass stehen lediglich das Phuket Sandbox Programm und das ASQ Programm zur Verfügung.
Das ASQ Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne. Das Phuket Sandbox Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) und Krabi (ganze Provinz). Weitere Informationen zu allen Einreisebestimmungen stellen die thailändischen Tourismusbehörden und die thailändischen Auslandsvertretungen.
Hinweise für die Einreise:
• Online-Registrierung über die Anwendung Thailand-Pass mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 US-$, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, für nicht-thailändische Staatsangehörige. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis der Buchung einer alternativen Quarantäne-Unterkunft für die Dauer der Quarantäne. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin.
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, sind davon ausgenommen.
• Negativer PCR-Test nach Einreise.
• Weiterer PCR-Test am fünften oder sechsten Tag nach Einreise.
• Installation der Tracking App „MorChana“.
Weitergehende Informationen können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Eine Liste der Länder, für die die erleichterten Einreisebedingungen gelten, sowie weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Durch- und Weiterreise
Ein internationaler Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 50.000 US-$, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob dies ersatzweise anerkannt werden kann.
Die Transitzeit darf 24 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen können bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Blau) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests und/oder Impfnachweises möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht, auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Empfehlungen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Trinidad und Tobago wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Trinidad und Tobago ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener. Details veröffentlicht das Gesundheitsministerium von Trinidad und Tobago.
Durch- und Weiterreise
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Reiseverbindungen
Die beiden internationalen Flughäfen (Piarco Int. Airport auf Trinidad und ANR Robinson auf Tobago) sind wieder geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen; bei Verstößen gegen das Versammlungsverbot auch im privaten Bereich ist die Polizei befugt einzugreifen. Als „safezones “ gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit 50%iger Auslastung von vollständig Geimpften wieder besucht werden, Strände dürfen nur von 5 bis 12 Uhr betreten werden. Andere Gewässer einschließlich Wanderwegen dorthin sind weiterhin gesperrt. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Öffentliche Gebäude (Geschäfte, etc.) dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach kürzlichen Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Usbekistan - Änderung Einreise, redaktionelle Änderung
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes nicht älter als 48 (Zeitpunkt der Entnahme der Probe) Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Direkt nach Ankunft und noch vor der Einreise in die Republik Usbekistan ist ein Antigentest durchzuführen. Reisende u.a. aus Deutschland müssen sich anschließend in eine zehntägige häusliche Quarantäne bzw. auf eigene Kosten in einem Hotel in Quarantäne begeben.
Nähere Informationen können bei der zuständigen usbekischen Botschaft erfragt werden.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur eingeschränkt statt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.01.2022
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land - Zhuhai
Die südchinesische Stadt Zhuhai, die an die Sonderverwaltungszone Macau angrenzt, meldete am Freitagabend sieben Omikron-Fälle. Die Behörden hatten am Freitag damit begonnen, alle 2,4 Millionen Einwohner Zhuhais auf das Coronavirus zu testen, nachdem Anfang der Woche in der Nachbarstadt Zhongshan ein Corona-Fall entdeckt worden war. Wegen der Omikron-Fälle wurde am Samstag der Busverkehr in Zhuhai eingestellt. Die Bewohner sollen die Stadt zudem nur noch in dringenden Fällen verlassen und müssen dazu einen negativen Corona-Test vorlegen. Quelle: tagesschau.de
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 gilt dies auch für St. Maarten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird auch St. Maarten als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 15. Januar 2022 sind nicht essentielle Geschäfte und Dienstleister sowie Sportstätten mit eingeschränkten Öffnungszeiten wieder geöffnet (bis 17 Uhr). Gastronomie und Kulturstätten bleiben weiter geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht, 1,5 Meter Abstand zu halten. Zusätzlich gilt die eindringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske auch überall draußen, wo Abstandhalten nicht möglich ist. Es gilt außerdem die eindringliche Empfehlung, nur vier Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von vier Personen (über 13 Jahren). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.
Türkei - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die Türkei lockert in manchen Bereichen die Test-Pflicht für Ungeimpfte. Bei Inlandsflügen, Busreisen und Bahnfahrten entfällt der obligatorische PCR-Test. Auch bei Konzertbesuchen, Sportveranstaltungen sowie im Kino ist der Test nicht mehr notwendig, meldet die Nachrichtenagentur Anadolu. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
Die südchinesische Stadt Zhuhai, die an die Sonderverwaltungszone Macau angrenzt, meldete am Freitagabend sieben Omikron-Fälle. Die Behörden hatten am Freitag damit begonnen, alle 2,4 Millionen Einwohner Zhuhais auf das Coronavirus zu testen, nachdem Anfang der Woche in der Nachbarstadt Zhongshan ein Corona-Fall entdeckt worden war. Wegen der Omikron-Fälle wurde am Samstag der Busverkehr in Zhuhai eingestellt. Die Bewohner sollen die Stadt zudem nur noch in dringenden Fällen verlassen und müssen dazu einen negativen Corona-Test vorlegen. Quelle: tagesschau.de
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 gilt dies auch für St. Maarten.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, mit Ausnahme von St. Maarten, sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird auch St. Maarten als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 15. Januar 2022 sind nicht essentielle Geschäfte und Dienstleister sowie Sportstätten mit eingeschränkten Öffnungszeiten wieder geöffnet (bis 17 Uhr). Gastronomie und Kulturstätten bleiben weiter geschlossen. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht, 1,5 Meter Abstand zu halten. Zusätzlich gilt die eindringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske auch überall draußen, wo Abstandhalten nicht möglich ist. Es gilt außerdem die eindringliche Empfehlung, nur vier Personen (über 13 Jahren) an einem Tag zuhause zu empfangen und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von vier Personen (über 13 Jahren). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.
Türkei - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die Türkei lockert in manchen Bereichen die Test-Pflicht für Ungeimpfte. Bei Inlandsflügen, Busreisen und Bahnfahrten entfällt der obligatorische PCR-Test. Auch bei Konzertbesuchen, Sportveranstaltungen sowie im Kino ist der Test nicht mehr notwendig, meldet die Nachrichtenagentur Anadolu. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.01.2022
Bahrain - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist mit Wirkung vom 19. Dezember 2021 wieder für alle Personen möglich. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain erfolgt ein weiterer Test. Die Gebühr für den vorgeschriebenen Test ist vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Stunden nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Nicht geimpfte Reisende ab zwölf Jahren müssen sich einer siebentägigen Quarantäne unterziehen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und vom saudischen bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein Yellow-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
China - Änderung Beschränkungen im Land - Xi'an
Die chinesische Stadt Xi'an hat einen mehr als dreiwöchigen Lockdown zum Teil aufgehoben. In einigen Gemeinden, für die ein niedrigeres Risiko gelte, sind Beschränkungen entweder teilweise oder ganz aufgehoben worden. Damit können Personen für eine begrenzte Zeit ihr Zuhause verlassen. In bestimmten Bezirken ist die Produktion wieder aufgenommen worden. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Beschränkungen für den Kultursektor werden gelockert. Museen, Zoos, Vergnügungsparks und andere Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Kinos, Theater und Veranstaltungsorte wie Konzerthallen - hier mit einer Obergrenze für Besucherinnen und Besucher. Vielerorts müssen Gäste aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen und per Corona-Pass belegen, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet worden ist. In Diskotheken können die Däninnen und Dänen dagegen noch nicht wieder gehen: Das Nachtleben bleibt noch bis mindestens Ende des Monats geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Ungeimpfte haben in Frankreich künftig keinen Zutritt mehr zu Fernzügen, Kultureinrichtungen oder Restaurants. Bisher reichte ein negativer Corona-Test. Wann genau die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Bahrain ist mit Wirkung vom 19. Dezember 2021 wieder für alle Personen möglich. Vor Abreise muss ein PCR-Test mit QR-Code nicht älter als 72 Stunden vorgelegt werden. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain erfolgt ein weiterer Test. Die Gebühr für den vorgeschriebenen Test ist vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Das Testergebnis geht dem Reisenden nach ca. 6 bis 12 Stunden nach Ankunft/Test am Flughafen über die App zu. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses muss man sich in seinem Hotelzimmer/Haus/Appartement aufhalten. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Nicht geimpfte Reisende ab zwölf Jahren müssen sich einer siebentägigen Quarantäne unterziehen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und vom saudischen bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Auf der Grundlage des neuen, vierstufigen Ampelsystems wird festgelegt, welche Restriktionen während eines Lockdowns gelten. Derzeit gilt ein Yellow-Level-Lockdown. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Webseite der Task Force .
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
China - Änderung Beschränkungen im Land - Xi'an
Die chinesische Stadt Xi'an hat einen mehr als dreiwöchigen Lockdown zum Teil aufgehoben. In einigen Gemeinden, für die ein niedrigeres Risiko gelte, sind Beschränkungen entweder teilweise oder ganz aufgehoben worden. Damit können Personen für eine begrenzte Zeit ihr Zuhause verlassen. In bestimmten Bezirken ist die Produktion wieder aufgenommen worden. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Beschränkungen für den Kultursektor werden gelockert. Museen, Zoos, Vergnügungsparks und andere Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Kinos, Theater und Veranstaltungsorte wie Konzerthallen - hier mit einer Obergrenze für Besucherinnen und Besucher. Vielerorts müssen Gäste aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen und per Corona-Pass belegen, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet worden ist. In Diskotheken können die Däninnen und Dänen dagegen noch nicht wieder gehen: Das Nachtleben bleibt noch bis mindestens Ende des Monats geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Ungeimpfte haben in Frankreich künftig keinen Zutritt mehr zu Fernzügen, Kultureinrichtungen oder Restaurants. Bisher reichte ein negativer Corona-Test. Wann genau die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.01.2022 - Teil 1
Angola - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Dieser kostet 11.278,18 AOA (entspricht ca. 18 EUR) und kann auch in EUR oder USD in bar bezahlt werden. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Für alle Personen gilt unabhängig vom Impfstatus eine zehntägige Quarantänepflicht, wenn die Einreise aus einem Land erfolgt, in dem die Omikron-Variante den Status „community transmission“ erreicht hat.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei Inlandsflügen verkürzt sich die Frist auf 72 Stunden. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Belgien - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 stark betroffen. Belgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 36 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Quarantänepflicht besteht nur für ungeimpfte und nicht genesene Reisende nach Brüssel. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis am siebten Tag.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, müssen vor Reiseantritt (PCR- oder Antigentest), am ersten Tag und am siebten Tag nach Einreise (PCR-Test) COVID-Tests durchführen. Für diese Personen gilt Quarantänepflicht. Reisende, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am ersten Tag nach Einreise beenden. Personen, die nicht mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am siebten Tag nach Einreise beenden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR- oder Antigentest fordern, muss ein negativer Test beim Boarding vorgewiesen werden. Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Das "COVID Safe Ticket" (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU ) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahren, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahren.
Großveranstaltungen sind in Innenräumen verboten. Diskotheken und Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen sind geschlossen. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr. Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden.
Private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten, ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerfeiern.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro.
Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, private Kontakte zu reduzieren, vor Zusammenkünften Selbsttests durchzuführen und auf ausreichende Belüftung zu achten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
Dänemark - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 stark betroffen. Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
In Dänemark gilt für alle Einreisenden, auch aus Deutschland und allen EU- und Schengenstaaten, eine verbindliche Testpflicht vor Einreise. Es bedarf eines negativen PCR-Tests, welcher höchstens 72 Stunden, oder eines negativen Antigen-Tests, welcher höchstens 48 Stunden alt sein darf. Ausgenommen hiervon Kinder unter 15 Jahren und Genesene (für deren Einreise wird ein Nachweis über ein zwischen 14 Tage und 180 Tage altes positives COVID-19-Testergebnis (nur PCR-Test) benötigt). Personen mit Wohnsitz in Dänemark können den Test entweder vor Einreise oder innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachholen. Auch für Personen mit Wohnsitz im Grenzland (Schleswig-Holstein) gibt es eine Sonderregelung.
Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 3.500 DKK.
Die jeweils geltenden Einreiseregeln inkl. Ausnahmetatbestände werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache . Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Für Reisende kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite der dänischen Behörden.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zu Coronaregelungen in Dänemark (u.a. zu den Einreisebestimmungen) haben die dänischen Behörden eine Hotline unter +45 70 20 02 33 (Mo-Fr 7-20 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. In Fernzügen und -bussen ist eine Sitzplatzreservierung notwendig und es ist ein sog. „Coronapass“ erforderlich, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung. Kinder unter 15 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
Zuletzt wurden pandemiebedingte Einschränkungen wieder verschärft. Nachtclubs und Diskotheken sind geschlossen, wohingegen Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen etc. geöffnet sind. Für den Zugang ist ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Kinder unter 15 Jahre sind von der Pflicht zur Vorlage eines Coronapasses ausgenommen.
Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr schließen. Es gelten Abstandsregelungen. Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 22 und 5 Uhr verboten. Die meisten kulturellen und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen etc. sind derzeit geschlossen. Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) muss in Flughäfen, im öffentlichen Nahverkehr und in Taxen, im Einzelhandel, in Restaurants und im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Testzentren etc.) getragen werden. Kinder unter 12 Jahren sind - außer in Flughäfen (Altersgrenze sechs Jahre) – von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.
Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong ist COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland ist seit dem 2. Dezember 2021 als „high-risk“ eingestuft. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 21 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden, ab dem 24. Dezember 2021 nicht älter als 48 Stunden) eines ISO 15189-zertifizierten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 21 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
In der Zeit vom 16. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 ist es Reisenden aus den Ländern der Hochrisikogruppe A nicht erlaubt den Transit über Hongkong zu nutzen.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Seit 7. Januar 2022 hat die Hongkonger Regierung neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Island - Einstufung Islands als Hochrisikogebiet; Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln. Diese bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Island hat alle Länder als Risikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Geimpfte und Genesene (Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück) müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden. Auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (für diese Personen reicht es, innerhalb 48 Stunden nach Einreise einen Test zu machen).
Transitpassagiere, die den Flughafen nicht verlassen, unterliegen keinen Maßnahmen.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 180 Tage sein darf.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Für Einreisende aus von Island ausgewiesenen Virusvariantengebieten , die sich dort mehr als 24 Stunden in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben, gelten gesonderte Bestimmungen. So müssen sich alle, also auch Geimpfte, Genesene und Kinder, in eine mindestens fünftägige Quarantäne begeben. Umfassende Informationen zu den Auflagen bietet die isländische Gesundheitsbehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit auf zehn Personen beschränkt. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen in Restaurants mit Registrierung von Kontaktdaten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Einlasszahlen bei Sportstätten und Schwimmbädern sind begrenzt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder unter 15 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Japan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility), einschließlich bereits ausgestellter Visa ist vorerst ausgesetzt. Auch die Neubeantragung o.g. Visa ist ausgesetzt.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 3. Dezember 2021 als Virusvariantengebiet der Kategorie 2. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Seit dem 15. Januar 2022 wurde die Quarantäne von bisher 14 Tagen auf zehn Tage für alle Einreisenden verkürzt. Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Japan in Deutschland aufgehalten haben, müssen sich für sechs Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten und sechsten Tag wird erneut ein COVID-19 Test durchgeführt. Sollte das Ergebnis negativ sein, kann die zugewiesene Unterkunft verlassen und die restliche Zeit der zehntägigen Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer selbst organisierten Unterkunft absolviert werden. Es dürfen dabei keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Malaysia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln . Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige wie auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
Ausgenommen von der generellen Einreisebeschränkung sind darüber hinaus touristische Reisen vollständig geimpfter Personen auf die Insel Langkawi im Rahmen der „Langkawi International Travel Bubble“. Aufenthalte im Rahmen dieses Programms müssen über ein bei der malaysischen Regierung akkreditiertes Reisebüro gebucht werden. Weitere Auskünfte zu den Einzelheiten des Programms (Einreisesperren aufgrund Auftretens der Omikron-Variante, anerkannte Impfungen, tägliche Testpflicht, erlaubte Reiserouten, Mindestaufenthalt etc.) erteilt die malaysische Botschaft in Berlin .
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren und sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, der Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test. Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Für vollständig geimpfte Personen beträgt die Quarantänedauer sieben Tage, für ungeimpfte zehn Tage. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht. Vollständig geimpfte Personen, die innerhalb der letzten elf bis 60 Tage nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, sind von der Quarantänepflicht befreit.
Für Reisende aus Ländern, in denen die Omikron-Variante verbreitet ist, gelten abweichende Test- und Quarantänevorschriften. Die Länderliste und die individuellen Regelungen werden stets aktualisiert und sind auf der Seite der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen mit maximal 50% Auslastung ist das Anlaufen malaysischer Häfen gestattet, sofern alle Besatzungsmitglieder und Passagiere gegen COVID-19 geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten nur vollständig geimpften Personen erlaubt. Ausnahmen gelten im Rahmen der „Vaccinated Travel Lane“ zwischen Singapur und Malaysia, die jedoch abhängig von der Pandemieentwicklung ohne Vorankündigung jederzeit außer Kraft gesetzt werden kann. Die Einreisebedingungen sind auf der Website der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests. Auch der Zugang zum internationalen Flughafen ist ohne aktuellen PCR-Test teilweise erschwert.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die vierte Phase des von der malaysischen Regierung ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) ist nur vollständig geimpften Personen, ansonsten nur in Ausnahmefällen, gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z.B. Einschränkungen im Schulbetrieb und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Einschränkungen bzw. Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Philippinen - Einstufung der Philippinen als Hochrisikogebiet, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen.
Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor Einreise aus einem der vom Gesundheitsministerium definierten Länder der „Green“ oder „Yellow List" oder "Red List" und dem Impfstatus.
Deutschland gehört bislang zu den Ländern der „Yellow List“.
Green List:
• Vollgeimpft, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → keine Quarantäne, Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage.
• Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum 14. Tag.
Yellow List:
• Vollgeimpft, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum siebten Tag.
• Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
Red List:
• Vollgeimpft, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
• Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung frühestens am zehnten Tag und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Mit Wirkung vom 16. Februar 2022 ist die Einreise nur noch für vollständig geimpfte Ausländer möglich. Der Impfnachweis ist bei Abflug vorzulegen. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder unter 18 Jahren, Reisende, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können – der Nachweis ist durch ein Attest der zuständigen Gesundheitsbehörden des Staates der Abreise zu führen – und für Diplomaten und deren Angehörige mit diplomatischem Visum.
Die Quarantänevorgaben für Minderjährige richten sich nach den Vorgaben für begleitende Sorgeberechtigte/Eltern, unabhängig von ihrem eigenen Impfstatus oder Herkunftsland. Kinder unter drei Jahren sind vom PCR-Test vor Abreise befreit, es sei denn sie zeigen Symptome.
Vollständig geimpfte Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der vor Abflug nicht älter als 48 Stunden ist Bei Einreise aus einem Land der „Green oder Yellow List“ sind Heimquarantäne und am fünften Tag nach Ankunft ein PCR-Test zu absolvieren. Nach negativem Ergebnis endet die Heimquarantäne und es erfolgt Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum zehnten Tag. Bei Einreise aus einem Land der „Red List“ ist eine 14-tägige Heimquarantäne mit PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft zu absolvieren.
Für ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte Diplomaten oder Diplomaten, deren Impfstatus nicht feststellbar ist, sind Heimquarantäne und am siebten Tag nach Ankunft ein PCR-Test zu absolvieren. Nach negativem Ergebnis endet die Heimquarantäne und es erfolgt Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum 14. Tag.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Alle Reisenden (ausgenommen Diplomaten) müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische/anerkannte ausländische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zunehmend nur noch für geimpfte Personen erlaubt. Dies betrifft auch Inlandsflug- und Fährverbindungen.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über die Flughäfen in Manila, Clark und Cebu bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre für Minderjährige. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in medizinischen Einrichtungen zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield). Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung grundsätzlich in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Slowenien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Die quarantänefreie Einreise nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impf- oder Genesenen/Impfnachweises (mit Wirkung vom 1. Februar 2022 darf dieser Nachweis maximal 270 Tage alt sein), eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Personal im internationalen Güterverkehr (für Aufenthalte bis 12 Stunden), Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bei Rückkehr innerhalb von zehn Stunden), Berufstätige, deren Arbeitsstätte bis zehn Kilometer jenseits der Grenze liegt, Kinder unter 12 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen oder mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen, Personen, die Kinder unter 15 Jahren zu ihrer Ausbildungsstätte befördern sowie Personen, die wegen einer dringenden medizinischen Untersuchung oder Behandlung die Grenze überqueren und umgehend nach Abschluss zurückkehren.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit weiterhin ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Bei grundsätzlich zulässigen Zwischenstopps z.B. zum Tanken oder Rasten sind jedoch die unter Beschränkungen im Land genannten Regeln zu beachten.
Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Grenzübertritt über andere Flughäfen ist aus Schengen- und EU-Mitgliedsstaaten möglich. Busse und Bahnen verkehren normal. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist unter Beachtung der vorgenannten Einreisevoraussetzungen erlaubt.
Beschränkungen im Land
Das Betreten bzw. die Nutzung von allen Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Banken, Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Bussen, Taxis etc. nur noch mit einem 3G-Nachweis gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken und Drogerien. Die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben ist auf den Zeitraum 5 bis 22 Uhr beschränkt, Diskotheken und Nachtklubs sind geschlossen. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte sind lediglich im engen Familienkreis sowie mit Angehörigen desselben Haushalts erlaubt. Kultur- (nur in geschlossenen Räumen) und Sportveranstaltungen sind bei festen Sitzplätzen, halber Besetzung und 3G-Nachweis aller Teilnehmer möglich, religiöse Zusammenkünfte bei Einhaltung von 1,5 Meter Abstand, Maskenpflicht und 3G.
Hygieneregeln
Ein medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Freien, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, sowie im eigenen PKW, wenn Mitfahrer nicht aus demselben Haushalt stammen. Diverse Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen unter anderem für Kinder bis sechs Jahre sowie in den Bereichen Schule, Kultur und Sport.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Dieser kostet 11.278,18 AOA (entspricht ca. 18 EUR) und kann auch in EUR oder USD in bar bezahlt werden. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Für alle Personen gilt unabhängig vom Impfstatus eine zehntägige Quarantänepflicht, wenn die Einreise aus einem Land erfolgt, in dem die Omikron-Variante den Status „community transmission“ erreicht hat.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei Inlandsflügen verkürzt sich die Frist auf 72 Stunden. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Belgien - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 stark betroffen. Belgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.
Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 36 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Quarantänepflicht besteht nur für ungeimpfte und nicht genesene Reisende nach Brüssel. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis am siebten Tag.
Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.
Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, müssen vor Reiseantritt (PCR- oder Antigentest), am ersten Tag und am siebten Tag nach Einreise (PCR-Test) COVID-Tests durchführen. Für diese Personen gilt Quarantänepflicht. Reisende, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am ersten Tag nach Einreise beenden. Personen, die nicht mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am siebten Tag nach Einreise beenden.
Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.
Durch- und Weiterreise
Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR- oder Antigentest fordern, muss ein negativer Test beim Boarding vorgewiesen werden. Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form “ (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.
Beschränkungen im Land
Das "COVID Safe Ticket" (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU ) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahren, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahren.
Großveranstaltungen sind in Innenräumen verboten. Diskotheken und Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen sind geschlossen. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr. Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden.
Private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten, ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerfeiern.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro.
Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, private Kontakte zu reduzieren, vor Zusammenkünften Selbsttests durchzuführen und auf ausreichende Belüftung zu achten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
Dänemark - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 stark betroffen. Dänemark, einschließlich Grönlands und der Färöer, ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
In Dänemark gilt für alle Einreisenden, auch aus Deutschland und allen EU- und Schengenstaaten, eine verbindliche Testpflicht vor Einreise. Es bedarf eines negativen PCR-Tests, welcher höchstens 72 Stunden, oder eines negativen Antigen-Tests, welcher höchstens 48 Stunden alt sein darf. Ausgenommen hiervon Kinder unter 15 Jahren und Genesene (für deren Einreise wird ein Nachweis über ein zwischen 14 Tage und 180 Tage altes positives COVID-19-Testergebnis (nur PCR-Test) benötigt). Personen mit Wohnsitz in Dänemark können den Test entweder vor Einreise oder innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachholen. Auch für Personen mit Wohnsitz im Grenzland (Schleswig-Holstein) gibt es eine Sonderregelung.
Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 3.500 DKK.
Die jeweils geltenden Einreiseregeln inkl. Ausnahmetatbestände werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache . Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Für Reisende kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite der dänischen Behörden.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zu Coronaregelungen in Dänemark (u.a. zu den Einreisebestimmungen) haben die dänischen Behörden eine Hotline unter +45 70 20 02 33 (Mo-Fr 7-20 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen. Nach den norwegischen Einreiseregelungen hat auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz, wenn eine Fähre genutzt wird.
Reiseverbindungen
Es gibt grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. In Fernzügen und -bussen ist eine Sitzplatzreservierung notwendig und es ist ein sog. „Coronapass“ erforderlich, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung. Kinder unter 15 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
Zuletzt wurden pandemiebedingte Einschränkungen wieder verschärft. Nachtclubs und Diskotheken sind geschlossen, wohingegen Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen etc. geöffnet sind. Für den Zugang ist ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Kinder unter 15 Jahre sind von der Pflicht zur Vorlage eines Coronapasses ausgenommen.
Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr schließen. Es gelten Abstandsregelungen. Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 22 und 5 Uhr verboten. Die meisten kulturellen und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen etc. sind derzeit geschlossen. Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske empfohlen oder Visier) muss in Flughäfen, im öffentlichen Nahverkehr und in Taxen, im Einzelhandel, in Restaurants und im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Testzentren etc.) getragen werden. Kinder unter 12 Jahren sind - außer in Flughäfen (Altersgrenze sechs Jahre) – von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Visit Greenland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
• Bitte beachten Sie beim Transit nach Norwegen, dass nach den norwegischen Einreiseregelungen auch die Risikoeinstufung des Transitlandes, z.B. Dänemark, Relevanz hat, wenn Sie eine Fähre nutzen.
Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird aufgrund fortbestehender Quarantänebestimmungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong ist COVID-19 weiterhin betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Länder sind in drei Kategorien eingestuft: „high-risk“, „medium-risk“ und „low-risk“. Deutschland ist seit dem 2. Dezember 2021 als „high-risk“ eingestuft. Für Personen, die aus Deutschland einreisen oder sich während der letzten 21 Tage dort aufgehalten haben (dazu zählt auch ein Transitaufenthalt am Flughafen) gilt:
• Die Einreise ist nur noch für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahre dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise aus Deutschland nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden, ab dem 24. Dezember 2021 nicht älter als 48 Stunden) eines ISO 15189-zertifizierten Labors vorgelegt werden. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transport in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel. Weitere Tests folgen während der Quarantänezeit.
• Die Länge der Quarantänezeit im Hotel beträgt 21 Tage. Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, bestehen nicht.
Passagiere, die während des Flugs in der Nähe eines nach Ankunft positiv getesteten Mitreisenden gesessen haben, können als „close contact“ identifiziert werden und müssen sich in eines der von der Hongkonger Regierung eingerichteten Quarantänezentren begeben. Die Länge des dortigen Aufenthalts ist einzelfallabhängig und kann bis zu drei Wochen betragen.
Detailliertere Informationen zur Kategorisierung der Länder, zu den Erfordernissen an die vorzulegenden Unterlagen, zu den Quarantäne-Hotels, den anerkannten Laboren, etc. bietet die Hongkonger Regierung sowie das Generalkonsulat Hongkong.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
In der Zeit vom 16. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 ist es Reisenden aus den Ländern der Hochrisikogruppe A nicht erlaubt den Transit über Hongkong zu nutzen.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Seit 7. Januar 2022 hat die Hongkonger Regierung neue einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Island - Einstufung Islands als Hochrisikogebiet; Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln. Diese bieten die isländische Gesundheitsbehörde , der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Island hat alle Länder als Risikogebiete eingestuft.
Alle Reisenden müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Geimpfte und Genesene (Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück) müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden. Auch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder engen Verbindungen in Island sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (für diese Personen reicht es, innerhalb 48 Stunden nach Einreise einen Test zu machen).
Transitpassagiere, die den Flughafen nicht verlassen, unterliegen keinen Maßnahmen.
Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren, müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorlegen. Stattdessen muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 180 Tage sein darf.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab. Reisende, die keinen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder über eine überstandene COVID-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Für Einreisende aus von Island ausgewiesenen Virusvariantengebieten , die sich dort mehr als 24 Stunden in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben, gelten gesonderte Bestimmungen. So müssen sich alle, also auch Geimpfte, Genesene und Kinder, in eine mindestens fünftägige Quarantäne begeben. Umfassende Informationen zu den Auflagen bietet die isländische Gesundheitsbehörde.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fähr- und Flugverkehr finden statt. Da Flugverbindungen von und nach Island nicht immer direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Versammlungen sind derzeit auf zehn Personen beschränkt. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen in Restaurants mit Registrierung von Kontaktdaten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Einlasszahlen bei Sportstätten und Schwimmbädern sind begrenzt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern. Maskenpflicht besteht grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder unter 15 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Japan - Änderung Einreise
Epidemiologische Lage
Japan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility), einschließlich bereits ausgestellter Visa ist vorerst ausgesetzt. Auch die Neubeantragung o.g. Visa ist ausgesetzt.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 3. Dezember 2021 als Virusvariantengebiet der Kategorie 2. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Seit dem 15. Januar 2022 wurde die Quarantäne von bisher 14 Tagen auf zehn Tage für alle Einreisenden verkürzt. Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Japan in Deutschland aufgehalten haben, müssen sich für sechs Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten und sechsten Tag wird erneut ein COVID-19 Test durchgeführt. Sollte das Ergebnis negativ sein, kann die zugewiesene Unterkunft verlassen und die restliche Zeit der zehntägigen Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer selbst organisierten Unterkunft absolviert werden. Es dürfen dabei keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Malaysia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln . Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige wie auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
Ausgenommen von der generellen Einreisebeschränkung sind darüber hinaus touristische Reisen vollständig geimpfter Personen auf die Insel Langkawi im Rahmen der „Langkawi International Travel Bubble“. Aufenthalte im Rahmen dieses Programms müssen über ein bei der malaysischen Regierung akkreditiertes Reisebüro gebucht werden. Weitere Auskünfte zu den Einzelheiten des Programms (Einreisesperren aufgrund Auftretens der Omikron-Variante, anerkannte Impfungen, tägliche Testpflicht, erlaubte Reiserouten, Mindestaufenthalt etc.) erteilt die malaysische Botschaft in Berlin .
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren und sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, der Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test. Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Für vollständig geimpfte Personen beträgt die Quarantänedauer sieben Tage, für ungeimpfte zehn Tage. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht. Vollständig geimpfte Personen, die innerhalb der letzten elf bis 60 Tage nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, sind von der Quarantänepflicht befreit.
Für Reisende aus Ländern, in denen die Omikron-Variante verbreitet ist, gelten abweichende Test- und Quarantänevorschriften. Die Länderliste und die individuellen Regelungen werden stets aktualisiert und sind auf der Seite der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen mit maximal 50% Auslastung ist das Anlaufen malaysischer Häfen gestattet, sofern alle Besatzungsmitglieder und Passagiere gegen COVID-19 geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten nur vollständig geimpften Personen erlaubt. Ausnahmen gelten im Rahmen der „Vaccinated Travel Lane“ zwischen Singapur und Malaysia, die jedoch abhängig von der Pandemieentwicklung ohne Vorankündigung jederzeit außer Kraft gesetzt werden kann. Die Einreisebedingungen sind auf der Website der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests. Auch der Zugang zum internationalen Flughafen ist ohne aktuellen PCR-Test teilweise erschwert.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die vierte Phase des von der malaysischen Regierung ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) ist nur vollständig geimpften Personen, ansonsten nur in Ausnahmefällen, gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z.B. Einschränkungen im Schulbetrieb und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Einschränkungen bzw. Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Philippinen - Einstufung der Philippinen als Hochrisikogebiet, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise für touristische Zwecke in die Philippinen verboten. Erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue touristische Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Ausländer, die bereits im Besitz von Langzeitvisa sind, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen.
Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen vor Einreise aus einem der vom Gesundheitsministerium definierten Länder der „Green“ oder „Yellow List" oder "Red List" und dem Impfstatus.
Deutschland gehört bislang zu den Ländern der „Yellow List“.
Green List:
• Vollgeimpft, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → keine Quarantäne, Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage.
• Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum 14. Tag.
Yellow List:
• Vollgeimpft, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum siebten Tag.
• Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
Red List:
• Vollgeimpft, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
• Ungeimpft, nicht vollständig geimpft, Impfstatus nicht feststellbar, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft, nach negativem Ergebnis Entlassung frühestens am zehnten Tag und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Mit Wirkung vom 16. Februar 2022 ist die Einreise nur noch für vollständig geimpfte Ausländer möglich. Der Impfnachweis ist bei Abflug vorzulegen. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder unter 18 Jahren, Reisende, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können – der Nachweis ist durch ein Attest der zuständigen Gesundheitsbehörden des Staates der Abreise zu führen – und für Diplomaten und deren Angehörige mit diplomatischem Visum.
Die Quarantänevorgaben für Minderjährige richten sich nach den Vorgaben für begleitende Sorgeberechtigte/Eltern, unabhängig von ihrem eigenen Impfstatus oder Herkunftsland. Kinder unter drei Jahren sind vom PCR-Test vor Abreise befreit, es sei denn sie zeigen Symptome.
Vollständig geimpfte Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der vor Abflug nicht älter als 48 Stunden ist Bei Einreise aus einem Land der „Green oder Yellow List“ sind Heimquarantäne und am fünften Tag nach Ankunft ein PCR-Test zu absolvieren. Nach negativem Ergebnis endet die Heimquarantäne und es erfolgt Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum zehnten Tag. Bei Einreise aus einem Land der „Red List“ ist eine 14-tägige Heimquarantäne mit PCR-Test am siebten Tag nach Ankunft zu absolvieren.
Für ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte Diplomaten oder Diplomaten, deren Impfstatus nicht feststellbar ist, sind Heimquarantäne und am siebten Tag nach Ankunft ein PCR-Test zu absolvieren. Nach negativem Ergebnis endet die Heimquarantäne und es erfolgt Selbstbeobachtung auf Symptome bis zum 14. Tag.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Alle Reisenden (ausgenommen Diplomaten) müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische/anerkannte ausländische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zunehmend nur noch für geimpfte Personen erlaubt. Dies betrifft auch Inlandsflug- und Fährverbindungen.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über die Flughäfen in Manila, Clark und Cebu bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine Quarantänestufe mit Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit sowie eine nächtliche Ausgangssperre für Minderjährige. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in medizinischen Einrichtungen zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield). Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung grundsätzlich in staatlicher Unterbringung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit Touristenvisum beantragen möchten, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Slowenien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Die quarantänefreie Einreise nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impf- oder Genesenen/Impfnachweises (mit Wirkung vom 1. Februar 2022 darf dieser Nachweis maximal 270 Tage alt sein), eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Personal im internationalen Güterverkehr (für Aufenthalte bis 12 Stunden), Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bei Rückkehr innerhalb von zehn Stunden), Berufstätige, deren Arbeitsstätte bis zehn Kilometer jenseits der Grenze liegt, Kinder unter 12 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen oder mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen, Personen, die Kinder unter 15 Jahren zu ihrer Ausbildungsstätte befördern sowie Personen, die wegen einer dringenden medizinischen Untersuchung oder Behandlung die Grenze überqueren und umgehend nach Abschluss zurückkehren.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit weiterhin ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Bei grundsätzlich zulässigen Zwischenstopps z.B. zum Tanken oder Rasten sind jedoch die unter Beschränkungen im Land genannten Regeln zu beachten.
Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Grenzübertritt über andere Flughäfen ist aus Schengen- und EU-Mitgliedsstaaten möglich. Busse und Bahnen verkehren normal. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist unter Beachtung der vorgenannten Einreisevoraussetzungen erlaubt.
Beschränkungen im Land
Das Betreten bzw. die Nutzung von allen Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Banken, Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Bussen, Taxis etc. nur noch mit einem 3G-Nachweis gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken und Drogerien. Die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben ist auf den Zeitraum 5 bis 22 Uhr beschränkt, Diskotheken und Nachtklubs sind geschlossen. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte sind lediglich im engen Familienkreis sowie mit Angehörigen desselben Haushalts erlaubt. Kultur- (nur in geschlossenen Räumen) und Sportveranstaltungen sind bei festen Sitzplätzen, halber Besetzung und 3G-Nachweis aller Teilnehmer möglich, religiöse Zusammenkünfte bei Einhaltung von 1,5 Meter Abstand, Maskenpflicht und 3G.
Hygieneregeln
Ein medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Freien, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, sowie im eigenen PKW, wenn Mitfahrer nicht aus demselben Haushalt stammen. Diverse Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen unter anderem für Kinder bis sechs Jahre sowie in den Bereichen Schule, Kultur und Sport.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.01.2022 - Teil 2
Tschechische Republik - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Pfizer / BioNTech beginnt der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Der Status einer "Booster-Impfung" ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Deutschland ist in die dunkelrote Kategorie (Land mit sehr hohem Infektionsrisiko) eingestuft.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zwischen dem fünften und siebten Tag bei Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik müssen nur einen Testnachweis führen. Sie können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die Testung auch nach Einreise erfolgen.
Eine generelle Ausnahme von der Testpflicht vor und nach Einreise besteht nur für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung". Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind lediglich von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie, zu der auch Deutschland zählt, ist nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die erste Testung auch nach Einreise erfolgen.
Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung", die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Testpflicht vor und nach Einreise, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt lediglich die Testpflicht nach Einreise,
Tagesreisen
Für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer besteht keine Test- und Anmeldepflicht . Sofern die Reise aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine sog. "Booster-Impfung", eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen, kann die Einreise nur mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Genesene und vollständig geimpfte tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die noch keine “Booster-Impfung“ erhalten haben, können weiterhin ohne PCR-Testung vor oder nach Einreise einreisen. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zu weiteren Ausnahmen von Einreisebeschränkungen informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Es werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Ab dem 1. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU- und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt. Die Durchreise auf dem Landweg ist ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist Einreiseanmeldung und PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) erforderlich. Reisende mit einer sog. "Booster-Impfung" benötigen keinen PCR-Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über die Impfungen. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Bei Freizeitaktivitäten mit über 20 Personen müssen die Teilnehmer geimpft oder genesen sein. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 50 Personen. Organisierte Sport- Kultur- und Ausbildungsveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 Personen und nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Geschäfte sind mit Einschränkungen geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur noch von Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino) sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Es dürfen maximal vier Personen oder ausschließlich Personen eines Haushalts an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen COVID-Testnachweis, ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahren einen PCR-Testnachweis (maximal 72 Stunden alt) für körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants und Hotels.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Tschechische Republik ist von COVID-19 stark betroffen. Die Tschechische Republik ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache (in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen).
Einreise
Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Pfizer / BioNTech beginnt der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Der Status einer "Booster-Impfung" ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Deutschland ist in die dunkelrote Kategorie (Land mit sehr hohem Infektionsrisiko) eingestuft.
Für Einreisen aus den unterschiedlichen Kategorien gilt Folgendes:
1. Grüne und orange Kategorie:
Aus Ländern der grünen und orangen Kategorie ist die Einreise nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zwischen dem fünften und siebten Tag bei Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik müssen nur einen Testnachweis führen. Sie können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die Testung auch nach Einreise erfolgen.
Eine generelle Ausnahme von der Testpflicht vor und nach Einreise besteht nur für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung". Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, sind lediglich von der Testpflicht nach Einreise ausgenommen.
2. Rote und dunkelrote Kategorie:
Die Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie, zu der auch Deutschland zählt, ist nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, kann die erste Testung auch nach Einreise erfolgen.
Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test erforderlich.
Für Personen mit einer sog. "Booster-Impfung", die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen, entfällt die Testpflicht vor und nach Einreise, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt lediglich die Testpflicht nach Einreise,
Tagesreisen
Für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer besteht keine Test- und Anmeldepflicht . Sofern die Reise aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine sog. "Booster-Impfung", eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen, kann die Einreise nur mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Genesene und vollständig geimpfte tschechische Staatsbürger und Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die noch keine “Booster-Impfung“ erhalten haben, können weiterhin ohne PCR-Testung vor oder nach Einreise einreisen. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
Zu weiteren Ausnahmen von Einreisebeschränkungen informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und Grenzpendler und Grenzgänger.
Es werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
Ab dem 1. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU- und EWR-Staatsangehörige und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können, sofern sie nicht den Nachweis einer in Tschechien anerkannten Impfung führen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt. Die Durchreise auf dem Landweg ist ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist Einreiseanmeldung und PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) erforderlich. Reisende mit einer sog. "Booster-Impfung" benötigen keinen PCR-Test, aber die Einreiseanmeldung und einen digitalen Nachweis über die Impfungen. Durchreisen aus einem Land mit sehr hohem Infektionsrisiko (dunkelrote Kategorie) sind nur aus triftigen Gründen möglich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Bei Freizeitaktivitäten mit über 20 Personen müssen die Teilnehmer geimpft oder genesen sein. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 50 Personen. Organisierte Sport- Kultur- und Ausbildungsveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 Personen und nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Geschäfte sind mit Einschränkungen geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur noch von Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino) sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Es dürfen maximal vier Personen oder ausschließlich Personen eines Haushalts an einem Tisch sitzen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen COVID-Testnachweis, ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 18 Jahren einen PCR-Testnachweis (maximal 72 Stunden alt) für körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Restaurants und Hotels.
Hygieneregeln
Im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (außer der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und bei Fahrgemeinschaften in Kraftfahrzeugen, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen darüber hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.01.2022
Algerien - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Algerien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Seit dem 1. November 2021 werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen und ein gültiges Impfzertifikat bzw. ein gültiger Impfpass vorzulegen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Landeswährung (1.600 Dinar), in Devisen (10 Euro/12 USD) oder online bezahlt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für Genesene.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis verkehren normal.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. In Teilen ist der Zutritt allerdings nur mit Impfnachweis möglich. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Schottland sollen zum Beginn der kommenden Woche beinahe alle Corona-Maßnahmen auslaufen. In dem britischen Landesteil dürfen sich bislang nur Mitglieder von maximal drei Haushalten in Innenräumen treffen, Diskotheken müssen geschlossen bleiben. Das soll sich am Montag 24. Januar 2022 ändern. Vorerst bleiben sollen aber die Empfehlung zum Homeoffice sowie zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Auch in England wird damit gerechnet, dass die Corona-Maßnahmen in der kommenden Woche nicht mehr verlängert werden. Dort gibt es allerdings ohnehin nur sehr wenige Auflagen wie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sowie die Empfehlung, von Zuhause zu arbeiten. Quelle: tagesschau.de
Kasachstan - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Kasachstan.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf (Zeitpunkt der Entnahme der Probe). Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Dies gilt auch für Personen, die in Kasachstan vollständig geimpft wurden und in der Vergangenheit ohne PCR-Test einreisen konnten.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen:
• „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet;
• „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
• „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
• „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet.
Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
Kenia - Einstufung Kenias als Hochrisikogebiet; Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich ist für alle Einreisende ab 18 Jahren die Vorlage eines Nachweises über vollständigen Impfschutz notwendig, der per QR-Code einlesbar sein bzw. genau wie der PCR-Test auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden sollte; Ausnahmen von der Vorlage eines Impfnachweises gibt es in bestimmten Fällen. Es muss damit gerechnet werden, dass bei Einreise zusätzlich Antigen-Schnelltests nach dem Zufallsprinzip vorgenommen werden. Sollten diese und ein ggf. darauffolgender PCR-Test positiv ausfallen, ist die Quarantäneeinweisung in bestimmte Hotels für Touristen bzw. Selbstisolation zu Hause für zurückkehrende Personen mit Wohnsitz in Kenia vorgesehen. Bislang von kenianischen Stellen veröffentlichte offizielle Hinweise sehen keine Anerkennung von Genesenennachweisen anstelle von Impfzertifikaten für die Ein-/Ausreise vor.
Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, sind diese Hinweise zu beachten.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt von Reisenden ab fünf Jahren ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist, sowie ein Nachweis über vollständigen Impfschutz, der per QR-Code einlesbar sein sollte. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise muss von allen Reisenden über 18 Jahren ein Nachweis über vollständigen Impfschutz vorgelegt werden, und es müssen alle Einreise- und Quarantänevorschriften des Zielstaates erfüllt sein. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können beim Zutritt zu Behörden, Nationalparks, Einkaufszentren und Gaststätten verlangt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Libanon - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor der Einreise muss für alle Reisenden ab 12 Jahren eine Registrierung über die Online-Plattform des libanesischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Public Health, MOPH) erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein sog. „MOPH Pass“ mit einem QR-Code („MOPH Pass“) generiert, welcher dann beim Check-In vorgezeigt werden muss.
Bei der Registrierung müssen entsprechende Nachweise über den Impfstatus, den Genesenenstatus und ein aktuelles COVID-19-Testergebnis hochgeladen werden. Grundsätzlich muss das negative Ergebnis eines höchstens 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) entnommenen PCR-Tests hochgeladen werden. Für Personen, die vor weniger als sechs Monaten vollständig geimpft oder geboostert wurden, genügt auch ein innerhalb von 24 Stunden vor Zeitpunkt des Boardings abgenommener Antigen-Test mit QR-Code.
Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen. Jedoch sind entsprechende Nachweise der vorherigen Einreise in der Online-Plattform zu vermerken. Bei Ankunft wird direkt am Flughafen bei allen Reisenden über 12 Jahren ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test gemacht.
Die Kosten für den PCR-Test (30 US-Dollar) müssen grundsätzlich vorab über die Online-Plattform mit Kreditkarte (s. Empfehlungen) bezahlt werden. Alternativ kann die Bezahlung auch über die entsprechende Fluggesellschaft erfolgen. Das Ergebnis des PCR-Tests bei Ankunft wird per SMS bekannt gegeben. In diesem Zeitraum ist häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist Kontakt zur Corona-Hotline aufzunehmen (1787), sowie den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge zu leisten.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Bitte sprechen Sie in diesem Zusammenhang rechtzeitig vor dem Abflug mit Ihrer Fluggesellschaft über alternative Zahlungsmethoden, falls Sie keine Kreditkartenzahlung vornehmen können (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen. Litauen ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in "grüne", "gelbe", "rote" und "graue" Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie "rot". Für Einreisende aus Deutschland besteht damit grundsätzlich Quarantäne- und Testpflicht. Bei Einreise ist ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen.
Ausnahmen von Quarantäne- und Testpflicht bestehen für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen, einschließlich der für Kinder unter 16 Jahre, und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel sieben Tage.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern mit besonders starkem Infektionsgeschehen einreisen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf die kurische Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer siebentägigen, häuslichen Quarantäne.
In Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, aber auch in Einkaufszentren, vielen Restaurants sowie bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen gilt die 2G-Regel. Ein Nachweis über Impfung bzw. Genesung ist vorzulegen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land - Moskau
Die Moskauer Stadtregierung verlängert wegen der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante die Corona-Einschränkungen um einen Monat. Die russische Hauptstadt hatte von Ende Oktober bis Ende Februar Vorschriften erlassen, wonach Menschen über 60 zu Hause bleiben müssen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Zudem wurden Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihrer Mitarbeiter auf Homeoffice umzustellen. Diese Beschränkungen werden nun bis zum 1. April 2022 verlängert. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Einreise
Geimpfte und genesene EU-Bürger müssen auf dem Weg nach Schweden künftig keinen Corona-Test mehr vorweisen. Die seit dem 28. Dezember geltende Anforderung eines negativen, maximal 48 Stunden alten Tests für Einreisende fällt ab 21. Januar 2022 weg. Damit reicht es ab Freitag, wenn man einen gültigen Corona-Pass bei sich hat und damit Impfung, Genesung oder einen maximal 72 Stunden alten Test vorzeigen kann. Das gilt für ausländische Erwachsene, es gibt Ausnahmen. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Katalonien
Katalonien im Nordosten Spaniens will die seit Weihnachten geltende nächtliche Ausgehbeschränkung ab Freitag 21. Januar 2022 aufheben. Quelle: tagesschau.de
Tonga - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Tonga war von COVID-19 bislang kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung von Tonga.
Eine Einreise nach Tonga ist derzeit nur für tongaische Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich. Alle Reisenden müssen sich nach Ankunft in eine 21-tägige Quarantäne begeben und einen max. drei Tage vor Ankunft durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen. Die Einreise ist nur über sehr vereinzelte Repatriierungsflüge möglich, die nach dem Vulkanausbruch und dem darauffolgenden Tsunami am 15. Januar 2022 derzeit nicht durchgeführt werden können.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Der aktuell geltende Notstand wird bis auf weiteres monatlich verlängert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, sowie Personenbegrenzungen und Abstandsregelungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Epidemiologische Lage
Algerien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die algerische Presseagentur und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Seit dem 1. November 2021 werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen und ein gültiges Impfzertifikat bzw. ein gültiger Impfpass vorzulegen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Landeswährung (1.600 Dinar), in Devisen (10 Euro/12 USD) oder online bezahlt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für Genesene.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis verkehren normal.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. In Teilen ist der Zutritt allerdings nur mit Impfnachweis möglich. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Schottland sollen zum Beginn der kommenden Woche beinahe alle Corona-Maßnahmen auslaufen. In dem britischen Landesteil dürfen sich bislang nur Mitglieder von maximal drei Haushalten in Innenräumen treffen, Diskotheken müssen geschlossen bleiben. Das soll sich am Montag 24. Januar 2022 ändern. Vorerst bleiben sollen aber die Empfehlung zum Homeoffice sowie zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Auch in England wird damit gerechnet, dass die Corona-Maßnahmen in der kommenden Woche nicht mehr verlängert werden. Dort gibt es allerdings ohnehin nur sehr wenige Auflagen wie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sowie die Empfehlung, von Zuhause zu arbeiten. Quelle: tagesschau.de
Kasachstan - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Kasachstan.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf (Zeitpunkt der Entnahme der Probe). Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Dies gilt auch für Personen, die in Kasachstan vollständig geimpft wurden und in der Vergangenheit ohne PCR-Test einreisen konnten.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen:
• „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet;
• „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
• „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
• „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet.
Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
Kenia - Einstufung Kenias als Hochrisikogebiet; Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kenia ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab fünf Jahren ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich ist für alle Einreisende ab 18 Jahren die Vorlage eines Nachweises über vollständigen Impfschutz notwendig, der per QR-Code einlesbar sein bzw. genau wie der PCR-Test auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden sollte; Ausnahmen von der Vorlage eines Impfnachweises gibt es in bestimmten Fällen. Es muss damit gerechnet werden, dass bei Einreise zusätzlich Antigen-Schnelltests nach dem Zufallsprinzip vorgenommen werden. Sollten diese und ein ggf. darauffolgender PCR-Test positiv ausfallen, ist die Quarantäneeinweisung in bestimmte Hotels für Touristen bzw. Selbstisolation zu Hause für zurückkehrende Personen mit Wohnsitz in Kenia vorgesehen. Bislang von kenianischen Stellen veröffentlichte offizielle Hinweise sehen keine Anerkennung von Genesenennachweisen anstelle von Impfzertifikaten für die Ein-/Ausreise vor.
Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 ° Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei Einreise aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, sind diese Hinweise zu beachten.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt von Reisenden ab fünf Jahren ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht mehr als 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist, sowie ein Nachweis über vollständigen Impfschutz, der per QR-Code einlesbar sein sollte. Die Grenzübergänge sind geöffnet.
Bei Ausreise muss von allen Reisenden über 18 Jahren ein Nachweis über vollständigen Impfschutz vorgelegt werden, und es müssen alle Einreise- und Quarantänevorschriften des Zielstaates erfüllt sein. Für die Ausreise aus Kenia schreibt die kenianische Zivilluftfahrtbehörde KCAA keinen negativen PCR-Test vor.
Reiseverbindungen
Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine besonderen Beschränkungen. Impfnachweise können beim Zutritt zu Behörden, Nationalparks, Einkaufszentren und Gaststätten verlangt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw sowie öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Libanon - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Libanon ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vor der Einreise muss für alle Reisenden ab 12 Jahren eine Registrierung über die Online-Plattform des libanesischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Public Health, MOPH) erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein sog. „MOPH Pass“ mit einem QR-Code („MOPH Pass“) generiert, welcher dann beim Check-In vorgezeigt werden muss.
Bei der Registrierung müssen entsprechende Nachweise über den Impfstatus, den Genesenenstatus und ein aktuelles COVID-19-Testergebnis hochgeladen werden. Grundsätzlich muss das negative Ergebnis eines höchstens 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) entnommenen PCR-Tests hochgeladen werden. Für Personen, die vor weniger als sechs Monaten vollständig geimpft oder geboostert wurden, genügt auch ein innerhalb von 24 Stunden vor Zeitpunkt des Boardings abgenommener Antigen-Test mit QR-Code.
Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen. Jedoch sind entsprechende Nachweise der vorherigen Einreise in der Online-Plattform zu vermerken. Bei Ankunft wird direkt am Flughafen bei allen Reisenden über 12 Jahren ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test gemacht.
Die Kosten für den PCR-Test (30 US-Dollar) müssen grundsätzlich vorab über die Online-Plattform mit Kreditkarte (s. Empfehlungen) bezahlt werden. Alternativ kann die Bezahlung auch über die entsprechende Fluggesellschaft erfolgen. Das Ergebnis des PCR-Tests bei Ankunft wird per SMS bekannt gegeben. In diesem Zeitraum ist häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist Kontakt zur Corona-Hotline aufzunehmen (1787), sowie den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge zu leisten.
Durch- und Weiterreise
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Bitte sprechen Sie in diesem Zusammenhang rechtzeitig vor dem Abflug mit Ihrer Fluggesellschaft über alternative Zahlungsmethoden, falls Sie keine Kreditkartenzahlung vornehmen können (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen. Litauen ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist max. 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in "grüne", "gelbe", "rote" und "graue" Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie "rot". Für Einreisende aus Deutschland besteht damit grundsätzlich Quarantäne- und Testpflicht. Bei Einreise ist ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen.
Ausnahmen von Quarantäne- und Testpflicht bestehen für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen, einschließlich der für Kinder unter 16 Jahre, und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel sieben Tage.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern mit besonders starkem Infektionsgeschehen einreisen, gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf die kurische Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer siebentägigen, häuslichen Quarantäne.
In Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, aber auch in Einkaufszentren, vielen Restaurants sowie bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen gilt die 2G-Regel. Ein Nachweis über Impfung bzw. Genesung ist vorzulegen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land - Moskau
Die Moskauer Stadtregierung verlängert wegen der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante die Corona-Einschränkungen um einen Monat. Die russische Hauptstadt hatte von Ende Oktober bis Ende Februar Vorschriften erlassen, wonach Menschen über 60 zu Hause bleiben müssen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Zudem wurden Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihrer Mitarbeiter auf Homeoffice umzustellen. Diese Beschränkungen werden nun bis zum 1. April 2022 verlängert. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Einreise
Geimpfte und genesene EU-Bürger müssen auf dem Weg nach Schweden künftig keinen Corona-Test mehr vorweisen. Die seit dem 28. Dezember geltende Anforderung eines negativen, maximal 48 Stunden alten Tests für Einreisende fällt ab 21. Januar 2022 weg. Damit reicht es ab Freitag, wenn man einen gültigen Corona-Pass bei sich hat und damit Impfung, Genesung oder einen maximal 72 Stunden alten Test vorzeigen kann. Das gilt für ausländische Erwachsene, es gibt Ausnahmen. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land - Katalonien
Katalonien im Nordosten Spaniens will die seit Weihnachten geltende nächtliche Ausgehbeschränkung ab Freitag 21. Januar 2022 aufheben. Quelle: tagesschau.de
Tonga - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Tonga war von COVID-19 bislang kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung von Tonga.
Eine Einreise nach Tonga ist derzeit nur für tongaische Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich. Alle Reisenden müssen sich nach Ankunft in eine 21-tägige Quarantäne begeben und einen max. drei Tage vor Ankunft durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen. Die Einreise ist nur über sehr vereinzelte Repatriierungsflüge möglich, die nach dem Vulkanausbruch und dem darauffolgenden Tsunami am 15. Januar 2022 derzeit nicht durchgeführt werden können.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Der aktuell geltende Notstand wird bis auf weiteres monatlich verlängert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, sowie Personenbegrenzungen und Abstandsregelungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.01.2022
Finnland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Finnland verlängert den Großteil der Corona-Beschränkungen bis Mitte Februar 2022, will sie dann aber schrittweise lockern. Ein Teil der Maßnahmen fällt bereits Ende Januar weg. Beispielsweise sollen die Vorgaben für den Unterricht an Hochschulen gelockert werden, damit wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden kann. Grenzkontrollen werden zum Monatswechsel ebenfalls abgeschafft. Quellle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Boris Johnson hat die Aufhebung der meisten Corona-Maßnahmen in England angekündigt. Ab dem 27. Januar 2022 wird das Tragen von Masken nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sein. Auch die Arbeit im Homeoffice wirde nicht mehr offiziell empfohlen und die Vorlage des Gesundheitspasses in Clubs und bei bestimmten großen Versammlungen nicht mehr vorgeschrieben. Für März plant die Regierung das Ende der Isolation für positiv getestete Menschen. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen und Israel ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden .
In Reaktion auf die Omikron-Variante ist die Einreise nach Israel für Reisende, die nicht israelische Staatsangehörige sind, gestattet, sofern sie genesen oder vollständig geimpft sind, wobei die letzte Impfung einschl. „Booster-Impfung“ nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.
Reisende müssen ein negatives COVID-Test-Ergebnis (PCR- oder Antigentest) in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landgrenze durchgeführt worden sein, der Antigen-Test innerhalb von 24 Stunden. Einige Fluggesellschaften verlangen weiterhin einen PCR-Test (Auskünfte darüber können nur die jeweiligen Fluggesellschaften erteilen). Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden mit gültigem Impf- oder Genesenenstatus eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. von der Einreise nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein jordanisches Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen; der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Japan hat erneut den Quasi-Notstand über Tokio sowie ein Dutzend weiterer Präfekturen verhängt. Mit dem Quasi-Notstand können die Gouverneure die Betreiber von Restaurants und Bars auffordern, früher zu schließen und den Ausschank von Alkohol entweder einzustellen oder zu begrenzen. Japan verzichtet damit schon seit Beginn der Pandemie weiterhin auf einen Lockdown mit harten Ausgangssperren wie in anderen Ländern. Die Maßnahmen treten am Freitag 21. Januar 2022 in Kraft und gelten bis zum 13. Februar. Quelle: tagesschau.de
Kiribati - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden haben nächtliche Ausgangsbeschränkungen für die Bürger verhängt und eine Maskenpflicht eingeführt. Treffen von mehr als zehn Personen wurden verboten, auch wurde der Verkauf von Alkohol eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land) redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Mauritius wie der Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung (siehe unten) mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Mit Wirkung vom 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Diese Vorgabe soll sich nach bisherigen Informationen nicht auf das Impfnachweiserfordernis bei Einreise erstrecken.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, Konzerte und Sportwettbewerbe sowie kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.
Mit Wirkung vom 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Nicht voll Geimpfte nach dieser Definition haben dann keinen Zutritt zu vielen Orten wie Behörden, Gerichten oder Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Museen und Theater).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Montenegro - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Montenegro.
Für die Einreise nach Montenegro muss vom 20. Januar 2022 bis 3. Februar 2022 eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, nicht älter als sechs Monate nach der erfolgten zweiten Impfung.
• Genesenennachweis (mindestens 10 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden.
• negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden.
Für Staatsangehörige Montenegros und für mit legalem Aufenthaltstitel dort lebende Ausländer gilt folgende Regelung:
Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die frühestens nach drei Tagen durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Der Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist nur mit dem vollständigen Nachweis einer Impfung, nicht älter als sechs Monate nach erfolgter zweiter Impfung, eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines mindestens zehn und höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis ist in digitaler Form zu erbringen.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).
Schweden - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den schwedischen Behörden.
Mit Wirkung vom 21. Januar 2022 ist bei Einreise die Vorlage des digitalen Digitalen COVID-Zertifikats der EU erforderlich, welches entweder einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn alle empfohlenen Dosen eines in der EU zugelassenen Impfstoffes geimpft wurden und seit Erhalt der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind.
Alternativ kann auch ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchstens 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten , hier in englischer Sprache ).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 72-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze zur Zurückweisung.
Von dem Erfordernis der Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU oder eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden.
Bis einschließlich 20.01.2022 gilt Folgendes:
Zur Einreise nach Schweden ist – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus - die Vorlage eines negativen COVID-Tests erforderlich. Ausgenommen vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-Tests sind u. a. schwedische Staatsangehörige, Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden und Kinder unter 12 Jahren. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchstens 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert.
Die Nicht-Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei, sowie die Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten und auf Englisch auch auf Krisisinformation.se .
Alle Reisenden (auch Personen, die ggfs. Unter Ausnahmeregelungen bei den Einreiseerfordernissen fallen) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr möglichst nicht zu nutzen. Bei Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, im Fernverkehr sind außerdem feste Sitzplätze vorgeschrieben. Personen mit COVID-19-typischen Symptomen werden dazu angehalten, sich testen zu lassen.
Erwachsene sollen die Zahl der engen Kontakte in Innenräumen begrenzen, indem sie auf größere soziale Zusammenkünfte verzichten.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern gilt die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene), alternativ gelten Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl und Mindestabstände. Bei Veranstaltungen zwischen 20 und 50 Teilnehmern müssen feste Sitzplätze in Gruppen von maximal 8 Personen sowie ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gruppen gewährleistet sein, die 2G-Regel kann angewandt werden, bei Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern gilt die 2G-Regel verbindlich.
Auch im Handel, der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeitangeboten, in Sportstudios und anderen öffentlich zugänglichen Orten sind Abstandsregeln und Begrenzungen der Personenzahl vorgeschrieben. Gastronomiebetriebe müssen ab 23 Uhr schließen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat zudem Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Schweizer Regierung will die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verkürzen. Homeoffice-Pflicht und Zutrittsbeschränkungen wie etwa die 2G-Regel für Restaurants sollen nun bis Ende Februar 2022 gelten. Ab Samstag 22. Januar fällt zudem für einreisende Geimpfte und Genesene die Testpflicht weg. Ungeimpfte und nicht Genesene müssen weiterhin einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen. Quelle: tagesschau.de
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
In der Slowakei sind neue landesweit einheitliche Corona-Regeln in Kraft getreten. Sie ersetzen ein als unübersichtlich geltendes Ampelsystem namens Covid-Automat, das für die über siebzig Landkreise unterschiedlich strenge Regeln je nach lokaler Infektionslage vorsah. Wegen zahlreicher Ausnahmen und Abstufungen umstritten sind aber auch die neuen Regeln. Sie sehen verschieden strenge Impf- und Testpflichten je nach erwartbarer Kontaktintensität für Gastronomie, Handel und Veranstaltungen vor. Auch im Freien müssen seit Mittwoch FFP2-Masken getragen werden, wenn kein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen sichergestellt werden kann. Im Gegenzug sind nun aber wieder Versammlungen von mehr als sechs Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Turkmenistan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Turkmenistan ist von COVID-19 betroffen. Turkmenistan ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Turkmenistan hat mit sofortiger Wirkung eine vollständige Einreisesperre für ausländische und eigene Staatsbürger verhängt. Diese Maßnahme ist vorerst bis 1. Februar 2022 befristet, es muss jedoch mit der Möglichkeit einer Verlängerung gerechnet werden. Ausnahmen sind lediglich für akkreditierte Diplomaten vorgesehen, die sich jedoch strengsten Quarantänemaßnahmen unterziehen müssen.
Durch- und Weiterreise
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens und Flughafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt. Derzeit ist auch der inländische Flugverkehr stark eingeschränkt.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist derzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll zwei Meter betragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Finnland verlängert den Großteil der Corona-Beschränkungen bis Mitte Februar 2022, will sie dann aber schrittweise lockern. Ein Teil der Maßnahmen fällt bereits Ende Januar weg. Beispielsweise sollen die Vorgaben für den Unterricht an Hochschulen gelockert werden, damit wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden kann. Grenzkontrollen werden zum Monatswechsel ebenfalls abgeschafft. Quellle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Boris Johnson hat die Aufhebung der meisten Corona-Maßnahmen in England angekündigt. Ab dem 27. Januar 2022 wird das Tragen von Masken nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sein. Auch die Arbeit im Homeoffice wirde nicht mehr offiziell empfohlen und die Vorlage des Gesundheitspasses in Clubs und bei bestimmten großen Versammlungen nicht mehr vorgeschrieben. Für März plant die Regierung das Ende der Isolation für positiv getestete Menschen. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 stark betroffen und Israel ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden .
In Reaktion auf die Omikron-Variante ist die Einreise nach Israel für Reisende, die nicht israelische Staatsangehörige sind, gestattet, sofern sie genesen oder vollständig geimpft sind, wobei die letzte Impfung einschl. „Booster-Impfung“ nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.
Reisende müssen ein negatives COVID-Test-Ergebnis (PCR- oder Antigentest) in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landgrenze durchgeführt worden sein, der Antigen-Test innerhalb von 24 Stunden. Einige Fluggesellschaften verlangen weiterhin einen PCR-Test (Auskünfte darüber können nur die jeweiligen Fluggesellschaften erteilen). Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden mit gültigem Impf- oder Genesenenstatus eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. von der Einreise nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Durch- und Weiterreise
Der Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke nach Jordanien ist täglich für einige Stunden für Ausreisen geöffnet. Zur Ausreise sind PCR-Tests obligatorisch. Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen ein jordanisches Visum. Alle Ausreisenden, auch Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer (außer Gaza-ID), müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Die Grenzübergänge Jordan River und Yitzhak Rabin nach Jordanien sind geschlossen; der Grenzübergang Taba nach Ägypten ist mit einem Impfnachweis für ein bestimmtes Kontingent an Reisenden passierbar.
Reiseverbindungen
Die Ausreisemöglichkeiten aus Israel sind eingeschränkt. Es werden nur wenige Destinationen angeflogen, eine Ausreise nach Deutschland ist derzeit an mehreren Tagen der Woche möglich.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
Hygieneregeln
In Israel besteht in Innenräumen eine Maskenpflicht. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen einer Maske.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin Maskenpflicht; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Japan hat erneut den Quasi-Notstand über Tokio sowie ein Dutzend weiterer Präfekturen verhängt. Mit dem Quasi-Notstand können die Gouverneure die Betreiber von Restaurants und Bars auffordern, früher zu schließen und den Ausschank von Alkohol entweder einzustellen oder zu begrenzen. Japan verzichtet damit schon seit Beginn der Pandemie weiterhin auf einen Lockdown mit harten Ausgangssperren wie in anderen Ländern. Die Maßnahmen treten am Freitag 21. Januar 2022 in Kraft und gelten bis zum 13. Februar. Quelle: tagesschau.de
Kiribati - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden haben nächtliche Ausgangsbeschränkungen für die Bürger verhängt und eine Maskenpflicht eingeführt. Treffen von mehr als zehn Personen wurden verboten, auch wurde der Verkauf von Alkohol eingeschränkt. Quelle: tagesschau.de
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land) redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Mauritius wie der Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
• Nachweis einer vollständigen Impfung (siehe unten) mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
• Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
• Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Mit Wirkung vom 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Diese Vorgabe soll sich nach bisherigen Informationen nicht auf das Impfnachweiserfordernis bei Einreise erstrecken.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
• negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
• Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form ) und
• Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form ), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
• PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
• Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
• Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
• Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
• Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels .
• Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form ).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form ) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, Konzerte und Sportwettbewerbe sowie kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.
