Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Nach Melbourne ist jetzt auch die australische Millionenmetropole Sydney zu einem Corona-Hotspot erklärt worden. Der nördliche Nachbar-Bundesstaat Queensland habe Beschränkungen für Besucher aus der Stadt und seinen Vororten eingeführt, sagte die Premierministerin des Bundesstaats, Annastacia Palaszczuk. Bürger aus Sydney dürfen die Grenze nach Queensland nicht mehr überqueren. Heimkehrende Bewohner aus Queensland müssen zwei Wochen in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de

Hongkong - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong weiterhin gewarnt.
Seit 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Diese Regelung gilt bis mindestens 31. Dezember 2020. Seit 22. April 2020 müssen sich Reisende bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf COVID-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Seit 15. Juni 2020 wird der Transitbereich am internationalen Flughafen in Hongkong weiter schrittweise geöffnet. Transit ist nur möglich, wenn der Reisende bereits im Besitz einer Boardingkarte für den Anschlussflug ist und das Gepäck ebenfalls bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Seit 6. April 2020 ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist. Quelle: AA

In Hongkong müssen seit heute außerhalb der Wohnungen Gesichtsmasken getragen werden, Restaurants dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Teilnehmern sind verboten. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Hongkong-Dollar (rund 549 Euro). Quelle: tagesschau.de

Kosovo - Ergänzung:
Die kosovarische Regierung hat die meisten vorangegangenen Corona-Beschränkungen wegen eines starken Anstiegs von Neuinfektionen wieder eingeführt. Öffentliche Versammlungen auf Plätzen oder in Parks, etwa Gottesdienste oder Familienzeremonien mit mehr als fünf Personen, seien verboten, hieß es am Dienstag. Lokale, Cafés und Nachtclubs dürften zwischen 22.30 und 5.00 Uhr nicht öffnen. In allen geschlossenen Räumen oder Gebäuden werde das Tragen einer Maske angeraten. Bürger benachbarter Westbalkanstaaten mit steigenden Corona-Fällen müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen können. Quelle: tagesschau.de

Papua-Neuguinea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea weiterhin gewarnt.
In Papua-Neuguinea gilt aufgrund von COVID-19 der öffentliche Notstand. Einreisen sind nur mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses und unter Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne möglich. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt. Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist geschlossen.
Der internationale und nationale Flugverkehr sind stark eingeschränkt. Die nationale Fluggesellschaft Air Niugini betreibt eingeschränkte Dienste nach Brisbane und Cairns. Ausreisende Passagiere müssen sich Gesundheitstests unterziehen und eine Erklärung über die Notwendigkeit ihrer Reise mit sich führen.
Mit den Notstandsverordnungen gehen u.a. auch erhebliche Reisebeschränkungen im Land einher. Es bestehen eine nächtliche Ausgangssperre und weitere Lockdown-Maßnahmen in Port Moresby. Es gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
•Beachten Sie aktuelle Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
•Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen papua-neuguineischen Auslandsvertretung über die aktuellen Einreisebestimmungen.

Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem in den Wojewodschaften Lodz, Masowien und Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Luxemburg, Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Türkei, die Ukraine, Uruguay und Weißrussland sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 11. August 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Versammlungen, Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind mit der Einschränkung, dass nur jeder 2. Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. Die meisten Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.
Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 1,5-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Spanien - Änderung Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen jedoch stark gesunken. Allerdings gibt es derzeit neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Ausnahme von der generellen Maskenpflicht außerhalb geschlossener Räume gilt nur auf den Kanarischen Inseln, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Weitere Ausnahmen gelten für Aufenthalte am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 25. Juli 2020 gilt für ganz Katalonien, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. In vielen Gemeinden Kataloniens muss die Gastronomie den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Monegros, Bajo Cinca sowie Bajo Aragón-Caspe ab 24. Juli 2020 Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen nur bis 1.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft ,
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei Aufenthalt in Aragón, Katalonien oder Navarra meiden Sie unnötige Bewegungen und lassen Sie sich vor Rückkehr möglichst auf COVID-19 testen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Vietnam - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vietnam weiterhin gewarnt.
Es gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen Staaten (also auch aus Deutschland), und Großbritannien kommen bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
Bei Einreise müssen sich alle Reisenden einer gesundheitlichen Untersuchung (Temperaturmessung, COVID-19-Test) unterziehen. Reisende, die noch eine Einreisegenehmigung haben (z.B. Experten, qualifizierte Fachkräfte, leitende Angestellte u.a.) müssen bei Einreise ein ärztliches Attest vom Abflugland vorlegen, dass sie nicht mit COVID-19 infiziert sind. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor.
Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam ist vorübergehend eingestellt.
Alle Einreisenden müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Der Ort der Quarantäne wird von den vietnamesischen Behörden bestimmt. Heimquarantäne ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Küstenstadt Da Nang ist wegen neuer COVID-19-Infektionen seit 28. Juli 2020 für zunächst 15 Tage abgeriegelt. Alle öffentlichen Verkehrsverbindungen von und nach Da Nang wurden eingestellt. Ein- und Ausreise in die Provinz sind nur in Ausnahmefällen möglich. Landesweit haben verschiedene Provinzen, darunter die Großstädte Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt, für im Juli 2020 aus Da Nang Rückreisende häusliche Isolation und Meldepflicht bei der örtlichen Gesundheitsbehörde angeordnet. In der Nachbarprovinz Quang Nam ist seit 29. Juli 2020 bis zunächst 13. August 2020 die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Bitte beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden. Quelle: AA

In Hanoi werden ab Mitternacht Bars und Pubs geschlossen, große Versammlungen sind ab sofort untersagt. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Derzeit gilt eine Einreisesperre für Touristen Es können nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg. Nach Einreise gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne. Der Nachweis einer Versicherung oder eines COVID-Tests ist für den o.a. Personenkreis nicht erforderlich.
Zum 1. August 2020 wird die Einreise für Touristen auf dem Luftweg aus der EU, Großbritannien und Kanada grundsätzlich wieder möglich sein. Dabei ist ein negativer COVID-Test, für den die Probeentnahme max. 48 h vor Abreise durchgeführt wurde, vorzulegen (Schnelltest wird nicht anerkannt), ein Gesundheitsformular online vorab auszufüllen (Beachten Sie, dass im Feld „Second Last Name“ (zweiter Nachname) zwingend etwas eingetragen werden muss, da das Formular ansonsten nicht gespeichert werden kann) sowie eine verpflichtende Krankenversicherung, die auch im Falle einer COVID-Erkrankung greift, nachzuweisen. Derzeit wird nur die vor Ort beim INS (Instituto Nacional de Seguros) zu erwerbende Versicherung anerkannt. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020.
•Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Dänemark - Ergänzung:
Dänemark öffnet seine Grenzen für den Reiseverkehr von und nach Schweden. Bisher wurde den Dänen von Reisen ins Nachbarland abgeraten und von dort durfte niemand einreisen. Voraussetzung für eine Einreise nach Dänemark ist allerdings die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen im Land. Quelle: tagesschau.de

El Salvador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador weiterhin gewarnt.
El Salvador hat am 11. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und in El Salvador akkreditierte Diplomaten, die sich allerdings einer mindestens 15-tägigen Quarantäne unterziehen müssen.
Der internationale Flughafen SAL ist seit 18. März 2020 für kommerziellen Personentransport geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Repatriierungsflüge Frachtsendungen und humanitäre Transporte. Sämtliche Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen: Lieferungen von Nahrungsmitteln und anderen essentiellen Gütern, Ausreise und Einreisen mit dem Zweck der Repatriierung.
Seit dem 21. März 2020 sind die Fortbewegungsmöglichkeiten aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung stark eingeschränkt. Die Regierung hat einen Plan zur stufenweisen Öffnung des Landes vorgestellt, der unter dem Vorbehalt kontrollierbarer Infektionszahlen steht. Die Öffnung des internationalen Flughafens SAL für den kommerziellen Personentransport ist demnach für Ende September 2020 vorgesehen, in Abhängigkeit von der weiteren Lageentwicklung.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Frankreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen und hat sein Staatsgebiet entsprechend des Infektionsgeschehens in Warnstufen eingeteilt. In Warnstufe „orange“ befinden sich derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. U.a. wenn örtliche Infektionsherde auftauchen, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy), La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Landesweit besteht seit dem 20. Juli 2020 für alle Personen ab 11 Jahren eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ( z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
In öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Außerdem gelten vielfach, insbesondere auch in gastronomischen Einrichtungen und Museen Abstands- und Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Von Reisen in die französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen noch bestehen, wird dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 72 h ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests 7 Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen Covid-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen auf der Internetseite der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der bei Einreise vorzuzeigende QR-Code soll in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt werden. Der zugewiesene QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite travel.gov.gr hinzuweisen. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird vom Bürgerschutzministerium mit 24 Stunden angegeben, auf der Seite travel.gov.gr wird darüber informiert, dass während dieser Zeit „social distancing“, also Einschränkung der sozialen Kontakte, einzuhalten ist. Gemäß des „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Nach bislang vorliegenden Erfahrungswerten liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ (PLF) können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 31. Juli 2020 nicht anlaufen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular („Passenger Locator Form“) sowie eine Bescheinigung (nicht älter als 72 Std.) über einen negativen PCR-COVID-19-Test eines anerkannten Testlabors des Herkunfts- oder Transitlands mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend ist für den Personenverkehr weiterhin nicht gestattet. Ab wann eine Einreise wieder möglich ist, ist noch nicht bekannt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Frisörsalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet. Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece).
Hygieneregeln
Seit dem 29. Juli 2020 gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Frisörsalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gelten zudem Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
•Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
•Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
•Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
•Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
•Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.

Haiti - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti weiterhin gewarnt.
Flugverbindungen sind nur sehr wenige vorhanden.
Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein Nachweis über einen maximal 72 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben ist.
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht; in der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens eine Ausgangssperre.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.

Island - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln: Maskenpflicht:
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 derzeit wieder mehr betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist seit dem 16. Juli 2020 ohne COVID-19-Test und ohne Quarantäne möglich, wenn sich der Reisende 14 Tage vor Abreise nach Island nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Reisende aus Hochrisikogebieten können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.
Isländische Staatsangehörige und Einwohner Islands anderer Staatsangehörigkeiten, die sich bei Einreise aus Hochrisikogebieten für die Durchführung eines COVID-19-Tests entschieden haben, müssen seit dem 13. Juli 2020 direkt nach der Einreise besondere Vorsichts- und Verhaltensregeln beachten. Aktuelle Informationen bietet die isländische Gesundheitsbehörde. Nach fünf Tagen muss ein zweiter Test (kostenfrei) durchgeführt werden. Ab dem 31. Juli 2020 gelten diese Maßnahmen ebenfalls für Touristen, Besuchsreisende und sonstige Reisende ohne Wohnsitz in Island, wenn sie aus Hochrisikogebieten einreisen und sich zehn Tage oder länger in Island aufhalten werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit auf 100 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Ab dem 31. Juli 2020 gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Website des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Website der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der auch deutschsprachigen Website des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs ) sowie auf der Website der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.

Kuwait - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait weiterhin gewarnt.
Derzeit können nur Ausländer einreisen, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Kuwait besitzen. Einreisende müssen bei Ankunft einen bei einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland durchgeführten, negativen PCR-Test vorlegen und eine Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie nach Einreise eine häusliche bzw. institutionelle 14-tägige Quarantäne einhalten werden. Des Weiteren ist vor Abflug nach Kuwait eine App namens „Shlonik“ auf das Smartphone herunterzuladen. Am Flughafen in Kuwait erhalten alle Passagiere ein Armband, mit dem der Aufenthalt während der Quarantäne nachvollzogen werden kann. Zufällig ausgesuchte 10% der ankommenden Passagiere müssen zusätzlich einen PCR Test am Flughafen machen.
Ebenfalls strenge Regeln gelten für ausreisende Passagiere am Flughafen in Kuwait, der ab 1. August mit einer Kapazität von 30% den Flugbetrieb wieder aufnimmt. Passagiere müssen u.a. vier Stunden vor dem Abflug eintreffen, Masken und Handschuhe tragen und sich mit einer App registrieren, die dann einen Barcode generiert, mit dem der Zugang zum Flughafen (nur für Passagiere) gewährt wird.
Im Land gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 03.00 Uhr.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie die bestehenden Präventionsauflagen.

Libyen - Ergänzung:
Die international anerkannte libysche Regierung in Tripolis verhängt den vollständigen Lockdown der von ihr kontrollierten Gebiete. Quelle: Aljazeera

Mongolei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei weiterhin gewarnt.
In der Mongolei sind sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen zunächst bis zum 31. August 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt. Dem schließt sich eine 14-tägige häusliche Quarantäne an.
•Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
•Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Norwegen - Ergänzung:
Norwegen hat eine 10-tägige Quarantäne für Personen, die ab dem 1. August aus Belgien anreisen, angeordnet. Vergangene Woche wurden bereits erneute Reisebeschränkungen für Reisende aus Spanien eingeführt. Quelle: Aljazeera

Ruanda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda weiterhin gewarnt.
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen, der Güterverkehr ist davon ausgenommen.
Ab 1. August 2020 ist eine Einreise über den Flughafen Kigali auch für Touristen wieder möglich. Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Innerhalb von 72 Stunden vor Einreise müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel , wo ein zweiter COVID-19-Test erfolgt. Reisende dürfen das Hotel bis zur Vorlage des Testergebnisses nicht verlassen. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg können Reisende einen COVID-19-Test bei ruandischen Stellen vorbuchen.
Die Kosten von 50 US-Dollar oder 47.200 FRW trägt der Reisende.
Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Reisen in den Distrikt Rusizi sind nicht erlaubt. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.
• Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden und informieren Sie sich über lokale Medien.

Schweiz - Ergänzung:
Die Schweizer Bundesbehörden empfehlen allen Kantonen die Einführung einer Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Räumen. Die Situation sei ernst und es sei notwendig "einen Gang höher zu schalten". Bisher gibt es in der Schweiz eine landesweite Maskenpflicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Quelle: tagesschau.de

Slowakei - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Pressburg/Bratislava. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Bei Aufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei sind gesonderte Maßnahmen erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind wieder problemlos möglich.
Besonderheiten gelten für Transitreisen durch die Slowakei in/aus Richtung Ukraine. An den wenigen geöffneten Grenzübergängen finden Grenzkontrollen statt. EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige können die Reise in ihr EU-Heimatland ohne vorherige Anmeldung durchführen, wenn sie die Slowakei innerhalb von acht Stunden wieder verlassen.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
•Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg.
•Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Webseite zu Covid-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Zypern - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein COVID-19-Test bei Einreise nachzuweisen. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich. Da die Einreise zwingend über die Türkei stattfindet, müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht weniger als 72 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden alt sein darf. Nach Einreise wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt, der kostenfrei ist. Sämtliche Reisende müssen anschließend in ihren Hotelzimmern/ihren Unterkünften in Quarantäne untergebracht bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch alle anderen Reisenden des Fluges in Quarantäne verbleiben müssen. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests, die Kosten für die Quarantäne muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
•Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
•Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land: Ausgangssperre in der Provinz Antwerpen; Hygieneregeln: Maskenpflicht:
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt seit Ende Juli 2020 erneut an, insbesondere im Raum Antwerpen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden .
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Website des belgischen Außenministeriums.
Ab dem 1. August 2020 müssen alle Einreisenden nach Belgien ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geplante Erleichterungen wurden ausgesetzt.
In der Provinz Antwerpen gilt seit dem 29. Juli 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 23:30 bis 6 Uhr, eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr sowie eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Provinzregierung von Antwerpen rät derzeit von Reisen nach Antwerpen ab.
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind ab dem 29. Juli 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater- und Konferenzsälen sowie auf Märkten, Jahrmärkten, in Einkaufsstraßen, öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Cafés. In Antwerpen gilt diese auch im Freien. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien .

Botswana - Ergänzung:
Botswana hat über den Großraum Gaborone einen zweiwöchigen Lockdown verhängt. Die Hauptstadt und die umliegenden Gebiete dürfen nur verlassen werden für den Kauf lebenwichtiger Lebensmittel sowie für den Weg zur Arbeit in systemrelevanten Berufen. Alle Versammlungen sind verboten. Hotels, Restaurants, Fitnessstudios und Schulen wurden geschlossen. Quelle: Aljazeera

Brasilien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien weiterhin gewarnt.
Seit dem 29. Juli 2020 ist die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg grundsätzlich wieder gestattet. Ausländische Reisende, die für einen Kurzaufenthalt von bis zu neunzig Tagen in das Land einreisen, müssen der Fluglinie vor Antritt der Reise einen Nachweis über den Abschluss einer in Brasilien für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gültigen Krankenversicherung vorlegen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind grundsätzlich weiterhin untersagt; Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Der zivile Inlandsflugverkehr besteht in eingeschränkter Form fort. So fliegen die brasilianischen Fluglinien weiterhin regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an. Zwischen Brasilien und Europa bestehen weiterhin kommerzielle Flugverbindungen.
In Brasilien ist die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19-Erkrankten und der Todesfälle weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
•Nehmen Sie vor einem evtl. Reiseantritt nach Brasilien auf jeden Fall mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie in Fällen einer beabsichtigten Einreise auf dem Luftweg mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.

Frankreich - Ergänzung:
Die Präfekturen können nun selbst entscheiden, wie weit sie die Maskenpflicht ausweiten wollen. Derzeit gilt landesweit unter anderem in Geschäften, Restaurants oder Behördengebäuden eine Maskenpflicht, ebenso wie im öffentlichen Nahverkehr. Nun können Präfekturen nach eigenem Ermessen auch das Tragen der Maske im Freien anordnen. Die Stadt Lille kündigte umgehend an, dass die Maske auch in Fußgängerzonen, auf Parkplätzen vor Einkaufszentren oder in Parks Pflicht werden soll. Einige Städte, unter anderem in der Bretagne, hatten zuvor bereits eigenmächtig angeordnet, dass Masken auch teilweise im Freien getragen werden müssen. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
Gestern hatte die britische Regierung für mehrere Gebiete im Norden Englands wieder schärfere Corona-Auflagen angeordnet, darunter der Ballungsraum um die Metropole Manchester und Teile von West Yorkshire und East Lancashire. Rund vier Millionen Einwohner sollen ihre Kontakte möglichst wieder auf Angehörige des eigenen Haushaltes beschränken. Aus diesem Grund hat die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon nun die Bürger ihres Landes davor gewarnt, in diese Regionen zu reisen. Eventuelle Reisepläne sollten abgesagt werden.
Des Weiteren wurden für Großbritannien weitere Lockerungen der Corona-Auflagen, die eigentlich morgen in Kraft treten sollten, um mindestens zwei Wochen verschoben. So sollten ab dem 1. August kleinere Hochzeitsempfänge erlaubt sein, außerdem sollten unter anderem Casinos wieder öffnen dürfen. Statt Lockerungen sollen einige Sicherheitsmaßnahmen noch ausgeweitet werden: So müssen Briten nun auch im Kino eine Maske tragen. Quelle: tagesschau.de

