Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 17.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 17.02.2014
(Unverändert gültig seit: 17.02.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de.
Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung, auch unter Einsatz von Tränengas, halten weiter an. Von Demonstranten spontan errichtete Straßensperren (brennende Autoreifen, Öl o. ä.) können zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.
In den letzten Monaten kam es wiederholt zur Explosion von improvisierten Sprengsätzen, bei denen v. a. Polizisten verletzt wurden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen daher, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.
Landesweit kam es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints , teilweise nur temporär in den Abendstunden.
Bereichen der Innenstadt und auch außerhalb Manamas sind Sicherheitscheckpoints eingerichtet; teilweise nur temporär in den Abendstunden.
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 11.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 11.04.2014
(Unverändert gültig seit: 11.04.2014)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Arbeitsaufnahme


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei ihrer Ankunft am Flughafen ein Einreisevisum bei Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen. Es empfiehlt sich, den Reisezweck durch entsprechende Unterlagen (Einladung Geschäftspartner, Hotelreservierung, o. ä.) belegen zu können.
Die Visagebühr beträgt 5 Bahrainische Dinar und kann auch in Euro (ca. 10,- bis 15,- Euro/ abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s.u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.
Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden.
Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur ( www.bna.bh ) verfügbar.
Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 08.07.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 08.07.2014
(Unverändert gültig seit: 08.07.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de.
Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung (z. B. Sitra, Sanabis, Jidhafs, Daih, Nuwaidrat, A'Ali, Sanad, Salmabad, Buri, Bilad Al-Qadeem, Zinj, Dar AlKulaib, Shakhurah) sowie in Ortschaften entlang des Budaiya Highway, auch unter Einsatz von Tränengas, halten insbesondere an Wochenenden weiter an. Von Demonstranten spontan errichtete Straßensperren (brennende Autoreifen, Öl o. ä.) können zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.
In den letzten Monaten kam es wiederholt zu Waffenfunden und zur Explosion von improvisierten Sprengsätzen, bei denen v. a. Polizisten verletzt wurden, so zuletzt am 14. Februar 2014 in Dair, 3. März 2014 in Al-Daih und 4. Juli 2014 in East Eker. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen daher, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints, teilweise nur temporär in den Abendstunden, kommen.
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Während der Dienstzeiten erreichen Sie die deutsche Botschaft unter der Rufnummer +973 17745277, in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537.
Die deutsche Botschaft bietet ferner die Möglichkeit zur Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste an. Die elektronische Registrierung erfolgt im passwortgeschützten Onlineverfahren unter http://service.diplo.de/registrierungav
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 15.08.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Bahrain:

Stand 15.08.2014 (Unverändert gültig seit: 15.08.2014)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei ihrer Ankunft am Flughafen ein Einreisevisum bei Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen. Es empfiehlt sich, den Reisezweck durch entsprechende Unterlagen (Einladung Geschäftspartner, Hotelreservierung, o. ä.) belegen zu können.
Die Visagebühr beträgt 5 Bahrainische Dinar und kann auch in Euro (ca. 10,- bis 15,- Euro/ abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.

Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s.u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter http://www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Journalistenvisa müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden.

Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur ( http://www.bna.bh ) verfügbar.

Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Nach Auskunft des Bahrainischen Außenministeriums werden ab sofort Reisende aus Guinea, Liberia, Sierra Leone und Nigeria aufgrund des Ebola-Ausbruchs bei der Einreise nach Bahrain auf Symptome getestet und ihnen wird ggf. die Einreise verweigert. Dies gilt derzeit auch für Reisende, die ein Visum (oder Einreisestempel rückwirkend bis 21 Tage seit 1. August 2014) der o.a. Länder in ihrem nationalen Reisepass haben.

Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 15.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 15.01.2015
(Unverändert gültig seit: 15.01.2015)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de.
Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung sowie in Ortschaften entlang des Budaiya Highway, auch unter Einsatz von Tränengas, halten insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden weiter an. Von Demonstranten spontan errichtete Straßensperren (brennende Autoreifen, Öl o. ä.) können zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.
In den letzten Monaten kam es wiederholt zu Waffenfunden und zur Explosion von improvisierten Sprengsätzen, bei denen v. a. Polizisten verletzt wurden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen daher, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints, teilweise nur temporär in den Abendstunden, kommen.
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Während der Dienstzeiten ist die deutsche Botschaft unter der Rufnummer +973 17745277 erreichbar, in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537 zu erreichen.
Die deutsche Botschaft bietet ferner die Möglichkeit zur Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste an. Die elektronische Registrierung erfolgt im passwortgeschützten Onlineverfahren unter http://service.diplo.de/registrierungav
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfood-Restaurants und Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum. Das Visum wird für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. Es empfiehlt sich, den Reisezweck durch entsprechende Unterlagen (Einladung Geschäftspartner, Hotelreservierung, o ä,) belegen zu können.
Die Visagebühr beträgt 25,- Bahrainische Dinar und kann auch in Euro (ca. 54,- bis 56,- Euro/ abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum - derzeit 29,000 Bahrainische Dinar (BHD), ca. 62,00 Euro/abhängig vom Wechselkurs - sind unter http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar. E-Visa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Seit dem 01.01.2015 gibt es zudem die Möglichkeit, Visa auch für kürzere Reisezeiten zu erhalten. Es wird empfohlen hierzu immer zeitnah die o.a. Webseite der bahrainischen Regierung zu konsultieren.
In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.
Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur (http://www.bna.bh/portal/en/media-visa) verfügbar.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.
Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.
Nach Auskunft des Bahrainischen Außenministeriums werden Reisende aus Guinea, Liberia, Sierra Leone und Nigeria aufgrund des Ebola-Ausbruchs bei der Einreise nach Bahrain auf Symptome getestet und ihnen wird ggf. die Einreise verweigert. Dies gilt derzeit auch für Reisende, die ein Visum (oder Einreisestempel rückwirkend bis 21 Tage seit 1. August 2014) der o.a. Länder in ihrem nationalen Reisepass haben.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 28.07.2015

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 28.07.2015
(Unverändert gültig seit: 28.07.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Bei einem Bombenanschlag auf einen Polizeibus in dem überwiegend von Schiiten bewohnten Stadtteil Sitra wurden am 28.07.2015 zwei Polizisten getötet und mindestens fünf verletzt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 29.09.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 29.09.2015 (Unverändert gültig seit: 29.09.2015)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. In Bahrain selbst sind bisher keine Fälle aufgetreten. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Kamele (Dromedare) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/ .
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht auch weiterhin keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn.
Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin
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· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 26.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 26.02.2016 (Unverändert gültig seit: 26.02.2016)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise (gelöscht)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung sowie in Ortschaften entlang des Budaiya Highway, auch unter Einsatz von Tränengas, halten insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden weiter an.

Eine besondere Gefahr droht in den genannten Gebieten durch Straßensperren aus Gesteinsbrocken und brennenden Reifen, die von Demonstranten kurzfristig errichtet werden. Es ist wiederholt vorgekommen, dass dadurch zum Anhalten gezwungene Fahrzeuge mit Steinen beworfen wurden. Eine erhebliche Verkehrsgefährdung geht ferner von absichtlich auf der Fahrbahn verschüttetem Öl aus.

Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
In den letzten Monaten kam es wiederholt zu Waffenfunden und zur Explosion von improvisierten Sprengsätzen, bei denen v. a. Polizisten verletzt wurden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen daher, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.

Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints, teilweise nur temporär in den Abendstunden, kommen.

Während der Dienstzeiten ist die deutsche Botschaft in Manama unter der Rufnummer +973 17745277 erreichbar, in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537 zu erreichen. Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter http://www.manama.diplo.de.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste. Die elektronische Registrierung erfolgt im passwortgeschützten Onlineverfahren unter http://elefand.diplo.de.

Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende sollten in der Öffentlichkeit grundsätzlich zurückhaltend auftreten und in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfood-Restaurants und Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Insbesondere während des Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche zu empfehlen.

Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum. Das Visum wird für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. Es empfiehlt sich, den Reisezweck durch entsprechende Unterlagen (Einladung Geschäftspartner, Hotelreservierung, o ä,) belegen zu können.
Die Visagebühr beträgt 25,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 54,- bis 56,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-$ entrichtet werden.

Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum - derzeit 30.000,- BHD, ca.72,- €/abhängig vom Wechselkurs - sind unter http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar. E-Visa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.

Seit dem 01.01.2015 gibt es zudem die Möglichkeit, Visa auch für kürzere Reisezeiten zu erhalten. Es wird empfohlen hierzu immer zeitnah die o.a. Webseite der bahrainischen Regierung zu konsultieren.

In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Journalistenvisa müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur (http://www.bna.bh/portal/en/media-visa) verfügbar.

Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.

Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.

Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Es besteht neuerdings die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht. (http://www.bahrain.bh –dort dann zu featured e-sevices-Travel Ban Services). Diese Seite wird allerdings nur in arabischer Sprache bedient.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.
Auswärtige Amt
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Bahrain:

Stand 30.06.2016 (Unverändert gültig seit: 31.05.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung haben aufgrund des bestehenden allgemeinen Demonstrationsverbots an Häufigkeit abgenommen. In den Abendstunden und vor allem an Wochenenden kann es trotzdem gelegentlich zu verbotenen Demonstrationen und gewalttätigen Protestaktionen kommen. Eine besondere Gefahr droht dann durch Straßensperren aus Gesteinsbrocken und brennenden Reifen, die von Demonstranten kurzfristig errichtet werden. Es ist wiederholt vorgekommen, dass dadurch zum Anhalten gezwungene Fahrzeuge mit Steinen beworfen wurden. Eine erhebliche Verkehrsgefährdung geht ferner von absichtlich auf der Fahrbahn verschüttetem Öl aus.

Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen, sich umsichtig zu verhalten und Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

In den letzten Jahren haben wiederholt gezielte Angriffe auf staatliche Sicherheitskräfte mit Steinen, Schusswaffen, sog. Molotow-Cocktails und improvisierten Sprengsätzen (sog. IEDs) stattgefunden, teilweise mit tödlichen Folgen. Eine unmittelbare Gefährdung der allgemeinen Bevölkerung und von Ausländern/ Touristen ist dadurch nicht gegeben. Besondere Vorsicht ist jedoch geboten vor improvisierten Sprengsätzen (selbstgebauten Bomben), die zur Störung des Straßenverkehrs an Straßenkreuzungen und anderen öffentlichen Plätzen abgelegt werden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.

Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints, teilweise nur temporär in den Abendstunden, kommen.

Während der Dienstzeiten ist die deutsche Botschaft in Manama unter der Rufnummer +973 17745277 erreichbar, in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537 zu erreichen. Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste. Die elektronische Registrierung erfolgt im passwortgeschützten Onlineverfahren unter http://elefand.diplo.de.

Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum. Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt.
Die Gebühr beträgt 5,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 13,- bis 15,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-$ entrichtet werden. Zudem bietet Bahrain ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Dieses Visum kann nur in elektronischer Form online beantragt werden und kostet derzeit 85,-BHD (ca. 200,--€).
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar.

In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).

Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Bitte beachten Sie, dass Visa für Journalisten vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden müssen. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur (http://www.bna.bh/portal/en/media-visa) verfügbar.

Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.

Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.

Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.

Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:

Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Es besteht neuerdings die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht. (www.bahrain.bh –dort dann zu featured e-sevices-Travel Ban Services). Diese Seite wird allerdings nur in arabischer Sprache bedient.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Bahrain:

Stand 01.09.2016 (Unverändert gültig seit: 01.09.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum. Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. Die Gebühr beträgt 5,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 13,- bis 15,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-$ entrichtet werden.

Seit dem 01.09.2016 gibt es ein Visum gültig für 30 Tage/gültig 3 Monate, für eine Gebühr von 25,- Bahrainischen Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 54,- bis 56,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder in US-$ entrichtet werden.
Zudem bietet Bahrain ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Dieses Visum kann nur in elektronischer Form online beantragt werden und kostet derzeit 85,-BHD (ca. 200,--€).

Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar.

In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).

Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Bitte beachten Sie, dass Visa für Journalisten vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden müssen. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur (http://www.bna.bh/portal/en/media-visa) verfügbar.

Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.

Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.

Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.

Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:

Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Es besteht neuerdings die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht. (www.bahrain.bh –dort dann zu featured e-sevices-Travel Ban Services). Diese Seite wird allerdings nur in arabischer Sprache bedient.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 05.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 05.06.2017
(Unverändert gültig seit: 05.06.2017)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 05. Juni 2017 hat Bahrain die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten wird ab 06. Juni 2017 bis auf Weiteres eingestellt. Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge ggf. umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen. Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend aktualisiert.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 02.11.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Bahrain:

Stand 02.11.2017 (Unverändert gültig seit: 02.11.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 5. Juni 2017 hat Bahrain die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt.

Im Hinblick auf die Einführung der Visumspflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar ab 10. November 2017 gibt es für deutsche Staatsangehörige keine Änderungen. Nach Auskunft des bahrainischen Außenministeriums kann ein Visum weiterhin vor der Einreise online oder bei der Einreise („visa on arrival“) beantragt werden. Dennoch wird deutschen Staatsbürgen mit Wohnsitz in Katar empfohlen, vor Reisen nach Bahrain die aktuellen Informationen unter Bahrain eVisas abzurufen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 24.11.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Bahrain:

Stand: 24.11.2017 (Unverändert gültig seit: 24.11.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Am 5. Juni 2017 hat Bahrain die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt.

Im Hinblick auf die Einführung der Visumspflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar seit 10. November 2017 müssen nach Auskunft des bahrainischen Innenministeriums jetzt auch dort ansässige deutsche Staatsangehörige ein Visum vor der Einreise online beantragen. Das „Visa on arrival“-Verfahren sei derzeit für diesen Personenkreis ausgesetzt.

Deutschen Staatsbürgen mit Wohnsitz in Katar wird empfohlen, aktuelle Informationen unter Bahrain eVisas abzurufen und vor Reiseantritt ein Visum für Bahrain zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum, mit Ausnahme von Personen mit Wohnsitz in Katar, siehe Aktuelle Hinweise. Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt.

Die Gebühr beträgt 5,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 13,- bis 15,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-$ entrichtet werden.

Seit September 2016 gibt es ein Visum gültig für 30 Tage/gültig 3 Monate, für eine Gebühr von 25,- Bahrainischen Dinar (BHD). Diese kann auch in Euro (ca. 54,- bis 56,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder in US-$ entrichtet werden.
Zudem bietet Bahrain ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80,-BHD (ca. 190,--€).

Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter Bahrain eVisas abrufbar.
Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten. Es wird empfohlen, hierzu immer zeitnah die o.a. Webseite der bahrainischen Regierung zu konsultieren.

In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde General Directorate of Nationality, Passports & Residence gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Visa für Journalisten müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde Information Affairs Authority (IAA) beantragt werden. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Bahrain News Agency verfügbar.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.

Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.

Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.

Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Es besteht neuerdings die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht: Travel Ban Services

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 22.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Bahrain:

Stand: 22.03.2018 (Unverändert gültig seit: 22.03.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Seit dem 5. Juni 2017 hat Bahrain die diplomatischen Beziehungen zu abgebrochen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit 6. Juni 2017 eingestellt.

Am 10. November 2017 hat Bahrain die Visumspflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar eingeführt. Nach Auskunft des bahrainischen Innenministeriums besteht allerdings seit Anfang Februar 2018 für in Katar ansässige EU-Staatsangehörige die Möglichkeit, bei der Ankunft am Flughafen ein Visum (“visa on arrival“) zu erhalten.
Deutschen Staatsbürgen mit Wohnsitz in Katar wird ungeachtet dessen empfohlen, aktuelle Informationen unter Bahrain eVisas abzurufen und vor Reiseantritt ein Visum für Bahrain zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 06.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain
Stand 06.01.2020
(Unverändert gültig seit: 06.01.2020)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
  • Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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