Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 27.01.2017
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Marokko ist ein politisch stabiles Land mit guter touristischer und sicherheitspolitischer Infrastruktur. Es gibt aber auch in Marokko Gefahrenelemente.
Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Reisende sollten sich stets sicherheitsbewusst und sehr umsichtig verhalten.
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln. Die Proteste richteten sich gegen Behördenwillkür, soziale Ungerechtigkeit und Korruption. Obwohl sie im Allgemeinen ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Bis auf weiteres wird von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, insbesondere in den Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen, eindringlich abgeraten. Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten, haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen auch gegenüber Touristen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 06.03.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.01.2017
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 08.06.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Marokko:
Stand 08.06.2017 (Unverändert gültig seit: 08.06.2017)
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Landsspezifische Sicherheitshinweise
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln, so zum Beispiel aktuell im Norden Marokkos in Al Hoceima und umliegenden Orten. Die Proteste richten sich meist gegen soziale Ungerechtigkeit, Korruption und Behördenwillkür. Obwohl sie im Allgemeinen ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen wird eindringlich abgeraten.
Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten, haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen auch gegenüber Touristen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan (2017 voraussichtlich vom 26./27. Mai bis 25. Juni) ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Es wird dringend geraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport vor Antritt der Reise nach Marokko abzuschließen. Leistungsausschlüsse aufgrund bestimmter Vorerkrankungen sind zu berücksichtigen und ggfs. anderweitig abzusichern.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 17.11.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Marokko:
Stand: 17.11.2017 (Unverändert gültig seit: 08.06.2017)
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Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln, so zum Beispiel aktuell im Norden Marokkos in Al Hoceima und umliegenden Orten. Die Proteste richten sich meist gegen soziale Ungerechtigkeit, Korruption und Behördenwillkür. Obwohl sie im Allgemeinen ohne Gewalttätigkeiten ablaufen, wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen wird eindringlich abgeraten.
Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
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Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
So ereignete sich zuletzt im April 2011 in Marrakesch eine Bombenexplosion mit terroristischem Hintergrund, die 17 Todesopfer und mehrere Verletzte – zumeist Touristen – forderte.
Kriminalität
Allgemein, aber vor allem in den Großstädten, haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen auch gegenüber Touristen. In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan (2017 voraussichtlich vom 26./27. Mai bis 25. Juni) ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Es wird dringend geraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport vor Antritt der Reise nach Marokko abzuschließen. Leistungsausschlüsse aufgrund bestimmter Vorerkrankungen sind zu berücksichtigen und ggfs. anderweitig abzusichern.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 17.11.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand: 17.11.2017
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- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere Zollvorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Demonstrationen, insbesondere in Großstädten, können sich spontan und unerwartet entwickeln. Seit Oktober 2016 kommt es insbesondere in der Region um die Hafenstadt Al Hoceima, aber auch in anderen Großstädten wie Casablanca, zu nicht genehmigten Demonstrationen, die in Einzelfällen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften führten. Die Proteste richten sich meist gegen soziale Ungerechtigkeit, Korruption und Behördenwillkür. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen wird eindringlich abgeraten.
Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Terrorismus
Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt.
Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.
Kriminalität
In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und DiebstählenAllgemein, aber vor allem in den Großstädten, haben Eigentumsdelikte zugenommen. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen gegenüber Touristen. Falls Sie überfallen werden, verhalten Sie sich möglichst ruhig und leisten keinen Widerstand, Angreifer könnten auch unter Drogeneinfluss stehen.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen!
Allein reisende Frauen sollten sich zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen. Auch wenn viele Marokkanerinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von herkömmlichen Mustern bestimmt.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur / Straßenverkehr
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan (2017 voraussichtlich vom 26./27. Mai bis 25. Juni) ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Es wird dringend geraten, eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport vor Antritt der Reise nach Marokko abzuschließen.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. oben).
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Grundsätzlich dürfen Dirham-Beträge weder ein- noch ausgeführt werden. Aktuell bestehen unterschiedliche Toleranzgrenzen für Touristen (derzeit 1.000,- Dirham) und Residenten. Es empfiehlt sich, vorab die Webseite des marokkanischen Zolls zu konsultieren.
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist verboten. Für weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren und aktuellen Devisenbestimmungen beachten Sie bitte die Webseite des marokkanischen Zolls sowie die Webseite der deutschen Botschaft Rabat .
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 17.11.2017
Hallo
Der Hinweis auf den Ramadan 2017 (!) ist als Hinweis für Reisende besonders aktuell.
Für 2018 gilt: 15. Mai-14. Juni.
Gruss
Heinrich
Der Hinweis auf den Ramadan 2017 (!) ist als Hinweis für Reisende besonders aktuell.