Indonesien - Ergänzung:
Die indonesische Urlaubsinsel Bali darf wieder Touristen empfangen - allerdings unter strengen Sicherheitsmaßnahmen in Hotels, Restaurants und am Strand. Vorerst dürfen aber nur Gäste aus dem eigenen Land die Insel besuchen. Touristen aus dem Ausland können voraussichtlich ab dem 11. September einreisen. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Ab morgen gilt für den Iran ein Einreiseverbot für ausländische Touristen. Nur noch Geschäftsleute aus dem Ausland dürften ein Visum beantragen, berichtete die Nachrichtenagentur Isna unter Berufung auf die Ausländerbehörde. Aber auch sie müssten bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können. Das dürfe nicht älter als 96 Stunden und müsse von einem anerkannten Institut ausgestellt worden sein. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise seit Anfang Juni 2020 ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet. Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägiger Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Die Fernbusse von Flixbus fahren seit dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können seit dem 15. Juni 2020 unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Mit der am 14. Juli 2020 für die Lombardei in Kraft getretenen Verordnung Nr. 580 wurde die generelle Maskenpflicht in der Lombardei aufgehoben. Eine Maskenpflicht in dieser Region gilt aber weiterhin in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, inkl. öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mit sich zu führen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni , die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch Sars-Cov2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt .
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Jordanien - Änderung Einreiseverfahren:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien weiterhin gewarnt.
Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen. Die Einreisesperre wird voraussichtlich zum 4. August 2020 aufgehoben.
Bis dahin ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien eingestellt. Es gilt eine Ausgangssperre, in der Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens und die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern von mehr als 20 Personen sind nicht gestattet.
Voraussichtlich ab dem 5. August 2020 wird Jordanien wieder kommerziellen Passagierflugverkehr u.a. aus Deutschland zulassen. Deutschland ist neben weiteren auf einer Liste „grün“ eingestufter Staaten geführt.
Die Liste „grüner“ Länder wird von den jordanischen Behörden alle 14 Tage entsprechend dem Infektionsgeschehen in den jeweiligen Ländern aktualisiert.
Fluggäste aus „grün“ eingestuften Staaten dürfen nach Jordanien einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen vor Abflug nur in „grün“ eingestuften Staaten aufgehalten haben und zusätzlich die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Vorlage in Druckform eines negativen PCR-Tests auf COVID-19, der maximal 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde;
• Vorlage eines Nachweises über eine gültige Krankenversicherung, die die Kosten für eine ärztliche Behandlung von COVID-19 für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in Jordanien abdeckt;
• Abgabe einer Erklärung auf einem Formblatt über den Gesundheitszustand und zur Aufenthaltsbestimmung (Lokalisierung);
• Zweiter PCR-Test auf COVID-19 bei Einreise am Flughafen in Jordanien;
• Installation der jordanischen Contact-Tracing-App „AMAN“ auf dem persönlichen mobilen Endgerät (Smartphone).
Fluggäste müssen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor dem Abflug einen elektronischen Antrag ausfüllen, um die oben genannten Anforderungen nachweisen zu können. Zur Bestätigung erhalten sie einen QR-Code, der für das weitere Verfahren notwendig ist und mindestens 24 Stunden vor Abflug vorliegen muss.
Wer im Antragsverfahren und/oder bei der Einreise falsche Angaben macht, muss mit hohen Bußgeldern in Jordanien rechnen.
Bei Einreise oder während des Aufenthalts in Jordanien positiv getestete Personen müssen damit rechnen, zwingend in eine Quarantäneunterkunft bzw. ein dafür bestimmtes Krankenhaus verbracht zu werden.
• Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Einreisesperre nicht mit der Bekanntgabe von konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien gleichzusetzen ist. Luftfahrtunternehmen müssen nun entscheiden, welche konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien sie anbieten werden. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei den Fluggesellschaften.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Kolumbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist vorerst bis Ende August 2020 ausgesetzt. Von einer Verlängerung ist auszugehen. Es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 31. August 2020 ausgesetzt, mit Wiederaufnahme vereinzelter weniger Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis mindestens 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Verfügbare Informationen zu Sonderflügen veröffentlicht die Deutsche Botschaft Bogotá auf ihrer Website. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá. Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 31. August 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten bleibt die Bewegungsfreiheit weiter stark eingeschränkt; das Verlassen der Stadt ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Eine generelle Ausgangssperre gilt in Bogotá nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt). Daneben gelten seit 13. Juli 2020 bis zunächst 23. August 2020 zeitlich versetzt nach Zonen Bogotás weitere Einschränkungen. Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 31. August 2020 hinaus ist nicht auszuschließen.
•Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
•Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
•Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
•Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
•Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Litauen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln/Maskenpflicht:
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und CoronaStop .
Einreise
Aus Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist Personen, die dort leben oder sich zuletzt dort aufgehalten haben, die Einreise gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Von der 14-tägigen Quarantäne befreit sind alle Reisenden aus Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, wenn dort in den vergangenen 14 Tagen je 100.000 Einwohner nicht mehr als16 Neuinfektionen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese Bedingung erfüllen wird ebenfalls montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde. Je nach Einstufung des Drittlands müssen sich Reisende ggf. zusätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise registrieren.
Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch eine Übernachtung in Litauen in diesem Fall nicht erlaubt. Durchreisen aus Ländern kommend, in denen mehr als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden, zieht eine Quarantänepflicht nach sich. Die Corona-Website der litauischen Behörden wird hierzu immer montags aktualisiert.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr ist noch reduziert, normalisiert sich jedoch langsam wieder.
Beschränkungen im Land
Ab dem 1. August 2020 gilt erneut die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen.
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen, etc. zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
In Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einer Maske empfohlen. Vor Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.

Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik weiterhin gewarnt.
Der seit März 2020 geltende Ausnahmezustand ist am 29. Juli 2020 ausgelaufen, die Bevölkerung bleibt gleichwohl aufgefordert die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen weiterhin einzuhalten.
Seit 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt einzelne Sonderflüge, die sich derzeit dynamisch entwickeln. Der deutschen Botschaft Maputo bekannte Sonderflüge sind auf der Website der Botschaft veröffentlicht.
Derzeit werden mosambikanischen Einreisevisa nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des mosambikanischen Außenministeriums ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken wird bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) vorausgesetzt.
•Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden.
•Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
•Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Philippinen - Ergänzung:
Die Quarantänebeschränkungen in der Hauptstadt Manila sind bis Mitte August verlängert worden. Die Bewegungsfreiheit älterer Menschen und Kinder sowie der Betrieb von Unternehmen - vom Restaurant bis zum Fitnessstudio ist eingeschränkt. Quelle: Aljazeera

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen: Maskenpflicht Madeira:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt weiterhin eine hohe, jedoch nicht weiter zunehmende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 37,5°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, ebenso Bars und Diskotheken, wenn auch mit begrenzten Öffnungszeiten bis 1.00 Uhr. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon bleiben aufgrund des regionalen Schwerpunkts der Neuinfektionen bis zum 15. August 2020 einige Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen. Geschäfte, Cafés, Bars und Diskotheken schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht ab dem 1. August 2020 auch im Freien.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt. Es gibt zudem ein Online-Formular für Reisen zwischen den Inseln.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Seychellen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Ab dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, von seychellischen Behörden wieder zugelassen. Von allen Reisenden wird ein negativer PCR- COVID-19-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Unterkunftsnachweis über maximal zwei verschiedene, zugelassene Unterkünfte für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Das Negativzertifikat und die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab an visitor@health.gov.sc übersandt werden.
Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Im Flughafen besteht Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Seychellen, die sich mindestens 14 Tage in einem Land mit niedrigem oder mittlerem COVID-19-Risiko aufgehalten haben, dürfen ebenfalls zurückreisen, müssen sich jedoch 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Passagiere, die auf Flughäfen in Hochrisikogebieten umgestiegen sind, müssen sich in eine kostenpflichtige, 14-tägige Zwangsquarantäne begeben.
Yachten und Sportfischerboote dürfen in seychellische Gewässer einlaufen, benötigen hierfür jedoch eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden sein soll. Sie müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt und an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe, Unterkünfte sowie Reisehinweise des seychellischen Tourismusministeriums. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.

Spanien - Reisewarnung für die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra; Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 stark betroffen. Allerdings gibt es derzeit neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung in Deutschland, die man durch einen negativen COVID-19-Test vermeiden kann. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für Personen, die nach einem Aufenthalt in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra zurück nach Deutschland reisen, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Ausnahme von der generellen Maskenpflicht außerhalb geschlossener Räume gilt nur auf den Kanarischen Inseln, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Weitere Ausnahmen gelten für Aufenthalte am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Aktuell liegt dort die Zahl der Neuinfektionen, ebenso wie auf den Kanaren und in Andalusien, deutlich unter 50 pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 25. Juli 2020 gilt für ganz Katalonien, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. In vielen Gemeinden Kataloniens muss die Gastronomie den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Monegros, Bajo Cinca sowie Bajo Aragón-Caspe ab 24. Juli 2020 Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen nur bis 1.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft,
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei Aufenthalt in Aragón, Katalonien oder Navarra meiden Sie unnötige Bewegungen und lassen Sie sich vor Rückkehr möglichst auf COVID-19 testen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

Wegen der steigenden Zahl an Corona-Infektionen hat das Auswärtige Amt eine formelle Reisewarnung für drei spanische Regionen ausgesprochen. Betroffen sind Katalonien mit der Metropole Barcelona und den Stränden der Costa Brava sowie die westlich davon liegenden Regionen Aragón und Navarra. Bisher hatte das Ministerium von Reisen nur abgeraten. Eine Reisewarnung erlaubt nun eine kostenlose Stornierung einer Reise in die betroffenen Gebiete. Quelle: tagesschau.de

Tansania - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania weiterhin gewarnt.
Alle Reisenden müssen bei Ein- und Ausreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen. Es muss von einem zertifizierten Labor und innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt ausgestellt worden sein. Für alle Reisenden erfolgt ein COVID-19-Screening. Reisende mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Der internationale Flugverkehr mit Tansania läuft seit 1. Juni 2020 allmählich wieder an.
Alle Personen sollen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und Gesichtsmasken tragen.

Zypern - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der "Flight Pass" muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein Nachweis für einen COVID-19-Test bei Einreise vorzulegen, der das Datum der Abnahme, die Testmethode, den Namen der Getesteten und das Ergebnis enthalten muss. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich. Da die Einreise zwingend über die Türkei stattfindet, müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht weniger als 72 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden alt sein darf. Nach Einreise wird ein erneuter COVID-19-Test durchgeführt, der kostenfrei ist. Sämtliche Reisende müssen anschließend in ihren Hotelzimmern/ihren Unterkünften in Quarantäne untergebracht bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch alle anderen Reisenden des Fluges in Quarantäne verbleiben müssen. Die Dauer der Quarantäne richtet sich nach den Ergebnissen weiterer COVID-19-Tests, die Kosten für die Quarantäne muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben die Behörden im australischen Bundesstaat Victoria den Katastrophenzustand ausgerufen und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Zudem dürfe nur noch eine Person aus jedem Haushalt einmal am Tag einkaufen gehen, sagt Victorias Regierungschef Daniel Andrews. In Melbourne, der Hauptstadt des Bundesstaates, dürfen sich die Menschen nicht mehr als fünf Kilometer von zu Hause entfernen. Die neuen Regelungen sollen für sechs Wochen bis Mitte September gelten. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Ergänzung:
Wegen des starken Anstiegs von Infektionsfällen hat die belgische Regierung touristische Reisen in mehrere EU-Regionen verboten. "Nicht unbedingt notwendige Reisen" in die spanischen Regionen Navarra, Aragon, Barcelona und Lleida in Katalonien seien nicht mehr erlaubt, teilte das Außenministerium in Brüssel mit. Auch Gebiete in Bulgarien, Rumänien, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz stehen auf einer "roten Liste". Wer von dort nach Belgien zurückkehrt, muss in Quarantäne. Von den Reisebeschränkungen betroffen sind in der Schweiz die Kantone Waadt, Wallis und Genf, in Frankreich das Département Mayenne und in Großbritannien die Stadt Leicester. Zudem müssen seit Samstag aus dem Ausland nach Belgien zurückkehrende Reisende, die länger als 48 Stunden in Belgien bleiben, Formulare zur Identifizierung ausfüllen. Sie müssen unter anderem angeben, wo sie sich in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten haben. Quelle: tagesschau.de

Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen wurden eingestellt. Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden vorerst bis zum 31. August 2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Für die Departements La Paz und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nicht erlaubt. In der Stadt La Paz gilt seit dem 23. Juni 2020 die Sonderregel, dass je nach Endnummer des Ausweisdokuments (gerade bzw. ungerade) nur jeden zweiten Tag das Haus verlassen werden darf.
In den Departements Santa Cruz, Cochabamba, Beni, Chuquisaca, Tarija, Potosí und Oruro gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten bzw. nur eingeschränkt zulässig. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
In manchen Regionen können teilweise abweichende Regelungen gelten. Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.

Brasilien - Ergänzung:
Inmitten der Corona-Krise hat Brasiliens Metropole Rio de Janeiro seine berühmten Strände wieder zum Baden im Meer geöffnet. Die Erlaubnis, die Teil der fünften Phase der Öffnung ist, gilt von heute an. Auch mobile Verkäufer sollen tagsüber arbeiten und Bars bis nach Mitternacht geöffnet haben dürfen. Ein Verbleib am Strand wie beim Sonnen bleibt vorerst allerdings verboten. Damit sollen allzu große Menschenansammlungen vermieden werden. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Ergänzung:
Griechenland erweitert die Maskenpflicht. Wie der Zivilschutz mitteilte, müssen alle Menschen fortan in geschlossenen Räumen eine Maske tragen. Zudem sind Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen nur im Ausnahmefällen erlaubt. In Bars dürfen sich nur noch so viele Menschen aufhalten, wie es Sitzplätze gibt. Stehende Kunden dürfen auch draußen nicht mehr bedient werden. Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldbuße von 150 Euro. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und den Kanalinseln, der Isle of Man und den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) andererseits, siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Vereinigte Königreich.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales sowie der Norden von England. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales . Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Die elektronische Anmeldung ist weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen .
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England , Wales , Schottland und Nordirland .
In weiten Teilen Englands sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Hotels und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden. Übernachtungen in Gruppen von mehr als zwei Haushalten sind nicht zulässig. Ein Mund-/Nasenschutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind seit dem 31. Juli im Großraum Manchester sowie in Teilen von West Yorkshire und East Lancashire die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft worden. In den betroffenen Regionen dürfen sich Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen. Die Maßnahmen gelten ebenfalls für die weiter südlich gelegene Stadt Leicester.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung .
In Schottland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu acht Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen, inklusive Übernachtungen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 15 Personen aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Treffen sind jedoch mit max. vier Haushalten pro Tag möglich. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Informationen zu weiteren Lockerungsschritten des Lockdowns in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales dürfen Selbstversorger-Unterkünfte ohne Gemeinschaftsräume (keine Gemeinschaftswaschräume, keine Gemeinschaftsküchen z.B. auf Campingplätzen) ab dem 11. Juli öffnen. In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen. Es müssen jedoch immer dieselben Haushalte sein. In Wales gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung .
In Nordirland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Angehörigen aus bis zu vier Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+ , also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.

Kenia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia weiterhin gewarnt.
Seit dem 01. August 2020 sind die kenianischen Flughäfen wieder für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test für COVID-19 erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Bei Einreise darf die Körpertemperatur nicht über 37,5 Grad Celsius liegen, es darf keinen andauernden Husten, Atemschwierigkeiten oder andere grippeähnliche Symptome geben. Kenia sieht grundsätzlich eine 14tägige Quarantäne nach Einreise vor, die jedoch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Staaten auf der kenianischen Positivliste haben, nicht nötig ist. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Passes, belegt werden
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.

Namibia - Ergänzung:
Namibia lässt wieder Touristen ins Land. Alle Reisenden müssen ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Nach Ankunft in Namibia ist binnen der ersten fünf Tage ein weiterer Test verpflichtend. Bis zum Erhalt des Ergebnisses am 7. Tag, müssen Reisende an einem und demselben Ort verbleiben. Erst danach ist eine Weiterreise durch das Land ohne Einschränkungen erlaubt. Es soll eine Pflicht zur Nutzung eines Smartphone-Tracking-Apps geben.
Ab dem 4. August gibt es erneut Einschränkungen im Land. Dazu zählt vor allem die erneute Schließung der Kindergärten und Schulen im Land. Dies gilt für 28 Tage. Ansammlungen dürfen nur noch 100 anstatt 250 Personen umfassen. Die Quarantänezeit wird internationalem Standard nach von 14 auf 7 Tage verkürzt, wenn dann ein negatives Testergebnis vorliegt. Eine Isolation zu Hause ist nun theoretisch möglich. Quelle: Hitradio Namibia

Philippinen - Ergänzung:
Nach einer Vielzahl neuer Corona-Fälle in Manila steht der philippinischen Hauptstadt ein erneuter Lockdown bevor. Am Dienstag würden neue Schutzmaßnahmen für zwei Wochen eingeführt, kündigte Präsident Rodrigo Duterte an. Quelle: tagesschau.de

Russische Föderation - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Zur Möglichkeit der einmaligen Wiedereinreise hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und von Technikern zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden nach Russland sind grundsätzlich verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Die russischen Behörden sehen Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Reisende auf Linienflügen vor, wenn sie einen Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test mitführen, der nicht älter als 3 Tage sein darf.
Mit Ausnahme von Flügen nach Großbritannien, in die Türkei und Tansania, die ausschließlich von Staatsangehörigen dieser Länder oder mit dortigem Daueraufenthalt benutzt werden dürfen, sind alle regelmäßigen internationalen Linienflüge von und nach Russland derzeit noch eingestellt. Gegenwärtig führt Lufthansa im Abstand von zwei Wochen Sonderflüge von Frankfurt nach Moskau-Domodedowo und zurück und Aeroflot von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch. Der reguläre Flugverkehr soll allmählich wieder aufgenommen werden. Der Inlandsflugverkehr ist wieder umfangreich.
In Moskau wurden die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen wiedereröffnet; es gibt noch Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands gibt es zum Teil noch weitgehende Einschränkungen, die schrittweise gelockert werden sollen. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,0 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. In Moskau ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen innerhalb von Gebäuden ist Pflicht.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.

Zypern - Ergänzung:
Ab dem 6. August wird es für alle aus Griechenland nach Zypern Einreisende Pflicht, einen vor Abflug erfolgten negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden bei Einreise ist. Zyprioten und ständige Einwohner Zyperns können sich bei ihrer Ankunft für einen Test an Flughäfen entscheiden. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Beitrag von Birgitt »

Argentinien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Argentinien verzeichnet weiterhin steigende COVID-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die Ausgangssperre wurde bis zunächst 16. August 2020 verlängert und für den Großraum Buenos Aires (AMBA) für Berufstätige etwas gelockert. Die Ausgangssperre darf weiterhin nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre je nach Situation vor Ort verschärft oder gelockert.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden.
•Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
•Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
•Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
•Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.

Australien - Ergänzung:
Wegen stark steigender Infektionsfälle haben die Behörden im australischen Bundesstaat Victoria die Schließung aller nicht-lebensnotwendigen Geschäfte in der Metropole Melbourne beschlossen. Der Regierungschef von Victoria, Daniel Andrews, ordnete die Schließung fast aller Einzelhandelsgeschäfte ab der Nacht zum Donnerstag an. Andrews gab zugleich Einschränkungen für weitere Sektoren bekannt: So müssen etwa die Fleischproduktions- und die Bauindustrie ihren Betrieb ab Freitag herunterfahren. Die Maßnahme ist zunächst befristet bis Mitte September. Quelle: tagesschau.de und Aljazeera

Barbados - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados weiterhin gewarnt.
Einreisen nach Barbados sind grundsätzlich möglich. Mindestens 24 Stunden vor Einreise ist online ein Einreiseformular auszufüllen. Daneben ist bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende ohne COVID-19-Testergebnis müssen bei Einreise einen COVID-19-Test vornehmen lassen und sich bis zur Vorlage des Testergebnisses selbst isolieren. Reisende mit positivem COVID-19-Testergebnis werden unter staatlicher Aufsicht isoliert untergebracht.
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Barbados mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Ausführliche, aktuelle Informationen bietet die Regierung von Barbados.