Mit Wirkung vom 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Nicht voll Geimpfte nach dieser Definition haben dann keinen Zutritt zu vielen Orten wie Behörden, Gerichten oder Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Museen und Theater).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Montenegro - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen und daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium , das Institut für öffentliche Gesundheit , die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Montenegro.
Für die Einreise nach Montenegro muss vom 20. Januar 2022 bis 3. Februar 2022 eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, nicht älter als sechs Monate nach der erfolgten zweiten Impfung.
• Genesenennachweis (mindestens 10 Tage und höchstens 180 Tage alt seit dem letzten positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden.
• negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden.
Für Staatsangehörige Montenegros und für mit legalem Aufenthaltstitel dort lebende Ausländer gilt folgende Regelung:
Kann bei Einreise ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, besteht eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die frühestens nach drei Tagen durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht.
Beschränkungen im Land
Der Einzelhandel und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist nur mit dem vollständigen Nachweis einer Impfung, nicht älter als sechs Monate nach erfolgter zweiter Impfung, eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines mindestens zehn und höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich. Der Nachweis ist in digitaler Form zu erbringen.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand, in Nationalparks oder auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Meter eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).
Schweden - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den schwedischen Behörden.
Mit Wirkung vom 21. Januar 2022 ist bei Einreise die Vorlage des digitalen Digitalen COVID-Zertifikats der EU erforderlich, welches entweder einen vollständigen Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn alle empfohlenen Dosen eines in der EU zugelassenen Impfstoffes geimpft wurden und seit Erhalt der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind.
Alternativ kann auch ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchstens 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (s.a. Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten , hier in englischer Sprache ).
Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 72-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze zur Zurückweisung.
Von dem Erfordernis der Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU oder eines negativen COVID-19-Tests sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage des digitalen EU-COVID-Zertifikats oder eines negativen COVID-19-Tests müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden.
Bis einschließlich 20.01.2022 gilt Folgendes:
Zur Einreise nach Schweden ist – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus - die Vorlage eines negativen COVID-Tests erforderlich. Ausgenommen vom Erfordernis der Vorlage eines negativen COVID-Tests sind u. a. schwedische Staatsangehörige, Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden und Kinder unter 12 Jahren. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchstens 48 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, LAMP- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert.
Die Nicht-Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen, also z.B. die Überschreitung des 48-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze erfahrungsgemäß zur Zurückweisung.
Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlicht die schwedische Regierung und die schwedische Polizei, sowie die Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten und auf Englisch auch auf Krisisinformation.se .
Alle Reisenden (auch Personen, die ggfs. Unter Ausnahmeregelungen bei den Einreiseerfordernissen fallen) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Dazu gehört auch die Empfehlung für alle Einreisenden über sechs Jahre, sich nach Ankunft in Schweden testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch teilweise in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Reisende dürfen sich grundsätzlich frei im Land bewegen, sollen sich jedoch so verhalten, dass das Infektionsrisiko niedrig gehalten wird. Dies bedeutet insbesondere, auf Abstand zu achten und nach Möglichkeit kontaktarme Reisemittel zu wählen, den öffentlichen Nahverkehr möglichst nicht zu nutzen. Bei Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, im Fernverkehr sind außerdem feste Sitzplätze vorgeschrieben. Personen mit COVID-19-typischen Symptomen werden dazu angehalten, sich testen zu lassen.
Erwachsene sollen die Zahl der engen Kontakte in Innenräumen begrenzen, indem sie auf größere soziale Zusammenkünfte verzichten.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern gilt die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene), alternativ gelten Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl und Mindestabstände. Bei Veranstaltungen zwischen 20 und 50 Teilnehmern müssen feste Sitzplätze in Gruppen von maximal 8 Personen sowie ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gruppen gewährleistet sein, die 2G-Regel kann angewandt werden, bei Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern gilt die 2G-Regel verbindlich.
Auch im Handel, der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeitangeboten, in Sportstudios und anderen öffentlich zugänglichen Orten sind Abstandsregeln und Begrenzungen der Personenzahl vorgeschrieben. Gastronomiebetriebe müssen ab 23 Uhr schließen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat zudem Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung wird um Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln gebeten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Schweizer Regierung will die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verkürzen. Homeoffice-Pflicht und Zutrittsbeschränkungen wie etwa die 2G-Regel für Restaurants sollen nun bis Ende Februar 2022 gelten. Ab Samstag 22. Januar fällt zudem für einreisende Geimpfte und Genesene die Testpflicht weg. Ungeimpfte und nicht Genesene müssen weiterhin einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen. Quelle: tagesschau.de
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
In der Slowakei sind neue landesweit einheitliche Corona-Regeln in Kraft getreten. Sie ersetzen ein als unübersichtlich geltendes Ampelsystem namens Covid-Automat, das für die über siebzig Landkreise unterschiedlich strenge Regeln je nach lokaler Infektionslage vorsah. Wegen zahlreicher Ausnahmen und Abstufungen umstritten sind aber auch die neuen Regeln. Sie sehen verschieden strenge Impf- und Testpflichten je nach erwartbarer Kontaktintensität für Gastronomie, Handel und Veranstaltungen vor. Auch im Freien müssen seit Mittwoch FFP2-Masken getragen werden, wenn kein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen sichergestellt werden kann. Im Gegenzug sind nun aber wieder Versammlungen von mehr als sechs Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Turkmenistan - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Turkmenistan ist von COVID-19 betroffen. Turkmenistan ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Turkmenistan hat mit sofortiger Wirkung eine vollständige Einreisesperre für ausländische und eigene Staatsbürger verhängt. Diese Maßnahme ist vorerst bis 1. Februar 2022 befristet, es muss jedoch mit der Möglichkeit einer Verlängerung gerechnet werden. Ausnahmen sind lediglich für akkreditierte Diplomaten vorgesehen, die sich jedoch strengsten Quarantänemaßnahmen unterziehen müssen.
Durch- und Weiterreise
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens und Flughafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt. Derzeit ist auch der inländische Flugverkehr stark eingeschränkt.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist derzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll zwei Meter betragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.01.2022
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Frankreich gilt von Montag 24. Januar 2022 an für Menschen über 16 Jahren der Impfpass. Dies steht allerdings unter Vorbehalt der Entscheidung des Staatsrates. Damit werden weite Bereiche des öffentlichen Lebens nur Geimpften und Genesenen zugänglich. Zugleich will die Regierung die Auflagen allmählich lockern. Die Maskenpflicht im Freien soll ab 2. Februar nicht mehr gelten. Auch die Pflicht zu drei Tagen Homeoffice in der Woche entfällt. Es sei aber weiterhin empfohlen, nach Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten. Vom 16. Februar an sollen Diskos wieder öffnen dürfen. Konzertveranstalter dürfen wieder Stehplätze anbieten. Quelle: tagesschau.de
Kiribati - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kiribati ist nun auch von COVID-19 betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für Ausländer derzeit nicht möglich. Es bestehen zudem Einreisebeschränkungen für Reisende aus allen Ländern mit aktiver COVID-19-Übertragung, darunter Deutschland. Informationen bietet das Ministry of Health and Medical Services.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise über Kiribati ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt; Ausnahmen sind Repatriierungsflüge.
Beschränkungen im Land
Es gilt bis auf weiteres der Ausnahmezustand. Die Regierung hat eine nächtliche Ausgangssperre angeordnet und Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen untersagt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.
Mosambik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mosambik ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt.
Beschränkungen im Land
Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
In allen Städten und Ortschaften des Landes („Cidades“ und „Vilas“) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind ebenfalls begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist bis 16 Uhr erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Peru - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin teilweise geschlossen – allerdings nicht mehr für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Einreise von Personen aus Südafrika und Botsuana kommend ist zunächst bis 30. Januar 2022 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika oder Botsuana einreisen, müssen nachweisen, dass sie ihre Impfung in Peru und/oder im Ausland abgeschlossen haben und einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden vor dem Einsteigen am Herkunftsort ist. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Reisenden aus Gebieten mit „besorgniserregenden Varianten“ bei der Einreise durchzuführen. Dies auch, wenn dort nur ein Zwischenstopp eingelegt wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu Chile, Ecuador, Kolumbien, Brasilien und Bolivien bleiben weiterhin für nicht in Peru wohnhafte Personen (u.a. Touristen) geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Die Nutzung von Überlandbussen ist Personen ab18 Jahren nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind. Mit Wirkung vom 23. Januar 2022 müssen Personen ab 50 Jahren ihre „Booster-Impfung“ dafür vorweisen können oder einen negativen Molekulartest nicht älter als 48 Stunden vor Nutzung des Transportmittels. Dies gilt auch für die Nutzung von Inlandsflügen. Seit 15. Dezember 2021 können inländische Flüge nur noch genutzt werden, wenn die Person ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen vollständigen Impfschutz vorweist oder einen negativen Molekulartest, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2022 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. In Lima gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 0 bis 4 Uhr.
Seit dem 10. Dezember 2021 dürfen Personen über 18 Jahre geschlossene Räume nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft sind, den Nachweis darüber führen können und permanent eine Maske tragen (KN95 oder zwei Masken übereinander: chirurgische Maske, darüber eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken). In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde -, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Thailand - Änderung Einreise
Thailand erlaubt ab dem 1. Februar 2022 wieder eine Einreise ins Land ohne Corona-Quarantäne. Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende können dann im Rahmen des "Test-and-go"-Konzepts einreisen. Das heißt, sie müssen sich am ersten Tag ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in einem Hotel isolieren. Am fünften Tag des Aufenthalts ist demnach ein weiterer Corona-Test fällig. Außerdem müssen Thailand-Reisende eine Nachverfolgungs-App herunterladen. Quelle: Bangkok Post und tagesschau.de
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Der PCR-Test muss in den Emiraten gemacht worden und darf nicht älter als 96 Stunden sein. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
In Frankreich gilt von Montag 24. Januar 2022 an für Menschen über 16 Jahren der Impfpass. Dies steht allerdings unter Vorbehalt der Entscheidung des Staatsrates. Damit werden weite Bereiche des öffentlichen Lebens nur Geimpften und Genesenen zugänglich. Zugleich will die Regierung die Auflagen allmählich lockern. Die Maskenpflicht im Freien soll ab 2. Februar nicht mehr gelten. Auch die Pflicht zu drei Tagen Homeoffice in der Woche entfällt. Es sei aber weiterhin empfohlen, nach Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten. Vom 16. Februar an sollen Diskos wieder öffnen dürfen. Konzertveranstalter dürfen wieder Stehplätze anbieten. Quelle: tagesschau.de
Kiribati - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land
Epidemiologische Lage
Kiribati ist nun auch von COVID-19 betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für Ausländer derzeit nicht möglich. Es bestehen zudem Einreisebeschränkungen für Reisende aus allen Ländern mit aktiver COVID-19-Übertragung, darunter Deutschland. Informationen bietet das Ministry of Health and Medical Services.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise über Kiribati ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt; Ausnahmen sind Repatriierungsflüge.
Beschränkungen im Land
Es gilt bis auf weiteres der Ausnahmezustand. Die Regierung hat eine nächtliche Ausgangssperre angeordnet und Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen untersagt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.
Mosambik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mosambik ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab sechs Jahre müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt.
Beschränkungen im Land
Der am 1. September 2020 in Kraft getretene „Katastrophenfall“ schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
In allen Städten und Ortschaften des Landes („Cidades“ und „Vilas“) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars, sowie der Verkauf von Alkohol sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind ebenfalls begrenzt erlaubt. Kirchen, Kinos, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist bis 16 Uhr erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Peru - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin teilweise geschlossen – allerdings nicht mehr für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Einreise von Personen aus Südafrika und Botsuana kommend ist zunächst bis 30. Januar 2022 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika oder Botsuana einreisen, müssen nachweisen, dass sie ihre Impfung in Peru und/oder im Ausland abgeschlossen haben und einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden vor dem Einsteigen am Herkunftsort ist. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Reisenden aus Gebieten mit „besorgniserregenden Varianten“ bei der Einreise durchzuführen. Dies auch, wenn dort nur ein Zwischenstopp eingelegt wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu Chile, Ecuador, Kolumbien, Brasilien und Bolivien bleiben weiterhin für nicht in Peru wohnhafte Personen (u.a. Touristen) geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Die Nutzung von Überlandbussen ist Personen ab18 Jahren nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind. Mit Wirkung vom 23. Januar 2022 müssen Personen ab 50 Jahren ihre „Booster-Impfung“ dafür vorweisen können oder einen negativen Molekulartest nicht älter als 48 Stunden vor Nutzung des Transportmittels. Dies gilt auch für die Nutzung von Inlandsflügen. Seit 15. Dezember 2021 können inländische Flüge nur noch genutzt werden, wenn die Person ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen vollständigen Impfschutz vorweist oder einen negativen Molekulartest, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2022 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. In Lima gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 0 bis 4 Uhr.
Seit dem 10. Dezember 2021 dürfen Personen über 18 Jahre geschlossene Räume nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft sind, den Nachweis darüber führen können und permanent eine Maske tragen (KN95 oder zwei Masken übereinander: chirurgische Maske, darüber eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken). In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde -, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Thailand - Änderung Einreise
Thailand erlaubt ab dem 1. Februar 2022 wieder eine Einreise ins Land ohne Corona-Quarantäne. Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende können dann im Rahmen des "Test-and-go"-Konzepts einreisen. Das heißt, sie müssen sich am ersten Tag ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in einem Hotel isolieren. Am fünften Tag des Aufenthalts ist demnach ein weiterer Corona-Test fällig. Außerdem müssen Thailand-Reisende eine Nachverfolgungs-App herunterladen. Quelle: Bangkok Post und tagesschau.de
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 96 Stunden) vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Der PCR-Test muss in den Emiraten gemacht worden und darf nicht älter als 96 Stunden sein. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.01.2022
Die nachfolgenden Länder sind ab dem 23. Januar 2022 neu als Hochrisikogebiete eingestuft.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin wird gewarnt:
Angola - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Dieser kostet 11.278,18 AOA (entspricht ca. 18 EUR) und kann in Kwanza mit angolanischer Kreditkarte (Multicaixa-Verfahren) oder in USD bzw. EUR mit Visacard bezahlt werden. Barzahlung ist nicht möglich. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei Inlandsflügen verkürzt sich die Frist auf 72 Stunden. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Australien - Änderung Einreise - Queensland
Der australische Bundesstaat Queensland öffnet sich langsam wieder für internationale Gäste: Ab dem 22. Januar 2022 können vollständig geimpfte Studenten und junge Reisende mit Working-Holiday-Visum aus Europa einreisen und müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Quelle: touristik aktuell
Dominica - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dominica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dominica ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Die Einreise für Ausländer ist grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten . Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test hochladen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise wird zusätzlich ein Antigentest durchgeführt.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Dominica nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19- Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden vorsehen, bis das Ergebnis vorliegt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Covidbedingte Einschränkungen wurden weitgehend aufgehoben. Lediglich Diskotheken sind weiterhin geschlossen. Für das Betreten von Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden ist ein negativer Schnelltest erforderlich.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Dominica geltende Auslegung bezieht.
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Irland hebt fast alle Corona-Regeln auf. Von diesem Samstag 22. Januar 2022 an dürfen Pubs, Restaurants und Discos wieder öffnen, ohne Impfnachweise zu verlangen oder Abstandsregeln zu beachten. Teilnehmerbeschränkungen für Veranstaltungen fallen ebenso weg wie Vorschriften für private Treffen. Vom kommenden Montag an endet zudem die Pflicht zum Homeoffice. Für internationale Reisen gelten allerdings noch immer die 3G-Regeln. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich weiterhin isolieren. Auch die Maskenpflicht bleibt mindestens bis Ende Februar in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Änderung Einreise
Malaysia hat die Quarantäne für internationale Ankünfte, die COVID-19-Auffrischungsimpfungen (Booster) erhalten haben, ab dem 24. Januar 2022 auf fünf Tage reduziert. Ungeimpfte Reisende müssen sich weiterhin 10 Tage lang in Quarantäne begeben, während Passagiere, die vollständig geimpft sind, aber keine Auffrischungsimpfungen erhalten haben, sich sieben Tage lang in Quarantäne begeben müssen. Die Behörden können geimpften Einreisenden gestatten, sich an ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben. Alle Reisenden müssen sich außerdem bei der Ankunft und am Ende ihrer Quarantäne COVID-19-Tests unterziehen. Quelle: Garda World
Nepal - Änderung Beschränkungen im Land
In Kathmandu müssen von heute an alle Menschen ihren Impfausweis bei sich tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten. Außerdem wurden eine Reihe weiterer Corona-Maßnahmen angeordnet. Schulen wurden geschlossen und Prüfungen an Universitäten auf unbestimmte Zeit verschoben. Religiöse Feste wurden verboten und Hotelgäste angewiesen, sich alle drei Tage testen zu lassen. Alle öffentlichen Treffen wurden untersagt, Kinos und Theater geschlossen, Turnhallen, Schwimmbäder und andere Sporteinrichtungen ebenfalls. Arbeitnehmer müssen sich regelmäßig Antigentests unterziehen. Quelle: tagesschau.de
Saudi-Arabien - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Saudi-Arabien gaben bekannt, dass ab dem 1. Februar 2022 COVID-19-Auffrischungsimpfungen (Booster) für das Betreten öffentlicher Orte erforderlich sein werden. Die Entscheidung gilt für Personen ab 18 Jahren, die ihre zweite Impfdosis vor mindestens acht Monaten erhalten haben. Quelle: Garda World
Schweiz, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 stark betroffen. Die Schweiz ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Mit Wirkung vom 22. Januar 2022 müssen lediglich ungeimpfte und nicht-genesene Personen (unabhängig von Herkunftsgebiet, Transportmittel und Impfstatus) bei Einreise bzw. vor Abflug einen negativen PCR-Test (bei Einreise nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (bei Einreise nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Eine Quarantäneverpflichtung gibt es aktuell nicht. Die Tests sind auf eigene Kosten durchzuführen; Selbsttests sind nicht zulässig (mehr zu den neuen Einreiseregeln ).
Das sog. Passenger Locator Form (PLF) ist mit Wirkung vom 22. Januar 2022 nur noch von allen mit dem Flugzeug oder Fernbussen Einreisenden auszufüllen und bei Einreise vorzuweisen.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzregionen in die Schweiz einreisen, können abweichende Regelungen gelten. (Was sind Grenzregionen?)
Detaillierte Informationen bietet die COVID-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs .
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Virusvariantengebieten, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese doppelt geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Transitreisende Fluggäste müssen das Passenger Locator Form ausfüllen.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Es gilt weitestgehend die 2G-Regel im Innern von Restaurants, Bars und für Kultur-und Freizeiteinrichtungen, in manchen Bereichen wird die 2G+-Regel angewendet. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis wird in digitaler oder physischer Form akzeptiert. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Spanien ist, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist seit dem 1. Dezember 2021 ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt die 3G-Regel für Personen älter als 12 Jahre u.a. für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios und Konzertsälen. Restaurationsbetriebe schließen um 00:30 Uhr. Diskotheken sind geschlossen. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Region Valencia gilt die 3G-Regel für Personen älter als 12 Jahre u.a. für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants, Diskotheken und Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Weitere Informationen bieten die valencianischen Behörden.
In Andalusien gilt bis zunächst 15. Januar 2022 die 3G-Regel für Personen ab 12 Jahren u.a. für Restaurants und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Es gilt die 3G-Regel u.a. für den Zugang zu allen Bars und (Hotel-) Restaurants in Innenräumen sowie für sämtliche Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Sportstudios, Clubs und Diskotheken.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die älter als zwölf Jahre und drei Monate sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen bei Ankunft ein negatives Testzertifikat vorweisen (PCR-Test darf höchstens 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein). Wer ein digitales Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann, ist von der Vorlage eines Testergebnisses befreit. Eine elektronische Einreiseanmeldung ist bei Anreisen aus anderen Teilen Spaniens nicht erforderlich.
Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Immer häufiger wird der Zutritt von der Vorlage eines digitalen Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats abhängig gemacht. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die generelle Maskenpflicht im Freien besteht nur dann nicht, wenn man sich in der Natur aufhält oder Individualsport betreibt und der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Zentralafrikanische Republik - Änderung Einreise
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.
Ein negativer PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Abflug sein darf. Die Körpertemperatur wird bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist eingeschränkt geöffnet. Es bieten nur wenige Fluggesellschaften Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind mit der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln gestattet.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist. Für Versammlungen gilt ein Abstand von mindestens 1,5 Meter.
Empfehlungen
• Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin wird gewarnt:
- Algerien
- Bhutan
- Brasilien
- Chile
- Ecuador
- Indien
- Japan
- Kasachstan
- Kosovo
- Malediven
- Marokko
- Moldau / Moldawien
- Mongolei
- Nepal
- Paraguay
- Rumänien
- Saudi-Arabien
- Tunesien
- Usbekistan
Angola - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Dieser kostet 11.278,18 AOA (entspricht ca. 18 EUR) und kann in Kwanza mit angolanischer Kreditkarte (Multicaixa-Verfahren) oder in USD bzw. EUR mit Visacard bezahlt werden. Barzahlung ist nicht möglich. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben.
Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Angolanische Staatsangehörige müssen zusätzlich vollständig geimpft sein oder den Erhalt der Erstimpfung nachweisen können. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei Inlandsflügen verkürzt sich die Frist auf 72 Stunden. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 0 bis 5 Uhr.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder sind bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Australien - Änderung Einreise - Queensland
Der australische Bundesstaat Queensland öffnet sich langsam wieder für internationale Gäste: Ab dem 22. Januar 2022 können vollständig geimpfte Studenten und junge Reisende mit Working-Holiday-Visum aus Europa einreisen und müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Quelle: touristik aktuell
Dominica - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dominica wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dominica ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Die Einreise für Ausländer ist grundsätzlich möglich. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten . Reisende müssen vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test hochladen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise wird zusätzlich ein Antigentest durchgeführt.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Dominica nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19- Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden vorsehen, bis das Ergebnis vorliegt.
Durch- und Weiterreise
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Covidbedingte Einschränkungen wurden weitgehend aufgehoben. Lediglich Diskotheken sind weiterhin geschlossen. Für das Betreten von Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden ist ein negativer Schnelltest erforderlich.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Dominica geltende Auslegung bezieht.