Für 2018 gilt: 15. Mai-14. Juni.
Gruss
Heinrich
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 04.04.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 04.04.2018
(Unverändert gültig seit: 04.04.2018)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Zuletzt kam es im März 2018 in der Stadt Jerada im Osten Marokkos zu nicht genehmigten Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen wird dringend abgeraten.
Dieser Hinweis betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Von Fahrten in und durch das völkerrechtlich umstrittene Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Terrorismus
Marokko verfügt über sehr effektiv arbeitende Sicherheitsbehörden. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. Dennoch gibt es auch in Marokko und insbesondere für ausländische Staatsangehörige eine abstrakte Gefährdung durch islamistisch motivierten Terrorismus.
Kriminalität
In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Eigentumsdelikte haben zugenommen, vor allem in Großstädten. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen gegen Touristen. Falls Sie überfallen werden, verhalten Sie sich möglichst ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Nicht selten stehen Angreifer unter Drogeneinfluss.
Reisen über Land
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 05.07.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 05.07.2018
(Unverändert gültig seit: 05.07.2018)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Anmerkungen zu Reisedokumenten)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Marokko einen gültigen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Einreise nur mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die deutsche Botschaft in Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.
Einreise mit Kfz
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique, früher CIN = Carte d´Identité Nationale) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 28.11.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 28.11.2018
(Unverändert gültig seit: 28.11.2018)
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara, in die Grenzregionen mit Algerien und Mauretanien und jenseits befestigter Straßen wird dringend abgeraten. In diesen Gebieten besteht ein erhebliches Risiko, Opfer einer Entführung zu werden.
Dies betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga. Offroad-Touren sollten jedoch grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit marokkanischen Tourführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden. Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird abgeraten. Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Algerien und Mauretanien besteht eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel aller Art. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in Rabat ist dort nicht möglich.
Demonstrationen
Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Zuletzt kam es in verschiedenen Städten Marokkos zu nicht genehmigten Demonstrationen und vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Terrorismus
Marokko verfügt über sehr effektiv arbeitende Sicherheitsbehörden. Die Staatsgewalt wird in allen Teilen des Landes effektiv und uneingeschränkt ausgeübt. Dennoch gibt es auch in Marokko und insbesondere für ausländische Staatsangehörige eine abstrakte Gefährdung durch islamistisch motivierten Terrorismus.
Kriminalität
In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Eigentumsdelikte haben zugenommen, vor allem in Großstädten. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen gegen Touristen. Falls Sie überfallen werden, verhalten Sie sich möglichst ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Nicht selten stehen Angreifer unter Drogeneinfluss.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Naturkatastrophen
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch, siehe www.who.int, wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung eingefordert, die nicht länger als 12 Monate und 4 Wochen zurückliegen darf. Für die Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. Poliomyelitis (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Aus Casablanca wurden im Jahr 2010 drei lokal erworbene Infektionen mit Malaria falciparum gemeldet. Vor dem Auftreten dieser Fälle galt Marokko laut WHO als malariafrei.
Es ergibt sich aber kein relevantes Risiko für Reisende, so dass neben der Expositionsprophylaxe von Mückenstichen keine weitere medikamentöse Prophylaxe empfohlen wird.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und
- ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Die Anzahl der HIV-positiven Menschen in Marokko ist sehr gering und in den letzten Jahren weiter abnehmend. Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen (und Cholera)
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Tuberkulose, Orientbeule (Hautleishmaniose), Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 04.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand: 04.12.2018
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch, siehe www.who.int , wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung eingefordert, die nicht länger als 12 Monate und 4 Wochen zurückliegen darf. Für die Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 28.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Marokko:
Stand: 28.12.2018
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus/Kriminalität
Von Reisen in die Grenzregionen mit Algerien und grundsätzlich jenseits befestigter Straßen wird abgeraten.
Dies betrifft nicht die beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga. Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
Im Dezember 2018 wurden zwei Touristinnen auf einer Wandertour in der Nähe des Mont Toubkal im Atlasgebirge Opfer eines Gewaltverbrechens. Die marokkanischen Behörden schließen einen terroristischen Hintergrund nicht aus.
Trekking-Touren in den Bergregionen und Offroad-Touren in den Wüstengebieten (Zagora/Merzouga) sollten grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit registrierten landeskundigen Reiseführern unternommen werden. Die Sicherheitslage für solche Touren sollte tagesaktuell auch bei den marokkanischen Polizeibehörden abgefragt werden.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.
In der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen.
