Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 15.01.2015
(Unverändert gültig seit: 15.01.2015)
Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter
www.manama.diplo.de.
Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung sowie in Ortschaften entlang des Budaiya Highway, auch unter Einsatz von Tränengas, halten insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden weiter an. Von Demonstranten spontan errichtete Straßensperren (brennende Autoreifen, Öl o. ä.) können zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs führen.
Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.
In den letzten Monaten kam es wiederholt zu Waffenfunden und zur Explosion von improvisierten Sprengsätzen, bei denen v. a. Polizisten verletzt wurden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen daher, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints, teilweise nur temporär in den Abendstunden, kommen.
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Während der Dienstzeiten ist die deutsche Botschaft unter der Rufnummer +973 17745277 erreichbar, in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft telefonisch und per SMS unter der Nummer +973 39458537 zu erreichen.
Die deutsche Botschaft bietet ferner die Möglichkeit zur Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste an. Die elektronische Registrierung erfolgt im passwortgeschützten Onlineverfahren unter
http://service.diplo.de/registrierungav
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfood-Restaurants und Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum. Das Visum wird für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt. Es empfiehlt sich, den Reisezweck durch entsprechende Unterlagen (Einladung Geschäftspartner, Hotelreservierung, o ä,) belegen zu können.
Die Visagebühr beträgt 25,- Bahrainische Dinar und kann auch in Euro (ca. 54,- bis 56,- Euro/ abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) ggf. beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum - derzeit 29,000 Bahrainische Dinar (BHD), ca. 62,00 Euro/abhängig vom Wechselkurs - sind unter
http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar. E-Visa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Seit dem 01.01.2015 gibt es zudem die Möglichkeit, Visa auch für kürzere Reisezeiten zu erhalten. Es wird empfohlen hierzu immer zeitnah die o.a. Webseite der bahrainischen Regierung zu konsultieren.
In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.
Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973 17 399707, Fax +973 17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der staatlichen bahrainischen Nachrichtenagentur (
http://www.bna.bh/portal/en/media-visa) verfügbar.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.
Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.
Nach Auskunft des Bahrainischen Außenministeriums werden Reisende aus Guinea, Liberia, Sierra Leone und Nigeria aufgrund des Ebola-Ausbruchs bei der Einreise nach Bahrain auf Symptome getestet und ihnen wird ggf. die Einreise verweigert. Dies gilt derzeit auch für Reisende, die ein Visum (oder Einreisestempel rückwirkend bis 21 Tage seit 1. August 2014) der o.a. Länder in ihrem nationalen Reisepass haben.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon +49 30 86 87 77 77
Fax +49 30 86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon +49 30 86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.
Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls
www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.