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Irland hebt fast alle Corona-Regeln auf. Von diesem Samstag 22. Januar 2022 an dürfen Pubs, Restaurants und Discos wieder öffnen, ohne Impfnachweise zu verlangen oder Abstandsregeln zu beachten. Teilnehmerbeschränkungen für Veranstaltungen fallen ebenso weg wie Vorschriften für private Treffen. Vom kommenden Montag an endet zudem die Pflicht zum Homeoffice. Für internationale Reisen gelten allerdings noch immer die 3G-Regeln. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich weiterhin isolieren. Auch die Maskenpflicht bleibt mindestens bis Ende Februar in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Änderung Einreise
Malaysia hat die Quarantäne für internationale Ankünfte, die COVID-19-Auffrischungsimpfungen (Booster) erhalten haben, ab dem 24. Januar 2022 auf fünf Tage reduziert. Ungeimpfte Reisende müssen sich weiterhin 10 Tage lang in Quarantäne begeben, während Passagiere, die vollständig geimpft sind, aber keine Auffrischungsimpfungen erhalten haben, sich sieben Tage lang in Quarantäne begeben müssen. Die Behörden können geimpften Einreisenden gestatten, sich an ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben. Alle Reisenden müssen sich außerdem bei der Ankunft und am Ende ihrer Quarantäne COVID-19-Tests unterziehen. Quelle: Garda World
Nepal - Änderung Beschränkungen im Land
In Kathmandu müssen von heute an alle Menschen ihren Impfausweis bei sich tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten. Außerdem wurden eine Reihe weiterer Corona-Maßnahmen angeordnet. Schulen wurden geschlossen und Prüfungen an Universitäten auf unbestimmte Zeit verschoben. Religiöse Feste wurden verboten und Hotelgäste angewiesen, sich alle drei Tage testen zu lassen. Alle öffentlichen Treffen wurden untersagt, Kinos und Theater geschlossen, Turnhallen, Schwimmbäder und andere Sporteinrichtungen ebenfalls. Arbeitnehmer müssen sich regelmäßig Antigentests unterziehen. Quelle: tagesschau.de
Saudi-Arabien - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Saudi-Arabien gaben bekannt, dass ab dem 1. Februar 2022 COVID-19-Auffrischungsimpfungen (Booster) für das Betreten öffentlicher Orte erforderlich sein werden. Die Entscheidung gilt für Personen ab 18 Jahren, die ihre zweite Impfdosis vor mindestens acht Monaten erhalten haben. Quelle: Garda World
Schweiz, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 stark betroffen. Die Schweiz ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Mit Wirkung vom 22. Januar 2022 müssen lediglich ungeimpfte und nicht-genesene Personen (unabhängig von Herkunftsgebiet, Transportmittel und Impfstatus) bei Einreise bzw. vor Abflug einen negativen PCR-Test (bei Einreise nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (bei Einreise nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Eine Quarantäneverpflichtung gibt es aktuell nicht. Die Tests sind auf eigene Kosten durchzuführen; Selbsttests sind nicht zulässig (mehr zu den neuen Einreiseregeln ).
Das sog. Passenger Locator Form (PLF) ist mit Wirkung vom 22. Januar 2022 nur noch von allen mit dem Flugzeug oder Fernbussen Einreisenden auszufüllen und bei Einreise vorzuweisen.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzregionen in die Schweiz einreisen, können abweichende Regelungen gelten. (Was sind Grenzregionen?)
Detaillierte Informationen bietet die COVID-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs .
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Virusvariantengebieten, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese doppelt geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Transitreisende Fluggäste müssen das Passenger Locator Form ausfüllen.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Es gilt weitestgehend die 2G-Regel im Innern von Restaurants, Bars und für Kultur-und Freizeiteinrichtungen, in manchen Bereichen wird die 2G+-Regel angewendet. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis wird in digitaler oder physischer Form akzeptiert. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. im Inneren von Gebäuden gelegenen Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmenwerden explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Spanien ist, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist seit dem 1. Dezember 2021 ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt die 3G-Regel für Personen älter als 12 Jahre u.a. für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios und Konzertsälen. Restaurationsbetriebe schließen um 00:30 Uhr. Diskotheken sind geschlossen. Weitere Informationen bieten die katalanischen Behörden.
In der Region Valencia gilt die 3G-Regel für Personen älter als 12 Jahre u.a. für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants, Diskotheken und Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Weitere Informationen bieten die valencianischen Behörden.
In Andalusien gilt bis zunächst 15. Januar 2022 die 3G-Regel für Personen ab 12 Jahren u.a. für Restaurants und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Es gilt die 3G-Regel u.a. für den Zugang zu allen Bars und (Hotel-) Restaurants in Innenräumen sowie für sämtliche Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Sportstudios, Clubs und Diskotheken.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die älter als zwölf Jahre und drei Monate sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen bei Ankunft ein negatives Testzertifikat vorweisen (PCR-Test darf höchstens 72 Stunden, ein Antigentest maximal 48 Stunden alt sein). Wer ein digitales Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann, ist von der Vorlage eines Testergebnisses befreit. Eine elektronische Einreiseanmeldung ist bei Anreisen aus anderen Teilen Spaniens nicht erforderlich.
Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Immer häufiger wird der Zutritt von der Vorlage eines digitalen Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats abhängig gemacht. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die generelle Maskenpflicht im Freien besteht nur dann nicht, wenn man sich in der Natur aufhält oder Individualsport betreibt und der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Zentralafrikanische Republik - Änderung Einreise
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.
Ein negativer PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Abflug sein darf. Die Körpertemperatur wird bei Ankommen der Reisenden überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist eingeschränkt geöffnet. Es bieten nur wenige Fluggesellschaften Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind mit der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln gestattet.
Hygieneregeln
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist. Für Versammlungen gilt ein Abstand von mindestens 1,5 Meter.
Empfehlungen
• Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.01.2022
Ägypten - Änderung Einreise
Ab dem 22. Januar 2022 müssen Personen, die mit einem Impfnachweis nach Ägypten einreisen, die letzte Dosis eines zugelassenen COVID-19-Impfstoffs (d.h. die zweite Dosis eines Zwei-Schuss-Impfstoffs oder die Einzeldosis eines Einmal-Impfstoffs) mindestens 14 Tage vor Einreise nach Ägypten erhalten haben.
Alternativ können ankommende Reisende, die diese Anforderung nicht erfüllen, mit einem negativen Ergebnis eines akzeptierten COVID-19-Tests (d.h. PCR-Test; Antigen-Schnelltest; ID NOW-Molekular-Schnelltest), nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft, einreisen. Reisende, die an Flughäfen ankommen, die hauptsächlich Touristen bedienen (z.B. Sharm El Sheikh International Airport [SSH]; Taba International Airport [TCP]; Hurghada International Airport [HRG]; Marsa Alam International Airport [RMF]; Luxor International Airport [LXR]; Assuan International Flughafen [ASW]) sind ab dem 22. Januar ebenfalls verpflichtet, die Impfvorschriften oder Testanforderungen vor Reiseantritt zu erfüllen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testanforderung vor Reiseantritt ausgenommen.
Reisende, die weder die Impfvorschriften vor Reiseantritt noch die Testanforderungen erfüllen, werden bei der Ankunft einem Antigen-Schnelltest unterzogen; Ausländer, die positiv getestet werden, müssen einen ID NOW-Bestätigungstest machen. Diejenigen, die positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen sich fünf Tage lang in ihrem Hotel selbst isolieren und am sechsten Tag einen PCR-Test machen. Reisende, die einer Quarantäne unterliegen, können die Isolationsperiode nach Erhalt eines negativen Ergebnisses des PCR-Tests am sechsten Tag beenden, vorausgesetzt, sie zeigen keine COVID-19-Symptome; diejenigen, deren PCR-Testergebnis positiv ist, müssen sich weitere fünf Tage isolieren. Quelle: Garda World
Samoa - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die kleine Inselnation Samoa im Pazifik befindet sich im Lockdown. Es sind Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Schulen und Restaurants für zumindest 48 Stunden angeordnet. Zumindest für eine Woche soll es keine Flüge nach und von Samoa geben. Auch die Streichung weiterer Flüge aus Australien ist im Gespräch. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
Ab dem 22. Januar 2022 müssen Personen, die mit einem Impfnachweis nach Ägypten einreisen, die letzte Dosis eines zugelassenen COVID-19-Impfstoffs (d.h. die zweite Dosis eines Zwei-Schuss-Impfstoffs oder die Einzeldosis eines Einmal-Impfstoffs) mindestens 14 Tage vor Einreise nach Ägypten erhalten haben.
Alternativ können ankommende Reisende, die diese Anforderung nicht erfüllen, mit einem negativen Ergebnis eines akzeptierten COVID-19-Tests (d.h. PCR-Test; Antigen-Schnelltest; ID NOW-Molekular-Schnelltest), nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft, einreisen. Reisende, die an Flughäfen ankommen, die hauptsächlich Touristen bedienen (z.B. Sharm El Sheikh International Airport [SSH]; Taba International Airport [TCP]; Hurghada International Airport [HRG]; Marsa Alam International Airport [RMF]; Luxor International Airport [LXR]; Assuan International Flughafen [ASW]) sind ab dem 22. Januar ebenfalls verpflichtet, die Impfvorschriften oder Testanforderungen vor Reiseantritt zu erfüllen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testanforderung vor Reiseantritt ausgenommen.
Reisende, die weder die Impfvorschriften vor Reiseantritt noch die Testanforderungen erfüllen, werden bei der Ankunft einem Antigen-Schnelltest unterzogen; Ausländer, die positiv getestet werden, müssen einen ID NOW-Bestätigungstest machen. Diejenigen, die positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen sich fünf Tage lang in ihrem Hotel selbst isolieren und am sechsten Tag einen PCR-Test machen. Reisende, die einer Quarantäne unterliegen, können die Isolationsperiode nach Erhalt eines negativen Ergebnisses des PCR-Tests am sechsten Tag beenden, vorausgesetzt, sie zeigen keine COVID-19-Symptome; diejenigen, deren PCR-Testergebnis positiv ist, müssen sich weitere fünf Tage isolieren. Quelle: Garda World
Samoa - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die kleine Inselnation Samoa im Pazifik befindet sich im Lockdown. Es sind Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Schulen und Restaurants für zumindest 48 Stunden angeordnet. Zumindest für eine Woche soll es keine Flüge nach und von Samoa geben. Auch die Streichung weiterer Flüge aus Australien ist im Gespräch. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.01.2022
Angola - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenze zwischen Angola und Namibia wird geöffnet: Oshikango-Santa Clara Border Post und auch Katwitwi Border Post am 1. Februar 2022, die übrigen Grenzübergänge am 15. Februar. Quelle: Wüstenschiff
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land - Xi'an
Nach einem Monat haben die Behörden von Xi'an den Lockdown für die 13 Millionen Bewohner der zentralchinesischen Metropole aufgehoben. Die Ausgangssperren wurden aufgehoben. Öffentliche Verkehrsmittel sowie Taxis konnten ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen. Auch dürfen die Bewohner wieder normal reisen, müssen aber mit der Corona-App jeweils ihre Unbedenklichkeit nachweisen. Flüge und Zugverbindungen in die Provinzhauptstadt von Shaanxi wurden wieder aufgenommen. Geschäfte und Einkaufszentren dürfen auch wieder normal öffnen. Auch können Restaurants wieder Gäste bewirten, müssen aber die Zahl begrenzen und Abstandsregeln einhalten. Versammlungen von mehr als 50 Personen müssen vorher Hygienekonzepte entwickeln und genehmigen lassen. Familiäre oder private Treffen sollen auf nicht mehr als zehn Personen beschränkt werden. Quelle: tagesschau.de
Costa Rica - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Costa Rica.
Vor Einreise muss das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist grundsätzlich ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Ausnahmen bzgl. der Krankenversicherung gelten für Minderjährige und für Reisende, die komplett geimpft sind (mit Moderna, BioNTech/Pfizer, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson, Kreuzimpfungen werden anerkannt). Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Costa Rica beabsichtigt die Einführung der 1-G-Strategie, siehe Beschränkungen im Land.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
Costa Rica plant die Einführung der 1G-Strategie im Land, d.h. der Besuch aller nicht-essentiellen Einrichtungen ist nur noch für vollständig geimpfte Personen ab 14 Tage nach der letzten Impfung möglich.
In einer Übergangsphase vom 1. Dezember 2021 bis 7. März 2022 dürfen Hotel-, Restaurant- und Ladeninhaber entscheiden, ob sie nur geimpften Kunden Zugang gewähren oder weiterhin auch ungeimpften Personen. In dem Fall dürfen sie nur mit 50% Kapazität operieren.
Ab 8. März 2022 ist der Besuch von Restaurants, Hotels, Geschäften, Fitnessstudios, Museen, Kinos, Nationalparks etc. sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten nur noch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Ausgenommen sind nur als essentiell angesehene Einrichtungen wie Banken, Apotheken und Supermärkte.
Die Regelung gilt sowohl für costa-ricanische Staatsangehörige als auch für alle Ausländer über 12 Jahre.
In Costa Rica geimpfte Personen müssen die vollständige Impfung mittels des costa-ricanischen digitalen Impfzertifikats nachweisen.
Touristen müssen den zur Einreise genutzten „Pase de Salud“ sowie das Digitale EU-COVID-Zertifikat vorlegen.
Genesene müssen mindestens einmal geimpft sein, und ihr Impfnachweis muss erkennen lassen, dass die Impfung damit vollständig ist (bei Nummer der Impfung muss „1/1“ eingetragen sein).
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest mit bestimmten Daten (Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ausführliche medizinische Begründung, Name des Arztes, Fachrichtung, Arztnummer, E-Mail-Adresse) vorlegen. Das Attest muss in spanischer Sprache oder mit spanischer Übersetzung vorgelegt werden.
Es gelten weiterhin Fahrverbote für private PKWs ; Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. dürfen grundsätzlich öffnen, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen .
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Côte d’Ivoire wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell vier Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
• Reisende müssen sich nach Ankunft am Flughafen einem zusätzlichen, kostenfreien Antigen-Test unterziehen.
• Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden.
• Die Regierung hat angekündigt, dass sich Reisende aus von Omikron betroffenen Gebieten fünf Tage lang einem täglichen PCR-Test unterziehen werden müssen. Allerdings liegen bisher keine Informationen zur Umsetzung dieser Regelung vor.
Die aktuellen Regelungen können sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
• Die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und den dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money" und Kreditkarte möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Geimpfte brauchen zur Einreise nach England keinen Test mehr. Ab wann die Regeländerung gilt, ist noch unklar. Bislang müssen alle Urlauber und Rückkehrer bei privaten, von der Regierung zertifizierten Anbietern auf eigene Kosten Tests buchen und bis spätestens zum zweiten Tag nach der Einreise durchführen. Derzeit ist dafür ein Antigen-Schnelltest ausreichend, zuvor wurde sogar ein PCR-Test verlangt. Für Ungeimpfte wird diese Pflicht weiterhin gelten - genauso wie weitere Tests vor der Einreise sowie an Tag 8 und die Pflicht zur Isolation. tagesschau.de
Kosovo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen des Kosovos.
Einreisenden ab 12 Jahre, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie
entweder
1. eine COVID-19-Impfung mit drei Impfdosen im Herkunftsland zugelassener Impfstoffe nachweisen können, oder
2. eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen und eine weitere Impfdosis als Booster nachweisen können.
Für nicht vollständig im Sinne der vorgenannten Nr. 1 und 2 geimpfte Personen gilt folgendes Verfahren:
3. Nachweis von zwei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen) und PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.
Die Nachweispflicht unter Nr. 1 bis 3 gilt auch für genesene Personen.
Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
• Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
• ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind, sowie KFOR-Truppenpersonal,
• kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
• Minderjährige unter 12 Jahre,
• Minderjährige zwischen 12 bis 16 Jahre mit einem negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf,
• Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
• Kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, müssen sich nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation begeben.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt bzw. fünf Stunden bei Busreisen im internationalen Linienverkehr.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. zwei Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Veranstaltungen in Innenräumen sind höchstens mit 30 Personen gestattet, von denen alle über einen Impfnachweis verfügen müssen. Beerdigungen dürfen nur im kleinen Kreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (zwei Impfdosen einer COVID-19-Impfung bzw. eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen) gestattet.
Sportclubs und Fitnesscenter sind geschlossen.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Kuwait - Änderung Einreise
Kuwait hat die Quarantänezeit zu Hause oder in einem Hotel für alle ankommenden internationalen Reisenden um 3 Tage auf nunmehr 7 Tage verkürzt. Geimpfte Reisende können die Quarantäne früher beenden, wenn ein bei der Ankunft durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Zurückkehrende kuwaitische Staatsbürger, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich einer siebentägigen institutionellen Quarantäne unterziehen. Geimpfte kuwaitische Staatsangehörige müssen sich einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterziehen. Quelle: Garda World
Namibia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenze zwischen Angola und Namibia wird geöffnet: Oshikango-Santa Clara Border Post und auch Katwitwi Border Post am 1. Februar 2022, die übrigen Grenzübergänge am 15. Februar. Quelle: Wüstenschiff
Salomonen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Seit Januar 2022 verzeichnen die Salomonen COVID-19-Infektionen unter der Bevölkerung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.
Die Einreise ist erst vier Wochen nach vollständiger Impfung gestattet. Nicht-Staatsbürger ohne Daueraufenthaltsgenehmigung dürfen nur mit Sondergenehmigung der Regierung einreisen. 11 bis 9 Tage vor der Reise muss ein PCR-Test durchgeführt werden. In den 72 Stunden vor der Einreise muss ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Die negativen Testergebnisse sowie ein Impfzertifikat müssen der Regierung der Salomonen gemeinsam mit weiteren verpflichtenden Reiseformularen vor der Abreise übermittelt werden. Alle Reisenden müssen 7 bis 14 Tage in Quarantäne und sich in dieser Zeit weiteren COVID-19-Tests unterziehen. Personen, die mit ungeimpften Kindern reisen, müssen für 21 Tage in Quarantäne. Nicht-Staatsbürger der Salomonen müssen die Kosten für die Quarantäne und COVID-Tests selbst tragen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit findet kein regulärer internationaler Flugverkehr statt. Vom National Disaster Council genehmigte Cargo- und Repatriierungsflüge finden aufgrund der aktuellen Ausbreitung von COVID-19 unter Bevölkerung bis auf weiteres nicht statt. Solomon Airlines hat alle regulären internationalen Flüge bis mindestens 2. Juli 2022 eingestellt.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern operierenden Schiffe bestimmt. Je nach Herkunftsland eines Frachtschiffes besteht eine fünf-, neun- oder 14-tägige Quarantänepflicht vor einem Landgang.
Einreisen mit Kreuzfahrtschiffen und Yachten sind nicht gestattet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde bis auf weiteres verlängert. Aufgrund der aktuellen Ausbreitung von COVID-19 unter der Bevölkerung ist mit internen Bewegungseinschränkungen zu rechnen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.
Singapur - Änderung Einreise
Singapur lockert die Einreisebestimmungen im Zuge der „Vaccinated Travel Lane“ (VTL): Wie das Singapore Tourism Board mitteilt, müssen Reisende von Tag 2 bis Tag 7 ihres Aufenthalts nun Corona-Selbsttests durchführen, und das nur noch an den Tagen, an denen sie ihre Unterkunft verlassen wollen. Anders als zuvor müssen die Corona-Tests an Tag 3 und 7 nicht mehr in einer zertifizierten Teststelle gemacht werden. Zudem müssen die Testergebnisse nicht mehr online übermittelt werden. Unverändert bleiben hingegen die Regelungen für die Tests vor dem Abflug und direkt nach Ankunft in Singapur. Für die Einreise über die VTL gilt: Ausschließlich vollständig gegen das Corona-Virus Geimpfte dürfen in Singapur einreisen. Die Einreise ist lediglich mit bestimmten VTL-Nonstop-Flügen möglich. Reisende müssen drei bis 60 Tage vor ihrer Ankunft in Singapur einen „Vaccinated Travel Pass“ (VTP) beantragen. Zudem sind mehrere Corona-Tests vonnöten: ein PCR- oder von einer zertifizierten Teststelle durchgeführter Schnelltest maximal 48 Stunden vor Abflug und ein PCR-Test nach Ankunft am Changi Airport. Bis das negative Ergebnis vorliegt, müssen Reisende sich in einem Hotel isolieren. Von Tag 2 bis Tag 7 müssen Schnelltests durchgeführt werden, wenn man die Unterkunft verlassen möchte. Ebenfalls notwendig für die Einreise ist laut Singapore Tourism Board eine Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Singapur-Dollar für Behandlungskosten im Falle einer Corona-Erkrankung. Tickets für die VTL sind seit dem 21. Januar wieder erhältlich. Quelle: touristik aktuell
Slowakei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als 12 Monaten (ab 1. Februar 2022 neun Monaten) erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als 12 Monaten (ab 1. Februar 2022 neun Monaten) erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens 12 Monate (ab 1. Februar 2022 neun Monate) vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der Notstand. Die slowakische Regierung kann im Rahmen des Notstands kurzfristig Ausgangsbeschränkungen beschließen.
In folgenden Bereichen bestehen Beschränkungen:
Hotels: 3G-Regel bei beruflich veranlassten Reisen, 2G-Plus-Regel bei privaten Reisen (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer COVID-19-Test)
Restaurants, Kneipen, Cafés: 2G-Regel für Innenbereiche, für Ungeimpfte nur Außer-Haus-Verkauf
Einkaufen: 2G-Regel für Geschäfte, die über den täglichen Bedarf hinausgehen
ÖPNV: lokal ohne Beschränkungen, überregional 3G-Regel
Veranstaltungen: je nach Risikoprofil gelten unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Zypern - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die Botschaft Zyperns in Berlin Informationen zur Verfügung, für die Einreise in die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) gelten diese Informationen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder (mit Wirkung vom 14. Januar 2022) einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson&Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen sieben Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der sieben Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen auf dieser Webseite. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die Grenze zwischen Angola und Namibia wird geöffnet: Oshikango-Santa Clara Border Post und auch Katwitwi Border Post am 1. Februar 2022, die übrigen Grenzübergänge am 15. Februar. Quelle: Wüstenschiff
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land - Xi'an
Nach einem Monat haben die Behörden von Xi'an den Lockdown für die 13 Millionen Bewohner der zentralchinesischen Metropole aufgehoben. Die Ausgangssperren wurden aufgehoben. Öffentliche Verkehrsmittel sowie Taxis konnten ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen. Auch dürfen die Bewohner wieder normal reisen, müssen aber mit der Corona-App jeweils ihre Unbedenklichkeit nachweisen. Flüge und Zugverbindungen in die Provinzhauptstadt von Shaanxi wurden wieder aufgenommen. Geschäfte und Einkaufszentren dürfen auch wieder normal öffnen. Auch können Restaurants wieder Gäste bewirten, müssen aber die Zahl begrenzen und Abstandsregeln einhalten. Versammlungen von mehr als 50 Personen müssen vorher Hygienekonzepte entwickeln und genehmigen lassen. Familiäre oder private Treffen sollen auf nicht mehr als zehn Personen beschränkt werden. Quelle: tagesschau.de
Costa Rica - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Costa Rica ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Costa Rica.
