Teilreisewarnung Mauretanien 02.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 02.04.2026

Beitrag von Alexander »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Mauretanien seitens AA völlig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 23.09.2005 - 13.10.2010 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Mauretanien 23.09.2005 - 13.10.2010

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Mauretanien:
Teilreisewarnung
Stand 25.05.2012

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Reisedokumente


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Mauretanien wird abgeraten.
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.
Mit weiteren terroristischen Anschlägen – auch gegen Ausländer – muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach westlichen Staatsangehörigen zum Zwecke der Entführung.

Entführungsrisiken
AQM operiert zunehmend grenzübergreifend, wie jüngste Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien zeigen. Geiseln, die u.a. in Mauretanien und Niger entführt wurden, sind in den Norden Malis verschleppt worden. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird – neben den Aktivitäten der AQM – auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen).
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität am Strand von Nouakchott gegeben (vor allem nördlich des Hotels „Sabah“). Mit einfachen Waffen (Messern, Stangen) bewaffnete Jugendliche haben mehrfach westliche Staatsangehörige - teilweise unter Gewaltanwendung - zur Herausgabe ihrer Geldbörsen und Mobiltelefone gezwungen.

Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Gepflogenheiten
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.
Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).
Geld/ Kreditkarten
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen mit Geheimnummer der Kreditkarte) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über das Western-Union-Büro in Nouakchott (Tel. 00222 - 525 33 18, Notruf 641 12 32, Fax 00222 - 525 54 94, Av. Gamal Abdel Nasser, Nähe Hotel El Amane) erfolgen. In Nouakchott ist Abheben an wenigen Automaten mit Visakarte möglich.
Sprachen
Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Janua r 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Anmerkungen -
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit eingetragenem Visum (zu beantragen bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien, Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750).
Einreise mit einem Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.
Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.
Einreise mit dem Pkw über die Westsahara
- Über Dakhla in Richtung Nouadhibou
Reisende können nunmehr ohne militärische Begleitung die Westsahara durchqueren. Nach Passieren des letzten marokkanischen Grenzpostens (Achtung: von 12 bis 15 Uhr geschlossen!) vor Einreise nach Mauretanien folgt ein ca. 4 km breiter Streifen Niemandsland. Hier ist der ausgefahrenen Piste zu folgen (Minengefahr!). Danach erreicht man den mauretanischen Grenzposten, welcher täglich besetzt ist. Hier beginnt die Teerstraße. Nach wenigen Kilometern erreicht man die Straße Nouadhibou-Nouakchott (siehe auch Sicherheitshinweise).
- Über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Die Ausreise aus Mauretanien auf dem Landweg in die Westsahara erfolgt nur am Grenzübergang nördlich Nouadhibou (siehe Einreise). Vor Versuchen, an anderem Ort das Gebiet der Westsahara zu erreichen, wird wegen der oben genannten Minengefahr und vor dem Hintergrund des ungelösten Konfliktes um das Gebiet dringend gewarnt.
Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen, zuletzt am 14. September 2008 auf eine mauretanische Militärpatrouille. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal bzw. Mali an den offiziellen Grenzübergängen im Süden bereitet zur Zeit keine Probleme. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen klären Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!
Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.
Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, klären Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden.
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können formell mit harten Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr, die länger als 2 Wochen im Land bleiben wollen, bei Einreise verlangt. Außerdem bei allen Reisenden, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, z.B. dem Nachbarland Senegal. Siehe auch http://www.who.int/en/
Empfohlen wird die Gelbfieberimpfung allen Reisenden, die besonders in die südlichen Landesteile reisen wollen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
2007 waren ca. 0,62 % der Erwachsenen HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Nouakchott in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Mauretanien 17.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien:
Stand 17.01.2013
(Unverändert gültig seit: 17.01.2013)

Letzte Änderung:
Dringende Sicherheitshinweise


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe; sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken
bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten..
Auswärtiges Amt