Eigentumsdelikte haben zugenommen, vor allem in Großstädten. Es kommt dabei auch zum Einsatz von Hieb- und Stichwaffen gegen Touristen. Im Falle eines Überfalls sollten sich Reisende möglichst ruhig verhalten und keinen Widerstand leisten. Nicht selten stehen Angreifer unter Drogeneinfluss.
Westsahara
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten. Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in Rabat ist dort nicht möglich.
In diesem Gebiet besteht ein erhebliches Risiko, Opfer einer Entführung zu werden.
Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel aller Art.
Demonstrationen
Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Zuletzt kam es in verschiedenen Städten Marokkos zu nicht genehmigten Demonstrationen und vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Es wird dringend empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler kommen. Es wird empfohlen, das Rif-Gebirge nicht allein zu bereisen.
Von dem Kauf von Drogen wird dringend abgeraten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Naturkatastrophen
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 29.10.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 29.10.2020
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise mindestens für die Dauer des Aufenthalts in Marokko gültig sein. Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.
Die Einreise nur mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die deutsche Botschaft in Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Hinweise zum Corona-Virus in Marokko siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 15.04.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 15.04.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Eingeschränkte konsularische Betreuung)
- Gesundheit (Impfschutz)
Aktuelles
Eingeschränkte konsularische Betreuung
Marokko hat die Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen einseitig ausgesetzt. Dies betrifft auch konsularische Angelegenheiten.Gesundheit
- Rechnen Sie im Umgang mit marokkanischen Behörden damit, dass konsularische Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Rabat derzeit nur stark eingeschränkt geleistet werden kann.
Impfschutz
Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch, siehe auch Merkblatt Poliomyelitis, wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung eingefordert, die 12 Monate bis 4 Wochen vor Ausreise aus dem Land mit Poliomyelitis-Ausbruch durchgeführt wurde.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Marokko siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 04.06.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 04.06.2021
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- Aktuelles (Eingeschränkte konsularische Betreuung)
Aktuelles
Eingeschränkte konsularische Betreuung
Marokko hat die Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen einseitig ausgesetzt. Dies betrifft auch konsularische Angelegenheiten:
- Rechnen Sie im Umgang mit marokkanischen Behörden damit, dass konsularische Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Rabat derzeit nur stark eingeschränkt geleistet werden kann.
- Beachten Sie, dass Deutsche, deren marokkanische Aufenthaltstitel bzw. Visa abgelaufen sind bzw. überzogen wurden, erst ihren Aufenthalt in Marokko mit den marokkanischen Behörden regulieren müssen, um ausreisen zu können. Der deutschen Botschaft in Rabat ist es derzeit nicht möglich, Sie dabei zu unterstützen.
Hinweise zum Corona-Virus in Marokko siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 01.07.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 01.07.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Eingeschränkte konsularische Betreuung)
Aktuelles
Eingeschränkte konsularische Betreuung
Von Reisen nach Marokko wird abgeraten.
Marokko hat die Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen einseitig ausgesetzt. Dies betrifft auch konsularische Angelegenheiten. Eine konsularische Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Rabat für hilfesuchende Deutsche ist derzeit daher kaum möglich.
- Rechnen Sie im Umgang mit marokkanischen Behörden damit, dass konsularische Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Rabat derzeit nur stark eingeschränkt geleistet werden kann.
- Beachten Sie, dass Deutsche, deren marokkanische Aufenthaltstitel bzw. Visa abgelaufen sind bzw. überzogen wurden, erst ihren Aufenthalt in Marokko mit den marokkanischen Behörden regulieren müssen, um ausreisen zu können. Der deutschen Botschaft in Rabat ist es derzeit nicht möglich, Sie dabei zu unterstützen.
Hinweise zum Corona-Virus in Marokko siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 07.07.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 07.07.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Eingeschränkte konsularische Betreuung)
Aktuelles
Eingeschränkte konsularische Betreuung
Von Reisen nach Marokko wird abgeraten.
Marokko hat die Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen einseitig ausgesetzt. Dies betrifft auch konsularische Angelegenheiten. Eine konsularische Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Rabat für hilfesuchende Deutsche ist derzeit daher kaum möglich.
- Rechnen Sie im Umgang mit marokkanischen Behörden damit, dass konsularische Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Rabat derzeit nur stark eingeschränkt geleistet werden kann. Dies gilt auch im Falle von Festnahmen.
- Beachten Sie, dass Deutsche, deren marokkanische Aufenthaltstitel bzw. Visa abgelaufen sind bzw. überzogen wurden, erst ihren Aufenthalt in Marokko mit den marokkanischen Behörden regulieren müssen, um ausreisen zu können. Der deutschen Botschaft in Rabat ist es derzeit nicht möglich, Sie dabei zu unterstützen.
Hinweise zum Corona-Virus in Marokko siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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