Vor Einreise muss das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist grundsätzlich ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Ausnahmen bzgl. der Krankenversicherung gelten für Minderjährige und für Reisende, die komplett geimpft sind (mit Moderna, BioNTech/Pfizer, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson, Kreuzimpfungen werden anerkannt). Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Costa Rica beabsichtigt die Einführung der 1-G-Strategie, siehe Beschränkungen im Land.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Reiseverbindungen
Fluggesellschaften nehmen sukzessive Flugverbindungen wieder auf. Aktuelle Informationen bietet der Flughafen San José.
Busverbindungen bestehen in alle Landesteile, zum Teil aber mit geringerer Frequenz.
Beschränkungen im Land
Costa Rica plant die Einführung der 1G-Strategie im Land, d.h. der Besuch aller nicht-essentiellen Einrichtungen ist nur noch für vollständig geimpfte Personen ab 14 Tage nach der letzten Impfung möglich.
In einer Übergangsphase vom 1. Dezember 2021 bis 7. März 2022 dürfen Hotel-, Restaurant- und Ladeninhaber entscheiden, ob sie nur geimpften Kunden Zugang gewähren oder weiterhin auch ungeimpften Personen. In dem Fall dürfen sie nur mit 50% Kapazität operieren.
Ab 8. März 2022 ist der Besuch von Restaurants, Hotels, Geschäften, Fitnessstudios, Museen, Kinos, Nationalparks etc. sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten nur noch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Ausgenommen sind nur als essentiell angesehene Einrichtungen wie Banken, Apotheken und Supermärkte.
Die Regelung gilt sowohl für costa-ricanische Staatsangehörige als auch für alle Ausländer über 12 Jahre.
In Costa Rica geimpfte Personen müssen die vollständige Impfung mittels des costa-ricanischen digitalen Impfzertifikats nachweisen.
Touristen müssen den zur Einreise genutzten „Pase de Salud“ sowie das Digitale EU-COVID-Zertifikat vorlegen.
Genesene müssen mindestens einmal geimpft sein, und ihr Impfnachweis muss erkennen lassen, dass die Impfung damit vollständig ist (bei Nummer der Impfung muss „1/1“ eingetragen sein).
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest mit bestimmten Daten (Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ausführliche medizinische Begründung, Name des Arztes, Fachrichtung, Arztnummer, E-Mail-Adresse) vorlegen. Das Attest muss in spanischer Sprache oder mit spanischer Übersetzung vorgelegt werden.
Es gelten weiterhin Fahrverbote für private PKWs ; Taxis und der öffentliche Personennahverkehr sind davon ausgenommen.
Hotels, Restaurants, Nationalparks etc. dürfen grundsätzlich öffnen, unterliegen aber Kapazitätsbeschränkungen .
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskentragepflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Côte d’Ivoire wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell vier Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
• Reisende müssen sich nach Ankunft am Flughafen einem zusätzlichen, kostenfreien Antigen-Test unterziehen.
• Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden.
• Die Regierung hat angekündigt, dass sich Reisende aus von Omikron betroffenen Gebieten fünf Tage lang einem täglichen PCR-Test unterziehen werden müssen. Allerdings liegen bisher keine Informationen zur Umsetzung dieser Regelung vor.
Die aktuellen Regelungen können sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
• Die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
• Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und den dafür erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money" und Kreditkarte möglich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise
Geimpfte brauchen zur Einreise nach England keinen Test mehr. Ab wann die Regeländerung gilt, ist noch unklar. Bislang müssen alle Urlauber und Rückkehrer bei privaten, von der Regierung zertifizierten Anbietern auf eigene Kosten Tests buchen und bis spätestens zum zweiten Tag nach der Einreise durchführen. Derzeit ist dafür ein Antigen-Schnelltest ausreichend, zuvor wurde sogar ein PCR-Test verlangt. Für Ungeimpfte wird diese Pflicht weiterhin gelten - genauso wie weitere Tests vor der Einreise sowie an Tag 8 und die Pflicht zur Isolation. tagesschau.de
Kosovo - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen des Kosovos.
Einreisenden ab 12 Jahre, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie
entweder
1. eine COVID-19-Impfung mit drei Impfdosen im Herkunftsland zugelassener Impfstoffe nachweisen können, oder
2. eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen und eine weitere Impfdosis als Booster nachweisen können.
Für nicht vollständig im Sinne der vorgenannten Nr. 1 und 2 geimpfte Personen gilt folgendes Verfahren:
3. Nachweis von zwei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen) und PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.
Die Nachweispflicht unter Nr. 1 bis 3 gilt auch für genesene Personen.
Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
• Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
• ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind, sowie KFOR-Truppenpersonal,
• kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
• Minderjährige unter 12 Jahre,
• Minderjährige zwischen 12 bis 16 Jahre mit einem negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf,
• Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
• Kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, müssen sich nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation begeben.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt bzw. fünf Stunden bei Busreisen im internationalen Linienverkehr.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. zwei Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Veranstaltungen in Innenräumen sind höchstens mit 30 Personen gestattet, von denen alle über einen Impfnachweis verfügen müssen. Beerdigungen dürfen nur im kleinen Kreis und unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden.
Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren und von Zuschauern zu öffentlichen Sportveranstaltungen ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (zwei Impfdosen einer COVID-19-Impfung bzw. eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen) gestattet.
Sportclubs und Fitnesscenter sind geschlossen.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Kuwait - Änderung Einreise
Kuwait hat die Quarantänezeit zu Hause oder in einem Hotel für alle ankommenden internationalen Reisenden um 3 Tage auf nunmehr 7 Tage verkürzt. Geimpfte Reisende können die Quarantäne früher beenden, wenn ein bei der Ankunft durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Zurückkehrende kuwaitische Staatsbürger, die nicht vollständig geimpft sind, müssen sich einer siebentägigen institutionellen Quarantäne unterziehen. Geimpfte kuwaitische Staatsangehörige müssen sich einer siebentägigen häuslichen Quarantäne unterziehen. Quelle: Garda World
Namibia - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Die Grenze zwischen Angola und Namibia wird geöffnet: Oshikango-Santa Clara Border Post und auch Katwitwi Border Post am 1. Februar 2022, die übrigen Grenzübergänge am 15. Februar. Quelle: Wüstenschiff
Salomonen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Seit Januar 2022 verzeichnen die Salomonen COVID-19-Infektionen unter der Bevölkerung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.
Die Einreise ist erst vier Wochen nach vollständiger Impfung gestattet. Nicht-Staatsbürger ohne Daueraufenthaltsgenehmigung dürfen nur mit Sondergenehmigung der Regierung einreisen. 11 bis 9 Tage vor der Reise muss ein PCR-Test durchgeführt werden. In den 72 Stunden vor der Einreise muss ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Die negativen Testergebnisse sowie ein Impfzertifikat müssen der Regierung der Salomonen gemeinsam mit weiteren verpflichtenden Reiseformularen vor der Abreise übermittelt werden. Alle Reisenden müssen 7 bis 14 Tage in Quarantäne und sich in dieser Zeit weiteren COVID-19-Tests unterziehen. Personen, die mit ungeimpften Kindern reisen, müssen für 21 Tage in Quarantäne. Nicht-Staatsbürger der Salomonen müssen die Kosten für die Quarantäne und COVID-Tests selbst tragen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenze zu Papua-Neuguinea ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit findet kein regulärer internationaler Flugverkehr statt. Vom National Disaster Council genehmigte Cargo- und Repatriierungsflüge finden aufgrund der aktuellen Ausbreitung von COVID-19 unter Bevölkerung bis auf weiteres nicht statt. Solomon Airlines hat alle regulären internationalen Flüge bis mindestens 2. Juli 2022 eingestellt.
Die Häfen von Honiara und Noro wurden zu den einzigen Anlaufhäfen für alle in salomonischen Gewässern operierenden Schiffe bestimmt. Je nach Herkunftsland eines Frachtschiffes besteht eine fünf-, neun- oder 14-tägige Quarantänepflicht vor einem Landgang.
Einreisen mit Kreuzfahrtschiffen und Yachten sind nicht gestattet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde bis auf weiteres verlängert. Aufgrund der aktuellen Ausbreitung von COVID-19 unter der Bevölkerung ist mit internen Bewegungseinschränkungen zu rechnen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.
Singapur - Änderung Einreise
Singapur lockert die Einreisebestimmungen im Zuge der „Vaccinated Travel Lane“ (VTL): Wie das Singapore Tourism Board mitteilt, müssen Reisende von Tag 2 bis Tag 7 ihres Aufenthalts nun Corona-Selbsttests durchführen, und das nur noch an den Tagen, an denen sie ihre Unterkunft verlassen wollen. Anders als zuvor müssen die Corona-Tests an Tag 3 und 7 nicht mehr in einer zertifizierten Teststelle gemacht werden. Zudem müssen die Testergebnisse nicht mehr online übermittelt werden. Unverändert bleiben hingegen die Regelungen für die Tests vor dem Abflug und direkt nach Ankunft in Singapur. Für die Einreise über die VTL gilt: Ausschließlich vollständig gegen das Corona-Virus Geimpfte dürfen in Singapur einreisen. Die Einreise ist lediglich mit bestimmten VTL-Nonstop-Flügen möglich. Reisende müssen drei bis 60 Tage vor ihrer Ankunft in Singapur einen „Vaccinated Travel Pass“ (VTP) beantragen. Zudem sind mehrere Corona-Tests vonnöten: ein PCR- oder von einer zertifizierten Teststelle durchgeführter Schnelltest maximal 48 Stunden vor Abflug und ein PCR-Test nach Ankunft am Changi Airport. Bis das negative Ergebnis vorliegt, müssen Reisende sich in einem Hotel isolieren. Von Tag 2 bis Tag 7 müssen Schnelltests durchgeführt werden, wenn man die Unterkunft verlassen möchte. Ebenfalls notwendig für die Einreise ist laut Singapore Tourism Board eine Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Singapur-Dollar für Behandlungskosten im Falle einer Corona-Erkrankung. Tickets für die VTL sind seit dem 21. Januar wieder erhältlich. Quelle: touristik aktuell
Slowakei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter zwölf Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab zwölf Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Kinder bis zwölf Jahre und zwei Monate sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als 12 Monaten (ab 1. Februar 2022 neun Monaten) erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als 12 Monaten (ab 1. Februar 2022 neun Monaten) erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens 12 Monate (ab 1. Februar 2022 neun Monate) vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar sein und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern oder auch die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger. Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
In der Slowakei gilt der Notstand. Die slowakische Regierung kann im Rahmen des Notstands kurzfristig Ausgangsbeschränkungen beschließen.
In folgenden Bereichen bestehen Beschränkungen:
Hotels: 3G-Regel bei beruflich veranlassten Reisen, 2G-Plus-Regel bei privaten Reisen (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer COVID-19-Test)
Restaurants, Kneipen, Cafés: 2G-Regel für Innenbereiche, für Ungeimpfte nur Außer-Haus-Verkauf
Einkaufen: 2G-Regel für Geschäfte, die über den täglichen Bedarf hinausgehen
ÖPNV: lokal ohne Beschränkungen, überregional 3G-Regel
Veranstaltungen: je nach Risikoprofil gelten unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Zypern - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die Botschaft Zyperns in Berlin Informationen zur Verfügung, für die Einreise in die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) gelten diese Informationen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder (mit Wirkung vom 14. Januar 2022) einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Deutschland ist von den „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson&Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg in der Türkei) oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan (ohne Ausstieg) ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Nach Einreise müssen sich die Reisenden für drei Tage in Selbstisolation begeben. Bei negativem Test am Ende der drei Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen sieben Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der sieben Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Die Möglichkeit eines Schnelltests nach Einreise besteht nicht. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die sich laufend ändernden Einreisebestimmungen auf dieser Webseite. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.01.2022
Äquatorialguinea - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Äquatorialguinea.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein darf. Es ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19 Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden. Auch bei der Ausreise wird in der Regel die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, verlangt.
Reiseverbindungen
Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Zwischen der Insel (Bioko) und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat eine tägliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr verhängt. Kirchen haben beschränkte Zugangsquoten, Diskotheken bleiben geschlossen. Kasinos, Bars und Restaurants können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen und Vorzeigen des Impfpasses öffnen und die Hälfte der Tische besetzen. Banken und Supermärkte dürfen ebenfalls nur mit Impfausweis betreten werden. Nationalparks und Strände sind zugänglich.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur mit einem Impfnachweis benutzt werden.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind rund um die größeren Orte Hygienekontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
Sollten Ortsteile oder Bezirke mit erhöhtem Infektionsgeschehen festgestellt werden, können weitere lokale Einschränkungen (Ausgangssperren) kurzfristig erlassen werden.
Die Regierung hat eine Impfpflicht eingeführt. Im Land wird Impfstoff aus chinesischer Produktion verimpft. Die Impfpflicht betrifft auch Ausländer.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
Burundi - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen unterliegt, gemäß den offiziellen Zahlen, den weltweit zu beobachtenden Auf- und Abwärtsbewegungen. Burundi ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem ist stark belastet, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen, die eine Isolierung und medizinische Intensivbetreuung erfordern.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der burundischen Regierung.
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige, Bezahlung auch in Euro möglich, auch per Master und Visa-Kreditkarte). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und einer Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) Kobero und Mugina (Tansania) sowie der Häfen Bujumbura und Rumonge für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 15,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Die Handhygieneregeln werden trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters – auch abhängig von der Pandemieentwicklung - von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen. Abstandsregeln dagegen haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
Ecuador - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab 16 Jahre müssen vor dem Boarding nach Ecuador einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test und einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Kinder ab zwei Jahre müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Der Grenzübergang Kolumbien-Ecuador ist geöffnet, die Grenze zwischen Peru und Ecuador im Süden bleibt weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Kinder ab zwei Jahre müssen ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführten negativen PCR-Test vorlegen.
Einreisende ab 16 Jahre müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test und einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
In Ecuador kann der PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln ( Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos ) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 stark betroffen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete, Gibraltar, der Isle of Man und der Kanalinseln ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben.
Für Reisende aus Deutschland nach England gilt darüber hinaus in Abhängigkeit vom Impfstatus folgendes:
Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und die über einen entsprechenden Nachweis verfügen (gilt nicht für Genesene mit einer Impfung) müssen einen PCR- oder Schnelltest spätestens am Ende von Tag 2 nach Einreise machen.
Mit Wirkung vom 11. Februar 2022, 4 Uhr, entfällt dieser Test für vollständig geimpfte Personen.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Minderjährige im Alter von 5 bis 17 Jahren gelten die Testregeln wie für vollständig geimpfte Personen. Sie unterliegen ebenfalls keiner Quarantäneverpflichtung.
Minderjährige Kinder im Alter von 4 Jahren und jünger sind von allen Test- und Quarantäneregeln befreit.
Ähnliche Regeln gelten in Wales, Nordirland und Schottland.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise zwei weitere PCR-Tests jeweils bis zum zweiten Tag und ab dem achten Tag nach Einreise durchführen und sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben mit der Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. In Schottland ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne nicht möglich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Seit dem 7. Januar 2022 müssen sich vollständig geimpfte Transitreisende weder vorab elektronisch anmelden , noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt aktuell die COVID-Warnstufe 4 von 5.
Es gelten folgende Beschränkungen:
England: In allen öffentlichen Innenräumen (bis auf Restaurants, Pubs und Cafés) und Verkehrsmitteln gilt eine obligatorische Maskenpflicht. Der COVID-Pass des National Health Service muss bei vielen Veranstaltungen und bei Nachtclubs vorgelegt werden. Alternativ genügt ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der englischen Regierung .
Schottland: Seit dem 26. Dezember 2021 sind weitergehende Beschränkungen eingeführt worden. Ein COVID-Pass (alternativ eine negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt. Einzelheiten können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales: Seit dem 27. Dezember 2021 sind weitergehende Maßnahmen verfügt worden. Zu Einzelheiten informiert die Webseite der walisischen Regierung.
Nordirland: Seit dem 26. Dezember 2021 gelten wieder strengere Maßnahmen. Ein COVID-Pass (alternativ ein negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt.
Einzelheiten können der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey .
Einreisende nach Jersey müssen sich vor Einreise online anmelden und bei Einreise einen negativen COVID-19 Test, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden darf, vorlegen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.
Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als weitere Unterlagen sind vorzulegen:
• Für Geimpfte der Nachweis einer Impfung mit einem von der irischen Regierung anerkannten Impfstoff gem. Hinweisen auf der Webseite der irischen Regierung . Kreuzimpfungen sind möglich. Zudem wird auch der Nachweis einer Impfung innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven PCR-Test akzeptiert. Als vollständig geimpft gilt man in Irland , wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen. Diese Zeitfenster sind je nach Impfstoff auch nach einer Kreuzimpfung sowie nach einer Impfung in Verbindung mit einem positiven PCR-Test zu beachten. Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 werden Impfnachweise zu vollständig erfolgter Grundimmunisierung nicht mehr für die Einreise anerkannt, wenn seit Erhalt der letzten für die Grundimmunisierung erforderlichen Impfdosis mehr als 270 Tage vergangen sind.
Impfnachweise zu einer sog. Booster-Impfung bzw. zum Erhalt zusätzlicher Dosen sind zeitlich nicht begrenzt. Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 gilt man nach einer Grundimmunisierung als vollständig geimpft, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
• Für Genesene der schriftliche Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten von einer COVID-19-Infektion genesen ist. Ein Nachweis, der auf Grundlage eines positiven Antigen-Tests ausgestellt wurde, wird für die Einreise nicht akzeptiert.
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden. Es werden ausschließlich RT-PCR-Tests anerkannt. Kinder, die 11 Jahre alt sind und jünger, sind von der Testpflicht ausgenommen. Zu weiteren Ausnahmen siehe die Informationen auf der Webseite der irischen Regierung .
Ausführliche Informationen zu den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung . Schriftliche Nachweise in anderer Form müssen auch in Englisch oder Irisch oder mit entsprechender Übersetzung vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Ein Großteil der Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen ist aufgehoben.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait.
Laut kuwaitischen Stellen ist eine Visumerteilung für vollständig Geimpfte wieder möglich; es kann ein elektronisches Visum beantragt werden.
Einreisen können Ausländer, die vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o.g. zugelassenen Impfstoffe. Kinder ab fünf Jahre müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
Seit 2. Januar 2022 gelten in Kuwait nur noch Personen als vollständig geimpft, deren letzte Impfung nicht länger als neun Monaten zurückliegt.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Kuwaitische Behörden verfolgen bislang noch keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung gelber Impfpässe.
Einreisende müssen sich in der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App „Shlonik“ auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. In Kuwait ist ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen direkt nach Einreise in Kuwait durchgeführten negativen PCR-Test beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi-Arabien und in den Irak sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind derzeit nicht erlaubt. Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäusern und Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Meter („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums, auch auf Twitter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151
Malaysia - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln . Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige wie auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
Ausgenommen von der generellen Einreisebeschränkung sind darüber hinaus touristische Reisen vollständig geimpfter Personen auf die Insel Langkawi im Rahmen der „Langkawi International Travel Bubble“. Aufenthalte im Rahmen dieses Programms müssen über ein bei der malaysischen Regierung akkreditiertes Reisebüro gebucht werden. Weitere Auskünfte zu den Einzelheiten des Programms (Einreisesperren aufgrund Auftretens der Omikron-Variante, anerkannte Impfungen, tägliche Testpflicht, erlaubte Reiserouten, Mindestaufenthalt etc.) erteilt die malaysische Botschaft in Berlin .
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren und sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, der Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test. Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Für vollständig geimpfte Personen beträgt die Quarantänedauer sieben Tage, für „Geboosterte“ fünf Tage, für Ungeimpfte zehn Tage. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht. Vollständig geimpfte Personen, die innerhalb der letzten elf bis 60 Tage nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, sind von der Quarantänepflicht befreit.
Für Reisende aus Ländern, in denen die Omikron-Variante verbreitet ist, gelten abweichende Test- und Quarantänevorschriften. Die Länderliste und die individuellen Regelungen werden stets aktualisiert und sind auf der Seite der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen mit maximal 50% Auslastung ist das Anlaufen malaysischer Häfen gestattet, sofern alle Besatzungsmitglieder und Passagiere gegen COVID-19 geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten nur vollständig geimpften Personen erlaubt. Ausnahmen gelten im Rahmen der „Vaccinated Travel Lane“ zwischen Singapur und Malaysia, die jedoch abhängig von der Pandemieentwicklung ohne Vorankündigung jederzeit außer Kraft gesetzt werden kann. Die Einreisebedingungen sind auf der Website der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests. Auch der Zugang zum internationalen Flughafen ist ohne aktuellen PCR-Test teilweise erschwert.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die vierte Phase des von der malaysischen Regierung ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) ist nur vollständig geimpften Personen, ansonsten nur in Ausnahmefällen, gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z.B. Einschränkungen im Schulbetrieb und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Einschränkungen bzw. Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Gaststätten, Theater, Museen oder Kinos dürfen in den Niederlanden ab Mittwoch 26. Januar 2022 wieder öffnen, bis 22 Uhr. Auch bei Sportveranstaltungen wie etwa Fußballspielen dürfen wieder begrenzt Zuschauer ins Stadion. Andere Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Maskenpflicht und der Corona-Pass bleiben bestehen. Dafür werden die Quarantäneregeln gelockert. Quelle: tagesschau.de
Palau - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Palau ist von COVID-weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Palau und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Palaus.
Reisende müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen einreisen, unterliegen aber den folgenden Vorgaben. Kinder unter drei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen einen der folgenden drei Nachweise vorlegen:
• Einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug.
• Einen negativen Antigentest (WHO oder US FDA zugelassener Test), ausgestellt innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug.
• Den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, nachgewiesen durch einen aktuellen virologischen Test, sowie ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass die Person genesen und reisefähig ist.
Alle Nachweise sind der Fluggesellschaft vorzulegen.
Alle Reisenden müssen die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten und sich nach Ankunft in Palau kostenpflichtigen COVID-Tests unterziehen, die von den Behörden vor Ort nach deren Ermessen angeordnet werden.
Ausführlich informiert das Gesundheitsministerium von Palau.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Palau ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Vietnam - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 stark betroffen. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Grundsätzlich muss vor Einreise eine Einreisegenehmigung der vietnamesischen Behörden eingeholt werden.
Mit Verfügung 450 vom 18. Januar 2022 wurden die Einreisebestimmungen modifiziert. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer ständigen oder temporären Aufenthaltsgenehmigung für Vietnam sind, dürfen ab jetzt ohne vorherige Einreisegenehmigung der Einwanderungs-Behörde wieder nach Vietnam einreisen.