Gruß
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Teilreisewarnung Mauretanien 12.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien:
Stand 12.02.2014
(Unverändert gültig seit: 12.02.2014)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Insbesondere für die südlichen Landesteile ist eine Gelbfieber-Schutzimpfung grundsätzlich empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguani (Malarone), Doxycyclin ("off label use"), Mefloquin (Lariam)) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird daher allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
2009 waren ca. 0,7 % der Erwachsenen HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Masern
2010 wurden 863 Fälle von Masernerkrankungen registriert. Die Erkrankung kann durch eine Schutzimpfung verhindert werden. Im Kindesalter gehört diese Impfung in Deutschland zu den Standardimpfungen. Personen, die nach 1970 geboren sind, sollten, wenn sie nicht wissentlich an Masern erkrankt waren, bei unbekanntem Impfstatus einmalig geimpft werden.
Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Rift Valley Fever
Als einziges Land Westafrikas hat Mauretanien in den letzten Jahren Ausbrüche von Rift Valley Fever gemeldet. Die Krankheit ist endemisch im Grenzgebiet zu Mali. Es handelt sich um eine durch Moskitos übertragene Viruserkrankung, die regelmäßig seit den 80er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und ausnahmsweise auch den Menschen befällt (2012 wurden 34 Fälle bei Menschen gemeldet). 2011 wurde die Krankheit über Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. Klinische Zeichen können fehlen aber bis zu hämorrhagischem Fieber (hochfieberhafte Erkrankung mit Einblutungen in verschiedene Organe), Gelbsucht und Befall des Nervensystems reichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region. Die Erkrankung kann zu schweren Verläufen mit Befall der Leber und selten des Gehirns oder Rückenmarks führen. Sie sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Nouakchott in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
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Gruß
Birgitt
Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 20.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 20.10.2014 (Unverändert gültig seit: 20.10.2014)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Derzeit stellt die mauretanische Botschaft in Berlin keine Einreisevisa aus. Die Visumerteilung erfolgt bei der Einreise am Flughafen Nouakchott bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang Nouâdhibou (PK55). Fragen zur Visumbeantragung beantwortet die Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien, Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de
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Teilreisewarnung Mauretanien 30.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 30.10.2014 (Unverändert gültig seit: 30.10.2014)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum ist vor der Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien zu beantragen (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de ).

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.

Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreise mit dem Pkw über die Westsahara

- Über Dakhla in Richtung Nouadhibou
Reisende können nunmehr ohne militärische Begleitung die Westsahara durchqueren. Nach Passieren des letzten marokkanischen Grenzpostens (Achtung: von 12 bis 15 Uhr geschlossen!) vor Einreise nach Mauretanien folgt ein ca. 4 km breiter Streifen Niemandsland. Hier ist der ausgefahrenen Piste zu folgen (Minengefahr!). Danach erreicht man den mauretanischen Grenzposten, welcher täglich besetzt ist. Hier beginnt die Teerstraße. Nach wenigen Kilometern erreicht man die Straße Nouadhibou-Nouakchott (siehe auch Sicherheitshinweise).

- Über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Die Ausreise aus Mauretanien auf dem Landweg in die Westsahara erfolgt nur am Grenzübergang nördlich Nouadhibou (siehe Einreise). Vor Versuchen, an anderem Ort das Gebiet der Westsahara zu erreichen, wird wegen der oben genannten Minengefahr und vor dem Hintergrund des ungelösten Konfliktes um das Gebiet dringend gewarnt.

Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen, zuletzt am 14. September 2008 auf eine mauretanische Militärpatrouille. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.

Die Einreise nach und von Senegal bzw. Mali an den offiziellen Grenzübergängen im Süden bereitet zur Zeit keine Probleme. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 30.10.2014

Beitrag von Chrigu »

Sosoo, die wolen einem verkaufen, dassman das Visum vorher beantragen muss?
Gibts doch mittlerweile an der Grenze. Oder hab ich was verpasst?

Grüsse
Chrigu
>>>Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!<<<
Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 03.04.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 03.04.2015 (Unverändert gültig seit: 03.04.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird eindringlich abgeraten.
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.
Mit terroristischen Anschlägen – auch gegen Ausländer – muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach westlichen Ausländern zum Zwecke der Entführung.

