MODERATOR-NOTE: Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Bahrain seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 02.08.2007 - 22.08.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 02.08.2007 - 22.08.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 07.10.2011
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Bahrain hat sich weitestgehend normalisiert, auch wenn es in Landesteilen mit überwiegend schiitischer Bevölkerung noch regelmäßig zu Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommt. Reisenden wird deshalb empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, eventuelle Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.
In verschiedenen Bereichen der Innenstadt sind noch Sicherheitscheckpoints eingerichtet. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2011 vom 4. bis 6. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von 5 bahrainischen Dinar für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung oder auch in Euro (ca. 10,- bis 15,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa müssen vor Einreise beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden.
P.O. Box 547
info@info.gov.bh
Tel. 00973 17871888 bzw. 17871878
(Schreiben an Office of Head of Foreign Media unter Angabe des Besuchsgrundes, der Reisedaten/ geplante Aufenthaltsdauer, Personenanzahl sowie Angaben zur technischen Ausstattung.)
Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen. . Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Mitunter kam es in letzter Zeit zu Einreiseverweigerungen seitens der bahrainischen Behörden u.a. für Inhaber deutscher Reisepässe mit u.a. afghanischer und/oder iranischer Abstammung. Die Botschaft hat hierauf leider keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Transitreisende müssen ggf. damit rechnen, den Transitbereich nicht verlassen zu können (z.B. bei evtl. Weiterflug erst am Folgetag).
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.
Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Bahrain nicht statt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Gruß
Birgitt




