Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei
Stand 06.09.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Festnahmen und Einreiseverweigerungen)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente/Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)
Aktuelles
Festnahmen und Einreiseverweigerungen
Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.
Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.
Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak.
Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.Sicherheit
- Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
- Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
- Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
- Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
- Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäraktionen in Syrien weiterhin versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der frühere internationale Flughafen Istanbul Atatürk sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ende 2015 bis Anfang 2017 Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.Innenpolitische Lage
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
- Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
- Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.
Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können.Kriminalität
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.Reiseinfos
- Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Infrastruktur/Verkehr
Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.
Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, bei Fahren mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.
Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.Einreise und Zoll
- Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
- Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außer Orts.
- Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen.
- Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand von Fahrzeugen. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
- Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
- Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
- Kinderreisepass: Ja
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis. Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.
- am griechisch-türkischen Grenzübergang
- an den Seehäfen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
- an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
- Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Hinweise zum Corona-Virus in der Türkei siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