Entführungsrisiken
AQMI operiert grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQMI, die sich auch gegen westliche Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Ralleys oder Musikfestivals.


Reisen über Land / Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird – neben den Aktivitäten der AQMI – auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Straßen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen).

Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität gegen westliche Ausländer am Strand von Nouakchott gegeben.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Gepflogenheiten
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.

Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).

Geld/ Kreditkarten
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen mit Geheimnummer der Kreditkarte) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über das Western-Union-Büro in Nouakchott (Tel. +222 525 33 18, Notruf +222 641 12 32, Fax +222 525 54 94, Av. Gamal Abdel Nasser, Nähe Hotel El Amane) erfolgen. In Nouakchott ist Abheben an wenigen Automaten mit Visakarte möglich.

Sprachen
Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit nur an zwei Grenzstellen bei Einreise (am Flughafen Nuakchott oder auf dem Landweg über Dakhla) erteilt werden oder vor der Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de ). Die Gebühren wurden im Februar 2015 deutlich angehoben und liegen zwischen 120,- und 200,- €.

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.
Einreise mit Tieren

Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreise mit dem Pkw über die Westsahara
- Über Dakhla in Richtung Nouadhibou
Reisende können nunmehr ohne militärische Begleitung die Westsahara durchqueren. Nach Passieren des letzten marokkanischen Grenzpostens (Achtung: von 12 bis 15 Uhr geschlossen!) vor Einreise nach Mauretanien folgt ein ca. 4 km breiter Streifen Niemandsland. Hier ist der ausgefahrenen Piste zu folgen (Minengefahr!). Danach erreicht man den mauretanischen Grenzposten, welcher täglich besetzt ist. Hier beginnt die Teerstraße. Nach wenigen Kilometern erreicht man die Straße Nouadhibou-Nouakchott (siehe auch Sicherheitshinweise).

- Über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.
Die Ausreise aus Mauretanien auf dem Landweg in die Westsahara erfolgt nur am Grenzübergang nördlich Nouadhibou (siehe Einreise). Vor Versuchen, an anderem Ort das Gebiet der Westsahara zu erreichen, wird wegen der oben genannten Minengefahr und vor dem Hintergrund des ungelösten Konfliktes um das Gebiet dringend gewarnt.

Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal bzw. Mali an den offiziellen Grenzübergängen im Süden bereitet zur Zeit keine Probleme. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Mauretanien 30.09.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 30.09.2015 (Unverändert gültig seit: 30.09.2015)

Letzte Änderung:

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Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird eindringlich abgeraten.
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.

Mit terroristischen Anschlägen – auch gegen Ausländer – muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach westlichen Ausländern zum Zwecke der Entführung.

Entführungsrisiken
AQMI operiert grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQMI, die sich auch gegen westliche Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Terrorismus
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Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird – neben den Aktivitäten der AQMI – auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten.
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Kriminalität
Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität gegen westliche Ausländer am Strand von Nouakchott gegeben.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Landesspezifische Gepflogenheiten
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.
Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).

Geld/ Kreditkarten
In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen mit Geheimnummer der Kreditkarte) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen.
Im Notfall kann ein Geldtransfer über mehrere Western-Union-Büros in Nouakchott erfolgen. In Nouakchott ist Abheben an wenigen Automaten mit Visakarte möglich.

Sprachen
Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit bei Einreise am Flughafen Nuakchott erteilt werden oder vor der Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de . Die Gebühren liegen zwischen 120,- und 200,- €.

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreise mit dem Pkw über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.

Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.
Die Einreise nach und von Senegal an den offiziellen Grenzübergängen im Süden ist derzeit möglich. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Teilreisewarnung Mauretanien 23.10.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 23.10.2015 (Unverändert gültig seit: 23.10.2015)

Letzte Änderung:

Medizinische Hinweise


Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Eine Gelbfieber-Schutzimpfung wird allen Reisenden grundsätzlich empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Meningokokken ACWY und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggfs. Cholera empfohlen.

