Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 06.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 27.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Beschränkungen im Land - Ausnahmezustand aufgehoben)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Die Einreise ist unter Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann, grundsätzlich möglich. Ein Impf- oder Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, siehe aber Abschnitt Ausreise und Beschränkungen im Land.

Aktuelle Informationen bietet die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).

Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.

Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.

Für Personen mit Wohnsitz in Marokko, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.

Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.

Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.

Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.

Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand ist mit Wirkung vom 28. Februar 2023 aufgehoben.

Es besteht grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.

Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.

Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.

Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden.

Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten. Zugangsbeschränkungen können auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zugangsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.

Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.

Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert, weshalb allgemeine Kontrollen auf Landstraßen oder an Ortseingängen üblich sind.

Landesweit besteht grundsätzlich weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die COVID-Bestimmungen im Land.
  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
  • Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
  • Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
  • Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
  • Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Michael Hausmann
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.02.2023

Beitrag von Michael Hausmann »

Hallo Birgitt, wir sind vor einer Woche über Ceuta eingereist. An der Grenze hat trotz "Dienst nach Vorschrift" mit 2,5 stündiger Abfertigungsdauer niemand nach dem Fiche sanitaire gefragt.
Im Land trägt fast niemand mehr eine Maske und die unzähligen Polizeikontrollen, vor allem im Osten entlang der Grenze zu Algerien, haben uns Maskenlose immer passieren lassen.
Wie das in den Haupt-Tourigebieten im Westen aussieht, sehen wir erst später.
Birgitt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Michael Hausmann hat geschrieben:
Mo 27. Feb 2023, 18:03
Wie das in den Haupt-Tourigebieten im Westen aussieht, sehen wir erst später.
Hallo Michael,

ich vermute, es sieht ähnlich aus. Danke für dein Update und halte uns bitte auf dem Laufenden.

Viele Grüße und genießt eure Tour durch Marokko ;-)
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 24.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 24.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Marokkos.

Aktuelle Informationen bietet auch die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des Aéroports).

Nach aktuellem Stand wurden alle pandemiebedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben.

Weitere Bestimmungen siehe Einreise und Zoll.

Ausreise und Transit
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.

Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.

Beschränkungen im Land
Der pandemiebedingte Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Einige Einrichtungen und/oder Sehenswürdigkeiten sind weiterhin geschlossen.

Empfehlungen
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen und weiteren geltenden Vorschriften.
  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
  • Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
  • Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen, auch im Zusammenhang mit öffentlichen Sportveranstaltungen, können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.
  • Versuchen Sie nicht, die Landesgrenze nach Algerien zu überschreiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Grenzregion zu Algerien
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen. Diese Grenzregion, mit Ausnahme der Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga, steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.
Westsahara
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.

Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.Ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.

Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
  • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
  • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
  • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.
Kriminalität
Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen, dabei kommt es teilweise auch zum Einsatz von Waffen gegen Touristen. Angreifer können unter Drogeneinfluss stehen.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit.
  • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ sind weitverbreitet.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
  • Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Beherbergungsbetriebe können die Vorlage einer Heiratsurkunde verlangen.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.
Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.

Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinaus gehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.

Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt die ONSSA (Office National des Sécurité sanitaire des produits alimentaires).

Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.

Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium .

Einfuhr eines Fahrzeugs
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kraftfahrzeug darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 09.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 09.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen: Falschgeld)


Aktuelles
In der Nacht auf den 09.09.2023 kam es in weiten Teilen Südmarokkos zu einem schweren Erdbeben der Stärke 6,9. Das Epizentrum lag ca. 60 km südlich von Marrakesch im Atlasgebirge. Die Infrastruktur (Telefon, Internet, Flughäfen) ist außerhalb des engeren Schadensgebietes am Epizentrum wieder weitgehend in Betrieb, insbesondere in den größeren Städten Essaouira, Agadir, Marrakesch und Ouarzazate.
Ältere Gebäude in den historischen Stadtzentren (Medina) sind vereinzelt schwer beschädigt und unbewohnbar, Gebäude und Hotels neuerer Bauart hingegen weitgehend unbeschädigt geblieben.

Empfehlungen
  • Verfolgen Sie die Nachrichten in den marokkanischen Medien, vor allem, wenn Sie sich in der betroffenen Region aufhalten.
  • Halten Sie sich an die Maßnahmen und Aufforderungen der marokkanischen Behörden.
Von Reisen in die schwer betroffene Gebirgsregion um die Orte Imlil, Ouirgane und Asni wird dringend abgeraten.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.
Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.

Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinaus gehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.

Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt die ONSSA (Office National des Sécurité sanitaire des produits alimentaires).

Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.

Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 11.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 11.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Aktuelles
Von Reisen in die schwer betroffene Gebirgsregion um die Orte Imlil, Ouirgane und Asni wird dringend abgeraten

Erdbeben

In der Nacht auf den 9. September 2023 kam es in weiten Teilen Südmarokkos zu einem schweren Erdbeben der Stärke 6,9. Das Epizentrum lag ca. 60 km südlich von Marrakesch im Atlasgebirge. Die Infrastruktur (Telefon, Internet, Flughäfen) ist außerhalb des engeren Schadensgebietes am Epizentrum wieder weitgehend in Betrieb, insbesondere in den größeren Städten Essaouira, Agadir, Marrakesch und Ouarzazate.

