Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 30.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 06.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 06.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Festnahmen und Einreiseverweigerungen)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente/Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Aktuelles
Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäraktionen in Syrien weiterhin versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der frühere internationale Flughafen Istanbul Atatürk sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ende 2015 bis Anfang 2017 Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.

Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.
  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, bei Fahren mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.
  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außer Orts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand von Fahrzeugen. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis. Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:
  • am griechisch-türkischen Grenzübergang
  • an den Seehäfen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
  • an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara.
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Türkei siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 29.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 29.09.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.
  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf allein reisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei– und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Türkei siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 13.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 13.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Anschlag in Istanbul)


Aktuelles
Anschlag in Istanbul

Am Nachmittag des 13. November 2022 kam es in der Einkaufsstraße Istiklal im Istanbuler Stadtteil Taksim zu einer schweren Explosion. Ein Anschlag kann nicht ausgeschlossen werden. Es gibt Tote und Verletzte. Rettungskräfte und Polizei sind vor Ort.
  • Wenn Sie sich in Istanbul aufhalten, bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause.
  • Meiden Sie in jedem Fall das betroffene Gebiet.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Türkei siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 08.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 08.12.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall Anschlag Istanbul; Festnahmen und Einreiseverweigerungen)
- Sicherheit (Terrorismus)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Aktuelles
Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Nach einem neuen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Sicherheit
Terrorismus

In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Zuletzt wurde am 13. November 2022 auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istikla ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren.
Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäraktionen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.
Neben dem internationalen Flughafen Istanbul Atatürk waren wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara seit Ende 2015 Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, bei Fahren mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.

Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.
  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außer Orts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand von Fahrzeugen. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 01.02.2023

Beitrag von °Daniel »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 01.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Terrorismus)


Aktuelles
Terrorismus

Nach den jüngsten Vorfällen in mehreren europäischen Hauptstädten mit öffentlicher Verbrennung oder Zerstörung des Korans ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden das Risiko für terroristische Anschläge in Istanbul gestiegen. Besondere Vorsicht ist im Innenstadtbereich (Beyoǧlu, hier vor allem die Gegend um den Taksim-Platz und im Bereich der Istiklal-Straße) sowie im Viertel Levent und dabei insbesondere in der Nähe von ausländischen Konsulaten sowie Kirchen und Synagogen geboten.
  • Seien Sie insbesondere an den genannten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage - auch über die Twitter-Kanäle der Deutschen Botschaft Ankara und des Deutschen Generalkonsulats Istanbul - laufend informiert.
  • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Auswärtiges Amt

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°Daniel
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 06.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 06.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)


Aktuelles
Erdbeben

Am 6. Februar 2023 haben sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben ereignet. Es besteht jederzeit die Gefahr für weitere Nachbeben. Besonders betroffen sind nach jetzigem Stand die Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye. Es gibt zahlreiche Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Straßen und Flughäfen in der Region können aufgrund von Schäden nur eingeschränkt nutzbar oder gesperrt sein.
  • Bitte verhalten Sie sich vor Ort umsichtig und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage - auch über die Twitter-Kanäle der Deutschen Botschaft Ankara und des Deutschen Generalkonsulats Istanbul - laufend informiert.
  • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
  • Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 09.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 09.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)


Aktuelles
Erdbeben

Am 6. Februar 2023 haben sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben ereignet. Es besteht jederzeit die Gefahr für weitere Nachbeben. Besonders betroffen sind nach jetzigem Stand die Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis, Osmaniye. Für diese Provinzen wurde der Ausnahmezustand verhängt; Reisen in diese Provinzen sind grundsätzlich beschränkt. Es gibt tausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Straßen und Flughäfen in der Region können aufgrund von Schäden oder Regierungsmaßnahmen nur eingeschränkt nutzbar oder gesperrt sein.
  • Bitte verhalten Sie sich vor Ort umsichtig und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage - auch über die Twitter-Kanäle der Deutschen Botschaft Ankara und des Deutschen Generalkonsulats Istanbul - laufend informiert.
  • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
  • Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 16.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 16.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)


Aktuelles
Erdbeben

Am 6. Februar 2023 haben sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben ereignet. Es besteht jederzeit die Gefahr für weitere Nachbeben. Besonders betroffen sind die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Für diese Provinzen wurde der Ausnahmezustand verhängt; Reisen in diese Provinzen sind grundsätzlich beschränkt. Es gibt tausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Straßen in der Region können aufgrund von Schäden oder Regierungsmaßnahmen nur eingeschränkt nutzbar oder gesperrt sein.
  • Bitte verhalten Sie sich vor Ort umsichtig und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage - auch über die Twitter-Kanäle der Deutschen Botschaft Ankara und des Deutschen Generalkonsulats Istanbul - laufend informiert.
  • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
  • Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.
  • Antworten auf häufige Fragen zu den Erdbeben vom 6. Februar 2023 in der Türkei und Syrien finden Sie in den FAQ.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 23.06.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 23.06.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Terrorismus)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)
- Gesundheit (Aktuelles: Botulismus)


Aktuelles
COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen.