Malaria (nahezu 100% Malaria tropica)
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil (z. B. Malarone), Doxycyclin ("off label use"), Mefloquin (Lariam)) in lokalen Apotheken unter Umständen nicht erhältlich und sollten deshalb in ausreichender Menge aus Deutschland mitgenommen werden. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Ca. 0,7 % der Erwachsenen sind HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten

Masern
2010 wurden 863 Fälle von Masernerkrankungen registriert. Die Erkrankung kann durch eine Schutzimpfung verhindert werden. Im Kindesalter gehört diese Impfung in Deutschland zu den Standardimpfungen. Personen, die nach 1970 geboren sind, sollten, wenn sie nicht wissentlich an Masern erkrankt waren, bei unbekanntem Impfstatus einmalig geimpft werden.

Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Rift Valley Fever
In den letzten Wochen hat die WHO 20 Fälle von Rift Valley Fever (davon 10 bestätigt) mit 8 Todesfällen im Gebiet zwischen Aleg und Kiffa südöstlich von Nouakchott (245 km bzw. 512 km Luftlinie) gemeldet. Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt.In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen).
Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 80er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und ausnahmsweise auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter).
Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region. Die Erkrankung kann zu schweren Verläufen mit Befall der Leber und selten des Gehirns oder Rückenmarks führen. Sie sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Nouakchott in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Mauretanien 18.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 18.02.2016 (Unverändert gültig seit: 18.02.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird eindringlich abgeraten.

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.


Mit terroristischen Anschlägen - auch gegen Ausländer - muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung.

Entführungsrisiken
Terroristische Gruppierungen, wie AQMI, operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals.

Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten.

Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Kriminalität
Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen.
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Teilreisewarnung Mauretanien 18.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 18.04.2016 (Unverändert gültig seit: 18.04.2016)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Eine Gelbfieber-Schutzimpfung wird allen Reisenden grundsätzlich empfohlen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afri¬kanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Menin¬gokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.

Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica (nahezu 100%), bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil (z.B. Malarone), Doxycyclin, Mefloquin ) auf dem deutschen Markt erhältlich und sollten in ausreichender Menge mitgenommen werden. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird daher allen Reisenden empfohlen:

· körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

HIV/AIDS
Ca. 0,7 % der Erwachsenen sind HIV- infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Andere Infektionskrankheiten

Krim-Kongo-Fieber
Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Rift Valley Fever
2015 wurden von der WHO 20 Fälle von Rift Valley Fever (davon 10 bestätigt) mit 8 Todesfällen im Gebiet zwischen Aleg und Kiffa südöstlich von Nouakchott (245 km bzw. 512 km Luftlinie) gemeldet. Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen).

Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 80er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und ausnahmsweise auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter).
Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern, besonders im Senegalfluss und in der Tarza-Region. Die Erkrankung kann zu schweren Verläufen mit Befall der Leber und selten des Gehirns oder Rückenmarks führen. Sie sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien von weniger als einhundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Nouakchott in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger

Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mauretanien kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 20.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 20.04.2016 (Unverändert gültig seit: 20.04.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. am Flughafen Nouakchott erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 120,- und 200,- €. Derzeit ist keine Visaerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich. Reisende, die bereits im Besitz eines von der Botschaft ausgestellten Visums sind, erhalten an der Grenze bei Einreise gegen nochmalige Zahlung der Visumgebühr ein neues, biometrisches Visum. Sie können sich zum Zweck der Rückerstattung der Visagebühren für das nicht anerkannte Visum nach Rückkehr an die Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien wenden (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de).

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreise mit dem Pkw über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.

Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen.

Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.

Die Einreise nach und von Senegal an den offiziellen Grenzübergängen im Süden ist derzeit möglich. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 29.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 29.04.2016 (Unverändert gültig seit: 29.04.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird eindringlich abgeraten.

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.


Mit terroristischen Anschlägen - auch gegen Ausländer - muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Dieses Entführungsrisiko besteht vor allem außerhalb der Hauptstadt Nouakchott und bei Reisen in der Nacht.