Vietnamesische Staatsangehörige, die im Ausland leben, dürfen wieder ohne vorherige Genehmigung einreisen.
Die Beantragung der Einreise für Kurzzeitaufenthalte aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen ist nur nach der vorherigen Einholung einer Bestätigung der Notwendigkeit des Besuchs durch das zuständige Volkskomitee möglich. Weiterhin nötig ist die vorherige Einholung der Einreisegenehmigung sowie eines Visums.
Die Einreise zu touristischen Zwecken ist für Individualreisen weiterhin nicht erlaubt. Lediglich im Rahmen eines vietnamesischen Pilotprojektes ist die Einreise für Touristen an fünf bestimmte Orte erlaubt. Weitere Informationen stellt die vietnamesische Touristenbehörde zur Verfügung.
Bei Einreise müssen alle Reisenden am Flughafen einen kostenpflichtigen Schnelltest durchführen und einen negativen RT-PCR-Test vorlegen. Dieser darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Vietnam vorgenommen werden. Alle Flüge nach Vietnam sind derzeit Transitflüge, daher müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Sollte der o.g. Schnelltest nach Ankunft am Flughafen in Hanoi oder in Ho-Chi-Minh-Stadt positiv ausfallen, wird die getestete Person in eine zentrale Quarantäneeinrichtung verbracht, die hinsichtlich hygienischer und medizinischer Isolationsstandards nicht europäischem Niveau entsprechen. Über Dauer, Ablauf und Dokumentation des folgenden PCR-Testverfahrens sowie Voraussetzungen und Zeitpunkt des Aufenthaltsendes in der Quarantäneeinrichtung liegen bisher keine belastbaren Informationen vor.
Seit 1. Januar 2022 gelten folgende Quarantänebestimmungen bei Einreise:
Für vollständig geimpfte Personen und COVID 19-Genesene sind nach Einreise drei Tage Selbstbeobachtung zu Hause oder ggf. in einem Hotel durchzuführen. In dieser Zeit ist der Kontakt zu Dritten sowie das Verlassen der Wohnung / des Hotelzimmers nicht erlaubt. Am dritten Tag erfolgt ein PCR-Test. Nach Vorliegen des Ergebnisses sind weitere 11 Tage Selbstbeobachtung zu absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden.
Für nicht geimpfte Erwachsene und Kinder ist eine siebentägige Isolationszeit zu Hause oder ggf. in einem Hotel durchzuführen, mit PCR-Test am dritten und siebten Tag. In dieser Zeit sind Kontakt zu Dritten sowie das Verlassen der Wohnung/des Hotelzimmers nicht erlaubt. Danach folgt eine Phase der Selbstbeobachtung bis zum 14. Tag, in welcher die Wohnung verlassen werden kann. Der Vermieter muss eine Bestätigung vorlegen, dass Isolation in dem Haus/der Wohnung räumlich möglich ist. Den Behörden muss mitgeteilt werden, welcher Erziehungsberechtigte bei den Kindern bleibt. Der Erziehungsberechtigte muss sich demselben Testregime unterziehen wie ungeimpfte Kinder.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Für Kurzeitaufenthalte bis 14 Tagen gilt: Die Einreisenden müssen vollständig geimpft sein, ausreichend Krankversicherungsschutz für den Fall einer COVID-Erkrankung nachweisen, bei der Einreise ein negatives Sars-CoV-2-Testergebnis vorlegen und die Corona-Warn-App "PC-Covid" auf Mobiltelefonen installieren und benutzen. Während des Aufenthalts in Vietnam werden sie alle zwei Tage auf Sars-CoV-2 getestet und dürfen das Hotel/die Unterkunft nur verlassen, um die genehmigten Arbeitstermine wahrzunehmen. Es wird keine Quarantäne verlangt.
Wichtiger Hinweis: Sollte im Rahmen eines in Vietnam durchgeführten COVID-Tests eine Infektion mit der Omikron-Variante festgestellt werden, muss davon ausgegangen werden, dass die vietnamesischen Behörden die Unterbringung der betroffenen Person in einer zentralen Quarantäneeinrichtung anordnen. Über Dauer des notwendigen Aufenthaltes oder Behandlungsmöglichkeiten gibt es bisher keine belastbaren Informationen. Sollte ein Kind infiziert sein, so darf es durch eine/n Erziehungsberechtigte/n begleitet werden. Ausnahmen für Ausländer werden hiervon nicht gemacht.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfbuch oder EU-COVID-Zertifikat in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Angebotene Flugverbindungen werden bisweilen kurzfristig gestrichen. Informationen dazu sollten bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam (auch Transit) unterliegt weiterhin der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet, siehe Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
In verschiedenen Provinzen wurden erneut Einschränkungen verhängt.
Die Eindämmungsmaßnahmen werden situativ angepasst und örtlich beschränkt, je nach Risikoeinstufung. Die jeweils aktuelle Situation wird durch vier Risikostufen mit entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen definiert:
Stufe 1: Geringes Risiko - neuer Normalzustand (grün)
Stufe 2: Mittleres Risiko (gelb)
Stufe 3: Hohes Risiko (orange)
Stufe 4: Sehr hohes Risiko (rot)
Der Personenverkehr innerhalb des Landes wurde größtenteils wiederaufgenommen, unterliegt jedoch weiterhin örtlichen Beschränkungen.
Inlandsflüge finden wieder regulär statt. Ungeimpfte Reisende, auch Kinder, müssen nicht länger ein negatives COVID-Testergebnis bei Check-In vorlegen. Reisende aus Gebieten der Risikostufe 4 oder aus den Lockdown-Gebieten müssen auch bei vollständiger Impfung oder Genesung ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest, nicht älter als 72 Stunden) vorlegen.
Der interprovinzielle Personenverkehr mit den Bussen und mit der Bahn wurde wiederaufgenommen. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 4 müssen ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, unabhängig davon, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 3 müssen im Verdachtsfall oder aufgrund einer Anordnung zur epidemiologischen Untersuchung auf COVID-19 getestet werden.
In Hanoi ist der öffentliche Personennahverkehr wiederaufgenommen worden. Betriebe, Dienstleister, Einzelhändler und Einkaufszentren sowie Behörden und Unternehmen arbeiten wieder im Normalbetrieb. Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Aktuell jedoch wird in vielen Bezirken Hanois die Bewirtung in Gastronomiebetrieben aufgrund steigender Fallzahlen erneut auf Take-away Angebote eingeschränkt.
In Ho-Chi-Minh-Stadt sind die Einschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens ebenso weitgehend gelockert.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (sog. 5-K-Regeln) einzuhalten (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Äquatorialguinea.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein darf. Es ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19 Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden. Auch bei der Ausreise wird in der Regel die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, verlangt.
Reiseverbindungen
Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Zwischen der Insel (Bioko) und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat eine tägliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr verhängt. Kirchen haben beschränkte Zugangsquoten, Diskotheken bleiben geschlossen. Kasinos, Bars und Restaurants können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen und Vorzeigen des Impfpasses öffnen und die Hälfte der Tische besetzen. Banken und Supermärkte dürfen ebenfalls nur mit Impfausweis betreten werden. Nationalparks und Strände sind zugänglich.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur mit einem Impfnachweis benutzt werden.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind rund um die größeren Orte Hygienekontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
Sollten Ortsteile oder Bezirke mit erhöhtem Infektionsgeschehen festgestellt werden, können weitere lokale Einschränkungen (Ausgangssperren) kurzfristig erlassen werden.
Die Regierung hat eine Impfpflicht eingeführt. Im Land wird Impfstoff aus chinesischer Produktion verimpft. Die Impfpflicht betrifft auch Ausländer.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
Burundi - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist von COVID-19 stark betroffen. Das Infektionsgeschehen unterliegt, gemäß den offiziellen Zahlen, den weltweit zu beobachtenden Auf- und Abwärtsbewegungen. Burundi ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem ist stark belastet, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen, die eine Isolierung und medizinische Intensivbetreuung erfordern.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der burundischen Regierung.
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige, Bezahlung auch in Euro möglich, auch per Master und Visa-Kreditkarte). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und einer Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 25,- €).
Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) Kobero und Mugina (Tansania) sowie der Häfen Bujumbura und Rumonge für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 15,- USD, für Burundier 15.000,- FBu.
Reiseverbindungen
Zwischen Bujumbura und Deutschland bestehen in beide Richtungen Umsteigeflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Die Handhygieneregeln werden trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters – auch abhängig von der Pandemieentwicklung - von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen. Abstandsregeln dagegen haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
Ecuador - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Einreisende ab 16 Jahre müssen vor dem Boarding nach Ecuador einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test und einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
Kinder ab zwei Jahre müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Der Grenzübergang Kolumbien-Ecuador ist geöffnet, die Grenze zwischen Peru und Ecuador im Süden bleibt weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Kinder ab zwei Jahre müssen ein weniger als 72 Stunden vor Abflug auf die Inseln durchgeführten negativen PCR-Test vorlegen.
Einreisende ab 16 Jahre müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test und einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen.
In Ecuador kann der PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln ( Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos ) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 stark betroffen. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich der britischen Überseegebiete, Gibraltar, der Isle of Man und der Kanalinseln ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung , für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben.
Für Reisende aus Deutschland nach England gilt darüber hinaus in Abhängigkeit vom Impfstatus folgendes:
Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und die über einen entsprechenden Nachweis verfügen (gilt nicht für Genesene mit einer Impfung) müssen einen PCR- oder Schnelltest spätestens am Ende von Tag 2 nach Einreise machen.
Mit Wirkung vom 11. Februar 2022, 4 Uhr, entfällt dieser Test für vollständig geimpfte Personen.
Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Minderjährige im Alter von 5 bis 17 Jahren gelten die Testregeln wie für vollständig geimpfte Personen. Sie unterliegen ebenfalls keiner Quarantäneverpflichtung.
Minderjährige Kinder im Alter von 4 Jahren und jünger sind von allen Test- und Quarantäneregeln befreit.
Ähnliche Regeln gelten in Wales, Nordirland und Schottland.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise zwei weitere PCR-Tests jeweils bis zum zweiten Tag und ab dem achten Tag nach Einreise durchführen und sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben mit der Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise. In Schottland ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne nicht möglich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Seit dem 7. Januar 2022 müssen sich vollständig geimpfte Transitreisende weder vorab elektronisch anmelden , noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt aktuell die COVID-Warnstufe 4 von 5.
Es gelten folgende Beschränkungen:
England: In allen öffentlichen Innenräumen (bis auf Restaurants, Pubs und Cafés) und Verkehrsmitteln gilt eine obligatorische Maskenpflicht. Der COVID-Pass des National Health Service muss bei vielen Veranstaltungen und bei Nachtclubs vorgelegt werden. Alternativ genügt ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der englischen Regierung .
Schottland: Seit dem 26. Dezember 2021 sind weitergehende Beschränkungen eingeführt worden. Ein COVID-Pass (alternativ eine negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt. Einzelheiten können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales: Seit dem 27. Dezember 2021 sind weitergehende Maßnahmen verfügt worden. Zu Einzelheiten informiert die Webseite der walisischen Regierung.
Nordirland: Seit dem 26. Dezember 2021 gelten wieder strengere Maßnahmen. Ein COVID-Pass (alternativ ein negativer Schnelltest) wird für viele Veranstaltungen benötigt.
Einzelheiten können der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account “ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey .
Einreisende nach Jersey müssen sich vor Einreise online anmelden und bei Einreise einen negativen COVID-19 Test, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden darf, vorlegen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.
Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die irische Regierung. Aufgrund eines Cyberangriffs auf das irische Gesundheitssystem ist die Aktualität der Daten der irischen Regierung derzeit eingeschränkt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als weitere Unterlagen sind vorzulegen:
• Für Geimpfte der Nachweis einer Impfung mit einem von der irischen Regierung anerkannten Impfstoff gem. Hinweisen auf der Webseite der irischen Regierung . Kreuzimpfungen sind möglich. Zudem wird auch der Nachweis einer Impfung innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven PCR-Test akzeptiert. Als vollständig geimpft gilt man in Irland , wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. 15 Tage zurückliegen. Diese Zeitfenster sind je nach Impfstoff auch nach einer Kreuzimpfung sowie nach einer Impfung in Verbindung mit einem positiven PCR-Test zu beachten. Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 werden Impfnachweise zu vollständig erfolgter Grundimmunisierung nicht mehr für die Einreise anerkannt, wenn seit Erhalt der letzten für die Grundimmunisierung erforderlichen Impfdosis mehr als 270 Tage vergangen sind.
Impfnachweise zu einer sog. Booster-Impfung bzw. zum Erhalt zusätzlicher Dosen sind zeitlich nicht begrenzt. Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 gilt man nach einer Grundimmunisierung als vollständig geimpft, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
• Für Genesene der schriftliche Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten von einer COVID-19-Infektion genesen ist. Ein Nachweis, der auf Grundlage eines positiven Antigen-Tests ausgestellt wurde, wird für die Einreise nicht akzeptiert.
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden. Es werden ausschließlich RT-PCR-Tests anerkannt. Kinder, die 11 Jahre alt sind und jünger, sind von der Testpflicht ausgenommen. Zu weiteren Ausnahmen siehe die Informationen auf der Webseite der irischen Regierung .
Ausführliche Informationen zu den Ausnahmen von der Testpflicht bietet die Webseite der irischen Regierung.
Als Nachweis wird auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung . Schriftliche Nachweise in anderer Form müssen auch in Englisch oder Irisch oder mit entsprechender Übersetzung vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in reduziertem Maße. Kurzfristige Stornierungen sind möglich. Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Ein Großteil der Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen ist aufgehoben.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Ihrer Abreise die geltenden Einreisebestimmungen auf der Webseite der irischen Regierung .
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, redaktionelle Änderungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait.
Laut kuwaitischen Stellen ist eine Visumerteilung für vollständig Geimpfte wieder möglich; es kann ein elektronisches Visum beantragt werden.
Einreisen können Ausländer, die vollständig mit einem in Kuwait anerkannten Impfstoff (zweifach mit BionTech/Pfizer, AstraZeneca-Oxford oder Moderna oder einfach mit Johnson&Johnson) geimpft sind. Reisende, die mit einem anderen Impfstoff (z. B. Sino pharm, Sinovac oder Sputnik) zweifach geimpft wurden, benötigen zusätzlich mindestens eine Impfung mit einem der o.g. zugelassenen Impfstoffe. Kinder ab fünf Jahre müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
Seit 2. Januar 2022 gelten in Kuwait nur noch Personen als vollständig geimpft, deren letzte Impfung nicht länger als neun Monaten zurückliegt.
Einreisende, die im Ausland geimpft wurden, müssen einen Impfnachweis mit elektronisch lesbarem QR Code mitführen, aus dem der im Reisepass eingetragene Name, der Name des Impfstoffs, die Daten der Impfungen sowie der Name des Impfinstituts hervorgehen. Ist kein QR Code vorhanden, muss der Impfnachweis auf der Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) hochgeladen werden. Kuwaitische Behörden verfolgen bislang noch keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung gelber Impfpässe.
Einreisende müssen sich in der App „MOSAFER“ vor dem Check-In registrieren. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorgelegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Des Weiteren muss die App „Shlonik“ auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. In Kuwait ist ab dem Einreisetag eine siebentägige häusliche Quarantäne einzuhalten, die durch einen direkt nach Einreise in Kuwait durchgeführten negativen PCR-Test beendet werden kann.
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi-Arabien und in den Irak sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge vollständig geöffnet.
Beschränkungen im Land
Private Zusammenkünfte von Geimpften z. B. anlässlich von Hochzeiten o. ä. sind derzeit nicht erlaubt. Ungeimpfte haben nur Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Krankenhäusern und Behörden.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 Meter („Social distancing“) einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums, auch auf Twitter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151
Malaysia - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln . Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie, abhängig vom Ausreiseland, unter Umständen eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft vor Ort vorlegen. Reisende sollten sich diesbezüglich rechtzeitig mit der entsprechenden malaysischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Für kurzfristige wie auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
Ausgenommen von der generellen Einreisebeschränkung sind darüber hinaus touristische Reisen vollständig geimpfter Personen auf die Insel Langkawi im Rahmen der „Langkawi International Travel Bubble“. Aufenthalte im Rahmen dieses Programms müssen über ein bei der malaysischen Regierung akkreditiertes Reisebüro gebucht werden. Weitere Auskünfte zu den Einzelheiten des Programms (Einreisesperren aufgrund Auftretens der Omikron-Variante, anerkannte Impfungen, tägliche Testpflicht, erlaubte Reiserouten, Mindestaufenthalt etc.) erteilt die malaysische Botschaft in Berlin .
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren und sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, der Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test. Weitere kostenpflichtige RT-PCR-Tests erfolgen bei Einreise am Flughafen sowie im Verlauf der Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Alle ankommenden Reisenden müssen sich in eine von den malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Für vollständig geimpfte Personen beträgt die Quarantänedauer sieben Tage, für „Geboosterte“ fünf Tage, für Ungeimpfte zehn Tage. Die Quarantänedauer kann je nach Risikobewertung auf 21 Tage ausgedehnt werden. Vollständig geimpfte Rückkehrer, die bereits in Malaysia ansässig sind, können vor Einreise beim malaysischen Gesundheitsministerium beantragen, die Quarantäne zu Hause zu absolvieren. Diese wird über ein elektronisches Armband überwacht. Vollständig geimpfte Personen, die innerhalb der letzten elf bis 60 Tage nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, sind von der Quarantänepflicht befreit.
Für Reisende aus Ländern, in denen die Omikron-Variante verbreitet ist, gelten abweichende Test- und Quarantänevorschriften. Die Länderliste und die individuellen Regelungen werden stets aktualisiert und sind auf der Seite der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen die Reisenden. Die Kosten der Quarantäne richten sich nach der gebuchten Kategorie und Dauer. Der Tagessatz liegt für Ausländer derzeit bei RM 150 (ca. 30 Euro) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 2.600 (ca. 520 Euro). Die Kosten müssen vorab online beglichen werden (über MySafeTravel oder MyQr by MyEG). Der Zahlungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen.
Kreuzfahrtschiffen mit maximal 50% Auslastung ist das Anlaufen malaysischer Häfen gestattet, sofern alle Besatzungsmitglieder und Passagiere gegen COVID-19 geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten sowie einzelnen Distrikten nur vollständig geimpften Personen erlaubt. Ausnahmen gelten im Rahmen der „Vaccinated Travel Lane“ zwischen Singapur und Malaysia, die jedoch abhängig von der Pandemieentwicklung ohne Vorankündigung jederzeit außer Kraft gesetzt werden kann. Die Einreisebedingungen sind auf der Website der malaysischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests. Auch der Zugang zum internationalen Flughafen ist ohne aktuellen PCR-Test teilweise erschwert.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt die vierte Phase des von der malaysischen Regierung ausgerufenen „Total Lockdown“ oder FMCO (Full Movement Control Order). Derzeit gelten im ganzen Land Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Der Reiseverkehr zwischen Bundesstaaten („interstate travel“) ist nur vollständig geimpften Personen, ansonsten nur in Ausnahmefällen, gestattet (medizinische Notfälle, dienstliche Fahrten, Fahrten zur Wahrnehmung einer COVID-19-Impfung). Des Weiteren werden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen ergriffen wie z.B. Einschränkungen im Schulbetrieb und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Einschränkungen bzw. Schließung von Sporteinrichtungen o. a.). Zur Durchsetzung der Beschränkungen erfolgen polizeiliche Kontrollen. Ausnahmen von den Regelungen in den o.g. Ausnahmefällen bedürfen einer polizeilichen Genehmigung. Bei Nichtbeachtung der Beschränkungen können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Die Beschränkungen können jederzeit auch sehr kurzfristig, u.U. auch ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung, verschärft oder gelockert werden.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen („Standard Operating Procedure“, SOP) auf dessen Webseite in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Gaststätten, Theater, Museen oder Kinos dürfen in den Niederlanden ab Mittwoch 26. Januar 2022 wieder öffnen, bis 22 Uhr. Auch bei Sportveranstaltungen wie etwa Fußballspielen dürfen wieder begrenzt Zuschauer ins Stadion. Andere Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Maskenpflicht und der Corona-Pass bleiben bestehen. Dafür werden die Quarantäneregeln gelockert. Quelle: tagesschau.de
Palau - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Palau ist von COVID-weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Palau und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Palaus.
Reisende müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen einreisen, unterliegen aber den folgenden Vorgaben. Kinder unter drei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen einen der folgenden drei Nachweise vorlegen:
• Einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug.
• Einen negativen Antigentest (WHO oder US FDA zugelassener Test), ausgestellt innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug.
• Den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, nachgewiesen durch einen aktuellen virologischen Test, sowie ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass die Person genesen und reisefähig ist.
Alle Nachweise sind der Fluggesellschaft vorzulegen.
Alle Reisenden müssen die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten und sich nach Ankunft in Palau kostenpflichtigen COVID-Tests unterziehen, die von den Behörden vor Ort nach deren Ermessen angeordnet werden.
Ausführlich informiert das Gesundheitsministerium von Palau.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Palau ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Vietnam - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Vietnam ist von COVID-19 stark betroffen. Vietnam ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt und nur in Ausnahmefällen möglich (Diplomaten- und Dienstpassinhaber, Investoren, Experten, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Geschäftsführer, und deren Familien sowie internationale Studenten, ausländische Familienangehörige von vietnamesischen Staatsangehörigen).
Grundsätzlich muss vor Einreise eine Einreisegenehmigung der vietnamesischen Behörden eingeholt werden.
Mit Verfügung 450 vom 18. Januar 2022 wurden die Einreisebestimmungen modifiziert. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer ständigen oder temporären Aufenthaltsgenehmigung für Vietnam sind, dürfen ab jetzt ohne vorherige Einreisegenehmigung der Einwanderungs-Behörde wieder nach Vietnam einreisen.
Vietnamesische Staatsangehörige, die im Ausland leben, dürfen wieder ohne vorherige Genehmigung einreisen.
Die Beantragung der Einreise für Kurzzeitaufenthalte aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen ist nur nach der vorherigen Einholung einer Bestätigung der Notwendigkeit des Besuchs durch das zuständige Volkskomitee möglich. Weiterhin nötig ist die vorherige Einholung der Einreisegenehmigung sowie eines Visums.
Die Einreise zu touristischen Zwecken ist für Individualreisen weiterhin nicht erlaubt. Lediglich im Rahmen eines vietnamesischen Pilotprojektes ist die Einreise für Touristen an fünf bestimmte Orte erlaubt. Weitere Informationen stellt die vietnamesische Touristenbehörde zur Verfügung.