Ältere Gebäude in den historischen Stadtzentren (Medina) sind vereinzelt schwer beschädigt und unbewohnbar; Gebäude und Hotels neuerer Bauart hingegen weitgehend unbeschädigt geblieben.
  • Verfolgen Sie die Nachrichten in den marokkanischen Medien, vor allem, wenn Sie sich in der betroffenen Region aufhalten.
  • Halten Sie sich an die Maßnahmen und Aufforderungen der marokkanischen Behörden.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Marokkos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Aktuelle Informationen bietet auch die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des Aéroports). Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 15.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 15.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Sicherheit; Grenzregion zu Algerien; Kriminalität)
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Aktuelles
Von Reisen in die schwer betroffene Gebirgsregion (Provinzen Al-Haouz, Taroudant, Chichaoua) wird dringend abgeraten.

Sicherheit
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

Grenzregion zu Algerien
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.


Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Reisen auf den Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga sind möglich.

Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.
Kriminalität
Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es teilweise auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen gegen Touristen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit.
  • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen - besonders, wenn sich jemand als ortskundiger Führer ausgibt und Ihnen seine Dienste anbietet.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis drei Jahre. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.
  • Vermeiden Sie Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 24.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 24.10.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Grenzregion zu Algerien)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen, auch im Zusammenhang mit öffentlichen Sportveranstaltungen, können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Derzeit kommt es in Marokko immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
  • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit Meinungsäußerungen zum Konflikt.
Grenzregion zu Algerien
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.


Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.

Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 31.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 31.05.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Streunende Hunde)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen, können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Mit pro–palästinensischen Demonstrationen muss weiterhin gerechnet werden. Die Demonstrationen verlaufen in aller Regel friedlich.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen, wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
  • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.
Grenzregion zu Algerien
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.


Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.

Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.
Westsahara
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.


Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.Ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.

Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
  • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
  • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
  • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.
Reiseinfos
Streunende Hunde

Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. In jüngster Zeit gab es mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen.
  • Halten Sie stets Abstand zu einzelnen und v.a. Gruppen von streunender Hunde und nähern Sie sich ihnen in keinem Fall.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.06.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 27.06.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen nach einer Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom 18. Juni 2024 zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein. Einzelfallentscheidungen sind möglich, begründen aber keinen Anspruch auf Einreise mit einem Reisedokument kürzerem Ablaufdatums. Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.

Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurücknehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 24.09.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 24.09.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles: Mpox)


Gesundheit
Aktuelles

Mpox, eine durch das Mpox-Virus verursachte Erkrankung, breitet sich seit 2022 global aus. Im September 2024 wurde erstmalig über eine Mpox-Infektion in Marokko berichtet. Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum Erreger, zur Erkrankung und zu Präventionsmaßnahmen einschließlich Impfung siehe Mpox.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu auch

BPfeilB Affenpocken | Mpox - Mehr als ein regionales Phänomen?

BPfeilB Mpox | Mögliche Einreisekontrollen bzw. Einreisebeschränkungen

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 06.11.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 06.11.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Impfschutz; Tollwut)


Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Tollwut
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.
  • Sollten Sie von einem Hund gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Tollwut-Impfstoff und Immunglobuline sind im Land verfügbar.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 11.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 11.07.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen, Deutsch-marokkanische Doppelstaater)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: ja
  • Vorläufiger Reisepass: ja
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Kinderreisepass: ja
Anmerkungen
Die Einreise nach Marokko ist nicht mit Personalausweis möglich (auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen). Reisende, die sich nur mit Personalausweis ausweisen können, werden von den Grenzbeamten zurückgewiesen und müssen den nächstmöglichen Rückflug antreten. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Ausreise aus Marokko mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, eine Kopie oder ein Foto des Reisepasses, mit dem die Einreise nach Marokko erfolgt, mit sich zu führen. Eltern sollten vorsorglich auch die Geburtsurkunden/beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ihrer Kinder mitnehmen, um ggf. die Elterneigenschaft nachzuweisen.

Deutsch-marokkanische Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in der Regel auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Die marokkanischen Grenzbehörden verweigern deutsch-marokkanischen Doppelstaatern die Ausreise, wenn kein gültiger deutscher Reisepass oder Passersatz mitgeführt wird.
  • Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise die Gültigkeit Ihres deutschen Reisepasses und beantragen Sie frühzeitig einen neuen Reisepass (ggf. im Expressverfahren) an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Sollte der deutsche Pass vor der Ausreise abgelaufen oder abhanden gekommen sein, kann die Deutsche Botschaft Rabat einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In der Hauptreisezeit muss mit mehrwöchigen Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Hinweis: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit - für die marokkanischen Behörden handelt es sich bei diesen Personen weiterhin um marokkanische Staatsangehörige.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 03.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 03.10.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Marokko ist weitgehend stabil und ruhig. Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten zu friedlichen Protesten einer lose organisierten Jugendbewegung, die vereinzelt zu Gewalt und Sachbeschädigungen geführt haben. Die Demonstrationen sind schwerpunktmäßig in Rabat, Casablanca, Agadir und Umgebung, Oujda, Tanger, Beni Mellal, Taza, Temara und Lqliaa aufgetreten. Weitere Demonstrationen sind nicht auszuschließen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und Social Media und verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder in Ihrem Hotel über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und schränken Sie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit ein.
  • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.
Grenzregion zu Algerien
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.


Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.

Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.
Westsahara
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.


Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.Ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.

Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
  • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
  • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
  • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.
Auswärtiges Amt


Siehe auch

BPfeilB Marokko | Die „GenZ 212“ protestiert

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 12.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand: 12.12.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Africa-Cup CAN)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.

Marokko ist Gastgeberland des diesjährigen Africa-Cups (CAN) vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026. Trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen sollten Reisende bei diesem Sportgroßereignis umsichtig sein und nach Möglichkeit größere Menschenansammlungen außerhalb der Stadien meiden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und den sozialen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung.
  • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.
Auswärtiges Amt

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