Entführungsrisiken
Terroristische Gruppierungen, wie AQMI, operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben.

Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals.

Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten.

Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Kriminalität
Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: http://www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. am Flughafen Nouakchott erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 120,- und 200,- €. Derzeit ist keine Visaerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich. Reisende, die bereits im Besitz eines von der Botschaft ausgestellten Visums sind, erhalten an der Grenze bei Einreise gegen nochmalige Zahlung der Visumgebühr ein neues, biometrisches Visum. Sie können sich zum Zweck der Rückerstattung der Visagebühren für das nicht anerkannte Visum nach Rückkehr an die Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien wenden (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de).

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreise mit dem Pkw über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.

Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen.

Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.

Die Einreise nach und von Senegal an den offiziellen Grenzübergängen im Süden ist derzeit möglich. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Mauretanien 05.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 05.07.2016 (Unverändert gültig seit: 05.07.2016)

Letzte Änderung:

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise

Vom 25. bis 26. Juli 2016 findet in Nouakchott der 27. Gipfel der Arabischen Liga statt. Im Vorfeld und während des Gipfels muss mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und Beeinträchtigungen gerechnet werden. Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird eindringlich abgeraten.

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird ausdrücklich gewarnt.


Mit terroristischen Anschlägen - auch gegen Ausländer - muss in Nouakchott und im ganzen Land gerechnet werden. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, insbesondere bei Reisen in der Nacht. Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Dieses Entführungsrisiko besteht vor allem außerhalb der Hauptstadt Nouakchott und bei Reisen in der Nacht.

Entführungsrisiken
Terroristische Gruppierungen, wie AQMI, operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben.

Terrorismus
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals.

Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten.

Einreise mit dem Pkw über Bir Moghrein
Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist nicht möglich, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.

Einreise über Algerien
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Vor Reisen in dieses Gebiet und Versuchen, über Algerien oder Nordmali ein- oder auszureisen, wird dringend gewarnt.

Die Einreise nach und von Senegal an den offiziellen Grenzübergängen im Süden ist derzeit möglich. Am Grenzübergang Rosso besteht die Möglichkeit, per Fähre überzusetzen; die letzte Fähre Richtung Senegal fährt um ca. 17.00 Uhr. Ansonsten kann die Grenze über den Damm von Diama überquert werden.

Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Straßen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sogenannte „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Néma), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man aufgrund von Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick einsehen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Im Juni 2016 hat der neue Internationale Flughafen Nouakchott-Oumtounsy den Betrieb aufgenommen. Der neue Flughafen befindet sich ca. 35 km außerhalb des Stadtzentrums.

Kriminalität
Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das Visum kann derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. am Flughafen Nouakchott-Oumtounsy erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 120,- und 200,- €. Derzeit ist keine Visaerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich. Reisende, die bereits im Besitz eines von der Botschaft ausgestellten Visums sind, erhalten an der Grenze bei Einreise gegen nochmalige Zahlung der Visumgebühr ein neues, biometrisches Visum. Sie können sich zum Zweck der Rückerstattung der Visagebühren für das nicht anerkannte Visum nach Rückkehr an die Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien wenden (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de).

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Teilreisewarnung Mauretanien 15.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Mauretanien:

Stand 15.09.2016 (Unverändert gültig seit: 15.09.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass mit Visum. Das neue biometrische Visum kann derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. am Flughafen Nouakchott-Oumtounsy erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 120,- und 200,- €. Derzeit ist keine Visaerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich. Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien (Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin, Tel. 030-206 58 83, Fax. 030-206 74 750, E-Mail: visa@mauretanien-embassy.de ).

Einreise mit Kfz
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung vorzulegen (französischsprachige Bescheinigung ausstellen lassen!) oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Es wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Einreise mit Tieren
Bei Einreise mit Haustieren sind der Impfausweis (Tollwutschutzimpfung) und eine gültige Bescheinigung über die Gesundheit des Tieres vorzulegen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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