Bei Einreise müssen alle Reisenden am Flughafen einen kostenpflichtigen Schnelltest durchführen und einen negativen RT-PCR-Test vorlegen. Dieser darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Vietnam vorgenommen werden. Alle Flüge nach Vietnam sind derzeit Transitflüge, daher müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden. Vor bzw. bei der Einreise ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Sollte der o.g. Schnelltest nach Ankunft am Flughafen in Hanoi oder in Ho-Chi-Minh-Stadt positiv ausfallen, wird die getestete Person in eine zentrale Quarantäneeinrichtung verbracht, die hinsichtlich hygienischer und medizinischer Isolationsstandards nicht europäischem Niveau entsprechen. Über Dauer, Ablauf und Dokumentation des folgenden PCR-Testverfahrens sowie Voraussetzungen und Zeitpunkt des Aufenthaltsendes in der Quarantäneeinrichtung liegen bisher keine belastbaren Informationen vor.
Seit 1. Januar 2022 gelten folgende Quarantänebestimmungen bei Einreise:
Für vollständig geimpfte Personen und COVID 19-Genesene sind nach Einreise drei Tage Selbstbeobachtung zu Hause oder ggf. in einem Hotel durchzuführen. In dieser Zeit ist der Kontakt zu Dritten sowie das Verlassen der Wohnung / des Hotelzimmers nicht erlaubt. Am dritten Tag erfolgt ein PCR-Test. Nach Vorliegen des Ergebnisses sind weitere 11 Tage Selbstbeobachtung zu absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden.
Für nicht geimpfte Erwachsene und Kinder ist eine siebentägige Isolationszeit zu Hause oder ggf. in einem Hotel durchzuführen, mit PCR-Test am dritten und siebten Tag. In dieser Zeit sind Kontakt zu Dritten sowie das Verlassen der Wohnung/des Hotelzimmers nicht erlaubt. Danach folgt eine Phase der Selbstbeobachtung bis zum 14. Tag, in welcher die Wohnung verlassen werden kann. Der Vermieter muss eine Bestätigung vorlegen, dass Isolation in dem Haus/der Wohnung räumlich möglich ist. Den Behörden muss mitgeteilt werden, welcher Erziehungsberechtigte bei den Kindern bleibt. Der Erziehungsberechtigte muss sich demselben Testregime unterziehen wie ungeimpfte Kinder.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Für Kurzeitaufenthalte bis 14 Tagen gilt: Die Einreisenden müssen vollständig geimpft sein, ausreichend Krankversicherungsschutz für den Fall einer COVID-Erkrankung nachweisen, bei der Einreise ein negatives Sars-CoV-2-Testergebnis vorlegen und die Corona-Warn-App "PC-Covid" auf Mobiltelefonen installieren und benutzen. Während des Aufenthalts in Vietnam werden sie alle zwei Tage auf Sars-CoV-2 getestet und dürfen das Hotel/die Unterkunft nur verlassen, um die genehmigten Arbeitstermine wahrzunehmen. Es wird keine Quarantäne verlangt.
Wichtiger Hinweis: Sollte im Rahmen eines in Vietnam durchgeführten COVID-Tests eine Infektion mit der Omikron-Variante festgestellt werden, muss davon ausgegangen werden, dass die vietnamesischen Behörden die Unterbringung der betroffenen Person in einer zentralen Quarantäneeinrichtung anordnen. Über Dauer des notwendigen Aufenthaltes oder Behandlungsmöglichkeiten gibt es bisher keine belastbaren Informationen. Sollte ein Kind infiziert sein, so darf es durch eine/n Erziehungsberechtigte/n begleitet werden. Ausnahmen für Ausländer werden hiervon nicht gemacht.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfbuch oder EU-COVID-Zertifikat in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen wenige Flugverbindungen nach Europa. Angebotene Flugverbindungen werden bisweilen kurzfristig gestrichen. Informationen dazu sollten bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Die Einreise nach Vietnam (auch Transit) unterliegt weiterhin der vorherigen Genehmigung der vietnamesischen Behörden und ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet, siehe Einreise.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist jederzeit mit einer Änderung zu rechnen. Voraussagen können nicht getroffen werden.
Beschränkungen im Land
In verschiedenen Provinzen wurden erneut Einschränkungen verhängt.
Die Eindämmungsmaßnahmen werden situativ angepasst und örtlich beschränkt, je nach Risikoeinstufung. Die jeweils aktuelle Situation wird durch vier Risikostufen mit entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen definiert:
Stufe 1: Geringes Risiko - neuer Normalzustand (grün)
Stufe 2: Mittleres Risiko (gelb)
Stufe 3: Hohes Risiko (orange)
Stufe 4: Sehr hohes Risiko (rot)
Der Personenverkehr innerhalb des Landes wurde größtenteils wiederaufgenommen, unterliegt jedoch weiterhin örtlichen Beschränkungen.
Inlandsflüge finden wieder regulär statt. Ungeimpfte Reisende, auch Kinder, müssen nicht länger ein negatives COVID-Testergebnis bei Check-In vorlegen. Reisende aus Gebieten der Risikostufe 4 oder aus den Lockdown-Gebieten müssen auch bei vollständiger Impfung oder Genesung ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest, nicht älter als 72 Stunden) vorlegen.
Der interprovinzielle Personenverkehr mit den Bussen und mit der Bahn wurde wiederaufgenommen. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 4 müssen ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, unabhängig davon, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 3 müssen im Verdachtsfall oder aufgrund einer Anordnung zur epidemiologischen Untersuchung auf COVID-19 getestet werden.
In Hanoi ist der öffentliche Personennahverkehr wiederaufgenommen worden. Betriebe, Dienstleister, Einzelhändler und Einkaufszentren sowie Behörden und Unternehmen arbeiten wieder im Normalbetrieb. Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Aktuell jedoch wird in vielen Bezirken Hanois die Bewirtung in Gastronomiebetrieben aufgrund steigender Fallzahlen erneut auf Take-away Angebote eingeschränkt.
In Ho-Chi-Minh-Stadt sind die Einschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens ebenso weitgehend gelockert.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (sog. 5-K-Regeln) einzuhalten (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.01.2022
Benin - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Benin wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Benin ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Benin und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern. Die bislang üblichen PCR-Tests am Flughafen Cotonou werden nicht mehr durchgeführt.
Bei der Ausreise aus Benin ist erneut ein PCR-Test vorzuweisen. Der Testtermin muss zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird ausnahmslos die Ausreise verweigert. Positiv Getestete müssen zunächst eine 14-tägige Quarantäne absolvieren und anschließend zwei negative Testergebnisse vorlegen, bevor die Ausreise gestattet wird.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Versammlungen, etc. ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark hebt in der kommenden Woche beinahe alle Corona-Beschränkungen auf. Ab 1. Februar 2022 müssen die Däninnen und Dänen an den meisten Orten keine Masken mehr tragen oder Impfnachweise zeigen. Bleiben sollen aber vorerst eine Testpflicht für Einreisende sowie nicht verpflichtende Empfehlungen zu Tests und anderen Vorsichtsmaßnahmen. Quelle: tagesschau.de
Mauretanien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mauretanien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum wird wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis über die vollständige Impfung nach den Bestimmungen von Mauretanien mit von der WHO anerkannten Impfstoffen und einen negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Nicht oder nicht vollständig geimpfte nicht-mauretanische Staatsangehörige können zurzeit nicht einreisen. Minderjährige ab dem vollendeten neunten Lebensjahr müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Flugverbindungen nach Marokko gibt es derzeit nicht. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.
Reiseverbindungen
Regulärer internationaler Flugverkehr, auch nach Europa, findet statt.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung.
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 26. Januar 2022 sind Gastronomie, Geschäfte/Dienstleister sowie Sport- und Kulturstätten unter bestimmten Konditionen wieder bis 22 Uhr geöffnet. Zugang zu Innen- und Außengastronomie und kulturellen Veranstaltungen ist nur mit Zugangsbeweis (QR-Code, 3G) und Zuweisung eines festen Sitzplatzes möglich. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Zusätzlich gilt die eindringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske auch überall draußen, wo Abstandhalten nicht möglich ist. Es gilt außerdem die eindringliche Empfehlung nur vier Personen (über 13 Jahre) an einem Tag zuhause zu empfangen und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von vier Personen (über 13 Jahre). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Am Montag 31. Januar 2022 soll in Österreich der Lockdown für Ungeimpfte auslaufen. Die 2G-Regelung in der Gastronomie und im allgemeinen Handel sowie die FFP2-Maskenpflicht sollen aber weiterhin in Kraft bleiben. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Schweden verlängert die derzeit geltenden Einschränkungen um zwei Wochen. Bars und Restaurants müssen also weiterhin um 23.00 Uhr schließen. In größeren Veranstaltungsräumen dürfen maximal 500 Personen zusammenkommen. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 stark betroffen. Die Seychellen sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter zwei Jahren ohne erkennbare Symptome sind ausgenommen. Reisende, die im Zeitraum von zwei bis 12 Wochen vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, können alternativ einen maximal 72 Stunden alten negativen Antigentest zusammen mit dem positiven Testergebnis und einem Genesungsnachweis vorweisen. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln .
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln . Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten verkürzte Öffnungszeiten für Geschäfte sowie eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Südkorea - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Südkorea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten bis zunächst einschließlich 7. Februar 2022 neue Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine zehntägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Es sind drei PCR-Tests erforderlich: Vor dem Abflug (Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise, ab 20. Januar 2022 Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflugzeitpunkt); innerhalb eines Tages nach Einreise und kurz vor Entlassung aus der Quarantäne. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der zehntägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
Uganda - Änderung Beschränkungen imLand
Die Behörden haben ab dem 26. Januar 2022 ausgewählte innerstaatliche COVID-19-Maßnahmen gelockert. Die landesweite Ausgangssperre von 19:00 bis 05:30 Uhr wurde ausgesetzt. Bars und andere Nachtclubs dürfen wieder öffnen. Restaurant- und Barbesucher benötigen einen Impfnachweis. Konzerte und andere gesellschaftliche Veranstaltungen sind ohne Kapazitätsbeschränkung erlaubt. Geschäfte können ohne Einschränkungen wieder öffnen, strenge Gesundheitsprotokolle müssen edoch eingehalten werden. Boda-Bodas (Motorradtaxis) dürfen bis 19:00 Uhr fahren. Quelle: Garda World
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen. Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist, weitere ausführliche Informationen.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Der PCR-Test muss in den Emiraten gemacht worden und darf nicht älter als 96 Stunden sein. Für Touristen werden auch Tests anerkannt, die im Heimatland gemacht wurden und nicht älter als 48 Stunden sind. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Zypern - Änderung Einreise, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson&Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der fünf Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Benin wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Benin ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Benin und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern. Die bislang üblichen PCR-Tests am Flughafen Cotonou werden nicht mehr durchgeführt.
Bei der Ausreise aus Benin ist erneut ein PCR-Test vorzuweisen. Der Testtermin muss zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird ausnahmslos die Ausreise verweigert. Positiv Getestete müssen zunächst eine 14-tägige Quarantäne absolvieren und anschließend zwei negative Testergebnisse vorlegen, bevor die Ausreise gestattet wird.
Die Ein- und Durchreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Versammlungen, etc. ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Dänemark hebt in der kommenden Woche beinahe alle Corona-Beschränkungen auf. Ab 1. Februar 2022 müssen die Däninnen und Dänen an den meisten Orten keine Masken mehr tragen oder Impfnachweise zeigen. Bleiben sollen aber vorerst eine Testpflicht für Einreisende sowie nicht verpflichtende Empfehlungen zu Tests und anderen Vorsichtsmaßnahmen. Quelle: tagesschau.de
Mauretanien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mauretanien ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum wird wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis über die vollständige Impfung nach den Bestimmungen von Mauretanien mit von der WHO anerkannten Impfstoffen und einen negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Nicht oder nicht vollständig geimpfte nicht-mauretanische Staatsangehörige können zurzeit nicht einreisen. Minderjährige ab dem vollendeten neunten Lebensjahr müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
Die Landgrenzen Mauretaniens zu Marokko und Algerien sind geschlossen. Flugverbindungen nach Marokko gibt es derzeit nicht. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für die Ausreise grundsätzlich geöffnet; allerdings ist die Einreise nur mit vorheriger Genehmigung möglich und daher derzeit nicht zu empfehlen.
Reiseverbindungen
Regulärer internationaler Flugverkehr, auch nach Europa, findet statt.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Königreich der Niederlande (Festland) sowie in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Königreich der Niederlande (Festland) sowie die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung.
Deutschland ist als „gelb“, d.h. als "Hochrisikogebiet" eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen "sicheren Ländern", „Hochrisikogebieten“, „Sehr-Hochrisikogebieten ohne Virusvariante“ und "Sehr-Hochrisikogebieten mit Virusvariante". Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange und rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ (mit und ohne Virusvariante) ist seit dem 22. Dezember 2021 für Genesene und Geimpfte ab 12 Jahren ein zusätzlicher Test notwendig (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht ab 12 Jahren bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet (mit und ohne Virusvariante) grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene; Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht die niederländische Regierung.
Reisende von außerhalb der EU unterliegen grundsätzlich einem Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen. Seit dem 22. Dezember 2021 ist bei Einreise grundsätzlich ein zusätzlicher Test (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden) auch für Geimpfte und Genesene notwendig.
Alle Flugreisenden unabhängig von der Einstufung der Herkunftsregion, müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande - Aufenthalt von weniger als 12 Stunden - ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 26. Januar 2022 sind Gastronomie, Geschäfte/Dienstleister sowie Sport- und Kulturstätten unter bestimmten Konditionen wieder bis 22 Uhr geöffnet. Zugang zu Innen- und Außengastronomie und kulturellen Veranstaltungen ist nur mit Zugangsbeweis (QR-Code, 3G) und Zuweisung eines festen Sitzplatzes möglich. In öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten. Zusätzlich gilt die eindringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske auch überall draußen, wo Abstandhalten nicht möglich ist. Es gilt außerdem die eindringliche Empfehlung nur vier Personen (über 13 Jahre) an einem Tag zuhause zu empfangen und sich vor einem Besuch durch einen Selbsttest abzusichern. Im Freien gilt eine maximale Gruppengröße von vier Personen (über 13 Jahre). Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande aus Hochrisikogebieten zu verzichten.
Hygieneregeln
Die Regierung hat den dringenden Rat ausgesprochen, 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bei der Personenbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen und auch wieder in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, Bibliotheken, Vergnügungsstätten. Bei Kontaktberufen gilt die Maskenpflicht auch für den Kunden. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Am Montag 31. Januar 2022 soll in Österreich der Lockdown für Ungeimpfte auslaufen. Die 2G-Regelung in der Gastronomie und im allgemeinen Handel sowie die FFP2-Maskenpflicht sollen aber weiterhin in Kraft bleiben. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Schweden verlängert die derzeit geltenden Einschränkungen um zwei Wochen. Bars und Restaurants müssen also weiterhin um 23.00 Uhr schließen. In größeren Veranstaltungsräumen dürfen maximal 500 Personen zusammenkommen. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 stark betroffen. Die Seychellen sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter zwei Jahren ohne erkennbare Symptome sind ausgenommen. Reisende, die im Zeitraum von zwei bis 12 Wochen vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, können alternativ einen maximal 72 Stunden alten negativen Antigentest zusammen mit dem positiven Testergebnis und einem Genesungsnachweis vorweisen. Zudem muss vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis (sofern vorhanden), Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19 Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln .
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln . Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten verkürzte Öffnungszeiten für Geschäfte sowie eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Südkorea - Änderung Einreise, redaktionelle Änderungen
Epidemiologische Lage
Südkorea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten bis zunächst einschließlich 7. Februar 2022 neue Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine zehntägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Es sind drei PCR-Tests erforderlich: Vor dem Abflug (Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise, ab 20. Januar 2022 Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflugzeitpunkt); innerhalb eines Tages nach Einreise und kurz vor Entlassung aus der Quarantäne. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter das „re-entry permit“.
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Korea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Korea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der zehntägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
Uganda - Änderung Beschränkungen imLand
Die Behörden haben ab dem 26. Januar 2022 ausgewählte innerstaatliche COVID-19-Maßnahmen gelockert. Die landesweite Ausgangssperre von 19:00 bis 05:30 Uhr wurde ausgesetzt. Bars und andere Nachtclubs dürfen wieder öffnen. Restaurant- und Barbesucher benötigen einen Impfnachweis. Konzerte und andere gesellschaftliche Veranstaltungen sind ohne Kapazitätsbeschränkung erlaubt. Geschäfte können ohne Einschränkungen wieder öffnen, strenge Gesundheitsprotokolle müssen edoch eingehalten werden. Boda-Bodas (Motorradtaxis) dürfen bis 19:00 Uhr fahren. Quelle: Garda World
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von COVID-19 stark betroffen und sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi müssen sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende nach Dubai müssen in der Regel einen negativen PCR-Test nachweisen. Alle anderen Testbescheinigungen (Antikörpertest, PCR-Schnelltests, Heimtestkits, u.ä.) werden in Dubai nicht akzeptiert. Es muss sich um eine offizielle (ausgedruckte oder per Mail übersandte) Bescheinigung in Englisch oder Arabisch handeln. SMS-Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Der Abstrich darf nicht früher als 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein (für bestimmte Länder gelten kürzere Fristen). Kinder unter 12 Jahren und bestimmte weitere Personengruppen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Für Passagiere, die aus bestimmten Ländern abfliegen, findet bei Ankunft am Flughafen Dubai ein weiterer PCR-Test statt. Des Weiteren können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Außerdem muss bei Ankunft in Dubai die COVID19-DXB Smart App heruntergeladen werden.
Flugreisende nach Abu Dhabi müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf in der Regel längstens 48 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (aus bestimmten Ländern nur 24 Stunden). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache oder der Sprache des Abflugorts mitzuführen. Kinder unter 12 Jahren sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Abhängig von Impfstatus und Einreiseland sind in den Folgetagen ein oder zwei weitere PCR-Tests erforderlich. Die aktuell geltende Regelung kann am Flughafen erfragt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen. Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden.
Reisende aus Ländern außerhalb der „Grünen Liste“ , die ungeimpft sind bzw. deren Impfungen in den VAE nicht anerkannt sind, unterliegen in Abu Dhabi einer zehntägigen Quarantänepflicht.
Die Quarantäne darf nicht verlassen werden, auch nicht zu einer frühzeitigen Rückreise aus den VAE.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Bei Transitflügen über den Flughafen Abu Dhabi wird in der Regel ein PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, verlangt.
Alle Transitfluggäste in Dubai müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen diese Bescheinigung in der Regel nicht vorlegen, es sei denn, dies wird von ihrem endgültigen Zielort vorgeschrieben.
Auf Grund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Weitere Einzelheiten unter Beschränkungen im Land.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur noch von Personen betreten werden, die vollständig geimpft sind. Einwohner der VAE müssen neben der vollständigen Impfung auch eine „Booster“ Auffrischimpfung vorweisen können. Alle vollständig geimpften und „geboosterten“ Personen haben sich außerdem alle 14 Tage einem PCR-Test zu unterziehen. Kontrolliert wird die Zugangsberechtigung über die auf einem Smartphone zu installierende staatliche AlHosn-App , die hierfür einen „grünen Status“ zeigen muss. Im Ausland verabreichte Impfungen können registriert werden, was für den Erhalt des „grünen Status“ in der AlHosn-App erforderlich ist, weitere ausführliche Informationen.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App gebunden.
Bei der inneremiratischen Einreise vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi auf dem Landweg muss an den Grenzen entweder ein „grüner Status“ auf der AlHosn-App oder ein negatives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. Der PCR-Test muss in den Emiraten gemacht worden und darf nicht älter als 96 Stunden sein. Für Touristen werden auch Tests anerkannt, die im Heimatland gemacht wurden und nicht älter als 48 Stunden sind. Zusätzlich finden Kontrollen mit Hilfe von sogenannten Handyscannern statt, die lt. Angaben der emiratischen Behörden über elektromagnetische Wellen Partikel des Coronavirus im Körper aufspüren können, aber keine persönlichen Daten des oder der Betroffenen speichern. Bei Verdacht auf eine Infektion wird sofort anschließend ein Antigen-Schnelltest vorgenommen.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Zypern - Änderung Einreise, Empfehlungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 stark betroffen. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die Republik Zypern Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Alle Reisenden über 12 Jahre müssen vor Abflug unabhängig vom Impfstatus einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden vor Einreise) nachweisen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden nach der Einreise auf eigene Kosten (15 EUR) einen PCR-Test und nach weiteren 72 Stunden einen Schnelltest durchführen lassen (Ausnahme: Reisende mit „Booster“-Impfung). Dieser Test ist bei Vorlage der Bordkarte des Fluges nach Zypern bei den Testzentren des Gesundheitsministeriums gebührenfrei. Eine Liste der am folgenden Tag geöffneten Zentren wird beim Presse- und Informationsamt Zyperns (nach ‚testing units‘ suchen) veröffentlicht. Eine Quarantäne oder Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus gilt:
Alle Reisenden müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Cyprus Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden, genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen. Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass im Fall von sehr hohen Infektionszahlen nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Werden Flugreisende bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die ungeimpft/nicht genesen sind oder deren Impfung mehr als sieben Monate zurückliegt, in unmittelbarer Nähe gesessen haben, als enger Kontakt in vierzehntägige Quarantäne genommen, mit der Möglichkeit der Freitestung nach sieben Tagen.. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich. Vollständig Geimpfte, deren Impfung nicht mehr als sieben Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben oder Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Quarantäne befreit, müssen aber nach drei und fünf Tagen einen Schnelltest machen. Bei der einstufigen Impfung (Johnson & Johnson) müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen. Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson&Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) und einen PCR-Test vorlegen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden (Flug) bzw. sieben Tage (Demarkationslinie) sein. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) und ein PCR-Test erforderlich. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen und müssen fünf Tage in Quarantäne verbringen. Bei negativem Test am Ende der fünf Tage kann die Unterkunft verlassen werden. Kinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag ankommen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss in Papierform bei Einreise vorgelegt werden.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen zusammenkommen (z.B. Museen, Restaurants, Supermärkte, etc.) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Alle Personen ab sechs Jahren müssen im öffentlichen Raum eine Maske tragen und ebenfalls einen SafePass besitzen, um Zutritt zu zugangsbeschränkten Orten zu erhalten. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel ist der Zugang für Ungeimpfte nur zu Supermärkten, Behörden, Banken und Stadien unter Vorlage eines nicht mehr als 72 Stunden alten (PCR- oder Schnell-)Tests möglich. Alle anderen öffentlichen Orte sind für sie nicht zugänglich, auch nicht mit einem negativen Test.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Empfehlungen
• Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
• Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde- , Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test ).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