Dänemark - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln: Maskenpflicht am Flughafen; Besonderheiten in den Regionen: Einreise Grönland:
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Region vom dänischen Statens Serum Institut als „offen“ klassifiziert ist. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.
Für alle übrigen Einreisen ohne wichtige Gründe hat Dänemark seit dem 14. März 2020 einen Einreisestopp verhängt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bietet die dänische Polizei .
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Für weitere Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zur Zeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als "offen" klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark zu einem Urlaubsaufenthalt sind erlaubt. Buchungsnachweise sind mitzuführen. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 1. September 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 100 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
An Flughäfen besteht eine Maskenpflicht. Seit dem 1. August 2020 gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-/S-Bahn), wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.
Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen nach Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Je nach Reiseziel ist ggf. zusätzlich eine mehrtägige häusliche Selbstisolation und ein erneuter Test nach fünf Tagen notwendig. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn , für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Deutschland - Ergänzung:
Auf Helgoland gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht in mehreren öffentlich zugänglichen Bereichen zwischen elf Uhr am Vormittag und halb fünf am Nachmittag - unter anderem auf den Wegen von den Schiffen bis zur Hafenstraße. Auch Gaststätten seien betroffen, so die zuständige Kreisverwaltung Pinneberg. Der Bürgermeister von Helgoland, Jörg Singer, sprach von einer Vorsichtsmaßnahme, um die Wirtschaft der Insel zu schützen. Die Maskenpflicht gelte zunächst bis zum 17. August. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Ergänzung:
Im Kampf gegen das Coronavirus gilt in weiteren französischen Gemeinden jetzt eine Maskenpflicht im Freien. In 69 zusätzlichen Gemeinden des Départements Mayenne müssen die Schutzmasken auch auf der Straße getragen werden. Zuvor galt die Maskenpflicht dort beispielsweise bereits in der Département-Hauptstadt Laval. In der Küstenmetropole Nizza muss Medienberichten zufolge jetzt auf bei Touristen beliebten Plätzen eine Maske im Freien getragen werden. In Strandnähe in Nizza gilt di eMaskenpflicht bis auf weiteres zwischen zehn Uhr vormittags und ein Uhr nachts. Bei Nichteinhaltung drohe in allen Fällen ein Bußgeld von 35 Euro. Quelle: tagesschau.de
Die Stadt Lille hat für alle, die gegen die Beschränkungen sowie das Maskengebot verstoßen, das Bußgeld auf 135 Euro festgesetzt. Quelle: Aljazeera

Griechenland - Ergänzung:
Das Tragen von Masken wird Pflicht an Bord aller Fähren, die das griechische Festland mit den Inseln verbinden. Die Maßnahme tritt am Dienstag in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. August. Quelle: Aljazeera

Honduras - Ergänzung:
Honduras hat den Lockdown um eine weitere Woche bis zum 9. August verlängert. Quelle: Aljazeera

Malta - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Malta war von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Seit Wiedereröffnung der Grenzen am 1. Juli 2020 steigt die Zahl der Infizierten allerdings derzeit wieder deutlich an. Die Regierung reagierte mit neuen Auflagen u.a. für Großveranstaltungen, siehe Beschränkungen im Land. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Irland, Island, Italien , Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien , Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 15. Juli 2020 gilt dies auch für Reisende aus folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bulgarien, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowenien, Vatikan, Türkei, Jordanien, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, China, Thailand, Indonesien, Marokko, Tunesien, Ruanda, Uruguay.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „sicheren Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden wieder angeboten.
Beschränkungen im Land
Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln ist das öffentliche Leben seit Anfang Juni 2020 überwiegend zur Normalität zurückgekehrt. Institutionen, wie z. B. Hotels, Museen, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Frisöre etc., sind geöffnet. Aufgrund steigender Neuinfektionszahlen im Juli 2020 sind Veranstaltungen nunmehr auf 100 Personen beschränkt und werden nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass 4 m² Fläche zur Verfügung stehen. Einige für August, September geplante Festivals wurden infolge abgesagt.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen auf der Website des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen auf der Website maltesischer Behörden
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Myanmar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar weiterhin gewarnt.
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden, bis auf weiteres, Einreisevisa nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 31. August 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; an den weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
•Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen. Für Einreisende gelten zudem strenge Quarantänemaßnahmen.
•Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Website aktuelle Informationen bereitstellt.

Niger - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet. Die bisher gültigen Quarantänevorschriften für Einreisende bleiben bestehen.
Bei Einreise ist ein COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist; bei Verdachtssymptomen oder erhöhter Körpertemperatur wird noch bei Einreise am Flughafen ein COVID-19 Schnelltest durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung an einen von der Regierung bestimmten Aufenthaltsort für die weitere Isolierung. Eine Quarantäne von 14 Tagen wird seitens der nigrischen Behörden empfohlen, auch wenn der vorgelegte COVID-19-Test ein negatives Ergebnis aufweist; die Quarantäne kann in der eigenen Wohnung oder an einem vom Reisenden selbst zu bestimmenden Ort absolviert werden.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden und auf eigene Kosten vorzunehmen ist.
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur eine niedrige dreistellige Personenanzahl auf COVID-19 getestet wird.

Norwegen - Ergänzung:
Norwegen hat angekündigt, dass nicht mehr alle Passagiere von Kreuzfahrtschiffen an Land gehen dürfen. Landgänge von Schiffen mit mehr als einhundert Menschen an Bord seien in norwegischen Häfen wegen der Corona-Pandemie zunächst nicht mehr erlaubt. Die Auflage gelte vorerst für 14 Tage. Fähren seien von der Regelung ausgenommen. Quelle: tagesschau.de

Philippinen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach in die Philippinen weiterhin gewarnt.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie ab 1. August für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa sind. Einreisende sind zur Durchführung eines COVID-19-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wieder eingestellt werden. Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Covid-Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen hat die seit Mitte März 2020 geltenden, landesweiten Quarantänemaßnahmen zuletzt am 30. Juli 2020 mit der „IATF Resolution No. 60“ geändert. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 20 Uhr bis 5 Uhr.
• Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien, und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila , auf Facebook und auf Instagram.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.

Polen - Ergänzung:
Die polnischen Behörden wollen ab dieser Woche in Geschäften kontrollieren, ob sich Kunden und Mitarbeiter an die Maskenvorschriften halten. Quelle: tagesschau.de

Ruanda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda weiterhin gewarnt.
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen, der Güterverkehr ist davon ausgenommen.
Ab 1. August 2020 ist eine Einreise über den Flughafen Kigali auch für Touristen wieder möglich. Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als 72 Stunden sein darf. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel , wo ein zweiter COVID-19-Test erfolgt. Reisende dürfen das Hotel bis zur Vorlage des Testergebnisses nicht verlassen. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg können Reisende einen COVID-19-Test bei ruandischen Stellen vorbuchen.
Die Kosten von 50 US-Dollar oder 47.200 FRW trägt der Reisende. Für den Transfer zum Flughafen muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Reisen in den Distrikt Rusizi sind nicht erlaubt. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.
• Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden und informieren Sie sich über lokale Medien.

Singapur - Ergänzung:
Wenn Singapur nun schrittweise seine Grenzen wieder öffnet, haben alle ankommende Reisende ein elektronischen Überwachungsgerät zu tragen, damit die Einhaltung der Coronavirus-Quarantänen sichergestellt werden kann. Ab dem 11. August werden die Geräte allen Reisenden aus einer ausgewählten Gruppe von Ländern zur Verfügung gestellt. Dadurch ist eine häuslicher Quarantäne möglich und nicht zwingend die Unterbringung in einer staatlich festgelegten Quarantäne-Einrichtung. Die Reisenden müssen den Tracker bei Erreichen ihres Zuhauses aktivieren und alle auf dem Gerät empfangenen Benachrichtigungen bestätigen. Versuche, das Haus zu verlassen oder das Gerät zu manipulieren, alarmiert automatisch die Behörden. Quelle: Aljazeera

Tansania - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania weiterhin gewarnt.
Alle Reisenden müssen bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen. Es muss von einem zertifizierten Labor und innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt ausgestellt worden sein. Für alle Reisenden erfolgt ein COVID-19-Screening. Reisende mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Der internationale Flugverkehr mit Tansania läuft seit 1. Juni 2020 allmählich wieder an.
Alle Personen sollen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und Gesichtsmasken tragen.

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reisende müssen damit rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen. Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs (Hotline: +971 4501 1111). Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222).
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen, Geschäftsleute) können seit 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Alle Reisenden nach VAE müssen beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit schweren oder mittelschweren Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Für Ein- und Durchreisen nach Dubai darf das negative Testergebnis bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein.
Reisende u.a. aus Deutschland können den Test bei Einreise nach Dubai in einem vor Ort anerkannten Labor vornehmen lassen. Reisende aus bestimmten Ländern müssen den Test in einem von Dubai anerkannten Labor vornehmen lassen. Die Durchführung eines weiteren Tests bei Einreise kann verlangt werden. Reisende, bei denen ein zweiter COVID-19-Test bei Ankunft durchgeführt wird, müssen sich bis zum Erhalt des Testergebnisses (Heim-) Quarantäne begeben. Reisende, bei denen ein weiterer COVID-19-Test bei Einreise nach Dubai durchgeführt wurde, sind zum Download und zur Registrierung in der Tracing COVID-19-DXB Smart App auf dem Smartphone verpflichtet.
Für Ein- und Durchreisen in Abu Dhabi darf der Test maximal 96 Stunden vor Ankunft durchgeführten worden sein. Das Testergebnis darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Der Test muss aus einem von den VAE anerkannten Labor stammen, wenn ein solches im Abflugland vorhanden ist. Für Deutschland ist dies der Fall. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter +49 800 4711104 möglich. Andernfalls muss der Test von einem von der Fluggesellschaft designierten Labor stammen. Bei Einreise kann die Durchführung eines weiteren Tests verlangt werden. Alle Reisenden nach Abu Dhabi müssen sich in eine 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben und sind zum Download und zur Registrierung in der App Al Hosn UAE verpflichtet.
Reisende in Richtung Europäische Union, Schweiz und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland müssen beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis eines bei Abflug maximal 96 Stunden alten Tests vorlegen. Für die Ausreise in andere Länder kann ein COVID-19-Test vor Abflug erforderlich sein, wenn dies vom Zielland verlangt wird. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit schweren oder mittelschweren Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist seit Anfang Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche und private Versammlungen bleiben bis auf Weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Buchungsmöglichkeiten und mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Präventionsauflagen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Der australische Bundesstaat Victoria geht hart gegen Verstöße gegen Corona-Auflagen vor. Wer mit dem Virus infiziert und nicht zu Hause in Quarantäne anzutreffen sei, könne mit bis zu 3000 Euro Bußgeld belangt werden.
Der Besuch von Australiens bekanntestem Berg, dem Uluru, ist erneut verboten worden. Vorausgegangen waren Proteste der Aborigines-Ureinwohner. Sie hatten den Zugang zum Uluru-Kata-Tjuta-Nationalpark blockiert, nachdem ein Flugzeug mit Touristen aus der Stadt Brisbane - einem Covid-19-Hotspot - auf dem örtlichen Flughafen gelandet war. Bereits von März bis Juni war der Park wegen der Corona-Pandemie geschlossen worden. Erst im Juli hatte er wieder für inländische Besucher geöffnet. Im vergangenen Oktober hatten die Anangu-Ureinwohner bereits durchgesetzt, dass auf dem 348 Meter hohen Felsen mitten in der australischen Wüste, der früher unter dem Namen "Ayers Rock" bekannt war, nicht mehr herumgeklettert werden darf. Quelle: tagesschau.de

Belarus - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus weiterhin gewarnt.
Die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation wurde für Reisende aus Deutschland aufgehoben. Die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests (nicht älter als zwei Tage, in englischer Sprache) wird bei Einreise empfohlen, aber nicht zwingend verlangt. Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet. Bei Ein- und Durchreise in Anrainerstaaten kann es weiterhin zu Beschränkungen kommen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
•Bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
•Beachten Sie, dass möglicherweise andere Vorschriften gelten, falls Sie als deutscher Staatsangehöriger aus einem Drittstaat kommend einreisen.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
•Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
•Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
•Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.

Iran - Ergänzung:
Der iranische Corona-Krisenstab plant die Einführung von Bußgeldern für Verstöße gegen die Corona-Vorschriften - vor allem für Menschen, die sich weigern, Schutzmasken zu tragen. Quelle: tagesschau.de

Lettland - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 16 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Seit 16. Juli 2020 besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die seit dem 16. Juli 2020 geltende Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni 2020 bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, d.h. in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Niederlande - Ergänzung:
Als erste niederländische Städte führen Amsterdam und Rotterdam eine Maskenpflicht ein. An belebten Straßen, auf Plätzen und Märkten muss ab Mittwoch eine Gesichtsmaske getragen werden, teilten die Städte mit. Wer sich nicht an die Auflage hält, dem droht eine Geldbuße von 95 Euro. Auch in überdachten Einkaufszentren und in Geschäften mit vielen Kunden muss jeder ab 13 Jahren eine Maske tragen. Quellle: tagesschau.de

Nigeria - Ergänzung:
Weiterführende Schulen haben heute den Unterricht wieder aufgenommen. Quelle: BBC

Philippinen - Ergänzung:
Auf den Philippinen seit heute wieder strikte Ausgangsbeschränkungen. In der Hauptstadt Manila und vier angrenzenden Provinzen dürfen die Menschen ihre Häuser nur noch für Einkäufe und Sport verlassen. Auch die meisten Geschäfte müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Mehr als 27 Millionen Menschen sind von der Regelung betroffen. Die Bevölkerung war nur rund 24 Stunden vor Inkrafttreten über die Auflagen informiert worden. Quelle: tagesschau.de

Portugal - Änderung Einreise: Temperaturgrenzwert; Besonderheiten in den Regionen: Gesundheitserklärung und Einreiseformular Azoren:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt weiterhin eine hohe, jedoch nicht weiter zunehmende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, ebenso Bars und Diskotheken, wenn auch mit begrenzten Öffnungszeiten bis 1.00 Uhr. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon bleiben aufgrund des regionalen Schwerpunkts der Neuinfektionen bis zum 15. August 2020 einige Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen. Geschäfte, Cafés, Bars und Diskotheken schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Russische Föderation - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Zur Möglichkeit der einmaligen Wiedereinreise hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und von Technikern zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, einen Nachweis eines negativen Testergebnisses auf COVID-19 nach der Polymerase-Kettenreaktion-Methode (PCR) erbringen. Die Bestätigung muss auf Russisch oder Englisch sein und das negative Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein. Einreisende nach Russland, die zu Erwerbszwecken einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Mit Ausnahme von Flügen nach und von Großbritannien sowie aus und in die Türkei, die ausschließlich von Staatsangehörigen dieser Länder oder anderen Staatsangehörigen mit dortigem Daueraufenthalt benutzt werden dürfen, sind alle regelmäßigen internationalen Linienflüge von und nach Russland derzeit noch eingestellt. Gegenwärtig führt Lufthansa im Abstand von zwei Wochen Sonderflüge von Frankfurt nach Moskau-Domodedowo und zurück, und Aeroflot von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch. Der reguläre Flugverkehr soll allmählich wieder aufgenommen werden. Der Inlandsflugverkehr ist wieder umfangreich.
In Moskau wurden die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen wiedereröffnet; es gibt noch Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands gibt es zum Teil noch weitgehende Einschränkungen, die schrittweise gelockert werden sollen. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. In Moskau ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen innerhalb von Gebäuden Pflicht.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.

Sierra Leone - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sierra Leone weiterhin gewarnt.
Die Landes- und Seegrenzen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet; die Regierung hat Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Vor Antritt der Reise ist eine gebührenpflichtige Genehmigung der Regierung von Sierra Leone über das Portal www.travel.gov.sl einzuholen. Dafür ist u.a. der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests einzureichen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Genehmigung ist bereits am Ausgangsflughafen bei der Abfertigung durch die Fluggesellschaft vorzulegen.
Die Bevölkerung in Sierra Leone bleibt aufgefordert, die grundlegenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, größere Menschenansammlungen zu vermeiden und in der Öffentlichkeit Mund- und Nasen-Schutz zu tragen.
Von 23 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich beim Directorate of Health Security and Emergencies über die aktuelle Lage in Sierra Leone.
• Folgen Sie den Mitteilungen der Regierung von Sierra Leone über Facebook.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage:
Epidemiologische Lage
Tschechien war von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Distrikten.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß des Mitte Juni eingeführten Ampel-Systems ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Auch Personen mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie können ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests aufsuchen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium .
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Hygieneregeln
Die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits. Sie besteht ansonsten nur noch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen sowie in lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen tschechischen Bezirken besondere Hygienemaßnahmen gelten. In Prag besteht bei Nutzung der U-Bahn und bei Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Türkei - Aufhebung Reisewarnung für die Provinzen Aydin, Antalya, Izmir und Muğla:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Die Kosten von umgerechnet 15,- Euro in einem zertifizierten Labor bzw. 30,- Euro am Flughafen müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Auch jenseits der vorgenannten vier Provinzen verlangt die Türkei von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, unabhängig vom Reiseweg ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, und wird dies bei der Ausreise aus der Türkei kontrollieren.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran. Das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige wurde am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Unternehmen.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten (u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und in Teilen von Antalya) auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Verfolgen Sie die Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei.

Ukraine - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine weiterhin gewarnt.
Bis zunächst zum 31. August 2020 gelten Quarantänemaßnahmen. Für die Einreise von Ausländern gilt, dass ein Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt, mitgeführt werden muss. Ukrainische Behörden teilen Herkunftsstaaten auf Grundlage einer Risikobewertung in eine grüne und eine rote Kategorie ein. Bei Einreise aus einem Staat der roten Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii wdoma“ („Дій вдома“), für die eine ukrainische SIM-Karte benötigt wird. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test nach Einreise verkürzt werden. Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf dieser Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Abflugland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten. Derzeit können Deutsche und alle Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden.
Seit dem 1.8. bis vorerst 31.8. wird das Land gemäß Verordnung des Ministerkabinetts vom 22.7.2020 in vier Zonen eingeteilt: grün („gesund“) bis rot („ungesund“), für die unterschiedliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die jeweils aktuelle Zonen-Aufteilung finden Sie auf der offiziellen Regierungsseite zu COVID-19-Fragen in ukrainischer und englischer Sprache. Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises sowie zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske an öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien). Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) eingehalten werden. Massenveranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.
Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie über das Kontaktformular zur Verfügung.
•Beachten Sie, dass für die EU-Nachbarländer der Ukraine weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen bestehen.
•Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und informieren Sie sich auf der COVID-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen.
•Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
•Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
(Die uneingeschränkte Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara bleibt hiervon unberührt.)
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind unverändert hoch und Gesundheitseinrichtungen sind stark belastet. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Die Flughäfen haben am 1. Juli 2020 ihren Betrieb wieder aufgenommen. Mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen ist zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Die ägyptische Regierung hat die drei touristischen Zonen Südsinai, Rotes Meer und Matrouh wieder freigegeben.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten. An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“, und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Australien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien weiterhin gewarnt. Auch der inländische Flugverkehr ist weiterhin erheblich eingeschränkt.
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden. Insbesondere touristische Besuche sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist derzeit für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist zuvor eine Einzelfallgenehmigung und/oder ein Transitvisum zu beantragen. Weitere Informationen zum Transit sind auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Australien erhältlich.
Auch die australischen Bundesstaaten und Territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. Aufgrund eines drastischen Wiederanstiegs von Neuinfektionen im Bundesstaat Victoria seit Anfang Juli gelten im ganzen Bundesstaat bis mindestens Mitte September 2020 umfängliche Lockdown-Maßnahmen, darunter eine generelle Maskenpflicht, enge Bewegungseinschränkungen und in der Metropolregion Melbourne eine nächtliche Ausgangssperre. Details zu den Verhaltensvorgaben und den betroffenen Distrikten veröffentlichen die Behörden von Victoria. Die Landgrenzen zu den benachbarten Bundesstaaten New South Wales und South Australia sind geschlossen und auch Reisen in weitere Bundesstaaten aus Victoria sind bis auf weiteres nur mit Sondergenehmigung möglich und können mit kostenpflichtiger Zwangsquarantäne einhergehen.
•Beachten sie die ständig aktualisierten Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
•Halten Sie sich zu den aktuellen Einschränkungen über die australischen Medien informiert.
•Informieren Sie sich bezüglich eines Transit durch Australien auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Australien und lassen sich zusätzlich von Ihrem Anbieter/Ihrer Fluggesellschaft bestätigen, dass die gewählte Flugverbindung einen Transit in Australien gestattet.
•Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
•Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.

Belgien - Reisewarnung für die Provinz Antwerpen und Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinz Antwerpen wird aufgrund erneut hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt seit Ende Juli 2020 erneut an, insbesondere in der Provinz Antwerpen, in der die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit überschreitet, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung in Deutschland, die man durch einen negativen Covid19-Test vermeiden kann. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Webseite des belgischen Außenministeriums.
Seit dem 1. August 2020 müssen alle Einreisenden nach Belgien ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Das Unterlassen des Ausfüllens kann zu einer Geldbuße in Höhe von ca. 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail an PLFBelgium@health.fgov.be gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das o.g. Formular ausgefüllt wurde.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geplante Erleichterungen wurden ausgesetzt.
In der Provinz Antwerpen gilt seit dem 29. Juli 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 23:30 bis 6 Uhr, eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr sowie eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Provinzregierung von Antwerpen rät derzeit von Reisen nach Antwerpen ab.
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind ab dem 29. Juli 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater- und Konferenzsälen sowie auf Märkten, Jahrmärkten, in Einkaufsstraßen, öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Cafés. In Antwerpen gilt diese auch im Freien. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.

Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina weiterhin gewarnt.
Seit dem 16. Juli 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und Staatsangehörige aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein wieder gestattet unter der Voraussetzung, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Regelung gilt auch für alle Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedstaats oder Islands, Norwegens, der Schweiz und Liechtensteins, eines Visum eines EU-Mitgliedstaats oder ein Schengen-Visum für mehrmalige Einreise verfügen.
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests erforderlich.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
•Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Informieren Sie sich dazu auf der Seite der bosnischen Grenzpolizei oder in den englischsprachigen FAQs.
•Beachten Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Burkina Faso - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burkina Faso weiterhin gewarnt.
Grundsätzlich ist bei Einreise nach, sowie bei Ausreise aus Burkina Faso ein nicht mehr als fünf Tage alter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 (sog. PCR-Test) mitzuführen. Dieser muss von einem entsprechend akkreditierten Labor durchgeführt worden sein. Gleichermaßen sind bei Ankunft in Burkina Faso der Aufenthaltsort, Kontaktinformation in Burkina Faso sowie eine Gesundheitserklärung anzuzeigen.
Bei negativem Testergebnis bei Einreise ist in Burkina Faso keine weitere Quarantäne vorgeschrieben.
Sollte bei Einreise kein Test mitgeführt werden, wird seitens der burkinischen Behörden unmittelbar vor Ort ein kostenpflichtiger Test (90.000 FCFA = 137,204 EUR) durchgeführt. Bis zum Testergebnis muss sich der Reisende auf eigene Kosten in eine von den Behörden Burkina Fasos vorgegebene Quarantäneeinrichtung begeben. Zusätzlich behalten es sich die burkinischen Behörden in diesem Fall vor, ggf. weitere (kostenpflichtige) Tests an Tag 8 sowie an Tag 14 nach Ankunft durchzuführen.
Die weiteren Landgrenzen sowie der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte, bleiben bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen.
Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht.
•Führen Sie in jedem Fall einen aktuellen PCR-Test bei Ein- und Ausreise mit.
•Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Gambia - Ergänzung:
Gambia hat zur Eindämmung der Pandemie eine dreiwöchige Ausgangssperre verhängt. Quelle: Aljazeera

Irland - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Die Zahlen der Neuinfektionen bewegen sich weiterhin im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich. Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin; in letzter Zeit trat jedoch nur noch ein Viertel der Neuinfektionen dort auf; der Rest verteilt sich auf nahezu alle irischen Countys. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Es gibt verstärkte Einreisekontrollen und ggf. Einreisesperren.
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form, kann vorab elektronisch ausgefüllt werden) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Bei Einreise u.a. aus Deutschland empfiehlt die irische Regierung weiterhin dringend, dass jeder Reisende, auch solche, die an ihren Wohnsitz in Irland zurückkehren, 14 Tage seine Bewegung stark einschränkt, d.h. in dieser Zeit ununterbrochen an der im Formular angegebenen Wohnadresse im Haus bleibt, ohne Kontakt zu anderen („Restrict your movements.“). Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung soll jedoch künftig häufiger z.B. durch Anrufe von der Polizei kontrolliert werden.
Rückkehrende aus Nordirland, sowie Ländern und Gebieten auf der „Green List “ und Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesem Länderkreis. Die Liste soll nächstes Mal in drei Wochen, also voraussichtlich am 25. August 2020 aktualisiert werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 29. Juni 2020 gültige Phase 3 der Lockerungen gemäß der Roadmap for Reopening Society and Business zur Aufhebung der COVID-19-Beschränkungen, ist zunächst bis zum 25. August verlängert worden., Insbesondere bleiben Hotelbars und die sog. „wet pubs“, die ausschließlich Getränke servieren, bis auf weiteres geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, sowie ab 10. August 2020 auch in Geschäften und Einkaufszentren, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet Menschenansammlungen sind grundsätzlich auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen. Bis auf weiteres gilt von donnerstags 21 Uhr bis sonntags 7 Uhr und an den anderen Wochentagen jeweils von Mitternacht bis 7 Uhr eine Ausgangssperre.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

Marokko - Ergänzung:
Für Tanger und Fés sind verschärfte Eindämmungsmaßnahmen bekannt gegeben worden, z.B. sind behördliche Ausnahmegenehmigungen für Reisen von und nach Tanger sowie Fés Pflicht, es herrscht ein vollständiges Versammlungsverbot, Strände sind geschlossen, Öffnungszeiten von Geschäften, Cafés und Restaurants sind eingeschränkt. Die einzelnen Maßnahmen im Überblick bei: Maghreb Post

Niederlande - Änderung Hygieneregeln: Maskenpflicht Amsterdam/Rotterdam:
Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Seit 5. August 2020 gilt in Teilen von Amsterdam und Rotterdam eine Maskenpflicht auch im Freien; für Kinder gilt dies ab einem Alter von 13 Jahren. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
•Beachten Sie die Maskenpflicht in Teilen von Amsterdam und Rotterdam; nähere Informationen bietet die Stadt Amsterdam und die Stadt Rotterdam.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
•Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
•Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Niger - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist; bei Verdachtssymptomen oder erhöhter Körpertemperatur wird noch bei Einreise am Flughafen ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Wenn der vorgelegte COVID-19-Test oder der Schnell- und PCR-Test bei Einreise ein negatives Ergebnis aufweist, entfällt die 14-tägige Quarantäne.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden und auf eigene Kosten vorzunehmen ist. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
- Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel. : +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58
- Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50 ; +227 91 31 10 20
- Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur eine niedrige dreistellige Personenanzahl auf COVID-19 getestet wird.

Oman - Ergänzung:
Am Samstag wird der Oman das am 25. Juli verhängte innerstaatliche Reiseverbot zwischen den Provinzen aufheben. Ab dann wird auch die Ausgangssperre für eine Woche auf 21 bis 5 Uhr festgesetzt, anstatt wie bisher von 19 bis 6 Uhr. Die vollständige Sperrung der Provinz Dhofar im Süden wird bis auf weiteres aufrechterhalten. Quelle: Aljazeera

Peru - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Mit einer Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist bis auf weiteres nicht zu rechnen.
Die peruanische Regierung hat den am 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Seit 1. Juli 2020 gilt in ganz Peru eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 Uhr bis 4 Uhr.
Für die Regionen Arequipa, Ica, Junín, Huánuco, San Martín, Madre de Dios, Moquegua, Tacna, Cusco, Puno, Huancavelica, Cajamarca, Amazonas, Apurímac und Áncash gilt erneut eine ganztägige Ausgangssperre. Zudem besteht in diesen Regionen bis auf weiteres eine „obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)“ für alle. Während des Ausnahmezustands müssen sich die Bewohner der zuvor genannten Regionen zu Hause oder in einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa für einen Angehörigen des Haushalts, um Lebensmittel einzukaufen sowie eine Bank oder Apotheke aufzusuchen, ebenso für Personen, die sich im Notfall in ärztliche Behandlung begeben müssen. Die Überlandverbindungen für die o.g. Provinzen wurden bis auf weiteres wieder ausgesetzt (sowohl zu Land als auch in der Luft).
In den übrigen Regionen gelten die vorgenannten Beschränkungen nur noch für Kinder bis 14 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 14 Jahren dürfen sich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für eine Stunde außerhalb der Wohnung aufhalten, müssen jedoch im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit muss von allen Personen eine Mund-Nasen-Maske getragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden.
•Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Peru aufhalten, halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima.
•Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.

Philippinen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen weiterhin gewarnt.
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie seit 1. August für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa sind. Einreisende sind zur Durchführung eines COVID-19-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wieder eingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden aufgrund der Verschärfung der Quarantänemaßnahmen derzeit nicht statt. Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der COVID-Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen hat die seit Mitte März 2020 geltenden, landesweiten Quarantänemaßnahmen zuletzt am 30. Juli 2020 mit der „IATF Resolution No. 60“ geändert. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 20 Uhr bis 5 Uhr.
•Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien, und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
•Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila, auf Facebook und auf Instagram.
•Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.

Seychellen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Seit dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren Covid-19-Risiko , zu denen auch Deutschland zählt, von seychellischen Behörden wieder zugelassen. Von allen Reisenden wird ein negativer PCR-Covid-19-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Nachweis über eine zertifizierte Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Innerhalb der ersten sieben Aufenthaltstage dürfen maximal zwei verschiedene Unterkünfte bezogen werden. Das Negativzertifikat und die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab an visitor@health.gov.sc übersandt werden.
Der Umstieg auf Flughäfen in Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Im Flughafen besteht Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Alle Arbeitserlaubnisse (Gainful Occupation Permits, GOP) ausländischer Arbeitnehmer, die sich aktuell im Ausland befinden, wurden am 3. August 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden bzw. beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein soll. Yachten müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt hat, die an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe, Unterkünfte sowie die Hinweise des seychellischen Tourismusministeriums . Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.

Tansania - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania weiterhin gewarnt.
Alle Reisenden, deren Fluggesellschaft oder Abflugland ein negatives COVID-19-Testergebnis als Bedingung für den Reiseantritt verlangen, müssen dieses auch bei Einreise in Tansania vorweisen. Reisende aus anderen Ländern, die COVID-19-Symptome aufweisen, werden einer erweiterten Untersuchung und ggf. einem PCR-Test unterzogen. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Der internationale Flugverkehr mit Tansania läuft seit Juni 2020 allmählich wieder an.
Alle Personen sollen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und ggf. einen Nase-Mund-Schutz tragen.

Türkei - Ergänzung:
Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Türkei die Maßnahmen gegen das Coronavirus verschärft. Beschlossen wurden unter anderem tägliche Quarantäne-Kontrollen und strengere Auflagen für Hochzeiten und Trauerfeiern, wie das Innenministerium mitteilte. In der Stadt Kirikkale soll zudem ein Pilotprojekt für ein neues Callcenter eingerichtet werden, das Beschwerden über Bürger überprüft, die sich nicht an die Maskenpflicht oder andere Regeln halten. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Bitte informieren Sie sich vor einer vorübergehenden Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auch über die aktuell geltenden Bedingungen bei Wiedereinreise aus den VAE nach Deutschland. Informationen zu den aktuellen Einreise- und Quarantäneregelungen sowie weiterführende Links zu den zuständigen innerdeutschen Stellen finden Sie hier.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die VAE wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reisende müssen damit rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen. Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs (Hotline: +971 4501 1111). Reisende mit Wohnsitz in anderen Emiraten als Dubai beantragen die Zustimmung bei der Federal Authority for Identity & Citizenship (Hotline: +971 600522222).
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen, Geschäftsleute) können seit 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Alle Reisenden nach VAE müssen beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit schweren oder mittelschweren Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Für Ein- und Durchreisen nach Dubai darf das negative Testergebnis bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein.
Reisende aus bestimmten Ländern müssen den Test in einem von Dubai anerkannten Labor vornehmen lassen. Die Durchführung eines weiteren Tests bei Einreise kann verlangt werden. Reisende, bei denen ein zweiter COVID-19-Test bei Ankunft durchgeführt wird, müssen sich bis zum Erhalt des Testergebnisses (Heim-)Quarantäne begeben. Reisende, bei denen ein weiterer COVID-19-Test bei Einreise nach Dubai durchgeführt wurde, sind zum Download und zur Registrierung in der Tracing COVID-19-DXB Smart App auf dem Smartphone verpflichtet.
Für Ein- und Durchreisen in Abu Dhabi darf der Test maximal 96 Stunden vor Ankunft durchgeführten worden sein. Der Test muss aus einem von den VAE anerkannten Labor stammen, wenn ein solches am Ort der Abreise vorhanden ist. Für Deutschland ist dies in einigen Städten der Fall. Andernfalls kann der Test von einem von irgendeinem am Abreiseort anerkannten Labor stammen. Bei Einreise kann die Durchführung eines weiteren Tests verlangt werden. Alle Reisenden nach Abu Dhabi müssen sich in eine 14-tägige (Heim-)Quarantäne begeben und sind zum Download und zur Registrierung in der App Al Hosn UAE verpflichtet.
Reisende in Richtung Europäische Union, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland müssen beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis eines bei Abflug maximal 96 Stunden alten Tests vorlegen. Für die Ausreise in andere Länder kann ein COVID-19-Test vor Abflug erforderlich sein, wenn dies vom Zielland verlangt wird. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit schweren oder mittelschweren Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist seit Anfang Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche und private Versammlungen bleiben bis auf Weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
•Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Buchungsmöglichkeiten und mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in direkt bei den Fluggesellschaften.
•Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Präventionsauflagen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Dänemark - Ergänzung:
Angesichts steigender Fälle nimmt Dänemark Abstand von einer Lockerung der Auflagen für öffentliche Versammlungen. Ursprünglich sollte am Samstag die Obergrenze für Teilnehmer bei öffentlichen Versammlungen von 100 Personen auf 200 erhöht werden. Quelle: tagesschau.de

Finnland - Ergänzung:
Wegen steigender Infektionszahlen in den betroffenen Ländern beschränkt Finnland am Montag erneut die Einreise für Menschen aus den Niederlanden, Belgien und Andorra. Reisende, die aus diesen Staaten einreisen oder zurückkehren, werden aufgefordert, sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Für Deutschland und Dänemark hat die finnische Regierung trotz erhöhter Fallzahlen noch keine Einschränkungen beschlossen. Die deutschen und dänischen Anstiege ließen sich auf lokale Ausbruchsherde zurückführen, so die Regierung in Helsinki, die Situation würde neu bewertet, sollten die Zahlen weiter ansteigen. Quelle: tagesschau.de

Frankreich - Änderung Hygieneregeln (Erweiterung der Maskenpflicht):
Besonderheiten gelten für die Überseegebiete, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen und hat sein Staatsgebiet entsprechend dem Infektionsgeschehen in Warnstufen eingeteilt. In Warnstufe „orange“ befinden sich derzeit nur noch die Überseegebiete Mayotte und Guyana, hier gelten im Vergleich zum sonstigen „grün“ eingestuften Staatsgebiet noch weitergehende Vorsichtsmaßnahmen. U.a. wenn örtliche Infektionsherde auftauchen, können lokale Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy), La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Hier sind die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zu beachten.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Von Reisen in die französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen noch bestehen, wird dringend abgeraten.
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht gestattet. Die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 72 h ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests 7 Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen auf der Internetseite der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.
Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Gambia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gambia weiterhin gewarnt.
Der Präsident hat erneut den Ausnahmezustand erklärt. Die Luft-, See- und Landgrenzen bleiben für den Personenverkehr geschlossen; Ausnahmen bestehen für medizinische Notfälle und humanitäre Flüge. Gestattet ist die Einreise nur zurückkehrenden Gambiern, humanitären Helfern und Diplomaten. Bei Einreise ist ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Nach Einreise besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung, dies gilt auch für Einreisende aus Deutschland. Die Quarantänekosten können den Einreisenden auferlegt werden.
Es besteht eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum. Religiöse Gebetsstätten, Bildungseinrichtungen, Bars und Restaurants sind geschlossen. Außer Lebensmittelgeschäften dürfen in den Märkten nur Banken und Apotheken öffnen. Versammlungen sind verboten. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch das Gesundheitsministerium angeordnet werden.
Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land: Lockdown Aberdeen:
Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und den Kanalinseln, der Isle of Man und den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) andererseits, siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Vereinigte Königreich.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales, der Norden von England sowie Aberdeen in Schottland. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Website der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland , Nordirland und Wales . Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Die elektronische Anmeldung ist weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England , Wales , Schottland und Nordirland .
In weiten Teilen Englands sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Hotels und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden. Übernachtungen in Gruppen von mehr als zwei Haushalten sind nicht zulässig. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind seit dem 31. Juli 2020 im Großraum Manchester sowie in Teilen von West Yorkshire und East Lancashire die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft worden. In den betroffenen Regionen dürfen sich Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen. Die Maßnahmen gelten ebenfalls für die weiter südlich gelegene Stadt Leicester.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung .
In Schottland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu acht Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen, inklusive Übernachtungen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 15 Personen aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Treffen sind jedoch mit max. vier Haushalten pro Tag möglich. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Seit 5. August 2020 wurde nach erhöhten Ansteckungen in mehreren Bars und Pubs in Aberdeen ein lokaler „Lockdown“ für die gesamte Stadt verhängt: Kneipen, Bars, Restaurants und Cafés müssen schließen; Treffen in Innenräumen sind nicht erlaubt; ohne besonderen Grund dürfen sich die Einwohner nicht mehr als 5 Meilen (= 8 km) von ihrer Wohnung entfernen. Die schottische Regionalregierung rät von Reisen nach Aberdeen ab. Die Restriktionen werden in 7 Tagen überprüft.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales dürfen Selbstversorger-Unterkünfte ohne Gemeinschaftsräume (keine Gemeinschaftswaschräume, keine Gemeinschaftsküchen z.B. auf Campingplätzen) ab dem 11. Juli öffnen. In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen. Es müssen jedoch immer dieselben Haushalte sein. In Wales gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung .
In Nordirland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Angehörigen aus bis zu vier Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+ , also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.

Japan - Ergänzung:
Hideaki Ohmura, der Gouverneur der japanischen Präfektur Aichi, kündigte einen regionalen "Ausnahmezustand" an und forderte die Menschen auf, nachts zu Hause zu bleiben und Unternehmen ganz oder früh zu schließen, um das Coronavirus einzudämmen. Die Maßnahmen werden bis zum 24. August fortgesetzt, eine Zeit, die mit den Obon-Feiertagen zusammenfällt, wenn Schulen und viele Unternehmen schließen, sagte er. Quelle: Aljazeera

Jordanien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien weiterhin gewarnt.
Der Flugverkehr aus und nach Jordanien bleibt eingestellt. Die jordanischen Grenzen bleiben geschlossen. Es gilt eine Ausgangssperre, in der Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr morgens und die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern von mehr als 20 Personen sind nicht gestattet.
Aus Sicht der jordanischen Regierung befindet sich Deutschland weiterhin auf einer Liste von Staaten, die mit „geringem Risiko“ bzw. „grün“ eingestuft sind. Neben Deutschland werden auch China, Dänemark, Georgien, Island, Irland, Italien, Kanada, Malaysia, Neuseeland, Österreich, Schweiz, Thailand als Staaten mit „geringem Risiko“ gelistet.
Einreisende auf Repatriierungsflügen, die aus „grün“ eingestuften Staaten nach Jordanien einreisen, müssen sich nach einem PCR-Test vor Ort in siebentägige Quarantäne begeben. Voraussetzung für die Einreise ist, dass sie sich in den letzten 14 Tagen vor Abflug in „grün“ eingestuften Staaten aufgehalten haben.
Bei Einreise oder während des Aufenthalts in Jordanien positiv getestete Personen müssen damit rechnen, zwingend in eine Quarantäneunterkunft bzw. ein dafür bestimmtes Krankenhaus verbracht zu werden.
• Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Einreisesperre nicht mit der Bekanntgabe von konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien gleichzusetzen ist. Luftfahrtunternehmen müssen nun entscheiden, welche konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien sie anbieten werden. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei den Fluggesellschaften.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Kenia - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia weiterhin gewarnt.
Seit dem 1. August 2020 sind die kenianischen Flughäfen wieder für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test für COVID-19 erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die jedoch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben, nicht nötig ist. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Alle Passagiere müssen das Formular „Travelers Health Surveillance Form“ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Passes, belegt werden.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitor's Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob sich Deutschland auf der kenianischen Positivliste befindet.

Kolumbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien bleibt voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 ausgesetzt. Es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 31. August 2020 ausgesetzt, mit Wiederaufnahme vereinzelter weniger Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist derzeit nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Verfügbare Informationen zu Sonderflügen veröffentlicht die Deutsche Botschaft Bogotá auf ihrer Website. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá. Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 31. August 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten bleibt die Bewegungsfreiheit weiter stark eingeschränkt; das Verlassen der Stadt ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Eine generelle Ausgangssperre gilt in Bogotá nach Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben gerade Nummern Ausgangssperre und umgekehrt). Daneben gelten bis zunächst 23. August 2020 zeitlich versetzt nach Zonen Bogotás weitere Einschränkungen. Restaurants bleiben geschlossen, Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Eine weitere Verlängerung der Einschränkungen über den 31. August 2020 hinaus ist nicht auszuschließen.
Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Kolumbien oder kontaktieren Sie die zuständige kolumbianische Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland.
Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, informieren Sie sich über bestehende Flugmöglichkeiten auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.