Empfehlungen
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Dabei waren auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Zuletzt wurde am 13. November 2022 auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren.
Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Gesundheit
Aktuelles: Botulismus

Seit März 2023 werden in der Türkei vermehrt Fälle (auch von deutschen Reisenden) von Botulismus nach Operationen zum Gewichtsverlust mit Botulinumtoxin gemeldet. Botulismus wird durch das Nerventoxin Botulinumtoxin ausgelöst, und kann bereits in geringen Mengen zu schweren Krankheitsverläufen mit Lähmungserscheinungen der Atmung und Muskulatur führen. Die türkischen Behörden untersuchen die Fälle. Aktuell ist unklar, ob die Fälle auf eine unsachgemäße Behandlung oder Arzneimittelverunreinigung zurückzuführen sind.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Anwendung mit Botulinumtoxin im Ausland fachmedizinisch beraten.
  • Bei Symptomen nach Anwendung wie Übelkeit, Erbrechen oder auch Doppelbilder bzw. Verschwommensehen, stellen sich umgehend ärztlich vor.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 11.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 11.07.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Medizinische Versorgung)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei sowie der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen Vertretung und beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Medizinische Versorgung

Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass ein vorhandener gültiger Auslandskrankenschein T/A 11 in der Praxis häufig nicht akzeptiert wird. Daher sollte die Akzeptanz vor der Behandlung geklärt werden. Die Entscheidung über den Leistungsumfang liegt bei den Leistungserbringern vor Ort, das heißt Ärzten und Krankenhäusern. Oft wird eine finanzielle Vorleistung von den Versicherten verlangt. In Privatkliniken ist es üblich, vor Beginn der Behandlung eine gültige Kreditkarte oder Bargeld zu verlangen. Die Preise für Behandlungen in Privatkliniken können deutlich höher sein als die Preise für vergleichbare Leistungen in Deutschland. Daher sollten die Kosten, sowie Art und Umfang der Behandlung soweit möglich im Voraus abgesprochen werden.

Es gibt Fälle, in denen Krankenhäuser die Notlage von Patienten ausnutzen und Druck auf Kunden ausüben. Zudem haben viele Hotels in Urlaubsorten Vereinbarungen mit bestimmten Kliniken. Daher kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, Preise zu vergleichen.

Es ist sehr wichtig, sich vor einer Auslandsbehandlung gründlich zu informieren und ggf. den Versicherer oder andere vertrauenswürdige Quellen zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der ästhetischen Chirurgie, da hier teilweise unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards gelten. Regressansprüche sind im Ausland oft nur schwer durchsetzbar. Krankenkassen übernehmen häufig keine Kosten für eventuell notwendige Korrekturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke .
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
  • Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
  • Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 18.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 18.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu ggf. spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
  • Bleiben Sie wachsam und seien Sie besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien.
Sicherheit
Terrorismus

In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Im November 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. Am 1. Oktober 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten.

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 10.01.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 10.01.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen; Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja
Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer, dass das entsprechende Zielland u. U. eine andere Mindestrestgültigkeit (z. B. sechs Monate) des Reisedokuments verlangen kann.

Anmerkungen bei Einreise in die Türkei
Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich.

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer
Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes (und Ihrer Mitreisenden) verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten für das Zielland aufwiesen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 27.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 27.02.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Im November 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. Am 1. Oktober 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten. Am 28. Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde.

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 28.05.2024

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Stand 28.05.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Einfuhr eines Fahrzeugs)


Sicherheit
Kriminalität

Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen, sind Ziel sexueller Übergriffe geworden.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.
  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Einreise und Zoll
Einfuhr eines Fahrzeugs

Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.

Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.

Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 07.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 07.08.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Doppelstaater)


Einreise und Zoll
Doppelstaater

Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem deutschen Pass möglich, die Ausreise sollte dann mit diesem Pass erfolgen. Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei vorrangig als türkische Staatsangehörige behandelt und unterliegen uneingeschränkt den türkischen Gesetzen.
Auswärtiges Amt

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