Marokko - Ergänzung:
Marokko hat den Gesundheitsnotstand bis 10. September verlängert. Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sollen zukünftig härtere Strafen verhängt werden (300 Dirhams oder strafrechtliche Verfolgung). Quelle: Maghreb Post

Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik weiterhin gewarnt.
Der Staatspräsident kündigte am 5. August 2020 einen erneuten Ausnahmezustand an, der vom 8. August 2020 für 30 Tage bis 6. September 2020 gelten soll. Die konkreten Einzelmaßnahmen werden in den nächsten Tagen durch ein Dekret des Ministerrates konkretisiert.
Die Bevölkerung bleibt aufgefordert, die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen weiterhin einzuhalten.
Seit 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt einzelne Sonderflüge, die sich derzeit dynamisch entwickeln. Der deutschen Botschaft Maputo bekannte Sonderflüge sind auf der Website der Botschaft veröffentlicht.
Derzeit werden mosambikanischen Einreisevisa nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des mosambikanischen Außenministeriums ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken wird bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) vorausgesetzt.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.

Norwegen - Ergänzung:
Wer aus Frankreich, Monaco, der Schweiz, Tschechien und einigen schwedischen Regionen nach Norwegen einreist, muss künftig für zehn Tage in Quarantäne. Die neuen Regeln sollen nach Angaben der zuständigen Behörde am Samstag in Kraft treten. Quelle: tagesschau.de

Oman - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman weiterhin gewarnt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die omanischen Behörden einschneidende Maßnahmen ergriffen.
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die omanischen Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat.
Die Einreise von Ausländern nach Oman ist derzeit nur mit vorheriger Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich, die grundsätzlich über den Arbeitgeber („sponsor“), die nationalen Fluggesellschaften (Oman Air oder Salam Air) oder die zuständige omanische Botschaft beantragt werden kann. Einreisende Ausländer müssen ferner über eine für die gesamte Aufenthaltsdauer gültige Krankenversicherung verfügen und sich nach Ankunft für 14 Tage in institutionelle Quarantäne begeben. Bei Einreise sind ein Unterkunftsnachweis und hierfür ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen. Inwieweit die Quarantäne für Ausländer mit Wohnsitz in Oman („residents“) auch zuhause erfolgen kann, ist derzeit noch nicht geklärt.
Ferner muss eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarasud+) heruntergeladen werden, mit der die Quarantäne überwacht wird. Zu diesem Zwecke ist für die Zeit der Quarantäne ein Armband zu tragen, das zum Preis von 5 OMR erworben werden muss. Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Die seit dem 25. Juli 2020 geltenden Reisebeschränkungen zwischen den Gouvernements (muhafazat) des Landes enden am 8. August 2020 um 6 Uhr. Das Gouvernement Dhofar bleibt hingegen bis auf weiteres abgeriegelt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 19 bis 6 Uhr werden bis 15. August 2020 verlängert, aber ab dem 8. August 2020 auf den Zeitraum von 21 bis 5 Uhr verkürzt. Die Fahrt zum Flughafen Maskat ist grundsätzlich bei Vorlage eines gültigen Flugtickets für Passagiere und eine Begleitperson auch während der Ausgangsbeschränkung möglich. Es wird empfohlen, hierfür Ausdrucke des Flugtickets bereit zu halten.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Einkaufszentren und die meisten Geschäfte sind nur unter strengen Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der omanischen Polizei.
Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat über mögliche Rückreisemöglichkeiten und Sonderflüge.

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan wird die meisten der Beschränkungen des Landes aufheben. Alle Restaurants, Parks, Theater, Kinos und öffentliche Verkehrsmittel dürfen ab dem 10. August wieder öffnen bzw. betrieben werden. Quelle: Aljazeera

Russische Föderation:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Zur Möglichkeit der einmaligen Wiedereinreise hochqualifizierter Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und von Technikern zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen kann die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau Auskunft geben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, einen Nachweis eines negativen Testergebnisses auf COVID-19 nach der Polymerase-Kettenreaktion-Methode (PCR) erbringen. Die Bestätigung muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und das negative Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Im Übrigen fällt grundsätzlich die Verpflichtung zur Selbstisolierung weg.
Mit Ausnahme von Flügen nach und von Großbritannien sowie aus und in die Türkei, die ausschließlich von Staatsangehörigen dieser Länder oder anderen Staatsangehörigen mit dortigem Daueraufenthalt benutzt werden dürfen, sind alle regelmäßigen internationalen Linienflüge von und nach Russland derzeit noch eingestellt. Gegenwärtig führt Lufthansa im Abstand von zwei Wochen Sonderflüge von Frankfurt nach Moskau-Domodedowo und zurück, und Aeroflot von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch. Der reguläre Flugverkehr soll allmählich wieder aufgenommen werden. Der Inlandsflugverkehr ist wieder umfangreich.
In Moskau wurden die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen wiedereröffnet; es gibt noch Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands gibt es zum Teil noch weitgehende Einschränkungen, die schrittweise gelockert werden sollen. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. In Moskau ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen innerhalb von Gebäuden Pflicht.
Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung.
Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA

Die Behörden der russischen Hauptstadt Moskau wollen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wieder härter durchgreifen: Zahlreiche Geschäfte und Supermärkte seien bereits geschlossen worden, weil sich dort Kunden ohne Mund-Nasen-Schutz aufhielten. Dies berichtete der TV-Sender Moskwa-24. Etwa 6000 Geschäfte hätten inzwischen hohe Geldstrafen zahlen müssen. Kontrollen in der Metro würden intensiviert - Maskenverweigerer erhielten Gelfstrafen von bis zu 5000 Rubel (etwa 60 Euro). Quelle: tagesschau.de

Schweiz - Ergänzung:
Die Schweiz hat ihre Liste der Risikoländer und -Regionen aktualisiert. Mit wenigen Ausnahmen müssen sich alle Personen, die aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums zurückkehren, in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese Regelung gilt ab kommenden Samstag. Davon ausgenommen sind 20 Staaten, darunter Australien, Japan und Thailand. Quelle: tagesschau.de

Togo - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Togo weiterhin gewarnt.
Staatspräsident Gnassingbé hat am 1. April 2020 einen Gesundheitsnotstand ausgerufen, der zuletzt bis zum 16. August 2020 verlängert wurde.
Die Landgrenzen Togos sind für den Personenverkehr derzeit noch geschlossen.
Der Flughafen der Hauptstadt Lomé (LFW) ist seit dem 1. August 2020 wieder für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Passagiere sind nunmehr verpflichtet, sich vor Ein- bzw. Ausreise auf der staatlichen Website zu registrieren. Ab 10. August muss ein negatives Covid-19 Testergebnis bei Einreise vorgelegt werden. Nähere Informationen bietet die Website des Flughafens .
Es besteht weiterhin eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken.
• Halten Sie sich an die Maßnahmen der Regierung, und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Togo zu den aktuellen Einreisebestimmungen bzw. voyage.gouv.tg.

Zimbabwe - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Simbabwe weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern bleibt eingeschränkt möglich. Einreisende werden in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt.
Seit dem 30. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Nur essentielle Berufsgruppen dürfen noch zur Arbeit gehen.
Ethiopian Airlines bietet wieder Flüge nach Addis Abeba mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa an. Die Flüge finden vier- bis fünfmal pro Woche statt, unterliegen aber ggf. auch kurzfristigen Änderungen.
• Beachten Sie, dass der Flugbetrieb sehr kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen werden können.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Harare über diesen Kanal informieren.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Litauen - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und diese Website.
Einreise
Aus Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist Personen, die dort leben oder sich zuletzt dort aufgehalten haben, die Einreise gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Bei Einreise auf dem Landweg über Polen sind in Kürze Änderungen möglich, die eine Quarantänepflicht nach sich ziehen können.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde. Je nach Einstufung des Drittlands müssen sich Reisende ggf. zusätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise registrieren. Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen. Negative COVID-19-Tests führen nicht zu einer Verkürzung der Quarantänedauer in Litauen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen. An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr normalisiert sich langsam wieder.
Die Einreise auf dem Landweg über Polen nach Litauen kann voraussichtlich ab dem 10. August 2020 zur Quarantänepflicht in Litauen führen. Es wird empfohlen alternativ die Anreise per Flugzeug oder Fähre (nur Verbindung Kiel - Klaipeda, ein Umsteigen in Schweden ist nicht möglich) zu nutzen.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen. Vor Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.

Malta - Ergänzung:
Massenversammlungen sind in Malta ab sofort verboten, das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit nun obligatorisch. Quelle: Aljazeera

Polen - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen, derzeit ist jedoch ein Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verzeichnen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem in den Wojewodschaften Lodz, Masowien und Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen wieder möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Luxemburg, Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Algerien, Australien, Belarus, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Türkei, die Ukraine und Uruguay sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 11. August 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung.
Die polnische Regierung hat weitere Einschränkungen in besonders betroffenen Gebieten mit Wirkung ab 8. August 2020 angekündigt. Einzelheiten können nach Veröffentlichung der Verordnung dem polnischen Gesetzblatt entnommen werden.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Versammlungen, Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind mit der Einschränkung, dass nur jeder 2. Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. Die meisten Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.
Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 1,5-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die für den 8. August 2020 angekündigten weiteren Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Spanien - Ergänzung:
Die nordspanische Gemeinde Aranda de Duero ist von der Außenwelt abgeriegelt worden. Für mindestens die nächsten beiden Wochen gilt für die rund 32.000 Einwohner des mitten in einem Weinanbaugebiet gelegenen Orts eine strikte Quarantäne. Den in der Region Kastilien-León gelegenen Ort verlassen dürfen sie nur mit triftigen Gründen. An den Zufahrten wurden Polizeikontrollen eingerichtet. Die Polizisten kontrollieren auch alle, die in den Ort wollen. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Cheldon
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Cheldon »

Einreise Färöer:
Auf der Homepage der Smyrilline wird der Test als kostenpflichtige Leistung, 390 DK, angeboten, an Bord wurden wir gestern kostenfrei getestet.

https://www.smyrilline.de/kundenservice ... nformation

Die lokale Homepage sagt ebenfalls einen kostenfreien Test bis aktuell 14.8.2020 zu.
https://corona.fo/travel?_l=en


Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Mit freundlichen Grüßen
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Danke für deine aktuellen Hinweise, Rolf.
Das ist super, wenn wir ganz frische Infos von unterwegs bekommen!

Viele Grüße und euch eine gute Weiterreise
Birgitt

Algerien - Ergänzung:
Algerien hat angekündigt, die Beschränkungen zu lockern, einschließlich der Verkürzung der nächtlichen Ausgangssperre über Nacht, der Aufhebung einiger Reisebeschränkungen sowie der Wiedereröffnung großer Moscheen. Zu den neuen Maßnahmen gehört die Aufhebung des Reiseverbots für 29 Provinzen ab 9. August bis Ende des Monats. Während dieser Zeit wird die Ausgangssperre verkürzt und läuft von 23 Uhr. bis 6 Uhr anstatt bisher 20 Uhr bis 5 Uhr morgens. Moscheen mit einer Kapazität von mehr als 1.000 Gläubigen können ab dem 15. August wieder geöffnet werden, die wöchentlichen Freitagsgebete, an denen normalerweise eine größere Anzahl von Menschen teilnimmt, bleibt im ganzen Land verboten. Auch das Betreiben von Klimaanlagen in Moscheen ist weiterhin verboten, ebenso wie ein Zugangsverbot für Frauen, schutzbedürftiger Personen und Kinder unter 15 Jahren. Quelle: Aljazeera

Australien - Ergänzung Bundesstaat Victoria:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien weiterhin gewarnt. Auch der inländische Flugverkehr ist weiterhin erheblich eingeschränkt.
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim Department of Home Affairs beantragt werden. Insbesondere touristische Besuche sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Transit durch australische Flughäfen ist derzeit für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. In vielen Fällen ist zuvor eine Einzelfallgenehmigung und/oder ein Transitvisum zu beantragen. Weitere Informationen zum Transit sind auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Australien erhältlich.
Auch die australischen Bundesstaaten und Territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben.
Aufgrund eines drastischen Wiederanstiegs von Neuinfektionen im Bundesstaat Victoria seit Anfang Juli gelten im ganzen Bundesstaat bis mindestens Mitte September 2020 umfängliche Lockdown-Maßnahmen, darunter eine generelle Maskenpflicht, enge Bewegungseinschränkungen und in der Metropolregion Melbourne eine nächtliche Ausgangssperre. Details zu den Verhaltensvorgaben und den betroffenen Distrikten veröffentlichen die Behörden von Victoria. Die Landgrenzen zu den benachbarten Bundesstaaten New South Wales und South Australia sind geschlossen und auch Reisen in weitere Bundesstaaten aus Victoria sind bis auf weiteres nur mit Sondergenehmigung möglich und können mit kostenpflichtiger Zwangsquarantäne einhergehen.
Das Robert-Koch-Institut hat den Bundesstaat Victoria mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage zum Risikogebiet erklärt. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung bzw. ab 8. August 2020 ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland.
• Beachten sie die ständig aktualisierten Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in Australien .
• Halten Sie sich zu den aktuellen Einschränkungen über die australischen Medien informiert.
• Informieren Sie sich bezüglich eines Transit durch Australien auf der Webseite des Government of Australia sowie auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Australien und lassen sich zusätzlich von Ihrem Anbieter/Ihrer Fluggesellschaft bestätigen, dass die gewählte Flugverbindung einen Transit in Australien gestattet.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch über die Webseite des Gesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Virus in Australien und zu Maßnahmen der Regierung.

Bulgarien - Reisewarnung für Blagoevgrad, Dobritsch, Varna:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoevgrad, Dobritsch und Varna wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Zahl der Neuinfizierten steigt regional erheblich an. Derzeit gibt es regionale Infektionsherde in Blagoevgrad, Dobritsch und Varna mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung bzw. ab 8. August 2020 ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland. Auch die Hauptstadt Sofia ist betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden - eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 8.30 und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Sollten Sie sich derzeit touristisch z.B. in Albena (Dobritsch) oder Goldstrand (Varna) aufhalten, kontaktieren Sie bitte ggf. Ihren Reiseveranstalter für eine mögliche Umbuchung z.B. nach Sonnenstrand (Burgas).
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Frankreich - Ergänzung:
In den belebten Vierteln von Paris wird ab Montag im Freien eine Maskenpflicht gelten. Die Pflicht gelte für Personen ab elf Jahren. Die genauen Orte sollen noch bekanntgegeben und eine entsprechende Liste regelmäßig aktualisiert werden. In mehreren Städten des Landes müssen in bestimmten Bereichen bereits Masken getragen werden, beispielsweise in Nizza oder in Lille. Eigentlich sind in Frankreich Masken nur in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr Pflicht. Das sind zum Beispiel Geschäfte, Restaurants und Behörden. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Menschen eine Corona-Schutzmaske tragen. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien - Ergänzung:
In England und Schottland gilt ab heute in den meisten Innenräumen eine Maskenpflicht. Unter anderem sei in Gottesdiensten, Museen, Kinos, Banken und Büchereien ein Mund- und Nasenschutz vorgeschrieben, teilten die Behörden mit. Zuvor galt die Maßnahme vornehmlich für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr. Quelle: tagesschau.de

Iran - Ergänzung:
Der Corona-Notstand im Iran wird nach Einschätzung von Präsident Hassan Ruhani mindestens bis Januar 2021 dauern. "Wir haben den Notstand nun seit sechs Monaten und müssen uns auf mindestens weitere sechs Monate vorbereiten", kündigte Rouhani an. Es sei nicht möglich, alle Beschränkungen wieder aufzuheben. Quelle: tagesschau.de

Irland - Ergänzung:
Über drei Landkreise wurden regionale Lockdowns verhängt: Kildare, Laois und Offaly. Die Einschränkungen gelten ab heute und dauern zwei Wochen. Quelle: Aljazeera

Kuba - Ergänzung:
Kuba hat einen neuen Lockdown über Havanna verhängt. Gaststätten, Bars und Schwimmbäder werden wieder geschlossen, der öffentliche Nahverkehr ausgesetzt und Strände gesperrt. Quelle: n-tv

Malawi - Ergänzung:
Drei Monate, nachdem ein Gericht den Lockdown Malawis untersagt hat, werden nun aufgrund steigender Fallzahlen Bars und Kirchen geschlossen. Quelle: Aljazeera

Marokko - Ergänzung:
Die Grenzen sollen für Touristen zunächst bis zum 10. September geschlossen bleiben. Quelle: Maghreb Post

Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat angekündigt, ab heute die vollständige Wiederaufnahme aller Arten von internationalen Flügen zu und von den Flughäfen des Landes zuzulassen. Quelle: Aljazeera

Rumänien - Reisewarnung für Kreise Argeș, Bihor, Buzău, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timiş, Änderung Einreise, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Argeș, Bihor, Buzău, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timiş wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Derzeit gibt es über das Land verteilt mehrere Kreise mit Infektionsherden. In Argeș, Bihor, Buzău, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timiş mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung bzw. ab 8. August 2020 ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland. Auch die Hauptstadt Sofia ist betroffen. Regionale Schwerpunkte sind ferner der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braşov und Vrancea.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden wieder statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 15. August 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Einzelne Landkreise haben teilweise die Maskenpflicht im Freien in einigen Bereichen eingeführt. In Bukarest gilt dies z. B. an stark frequentierten Orten wie Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch in Bereichen der Altstadt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit gibt es neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien und Navarra mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung bzw. ab 8. August 2020 ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland. Auch in Madrid und im Baskenland sind die Infektionszahlen wieder gestiegen, im Süden des Landes und auf den Inseln liegen sie auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne..
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für Personen, die nach einem Aufenthalt in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra zurück nach Deutschland reisen, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Weitere Ausnahmen gelten für Aufenthalte am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 25. Juli 2020 gilt für ganz Katalonien, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. In vielen Gemeinden Kataloniens muss die Gastronomie den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Comarca-Central, Bajo Cinca und Bajo Aragón-Caspe sowie für die Gemeinden Huesca, Albalete de Cinca und Alcolea de Cinca Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Gemeinde Aranda de Duero in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-Léon wurde zum Schutz gegen eine dortige weitere Ausbreitung am 7. August 2020 abgeriegelt. Die Polizei lässt eine Zufahrt und das Verlassen nur bei triftigen Gründen zu.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen nur bis 1.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft,
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei Aufenthalt in Aragón, Katalonien oder Navarra meiden Sie unnötige Bewegungen und lassen Sie sich vor Rückkehr möglichst auf COVID-19 testen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Ukraine - Ergänzung:
Die Ukraine riegelt vorübergehend die Grenze zur Krim ab, um eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern. Alle drei Übergänge vom Festland zu der Halbinsel seien vom 9. bis zum 30. August gesperrt, teilt die Regierung mit. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
(Die uneingeschränkte Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara bleibt hiervon unberührt.)
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind unverändert hoch und Gesundheitseinrichtungen sind stark belastet. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Die Flughäfen haben am 1. Juli 2020 ihren Betrieb wieder aufgenommen. Mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen ist zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Die ägyptische Regierung hat die drei touristischen Zonen Südsinai, Rotes Meer und Matrouh wieder freigegeben.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Dies gilt derzeit auch für Inlandsflüge bzw. Weiterflüge in die Tourismusgebiete. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten. An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“, und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Griechenland - Änderung Einreise: Kreuzfahrtschiffe, Einreise von Albanien oder Nordmazedonien; Beschränkungen im Land: Örtliche Lockdowns; Hygieneregeln: Kulturveranstaltungen:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der QR-Code wird in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite travel.gov.gr hinzuweisen. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird vom Bürgerschutzministerium mit 24 Stunden angegeben, auf der Seite travel.gov.gr wird darüber informiert, dass während dieser Zeit “social distancing”, also Einschränkung der sozialen Kontakte, einzuhalten ist. Gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Nach bislang vorliegenden Erfahrungswerten liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ (PLF) können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 in bzw. aus den Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo ein- und auslaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular („Passenger Locator Form“) sowie zusätzlich eine Bescheinigung (nicht älter als 72 Std.) über einen negativen PCR-COVID-19-Test eines anerkannten Testlabors des Herkunfts- oder Transitlands mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 07:00 bis 23:00 Uhr gestattet. Selbiges gilt für die Ausreise. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen „Lockdowns“ (und weiteren Einschränkungen) gerechnet werden. Ein solcher ist aktuell für die Insel Poros (Region Attika) angeordnet. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch auf öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen, eine Schließung der Wochenmärkte sowie die Festlegung der Höchstzahl von Personen, die in Restaurants/ Cafés an einem Tisch sitzen dürfen.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Frisörsalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen haben geöffnet. Restaurants, Bars und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln wieder öffnen. Open Air-Veranstaltungen wie Kino, Theater sowie Messen und Kongresse sind seit dem 1. Juli 2020 wieder gestattet. Weitere Informationen bietet das griechische Außenministerium sowie die Greek National Tourism Organisation (VisitGreece) .
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Es gelten zudem Kapazitätsbegrenzungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren. Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist z.B. auf höchstens 65 % der Kapazität beschränkt.
Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Hotels und andere Unterkünfte haben diverse Auflagen (Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen) einzuhalten, um die Sicherheit von Personal, Gästen und Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wurden spezielle Hygieneprotokolle in Kraft gesetzt. Jedes Hotel hat eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen. Außerdem muss jedes Hotel mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z.B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter existiert Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
Vor der Durchführung von Gruppenveranstaltungen sollten Veranstalter sich an die zuständigen griechischen Behörden wenden, um sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.

Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist von einer zweiten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak.
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt ist. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London, Paris und Mailand sowie Manchester (mit Einschränkungen) sowie mit einigen internationalen Fluglinien mit Transitaufenthalt (keine Direktflüge) möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an. Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In einigen Provinzen können wieder weitergehende Beschränkungen eingeführt werden. Davon ist auch Teheran betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt. Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten. Bis zum 22. September können Ausländer, die bisher nicht in der Lage waren, Iran zu verlassen, ihr Visum einfach bei der iranischen Ausländerpolizei am Aufenthaltsort verlängern lassen.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.

Israel - Ergänzung:
Die israelische Regierung hat Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel genehmigt. An den Veranstaltungsorten müssen demnach Bereiche markiert werden, in denen sich 20 Menschen aufhalten dürfen. Jede Veranstaltung muss vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.
Das Kabinett beschloss zudem neue Versammlungsbeschränkungen. So dürfen im privaten und öffentlichen Bereich sowie am Arbeitsplatz unter freiem Himmel maximal 20 Menschen zusammenkommen, in Gebäuden nur noch zehn. In Fahrzeugen dürfen außer dem Fahrer nur noch zwei weitere Personen sitzen, ausgenommen sind Lebensgemeinschaften. Die Regeln gelten ab morgen. Quelle: tagesschau.de

Litauen - Änderung Einreise; Durch-/Weiterreise: Quarantänepflicht bei Einreise auf dem Landweg); Einreise und Zoll (Reisedokumente):
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und diese Website.
Einreise
Aus Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist Personen, die dort leben oder sich zuletzt dort aufgehalten haben, die Einreise gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Bei Einreise auf dem Landweg über Polen besteht seit 10. August 2020 eine Quarantänepflicht.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde. Je nach Einstufung des Drittlands müssen sich Reisende ggf. zusätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise registrieren. Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen. Negative COVID-19-Tests führen nicht zu einer Verkürzung der Quarantänedauer in Litauen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr normalisiert sich langsam wieder.
Die Einreise auf dem Landweg über Polen nach Litauen führt seit dem 10. August 2020 zur Quarantänepflicht in Litauen. Es wird empfohlen alternativ die Anreise per Flugzeug oder Fähre (nur Verbindung Kiel - Klaipeda, ein Umsteigen in Schweden ist nicht möglich) zu nutzen.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen. Vor Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.

Norwegen - Änderung Einreise aus Schweden, Durch- und Weiterreise: aus Schweden, Reiseverbindungen: Fährverbindungen:
Epidemiologische Lage
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 15. Juli 2020 ist die Einreise für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland für alle Zwecke und ohne Quarantäne wieder erlaubt. Der Nachweis des Hauptwohnsitzes wird durch die Eintragung im Reisepass oder Personalausweis geführt. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit. Direkter Transit bedeutet, dass der schnellste Weg – ohne Übernachtung – gewählt werden muss. Fahrtunterbrechungen sind nur zum Tanken oder zur Toilettennutzung erlaubt. Im Falle einer Übernachtung außerhalb der ausgenommenen Regionen (Blekinge, Dalarna, Kalmar, Södermanland, Uppsala, Värmland, Vesterbotten, Örebro und Östergötland) gilt die 10-tägige Quarantänepflicht nach Einreise in Norwegen. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, auf eine Übernachtung in Schweden zu verzichten.
Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird vom Norwegian Institute of Public Health, (Folkehelseinstitut) alle 14 Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.
Die jeweils aktuelle Liste kann auf der Website des Norwegian Institute of Public Health auf Englisch abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist quarantänefrei über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit bzw. aus Regionen, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, kann das nächstgelegene Hotel am Flughafen aufgesucht werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind aktiv.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch wird dringend geraten, Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Seit dem 1. Juni 2020 sind Reisen nach Svalbard/Spitzbergen wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Health Institute zu den aktuellen Gesundheitsbestimmungen. Dort finden Sie auch die Liste der Länder, aus denen die Einreise seit dem 15. Juli 2020 wieder gestattet ist.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Reisemöglichkeiten nach Deutschland bei Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften.
• Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.

Österreich - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 inzwischen insgesamt weniger betroffen, erlebt aber derzeit wieder steigende Infektionszahlen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist wieder uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Portugal, Rumänien, Spanien, außer Balearen und Kanaren und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt bereits seit 9. Juli 2020 erneut die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen, derzeit ist jedoch ein Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verzeichnen. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in einzelnen Kreisen und Städten der Wojewodschaften Großpolen, Heiligkreuz, Kleinpolen, Lodz, Schlesien und Vorkarpaten. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen wieder möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Luxemburg, Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Algerien, Australien, Belarus, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Türkei, die Ukraine und Uruguay sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 11. August 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die genauen Richtlinien und die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte bieten die Regierung und die Verordnungen im polnischen Gesetzblatt. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen. Die Schulen beginnen nach jetzigem Stand am 1. September 2020 mit dem Unterricht.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen .
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

St. Vincent und die Grenadinen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen weiterhin gewarnt.
Einreisen nach St. Vincent und die Grenadinen sind grundsätzlich möglich. Vor Einreise ist auf der Website des Gesundheitsministeriums von St. Vincent und die Grenadinen ein Einreiseformular auszufüllen. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach St. Vincent und die Grenadinen mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Ausführliche, aktuelle Informationen bietet die Website der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Informieren Sie sich vor Ort z.B. in Ihrer Unterkunft regelmäßig über bestehende Beschränkungen und Vorschriften, die sich zurzeit auch kurzfristig ändern können.

Ukraine - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine weiterhin gewarnt.
Ukrainische Behörden teilen Herkunftsstaaten auf Grundlage einer Risikobewertung in eine grüne und eine rote Kategorie ein. Die Einteilung wird auf der Website der ukrainischen Behörden veröffentlicht und aktuell gehalten. Bei Einreise aus einem Staat der roten Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii wdoma“ („Дій вдома“), für die eine ukrainische SIM-Karte benötigt wird. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test nach Einreise verkürzt werden. Derzeit können Deutsche und alle Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden.
Für die Einreise von Ausländern gilt, dass ein Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt, mitgeführt werden muss.
Seit dem 1. August 2020 bis vorerst 31. August 2020 wird das Land gemäß Verordnung des Ministerkabinetts vom 22. Juli 2020 in vier Zonen eingeteilt: grün („gesund“) bis rot („ungesund“), für die unterschiedliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die jeweils aktuelle Zonen-Aufteilung finden Sie auf der offiziellen Regierungsseite zu COVID-19-Fragen in ukrainischer und englischer Sprache. Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises sowie zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske an öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien). Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) eingehalten werden. Massenveranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.
Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie über das Kontaktformular zur Verfügung.
• Beachten Sie, dass für die EU-Nachbarländer der Ukraine weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen bestehen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und informieren Sie sich auf der COVID-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Abflugland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung PCR-Test vor Einreise:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
(Die uneingeschränkte Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara bleibt hiervon unberührt.)
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind unverändert hoch und Gesundheitseinrichtungen sind stark belastet. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Die Flughäfen haben am 1. Juli 2020 ihren Betrieb wieder aufgenommen. Mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen ist zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Ab dem 15. August ist für die Einreise nach Ägypten ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einer Einreise in die Gouvernorate Südsinai, Rotes Meer und Matrouh (Flughäfen Scharm El-Scheich, Taba, Hurghada, Marsa Alam und Marsa Matrouh) ist kein PCR-Test erforderlich. Das gilt auch bei einem Transit von bis zu sechs Stunden über den Flughafen Kairo. Ein Test wird verlangt, wenn Touristen aus diesen Gebieten in andere Teile Ägyptens reisen.
Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt. Dies gilt derzeit auch für Inlandsflüge bzw. Weiterflüge in die Tourismusgebiete. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés, Bars und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten. An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“, und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Äthiopien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien weiterhin gewarnt.
Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) einreisenden Passagiere, die ein negatives COVID-19 Testergebnis vorlegen können, müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben, sofern sie über eine private Unterkunft in Äthiopien verfügen. Das vorgelegte Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als fünf Tage alt sein, relevant ist der Zeitpunkt der Testung (nicht des Testergebnisses). Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein. Bei Einreise wird ein weiterer COVID-19 Test durchgeführt. Über dessen Ergebnis sollen Reisende telefonisch unterrichtet werden.
Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) ankommenden Passagiere, die keine COVID-19 Negativbescheinigung vorlegen können, oder die über keine private Unterkunft in Äthiopien verfügen, müssen für 7 Tage in eine von der äthiopischen Regierung vorgegebene Quarantäneeinrichtung (z.B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Bei Einreise erfolgt ein COVID-19 Test. Nach der 7-tägigen Hotelquarantäne müssen die Reisenden, die über eine private Unterkunft verfügen, in eine zusätzliche 7-tägige Heimquarantäne. Diejenigen, die über keine private Unterkunft verfügen, müssen weitere 7 Tage in Hotelquarantäne verbringen.
Personen mit Covid-19 Verdacht oder positiv auf Covid-19 getestete Personen mit milden oder keinen Erkrankungssymptomen können sich bis zur Genesung zu Hause isolieren, sofern sie über eine private Unterkunft sowie ausreichende Ressourcen und Unterstützung für die Heimquarantäne verfügen, ansonsten werden sie in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern bis zur Genesung isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Aufgrund unklarer Anwendung der bestehenden Richtlinien wird bei beabsichtigter Reise nach Äthiopien vor Abreise ein PCR-Test innerhalb der Fünftagesfrist dringend empfohlen.
Transitpassagiere können für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene Kosten in einem von der Regierung bestimmten Hotel zur Quarantäne untergebracht werden.
Einreisen auf dem Landweg sind bis auf weiteres nicht möglich. Direktflugverbindungen bestehe mit Ethiopian Airlines nach Frankfurt.
Seit April 2020 gilt der Ausnahmezustand für zunächst fünf Monate, der eine erhebliche Erweiterung der Befugnisse des Kabinetts und der Sicherheitskräfte mit sich bringt.
Die landesweit geltenden Restriktionen umfassen das Verbot größerer Veranstaltungen (ab vier Personen), Schließung aller Schulen, Restaurants und Clubs sowie die Besetzung von (auch privaten) Fahrzeugen nur bis zur Hälfte ihrer Kapazität einhergehend mit der Verdoppelung des Fahrpreises für Busse und Taxis. Jeder Bundesstaat kann darüberhinausgehende Maßnahmen festlegen. In der Region Tigray besteht eine zusätzliche 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus anderen Regionen des Landes.
Reisen innerhalb Äthiopiens sind derzeit aufgrund vielfältiger Einschränkungen im öffentlichen Leben (zur Eindämmung des Coronavirus) kaum möglich.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des Ethiopian Public Health Institute und auch auf der COVID-19-Seite zu den aktuell geltenden Bestimmungen.

Bhutan - Ergänzung:
Bhutan hat heute seinen ersten landesweiten Lockdown angekündigt. Quelle: Aljazeera

Brasilien - Ergänzung:
Rio de Janeiro will inmitten der grassierenden Corona-Pandemie den Aufenthalt an seinen berühmten Stränden wieder erlauben. Die Öffnung sieht zunächst vor, Flächen mit Bändern zu markieren, innerhalb derer kleine Gruppen den Strand besuchen können, wie Rios Bürgermeister Marcelo Crivella bekanntgab. Demnach sollen 30 Prozent der Flächen über eine App vorbelegt, die anderen 70 Prozent nach der Reihenfolge der Ankunft vergeben werden. Quelle: tagesschau.de

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Derzeit gilt eine Einreisesperre für Touristen. Es können nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg. Nach Einreise gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne. Der Nachweis einer Versicherung oder eines COVID-19-Tests ist für den o.a. Personenkreis nicht erforderlich.
Seit 1. August 2020 ist die Einreise für Touristen auf dem Luftweg aus der EU, Großbritannien und Kanada grundsätzlich wieder möglich. Dabei ist ein negativer COVID-19-Test, für den die Probeentnahme max. 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, vorzulegen (Schnelltest wird nicht anerkannt), ein Gesundheitsformular online vorab auszufüllen (Beachten Sie, dass im Feld „Second Last Name“ (zweiter Nachname) zwingend etwas eingetragen werden muss, da das Formular ansonsten nicht gespeichert werden kann) sowie eine verpflichtende Krankenversicherung, die auch im Falle einer COVID-19-Erkrankung greift, nachzuweisen. Bei Einreise muss eine Bescheinigung der Versicherung in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass ein Aufenthalt in Costa Rica explizit eingeschlossen ist, eine Mindestdeckung von 50.000 USD besteht und für den Fall einer Quarantäne der zusätzliche Hotelaufenthalt bis zu einer Summe von 2.000 USD übernommen wird. Bei Nicht-Erfüllung muss vor Ort eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln: Kommunen:
Epidemiologische Lage
Dänemark ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Kopenhagen. Aktuell stärker betroffen sind die Stadt Aarhus und die umliegenden Kommunen Favrskov, Skanderborg, Silkeborg, Odder und Horsens. Dort gilt deshalb eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, darunter Deutschland, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.
Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Region vom dänischen Statens Serum Institut als „offen“ klassifiziert ist. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.
Für alle übrigen Einreisen ohne wichtige Gründe hat Dänemark seit dem 14. März 2020 einen Einreisestopp verhängt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bietet die dänische Polizei.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Für weitere Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Zur Zeit ist eine Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze aufgrund dänischer Vorgaben nur an den Grenzübergängen Kupfermühle – Krusau/Kruså, Fröslee/Frøslev (A7/E45) und Seth/Sæd (rund um die Uhr geöffnet), Pattburg/Padborg (7–23 Uhr geöffnet) und Pepersmark/Pebersmark (7-19 Uhr geöffnet) möglich.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als "offen" klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark zu einem Urlaubsaufenthalt sind erlaubt. Buchungsnachweise sind mitzuführen. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 1. September 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 100 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln in den Kommunen Aarhus, Favrskov, Skanderborg, Silkeborg, Odder und Horsens besteht aktuell eine Maskenpflicht. Seit dem 1. August 2020 gilt eine generelle Empfehlung zum Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-/S-Bahn), wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen nach Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Je nach Reiseziel ist ggf. zusätzlich eine mehrtägige häusliche Selbstisolation und ein erneuter Test nach fünf Tagen notwendig. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn , für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Frankreich - Ergänzung:
In Frankreich bleiben Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen bis mindestens 30. Oktober verboten. Die Beschränkung hätte eigentlich Ende August auslaufen sollen. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise: PCR-Test bei Einreise auf dem Landweg; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land: Öffnungszeiten Lokale:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ wenig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und Xanthi. Vermehrt treten nun Fälle in der Metropolregion Thessaloniki auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der QR-Code wird in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular sowie zusätzlich eine Bescheinigung (nicht älter als 72 Std.) über einen negativen PCR-COVID-19-Test eines anerkannten Testlabors des Herkunfts- oder Transitlands mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Ab 17. August 2020 soll ausschließlich die Vorlage eines Tests aus dem Abreiseland zulässig sein. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular . Ab dem 17. August 2020 soll zusätzlich ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich sein.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen „Lockdowns“ gerechnet werden. Ein solcher ist aktuell z.B. für die Insel Poros (Region Attika) angeordnet. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch auf öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Frisörsalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in einigen Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, landesweit verboten.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Frisörsalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen. Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Die Ausstattung der Zimmer ist reduziert (z. B. keine Dekorationskissen, Printmedien); die Reinigung erfolgt auf Grundlage eines strengen Hygienekonzepts. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 560 5151.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Irland - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land: Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher Dublin, jedoch traten in letzter Zeit in nahezu allen irischen Countys Neuinfektionen auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Es kann aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys kommen (siehe Beschränkungen im Land).
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Bei Einreisen u.a. aus Deutschland empfiehlt die irische Regierung weiterhin dringend, dass jeder Reisende, auch solche, die an ihren Wohnsitz in Irland zurückkehren, 14 Tage seine Bewegungen stark einschränkt, d.h. in dieser Zeit ununterbrochen und ohne Kontakt zu anderen an der im Formular angegebenen Wohnadresse im Haus bleibt („Restrict your movements“). Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung soll jedoch künftig häufiger, z.B. durch Anrufe von der Polizei, kontrolliert werden.
Rückkehrende aus Nordirland, sowie Ländern und Gebieten auf der „Green List" und Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesem Länderkreis. Die Liste soll nächstes Mal voraussichtlich um den 25. August 2020 aktualisiert werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-) Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 29. Juni 2020 gültige Phase 3 der Lockerungen gemäß der Roadmap for Reopening Society and Business zur Aufhebung der COVID-19-Beschränkungen, ist zunächst bis zum 25. August verlängert worden. Insbesondere bleiben Hotelbars und die sog. „wet pubs“, die ausschließlich Getränke servieren, bis auf weiteres geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind aufgrund der Maßnahmen zum „Social Distancing“ stark eingeschränkt.
Aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 kommt es zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys. Nähere Informationen zu den betroffenen Countys und den Einschränkungen finden sich auf der Website der irischen Behörden.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, sowie ab 10. August 2020 auch in Geschäften und Einkaufszentren, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Kambodscha - Ergänzung Höhe der Kaution bei Einreise:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha weiterhin gewarnt.
Kambodscha hat mit Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 2020 mitgeteilt, dass das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ab sofort aufgehoben wird. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen bei Einreise neben dem von der kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum auch ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer COVID-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD).
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19-Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem dafür vorgesehenen Bereich abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern. Sollte einer der Reisenden positiv auf COVID-19 getestet werden, sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden desselben Fluges negativ getestet werden, wird eine Quarantäne in der eigenen Wohnung angeordnet und durch die lokalen Behörden überprüft. Der COVID-19-Test sowie eine eventuelle Behandlung und Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen; es ist eine Kaution von 2.000 USD in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind zwischen 165 USD für einen COVID-19-Test und ca. 2.000 USD für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.

Neuseeland - Ergänzung:
In der neuseeländischen Großstadt Auckland ist ein vorübergehender Lockdown angeordnet worden. Nach 102 Tagen ohne lokale Corona-Ansteckung in dem Pazifikstaat waren vier neue Fälle bei einer Familie aus der Millionenmetropole gemeldet worden. Für die größte Stadt des Landes wird nun die Warnstufe 3 ausgerufen. Zunächst sollen alle Schulen und alle nicht unbedingt notwendigen Geschäfte geschlossen werden. Zudem wurden die Menschen aufgefordert, zuhause zu bleiben. Im Rest des Landes wurden Zusammenkünfte von mehr als 100 Menschen verboten. Der Lockdown soll zunächst für drei Tage - von Mittwoch bis Freitag - gelten. Quelle: tagesschau.de

Papua Neuguinea - Ergänzung:
Die Beschränkungen in Papua Neuguinea sollen gelockert werden. Der zweiwöchige Lockdown der Hauptstadt Port Moresby soll ab Mittwoch aufgehoben werden, obwohl sich die Fälle von COVID-19 in der vergangenen Woche verdoppelt haben. Quelle: Aljazeera

Schweden - Änderung Epidemiologische Lage: Regionale Schwerpunkte, Durch- und Weiterreise: Nachbarländer, Beschränkungen im Land: Besuchsregelung:
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 stark betroffen. Die Neuinfektionen sind jedoch seit Anfang Juli konstant niedrig bei hohem Testniveau.
Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in Västra Götaland und der Insel Gotland, wobei auch dort das Infektionsgeschehen deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu.
Informationen zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Norwegen und in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Finnland.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen und Fährverbindungen. Auch die Einreise auf dem Landweg (Öresundbrücke) ist möglich.
Informationen zur Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Landweg über Dänemark finden Sie auf der Seite der deutschen Botschaft in Kopenhagen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Eine zwischenzeitliche Begrenzung der Inlandsreisen auf einen bestimmten Radius wurde wieder aufgehoben, unnötige Reisen sollen jedoch weiterhin vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab 50 Personen, das auch für Sportveranstaltungen und Gottesdienste gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, wenn auch u.U. in geringerer Frequenz.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Das grundsätzliche Besuchsverbot in den Räumen von Altenheimen wurde zwischenzeitlich angepasst, Treffen mit Abstand außer Haus sind möglich. Wenn der Bewohner das Haus nicht verlassen kann, sind die Heime angehalten, sichere Begegnungen dennoch zu ermöglichen. Personen mit SARS-CoV2-Antikörpern und Personen mit nachgewiesener, überstandener SARS-CoV2-Infektion haben ungehinderten Zugang.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere in Stoßzeiten.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen, wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177. Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Spanien - Reisewarnung für Baskenland und Madrid:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Autonomen Gemeinschaften Aragón, Baskenland, Katalonien, Madrid und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit gibt es neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien, Navarra, dem Baskenland sowie in der Hauptstadtregion Madrid mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung bzw. ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland.
Im Süden des Landes und auf den Inseln liegen die Infektionszahlen weiterhin auf niedrigem bzw. mittlerem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für Personen, die nach einem Aufenthalt in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra zurück nach Deutschland reisen, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Weitere Ausnahmen gelten für Aufenthalte am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 25. Juli 2020 gilt für ganz Katalonien, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. In vielen Gemeinden Kataloniens muss die Gastronomie den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Comarca-Central, Bajo Cinca und Bajo Aragón-Caspe sowie für die Gemeinden Huesca, Albalete de Cinca und Alcolea de Cinca Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Gemeinde Aranda de Duero in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-Léon wurde zum Schutz gegen eine dortige weitere Ausbreitung am 7. August 2020 abgeriegelt. Die Polizei lässt eine Zufahrt und das Verlassen nur bei triftigen Gründen zu.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen nur bis 1.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft,
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei Aufenthalt in Aragón, Katalonien oder Navarra meiden Sie unnötige Bewegungen und lassen Sie sich vor Rückkehr möglichst auf COVID-19 testen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Armenien - Ergänzung:
Armenien verlängert seinen Corona-Ausnahmezustand bis zum 11. September. Die Regierung rief zudem die Bevölkerung auf, sich weiterhin an die Maskenpflicht zu halten. Schulen sollen ab dem 15. September wieder öffnen können. Den Unternehmen wurde bereits Anfang Mai erlaubt, den Betrieb wieder aufzunehmen, um einen Kollaps der Wirtschaft zu vermeiden. Quelle: tagesschau.de

Belgien - Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinz Antwerpen wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt seit Ende Juli 2020 erneut an, insbesondere in der Provinz Antwerpen, in der die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit überschreitet, weshalb das Robert-Koch-Institut die Provinz zu einem Risikogebiet erklärt hat. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung . Auch in der Hauptstadt Brüssel sind die Infektionszahlen zuletzt stark angestiegen. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Webseite des belgischen Außenministeriums.
• Seit dem 1. August 2020 müssen alle Einreisenden nach Belgien 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form“ ausfüllenund elektronisch versenden auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
• Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail an PLFBelgium@health.fgov.be gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das o.g. Formular ausgefüllt wurde.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geplante Erleichterungen wurden ausgesetzt.
In der Provinz Antwerpen gilt seit dem 29. Juli 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 23:30 bis 6 Uhr, eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr sowie eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Provinzregierung von Antwerpen rät derzeit von Reisen nach Antwerpen ab.
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind seit dem 29. Juli 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. In Brüssel gilt seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum; im Rest des Landes besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen.
In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in der Provinz Antwerpen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

Die belgischen Behörden haben eine Maskenpflicht überall im Freien für den Großraum Brüssel angeordnet. Alle Menschen müssten ab sofort etwa in Parks und auf der Straße, aber auch in privaten Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich seien, Mund und Nase bedecken. Bislang war dies nur auf viel besuchten öffentlichen Plätzen und in geschlossenen Gebäuden wie etwa Supermärkten vorgeschrieben. Ausgenommen von der neuen Maskenpflicht sind Kinder im Alter von unter zwölf Jahren und Sporttreibende. Quelle: tagesschau.de

Brasilien - Ergänzung:
Zuckerhut und Christus-Statue dürfen in Rio de Janeiro wieder besichtigt werden: Der Gouverneur des Bundesstaates, Wilson Witzel, machte mit einem Dekret die Öffnung der Attraktionen bei 50 Prozent der Auslastung frei. Auch Reisebüros und Tour-Anbieter dürfen demnach wieder den Vollzeitbetrieb aufnehmen. Den touristischen Attraktionen von Rio war seit Mitte Juli mit eingeschränkter Kapazität und angemessener Distanz der Betrieb wieder erlaubt gewesen. Zuckerhut und Corcovado-Berg, auf dem die berühmte Christus-Statue von Rio steht, sollten allerdings erst in der ersten Augusthälfte wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de

Bulgarien - Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoevgrad, Dobritsch und Varna wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. Derzeit gibt es regionale Infektionsherde in Blagoevgrad und Dobritsch und mit abnehmender Tendenz in Varna mit einer Inzidenz von bisher mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Bei der Einreise ist ein Einreiseformular mit Kontaktdaten auszufüllen, das am Flughafen/Grenzstellen erhältlich ist.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor - unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden - eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.
Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 8.30 und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Sollten Sie sich derzeit touristisch z.B. in Albena (Dobritsch) oder Goldstrand (Varna) aufhalten, kontaktieren Sie bitte ggf. Ihren Reiseveranstalter für eine mögliche Umbuchung z.B. nach Sonnenstrand (Burgas).
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

China - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China weiterhin gewarnt.
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert, das Robert-Koch-Institut führt China nicht mehr als Risikogebiet. Weitere Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking oder im Juli 2020 in Hongkong sind jedoch nicht auszuschließen.
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von ausländischen Staatsangehörigen nach China wurde am 11. August 2020 für Personen aus u.a. allen EU-Mitgliedsstaaten, die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen verfügen, aufgehoben. Der gesamte Personenkreis wurde auf der Website der chinesischen Botschaft in Berlin veröffentlicht (bis jetzt lediglich auf Chinesisch). Die genannte Personengruppe kann bei den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland ein Visum zur Einreise beantragen.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Begrenzt möglich ist die Rückkehr/Einreise von notwendigem Personal deutscher Wirtschaftsunternehmen, u.a. im Rahmen der sog. „fast-Track“-Vereinbarungen zwischen China und Deutschland. Einzelheiten bietet die Website der Deutschen Außenhandelskammer in China.
Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet die Website des Außenministeriums der VR China.
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Zusätzlich erschwert wird die Ein- und Ausreise nach und von China durch die Fortdauer einer behördlich angeordneten erheblichen Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Alle zurzeit bestehenden internationalen Flüge nach Peking werden nach wie vor zunächst auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Eine Neuregelung der chinesischen Luftfahrtbehörde vom 20. Juli 2020 verlangt von Reisenden einen innerhalb von 5 Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest und ein für nicht-chinesische Staatsangehörige auf dieser Grundlage von einer chinesischen Auslandsvertretung ausgestelltes Gesundheitszertifikat. Details der Umsetzung der Neuregelung sind noch unklar. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft zu erkundigen.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Die deutschen Auslandsvertretungen in China können hierzu keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Ansprechpartner.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen; insbesondere auch zu Fragen des Tests und des auszustellenden Gesundheitszertifikats.
•Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Website des Außenministeriums der VR China.
•Da sich die Verfügbarkeit von Flügen von/nach China kurzfristig ändern kann, halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Reisebüro/Fluggesellschaft. Quelle: AA

China hat die Corona-Einreisebestimmungen für 36 europäische Staaten gelockert, darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Wer eine Aufenthaltsgenehmigung für die Volksrepublik besitzt, kann sich seit Anfang der Woche auch ohne Einladungsschreiben für ein China-Visum bewerben, wie die chinesische Botschaft in Berlin mitteilte. Nach Ausbruch der Corona-Krise im März hatte die Volksrepublik die Einreise nur noch in seltenen Fällen genehmigt. Die Botschaft wies darauf hin, dass Ausländer ein neu ausgestelltes Visum brauchen. Dokumente, die vor Ausbruch der Corona-Krise ausgestellt wurden, seien ungültig. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Reisende, die aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien nach Italien kommen, müssen sich ab sofort bei Ankunft einem COVID-19-PCR-Test unterziehen. Quelle: Aljazeera

Jordanien - Ergänzung:
Aufgrund steigender Fallzahlen in Syrien schließt Jordanien ab Donnerstagmorgen den einzigen Handelsgrenzübergang "Jaber Border" nach Syrien für eine Woche. Quelle: Aljazeera

Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist zwar rückläufig, die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage überschritten wird jedoch weiterhin überschritten, so dass das Robert-Koch-Institut Luxemburg zum Risikogebiet erklärt hat. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen COVID-19-PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend. Die allgemeiner Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu zehn Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften, sowie in öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 2 Metern sind einzuhalten.
Mehr als zehn Gäste in Restaurants und Gaststätten müssen an Tischen sitzen und den Mindestabstand von 2 Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .

Neuseeland - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland weiterhin gewarnt.
Mit Wirkung vom 12. bis zunächst 14. August 2020 hat die neuseeländische Regierung für den Bereich Auckland Level 3 sowie für den Rest des Landes Level 2 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans ausgerufen.
Damit gelten in Auckland erneut die wesentlichen Kontakt- und Reisebeschränkungen von Level 3: Pflicht zur häuslichen Isolation („self isolation“, „stay home“, „stay in your bubble“, halten Sie die „bubble“ so klein wie möglich). Im Rest des Landes sind Reisen unter Einhaltung der für Level 2 vorgeschriebenen Beschränkungen weiterhin möglich: Dies beinhaltet die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 2 Metern (Physical Distancing) und die Empfehlung, dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo die Einhaltung des Sicherheitsabstands nicht möglich ist (etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Supermärkten). Außerdem gilt in Level 2 eine Begrenzung von max. 100 Personen bei Veranstaltungen. Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine COVID-19-Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland).
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19-Tests durchgeführt.
Das Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe gilt weiterhin.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 („work, student, visitor, interim, limited“), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt („interim visa“). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Temporäre Visa mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
•Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration, oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
•Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierten Website der neuseeländischen Behörden dazu.

Norwegen - Ergänzung:
Aus Sorge vor einem Anstieg der Corona-Zahlen weitet Norwegen seine Reisebeschränkungen auf weitere Staaten und Regionen in Europa aus. Ab Samstag gelten diese auch für Polen, die Niederlande, Malta, Zypern, Island, die Färöer-Inseln und mehrere Regionen in Schweden und Dänemark. Wer von dort nach Norwegen einreisen will, muss für zehn Tage in Quarantäne. Bis zum 1. Oktober rät das Außenministerium zudem von allen nicht zwingend notwendigen Reisen ins Ausland ab, auch nach Deutschland. Quelle: tagesschau.de

Polen - Änderung Reiseverbindungen: internationale Flugverbindungen:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen, derzeit ist jedoch ein Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verzeichnen. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in einzelnen Kreisen und Städten der der Wojewodschaften Großpolen, Heiligkreuz, Kleinpolen, Lodz, Schlesien und Vorkarpaten. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Luxemburg) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 44 Länder gilt seit dem 12. August bis zunächst 25. August 2020 ein Flugverbot. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die genauen Richtlinien und die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte bieten die Regierung und die Verordnungen im polnischen Gesetzblatt. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen. Die Schulen beginnen nach jetzigem Stand am 1. September 2020 mit dem Unterricht.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen .
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land: Azoren:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt weiterhin eine hohe, jedoch nicht weiter zunehmende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, ebenso Bars und Diskotheken, wenn auch mit begrenzten Öffnungszeiten bis 1.00 Uhr. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind im ganzen Land auf 20 Personen begrenzt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für den Großraum Lissabon bleiben aufgrund des regionalen Schwerpunkts der Neuinfektionen bis zum 15. August 2020 einige Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen. Geschäfte, Cafés, Bars und Diskotheken schließen hier um 20.00 Uhr, Supermärkte um 22.00 Uhr. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch werden spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln von 20 auf 10 Personen begrenzt. Ähnliche Einschränkungen gelten auch für einige Azoreninseln und können auch zukünftig kurzfristig von lokalen Behörden verfügt werden.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag des Aufenthalts erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Rumänien - Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Buzău, Dâmbovița, Galați, Gorj, Ilfov, Mehedinți, Neamt, Prahova, Ialomita, Timiş, Vaslui und Vrancea sowie die Hauptstadt Bukarest (București) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch momentan landesweit eine starke Zunahme von Neuinfektionen. Derzeit gibt es über das Land verteilt mehrere Kreise mit Infektionsherden. In Argeș, Bihor, Buzău, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timiş mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden wieder statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 15. August 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Die Innengastronomie ist geschlossen, der Verkauf von Speisen und Getränken aber zugelassen. Die Außengastronomie ist unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Einzelne Landkreise haben teilweise die Maskenpflicht im Freien in einigen Bereichen eingeführt. In Bukarest gilt dies z. B. an stark frequentierten Orten wie Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch in Bereichen der Altstadt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein Coronavirus-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.

Schweiz - Ergänzung:
Die Schweiz will Großveranstaltungen ab Oktober unter Auflagen wieder erlauben. Das seit Ende Februar aufgrund der Corona-Krise geltende Verbot von Events mit mehr als 1000 Teilnehmern wird davor noch bis Ende September verlängert. Das gab der Bundesrat bekannt. Danach sollen die Kantone über die Bewilligung von Veranstaltungen entscheiden. Die Regeln dafür wollen Bund und Kantone in den kommenden Wochen erarbeiten. So sollen neben Infektionszahlen auch die Kapazitäten zur Kontaktnachverfolgung eine Rolle spielen. Quelle: tagesschau.de

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Autonomen Gemeinschaften Aragón, Baskenland, Katalonien, Madrid und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit gibt es neue regionale Infektionsherde in Aragón, Katalonien, Navarra, dem Baskenland sowie in der Hauptstadtregion Madrid mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut diese Gebiete zu Risikogebieten erklärt hat. Daraus resultiert eine Quarantäneverpflichtung bzw. ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland.
Zuletzt sind die Infektionszahlen auch in Kastilien-Léon und auf den Balearen stark gestiegen, besonders betroffen ist dort Palma de Mallorca. Im Süden des Landes und auf den Kanaren liegen sie weiterhin auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37.5°C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für Personen, die nach einem Aufenthalt in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra zurück nach Deutschland reisen, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften . (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Weitere Ausnahmen gelten für Aufenthalte am Strand, in Schwimmbädern und beim Sport. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierung der Balearen hat die vorerst bis zum 15. September 2020 geltende Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma angeordnet.
Die Regionalregierung von Katalonien hat für folgende Gebiete die dringende Empfehlung ausgesprochen, die Wohnung nicht zu verlassen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen verboten sowie kulturelle und sportliche Veranstaltungen abgesagt:
Großraum Barcelona, die Kreise Segriá und Noguera in der Provinz Lleida sowie Figueres und Vilafant (Alt Empordà).
Daneben ist der Zugang bzw. das Verlassen des Kreises Segriá in der Provinz Lleida einschließlich der Provinzhauptstadt Lleida in Katalonien zurzeit nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 25. Juli 2020 gilt für ganz Katalonien, dass alle Aktivitäten des Nachtlebens, neben Diskotheken und Clubs auch Tanzsäle/–feste, Shows oder Vorstellungen unterbleiben müssen. In vielen Gemeinden Kataloniens muss die Gastronomie den Betrieb um spätestens Mitternacht einstellen.
Die Regionalregierung von Aragón hat für Zaragoza und die Kreise Comarca-Central, Bajo Cinca und Bajo Aragón-Caspe sowie für die Gemeinden Huesca, Albalete de Cinca und Alcolea de Cinca Maßnahmen beschlossen, die den Zugang zu Gastronomie, Geschäften, Schwimmbädern und Sportanlagen, sowie zum kulturellen Angebot zahlenmäßig stark beschränken. Gastronomie und Nachtlokale müssen um Mitternacht schließen, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die Gesundheitsbehörde der Autonomen Gemeinschaft Aragón empfiehlt, die Stadt Zaragoza derzeit nicht zu verlassen oder dorthin zu reisen.
Die Gemeinde Aranda de Duero in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-Léon wurde zum Schutz gegen eine dortige weitere Ausbreitung am 7. August 2020 abgeriegelt. Die Polizei lässt eine Zufahrt und das Verlassen nur bei triftigen Gründen zu.
Die Regionalregierung von Madrid hat für die Autonome Gemeinschaft Madrid Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Auch im Privatbereich wird empfohlen, keine Treffen mit über 10 Personen abzuhalten. Gastronomie und Nachtlokale dürfen nur bis 1.30 Uhr öffnen, beim Besuch von Bars und Nachtlokalen werden die Personalien aufgenommen.
Auch die Regionalregierungen anderer Autonomer Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Diese reichen von Beschränkungen der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Nachtlokalen bis zum Verbot von Zusammenkünften größerer Personenzahlen. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch wieder Mobilitätsbeschränkungen einführen. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft,
• Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Bei Aufenthalt in Aragón, Katalonien oder Navarra meiden Sie unnötige Bewegungen und lassen Sie sich vor Rückkehr möglichst auf COVID-19 testen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA

In der spanischen Region Galicien ist das Rauchen im Freien wie etwa in Straßencafés künftig verboten, wenn der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern nicht gewahrt werden kann. Diese Maßnahme gegen die Ausbreitung der Krankheit sei bisher einmalig und trete morgen in Kraft, berichtete die Zeitung "El País". Zur Begründung sagte der regionale Regierungschef der im äußersten Nordwesten Spaniens gelegenen Region, Alberto Núñez Feijóo, dies habe eine medizinische Expertenkommission empfohlen. Tabakrauch stelle demnach ein hohes Risiko für die Verbreitung des Coronavirus dar. Quelle: tagesschau.de

Sudan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sudan weiterhin gewarnt.
Die Sperrung des Flughafens Khartum wurde am 13. Juli 2020 teilweise aufgehoben. Wenige ausgewählte Fluggesellschaften haben den Flugverkehr wieder aufgenommen. Die Einreise ist nur gegen Vorlage eines negativen Covid-19-Tests möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es ist unklar, ob trotz eines solchen Nachweises zusätzliche medizinische Untersuchungen wie Fiebermessung bei der Einreise durchgeführt werden.
Im Bundesstaat Khartum wurde die Ausgangssperre einerseits gelockert und andererseits auf unbestimmte Zeit verlängert. Eine Ausgangssperre gilt von 18-5 Uhr, in diesem Zeitraum ist ein Passieren der Brücken nur mit einer Genehmigung erlaubt. Aktuelle Lockerungen basieren nicht auf einer Verbesserung der Gesundheitssituation, sondern auch auf politischen und wirtschaftlichen Erwägungen. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich vor Einreise bei der zuständigen sudanesischen Auslandsvertretung.

Türkei - Ergänzung:
Türkische Experten empfehlen nach Angaben von Gesundheitsminister Fahrettin Koca, die Schulen des Landes noch mindestens einen Monat geschlossen zu lassen. Die Regierung in Ankara hatte Mitte März die ersten Schulschließungen angeordnet. Quelle: tagesschau.de

Usbekistan - Ergänzung:
Nach dem einmonatigen Lockdown hat Usbekistan angekündigt, die meisten Beschränkungen ab Samstag aufzuheben. Die Menschen dürfen dann wieder mit dem Auto fahren und Zeremonien wie Hochzeiten für bis zu 30 Gäste in ihren Häusern abhalten. Unternehmen wie Hotels, Friseurläden und Straßencafés können ebenfalls wiedereröffnet werden, und der Luft- und Schienenverkehr wird wieder aufgenommen. Quelle: Aljazeera

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Äquatorialguinea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr nach Äquatorialguinea wurde wieder aufgenommen. Lufthansa, Air France und Ethiopian Airlines bieten derzeit wöchentlich Flüge an.
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visa (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich.
Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wenn kein gültiger Test vorgewiesen werden kann, wird ein Test am Flughafen gemacht. Die Kosten betragen 110.000 CFA (ca. 165 €). Bis das Ergebnis vorliegt werden die Reisenden in staatliche Quarantäne genommen. Die dadurch entstehenden Hotelkosten sind ebenfalls vom Reisenden zu tragen. Nach der Einreise gilt generell, d.h. auch bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
Die Regierung hat Lockerungen beschlossen und die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Es besteht jedoch weiterhin in der Öffentlichkeit Maskenpflicht, die auch durchgesetzt wird. Bei Missachtung droht die Festnahme. Das öffentliche Leben normalisiert sich wieder. Kirchen und Schulen öffnen, Restaurants, Kneipen, Casinos, Nationalparks und Strände sind wieder zugänglich. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung und Desinfektion der Hände.

Andorra - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Andorra gehört aufgrund der geringen Einwohnerzahl zu den relativ am stärksten betroffenen Ländern. Der Großteil der Bevölkerung ist inzwischen getestet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Andorra erlaubt seit dem 29. Juli 2020 die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht. Für Reisende, die sich in anderen als den vorgenannten Ländern oder in Gebieten, die vom andorranischen Gesundheitsministerium als Risikogebiet eingestuft sind, aufgehalten haben, gilt in der Regel eine häusliche Quarantäne von 15 Tagen. Mit einem negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde und 7 Tage nach dem ersten Test mit negativem Ergebnis wiederholt wird, kann die häusliche Quarantäne aufgehoben werden. Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten einen Krankenversicherungsschein für das Ausland bei Einreise vorlegen können.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich wurden wieder aufgenommen. Bei Reisen über den Flughafen Barcelona sollte berücksichtigt werden, dass die Fahrt von Andorra zum Flughafen durch Risikogebiet (Katalonien) verläuft.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 m, im Freien 4 m. Kulturelle, sportliche und Freizeit-Veranstaltungen dürfen nur mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden. Es gilt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei den o.a. Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie an öffentlichen Plätzen und im Freien eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem 10. Lebensjahr. Bei sportlicher Betätigung im Freien kann auf die Mund- und Nasenbedeckung verzichtet werden, wenn der Sicherheitsabstand von 4 m eingehalten werden kann. In städtischen Gebieten muss auch beim Fahrradfahren die Mund- und Nasenbedeckung getragen werden.
In Fahrzeugen ist das Tragen eines Mundschutzes ebenfalls Pflicht, wenn Personen nicht desselben Haushalts in einem Fahrzeug unterwegs sind.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Belgien - Änderung Durchreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinz Antwerpen wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle steigt seit Ende Juli 2020 erneut an, insbesondere in der Provinz Antwerpen, in der die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit überschreitet, weshalb das Robert-Koch-Institut die Provinz zu einem Risikogebiet erklärt hat. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung . Auch in der Hauptstadt Brüssel sind die Infektionszahlen zuletzt stark angestiegen. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Webseite des belgischen Außenministeriums.
Seit dem 1. August 2020 müssen alle Einreisenden nach Belgien 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form“ ausfüllen und elektronisch versenden auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail an PLFBelgium@health.fgov.be gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geplante Erleichterungen wurden ausgesetzt.
In der Provinz Antwerpen gilt seit dem 29. Juli 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 23:30 bis 6 Uhr, eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr sowie eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Provinzregierung von Antwerpen rät derzeit von Reisen nach Antwerpen ab.
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind seit dem 29. Juli 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 100 Personen in geschlossenen Räumen oder 200 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. In Brüssel gilt seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum; im Rest des Landes besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen.
In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
•Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
•Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich in der Provinz Antwerpen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Burkina Faso - Änderung PCR-Test:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burkina Faso weiterhin gewarnt.
Bei Einreise nach Burkina Faso ist ein nicht mehr als fünf Tage alter PCR-Test vorzulegen. Dieser muss von einem entsprechend akkreditierten Labor durchgeführt worden sein. Bei Ankunft in Burkina Faso ist der Aufenthaltsort anzuzeigen, Kontaktinformationen in Burkina Faso zu hinterlegen sowie eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Das Testergebnis ist auch bei Ausreise mitzuführen.
Die Landgrenzen sowie der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte, bleiben bis auf weiteres für den Personenverkehr geschlossen.
Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht.
•Führen Sie in jedem Fall einen aktuellen PCR-Test bei Ein- und Ausreise mit.

Cabo Verde / Kapverden - Änderung Inlandsreiseverkehr:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde weiterhin gewarnt.
Alle Grenzen sind bis auf weiteres geschlossen, der kommerzielle Flugverkehr ist noch ausgesetzt. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Einreisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zwischen den Inseln findet Flug- und Schiffsverkehr wieder statt, Reisende müssen ggfs. einen negativen COVID-19-Test vorlegen und sollten sich aktuell vor Ort über die geltenden Regelungen informieren.
Die kapverdische Regierung hat für alle Inseln den Ausnahmezustand aufgehoben, Geschäfte, Hotels, Restaurants und Bars können wieder öffnen. Es gilt weiter eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Dänemark - Ergänzung:
Dänemark rät seinen Bürgern nun auch von Reisen nach Belgien und Malta ab. Grund dafür ist die hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen in den beiden EU-Ländern, teilte das dänische Außenministerium mit. Zuvor hatte die Regierung den Dänen bereits geraten, nicht dringend notwendige Reisen nach Spanien, Andorra, Bulgarien, Luxemburg und Rumänien sowie wegen der dortigen Quarantäneregeln auch nach Irland bleiben zu lassen. Für Menschen aus Belgien und Malta bedeutet die Maßnahme, dass sie ab Samstag einen triftigen Einreisegrund vorweisen müssen, wenn sie in Dänemark einreisen wollen. Quelle: tagesschau.de

Finnland - Ergänzung:
Die finnische Regierung empfiehlt das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo das Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Beschränkungen im Land: Preston:
Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und den Kanalinseln, der Isle of Man und den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) andererseits, siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Vereinigte Königreich.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales, der Norden von England sowie Aberdeen in Schottland. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Website der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Für Leicester gilt ein regionaler Lockdown. Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Einreise
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise.
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Die elektronische Anmeldung ist weiter erforderlich. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
In weiten Teilen Englands sind die Kontaktbeschränkungen gelockert. Hotels und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es nicht mehr als 30 Personen insgesamt sind. Personen aus mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen, solange es insgesamt nicht mehr als 6 Personen sind und die Treffen ausschließlich im Freien stattfinden. Übernachtungen in Gruppen von mehr als zwei Haushalten sind nicht zulässig. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind seit dem 31. Juli 2020 im Großraum Manchester sowie in Teilen von West Yorkshire und East Lancashire und seit dem 8. August in Preston die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft worden. In den betroffenen Regionen dürfen sich Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen. Die Maßnahmen gelten ebenfalls für die weiter südlich gelegene Stadt Leicester.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu acht Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen, inklusive Übernachtungen. Treffen im Freien sind erlaubt für bis zu 15 Personen aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Treffen sind jedoch mit max. vier Haushalten pro Tag möglich. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Seit 5. August 2020 wurde nach erhöhten Ansteckungen in mehreren Bars und Pubs in Aberdeen ein lokaler „Lockdown“ für die gesamte Stadt verhängt: Kneipen, Bars, Restaurants und Cafés müssen schließen; Treffen in Innenräumen sind nicht erlaubt; ohne besonderen Grund dürfen sich die Einwohner nicht mehr als 5 Meilen (= 8 km) von ihrer Wohnung entfernen. Die schottische Regionalregierung rät von Reisen nach Aberdeen ab.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales dürfen Selbstversorger-Unterkünfte ohne Gemeinschaftsräume (keine Gemeinschaftswaschräume, keine Gemeinschaftsküchen z.B. auf Campingplätzen) ab dem 11. Juli öffnen. In Wales dürfen sich 2 Haushalte ohne Beschränkung der Zahl der Personen treffen. Es müssen jedoch immer dieselben Haushalte sein. In Wales gilt ein Mindestabstand von 2 Metern.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Angehörigen aus bis zu vier Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+, also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
•Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
•Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
•Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.

Hongkong - Ergänzung:
Der Hong Kong International Airport teilte mit, dass Passagiere vom chinesischen Festland vom 15. August bis 15. Oktober über Hongkong zu anderen Zielen fliegen könnten, was der dominierenden Fluggesellschaft Cathay Pacific Airways Ltd. zugute kommt. Der Transit in die andere Richtung, der zum chinesischen Festland führt, bleibt untersagt. Quelle: Aljazeera

Italien - Ergänzung:
In Italien müssen sich Einreisende und Urlaubs-Rückkehrer aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien künftig verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Ein entsprechendes Dekret unterschrieb Gesundheitsminister Roberto Speranza. Die Regelung gilt bis vorerst 7. September in allen Regionen. Wer aus den vier Ländern nach Italien kommt, hat zwei Möglichkeiten: Entweder er legt einen negativen Test vor, der nicht älter als 72 Stunden ist. Oder er gibt bei der Einreise - etwa an einem Hafen oder Flughafen - einen Corona-Abstrich ab oder holt dies innerhalb von 48 Stunden bei der Gesundheitsbehörde in seinem Heimatort nach. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien weiterhin gewarnt.
Der kommerzielle Flugverkehr aus und nach Jordanien bleibt eingestellt. Ab Samstag, den 15. August 2020, gilt eine Ausgangssperre, in der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr morgens. Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern von mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Aus Sicht der jordanischen Regierung befindet sich Deutschland auf einer Liste von Staaten, die mit „geringem Risiko“ bzw. „grün“ eingestuft sind. Neben Deutschland werden auch China, Dänemark, Georgien, Island, Irland, Italien, Kanada, Malaysia, Neuseeland, Österreich, Schweiz, Thailand als Staaten mit „geringem Risiko“ gelistet.
Einreisende auf Repatriierungsflügen, die aus „grün“ eingestuften Staaten nach Jordanien einreisen, müssen sich nach einem PCR-Test vor Ort in siebentägige Quarantäne begeben. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantäne. Voraussetzung für die Einreise ist, dass sie sich in den letzten 14 Tagen vor Abflug in „grün“ eingestuften Staaten aufgehalten haben.
Bei Einreise oder während des Aufenthalts in Jordanien positiv getestete Personen müssen damit rechnen, zwingend in eine Quarantäneunterkunft bzw. ein dafür bestimmtes Krankenhaus verbracht zu werden.
•Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Einreisesperre nicht mit der Bekanntgabe von konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien gleichzusetzen ist. Luftfahrtunternehmen müssen nun entscheiden, welche konkreten Flugverbindungen von und nach Jordanien sie anbieten werden. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei den Fluggesellschaften.
•Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.
•Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.

Kasachstan - Ergänzung:
Kasachstan wird seine Beschränkungen ab dem 17. August schrittweise lockern. Quelle: Aljazeera

Kuwait - Ergänzung:
Ab dem 18. August wird mit der Umsetzung der vierten Phase des Plans zur schrittweisen Normalisierung begonnen. Einige Aktivitäten, die während der fünften Phase wieder eröffnet werden sollten, darunter Fitnessstudios, Sportvereine, Schönheitssalons und Schneider, werden nun bereits als Teil der vierten Stufe eröffnet. Die landesweite teilweise Ausgangssperre wird beibehalten. Fußballspiele werden ohne die Anwesenheit von Fans stattfinden. Quelle: Aljazeera

Litauen - Änderung Einreise: Online-Registrierung, Sondergenehmigung:
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und diese Website.
Einreise
Aus Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist Personen, die dort leben oder sich zuletzt dort aufgehalten haben, die Einreise gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags auf der Corona-Website der litauischen Behörden veröffentlicht.
Jeder Einreisende, der sich nicht nur zum Zwecke des Transits in Litauen aufhält, muss sich auf der Website der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Die Registrierung kann vor Einreise erfolgen oder bis spätestens 24 Stunden nach Einreise. Man erfährt dabei, ob man die Pflicht hat, sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Bei Einreise auf dem Landweg über Polen besteht seit 10. August 2020 eine Quarantänepflicht.
Sollten Sie der 14-tägigen Quarantänepflicht unterliegen und vorab aus Litauen ausreisen wollen oder eine dringende Angelegenheit in Litauen erledigen müssen, so müssen Sie hierfür auf der Website des litauischen nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel 2-3 Tage.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde. Je nach Einstufung des Drittlands müssen sich Reisende ggf. zusätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise registrieren. Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen COVID-19-Test vornehmen lassen. Negative COVID-19-Tests führen nicht zu einer Verkürzung der Quarantänedauer in Litauen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr normalisiert sich langsam wieder.
Die Einreise auf dem Landweg über Polen nach Litauen führt seit dem 10. August 2020 zur Quarantänepflicht in Litauen. Es wird empfohlen alternativ die Anreise per Flugzeug oder Fähre (nur Verbindung Kiel - Klaipeda, ein Umsteigen in Schweden ist nicht möglich) zu nutzen.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen. Vor Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.

Österreich - Ergänzung:
Österreich verstärkt seit heute die Gesundheitskontrollen am Grenzpass Brenner. Anlass seien die steigenden Zahlen von Corona-Infektionen, die zu einem nicht geringen Teil auf Reise-Rückkehrer vom Balkan zurückgingen, teilte das Land mit. "Auf die Entwicklungen bei den Infektionszahlen müssen wir rasch und angemessen reagieren", so Tirols Landeschef Günther Platter. Stichprobenartig kontrolliert wird auf der Brenner-Bundesstraße und dem dortigen Autobahn-Übergang zwischen Italien und Österreich. Die Überprüfungen ergänzen die schon praktizierten Kontrollen zu Slowenien und Ungarn. Rückkehrer aus Risikogebieten wie dem Westbalkan brauchen für die Einreise eine Bescheinigung über einen negativen Coronatest oder müssen ihn bald nachholen. Die Durchreise ist auch ohne Test erlaubt. Quelle: tagesschau.de

Peru - Ergänzung:
Wegen steigender Infektionsraten führt Peru wieder eine allgemeine Ausgangssperre an Sonntagen ein. Präsident Martin Vizcarra sagte, auch Familienfeiern seien verboten. In ihrem Umgang mit der Pandemie müsse die Regierung nun "einen Schritt zurück". Quelle: tagesschau.de

Portugal - Ergänzung:
Lissabon und Umgebung werden bis mindestens Ende August einem strengeren Lockdown unterliegen als der Rest des Landes. Der Großraum Lissabon wird im sogenannten Notfallzustand bleiben, was bedeutet, dass die meisten Gewerbeflächen mit Ausnahme von Restaurants bis 20 Uhr geschlossen sein müssen. Es gibt auch ein Limit von 10 Personen für Versammlungen, verglichen mit 20 im Rest der Nation. Quelle: Aljazeera

Senegal - Änderung Beschränkungen im Land:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr findet seit 15. Juli 2020 wieder statt. Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Die Land- und Seegrenzen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Angesichts der weiterhin bestehenden Infektionsgefahr verschärfte die senegalesische Regierung am 7. August die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des COVID-19-Virus. So gilt ein Verbot von öffentlichen Versammlungen anlässlich von Familienfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen etc., von Versammlungen an Stränden, bei Sportveranstaltungen, auf öffentlichen Plätzen und in Konzert- und Theatersälen. Maskenpflicht besteht an allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden. Die Anzahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr ist auf die Anzahl der vorhandenen Sitzplätze beschränkt. Die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen soll konsequent mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
Zur Konkretisierung und in Ergänzung dieser Maßnahmen hat der Gouverneur von Dakar für die Region Dakar verfügt, dass Bars, Diskotheken und weitere Veranstaltungsräume für die Dauer von drei Monaten geschlossen bleiben, dass Musik und Tanz in Ausschankstätten untersagt wird und dass die Einhaltung aller Maßnahmen, insbes. der Maskentragepflicht und des Versammlungsverbots auf Stränden und anderen öffentlichen Plätzen, von Polizei und Gendarmerie streng kontrolliert wird.
•Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Spanien - Ergänzung:
Nach der spanischen Region Galicien haben auch die bei Touristen beliebten Kanarischen Inseln ein weitgehendes Rauchverbot in der Öffentlichkeit erlassen. Außerhalb der eigenen vier Wände darf auf Teneriffa und den anderen Inseln künftig nur dann geraucht werden, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden kann, teilte der regionale Regierungschef Ángel Víctor Torres mit. Quelle: tagesschau.de

Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin gewarnt.
Bitte informieren Sie sich vor einer vorübergehenden Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auch über die aktuell geltenden Bedingungen bei Wiedereinreise aus den VAE nach Deutschland. Informationen zu den aktuellen Einreise- und Quarantäneregelungen sowie weiterführende Links zu den zuständigen innerdeutschen Stellen finden Sie hier.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die VAE wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reisende müssen damit rechnen, dass sie sich nach der Einreise in eine bis zu 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben müssen. Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel in den VAE („Residents“) benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der zuständigen Behörde. Sie muss vor Antritt des Rückflugs vorliegen. Personen mit Wohnsitz im Emirat Dubai beantragen die Zustimmung bei Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs (Hotline: +971 4501 1111). Für „Residents“ in anderen Emiraten als Dubai soll seit dem 12. August 2020 keine Zustimmung der Federal Authority for Identity & Citizenship mehr erforderlich sein: Für eine reibungslose Abwicklung wird Reisenden dringend empfohlen, ihre Personendaten auf dem Portal der „Federal Authority for Identity and Citizenship“ zu überprüfen.
Ausländische Reisende ohne Aufenthaltstitel in den VAE (z.B. Touristen, Geschäftsleute) können seit 7. Juli 2020 wieder nach Dubai reisen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Alle Reisenden nach VAE müssen beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit schweren oder mittelschweren Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Für Ein- und Durchreisen nach Dubai darf das negative Testergebnis bei Abflug nicht älter als 96 Stunden sein.
Reisende aus bestimmten Ländern müssen den Test in einem von Dubai anerkannten Labor vornehmen lassen. Die Durchführung eines weiteren Tests bei Einreise kann verlangt werden. Reisende, bei denen ein zweiter COVID-19-Test bei Ankunft durchgeführt wird, müssen sich bis zum Erhalt des Testergebnisses (Heim-)Quarantäne begeben. Reisende, bei denen ein weiterer COVID-19-Test bei Einreise nach Dubai durchgeführt wurde, sind zum Download und zur Registrierung in der Tracing COVID-19-DXB Smart App auf dem Smartphone verpflichtet.
Für Ein- und Durchreisen in Abu Dhabi darf der Test maximal 96 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Der Test kann aus den meisten Ländern kommend von jedem am Abreiseort anerkannten Labor stammen (so auch bei Abflug aus Deutschland). Bei Einreise kann die Durchführung eines weiteren Tests verlangt werden. Alle Reisenden nach Abu Dhabi müssen sich in eine 14-tägige (Heim-) Quarantäne begeben und sind zum Download und zur Registrierung in der App Al Hosn UAE verpflichtet.
Reisende in Richtung Europäische Union, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland müssen beim Check-in ein negatives COVID-19-Testergebnis eines bei Abflug maximal 96 Stunden alten Tests vorlegen. Für die Ausreise in andere Länder kann ein COVID-19-Test vor Abflug erforderlich sein, wenn dies vom Zielland verlangt wird. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit schweren oder mittelschweren Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist seit Anfang Juni 2020 die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Personen, die einen COVID-19-Test nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind.
Öffentliche und private Versammlungen bleiben bis auf Weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinen Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Buchungsmöglichkeiten und mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Präventionsauflagen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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